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im Spiele ftanden, aber eine direkte Forderung, die sie gestellt hätten, ist nicht erwiesen und es ist Nichts davon erwiesen, daß Helene Hammermann die Unwahrheit gesagt hat. Es kommt überaus selten vor, daß gegen Leute Erpressungsversuche gemacht werden, welche gar nichts begangen haben und unter dieser Beleuchtung ist es ganz bezeichnend, daß eine Frau wie Frau Rother fortgefeßt so lange Erpressungen gegen Graef verüben konnte. Es ist ganz begreiflich, daß Hammermann alles mögliche ins Wert feste, um seine Frau aus dem Gefängniß zu bringen. Er wußte, daß seine Frau unschuldig ist, daß seine Tochter die Wahrheit gefagt hat und er wußte auch, daß die Straflammer nur deshalb zu einer so schweren Bestrafung gekommen war, weil angenommen wurde, daß hier eine perfide Erpressung gegen einen in fittlicher Beziehung völlig makellosen Mann vorlag. Daß das Schuldbekenntniß der Helene Hammermann ein blos fingirtes war, ist ebenso auf der Hand liegend, wie bie Darstellung plaufibel ist, welche Hammermann von dem Bustandekommen dieses schriftlichen Bekenntnisses der Lüge gegeben hat. Nach alledem halte ich auch in diesem Punkte den Eid des Angeklagten Graef für einen falschen und in diesem Punkte Das Sittlichkeitsverbrechen für erwiesen, stelle aber gleichzeitig den An trag in diesem Punkte die Frage nach mildernden Umständen zu bejahen. Ich beantrage gegen Graef das Schuldig wegen Meineides, Anstiftung zum Meineide und Sittlichkeitsverbrechens in einem Falle, gegen Bertha Rother die Freisprechung, gegen Anna Rother das Schuldig wegen Meineids, gegen Auguste Rother das Schuldig wegen schwerer Kuppelei. Ich habe, so schließt der Staatsanwalt, versucht, in objektiver und nicht rhetorischer Weise den Fall durchzugehen, ich weiß, daß ich sehr tüchtige und auch rhetorisch gewandte Vertheidiger mir gegenüber habe, von denen der eine sogar noch der intimste Duzfreund des Angeklagten Graef ist. Ich kann Ihnen sagen, daß es mir ein jammervolles Gefühl ist, gegen einen solchen Mann, wie den Prof. Graef, derartige schwere An flagen zu erheben, aber ich bitte Sie, nicht nach dem Gefühl, sondern nach dem Gewicht der Gründe zu urtheilen. Damit habe ich meine Pflicht gethan, thun Sie nun die ihrige. Nach dieser fünfftündigen Rede tritt eine Pause von 15 Minuten ein.
Nach Wiederaufnahme der Sigung ergreift Justizrath Simson das Wort: Mein geehrter Herr Staatsanwalt! Jd fann Ihnen zunächst meinen herzlichen Dant aussprechen für die freundlichen Worte, die Sie zulegt über mich ausgesprochen haben. Aber das kann ich Ihnen fagen, daß die Macht der Rhetorit mir bei meinem törperlichen Zustand nicht in der Weise zu Gebote steht, wie Sie meinen, und ich fühle mich viel zu schwach, etwa mit diesen Mitteln auf die Geschworenen zu wirken; vielmehr muß ich mich nur darauf verlassen, mit den Mitteln der Wahrhaftigkeit und den sachlichen Gründen zu tämpfen. Der Staatsanwalt hat zu Unrecht wiederum darauf Bezug genommen, daß die öffentliche Meinung, die Presse, fich herausgenommen hat, die Geschworenen zu beeinflussen. Das ist nicht der Fall, wenn es sich auch nicht leugnen läßt, daß die Breffe mehrfach ihrer Sympathie für Prof. Graef Ausdrud gegeben hat; aber ich behaupte, daß sich in dieser Beziehung Die Meinung der Presse mit der öffentlichen Meinung deckt. Die öffentliche Meinung, Herr Staatsanwalt, steht in diesem Falle Ihnen entschieden gegenüber, sie hat das Gefühl, daß Sie einem Manne, wie dem Prof. Graef gegenüber beffere Beweismittel fich hätten zur Seite stellen sollen, die öffentliche Meinung findet es nicht für richtig, daß hier Personen, die wegen einer Strafthat rechtskräftig abgeurtheilt worden find und ihre Strafthat theilweise gebüßt haben, zu eidlichen Be fundungen über jene Strafthaten selbst zugelassen worden sind und die öffentliche Meinung hat das Gefühl, daß dadurch eine bedenkliche Rechtsverirrung herbeigeführt werden mußte. Ich verlange von Ihnen, meine Herren Geschworenen, nicht mehr und nicht weniger, als der Staatsanwalt, ich verlange, baß Sie nur nach Recht und Gewissen urtheilen, daß Sie aber da, wo Ihnen auch nur der leisefte Zweifel auftaucht, ihr Ver dift verneinend abgeben. Aber ich frage Sie: ist in diesem ganzen Verfahren auch nur ein Punkt hervorgetreten, bei dem man nicht nur leise, nein, die allerſtärksten Zweifel hegen muß. Meine Herren! Ich kenne den Prof. Graef von seinem fiebenten Lebensjahre an und habe mit ihm gemeinsam die Bildungsinstitute besucht. Unsere Lebenswege haben sich seit der Univerfität getrennt. Aber dieses ganze Leben hindurch sind wir rugin im immer bei einander geblieben, es haben nie Differenzen bestehen zwischen uns ergeben, aber noch fich nie habe ich von raef zu ihm eine Unwahrheit gehört, noch viel weniger Zweifelhaftes. Uständig Graef ist ein kluger Mann, von hoher fünstlerischer Begabung, Rother allerdings nicht flug im Sinne des praktischen Lebens. Ich Graef tabe Graef von Stufe zu Stufe verfolgt, ich habe beobachtet, Bertha wie feine Gesinnung nicht nur eine wohlthätige, sondern auch cht, daß eine hochpatriotische und mehrere Bilder von ihm befinden sich f. Graef in der Nationalgalerie. Ein großer Kreis von hochgestellten alten ist Männern ist ihm in Freundschaft ergeben, und Sie können daß fie fich denken, daß es wie ein Bliz in diesen Freundeskreis nicht an fuhr, als fich die Nachricht verbreitete, daß Prof. Graef in follte verhaftet worden ist und Sie können sich ebenso denken, Bwed daß ich sofort in die Belle des Freundes eilte und or Grad mit ihm Rücksprache nahm. Ich kann Ihnen die Versicherung eigelaffen geben, daß Professor Graef von Anfang an und seitdem immer ältniß wieder unentwegt mit Energie bestritten hat, daß er irgendwie zu deren schuldig sei. Und ich fann Shnen sagen, daß ich und der Mensch ganze Freundeskreis noch heute der festen Ueberzeugung bin, ineid ge daß der Beschuldigung, die gegen Prof. Graef erhoben wird, ässigkeit ein Bubenstück zu Grunde liegt. Ich bitte Sie, m. H., sehen et, durd Sie fich nur den Angeklagten Graef an: herausgerissen aus em Prof einer hervorragenden sozialen, behaglichen Stellung, würde Sittlichkeit doch Jeder von uns, wenn eine Schuld vorläge, unter der ar wahr Wucht dieses Bewußtseins erliegen. Aber er steht hoch er. or ihrem hobenen Hauptes vor Ihnen, er hat während der Monate f gehabt langen Untersuchungshaft, wie immer im Leben, fleißig gezu verarbeitet, er hat während der ganzen Hauptverhandlung elbe nach allnächtlich fieben Stunden geschlafen und ich frage ünglichen fe: Rann dies ein schuldbewußter Mann? Der Gedanke, daß e That hier ein Bubenstück vorliegt, führt mich auf den Fall Hamfie be mermann. Redner führt nun aus, daß in der Zeit, wo und bei Helene Hammermann bei den Profeffoten Graef und Kretschmer er Sach gewesen ist, auf der Altersgrenze dicht vor dem 14. LebensAerate fahre stand und spricht unverholen seine Meinung dahin aus, Iche in daß Hammermann, der seine Tochter instruirt hatte, sofort 3 für aus Mittheilung zu machen, wenn fie beim Modellstehen angefaßt theit und werden sollte, das Gefühl gehabt babe, er könne durch solche nden hat Beschuldigungen etwas für seine dürftig bestellte Kaffe herausin gerade schlagen. Für ihn stehe es felsenfest, daß hier ein pfiffig vervor bi anlagter Versuch Hammermanns Hammermanns vorliegt, zwei Proen, so i fefforen einzufangen. Als ihm dies miglang und er bt genau statt deffen sah, daß dieses sein ureigenstes Werk Bewußt seiner Frau zwei Jahre Gefängniß eingebracht hatte, eit ihrer fegte er natürlich alle Hebel in Bewegung, um seine Frau aef fie wieder aus dem Gefängniß herauszubringen. Nun ist gar gering fein Moment beigebracht, aus welchem hervorgeht, daß das richeinli Bekenntniß der Lüge, welches die Helene Hammermann beim Rechtsanwalt Bernstein abgelegt hat, nur ein fingirtes war. Dem Rechtsanwalt hat es diesen Eindruck feineswegs gemacht und die gegentheilige Behauptung des Wilhelm Hammermann tann daran nichts andern, wenn man gleichzeitig daran denkt, wie oft Hammermann in dieser Beziehung seine Bekundung gewechselt hat und welche Schritte er später noch bei den Pro fefforen unternommen hat.
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denkliches sein soll? Es erinnert dies doch einigermaßen an das Wort Wansen's im Egmont: Was nicht herausinterpretirt werden fann, das wird hineininterpretirt." Zum Beweise der absoluten Lügenhaftigkeit der Helene Dammermann verweist der Vertheidiger fodann auf die von derselben behaupteten Vorgänge bei dem Prof. Graef, welche von dem Prof. Kretschmer und seiner über allen Zweifel erhabenen Tochter eidlich in Abrede gestellt find. Prof. Kretschmer, der durch besonderen Bu fall in die Lage gekommen ist, sein Beugniß dreimal zu beschwören, ist ein ein 74jähriger, franfer, einmal vom Schlage getroffener Mann, welcher nach menschlichem Ermessen bald der Ewigkeit gegenüber stehen wird. Ist es anzunehmen, daß ein solcher Mann dreimal bewußt die Unwahrheit beschwören wird? Nein, m. H., so führt der Vertheidiger weiter aus, ich habe von der Helene Hammermann den Eindruck, daß fte verzeihen Sie das Wort eine Kanaille ist, welche jeder Unthat fähig erscheint und ich weiß nicht, wie der Herr Staatsanwalt darauf kommt, die Helene Hammermann, welche dem Gerichtshofe vom 6. Juni als ein ganz unglaubwürdiges Mädchen erschienen ist, nun plößlich als ein so vortreffliches Mädchen hinzustellen. Ich folge ihm in dieser Meinungsänderung nicht, ich habe im Gegentheil auch noch heute die allerschlechteste Meinung von diesem Mädchen und bin überzeugt, daß Alles, was dieselbe ausgesagt hat, ihr von Wilhelm Hammermann soufflirt worden ist. Betrachtet man die Vorgänge, die sich mit der Helene Hammermann im Graef 'schen Atelier abgespielt haben sollen, so muß es doch von vornherein auffällig erscheinen, daß Prof. Graef das Modell, welches er unzüchtig berührt haben soll, ohne jede Belohnung entlassen haben und daß er am nächsten Tage die Frau Hammermann, die unter furchtbarer Beschuldi gung 1000 M. von ihm verlangte, mit lumpigen 10 M. abgespeist haben soll. Das entspricht schon dem einfachsten Menschenverstande nicht, und wenn Sie die Richter vom 6. Juni fragen würden, ob sie ihre Meinung über Helene Hammermann geändert haben, so glaube ich, fie würden allesammt mit Nein antworten. Die Schulung der Helene Hammermann geschah, wie wir gehört haben unter dem Anblick des absolut nackten Gipsmodells Dom Körper ihres Vaters. Ich habe Wilhelm Hammermann hier zum ersten Male persönlich gesehen, aber ich sehe ihn im Geiste vor feiner Schaubude in Baiern stehen und das hochverehrliche Bublifum zum Eintritt einladen und ihnen die Gunst des Würfelspiels anpreisen. Und ich glaube mich über den Char after dieses Mannes nicht zu täuschen, noch weniger aber über den der Helene Hammermann, denn vielfach ist eine widerliche Stimme der fichere Verräther der Rohheit des Charakters. Sie, meine Herren Geschworenen, stehen heute vor der Entscheidung. Sie sollen wählen zwischen dem Profeffor Kretschmer und seiner Tochter, sowie Sabine Graef auf der einen Seite und der Familie Hammermann und Herrn Krischen auf der anderen Seite. Ich denke, die Wahl fann Ihnen nicht schwer sein.
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Meinung, daß dieselben nicht zur Belastung des Angeklagten dienen tönnen, daß vielmehr ihre harmlose, poestereiche Sprache für den Angeklagten so entlastend wie möglich ist. Sie zeigen in der That, daß der Angeklagte eine schwärmerische Buneigung zu dem Modelle hatte, welches sein Jdeal verför perte, welches die Träume verwirklichte, die in seinem Geifte lebten, mit welchen er die hohe künstlerische Stufe zu erreichen hoffte, welche ein Tizian , ein Rubens ers reicht haben. Deshalb hielt er das Mädchen hoch, deshalb flammerte er fich an dies Modell, in dem Bewußtsein, daß, wenn es ihm verloren ging, es auch mit seinem künstlerischen Traum vorbei war, deshalb mußte er danach trachten, sich das Modell als reines Jdeal wenigstens so lange zu erhalten, bis er sein Märchen", an welchem sein Herz so gewaltig hing, vollendet hatte. Die Briefe find absolut kein Beweis für irgend eine Schuld des Angeklagten. Derselbe ist kein talter ruhiger Geschäftsmann, er ist ein gutmüthiger freigebiger Künstler, der große Gelder einnahm und wie jeder Künstler- mit diesen Geldern nicht marttete und feilschte, sondern zu Gunsten seinen ersehnten Künstlerruhmes bereit war, Geld und Gut zu opfern. Die großen Summen, welche Profeffor Graef für die Familie Rother aufgewendet hat, beweisen gar nichts, es sei denn, daß seine gutmüthige Natur von einer flugen, berechnenden Frau in vielfach empörender Weise ausgenußt und ausgesaugt worden ist. Im Vergleich zu den großen Summen, welche Prof. Graef eingenommen hat, find die Aufwendungen, die er in der Familie Nother gemacht hat, nicht einmal sehr exorbitant. Ein Künstler ist selten Kaufmann und giebt mit vollen Händen aus, was er erwirbt, aber selbst vom taufmännischen Stand punkte kann man die Aufwendungen nicht einmal für fortgeworfen betrachten, denn wenn er das Bild nach seinem Wunsch vollendete, konnte er hoffen, daß es ihm hundert tausende einbringen würde. Und im Uebrigen: Ist denn Wohlthun ein Verbrechen und ist es namentlich ein Verbrechen bei einem großartig veranlagten Künstler, der den Werth des Geldes nicht so tarirt, wie viele andere Men schen. Der Staatanwalt findet es belastend, daß den Anges flagten nicht der Schmuß der Rother'schen Familie angewidert hat, er vergißt aber, daß die künstlerischen Naturen verschiede nen Instinkten folgen, daß der Eine seine künstlerischen An regungen aus fräftigen Wohlgerüchen, der Andere aus niederen Düften empfängt und es ist ja bekannt, daß, wenn Schiller seine schönsten Gedichte machte, neben ihm ein fauler Apfel liegen mußte. Wenn man ein normal fonstruirter Mensch ist, würde man vielleicht ebenso flug und vorsichtig handeln, wie der Staatsanwalt es verlangt, aber hier handelt es sich um einen Künstler, um einen berühmten, immer höher strebenden Künstler, der seine Ideen verfolgt und sich nicht scheut, im Interesse der felben hier und da mit Schmuß in Berührung zu kommen. Wenn der Angeklagte ein unfittliches Verhältniß anstrebte, dann hätte er in der großen Stadt Berlin reichlich Gelegenheit dazu gehabt, ohne die Verpflichtung übernehmen zu müssen, einer ganzen Familie Geld und immer wieder Geld zu geben.- Der Vertheidiger geht dann auf die Würdigung der Zeugen ein und führt aus, daß die Bekundungen der Hammermann's leinen Glauben verdienen, daß die Zeugin Siefert, welche noch dazu mit Hammermann in Beziehungen stand, von Täuschungen, Phantaften und Hallunzinationen befangen war und das, was fie wahrnahm, oder wahrzunehmen glaubte, fofort auf's schlüpfrige Gebiet überführte. Die ganze Lieschen Geschichte sei nach seiner Ueberzeugung haltlos und erfunden und er erinnere an den alten Spruch: Bom Hören tann man wenig beweisen; besser Eines vom Sehen, als vom Hören Behn!" Die Frau Siefert sei teineswegs eine durchaus zuverlässige Beugin und nirgends sei auch nur mit einer Silbe erwiesen, daß ein geschlechtliches Verhältniß obge= waltet hat, weder mit Lieschen Rother noch mit Bertha Rother. Und in dem Eide handelte es sich ausschließlich um ein derartiges Verhältniß. Ebenso unhaltbar, wie der Vorwurf des Meineides ist nach Ansicht des Vertheidigers der Vorwurf der Anstiftung zum Meineide. Die Anna Rother sei von einem großen Haß gegegen Profeffor Graef erfüllt gewesen und dadurch der ursprünglichen falschen Anschuldigung gegen Graef gekommen, die fie alsbald wieder zurückgenommen hat. Dazu kommt, daß Anna Rother eine notorisch epileptische, geistesschwache Person ist, die zweifellos gelogen hat, weil sie überhaupt in diese Sache mit hinein gezogen worden ist. Nach alledem müssen die erheblichsten Bweifel im Gemüthe der Geschworenen angeregt werden. Nach meiner Meinung, so endet der Vertheidiger, ist hier eine Ges ſellschaft böser Menschen zusammengetreten, um Rache an den Prof. Graef zu nehmen, welcher den Muth besessen hat, einer Gesellschaft von Erpressern die Stirne zu bieten. Allerdings find in dieser Verhandlung manche nicht alltägliche, den Ges schworenen vielleicht nicht leicht faßliche Dinge zur Sprache ge bracht worden, die vielleicht von ferne einen Schein des 3weifels auf die moralische Qualifikation des flagten werfen könnten. Ange Ich habe die feste Buver ficht, daß Sie sich von diesem trügerischen Schein nicht täu schen laffen werden. Vor Ihnen steht ein Mann, der bisher von tadelloser Sittenreinheit war, dem allerdings die trübften Stunden bereitet sind. Aber ich habe die Hoffnung, daß der trübe Schein bald verschwinden und die Wahrheit ans Tages licht kommen wird; ich habe die Buversicht, daß derjenige, dem die Herzen nicht verborgen find, Ihre Gedanken auf das Richtige lenten und Sie zu einem Wahrspruch führen wird, der den Vater seinen Kindern, den Gatten der Gattin, den Künstler der Kunst, den Menschen der Menschheit wieders giebt, giebt, an welcher er allerdings zu verzweifeln berech figt war, da er beinahe eine Beute der Verleumdung und der Hinterlist geworden war. Ich rechne darauf, daß sie den Angeklagten Graef in allen Punkten der Anklage freisprechen werden.
Nachdem der Präsident den Ausdrud Kanaille" gerügt, folgt eine längere Replik des Staatsanwalts, in welcher er die Familie Hammermann mehrfach in Schutz nimmt und eine Duplit des Justizraths Simson.
R.-A. Kleinholz, der zweite Vertheidiger Graef's, beantragt zunächst die Sigung wegen allgemeiner Ermüdung zu vertagen, er zieht jedoch den Antrag zurück, nachdem der Präsident darauf hingewiesen, daß es im dringenden Wunsche der Geschworenen liegt, die Sache zu Ende zu bringen.
R. A. Kleinholz: M. H. Geschworenen! Sie find berufen, über einen Mann zu urtheilen, dessen künstlerischer Ruf weit über die Grenzen des Vaterlandes hinausgedrungen ist, der aber bisher auch ein treuer sorgsamer Familienvater, ein liebender Gatte gewesen ist, der von seinen Kindern ebenso hochges achtet und geehrt wurde, wie von seinen Freunden. Sollte die mehrtägige Verhandlung bei Ihnen, m.H. Geschworenen, irgend einen Zweifel über die moralische Integrität hervorgerufen haben, so bitte ich Sie inständigst, laffen Sie sich nicht durch eine derartige Boreingenommenheit beeinflussen, sondern denken Sie daran, daß Sie im Namen unseres erhabenen Herrschers der Wahrheit zum Rechte verhelfen sollen, ohne Ansicht der Person, sondern nach bestem Wissen und Gewiffen. Wenn ich irgend wo die Mängel unseres feßigen Strafverfahrens tief empfunden habe, so ist es bei Gelegenheit dieses Prozesses, denn es kann fein richtiges Strafverfahren sein, wenn sich aus der Brust des Hände ringenden Angeklagten wiederholt die Worte entreißen: Mein Gott ! Mein Gott!" und wenn der Angeklagte das Bildniß eines zu Tode gehezten Wildes dar bietet. Ein solches Verfahren muß entschieden Mängel haben, die Preffe hat diese Mängel sofort bemerkt und in ganz unparteiischer Weise festgestellt und es ist Recht und Pflicht der Presse, derartige wichtige Dinge einer öffentlichen Besprechung zu unterziehen. Mir find die Mängel unseres Gerichtsverfahrens in dieser Verhandlung so flar zu Tage getreten, daß ich mir das Gelübde abgelegt habe, diese Räume freiwillig nicht mehr als Vertheidiger zu betreten. Redner geht nun auf eine Kritik der Anklage bezüglich des Meineids ein führt unter Darlegung der thatsächlichen Vorgänge aus, daß bezüglich dieses Meineides die Angaben der Zeugen ganz verschieden sind und fein Mensch eigentlich sagen fann, wonach am 6. Juni p. der Angell. Graef eigentlich befragt worden ist. Die Meinungen des Landgerichtsdirektors Bachmann, des Rechtsanwalts Bernstein , des Angell. Graef und der übrigen damals anwesenden Personen gehen in dieser Beziehung weit auseinander und es ist doch unmöglich, bet derartig divergirenden Ansichten eine Anklage wegen Meineids zu konstruiren. Das ginge nur, wenn man so verfährt, wie der Staats anwalt: wenn man die belastendste Variante herausgreift und bamit argumentirt. Der Herr Staatsanwalt sagte, daß die Geschworenen zu einem non liquet tommen müßten, wenn fie auch nur den leisesten Zweifel hegten, hier aber find hunderte von Zweifeln vorhanden. Aber auch die Variation, welche Landgerichts Direttor Bachmann gegeben, spricht in feiner Weise gegen den Angeklagten, vielmehr ist es erwiesen, daß bei jener Verhandlung und bei jenem Eide es fich nicht um ein ,, finnliches", sondern direkt um ein fleischliches" Verhältniß gehandelt habe, denn sonst hätte der LandgerichtsDirektor Bachmann gar keine Veranlassung gehabt, den Beugen Graef darauf aufmerksam zu machen, daß er das Beugniß verweigern dürfe. Und, bedenken Sie, m. H., daß die eigene Frau das Verhältniß zu Bertha Rother tannte. Der Mann hatte eben fein geschlechtliches Verhältniß zu Bertha Rother und deshalb konnte er mit gutem Gewiffen den Eid leisten. Ein Mann wie Graef welchem Prof. Leffing, Geh. Rath Siegmund und sein Jugendfreund Justizrath Simson das glänzendste Leumundszeugniß ausstellen, der prüft fich gewiß, was er beschwören fann und leistet nicht aus Leichtsinn" einen Meineid. Bedenken Sie doch auch, wie fich Profeffor Graef hier in der ganzen Verhandlung gezeigt hat; wie er auch nirgends einen Schritt weit von der Wahrheit abgewichen ist, sondern wie es fich jederzeit mit großer Freundlichkeit bereit erklärte, überall alle Zweifelhaftigkeiten aufzuklären. Mit seiner in seinem Busen lebenden Sehnsucht nach idealer Malerei, mit fünstlerischem Streben nach strahlendem Nachrufe ist das Verhältniß zu Bertha Rother verständ lich. Allerdings spielte in diesem Verhältniß auch eine gewiſſe Sinnlichkeit mit, denn ohne Sinnlichkeit ist ein Maler und Künstler überhaupt nicht zu denken; aber der Angell. Graef ließ sich von der Sinnlichkeit nicht beherischen, er komprimirte fte in seinen Gedichten, welche der Staatsanwalt nun als so heranzieht und Blatt für Blatt zerflückt. bin Sch meinerseits geradezu erschreckt über die Phantafie, mit welcher der Staatsanwalt auch den harmlofesten Versen die haarsträubendsten Bweideutigkeiten unterlegt. Der Vertheidiger geht nun auch seinerseits diese Gedichte einzeln durch und ist im Gegensatz zu dem Staatsanwalt der einzeln durch und ist im Gegensatz zu dem Staatsanwalt der
belastend Der Herr Staatsanwalt findet es belastend, daß Professor Graef dem Rechtsanwalt gegenüber sich zu einem Begnadigungsgesuch bereit ertlärt hat. Wenn aber der Herr Rechtsanwalt dem Prof. Graef das Bekenntniß der Helene Hammermann mitungen mit beilt und dieser dafür dankt, so weiß ich nicht, was daran Be
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Wieder folgte eine scharfe Revlit und Duplit. Nachdem nahm Rechtsanwalt Dr. Holz das Wort zu einer Vertheidigung Der Bertha Rother. Derselben sei auch nicht ein Atom einer Anstiftung zum Meineide nachgewiesen worden und deshalb fönne er sich nur dem Antrage auf Freisprechung seiner Klientin anschließen, begreife aber nicht, wie der Staatsanwalt tros des Ganges der Verhandlungen dazu lomme, fort und fort die Bertha Rother moralisch so niederzuschmettern. Dieselbe könne mit Maria Stuart sagen: Aergste sagt die Welt von mir und ich kann sagen, ich bin beffer als mein Ruf!" Es laffe fich nicht leugnen, daß Dieselbe früher auf schlechten Wegen wandelte. Daffelbe fei aber zumeist Schuld ihrer Mutter. Sie habe sich in der That aus schmußigen Verhältnissen herausgearbeitet und fel im Begriffe gewesen, eine wohlangesehene Schauspielerin zu werden. Seine Klientin habe fleben Monate lang in Unterſuchungshaft gefeffen, alle Bitten um Entlaffung gegen Raution feien abgelehnt worden. Hätte man sorgsam gesichtet und geprüft, so wäre wahrscheinlich Bertha Nother nicht als Angeflagte, sondern als Beugin hier im Saale erschienen. Dann wäre vielleicht auch der Verlauf des ganzen Verfahrens gegen Herrn Prof. Graef ein anderer gewesen, vielleicht wäre es nicht zur Antlage gekommen. Die Freisprechung seiner Klientin stehe für ihn außer Zweifel.
Rechtsanwalt Caffel führt in längerer Nebe an der Hand der Strafprozeßordnung aus, daß seine Klientin Anna Rother im Termin vom 6. Juni darüber hätte belehrt werden müssen, daß sie berechtigt sei, ihr Beugniß oder ihren Eid zu verweis gern, da die gegen fie fälschlich gerichtete Beschuldigung doch einen Ehebruch seitens des Prof. Graef involvirte und fie fich event. Der Gefahr aussette, strafrechtlich verfolgt zu werden. Hätte man ihr dies mitgetheilt, so hätte sie sich vielleicht überhaupt von der Eidesleiftung fern gehalten und er habe keinen Zweifel daran, daß die Geschworenen, wenn fie überhaupt eine Schuldfrage bejahten, auch die bezügliche Milderungsfrage be