brütlen, ober als Zensor zu entscheiden, was in Londoner  Straßen gesprochen werden soll oder nicht." Fünf der oor- gestern verurtdeilten Sozialisten, darunter die zwei Deutschen  , sind ins Gefängnis) abgeführt worden, weil sie die ihnen auferlegte Geldbuße von 40 Schillingen   nicht entrichten konnten. Holland. Haag, 25. September. Der Finanzminister brachte in der zweiten Kammer das Budget für 1686 ein; Vasselbe weist ein Defizit von 11'/, Mill. Gulden auf, trotz einer allgemeinen Herabminderung der Ausgaben. Die Erfordernisse für das Kriegs- und für das Marine Ministerium betragen allein 2 Millionen mehr. Von dem Kesammtdetrage der Defizits von 1683 bis 1886 find 12'/- Millionen Gulden unbedeckt. Die jährliche Ammtisirung der Anleihen, welche in den nächsten Jahren nöthig werden, um die angefangenen öffentlichen Arbeiten zu Ende zu führen, wird auf drei Millionen angeschlagen. Der Staatskredit verlangt strengste Enthaltung von vermeidbarcn Ausgaben und neue Steuern, um wieder zu einem Gleichgewicht der Finanzen zu ge- langen. Belgien  . Belgien  , 24. September. Die rumelischen Offiziere, Lieutenants der Infanterie und des Geniekorps, welche die Brüsseler   Kriegsschule Studien halber besuchen, haben die telearaphische Auffoiderung erhalten, fich sofort nach der Hei- mach zurück zu degebm. Die Depesche brachte ihnen gleichzeitig die Ernennung zum Kapitain. Die gesammte katholische Presse, dasBrüff. Journ." an der Spitze, greift die belgischen Lehrer auf das Heftigste an, weil fie in ihrem Kongreß fich herausgenommen haben, das neue Schulgesetzals ein wahres Unglücksgesetz für die Zukunft des Landes" scharf zu kritistren. Was es aber mit der Gesetzlichkeit der frommen Presse auf fich hat, dafür gicbt es im ganzen Lande ein erbauliches Schau» spiel! Sie greift nicht nur das zu gleichem Recht bestehende Beervigungsgesetz an, sondern verhöhnt die Gerichte, die das Gesetz ausführen, preist und beglückwünscht die verurtheilten Märtyrer" und fordert allewahren" Katholiken auf, das Gesetz nicht zu befolgen. Ter klerikale Bürgermeister von Na- zareth, Baron de Volklaerke, auS einer der ältesten Familien ves Landes war wegen Verletzung dieses Gesetzes rechtskräftig zu 8 Tagen Gefängniß verurtheilt worden. Der Elaatsan- walt fordert denselben auf, fich zur Verbüßung der Strafe in Gent   einzufinden. Aber der edle Baron findet unter dem Jubel der klerikalen Presse, daß die Verurtheilung ungerecht ist und er nur seine katholischen Pflichten erfüllt hat) er wei- §ert fich zu kommen und stellt anHeim, ihn durch Gendarmen azu zu zwingen. Das wird geschehin und nun tobt die kleri- kale Presse wre rasend.Das sind die Folgen, daß die Mi- nister nicht den Rathschlägen der Parteiführer gefolgt find," ruft derBien public". Ja, die Minister hätten schon gern das Gesetz beseitigt, aber fie find klüger als die Parteiführer. Sie wissen sehr wohl, daß derartige Maßregeln den Sturm im Lande heraufbeschwören, welcher der klerikalen Herrschast ein Ende macht. Frankreich  . Aus Paris   wird vom 25. September gemeldet, bis jetzt sei noch keinerlei formeller Vorschlag für eine Verständigung über die rumelisch-bulgarische Frage gemacht, der Meinungs- aus tausch daure fort, von den Mächttn scheine Rußland   eine gewisse Initiative in den Verhandlungen zu nehmen, das Ziel der Mächte sei der baldige Zusammentrrtt einer Konferenz. Ein Wiener   Telegramm sagt. Frankreich   habe den Mächten vorgeschlagen, bei Serbien  , Rumänien   und Griechenland   aeeig- nete Schritte zu thun, damit jeder Agitation in anderen Tyeilen des türkischen Reiches vorgebeugt werde. Paris  , 24. Sept. Nach dem amtlichen Berichte über den Verbrauch von Lebensmitteln hatte 1884 jeder in Paris   Lebende durchschnittlich 152 Kilogr. Brot, 84 Kilogr. Fleisch und 212 Liter Wein verzehrt. Wohl manche Pariser werden fich aber fragen, wer ihren Theil Wein getrunken hat. Italien  « Aus Italien   kommende Nachrichten erzählen von offenem Widerstand auf der Insel Sizilien   geaen die von der Regie- rung gegen die Cholera ergriffenen Maßregeln. Zahlreiche Städte haben sanitarische Kordons aufgestellt, die jeden Per« lehr abschließen. Die Regierung hat das Syndikat von Mesfina abgesetzt und sandte je drei Bataillone nach Mesflna, Catania  , Girgenti  , Trapani  , sowie zwei nach Caltanisetta; ferner bleiben zwei Bataillone als Reserve in Reggio  . Seither herrscht in Palermo   und Caltanisetta   Ruhe. Die Cholera-Unruhen auf Sizilien, von denen in den letzten Tagen der Telegraph berichtete, find jedenfalls viel ernster gewesen, als es die offiziösen Berichte aus Rom   wahr haben wollen. Die Ursache der Unruhen ist auf eine Forderung zurückzuführen, wonach die Stadt Mesfina und andere durch die Ersendahn mit Palermo   verbundene Städte sich zur Ver« Hinderung der Ausbreitung der Cholera von der Provinzial- Hauptstadt vollständig abschließen wollten. Die Regierung glaubte diese Forderung ablehnen zu müssen, worauf die Exze- denten in Mesfina und einigen anderen Städten den Versuch machten, den Eisenbahnverkehr mit Palermo   gewaltsam zu be» hindern. Der Bürgermeister von Mesfina legte fern Amt nieder; die Regierung beschloß jedoch, die Demission nicht an- zunehmen. Neuere Nachrichten aus Rom   besagen, daß die Stimmung in Sizilien besser geworden sei; die Minister Tajani und Ricotti werden fich dorthin begeben; der Verkehr der Eisenbahnzüge sei wieder hergestellt. Im Ganzen seien für Sizilien 17 Bataillone Truppen bestimmt, doch solle die überflüssige Mannschaft sobald wie möglich zurückberufen wer- den. Eine solche Verstärkung der ohnehin in Sizilien  stehenden Truppen läßt darauf schließen, daß die italienische Regierung weiteren Exzessen mit Energie entgegen zu treten entschlossen ist. Im Uebrigen rst die Stellung der italienischen   Regierung kaum viel geficherter als die der spanischen. Türkei  . Konstantinopel  , 25. September. Der Botschafter in Berlin  , Said Pascha, ist zum Minister des Auswärtigen ernannt worden.- Die Türken haben zur Wahrung ihrer Rechte ein rumelisches Dorf unweit der Grenze besetzt, beabfichtiaen aber «icht, vor einer Verständigung mit den Mächten in Rumelien  weiter vorzugehen. In Adrianopel   wird eine Steuer zum Unterhalt von vorläufig 7000 Mann erhoben. Die von den Vortruppen deS türkischen zweiten Armeekorps besetzte rumelische Ortschaft heißt Karnmanlar. Die Türken besetzten außderdem die Orte Chizia, Agai und Karidelad. In Sofia   ist eine Deputation auS Makedonien   eingetroffen. Lokales. Da» Unfallverficherungsgesetz vom 6. Juni 1884 tritt <rm I.Oktober in Kraft; für alle diesem Gesetze unterliegenden Unfälle wird also von diesem Termine ab nach Maßgabe des- selben Entschädigung geleistet. Daß dem durch Unfall beschä- digten Arbeiter eine ausreichende Entschädigung gesichert wer» den müsse, darüber find alle Parteien einig. Di dieser Ge» danke in dem Gesetze richtig durchgeführt ist, darüber herrscht Streit. Wir wollen heute darauf nicht eingehen, sondern die Entscheidung darüber der Erfahrung überlassen; es kommt uns heute nur darauf an, die davon vetroffezren Kreise über ihre hauptsächlichsten Rechte und Pflichten zu unterrichten. Das Gesetz bezieht sich nur auf geweibliche Arbeiter und auch nur auf einen Theil derselben, nämlich auf die in Bergwerken, Salinen, AufbereilungSanstalten, Steinbrüchen, Gruben, Werf» ten und Bauhöfen, in Fabriken und Hüttenwerken und bei Ausführung von Maurer  -, Zimmer-, Dachdecker-, Eteinhauer- und Brunnenardeilen, sowie im Echornsteinfegergewerbe be­schäftigten Arbeiter. Außerdem fallen unter das Gesetz noch alle Betriebe, in welchen Dampfkessel oder durch elementare Kraft bewegte Triebwerke zur Anwendung kommen. Als Fabriken gelten diejenigen Betriebe, in welchen mindestens 10 Arbeiter regelmäßig beschäftigt werden. Das Kleingewerbe ist also ebenso wie Land- und Foiftwirthschast ausgeschloffen. Auch ein Theil deS Gesetzes über die Ausdehnung der Unfall- Versicherung vom 28. Mai d. I tritt bereits am 1. Ottober in Kraft, nämlich die Ausdehnung auf den Betrieb der Posten. Telegraphen- und Eisenbahnverwaltungen, einschließlich der Bahnen nniergeordneter Bedeutung und der Straßenbahnen, die Betriebe der Marine- und Heeresverwaltung. Damit ist auch die Einführung der Krankenversicherung für die Post- und Tclegraphenbeamten verbunden, welche bei den Eisenbahnen und bei der Marine« und Heeres- Verwaltung großentheilS schon durchgeführt ist. Für die übrigen Gewerbe, auf welche die Unfallversicherung außerdem noch durch das Gesetz vom 28. Mai dieses Jahres ausgedehnt ist, nämlich für die Baggerei, das Fuhrwerk, die Binnenschiffahrt, Flößerei, den Prahm- und Fährbetrieb, Schiffsziehen, die Spedition, den Speicher- und Kellerbetrleb und auf das Geschäft der Güterpacker, Güterlader, Schaffer, Bracker, Wäger, Messer, Schauer und Stauer ist die Organisation der Berufgenossenschaften noch nicht vollendet, und daher muß die Einführung noch ausgeätzt bleiben. Die Entschädigungen, welche nach dem Unfallverstcherungsgesetze ge­währt werden, find folgende:Von der 14. Woche nach Ein­tritt des Unfalls an übernimmt die Unfallversicherung die Kosten des Heilverfahrens und für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit eine Rente, welche bei völliger Erwerbsunfähigkeit 2/$ des Ar­beitsverdienstes beträgt, bei theilweiser entsprechend ermäßigt wird. Im Todesfalle wird an Beerdigungskosten der 20fache Betrag des täglichen Arbeitsverdienstes des Getödteten, min- bestens aber 30 Mark gewährt. Die hinterlassene Wittwe er- hält eine Rente von 15 pCt. also etwa den siebenten Theil, genau 3/2o des Arbeitsverdienstes, für die Wittwe und alle Kinder zusammen soll die Rente aber nicht mehr als 60 pCt. (='/») betragen. Eltern und Großeltern, welche von dem Getödteten unterhalten find, bekommen ebenfalls 20 pCt. den fünften Theil seines Arbeitsverdienstes. Bis zum Ende der 13. Woche haben die Krankenkassen nach dem Krankerver- ficherungsgesetz die Heilung zu besorgen und das vorgeschriebene Krankengeld zu gewähren. Von der 5. Woche an wird aber das letztere auf Kosten der Unfallversicherung soweit erhöht, daß es statt der Hälfte zwei Drittel des Arbeitsverdienstes be- trägt. Diese Entschädigungen werden nur dann nicht gewährt, wenn der Verletzte seinen Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat, also auch dann gewährt, wenn er fich Unvorsichtigkeiten hat zu schulden kommen lassen. Der von einem Eisenbahnzuge über« fahrene Arbeiter erhält also keine Entschädigung, wenn nach- gewiesen wird, daß er fich absichtlich, um sich zu tobten, dem Zuge in den Weg gestellt hat; wohl aber erhält er fie, wenn er bei der Arbeit an den Geleisen auf das Herrannahen des Zuges nicht geachtet hat, und infolge solcher Unachtsamkeit zu Schaden ge- kommen ist. Die Entschädigung hat nicht der Arbeitgeber zu zahlen, bei welchem der Verletzte beschäftigt ist. Zum Zweck der Unfallver- ficherung find nämlich alle Betriebsunternehmer eines zu- sammengehörigen Gewerbes für das ganze Reich ober für ein­zelne Theile desselben zu großen Genossenschaften vereinigt, diese haben gemeinschaftlich dre Entschädigungen zu tragen, und gegen diese haben die Arbeiter ihre Rechte geltend zu machen. Bei jedem nicht ganz unerheblichen Unfälle findet nun zunächst eine vom Betriebsunternehmer selbst zu veran- lassende polizeiliche Untersuchung statt, zu welcher auch Ver- treter der Krankenkasse des Verletzten und sonstige Betheiligte zugezogen werden. Die Entschädigung wird von dem Vor- stände der Berufsgenoffenschast festgesetzt. Gegen dessen Entscheidung kann ein, aus Vertretern der Berufsgenoffen- schaffen, der Arbeiter und einem Unparteiischen bestehendes Schiedsgericht angerufen werden. Von diesem ist dann noch eine Berufung an das Reichsversicherungsamt in Berlin   zu- lässig. Dies sind die hauptsächlichsten, unfere Leser interessi- renden Bestimmungen des Gesetzes. DerMetallarbeiter", Jahrgang IX., Nr. 36., Berlin  , 4. September 1885, schreibt:Die Bleirohre der Wasserleitun­gen. Die Untersuchungen des Waffers aus der 39 M. langen Bleileitung des hygienischen Instituts zu Budapest   ergaben nach einer Mittheilung von S. Steiner imArchiv für Hygiene" nach derChemn. Ztg." folgende Bleimengen: Wasser nach reichlichem Auslaufen unter rafchem Strömen 0,085 Milligr. pro 1 Ltt., Waffer nach reichlichem Auslaufen unter langsamen Strömen 1,04 Milligr. pro 1 Str., 24 Stunden im Rohre ge- standen 1,224 Milligr. pro 1 Str., 48 Stunden im Rohre ge- standen 1,7 Milligr. pro 1 Str., 7 Tage im Rohre gestanden 3,25 Milligr. pro 1 Str., 1 Monat im Rohre gestanden 4,7 Milligr. pro 1 Str. Da die für den menschlichen Organismus als unschädliche zuläsfige Maximal. Bleimenge 0,7 Milligr. vro 1 Str. beträgt, und das Gros der Bevölkerung jedenfalls nicht stets darauf achtet, nur nach reichlichem Auslaufen in raschem Strome aus der Bleileitung entnommenes Wasser zu trinken, sollte die Verwendung von Bleiröhren ganz eingestellt ober nur auf unvermeidlich kurze Verbindungen beschränkt werden." Trotz aller getroffenen Vorkehrungen ist es einem der gefährlichstenwilden Männer" in Dalldorf   geglückt, aus der oorttgen städtischen Irrenanstalt zu entspringen. Den viel- fach bestraften Arbeiter Emll Lasche hatte man m den Pavillon VIl untergebracht. Kürzlich war er eines Tages aus der An- statt spurlos verschwunden. Lange hatte er fich jedoch der Freiheit nicht zu erfreuen. Er wurde bald von der Kriminal- volizei ermittelt und in die Anstatt zurückgeliefert. Man be- schäftigte ihn im Freien; doch war dies nicht von langer Dauer, denn in der vorigen Woche verschwand er wiederum, ohne daß es bis jetzt gelungen ist, seiner wieder habhaft zu werden. Um das Entspringen auS Pavillon V(für tobsüchtige und irre schwere Verbrecher) zu erschweren, sind dort die Keller massiv gewölbt worden. Als der hier untergebrachte berüchtigte HalS- band den Maurern bei der Arbeit zusah, rief er einem dersel­ben die Worte zu:Na, macht es nur ordentlich; sechsmal bin ich schon rausgekommen, und das siebente Mal komme ich auch noch rauS!" Der bei der Explosion de» Feuerwerker Massow'schen Laboratoriums mitverunglückte Feuerwerks- Lehrling Kaufmann befindet fich auf dem Wege der Besserung, so daß seine Ver- nehmung, ohne nachtheilige Folgen für seinen Zustand be- fürchten zu lassen, hat stattfinven können. Nach seinen Angaben haben die verunglückten Arbeiter lediglich sich selbst das Unheil zuzuschreiben. Kurz vor der Katastrophe war er mit den bei­den in der Charitee Verstorbenen innerhalb des Gebäudes mit AnfertigungvonFeuerwerkskörpern beschäftigt, während Grauscher sich außerhalb desselben befand. Die ersteren sollen bei ihrer Arbeit indessen so leichtsinnig verfahren sein, daß Grauscher ihnen, als er auf einige Augenblicke daS Laboratorium be- treten, die bittersten Vorwürfe mit dem Hinzufügen gemacht: Laßt nur Herrn Massow kommen, der wirft Euch hinaus." Kaum hatte er fich umgewendet, so erfolgte auch schon die Explosion. Da» kommt von den Ueberraschungen! Ein junger hiesiger Kaufmann P. in der B.straße hatte fich vor Kurzem mit einer jungen Dame in Bromberg, Tochter eines dortigen Beamten, verlobt. Das Pärchen schwamm in Seligkeit. Es war verabredet worden, daß der Bräutigam alle vier Wochen des Sonntags die Verlobte in Bromberg besuchen solle und mit dieser Hoffnung als dem einzigen Tröste trennten fich die soeben Versprochenen. Drei volle Wochen hielt eS der Glück­liche ober Unglückliche aus, ohne sein Liebchen zu sehen; da packte es ihn wie mit Gewalt; und der Kurierzug führte ihn mit Windesschnelle am Sonnabend Abend acht Tage vor dem verabredeten Termin der Heimath seiner Braut zu. Aber auch diese hatte es nicht länger ohneihn" auszuhalten vermocht' ihrem Vater erschien es schier, als ob sie vor Sehn- sucht nach dem Geliebten krank werde; kurz entschlossen setzte er fich am nämlichen Sonnabend mit Frau und Tochter in Bromberg auf die Bahn, um bei seinem Eintreffen in Berlin  erfahren zu müssen, daß der Gesucht» nach Bromberg gereist sei. Tableau! Beide Theile aber find um die Erfahrung wenigstens reicher geworden, daß es mit den Ueberraschungen so eine eigenthümlrche Sache sei und haben fich vorgenommen, auS eben diesem Grunde ihren Gefühlen der Sehnsucht in Zukunft lieber dievierwöchentlichen Schranken" zu setzen. Ein Opfer der neueren Orthographie. Der Posteleve Hähdach, der erst vor wenig Wochen die Mütze de» Primaners mit der Uniform eines königlichen Posteleven ver- tauscht hatte, stand rathlos vor dem verschlossenen Spinde, in welchem die Druckformulare des Postamts zu N. aufbewahrt wurden. Der heimtückische Schlüssel hatte nämlich nachdem Herr Hähbach verschiedene erfolglose Drehungen mit ihm vor» Benommen, zuletzt den Gehorsam ganz versagt und in starrer lnbeweglichkeit seinen Platz im Schlosse behauptet.Dich will ich schon kriegen, murmelte ingrimmig Herr Hähbach und schob ein eisernes Lineal als Hebebaum durch den Griff des Schlüssels. Ein kräftiger Hebeldruck rief ein mißmuthiges Knacken des de- siegten Schlüssels hervor, welcher sich nun mit Leichtigkeit nach jeder Richtung bewegen ließ. Aber der erfindungsreiche Post­jünger bemerkte bald mit einigem Schrecken, daß diese Beweg» lichkeit auf Kosten des Schlüsseldatts erkauft war, welcher im Schlosse festgeklemmt zurückblieb, während der bartlose Schlüssel ohne Mühe das eiserne Gefängniß verließ. Am nächsten Morgen lag, wie dieDeutsche Verkehrs« zeitung" erzählt, unter den Eingängen auf dem Arbeitstische des Postamts-Vorstehers folgende Meldung: Dem Kaiscrilchen Postamt zeige ich hierdurch gehör» samst an, daß der Schlüssel zum Druckformularspind in Folge gewöhnlicher Abnutzung seinen Barth verloren hat und der Erneuerung bedarf. Hähbach, Posteleve. Bereits an demselben Vormittag sah Herr Hähbach seine Anzeige wieder. Dieselbe trug nachstehendes Handdekret von der Hand des Herrn Postdirektors: Herrn Posteleven Hähbach zur näheren Erklärung, wie der Bart eines Schlüssels in Folgegewöhnlichem Abnutzung" verlorengehen kann. Im Uebrigen werden Sie darauf aufmerksam ge» macht, daß wohl der Aftikareisende Batth, aber nicht der Schlüsielbatt am Schlüsse mit th zu schreiben ist. Es wird Ihnen empfohlen, fich in der Orthographie die erforderliche Festigkeit zu erwerben." Herr Hähbach war außer fich. Nicht sowohl über die schwierige physikalisch technische Frage wegen der Erklärung deS Schlüsselbart-Abnutzungsproblems, als über die Vorhaltung seines orthographischen Defekts. Sehr aufgeregt setzte er fich und brachte die verlangte Erklärung zu Papier, in welcher er auch ein glänzendes Licht auf das überflüssige h im Schlüssel» harte fallen ließ. Zweimal," hieß eS darin,bin ich auf dem Gymnafium in der Orthographie fest gewesen: erst in der alten, mit den Tehnungsbuchstaben, dann in der neueren, welche solche durch» weg verwirft. Seit Beginn meiner Postlaufbahn muß ich wieder die im Bereich der Post geltende ältere Orthographie anwenden, welche mir fremd geworden war, und da passirt es mir denn zuweilen in der Eile des Dienstes, daß ich ein dehnendes h auch da setze, wo es nicht ganz am Platz ist. Auch bei dem überflüssigen h im Bart des Schlüssels bin ich lediglich ein Opfer der neuen Orthographie geworden." Der Herr Postdirektor lächelte, als er das Schuldbekennt- niß des Herrn Posteleven Hähbach las..Lassen Sie den Spindschlüssel auf Kosten der Kasse erneuern," sagst er zu dem Dberfekretär, unter dessen Obhut Herr Hähbach und das un- glückliche Spind fich befanden,wir wollen das Opfer der neueren Orthographie nicht weiter kränken." Vorsicht l Detektive 1" wird es bald allgemein heißen. Es kann niche Wunder nehmen, daß in unserer Zeit der Spio- nage und des Denunziantenthums Einrichtungen entstehen, die man unter normalen und gesunden sozialen Verhältnissen für eine Unmöglichkeit halten würde. Wir wollen hier nicht von den Geheimvolizisten sprechen, die überall Verbrecher, Anar» chisten und andere Zerstörer der bestehenden Staats- unb Ge» sellschaftsordnung wittern. Die Leute handelnvon Amts- wegen" und es dürfte fie wohl schwerlich Jemand wegen ihre» Berufes beneiden. Neuerdings haben aber auch mehrfach Hri» vatpersonen öffentlich ihre Dienste als Spione ausgeboten. Eo lesen wir in einem hiesigen Blatte folgendes Inserat:Ge- wanvter, diskreter Privatdetektive empfiehlt sich zur Ausführung von Aufträgen jeder Art, speziell den geehrten Damen." Hier bietet fich in der That dem Ehemann und solchen, die eS werden wollen, eine erfreuliche Ausficht. Sobald fie ihre Gattin zu ihrer eigenen Erholung ins Bad geschickt haben, heftet fich irgend ein schwarzbärtiger Privatdetektive an seine Sohlen, der den ahnungslosen Errohwittwer, einem Schatten gleich, überallhin verfolgt: in die Theater, Konzerte, Tanz» lokale u. s. w. u. s. w. Und wehe dem Liebhaber, der eS sich einfallen läßt, neben dem angestammten Schatz noch ein Reserve- Liebchen zu haben. Der Bedaucrnswcrthe wird auf Schritt und Tritt verfolgt werden, bis er seiner Sünden überführt ist. Wehe auch dem Backfisch, der heimlich hinter dem Rücken der Eltern mit irgend einemschneidigen Kameraden" ein Ver» hältniß anbandelt. Sobald die Kleme die natürlichpost» lagernven" Patchoulibriefe an dem Postschalter in Empfang nehmen will, wird fich plötzlich die rauhe Hand des Privat» detektiven auf ihre Schulter legen und der grimmige Mann wird sprechen:Im Namen des Vaters nehme ich diese Ekrip- turen in Beschlag." Eo spaßhaft die Sache auch klingen mag, so hat fie doch auch ihre ernste Seite. Die Herren Privatspione, in dem natürlichen Bestreben, die Auftraggeber von ihrer Tüch- tigkeit zu überzeugen, werden überall Gespenster wittern, werden in der unschuldigsten Handlung der Beaufsichtigten ein Ver» gehen finden und somit Zwist, Hader und Unglück in manche Familie bringen. Deshalb wollen wir hoffen, daß das Publi» kum von der Jnstttution der Privatdetettives keinen Gebrauch machen möge. R. Ein ganz großer Zopf zeigt fich uns noch in den Schifffahrtsverordnungen, den Aufenthalt der Kähne(spez. Obstkähne) innerhalb der Stadt betreffend. Es besteht da z. B. die Verordnungein Kahn darf nicht länger wie acht Tage innerhalb der Weichbildgrenze Berlins   liegen, daraus folgt, daß ein Obstkahn nur während dieser Frist seinen Stand- platz einzunehmen und dann das Weichbild Berlins   zu ver» lassen hat. Da hilft fich nun/ der Schiffer ganz einfach, er bleibt die acht Tage liegen, fßbrt dann bis in die Obeifpre« und legt fich einige Tage östlich der Sachs'schen Badeanstalt, vor der Beermann'schen Fabrik, vor Anker,(denn der Fluth- graben zwischen Badeanstalt und Fabrik bezeichnet die Weich- bildgrenze), und fährt dann wieder auf die vorgeschriebene Zeit nach der Stadt.   Was ist nun die Folge obiger Ver» Ordnung? Daß der Obstschiffer 23 Tage Verdienst verliert und die Verordnung einfach umgangen wird. Da» Stabsquartier deS zweiten Bataillons(Teltow  ) 7. Brandenburgischen Landwehr- Regiments Nr. 60 wird am 30. Juni k. g. von Teltow   nach Steglitz   verlegt werden, jedoch behält das genannte Bataillon vorläufig die Bezeichnung Teltow  ".