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doppelten Preis und hierin erblickte die Anklagebehörde sowohl wie der Gerichtshof die Kriterien des Betruges. Der Verur theilte legte die Berufung ein, indem er den Direktor der Bock brauerei, Herrn Hänel, als Zeugen darüber vorschlug, daß es hier in Berlin eine allgemein verbreitete Sitte sei, derartig präs parirtes Bier als Exportbier" zu verschänken und daß Die dadurch entstehenden Untoften einen Preis von 30 Pf. pro Flasche wohl gerechtfertigt erscheinen ließen. Direktor Hänel erklärte aber im Berufungstermine vor der fünften Straftammer des Landgerichts 1, daß in den Restaurationen - der Angeklagte hat ein Lokal britten und vierten Ranges der Angeklagte hat ein Lokal mit Damenbedienung mit der Bezeichnung Exportbier" ein ähnlicher Mißbrauch getrieben würde, mie mit den soge. nannten" echten" Bieren, wirkliches, eigens für den Export gebrautes Bier fomme hier in Berlin nur in Ausnahmefällen zum Ausschant. Dagegen sei der vom Angeklagten festgesette Preis von 30 Pf. pro Flasche als ein übertrieben hoher nicht zu betrachten, denn abgesehen von der Arbeit und den Mehrtoften durch das Abziehen, entstände ein Verlust, wenn das Gemisch nicht binnen wenigen Tagen abgesett sei, da seine Haltbarkeit fich nur auf einige Tage erstrecke. Der Gerichtshof hielt die Manipulation des Angeklagten immerhin für eine betrügerische, ermäßigte aber die von der ersten Instanz arbitrirte Strafe auf 20 M. eventuell 2 Tage Gefängniß.
Gegen den Amtsgerichtsrath Heegewaldt aus Freien walde wurde vor einigen Tagen vor dem Schöffengericht zu Eberswalde eine Privatklage des Ritterguts befizers Abrahamfon zu Bismarckhöhe verhandelt. Der Kläger war durch den Rechtsanwalt Dr. Flatau aus Berlin , der Beklagte durch den Rechtsanwalt Dr. Sello vertreten. Am 4. Februar cr. hatte in der Straffache gegen den Mostrichfabrikanten Lange aus Freienwalde vor der Straffammer zu Eberswalde wegen Beleidigung des jeßigen Beklagten und des Gerichtssekretärs Jantte Termin angeftanden, in welchem auch der Beleidigte als Beuge vernommen worden ist. Im Laufe seiner Vernehmung sollte der Beuge über eine verschiedenartige Behandlung zweier Arrestgefuche Auskunft geben, und äußerte er fich unbe ftritten hierüber in folgenden Worten:„ Der eine Antrags " Der eine Antrag steller war der mir bekannte Antragsteller Lange, der andere so ein Berliner Jude, von dem ich Kaution einzu fordern für nöthig hielt." Das zweite Gesuch rührte nämlich von dem Privattläger her, der sich durch die von dem Zeugen gebrauchten Ausdrücke beleidigt fühlt. Sein Vertreter, RechtsAnwalt Dr. Flatau, plaidirte auf Verurtheilung des Beklagten, da aus der gebrauchten Form so ein Berliner Jude", deren fich ein preußischer Richter nie bedienen dürfe, auf die Absicht der Ehrenkränkung des also Bezeichneten geschloffen werden müffe. Rechtsanwalt Dr. Sello giebt zu, daß das Wort Jude" im Munde unverständiger Leute ein Schimpfwort sein tönne; wenn es aber ein gebildeter Mann in berechtigter Aufregung darüber, daß er sich über eine Amtss handlung verantworten folle, anwendet, so laffe fich daraus umsoweniger auf eine beleidigende Absicht schließen, als sein Mandant den Kläger persönlich gar nicht fennt, und als derselbe, wie er unter Berufung auf das Zeugniß des Synagogenvorstehers Simon nachweisen will, den Juden stets mit Wohlwollen begegnet sei. Nach furzer Replit und Duplik der Anwälte erkannte der Gerichtshof auf Freisprechung des Angeklagten. Die inkriminirte Aeußerung sei amar als eine tattlose und ungeschickte zu bezeichnen, aber die Abficht, dadurch den Kläger moralisch herabzusetzen, könne in derselben nicht gefunden werden. Es sei vielmehr anzunehmen, daß in der Erregung dem Beklagten der gerügte Ausdrud entschlüpft sei. Das hinzugesette fo" flinge ja, als wenn damit eine Herabseßung beabsichtigt gewesen sein tönnte, aus der vom Bellagten gegebenen Aufklärung ergebe sich, daß auch in diesem Busage eine Beleidigung nicht beabsichtigt war.
P. Wegen unbefugten Gebrauchs des kaiserlichen Reichsadlers war vor einiger Zeit gegen den Besitzer des Americain- Theaters", Direktor Reiff, Anflage erhoben werden. Ein an den Litfaß- Säulen angebrachtes Platat, enthaltend eine Ankündigung des Bug Stückes Unsere Marine", trug, um das. felbe möglichst auffällig zu machen, eine folorirte Abbildung der deutschen Marineflagge nebst Reichsadler. Die Anklage behörde nahm hieraus Veranlaffung, gegen Herrn Reiff wegen Bergebens gegen§ 360 Abfag 7 einzuschreiten. In erster In ftanz war nun ein freisprechendes Urtheil gefällt, ebenso, nachdem seitens der Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, hatte die Strafkammer des Landgerichts II das Urtheil bestätigt. In der Revifione instanz erkannte náchstdem das Kammergericht auf Verweisung der Sache an die Straffammer des Landgerichts II Vor zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung. diesem Gerichtshofe nun erhob der Vertheidiger des Angeklagten, Herr Justizrath Dr. Horwis, den Einwand, daß die von seinem des Reichsadlers der Klienten benußte Abbildung offiziellen durchaus nicht gleiche, wie solches aus dem berühmten heraldischen Wert des Oberhof und Zeremonien
geführt. Da der Angeklagte im Schritt fuhr, so hätte er möglicherweise das Kind noch bemerkt und seine Pferde herumreißen fönnen, wenn er fich beim Anrufen der Frau nicht um geblickt hätte und war es ein eigenthümliches Verhängniß, daß gerade der Warnungsruf jener Frau, der das Kind retten follte, die entgegengesette Wirkung ausübte und vielleicht das Unglüd herbeiführte. Denn im Verhandlungstermine gelangte der Gerichtshof auf Grund der Beweisaufnahme zu der Ueberzeugung, daß dem Angeklagten der Vorwurf der Unvorsichtig feit nicht gemacht werden könne und entgegen den Ausführungen des Staatsanwalts, welcher eine Fahrlässigkeit des Angeklagten darin erblickte, daß derselbe sich bei dem Anrufe umjah, anstatt auf den Fahrdamm vor sich zu achten, erkannte der Gerichtshof auf Freisprechung, während der Staatsanwalt einen Monat Gefängniß beantragt hatte.
Unter der Antlage der Beamtenbeleidigung stand gestern der Kaufmann Simon Jolowicz vor der ersten Straffammer des Landgerichts I . Der hiesige Rechtsanwalt, Justiz rath Krebs, hatte als Mandatar für mehrere Gläubiger des Angeklagten gegen den letteren einige Wechseltlagen mit Er folg durchgeführt. folg durchgeführt. Das rechtskräftige Urtheil fonnte aber auf dem Wege der Exekution nicht vollstreckt werden, denn der Angeklagte präsentirte dem Gerichtsvollzieher einen Kaufvertrag, wonach sämmtliches in seiner Wohnung befindliche Mobiliar das Eigenthum seiner Wirthschafterin geworden war und zwar auf Grund einer Forderung von über 800 M., welche angeblich aus rückständigem Lohn resultirte. Dem Justizrath Krebs wurde mitgetheilt, daß dieser Kaufpreis auf Simultation be ruhe und zwischen dem Angeklagten und seiner Konkubine lediglich ins Wert gesetzt worden sei, um die Gläubiger zu schädigen. Bei einer demnächst wiederum gegen den Angeklagten Privatllage machte Justizrath Justizrath Krebs anzustrengenden
von diesen Mittheilungen Gebrauch und zog sich dadurch die Der lettere stellte StrafFeindschaft seines Gegners zu. antrag über Stafantrag wegen Beleidigung, wurde aber stets abgewiesen, da einestheils Justizrath Krebs in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt hatte, anderntheils die von ihm aufgestellten Behauptungen das Gepräge der Wahrheit an der Stirn trugen. Nun richtete der Angeklagte eine ge harnischte Beschwerdeschrift an den Vorsitzenden des Gerichts hofes und gebrauchte darin u. A. den Paffus, daß es scheine, als versuchten der Kläger und sein Anwalt wieder durch unanftändige Manöver, durch Verdächtigungen und unwahre Be hauptungen das Urtheil der Richter zu irritiren. Dieser Baffus bildete die Grundlage der Anklage wegen Beamtenbeleidigung. Der Angeklagte wollte auch für sich den§ 193 des St. G. B, in Anspruch genommen wissen, der Gerichtshof fonnte ihm diesen Entschuldigungsgrund aber nicht zubilligen, sondern erkannte bei der Schwere der Beleidigung auf eine Geldstrafe von 150 M., welche im Nichtzahlungsfalle durch eine 15 tägige Gefängnißstrafe zu fubftituiren find.
schicken wollen, verfiel dieselbe schließlich dem Geschid poli licher Auflösung auf Grund des Sozialisten Gesez Die Auflösung erfolgte, als ein Redner, Herr Brause, fich üb gewisse Meister" in der Schundfabrikation äußerte. Gleich da auf verließen sodann alle Anwesenden in musterhafter Drdnu das Lokal. Was die vorausgegangenen Verhandlungen betrif so ist hauptsächlich hervorzuheben, daß der Referent der Ve sammlung, Herr Robert Sündermann, nachdem er über d aus den früheren Versammlungsberichten bekannten Verla und Charakter der Bewegung berichtet und die beiden Min malstüdlohntarife für Bau- und Tischlerei Arbeit verlesen hat die letteren dahin erläutert, daß fie einem Lohnaufschlage 50 bis 75 pCt. entsprechen und einen Minimalwochenverdie von 18 M. ermöglichen sollen, während bisher die Minim wochenlöhne 9, 10 und 12 Mt. betragen hätten. In der me stündigen sehr animirten Diskussion wurde zur Jalustration feitherigen Stücklohnsäge in einigen sogenannten„ Schundbude und der durch Einführung der Minimal Tarife zu erzielend Lohnaufbefferung beispielsweise angeführt, daß für das Dupe sogenannter Nachtspinde-( Nachttischchen) Säulen nur 75 gezahlt wurden, wobei man höchftens 12 Mt. wöchentlich Dienen konnte, und deshalb der Tariffas für diese Stückarb auf 2 M. 25 Pfg. pro Dugend erhöht werden mußte, um ein Minimalwochenverdienst von 18 M. zu ermöglichen. Das sultat der Versammlung war die einstimmig erfolgte unverände Annahme der beiden Tarife und die ebenso einstimmig schloffene Aufrechthaltung der am 3. d. Mts. gefaßten Re lution, durch welche man sich verpflichtete, mit der Forderu einer Lohnerhöhung und der Anerkennung der Minimal D rife am Donnerstag, den 8. d. Mts., in allen Werkstätten v zugehen und überall, wo die Tarife, bez. ein Minimal Woche John von 18 M. bei einer 10 stündigen Marimalarbeits bis zum nächsten Sonnabend( 10. b. Mts.) nicht bewill worden sein sollten, am kommenden Montag( 12. d. Mts.) Arbeit einzustellen."- Mitgetheilt wurde, daß die näd öffentliche Generalversammlung der Drechsler am Sonnt ( den 11. d. Mts.), Vormittags, und die erste ,, Kontrol B sammlung" derselben am Montag( den 12. d. Mts.), Abend stattfinden wird.
Wie leicht man einen Verstoß gegen das Sozialistengesetz begehen kann, das hat der Sattlergeselle Otto Berbe erfahren müssen, der gestern unter der Anklage des verbotenen Waffentragens vor der vierten Straflammer des Landgerichts I stand. In der Nacht zum 26. Juli traf der Angeklagte mit einem ihm bekannten Hausgenoffen, einem Schußmanne, zusammen und als fie fich trennten, wurde er von dem Beamten gebeten, ibm seinen Säbel mit nach Hause zu nehmen. Der Schuß mann, deffen Dienst zu Ende, wollte in Bivil eine Frühpartie unternehmen. Bereitwilligst übernahm der Angeklagte die Be sorgung, schnallte fich den Säbel um und stolzirte heimwärts. Er hatte aber das Malheur, unterwegs einen Wachtmeister zu treffen, mußte mit zur Wache, wo man ihm die Waffe abnahm und feine Persönlichkeit feststellte. Sodann wurde obige Anklage gegen ihn erhoben. Bergebens betheuerte der erst zwanzigjährige Angeklagte, daß er sich einer strafbaren Handlung durchaus nicht bewußt gewesen und führte aus, daß dem Schußmanne wohl eigentlich der weitaus größte Theil der Schuld zuzuschreiben sei. Der Staatsanwalt wollte das Ver gehen mit einer Geldstrafe von 60 M. eventl. 12 Tage Gebrauchten und sich auch nicht scheuten wie die Arbe fängniß gefühnt wiffen. Der Gerichtshof hielt in diesem Falle aber das niedrigfte Strafmaß am Plage und erkannte Falle aber das niedrigste Strafmaß am Plage und erkannte nur auf eine Geldstrafe von 3 M.
Auf eben so geringfügigen Ursachen bafirte eine An flage wegen Vergehens gegen das Vereinsgesetz, dessen sich der Schmiedegeselle Ribbert schuldig gemacht haben sollte. An einem Juniabende hatte er an einer Versammlung Theil geEr folgte wie die nommen, die der Auflösung anheimfiel.
übrigen der Aufforderung des Polizeilieutenants, den Saal zu verlaffen, bemerkte aber draußen, daß er seinen Schirm vergeffen hatte. Er lehrte wieder in den Saal zurück, um ihn zu bolen und verging fich dadurch gegen das Vereinsgefes, wel ches ein nochmaliges Betreten eines polizeilich geräumten Saales verbietet. Der Gerichtshof erkannte auf 15 M. Geld strafe.
Meiſters Graf Stillfrich Rattowis von Alkantara sur Evi. Vereine und Versammlungen.
benz hervorgehe.- Der Gerichtshof, auf einen diesbezüglichen Beweis Antrag des Vertheidigers eingehend, hatte in einem früheren Termin die Sache, behufs weiterer Erhebung, ver tagt. Jm geftrigen Audienz Termin erachtete nun die Straflammer den Ausführungen des Vertheidigers entsprechend, daß jener Reichs Adler auf dem Marine Plakat dem im faiserlichen Wappen geführten nicht entspräche und als eine Abbildung deffelben nicht anzusehen sei. Das Urtheil lautete demgemäß auf Bestätigung des freisprechenden Urtheils.
P. Wiederum war ein Sittlichkeits- Attentat der Gegenstand einer gestern vor dem Schwurgericht des Landgerichts II verhandelten Anklagefache. Am Himmelfahrtstage Dieses Jahres überfiel der Arbeiter Heinrich Tusche aus Treuen hof bei Straußberg ein in einer dortigen Biegelei beschäftigtes Mädchen und machte daffelbe zum Opfer seiner unreinen Bes gierde. Drei andere wüfte Gesellen leifteten ihm Beihilfe. Der Bräutigam res Mädchens brachte den Vorfall zur Kenntniß der Behörden. Dieser halb angeklagt erschienen vor den Geschwo renen: 1. der obgenannte Tusche, 2. der Knecht Hermann Gorgaß. 3. der Schlächtergeselle Chriftian Friedrich Hoffmann, sowie 4. der Schäfer Wilhelm Rau. Auf Befragen des Herrn Vorfizenden bekannte nur Tusche fich für schuldig, die anderen Angeklagten versuchten durch Leugnen sich aus der Schlinge zu ziehen. Die Aussage des bedauernswerthen, von den Angeklagten gemißbrauchten Mädchens belastete alle Bier. Die Geschworenen bejahten die Schuldfragen. Der Gerichtshof ertannte demgemäß gegen Tusche und hoffmann auf 1 Jahr Gefängniß; Gorgaß und Rau, die auf Grund der Beweisauf nahme mir der belastet erschienen, tamen mit je 9 Monat Ge fängniß davon.
Ein erschütternder Unglücksfall, der am Nachmittage des 6. August d. J. in der Reichenbergerstraße stattfand unterlag gestern mit Bezug auf die Urheberschaft der Prüfung der bitten Straffammer des Landgerichts I . Der fahrlässigen Der fahrlässigen Tödtung beschuldigt, befand fich der Kutscher Gottlieb Schlombach auf der Anklagebant. Bur bezeichneten Zeit paffirte der Angeklagte mit seinem, schwer mit Schutt beladenen Fuhr merk die Reichenbergerstraße. Vor dem Hause Nr. 4 hielt ein Bierwagen und diesen war der Angeklagte gerade im Begriffe zu paffiren, als vor demselben fich ein zweijähriger Knabe auf die Mitte des Straßendammes hinauswagte und somit gerade vor die Pferde des Angeklagten gerieth. Eine Frau, welche Augenzeugin der gefährlichen Situation war, schrie entsegt: Kutscher, das Kind! Das Kind! Der Angeklagte blickte fich nach der Ruferin um, anstatt den Fahidamm vor seinen Pfer den im Auge zu behalten und im nächsten Augenblick war
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In einer gut besuchten Versammlung des Fachvereins der Metallarbeiter in Gas-, Wasser und Dampf- Armaturen, welche am Sonnabend bei Gratweil stattfand, hielt Herr Dr. Bohn einen sehr interessanten und lehrreichen Vortrag Dr. Bohn einen sehr interessanten und lehrreichen Vortrag über Witterungswechsel, welcher von den Anwesenden mit großer Aufmertjamkeit angehört und mit großem Beifall aufgenommen wurde. An der Diskussion betheiligte fich Niemand, jedoch wurde von Herrn Pring eine Frage gestellt, warum nur Nordpol- Forschungen und nicht solche nach dem Südpol stattfinden. Diese Frage wurde von dem Herrn Vortragenden sehr verständlich beantwortet. Dann wurden mehrere Vereinsangelegenheiten erledigt; zur Wahl einer Fachkommiffion lam es aber nicht, da in Betreff dieses Punktes eine falsche Auffaffung des Vorstandes vorlag. Die anwesenden Dele an das Birkular, welches girten bielten sich die Werkstätten geschickt war und worin es heißt: Die Wahl einer Fachlommiffion müsse von den Delegirten vorgenommen werden und müffen dieselben vorher zu einer bestimmten Verfammlung einberufen werden. Der Vorsitzende, Herr Sündermann, wurde von Herrn Tasche darin nnterstüßt, daß die Wahl vorgenommen werden müsse, wogegen die Herren Pring, Wurche und Zeidler fich dahin äußerten, daß dies ganz wider finnig und gegen den Beschluß der vorigen Versammlung sei. Die Abstimmung ergab sofortige Wahl der Fachkommission. Da aber sämmtliche Vorgeschlagene die Wahl ablehnten, wurde dieser Punkt von der Tagesordnung abgefegt. Herr Sünder mann legte dann sein Amt als Vorfigender nieder, worauf der stellvertretende Vorfigende, Herr Strenge, die Versamms lung weiter leitete. Im Fragelaften befand sich folgende Frage: Ist ein Arbeitgeber berechtigt, für das Zuspätfommen, Fehlen u. f. w. außer den Einbußen an Lohn noch ertra Strafabzüge zu machen?" Ein Mitglied gab den Kollegen den Rath, fich die Abzüge genau aufzuschreiben, resp. den Lohnzettel aufzuheben, um später, wenn sie abgehen oder entlassen werden, das Geld zurückfordern resp. flagbar werden zu tönnen.
hfs. Zur Lohnbewegung der Drechsler fand_am Mittwoch Abend im Lotal Sanssouci" wieder eine Ver ſammlung statt, die von ca. 500 bis 600 Theilnehmern besucht war, um fich mit den in der Drechsler- Versammlung am 3. b. M. beschlossenen Forderungen mit einem inzwischen ausge arbeiteten Minimal- Stüdlohntarif für Bau- und Tischlerei Arbeit, sowie mit dem Verhalten der Fabrikanten und Meister zu diesen Forderungen der Gesellen zu beschäftigen. Von den beshalb gleichfals hierzu( Fabri
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Der Fachverein der Tischler hielt Sonnabend, b 3. Dltober, seine regelmäßige Mitgliederversammlung Ne Grünftr. 28 in Jordans Salon ab. Herr Prediger em Kendziora hielt einen Vortrag über das Thema: Was Wahrheit." Der Vortragende legte in ausführlicher We flar, daß das Streben nach Wahrheit und die Wiffensbildu in den sogenannten befferen Ständen immer mehr rüchwä ginge, während in den Arbeiterkreisen mehr denn je mit Ener für Wahrheit und Aufklärung gekämpft würde. Der Refere bekräftigte sodann seine Angaben mit Beispielen aus der gangenheit und Gegenwart. So sei im Jahre 1524 von Lut an Dorf- und Kirchlehrer ein Schreiben gerichtet worden, welchen denselben besonders empfohlen wurde, ihre Schewig, d. mit den Klassikern der griechischen und römischen Sprache fannt zu machen. Minister Raumer dagegen habe im Ja 1854 durch ein Regulativ oben genannte Lehrgegenstände un sagt. Also nach faft 350 Jahren ein solches Verbot, und ohne irgend Anstoß zu erregen. Die Gegenwart meinte Redn habe Dunkelmänner aufzuzeigen, welche Wahrheit und Heute: flärung zurück zu drängen suchen, doch seien solche von vo herein von den Arbeitern verurtheilt worden. Der Refer beschäftigte sich sodann mit den Geistesheroen Schiller , Gö Klopstod und Kant. Besonders des letteren Wirken Schaffen beleuchtete er mit warmen Worten und empf den Arbeitern deffen Schriften. Auch heute gebe es vorragende Größen der Wissenschaft, jedoch hätten diefel eine viel zu geringe Meinung von der Bildung und Bildun fähigkeit des großen Haufens", wie fie die Arbeiterschaf nennen belieben. Dies sei das größte Unrecht, was an arbeitenden Klaffen begangen werden tönnte. Gerade u den Arbeitern gebe es genug Männer, die sich nicht zu ſche bewegung zeigt mit hervorragenden Professoren in Schranken zu treten. Aber die Gleichgiltigkeit dieser Her die sich nicht die Mühe nehmen, die Beitverhältnisse der Geg wart zu beobachten und fennen zu lernen, zeitige solche fall Anfichten. Der Kopf allein mache übrigens den Menid nicht, denn es habe zu allen Seiten Männer mit ausgezeichn Bildung und Intelligenz gegeben, die fich jedoch als die worfensten Charaktere entpuppt hätten und führte Refer hierzu den Diplomaten Jenz unter dem österreichischen Mini Heute: Metternich als Beispiel an. Nur Energie, Kraft und Wi zum Schaffen und Wirken auf dem Wege der Wahrheit, allein mache den Menschen, das stähle den Charakter. Stürmischer Beifall folgte dem Vortrage. Stürmischer Beifall folgte dem Vortrage. Nach der dat folgenden Diskussion wurde beschloffen, die Vereins- Verfam lungen im Bentrum Berlins vom 19. Oktober ab am Mon nach dem 1. und 15. jeden Monats abzuhalten.
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Die Ortstrantentasse der Tischler und Pianofor Arbeiter hielt am Sonntag, den 4. Oktober, im Saale Tivoli- Brauerei eine Versammlung derjenigen Mitglieder welche in dem Bezirk des Kasfirers König arbeiten, oder freiwillige Mitglieder ihre Beiträge an denselben zahl Bwed der von ca. 500 Personen besuchten Versammlung die Wahl von 34 Vertretern zur Generalversammlung. wurden in der Versammlung 56 Personen in Vorschlag bracht und davon die folgenden 34 Mitglieder per Attlama gewählt: Anders, Albrecht, Beier, Blümte, Frante, Geife Gerlich, Hähnel, Heise, Hende, Heise, Idler, Karp, Rnöd Läglich: Lehmann, Major, Mende, Merkel, Nähring, Dertler, Quan Reichhardt, Robalowsky, Rogge, Schäfer, Schäffer, Sch lowsky, Schüße, Strelow, C. Tir, Trapp, Tugauer, Voß, Bimmermann. Am nächsten Sonntag, den 11. Oftober, mittags 10 Uhr, findet im Saale des Berliner Handwer vereins, Sophienstraße 15, eine Versammlung derjeni Kaffenmitglieder statt, welche in dem Bezirke des Kaff Greiner arbeiten, oder als freiwillige Mitglieder ihre Beit an denselben zahlen, sowie für die freiwilligen Mitglie welche ihre Beiträge direkt an die Kaffe zahlen. In d Versammlung sollen 33 Vertreter zur Generalversammlung Anfang wählt werden. Wahlberechtigt und wählbar find nur g jährige Kaffenmitglieder. Der Zutritt ist nur gegen Vorzeig des neuen Quittungsbuches gestattet.
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hfs. Der erste Kongreß der deutschen Dachde Gesellen fand am 4. d. Vits. unter Leitung des zum Borfizenden gerählten Herrn C. Mag, Berlin , statt. Vert waren: Berlin durch 12, Hamburg durch 2, Barmen, Brem Burg b. Magdeburg, Elberfeld , Effen, Flensburg , Gera ,
burg , Kiel , Leipzig , Magdeburg , Nordhausen und Groß- Otted
leben durch je 1 Delegirten. Den Kongreßverhandlungen am Vormittag eine zahlreich besuchte öffentliche Verfamm
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intereffan Inseln.
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der hiesigen Dachdeckergesellen voraus, in welcher Herr Neum fefte ein aus Hamburg als Referent über 3wed und Nußen der Fackelt. vereine und die Nothwendigkeit einer gewerkschaftlichen Bent
der Fachvereine erörtert hatte, plaidirte er für die Herstellung
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hielt. Nachdem der Redner die bekannten Aufgaben und we Bentralisation der Fachvereine der deutschen Dachdeckergefelle
Eine solche sei unbedingt nothwendig zur Ermöglichung wirksamen Ausübung des gewerblichen Koalitionsrechts
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Arbeiter. In der Diskussion war man zwar prinzipiell all
Gründen der Praxis mancherlei Bedenken hinsichtlich der
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sprießlichen Durchführbarkeit einer zentralisirten Drganifati das Unglück geschehen. Das Kind war von den Pfer- tanten und Meistern) hatte sich zwar eine Anzahl eingefunden, ersten Kongreßverhandlungs- Gegenstand bildete die Stellun
den Des Angeklagten zu Boden geftoßen worden, ein Hinterrad des Wagens war ihm über den Obertörper gegangen und hatte auf der Stelle den Tod herbei
doch betheiligte fich mit Ausnahme des Drechslermeisters nahme der Dachdeckergesellen Deutschlands zu dem Dachbed Kühn Niemand an der Debatte. Sum Leiter der Versammlung resp. Biegel- und Schieferdeder- Jnnungs- Verband". Beslig
wurde Herr Prause gewählt. Wie wir
gleich hier voraus.
dieser Angelegenheit pflichtete der Kongreß einstimmig
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