Beilage zum Berliner Volksblatt.
Hr. 231.
Politische Uebersicht.
Die königliche Steuerdirettion für Berlin erläßt im Reids Anzeiger" folgende Bekanntmachung: Der Herr Fi nanz- Minister hat durch Erlaß vom 12. Auguft cr. in ent sprechender Abänderung der Vorschrift im Art. 25 der Ausführungsanweisung vom 15. September 1879 zur Verordnung über das Verwaltungszwangsverfahren vom 7. Septbr. 1879 be stimmt, daß fortan die sämmtlichen bei den föniglichen Steuer und Kreislaffen beschäftigten Vollziehungsbeamten bei der Ausfügrung von Pfändungen stets zur Annahme der vollen beizutretbenden Beträge ermächtigt find. Diese Bestimmung wird hierdurch mit dem Hinzufügen zur öffentlichen Kenntniß ge bracht, daß fich die Ermächtigung der Bollziehungsbeamten bet der hiesigen föniglichen Steuertaffe zur Annahme der vollen beizutreibenden Beträge nur auf die Ausführung von Pfän Dungen erstreckt, und daß im Uebrigen, insbesondere auch bei Mahnungen und Zustellungen, den Vollziehungsbeamten die Annahme von Bahlungen nach wie vor unbedingt unter faat ift.
Verbot der Ein- und Durchfuhr von Schweinen. Die Regierungspräsidenten von Aachen und Düsseldorf erlaffen im Reichsanzeiger für ihren Bezirk folgendes:§ 1. Die Eins und Durchfuhr von Schweinen aus Rußland sowie den Hinter ländern von Defterreich Ungarn wird vom 15. Oftober d. J. ab wieder verboten.§ 2. Vom gleichen Zeitpunkt ab werden Schweine aus Defterreich Ungarn nur gegen Vorlegung eines den Ursprung der Thiere aus diesem Staate bezeugenden amtlichen Atteftes über die Landesgrenze eingelaffen.
Zu den Ausweisungen meldet man aus Schlesien : Vierhundert böhmischen Arbeitern der Flachsspinnerei Erdmannsdorf wurde zum ersten April die Ausweisung ange fündigt.
Sonnabend, den 3. Oktober 1885.
den durch das Gesetz vom 27. Juni 1860 bestimmten vier Wahlbezirken der Stadt Berlin zusammengestellt und werden gemäß § 4 des Reglements vom 4. September 1882 drei Tage lang: am Montag, den 5. Dltober, am Dienstag, den 6. Oktober, und am Mittwoch, den 7. Oktober d. J., von Vormittags 9 bis Nachmittags 3 Uhr öffentlich zur Einsicht ausliegen, und zwar: a) in der Turnhalle der 27./44. Gemein beschule, Wilhelmstr. 117, für den I. Wahlbe girl, bestehend aus den Stadtbezirken 6 bis 73, 283 und 284, beziehentlich den daraus gebildeten Urwahlbezirken Nr. 18 bis 195 und 729 bis 731 einschließlich; einschließlich; b) in der Turnhalle der 62. Gemeindeschule, Schmidstraße 38, für den II. Wahlbezirt, bes fiehend aus den Stadtbezirken 1 bis 5 und 74 bis 144, mit Ausschluß der Häuser Alexanderstraße 18( Stadtbezirk 8), Kleine Brändentenstraße 6 und 7 und Neue Promenade 9 und 10 ( Stadtbezirk 5), beziehentlich den Urwahlbeziten Nr. 1 bis 17 und 196 bis 382 einschließlich; c) in der Turnhalle der 67. Gemeindeschule, Aderstraße 28a, für den III. Wahlbezirf, bestehend aus den Stadtbezirken 211 bis 282 und 285 bis 326, bezlebentlich den Urwahl bezirken Nr. 551 bis 728 und 732 bis 795 einschließlich; d) in der Turnhalle der 23. Gemeindeschule, Straußbergerftr. 9, für den IV. Wahlbezirt, bestehend aus den Stadtbezirken 145 bis 210 und von Stadt bezirt 3: Alexanderstr. 18, von Stadtbezirk 5: Kleine Bräft Dentenftr. 6 und 7 und Neue Promenade 9 und 10, beziehent lich den Urwahlbezitten Nr. 283 bis 550 einschließlich. Inner balb der genannten drei Tage steht es Jedem frei, gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Listen seine Einwendungen schriftlich bei uns oder zu Protokoll in den oben bezeichneten vier Lofnlen bei den dort anwesenden Deputirten anzubringen. Für die Legitimation ist durch Vorlegung der Steuerquittung für das lepte Vierteljahr, oder einer polizeilich bescheinigten Anmeldung für die anzugebende Wohnung, oder auf andere glaubwürdige Weise zu sorgen. Indem wir dies zur öffent
Afrikanisches. Eine Depesche aus Madeira , 2. d. M., enthält folgende faft unglaublich flingend Meldung: Bufolge Nachrichten, die durch den afrikanischen Postdampfer, Elmina " bier eingegangen find, war am 8. d. in Whydah ein Gerüchtlichen Kenntniß bringen, bemerken, wir, daß das Tableau der in Umlauf, daß die portugiesische Regierung von dem König Don Dahomey 1200 Slaven gekauft habe, die nach der Insel San Thomas gesandt werden sollten, um in den dortigen Kaffee Plantagen zu arbeiten. Ein portugiesisches Kanonenboot war dort gewesen, um die nöthigen Anordnungen zu treffen. In der Nacht fuhr die Elmina ", welche vor Whydah geanfert hatte, bei einem Dampfer vorüber, der für das Kanonenboot gehalten wurde, da er die ihm gemachten Signale nicht beantwortete."
M
Der Kongoftaat wird am 1. Januar 1886 in den WeltPostverein treten, wodurch das Porto per 15 Gramm- Brief Don 75 auf 25 Bentimes herabgesezt wird. Die Ausarbei tung des Gesetzbuches für den Staat macht angeblich Fort. Schritte.
Oesterreich Ungarn.
Die Ausweisungen aus Preußen tommen im öfterreichi fchen Abgeordnetenhause zur Sprache. Ein Privattelegramm aus Wien meldet, daß der Polenklub beschlossen hat, wegen dieser Angelegenheit eine Interpellation an die Regierung zu richten. Das Kreisgericht von Trient ersuchte das Präfidium des Abgeordnetenhauses um Ausfolgung eines bei den Wahlen in Trient abgegebenen Stimmzettels, weil derselbe das Ver. brechen des Hochver raths(!) begründe; der Stimmzettel wird ausgefolgt. Die österreichische Regierung erließ an die Telegraphenämter den Auftrag, Bustimmungs- Telegramme nach Bulgarien und Serbien nicht zu befördern.
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Die gegenwärtige Wahlbewegung für die am Sonntag in Frankreich ftattfindende Erneuerung der Deputirtenkammer erhält dadurch eine erhöhte Bedeutung, daß im Jahre 1886 die Befugnisse des Präsidenten der Republik ablaufen. Eine offigiöse Korrespondenz der Agence Havas" aus dem JuraDepartement versichert unter Anführung von Einzelheiten, daß Jules Grévy geistig und förperlich sich in frischem und rüftigem Zustande befinde. Hieran wird die Mittheilung geknüpft, Saß Jules Grévy bereit sein werde, eine Wiederwahl anzu nehmen.
Morgen( Sonntag) finden die Wahlen in Frankreich statt, padoch dürfte für viele Bezirke erst der 18. Oktober, an welchem die Stichwahlen statifinden, entscheidend sein. Die Ber einigung der radikalen Presse" erläßt ein Wahlalmanifeft, worin es heißt: Es gilt nicht die Wiederherstellung der Monarchie zu verhindern, dafür find wir immer start genug, es gilt die Republik zu gründen und zu organifiren. Wenn das Boll in seinen Erwartungen noch länger getäuscht wird, muß es zur Gleichailtigkeit und zum Borne gelangen. Die Opportunisten, seit 1879 beständig im Machtbefige, haben die Geschäfte der Republil schlecht geführt. Im Innern feine Reformen, autoritäre Bevormundung des Landes, im Aeußern eine Abenteuerpolit, welche in schlecht ersonnenen und schlecht ge führten Expeditionen eine falsche Revanche sucht und dadurch unfere Sicherheit gefährdet und unsere Finanzen zu Grunde richtet. Wir erwarten den Einfluß Frankreichs in der Welt blos vom friedlichen Fortschritt und der Ausbreitung der Ges danken. Wir laffen den Krieg nur für die Landesvertheidigung gelten. Im Inneren ist die soziale Gerechtigkeit unser einziges Biel . Wer heute kein Sozialist ist, der ist fein Res publikaner.
Die Bataille" veröffentlicht ihre revolutionäre Lifte" für Die Pariser Wahlen. An der Spige steht der Geograph Elisée Reclus , ganz am Ende der Fürst Krapottin, politischer Gefangener. Nummer 2 und 3 find die ehemaligen Kommune mitglieder Gambon und Vaillant, denen sich Henri Rochefort und Joffrin unmittelbar anschließen. Dann folgen: der ehe malige General der Kommune Eudes, B. Malon, Clement, Protot, Camélinot, Direktor der Münze unter der Kommune, der Tapezirergehülfe Ferré, Bruder des bingerichteten Gabriel Ferré; ferner dann noch die Bublizisten Jules Guesde , Liffa caran, Vaughan, Longuet, ein Schwiegersohn von Karl Marx , Deville, Briffac sc. Die Arbeiterpartei ist im Ganzen durch 12 Bersonen auf der Liste vertreten, unter ihnen Dumay, der ebemalige Maire von Le Creuzet, und der bekannte Pariser Gemeinderath Chabert.
Lokales.
Der Magiftrat veröffentlicht folgende Bekanntmachung: In Folge Restripts des Herrn Ministers des Innern vom 11. b. M. haben wir zu den in diesem Jahre zu vollziehenden Wahlen zum Haufe der Abgeordneten gemäߧ 15 der Wahl perordnung vom 30. Mai 1849 und unter Beachtung des $ 49 des Reichs Militärgefeßes vom 2. Mai 1874 für jeden Urwahlbezit ein Verzeichniß sämmtlicher stimmberechtigen Urwähler aufgestellt und darin bei jedem einzelnen Namen ben zur Berechnung lommenden Steuerbetrag angegeben, welchen der Urwähler zu entrichten hat. Diese Urwählerlisten sind nach
für die hiesigen Wahlbezirke gebildeten Urwahlbezirke nach ihrer räumlichen Abgrenzung und mit Angabe der zu wählenden Wahlmänner von uns aufgestellt ist und gleichzeitig mit den Urwählerlisten in den genannten Turnhallen, sowie auch bei den Herren Bezirksvorstehern während der von denselben für den Herren Bezirksvorstehern während der von denselben für Dienstliche Angelegenheiten festgesetzten Sprechstunden eingesehen werden kann. Die Urwähler haben in denjenigen Bezirken zu wählen, in denen fie zur Beit der Aufstellung der Urwählerliften, d. i. Anfangs September d. J., gewohnt haben.
Unter Theilnahme des Oberbürgermeisters von Berlin und einer Reihe von Reichstagsabgeordneten, Fabri fanten, Kaufleuten und Banquiers ist ein Komitee in der Bil dung begriffen, welches die Ansammlung eines Fonds bezweckt, der zur Unterstüßung der Hinterbliebenen der Augusta" be stimmt ist. Es ist vorgeschlagen, diefen Fonds zugleich dahin zu verallgemeinern, daß er auch in solchen Fällen aushelfend eintreten tann, wo Einzelunglücksfälle stattfinden.
Unter der Mannschaft des verschollenen Schiffes Augusta" befanden fich 3 geborene Berliner und 1 Char lottenburger. Es sind dies:
1. Matrose Hermann Otto Ernst Werder, geb. 1. 9. 65 zu 2. Ober- Heizer Wilhelm Karl Friedrich Pose, geb. 6. 12.60 zu Berlin .
3. Koch Günther Emil Albin Franchon, geb. 18. 8. 50 zu Berlin .
4. Matrofe Gustav Ferdinand Edmund Schönfelder geb. 13. 2. 67 zu Charlottenburg .
Ueber einen Mordversuch geht uns folgende Mittheilung zu: Die im Hause Bergstraße Nr. 40 a wohnhafte che verlaffene Näherin Michaelis hatte mit der unverehelichten Marie Kliest, einer Person, die früher unter fittenpolizeilicher Kontrole gestanden, seit einiger Zeit ein Freundschaftsverhält niß unterhalten und war am 30. vorigen Monats von legterer besucht worden. Beide begaben sich in ein in der Elsaffer straße belegenes Tanzlokal, dann in ein Café und schließlich nach 2 Uhr Nachts in die Wohnung der Michaelis, woselbst fich lettere, die sehr ermündet war, halb angekleidet auf das Bett legte, während die Kliest am Tische fizend in einem Roman las und die Erlaubniß erhielt, noch ein wenig verweilen zu dürfen. Die Michaelis schlief Die Michaelis schlief ein, erwachte aber bald wieder durch ein Ge fühl des Kipels am Rehltopf, und sah ihre Freundin, die vorher auf dem Sopha geseffen, jest auf ihrem Bett figen. Auf die Frage Marie, Du willst mich wohl erwürgen?" er hielt sie zur Antwort: Sch träumte soeben, das ich einen alten Mann erwürgte."" Die Michaelis schlief hierauf wieder ein. Als fie nach kurzer Zeit aufwachte, sah fie ihr Bett in Flaminen stehen und nahm gleichzeitig eine um ihren Hals liegende, zum Buschnüren hergerichtete Schlinge wahr. Die Freundin war verschwunden, die Thür von Außen verschloffen und das Fenster, welches vorher offen geftanden hatte, gleichfalls geschloffen. Es gelang der Michaelis, den Brand zu löschen und Durch das Fenster Beistand herbeizurufen. Eine Besichtigung des Bimmers ergab, daß die auf den Tisch niedergelegten Werthfachen, worunter eine Uhr und ein Medaillon, fehlten. Die Kliest, bei welcher die geraubten Werthsachen sich vorfanden, wurde am andern Morgen festgenommen und wegen ver fuchten Mordes und Raubes verhaftet. Bei ihrer Vernehmung gab fie zu, die Werthfachen entwendet zu haben, leugnet auch nicht, daß ihr in der Wohnung der Michaelis der Gedanke ge tommen sei, dieselbe zu ermorden, nachdem sie zwei Goldstücke in dem Bortemonnate der legteren gefehen hatte. Dagegen bestreitet sie, der Michaelis die Schlinge um den Hals gelegt und das Bett derselben in Brand gesezt zu haben. Ihre Thäterschaft ist aber um so weniger zweifelhaft, als die Bette ftücke nach Petroleum rochen und das vorher mit Betroleum gefüllt gewesene Baffin der Lampe nach Verübung der That leer gefunden wurde.
Nach Mittheilung des statistischen Amts der Stadt Berlin find bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 20. bis inkl. 26. September cr. zur Anmeldung gekommen: 307 Eheschließungen, 915 Lebendgeborene, 33 Tootgeborene, 495 Sterbefälle.
Frau Anua Kreuz, Stalizerstr. 28, bittet uns zu fonftatiren, daß fie nicht zu der in der legten MantelnäherinnenVersammlung gewählten Lohn fommiffion gehören will, son, dern daß fie fich nur als Mitglied einer Fa ch kommission der Mantel Branche betrachtet. Frau Kreuz ist im Prinzip gegen jede Lohnkommission.
Polizei- Bericht. Am 30. v. Mts. war die unverehelichte Kliest zu der verehelichten Michaelis in deren Wohnung Gartenstraße Nr. 40 zum Besuch gefommen und bei ihr über Nacht geblieben. Gegen Morgen wurde die Michaelis durch ein inisterndes Geräusch wach, sah, daß ihr Bett in Flammen stand, fand gleichzeitig eine dünne Schnur um ihren Hals ge
II. Jahrg.
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schlungen und bemerkte auch sofort, daß die Kliest nicht mehr anwesend war. Sie eilte nach der Thür, fand dieselbe jedoch von außen verschlossen, löschte nun zuvörderft das Feuer und öffnete demnächst mit einem Reserveschlüssel die Thür. Beim Durchsehen ihrer Sachen fehlten eine goldene Damenuhr nebst Rette, sowie ein Bortemonnaie mit 20 Mart. Die 2c. Klieft wurde wegen versuchten Raubmordes verhaftet und bei ihr auch die vorbenannten Gegenstände vorgefunden. Am 1. Dieses Monats, Mittags, stieß der auf dem Dache des Neubaues Große Hamburgerstraße Nr. 20 be schäftigte Simmermmann Lenz aus Versehen gegen ein Beil. Daffelbe fiel in Folge dessen vom Dache herab und in eine gerade vorüberfahrende, mit einem Fahrgast besette Droschke, glücklicher Weise ohne den Fahrgast oder den Rutscher zu treffen. Einige Stunden später fiel der Arbeiter Steffen beim Verkitten eines Schaufensters an dem Hause Prinzens ftraße 45 von der Leiter und brach dabei den Hüfiknochen an der rechten Seite, so daß er mittelst Droschte nach Bethanien gebracht werden mußte. An demselben Nachmittage stürzte Der Kutscher Voigt in der Einfahrt zum Grundstück Bergmannftraße 102 aus eigener Unvorsichtigkeit von frinem mit Brettern beladenen Wagen herab, wurde überfahren und auf der Stelle getödtet. Die Leiche wurde nach dem Obduktionshause geschafft. -An demselben Tage Abends wurde ein Mann in seiner in der Krausenstraße belegenen Wohnung erhängt vorgefunden. Die Leiche wurde ebenfalls nach dem Obduktionshause geschafft. Um dieselbe Zeit fiel ein Laufbursche beim Ueberschreiten des Fahrdammes in der Rosenthalerstraße über die Pferdebahn schienen und erlitt dabei so erhebliche Verlegungen am linken Arme, daß er nach dem Hedwigs- Krankenhause gebracht werden mußte.
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Gerichts- Beitung.
Das Kleine Journal" vor Gericht. Die vor den Gerichtsferien bereits einmal verhandelte und damals vertagte Brivatllagesache der hiesigen Gerichtsberichterstatter gegen den Redakteur des Kleinen Journals" Julius Spit beschäftigte heute wiederum die 100. Abtheilung des hiesigen Schöffengerichts. In dem Berichte über den bekannten Erpressungs prozeß gegen den Mandolinenspieler Gargiulo war aus Taft gefühl die Nennung des Namens der Hauptzeugin unterlassen worden. Einige der Kläger hatten den betreffenden Namen ihren Redaktionen genannt, die übrigen hatten in der Annahme, daß der Name an dieser Stelle belannt sei, beren Nennung nicht für erforderlich erachtet. Das Kl. Journal" veröffent lichte im Anschluß an diese Berichte in seiner Nummer 15 vom 13. April c. ein gegen die Kläger gerichtetes Raisonnement, in welchem denselben in ironischer Form der schimpfliche Vors wurf gemacht wurde, daß fie fich für die Verschweis gung des betreffenden Namens haben bestechen lassen. Hiers gegen e ließen die Angegriffenen in den hiesigen Bei tungen eine Erklärung, in der fie fich gegen den ihnen ge machten Vorwurf auf das Entschiedenste verwahrten und durchleuchten ließen, daß wohl der Verfasser in dergleichen Dingen beffer Bescheid wissen werde. Bezüglich dieser Erlärung war im vorigen Termin feitens des Angeklagten die Widerllage erhoben und auf die Klage der Beweis angeboten worden, daß einzelne Reporter, namentlich die Herren M. A. Wagener und
vor
Lennert, fich für das Verschweigen von Verhandlungen und Namen Bezahlung gewähren ließen. Außerdem war unter Berufung auf das Beugniß des Ehemanns der Beugin im hauptung aufgestellt, daß dieser für das Verschweigen Zahlung Gargiulo Prozeffe, deren Namen nicht genannt war, die Begeleistet habe. Die Kläger gaben ohne Weiteres zu, daß die angerufenen Beugen W. und 2. der Bestechung zugänglich waren; aber deshalb hätten sie es fich angelegen sein lassen, dieselben auszumerzen und ihren Stand solchen Elementen rein ди halten. Im Uebrigen Schloffen fie fich dem Anfrage auf Vernehmung aller Beugen an, da eine Klarstellung der Sache nur in ihrem Intereffe liegen könne. Bezüglich der Wahrheit ihrer Behauptung, welche zur Widerllage Veranlassung gegeben hat, beriefen fich Die Kläger auf das Zeugniß des Schriftstellers Klausmann. Der Gerichtshof beschloß damals die Ladung des erstern und des letteren Beugen; die von W. und L. lehnte er ab, weil beren Geschäftshandhabung als gerichtsnotorisch zu verachten sei und es darauf vorliegend gar nicht ankomme. Im heutigen Termin waren für die Kläger die Rechtsanwälte Dr. Salomon, Dr. Strang, Dr. Flatau und Wronter, der Angeklagte war in Begleitung seines Vertheidigers Rechtsanwals J. Cohn ers schienen. Herr N. bekundete, daß weder er, noch seines Wissens seine Freunde, für die Nichtnennung des Namens seiner Che frau etwas bezahlt haben. Schriftsteller Klausmann vermochte nur zu befunden, daß der Anges flagte einen Auffat über das Grand Hotel gegen Bezahlung zum Abdrud gebragt habe, obwohl er vorher ein dem Unternehmer ungünstiges Naisonnement ungünstiges Raisonnement veröffentlicht batte. Die Rechtsanwälte Wronker und Dr. Salomon beantragten, über diesen Punkt noch den Dr. Bogelsang zu vernehmen, doch erachtete der Gerichtshof diesen Beweisantrag für unerheblich. Die tlägerischen Vertreter bezeichneten in ihren Plaidoyers die gegen ihre Mandanten geschleuderten durch nichts begründeten Vorwürfe als eine Infamie, die nur mit einer Freiheitsstrafe gefühnt werden könnten. Auf die Widerantlage beantragten fie die Freisprechung der Widerangeklagten, die lediglich in der berechtigten Abwehr gehandelt haben.RA. Cohn trat für eine Rompensation der beiderseitigen Bes leidigungen unter Theilung der Kosten ein. Der Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten au 150 M. ev. 15 Tagen Haft und sprach den Beleidigten die Publikationsbefugniß im Kl. Journ." zu. Die Kläger und Widerangeklagten wurden aus den von den Vertheidigern vorgebrachten Gründen freis gesprochen und dem Angeklagten sämmtliche Roſten auferlegt. Die Strafe sei nur um deshalb so niedrig bemessen worden, weil die bona fides des Angeklagten nicht auszuschließen sei, indem ja unter den Berichterstattern wunde Elemente exiftirt haben.
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Die heutige Sigung beginnt erst um 12% Uhr Mittags. Einer der Beugen, Herr Lawisch, der mit der Anna Rother in einem intimen Verhältniß steht, hatte gestern angezeigt, daß er Krankheits halber nicht persönlich erscheinen fönne. Es hat Deshalb unter Leitung des Landrichters Friedenthal eine lom missarische Vernehmung angeordnet werden müssen, welche heute Vormittag unter Assistenz des Justizraths Simson stattgefunden bat. Unter den Beugen fehlt Helene Hammermann, die nach einer Mittheilung ihres Vaters an der Diphtheritis erkrankt und nach dem Krankenhause gebracht worden ist.
Bei Beginn der Sigung rektifizirt Landgerichtsrath Johl eine falsche Auffassung in einem Theile der Preffe dahin, daß