Wir machen unsere Leser darauf aufmerksam, daß Invalidenstraße 13 eine neue Weißbierbrauerei unter der Firma Berliner   Weißbierbrauerei Nordstern" entstanden ist. Daselbst findet ein täglicher Frischbierverkauf von Weiß, Brauns und Bitterbier statt. Die Brauerei beabsichtigt außer dem, um der arbeitenden Bevölkerung die Vorzüge eines direkten Kaufes zu Theil werden zu laffen, die Einrichtung zu treffen, in verschiedenen Stadttheilen Frischbierverkaufsstellen zu errichten. Vorerst hat für den Südost- Bezirk Herr Diar Kreuz, Admiralstraße 40( Alte Linde), den Verkauf über nommen, daselbst wird das in der Berliner   Weißbierbrauerei Nordstern" aus vorzüglichem Malz und Hopfen hergestellte Bier zu Fabrifpreisen täglich abgegeben. Herr Mar Kreut dürfte dafür bürgen, daß das Bier so wie es aus der Brauerei tommt, abgegeben wird.

#

i. Vergiftung mit Kohlendunft. Kaum find die erften rauben winterlichen Tage hereingebrochen, wo hier und da be­reits der warme Ofen seine Dienste leisten muß, als auch schon ein Fall der Vergiftung mit Kohlendunst bekannt wird. Die Dienstmädchen im Restaurant des Belle Alliance Theaters hatten sich am geftrigen Abend ihre im Souterrain belegene Schlafftube ohne Vorwissen der Herrschaft geheizt; der eiserne Dfen war erst fürzlich ausgebeffert worden, doch hatte der Töpfer statt ganz neue Abzugsröhren einzuseßen, die schad­haften Stellen nur mit Lehm beworfen, welcher an vielen Stellen nicht dicht hielt. Hier nun traten die so lebensgefähr­lichen Dünfte aus dem Ofen in den Schlafraum der 3 Mäd chen, welche lettere völlig betäubt am Morgen aufgefunden wurden. Den Bemühungen des herbeigeholten Arztes gelang es, eins der Mädchen, welches unmittelbar am Fenster ge schlafen hatte, wieder herzustellen, während die beiden anderen noch schwer frant darniederliegen. Der Arzt hofft indeß, auch diese dem Leben zu erhalten.

g. Krähen in großer Zahl finden sich in diesem Jahre verhältnißmäßig schon sehr früh in Berlin   und der nächsten Umgebung ein. Bu ganzen Schaaren fiebt man fie fezt auf den Ackern, und hier in Berlin   bildet ihr Gefrächze einen Vor­geschmad für den herannahenden Winter.

-

Polizei- Bericht. Am 5. d. M. Abends fiel eine 53 Jahre alte Frau in dem Hause Straßburgerstraße 12 die nach dem Hofe führende 8 Stufen hohe eiserne Treppe hinab und erlitt In Dabei einen Rippenbruch und zwei Rippenbiegungen. Der Nacht zum 6. d. M. stürzte der in der Tivoli- Brauerei be schäftigte Heizer Rigmeier in Folge eigener Unvorsichtigkeit awei Etagen tief in den Fahrstuhlschacht hinab und erlitt da burch so schwere Verlegungen, daß er kurze Zeit darauf ver­starb. Die Leiche wurde nach dem Obduktionshause geschafft. -Als am 6. d. M. Nachmittags ein Herr in der Papenstraße einen in der Fahrt befindlichen Pferdebahnwagen besteigen wollte, fiel er dabei zur Erde und zog sich eine etwa 5 cm lange Kopfwunde zu, so daß ihm sofort ein Nothverband an gelegt werden mußte. Um dieselbe Zeit verunglückte der Ar beiter Kruthof dadurch, daß er in der Bellevue- Allee imThiergarten von seinem Arbeitswagen fiel und überfahren wurde. erlitt dabei so schwere Verlegungen, daß er nach der Charitee gebracht werden mußte. An demselben Nachmittage fiel dem bei einem Ladenausbruch Andreasplas Nr. 5 beschäftigten Bimmermann George ein Mauerstein auf den Kopf. Er trug eine etwa 7 8tm. lange Wunde davon und mußte nach An­legung eines Nothverbandes nach seiner Wohnung gebracht werden. Zu derselben Zeit fiel ein 4 Jahre altes Mädchen auf dem Hofe Langestraße Nr. 99/100 in einen Rellerschacht und erlitt durch die Scheiben einer dabei zerbrochenen Fenster scheibe im Geficht eine etwa 8 8tm., lange Schnittwunde, so daß es nach der nächsten Sanitätswache und demnächst nach dem Krankenhause im Friedrichshain   gebracht werden mußte.

-

-

Er

An demselben Tage, Abends, wurde ein Mann in seiner Wohnung in der Invalidenstraße erhängt vorgefunden. Die Leiche wurde nach dem Dbduktionshause gebracht.

Gerichts- Zeitung.

Prozeß Graet. Neunter Tag.

Der Vorfßende Landgerichtsdirektor Müller eröffnet die Sigung um 9%, Uhr mit der Verlesung der von ihm entwor fenen Schuldfragen. Dieselben lauten:

1. Ist der Maler und Professor Gustav Graef   schuldig, im Jahre 1877 im Inlande mit einer Person im Alter unter 14 Jahren, nämlich der am 10. Januar 1864 geborenen Bertha Rother unzüchtige Handlungen vorgenommen zu haben.- 1a) Sind mildernde Umstände vorhanden?

2) Ist derselbe Angeklagte schuldig, am 17. Dezember 1883 zu Berlin   mit einer Person unter 14 Jahren, nämlich der am 14. Januar 1870 geborenen Helene Gammermann unzüchtige Handlungen vorgenommen zu haben?- 2 a) Sind mildernde Umstände vorhanden?

3) Ift derselbe Angeklagte schuldig, am 6. Juni 1884 zu Berlin   vor einer zur Abnahme von Eiden berufenen Behörde, nämlich dem tgl. Landgericht I, in der Straffache wider die verebel. Töpfer Hammermann und Genoffen wiffentlich ein falsches Zeugniß mit einem Eide bekräftigt zu haben?

4) Konnte bei der That ad 3 der Angeklagte Graef   fürchten, daß die Bekundung der Wahrheit gegen ihn ihn selbst eine Verfolgung wegen eines Verbrechens oder Vergehens nach fich ziehen konnte?

5) Ift die unverehel. Anna Rother schuldig, am 6. Juni 1884 vor dem Landgericht Berlin   I wiffentlich ein falsches Beugniß mit einem Eide bekräftigt zu haben?

6) Hat Anna Rother bei der That die zur Erkenntniß der Strafbarkeit erforderliche Einsicht besessen?

7) Eventualfrage: Hat die Anna Rother die falsche Aus­sage zu Gunsten einer Person erstattet, rücksichtlich deren fie die Antwort ablehnen durfte, ohne daß fie über das Recht, das Beugniß zu verweigern, belehrt worden ist.

8) Jft Profeffor Graef schuldig, die unverehelichte Anna Rother zu der falschen Aussage durch Versprechen und Bureden vorsäglich bestimmt zu haben?

9) Ift Bertha Rother schuldig, die Anna Rother durch Bureden vorsätzlich zu der strafbaren Handlung bestimmt zu haben?

10 und 11) Jft die Angeklagte Augufte Rother schuldig, innerhalb der Jahre 1877 bis 1885( bezm. 1883 bis 1885) aus Eigennus durch ihre Vermittelung und Gewährung von Ge legenheit der Unzucht Vorschub geleistet zu haben und zwar indem sie zu den betr. Personen( der unverehelichten Bertha Rother und der unverehelichten Elisabeth Rother) in dem Ver­hältniß von Mutter und Kind stand?

Hierauf nimmt Staatsanwalt Heinemann das Wort: M. H. Geschworenen: Wir stehen am Schlusse einer Verhand­lung, die uns Alle mit tiefem Ekel erfüllt hat, wegen des un fäglichen Schmußes, welchen dieselbe zu Tage gefördert hat. Der Eindruck ist um so widerlicher, als der Schmus sich um einen Mann, wie den Prof. Graef gruppirt, einen Mann an der Schwelle des Greifenalters, einen geachteten Künstler, einen Gatten und Familienvater. Einem solchen Manne gegenüber hat man sich nur mit schweren Herzen entscheiden können, eine so schwere Anklage zu erheben. Die Erhebung einer Anklage ist nicht das Wert eines einzelnen Beamten, es find dafür mehrere Instanzen maßgebend und jede einzelne dieser Jn ftanzen wird fich dem Prof. Graef gegenüber ihrer Verant wortlichkeit voll und ganz bewußt gewesen sein, daffelbe kann ich von mir sagen, dasselbe sepe ich von Ihnen voraus, die Sie berufen find, den Wahrspruch zu fällen. Es wäre eine furcht bare That, einen Unschuldigen zu verurtheilen, aber es wäre noch eine furchtbarere That, einen Schuldigen freizusprechen. Sie selbst haben sich sorgfältigst zu prüfen, ob Ihnen irgend

-

beugen

-

ein Zweifel über die Schuld der Angeklagten inne wohnt und für diesen Fall, wenn Sie irgend den geringsten Zweifel nur haben, müssen Sie die Angeklagten freisprechen. Auf der an deren Seite dürfen Sie sich aber auch nicht durch ein falsches Gefühl des Mitleids leiten laffen, denn die Macht, Gnade zu üben, liegt bei einer anderen, höheren Instanz. Sie wollen ftch, m. aber ., vor allen Dingen Dor Augen halten, daß Sie freie Richter find, die fich feiner Gewalt äußeren зи haben, es sei denn dem Gefeße, der Macht der Gründe und Ihrem Ge­wiffen. Im Uebrigen müssen Sie jeden Einfluß von sich weisen, welcher sich von außen an Sie herandrängt. Und da komme ich auf das zurück, was den Herrn Vorsitzenden schon zu einer Meinungsäußerung veranlaßt hat. Es hat sich eine sogenannte öffentliche Meinung breit gemacht, um ihre Ansichten und Ur­theile voreilig den Geschworenen bereits an die Hand zu geben; es ist derselbe Theil der Preffe, welcher schon von Anfang an, ohne die Sachlage genau zu fennen, sich beeilt hat, für den Prof. Graef einzutreten, seine Unschuld in allen Farben zu malen und die Erhebung der Anklage als einen Fehler zu fennzeichen. Man muß einen Unterschied machen vor der öffentlichen Meinung, welche wirklich ein Widerklang der all. gemeinen Vollsmeinung ist und jener, welche eine bloße Tages. neuigkeit ist. Vor dieser sogenannten öffentlichen Meinung, wie fie fich in einem Theile der Presse breit macht ich sage ausdrücklich in einem Theile und welche nichts ist, als eine bloße Tagesneuigkeit, habe ich und hoffentlich auch Sie nicht den geringsten Respekt. Ich verwehre es der Preffe nicht, fich über Alles auszusprechen, was im öffentlichen Leben passirt, ich bitte Sie aber, m. H., Ihrerseits sich von dieser Beeinflussung fern zu halten, nicht das zu glauben, was diese Leute sagen, die theilweise in der Presse sich in diesem Gebahren gefallen, ob. gleich fie vielfach absolut fein Verständniß haben für das, was hier im Gerichtssaale vorgeht, und wirklich kein Verständniß für die richterliche Würde befißen. Es ist eine eigenthümliche Erscheinung, daß die Preffe für einen Angeklagten dann ge­wöhnlich nicht eintritt, wenn es ein gemeiner Mann ist es sei denn, daß es sich um Widerstand gegen die Staatsgewalt handelt, daß fie aber dann sofort auf dem Plane erscheint, wenn der Angeklagte ein Mann aus der höheren Gesellschaftsklasse ist und namentlich, wenn es fich um ein Vergehen oder Ver­brechen gegen die Sittlichkeit handelt. Dann sehen wir ein­mal jenen Theil der Preffe für den Angeklagten eintreten, obgleich er nicht das geringste Verständniß für die Sache hat. Es ist eine absolut falsche Auffassung, wenn in der Preffe die Meinung ausgedrückt ist, daß eigentlich Niemand recht wiffe, was der Angell. Graef   beschworen habe und, wenn hinzuge­fügt wird: So viele Köpfe, so viele Sinne! Es ist gar fein Bweifel darüber, wie der Wortlaut des Schwurs gelautet hat, welchen der Angell. Graef   geleistet hat; dieser Wortlaut ist festgestellt durch den Landgerichtsdirektor Bachmann, den Maler Dieliz und den Prof. Thumann. Prof. Graef hat vier Dinge beschworen: 1) daß er in feinem intimen Verhältniß zur Bertha Rother stand, 2) daß er sie nicht ausgehalten hat, 3) daß er nicht mit ihr geschlechtlich verkehrte, 4) daß er fie nur als Modell bezahlt hat. Der Eid wäre nur dann ein richtiger gewesen, wenn der Angell. Graef   alle Theile desselben richtig beantwortet hätte. Dabei braucht man den Eid gar nicht zu zeipflücken, sondern nur denselben in seiner Totalbe­deutung zu betrachten. Ueber die Tragweite des Wortes Verhältniß  " fann und konnte gar fein Bweifel sein. Wenn hier etwa ausgeführt werden sollte, daß es sich hier um das Verhältniß des Künstlers zum Jdeal handelt, so bestreite ich dies von vornherein, denn unter einem Jdeal versteht man im Künstlerleben doch etwas anderes, als eine Zuneigung zu einem Modell; man versteht etwas anderes darunter, als bloge förperlicher Beziehung, man versteht vielmehr in erster Reihe geistige Beziehungen darunter. Zweifellos ist es, daß Bertha Rother für den Angefl. Graef   ein vorzügliches Modell war, daß sie für ihn höchft werthvoll fich zeigte, denn sie wurde das Modell zu seinem Märchen", jenem Bilde, welches seinen künstlerischen Ruf begründet, ihm aber auch leider die Tage bereitet hat, die er feßt durchleben mußte. Es ist eine schändliche Entstellung der Wahrheit, wenn ein Beitungsschreiber behauptet, hier sollen Moralpredigten gehalten werden, hier beabsichtige man, den Künstlern eine moralische Maste vorzuhalten. Es ist dies eine schmähliche Art der Beurtheilung, eine schändliche Art, die widerlicher ist, als aller Schmuß, den dieser Prozeß aufgerührt hat. Gewiß wird es Fälle geben, wo ein Künstler in Be ziehungen zu seinem Modell fritt, namentlich wenn er frei und und unverheirathet ist. Selbst dem verheiratheten Angeklagten würden solche Beziehungen nicht zum Vorwurf gemacht wenn er eben feinen Meineid geschworen hätte. Es wird hier also tein moralisches Strafgericht, feine geistige Vivisektion ge­trieben, wie der Artikelschreiber behauptet. Das wäre eine arge Verdrehung. Betrachtet man alle Beweise, wie sie sich hier in diesen langen Verhandlungen uns gezeigt haben, so fann man nicht zweifelhaft darüber sein, daß außer dem Ver­hältniß des Herzens, außer dem Verhältniß des Künstlers zu feinem Jdeal, auch noch das Verhältniß des Mannes zum Weibe mitspielt. Man behauptet, daß eigentlich gar feine Beweise vorliegen, daß die Zeugen leine direkten Schuldbeweise beibringen konnten, daß alles nur auf Indizien beruhe. Bu nächst behaupte ich, daß es im gerichtlichen Verfahren über­haupt keine anderen Beweise giebt, als Indizienbeweise, sodann aber lege ich auf die Beugen gar nicht so viel werth, sondern denke, daß alles Uebrige, nament lich die Gedichte und die Korrespondenzen mehr als hin reichen, um über die Natur jenes Verhältnisses ganz klar zu werden. Man braucht sich nur die Person anzusehen, welche angeblich des Angeklagten Jdeal gewesen, jene Person, welche seit ihrem 6. Jabre Modell und seit ihrem 13. Lebensjahre bei Prof. Graef Modell gestanden hat, welche sich als Dirne auf der Straße herumtreibt, schon mit 17 Jahren ein Schand­blatt in dem Register der Sittenpolizei hat und welche sich mit Männern in öffentlichen Theatern herumtreibt, furz, welche ein Freudenmädchen in des Wortes verwegenfter Bedeutung ist. st schon nicht anzunehmen, daß ein Mann zu einem solchen Mädchen nur ein platonisches Verhältniß aufrecht erhält, so zeigen die Gedichte des Angell. Graef   ganz klar, daß die Grenze Der platonischen Liebe weit überschritten ist.

einer solchen Person gegenüber. Auch die testamentarische An sprache ist nach Ansicht des Staatsanwalts als ein Beweis für das Bestehen eines finnlichen Verhältnisses heranzuziehen und derselbe spricht die Hoffnung aus, daß die Geschworenen wohl verstehen werden, was es heißt, wenn die testamentarische An­Sprache von lüdenhaften Verhältnissen" des Angeklagten spricht. Der Angetlagte hat in ganz kurzen Zeiträumen unglaublich große Summen für die Familie Rother aus gegeben, er hat mit Bertha große Reisen gemacht, noch eine Anstandsdame mitnehmen lassen und sehr luxuriös mit derselben in den Hotels gewohnt und es ist nicht glaublich, daß Berliner   Künstler solche Summen ausgeben, nur um sich das Modell zu erhalten. Was konnte ihn außer dem veranlaffen, der ganzen übrigen Familie so bedeutende Summen zu spenden? Weshalb hörten die Zahlungen nicht auf, als Bertha Rother nicht mehr Modell für ihn war? Das beweist eben, daß die Zahlungen nicht blos das Honorar für das Modell sein sollten, sondern daß fie seinen finnlichen Ver hältnissen galten und die Ausstellung der Schuldscheine hat nur die Bedeutung, die Familie Rother ganz in seinen Händen zu haben. Einen Theil dieser Summen hat der Angeklagte Graef   freiwillig geleistet, einen großen Theil aber, nur der Noth gehorchend, nicht dem eigenen Triebe, denn die Korre spondenzen beweisen, daß die fortgesezten Erpressungen der alten Rother ganz schamlose waren. Der Angeklagte windet und frümmt fich in seinen Briefen wie ein gefeffelter Sllave, der seine Ketten gern los sein möchte, aber nicht dazu tommt, weil eben Frau Rother sein böses Gewissen tannte. Was mag nun erst in den Korrespondenzen zwischen Bertha Rother und Graef   gestanden haben! Die wenigen Briefe von Graef   an Bertha, welche überhaupt vorgefunden worden find, lassen gar keinen Zweifel über den Charakter des Verhältnisses, ebenso wenig der Brief des Ehemanns Rother an seine Frau und derjenige der Frau Rother an ihre Tochter Bertha; von welcher Seite man die Sache auch betrachtet: das Verhältniß ist nicht ein ideales, sondern ein finnliches ge wesen. Auch der ganze Verkehr des Prof. Graef im Rother­schen Hause ist bezeichnend genug; die Hochachtung vor dem Modell dürfte ihn schwerlich in dies obsture Haus getrieben haben, wo ihm in dem betrunkenen Hausvater und dem viel leicht noch betrunkeneren Droschtenfutscher Ihlow Genoffen zur Seite saßen, deren bildende Unterhaltung ihm beschieden war. Was der Angeklagte von dem Studium des Modells bei Lampenlicht gesagt hat, ist eine leere Ausrede, welche der Wahrscheinlichkeit nicht entspricht. Anch das Verhalten des An getlagien nach Einleitung der Untersuchung zeugt von einem bösen Gewissen und nun lommen noch die höchst wichtigen Beugenaussagen, welche die sonst vorhandenen Indizien durch aus bestätigen. Nachdem der Staatsanwalt bis hierher drei Stunden gesprochen hat, läßt der Vorsißende eine Unterbrechung durch die Mittagspause eintreten.

und

im Spiel

hätten, i daß Hele

überaus werden,

leuchtung

fortgeset Es ist g Wert fe

Er wußt Wahrhei nur desh weil ang gegen ei voi lag. ein blos die Dars Zustande gegeben

den

Et und i

für er trag in Umstände wegen D verbreche sprechung gegen A Ich habe und nich daß ich f

mir gege

timfte D

fagen, b

folchen

flagen zu

sondern

habe ich Nach die nuten ein

Nad Simson fann Jh Die freun

haben.

Rhetorit zu Gebo schwach, wirken; Mitteln tämpfen.

Bezug g

herausge nicht der

Breffe n gegeben

Die Mein Die öffer Falle Jh Sie eine Beweism Meinung

wegen ei und ihre kundunge und die bedenklich Ich verlo mehr un baß Sie da, wo

Dift vern ganzen man nich Meine

Lebensja institute verfität immer

zwischen ihm eine Graef   ist allerdings tabe Gra wie feine eine hoch in der Männern fich dent fuhr, al verhaftet daß ich mit ihm geben, d wieder u schuldig ganze Fr daß der ein Bube Sie fich

Nach Ablauf der Pause geht der Staatsanwalt auf die Würdigung der Beugenaussagen näher ein und bestreitet, daß dieselben durch Hammermann beeinflußt seien. Bugegeben ist, daß Hammermann ein lebhaftes Intereffe an der Beibringung möglichst vieler Beugen über das in Modellfreisen schon lange bekannte Verhältniß Graef's hatte, nicht zuzugeben ist, daß er dabei das Mittel der Verleitung zum Meineide angewandt hat. In 99 pet. aller Fälle des Meineides wird ein solcher geleistet zu Gunsten eines Andern, nur in den seltensten Fällen leiftet Jemand einen Meineid aus Bosheit oder aus Eigennut. Gegen die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen find stich haltige Gründe nicht vorgebracht worden, nicht einmal gegen das Zeugniß der Frau Siefert. Um solcher Kleinigkeiten willen, wie hier in der Verhandlung vorgebracht ist, um ihre Feind schaft zu erweisen, ftellt fich eine solche Frau, die Gattin eines gewefenen Offiziers und jezigen Beamten, hier nicht hin und schwört einen Meineid. Und Kühnle? Nun, er hat allerdings die Ver mittlerrolle für Hammermann gespielt und sich die Briefe des Prof. Graef angeeignet, oder um es kurz zu sagen, gestohlen. Sch gebe zu: das ist nicht schön, aber sehen wir von Rugnle ab, so ist das Vorgehen der Frau Siefert durchaus erklärlich und durchaus nicht geeignet, ihr irgend einen Matel aufzulegen. Die Erregung, in welche diese so ehrliche Frau hier im Termin gerathen ift, fann fie feineswegs verdächtigen, denn gegen fe find verschiedene Koups versucht worden, welche dieselbe in Harnisch bringen mußten, welche aber jedenfalls ihren beab fichtigten Effekt nicht erreichen werden. Was diese Beugin im Verein mit den übrigen befundet, nimmt jeden noch bestehen den Zweifel über die Beziehungen des Angell. Graef   zu Bertha Rother, sowie zur Lieschen Rother vollständig hinweg. Das ursprüngliche Geständniß der Anna Rother die ganzen Verbindungen, welche Prof. Graef zu Lieschen Rother angeknüpft hat, nachdem er sich von Bertha abgewandt hatte, bestätigen zur Gewißheit den Verdacht, daß alle die hier in Frage stehenden Beziehungen des Prof. Graef finnliche waren. Den Brief, welcher so mysteriös gehalten ist aber dabei die falsche Erflärung Lieschens enthielt, daß fie 152 Jahr alt sei, diesen Brief, der angeblich gar nicht an Graef  , sondern nn Herrn Rudolph Herzog gerichtet sein sollte halte ich jezt für einen absichtlich fabrizirten, zu dem Zwecke daß er eben gefunden werden und damit den Profeffor Graf erfulpiren solle. Wenn der Professor Graef   fich herbeigelaffen hat, mit dem kleinen Lieschen in ein unfittliches Verhältniß treten, wer soll ihm da glauben, daß das Verhältniß zu deren Vorgängerin nur ein ideales geblieben ist? Rein Mensch Nach alledem hat Prof Graef einen wissentlichen Meineid ge leiftet, zwar aus Leichtfinn, aber nicht aus Fahrlässigkeit er hat sich in sophistischer Weise eine Hinterthür geöffnet, burd welche er hindurchzuschlüpfen gedachte. Was das dem Prof einer her Graef zum Vorwurf gemachte Verbrechen gegen die Sittlichkeit boch Jeb in Bezug auf die Bertha Rother betrifft, so ist es zwar wahr Wucht d scheinlich, aber nicht erwiesen, daß lettere schon vor ihrem hobenen 13. Lebensjahre ein unfittliches Verhältniß mit Graef   gehabt langen 1 hat und deshalb bitte ich, die diesbezügliche Frage zu verarbeitet, Was die Anna Rother betrifft, so hat dieselbe nach allnächtli allen begleitenden Umständen und nach ihrem ursprünglichen fie: Kan Beständnisse entschieden einen Meineid geleistet. Die That hier ein sache, daß fie geiftesschwach ist, schließt nicht aus, daß fie be mermann ihrem Geständnisse bei flarem Verstande gewesen ist und bei Helene allem Der Angeklagte Respekt Dor der ärztlichen Kunst der Sach gewesen verständigen muß ich doch sagen, daß die ift nur ein Gelegenheitsdichter, der nicht ideale, phantastische Aerate fahre star viele Leute Gedanken produzirt, sondern mit seinen Gedichten an reale für geiftestrant erklären, welche daß Ham Thatsachen anknüpft. Der Angeklagte hat für unser poetisches Wahrheit geistesgesund find. Ich halte es teineswegs für aus Mittheilu Verständniß geringen Respekt, wenn er uns glauben machen gefchloffen, daß die Anna Rother in ihrer Verschmigtheit und werden i will, daß der wahre Boet auch manchmal ideale Gedanken mit Raffinirtheit alle ihre verkehrten Antworten sich erfunden hat Beschuldi finnlicher Phantafte umrantt. Es ist durchaus unwahr und um die Herren Sachverständigen zu täuschen und wenn gerade schlagen. in den iritischsten Momenten die Sachverständigen fich vor unhaltbar, daß Verhältnisse vorkommen, wo Jemand, der ein anlagter Angeklagte hinstellen und dieselbe aufmerksam firiren, so ideales Verhältniß hat, finnliche Momente in seine Gedichte fefforen mit hineinflicht; umgekehrt dagegen wird es oft vorkommen, das doch gerade ein Signal für dieselbe, um recht genau statt be daß ein Dichter da, wo sämmtliche Verhältnisse obwalten, die Komödie zu spielen. Ich behaupte, daß fie im vollen Bewußtseiner selben dichterisch zu idealen Verhältnissen verklärt. Wenn Goethe sein und in voller Erkenntniß von der Strafbarkeit ihrer fette er eine Lilli befingt, hat er nur eine ideale Sprache geführt, ganz Handlungsweise einen Meineid geleistet und daß Graef   fie anders war es, wo er Verhältnisse berührte, bet denen in der diesem Meineide angeftiftet, ihre schwache Einsicht und gering fein Mor That etwas Sinnlichkeit mit im Spiel war, wie z. B. bei dem Widerstandsfähigkeit für sich ausgenugt hat. Sehr wahrscheinli Verhältnisse mit Christiane Vulpius  . Der bezüglich Rother Bezichtigungen auch

Der Staatsanwalt geht nunmehr die Gedichte Strophe für Strophe durch und kommt bei jedem einzelnen zu dem Schluß, daß dieselben nirgendwo den Geist platonischer Liebe

neinen.

-

ist dies auch anfänglich waren

Die

Bertha

bie

if

unb

ziemlich

bestimmt; da aber Anna ihre frühere Beschuldigung zurüd genommen hat und das Zeugniß der Marie Reim ihr günftig

bie

lichen Verhältniß des Angeklagten zu der Bertha Nother erhalten, sondern empfehle Ihnen die Schuldfrage in Bezug Beugniß ablegen. Dafür sprechen auch verschiedene Briefe an Bertha Rother und man muß ein solches Verhältniß als ein intimes" ansehen, dessen Existenz er verpflichtet war, dem Richter anzugeben. Wenn der Angeklagte zugiebt, daß er dem Modell glühende Küffe gegeben hat, so sucht man doch ver­geblich nach Momenten, welche dafür sprechen könnten, daß er in seiner Sinnlichkeit nicht noch weiter gegangen ist, namentlich

Frage, ob Frau Rother sich der schweren Kuppelei schuldig macht hat. Sie hat zweifellos der Unzucht ihrer beiden Töchter Vorschub geleistet und sie verdient ihre Strafe für ihr un moralisches, vei werfliches Thun. Was den Hammermann'schen Fall betrifft, so gebe ich zu, daß bei Hammermanns wie be frieschen petuniäre Interessen bei ihren Unterhandlungen

mit

wieder o

Belennin Rechtsan

Dem Re und die tann bar

wie oft

gewechsel fefforen es belas gegenübe tlärt Prof. G theilt un

ha