deshalb fich für die Hebung des Briefverkehrs erweisen werde. Es bedurfte daher nur eines erneuten Anstoßes, den der Mi­nifterialrath Dr. Hermann, damaliger Profeffor der National ökonomie an der Militär Akademie   zu Wiener Neustadt  , unterm 26. Januar 1869 durch einen Artikel in der N. Fr. Pr." gab, um die Poftverwaltung zu veranlassen, den Gedanken der Einführung der Postkarten zu verwirklichen. Die neuen Karten entsprachen völlig dem von ihrem Erfinder 1865 in der Dent schrift niedergelegten Gedanken. Die erste Ausgabe der nord­deutschen Postkarten fand in Berlin   am 25. Juni 1870 ftatt. Welche Sensation die Neuerung hervorrief, ersteht man daraus, Daß die Zahl der allein an diesem einen Tage in Berlin   ab gefeßten Eremplare fich auf 45 467 Stüd belief. Die von der Geheimen Oberhofbuchdruckerei zuerst an die Oberpoftdirektionen versandten zwei Millionen Karten waren in noch nicht zwei Monaten ausgegeben. Die Befürchtung, daß durch Postkarten Indiskretionen verübt werden könnten, hat fich mit der Zeit gelegt, denn welcher Postbeamte, zumal bei einer größeren Verkehrsanstalt, fände heutzutage Beit und trüge das Ver­langen, Bostkarten durchzulesen, von denen allein innerhalb des deutschen Reiche postgebietes gegenwärtig jährlich etwa 130 Millionen Stück befördert werden?

rf. In der Ersten Berliner Sanitätswache", Brüder­ftraße 22/23 wurden im Monat September 54 Fälle gegen 55 Fälle im Vorjahre behandelt. Von diesen betrafen 15 innere Krantheiten( 1884: 22), wie: Diphtheritis  , Asthma, Brech Durchfall, Angina 2c. und 39 äußere Krankheiten( 1884: 33), wie: Verstauchungen, Verrenkungen, Schnitt- und Stichwun den, starke Blutungen 2c. Auf der Wache wurden 37 Fälle erledigt( 1884: 44), während in 17 Fällen ein Besuch des Arztes im Haufe der Patienten stattfand. Sofortige Bahlung wurde in 16 Fällen mit 33 M. geleistet. In dem verflossenen Vierteljahr Juli- September wurden 176 Fälle behandelt und awar 70 innere und 106 äußere Krankheiten. Auf der Wache fanden 127 Fälle ihre Erledigung, während in 49 Fällen ein Besuch des Arztes im Haufe der Erkrankten nothwendig war. Sofortige Bahlung für geleistete Hilfe wurde in 59 Fällen mit 105 M. geleistet. Seit dem 1. Oktober ist die Wache von Abends 10 bis Morgens 6 Uhr und Sonntags von Nach­mittags 6 Uhr an geöffnet.

r. Auf ein leises Anklopfen an ihre Küchenthür öffnete am Sonnabend in der Dunkelstunde die Ehefrau des Schloffermeisters 8. in der Manteuffelstraße, als fie fich plöglich mit irgend einem Schmeichelnamen angeredet hörte, von zwei fräftigen Armen umfaßt wurde und ebenso plößlich einen herz­haften Ruß bekam. Als die junge Frau zu erfahren wünschte, von wem ihr diese liebenswürdige Begrüßung zu Theil würde, machte fich der Fremde schleunigst davon, wurde aber auf die lauten Burufe verfolgt und von herbeigeeilten Hausbewohnern im Hofe feftgehalten, und unter großem Halloh zur Wache ge bracht. Die ganze Stadtgegend war in furzer Zeit voll von dem Gerücht eines versuchten Einbruchs, nebst versuchtem Todt­schlage und anderen entseglichen Verbrechens. Versuchen. Auf der Wache freilich stellte sich die Sache sehr harmlos heraus. Ein Nähmaschinenarbeiter hatte die am 2. d. Mts. verzogene Köchin der Frau 3. besuchen wollen und in der Dunkelheit Diese für jene gehalten und behandelt. Seine Angaben wurden durch die verzogene und schnell herbeizitirte Köchin durchaus bestätigt, deren neuen Aufenthalt auf diese Weise der irreges gangene Liebhaber erfuhr. Wegen des an die unrechte Adresse gerathenen Ruffes entschuldigte fich der abendliche Besucher und meinte, er habe bei demselben gleich gemerkt, daß er teine Röchin vor fich habe. Die junge Schlofferfrau wird mit diesem als Ges Kompliment ein solches soll es doch wohl sein nugthuung zufrieden sein müssen, denn den Kuß für ihre frühere Köchin hai fie nun mal weg.

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Eine Ueberraschung. Der Kaufmann Brezel, Führer der Pofitiven in der Sophiengemeinde und eifriger Bekämpfer der dortigen liberalen Bartei, der auch in weiteren Kreisen be fannt geworden ist durch den Anlauf eines Grundstücks in der Hamburgerstraße für seine Rechnung anstatt für Rechnung feines Auftraggebers, des Kirchenraths von Sophien, hatte, wie feiner Beit mitgetheilt, wegen dieser letteren Angelegenheit im April d. J. das längere Beit verwaltete Amt eines Aeltesten Der Sophiengemeinde niedergelegt, war aber demnach zum Ge­meindevertreter gewählt worden. In Folge dieser legteren Wahl war bei dem Borstand der Kreissynode Berlin II der Antrag gestellt worden, Prezel wegen grober Pflichtwidrigkeit dieses Amtes zu entheben. Während nun dieses Verfahren noch schwebt, hat der Stirchenrath in den legten Tagen bes schloffen, den Pregel aus der Wählerliste zu streichen, weil. er garnicht zur evangelischen Landeskirche gehört, sondern seit etwa 20 Jahren Diffident ist!

g. Zwei junge, ruhig ihres Weges gehende Damen wurden vorgestern Abend gegen 10/2 Uhr in unverschämtester Weise von einem Manne belästigt und mit unftttlichen An trägen verfolgt. Als die beiden Damen fich diesen Belästi gungen durch eiliges Fortgehen entziehen wollten, lief der freche Batron ihnen nach und drohte den Damen, fie durch einen Schußmann nach der Polizeiwache fiftiren zu lassen, in bem er behauptete, daß sie ihn angesprochen hätten. Leider war weder ein Schußmann noch ein Nachtwächter zur Stelle, und auch unter den Baffanten fand sich niemand, welcher den Damen beistand. Einen Ausweg fanden sie schließlich in einem vorbeifahrenden Pferdebahnwagen, welchen ste bestiegen und sich so den weiteren Verfolgungen entzogen.

g. Im Eisenbahnbetriebe verunglückte gestern früh ein Baffagier auf der Station Tempelhof   der Ringbahn in Folge einer Leichtsinnigkeit, auf welche wiederholt in der Breffe hingewiesen worden ist. Der betreffende Paffagier hatte die Finger der linten Hand durch Unvorsichtigkeit zwischen die Roupeethüre geftedt, so daß, als der Schaffner die Thür schloß, ihm die Finger in schmerzhaftester Weise gequetscht wurden. Der Verunglüdte erhielt die erforderliche Hilfe in der Sanis tätswache in der Markgrafenstraße.

Im Alhambra- Theater haben bereits seit Mitte voriger Woche die Proben für die am Sonntag stattfindende erste Auf­führung einer Novität von A. Slottlo In Leid und Freud" begonnen. Das so beifällig aufgenommene Vollsstück Ber liner Sonntagsschwärmer" geht am Sonnabend zum 18. und legten Mal in Szene.

Gerichts- Zeitung.

o. k. Die Reichstags- Abgeordneten v. Vollmar, Bebel und Genossen wegen Theilnahme an einer ge heimen Verbindung vor Gericht. Chemniz, den 7. Oktober 1885. Bierter Tag der Verhandlung.

Troß eines heftigen Unwetters hat sich heute, wo das Urtheil gefällt werden soll, ein sehr zahlreiches Publikum ein­gefunden. Die Vertheidiger und Angeklagten sind nicht er Schienen.

Gegen 4 Uhr Nachmittags erscheint der Gerichtshof. Brå. fident Brückner eröffnet die Sigung mit den Worten: The ich das Urtheil verlese, richte ich die eigentlich selbstverständliche Mahnung an das Publikum, fich bei der Urtheilsverkündigung jeder Beifalls oder Mißfallsbezeugung zu enthalten. Sollte bies dennoch in irgend einer Weise geschehen, dann werde ich fofort die üblichen Disziplinarstrafen eintreten lassen. Ich ver lese nun das Urtheil: Im Namen des Königs hat der Ge richtshof für Recht erkannt, daß in der Anklagesache von Vollmar und 8 Genoffen sämmtliche Angeklagten freizusprechen und die Kosten des Verfahrens der Staatstaffe aufzuerlegen feien.

Die Gründe find im Wesentlichen folgende: Die An flage behauptet: die sozialdemokratische Partei habe im Sinne der§§ 128 und 129 des Strafgesetzbuches eine Verbindung unterhalten und zwar: 1. deren Dasein, Ver

faffung oder Zweck vor der Staatsregierung geheim gehalten| werden soll; 2. zu deren Zwecken und Beschäftigungen gehört, Maßregeln der Verwaltung zu verhindern, oder die Vollziehung von Geseßen durch ungesegliche Mittel zu ent fräften und 3. daß die Angeklagten an dieser Verbindung theil genommen haben. Der Gerichtshof hat durch die Beweisauf­nahme nicht die Ueberzeugung erlangen können, daß eine Ver­bindung im Sinne des Gesezes vorliegt. Die Angeklagten haben allerdings felbft zugegeben, daß bis zum Erlaß des Gesetzes vom 21. Oftober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie eine bestimmte Verbindung der sozialdemokratischen Partei bestanden habe, daß lettere mit dem Inkrafttreten des erwähnten Gesetzes sich jedoch aufgelöst habe und nur die Partei als solche forteriftire. Die königliche Oberstaatsanwaltschaft behauptet nun diese Verbindung set wohl nach Erlaß des Sozialistengesezes von der äußeren Bildfläche verschwunden, im Geheimen habe sie jedoch fort­eriftirt.

es

Der Gerichtshof ist zunächst der Meinung, daß Partei und Verbindung nicht Begriffe find, die fich deden, sondern, daß zu einer Verbindung laut Entscheidung des Reichsgerichts äußere Merkmale vorhanden sein müssen, insbesondere, daß die einzelnen Mitglieder durch ihren speziellen Beitritt erklären, daß sie sich dem Willen der Gesammtheit unterordnen. Daß dies seitens der sozialdemokratischen Partei geschehen, ist je doch durch die Beweisaufnahme nicht dargethan worden. Die Antlage hat direkte Beweise für ihre Behauptungen nicht er bracht, sondern stüßt sich lediglich auf Indizien. Sie behauptet: die sozialdemokratische Partei habe eine Parteileitung, ver­schiedene Fonds, ein Parteiarchiv; fie besaß ferner besoldete Beamte, Vertrauensmänner, ein eigenes Breß eine eigene organ, Druckerei, bestanden Mit gliedschaften, Gruppen, es wurden Landesversammlungen Brovinziallandtage, Kongreffe abgehalten u. s. w. Als Beweis hierfür hat die Staatsanwaltschaft eine Anzahl Artikel aus dem in Zürich   erscheinenden Sozialdemokrat", sowie die Protokolle über den Wydener und Kopenhagener Kongreß angeführt. Da jedoch die wenigsten Artikel von den Angeklagten oder auch nur einem Einzelnen derselben unterzeichnet waren, die Ange­flagten aber die Verantwortung für den Inhalt des Sozial­demokrat" mit Ausnahme der von ihnen unterzeichneten Artikel ablehnten, ein Beweis für die Verantwortung der anderen im Sozialdemokrat" enthaltenen Artikel aber nicht geführt ist, so können die Artikel des Sozialdemokrat" nicht als vollgiltige Beweise erachtet werden. Die Angeklagten geben zu, daß der Sozialdemokrat" wohl das offizielle Parteiorgan sei, daß der­felbe aber allen Barteigenoffen freie Meinungsäußerung geftatte einen unumschränkten und die Parteileitung feineswegs einen unumschränkten Einfluß auf die Redaktion des genannten Blattes ausübe.

"

Das Gegentheil ist den Angeklagten nicht nachgewiesen worden. Es ist nun in einigen Artikeln des Sozialdemokrat" von besoldeten Beamten die Rede. Der Angeklagte Bebel be­hauptet, daß fich dies auf Beamte bezog, die vor dem Sozia liftengeset fungirt haben. Da der Artikel im Berfektum ges halten war, so ist diese Behauptung nicht unglaublich. Auch daß Parteisteuern erhoben worden sind, ist ein Beweis nicht geführt worden. Auf dem Wydener Kongreß find allerdings dahingehende Anträge gestellt worden. Die Angeklagten be haupten jedoch, daß alle diese Anträge abgelehnt wurden. Das Gegentheil dieser Behauptung ist nicht bewiesen worden.

Daß die Partet eine eigene Druderei gehabt, ist durch die Beisaufnahme auch nicht festgestellt worden. Daß ein Partei­Archiv bestanden, stellen die Angeklagten nicht in Abrede, dies bedingt jedoch noch keine Verbindung im Sinne der ange zogenen Gefeßes- Paragraphen. Die Angeklagten haben in

fezes. Die jeweiligen Reichstagsabgeordneten find, auch bei jeder anderen politischen Partei, die natürlichen Vertreter einer Bartei. Auch der Umstand, daß die Partei Kongreffe abge halten, beweist nichts, da derartige Versammlungen zu Wahl­zwecken wohl von allen politischen Barteien abgehalten werden, ohne daß diese eine feste Verbindung unterhalten.

Außerdem ist nicht außer Acht zu lassen, daß der Aufruf zur Beschickung des Kongresses an alle Parteigenoffen gerichtet und darin nicht ausgesprochen war: es sollen nur solche Dele­girte gewählt werden, die innerhalb der Verbindung stehen. Was die Vertrauensleute anlangt, so haben die Angeklagten zugegeben, daß solche exiftirt haben, fie behaupten jedoch, diese würden nicht gewählt, bestanden auch nicht in Permanenz, sondern waren ältere Parteigenoffen, die von selbst entstanden, da fie das Vertrauen der einzelnen Parteigenoffen hatten und somit über lofale Verhältnisse Auskunft geben konnten.

Das Gegentheil dieser Behauptung ist durch die Verhand lung nicht dargethan worden. Aber auch die Abhaltung von Provinzialtagen, Landesversammlungen, die alle anderen Bar­teien ebenfalls unternehmen, spricht nicht für eine spezielle Vers bindung, ebenso wenig das Vorhandensein von Fonds, die Herausgabe von Flugschriften und die Anerkennung des Sozialdemokrat" als offizielles Parteiorgan. Es sind dies Alles Erscheinungen, die in jeder anderen Partei ebenfalls zu Tage treten, ohne daß deshalb auf eine festgeschlossene Ver bindung gefolgert werden kann. Es ist kein Zweifel, daß die Angeklagten zu den Anhängern der sozialdemokratischen Bartel gehören, es ist denselben aber in keiner Weise nachgewiesen worden, daß dieselben einer Vereinigung beigetreten, die einen bestimmten Sis, Vorstand, Statuten u. f. w. hat und deren Mitglieder die Erklärungen abgeben müssen, daß sie ihre Meinung der Gesammtheit unterordnen. Wollte man nicht etwa so weit gehen, daß man sagt: das Fortbestehen einer fozialdemokratischen Partei bedingt auch das Fortbestehen einer gefchloffenen Verbindung, dann kann nicht ange nommen werden, daß eine Verbindung im Sinne des§ 128 des Straf Gefeßbuches bestanden hat.

Wenn auch den Parteigenoffen in allen Dingen Vorsicht und Verschwiegenheit anempfohlen wurde und gewisse Schriften ausdrücklich nur für Parteiangehörige bestimmt waren, so mußten sich die Angeklagten jedoch sagen, daß es der Staats regierung ein Leichtes sei, fich in den Bests dieser Schriften u. f. w. zu seßen. Es kann somit nicht angenommen werden, daß die sozialdemokratische Partei eine Verbindung unterhielt, deren Dasein, Verfassung oder Zweck vor der Staatsregierung geheim gehalten werden sollte. Ebensowenig hat die Beweis aufnahme irgend etwas ergeben, daß die Verbindung bezweckte, Maßregeln der Verwaltung oder die Vollziehung von Geseten durch ungeseßliche Mittel zu verhindern oder zu entfräften. Es ist allerdings mehrfach eine Geringschäßung des Gesetzes ausgesprochen worden, so z. B.: Wir pfeifen auf das Gesetz", allein bestimmte Thatsachen, daß die Verbindung den vorer wähnten Zweck verfolgte, hat die Beweisaufnahme nicht er geben. Wenn auch notorisch viele verbotene Drudschriften ser breitet worden seien, eine Handlung, die eine Entkräftung des Sozialisten- Gesetzes ja zweifellos zum Bwede hat, so ist in feiner Weise der Nachweis geführt worden, daß dies seitens der Angeklagten, oder der Parteileitung geschehen sei.

Der Gerichtshof hat aus allen diesen Gründen die Ange flagten freigesprochen und die Kosten des Verfahrens der Staatstaffe auferlegt. Die Sigung ist geschlossen.

Das Urtheil wurde vom Bublifum mit gespanntester Auf merksamkeit und lautloser Stille angehört.

Abrebe geftellt, daß Gruppen, Bartelbezirle ac. bestanden haben, Vereine und Versammlungen.

es waren dies eigentlich Wahlbezirke, während Mitgliedschaften nur in der Schweiz   bestanden haben. Das Gegentheil ist nicht bewiesen worden. Ebenso wenig ist der Beweis geführt, daß eine Parteidisziplin in dem Sinne befianden hat, daß jeder Barteiangehörige die Bugehörigkeit zur Partei nur durch die Erklärung der eigenen Willensbeschränkung zu Gunsten der Gesammtheit bewirken konnte. Das Fortbestehen einer Organi ſation der sozialdemokratischen Partei ist wohl in verschiedenen Artikeln des Sozialdemokrat", auf den Kongressen und viel fach im Reichstage von sozialdemokratischen Abgeordneten zu­gegeben worden, es ist jedoch nicht der Beweis geführt worden, daß diese Organisation eine Verbindung im Sinne der§§ 128 und 129 des Straf- Gesezbuches gewesen ist. Auch daß die jeweiligen fozialdemokratischen Reichstags Abgeordneten die Leitung der Partei geführt haben, läßt nicht auf eine der artige Verbindung schließen.

M

Wenn dieser Parteileitung auch die Befugniß zustand, Parteigenoffen, wie z. B. die Abgg. Rittinghausen, Most und Haffelmann von der Reichstagsfraktion auszuschließen, so spricht dies ebenfalls nicht für eine Verbindung im Sinne des Ge

2. Ziehung d. 1. Klasse 173. Königl. Preuß. Lotterie.

Biebung vom 8. October 1885.

Nur die Gewinne über 60 Mart find den betreffenden Nummern in Parenthese beigefügt. ( Ohne Gewähr.)

14 35 70 156 210 38 64 361 98 478 80 524 705 833 89 910 33 1041 52[ 90] 57 124 95 212 38 70[ 90] 75 412 56[ 90] 62 81[ 90] 518 31 83 93 657 95[ 120] 753 65[ 150] 981 97 2021 26 28 55 124 43[ 90] 49 90 203 326 48 63 85 97 462 619 609 13 797 890 956 86 3031 32 39 66( 90) 89 101 230 462 519 612 31 53 56 58 59[ 120] 814 904 9 13 66 98 4025 81 [ 120] 110 65 241 44 304 41 87 438 66 80 502 627 705[ 150] 829 58 66 923 62 5018 83 118 259[ 120] 94 379 405[ 90] 30[ 90] 518 32 46 664 712 25 30 62 947 63 61 91 95 6037 71 116 48[ 90] 89 202 18 326 67 77 84 416 49 56 544[ 120] 773 86 95 843 966 7020 91 96 215 25[ 90] 52 86 403( 90) 18 53 63 71 97 501 75 633 78 93 723 56 816 71 937 45 62 74 8000[ 120] 7[ 120] 13 14 68 69 149 288 360 77 400 45 73 79 541 609 16 19 32 85 749 864 908 9 53 9068 77 188 91 267 347[ 150] 413 505 15[ 90] 29 61 76[ 150] 653 73 81 831 91 921 10000 3 23 65 72 115 21 38 63 220 85[ 90] 364 83[ 90] 438 97 546 98 627 66 796 818[ 90] 79 96 901 19 28 78[ 120] 11024 26 87 192 203 13 17 68 316 41( 90) 416 29 78 87 515 649 82 779 868[ 90] 900 98 12058 115 79 237 324 653 747 51 810 25 933 45 77 93 13026 220 57 362 80 414 667 703 44 802[ 90] 54 70 14021 51 105 24 57 64 331 51 632 77 738 46 65 74[ 90] 803 34 57 59[ 120] 70

15001 14 59 67 131 66 209 329 30 432 55 532 88 92 99 609 37 43 83 703 81[ 150] 800[ 150] 44 87 947 71 74 87 16046 102 70 225 323 51 [ 90] 67 95 504 85 644 57 788 865 97 989 17002 13 39[ 120] 209( 120) 192326 72 419 70 82 37( 150) 611 40 33 78 622( 30) 66 782 865 900 13

Fachverein der Steinmeßen Berlins  . Sonntag, den 11. Oftober, im Vereinslolal, Sophienstr. 34, außerordentliche General Versammlung. Tagesordnung: 1. Vorstandswabh 2. Erweiterung des Attordtarifs zum nächsten Frühjahr. Be der Wichtigkeit der Tagesordnung ist das Erscheinen alle Kollegen erforderlich, speziell find die Kollegen aus Fran furt a. M. und dem Fichtelgebirge  , welche am Reichstagsbau arbeiten, eingeladen.

Orts- Kranken- und Begräbnißlasse für Frauen und Mädchen in Deutschland  ( E. H. Nr. 26, Offenbach  ), Sonntag ben 11. Oktober, Nachmittag 3 Uhr, Kommandantenstraße 72 ( Buldermanns Salon), Hauptversammlung. Tagesordnung: Vierteljahres Abrechnung. Wahl einer Beifizetin. Verschie denes. Mitgliedsbuch legitimirt.

F

An die Drechsler und verwandten Berufsgenossen! Wir ersuchen den Buzug von den Werkstätten: Rose, Adalbertstraße Nr. 20 und Walter, Mariendorferstr. 20 und Walter, Marien dorferstr. 13, fernzuhalten. Die nächste Versammlung findet am Sonntag, den 11. Oktober, statt. Das Lolal wird noch bekannt gemacht. Die Lohn- Kommiffion.

636 43[ 90] 57 718 51 70 800 54[ 90] 58 974 47030 178 213 46 50 36 553 68 614 58 75 78 778 79 83 818( 90) 24[ 120] 91 905 64 48022 32 104 47 90 848 67 71 407 96[ 90] 520 49( 90) 57 81 610 34 41 78 94 75 56 70 94 834 901 23 28 60 64 91 49090 92 111[ 90] 66 83 243 340 526[ 90] 92 620 59 69 76 81 725[ 90] 46[ 90] 60[ 90] 865 95 997

50056 76 127 32 44 63 73 319 40 60 65 72 488[ 90] 514 38 89 600 41 55 82 735 81 815 911[ 120] 45 51012 37 39 142 86 89 90 335 91 427 59 523 69 91[ 90] 696 859[ 90] 84 955 87 52092 3 119 67( 20 72[ 150] 216 24 77 432 35 51 74 610 61 81 99 638 47[ 180] 709 44 87 180 870 951 53024 57 62 99[ 150] 125[ 90] 60 209 17( 90) 816 6 520 48 58[ 120] 677 724 46 58 64 806[ 9] 64 79 915 95[ 150] 54016 132 221 305 27 51 67 441 513[ 90] 57 190] 657 706 83 838 62 81 930 55009 42 51 84 108 18[ 90] 273 87 367 81 400 1 18 560 65 712 70 79 824 56173 303 16 74 401 64 94 518 23 66[ 120] 605 99 742 85 840 70 74 98 928 58 57025 85 142 48 233( 90) 96 303 70 97 41 541 80 93[ 90] 610 82 57 731 35 69 92 801 918 25 31 77 58050( 190 74( 90) 105 31 41 269 70( 90) 79 312 43 460 586 610 21 38 826 87 5903! [ 90] 86 127 84 297 308 27[ 120] 87 410 24 40 46 93 603 14 758 84 89 904[ 90] 60085[ 90] 127 69 208 27 308 66 84[ 180] 504 25 27[ 90] 83 613 90 715 808 17 71 73 92 911 61002 13 17 68 239 44 349 446 513 19 20 31 88 618 79 734 67 880 940 62022 80 104 71 75 207 57 3122 500[ 90] 608[ 90] 23 770[ 120] 74 810 17 55 66 76 94[ 90] 907 13 63103 20[ 90] 70 221 302 8 34 37 73 404 19 55 634 42 43 81[ 90] 96 864 917 80 64059 76 82 101 5[ 3600] 44 66 213 369 458 558 81 61 732 85 834 56 929 91

65025 80 190 97 316 59 492 643 777 935 51 66003 67 77 260 19 465[ 90] 85[ 120] 513 19 655 750[ 90] 871( 90) 79 918[ 90] 20 67005 15 112 37 41 98 223 91 306 97 430 66 565 84( 90) 94[ 90] 633 84 86 99 79 1901 77 914 43 76 79 08041 46 63 187 294 320 47 00( 90) 499 587

625[ 120] 40 708 23 77 839[ 120] 81 904 44[ 90] 56[ 90] 58 69059 215[ 90] 321 69 516 57 65 88 655 86 734 75 871 956[ 300] 60

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Verantwortlicher Redakteur R. Cronheim in Berlin  . Druck und Verlag von Mar Bading in Berlin   SW., Beuthstraße 2.

Hierzu eine Beilage

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