Brojefes war jedoch ein für Babfuhl günftiger, denn das Urtheil des Schöffengerichts lautete auf Freisprechung. Nach dem inzwischen die Sache die Berufungs - Instanz beschäftigt, gelangte diefelbe, einem Urtheil des königl. Rammergerichts zu folge, vor das Forum der Straftammer des Landgerichts II zur anderweitigen Entscheidung und Verhandlung. In der Be rufungsinstanz war Babfuhl zu 50 Mark event. 10 Tage Haft verurtheilt und dem Nebentläger Wolff die Kosten des Verfahrens deshalb auferlegt worden, weil er, obwohl er wußte, daß die von Babkuhl behauptete Thatsache wahr sei, dennoch Anzeige erstattet hatte. Im Audienz- Termin vor der Strafs Tammer waren 18 Beugen zu vernehmen, welche in ihren Ausfagen zum Theil recht interessante Details über das Treiben in jenem Hotel lieferten. Ein früher in dem Hotel bedienstet gewesener Portier befundet unter Anderem, daß in der That Pärchen dort schaarenweise des Nachts abgeftiegen und vom Nachtwächter gebracht worden sind. Die Leute seien ftets ohne Gepäck gekommen und hätten dann nur eine Stunde verweilt. Die ganze Nacht sei die Hotel Klingel in Bewegung gewesen und schließlich habe er, nur um einige Stunden Schlaf genießen zu können, die Klingel losgelöft. Beuge deponirt, daß er später, auf Veranlassung des Meininger, wegen Hausfriedens bruchs beftraft worden sei, nachdem er fich geweigert hatte, ohne feine Papiere die Wohnräume seines früheren Dienstherren zu
sprach dem Beleidigten Rechtsanwalt Adermann die Publikationsbefugniß zu.
Der Export Berlins nach den Vereinigten Sta ten weist für das 3. Quartal dieses Jahres wieder ein Rüdgang auf; besonders werden dadurch die Konfektion un Die feineren Lederfabrilate, wie Albums, Brieftaschen u. 1. betroffen. Der Hauptgrund dieses Rüdganges liegt natür in erster Linie in der Geschäftsloftgleit selbst, die jenseits Meeres herrscht, dann aber tritt die ametilanische Kontum in oben genannten Artikeln scharf zu Tage, die nebenbei ge die Berliner Industrie Schutzölle verlangt. die Berliner Industrie Schutzölle verlangt. Im Vorja. 2 wurden noch für zirka 2 Millionen Mart Lederwaaten na Amerika exportirt, während in diesem Jahre nicht mehr, die Hälfte verschickt worden find, resp. noch verschickt werde Aus England wird mitgetheilt, daß der Weberstreit Oldham zu Ende set. Die Arbeit soll bei einer Lohnber ſegung von 5 pet. wieder aufgenommen werden und in d Monaten soll eine weitere Reduktion von 5 pCt. eintret falls fich der Geschäftsgang bis dahin nicht gebeffert hat ben lleine In einer gestern abgehaltenen Waffenversammlung der Ret Umgegend schmiede von Süd- Staffordsbire, die behufs Erzielung ein ber legten Lohnerhöhung bereits seit 5 Wochen streiten, wurde mitgethe daß einige der größten Arbeitgeber die verlangte Lohnerhöh von 20 pet. zugeftanden haben. In Folge dessen haben Mann die Arbeit wieder aufgenommen.
verlaffen, als ihm derselbe nach erfolgter Entlassung diefe der Hoffloſets ſtattfindet, daß aber das betreffende ſehr häuf Vereine und Versammlungen
Papiere vorenthalten wollte.- Beuge Senkspiel hat den ehe Beuge Sentspiel hat den ehe maligen Wächter in der Portier- Loge gesehen und einen Streit wegen Trinkgelderzahlung gehört. Der Gerichtshof hatte vor Vernehmung der Zeugen die Nereidigung der 18 Beugen ausgefest, infolge eines Antrages des Nebenklägers, welcher die Glaubwürdigkeit derselben noch bis zum letzten Augenblid in Zweifel zu ziehen versuchte. Das Urtheil des Gerichtshofes lautete auf Beftätigung des ersten freisprechenden Urtheils. Die Kosten der ersten Instanz wurden der Staatstaffe, dagegen dem Nebenkläger diejenigen der Berufungs - Instanz auferlegt.
Ein arger Schwindel, den der Kaufmann Johann Auguft Hoth in Szene gesezt hat, zog demselben eine Antlage wegen Untreue, Unterschlagung und Betruges zu, die gestern vor der ersten Straffammer Landgerichts I verhandelt wurde. Der Angeklagte scheint eine problematische Existenz zu führen, wie es nur in Großstädten möglich ist; vor einiger Beit stand er sammt seiner Gattin vor Gericht unter der Anklage des Be truges resp. der Heblerei. Es handelte sich um eine Anzahl Hochftapeleien, die das Ehepaar gemeinsam ausgeführt haben sollte: fie wurden aber beide aus juristischen Gründen freigesprochen. Jm vorliegenden Falle ist ein ehemaliger Regimentstamerad des Angeklagten, der Wachtmeister Isermann der Geschädigte, mit welchem der erstere früher bei der Garde- Feld Artillerie biente. Damals schon, im Jahre 1883, nahm der Angeklagte, der sich als fleißiger Börsenbesucher gerirte, von Isermann den Auftrag entgegen, ihm für 900 Mt. gute Papiere, nämlich Deutsche Reichs . Anleihe" zu besorgen. Der Auftraggeber er bielt nur für 600 M. von diesen Stücken, die übrigen 300 M. waren vom Angeklagten nicht herauszubekommen. Einige Mo nate darauf theilte der Angeklagte dem Jsermann mit, daß er
Die nicht unwichtige Frage, ob verschlossene Wafferflosets zu den Latrinen und Abzugskanälen zu rechnen And, welche auf Grund des§ 2 der Polizei- Verordnung vom 18. Juni 1867 derartig zu desinfiziren find, daß fie leinen Geruch verbreiten, beschäftigte gestern die sechste Straffammer hiesigen Landgerichts I in der Berufungsinstanz. Der Kaufmann Adler befigt in der Dorotheenstraße ein Hausgrundstück, auf deffen Hofe fich drei verschloffene Wafferklosets befinden. Nach der Bekundung des Schußmanns Mücklich find bei der Bolizei öfter Beschwerden darüber eingegangen, daß das dem Deftillateur X. überwiesenen Hofkloset mangels genügenden Spülens bis an den Rand des Sigbretts gefüllt sei und einen üblen Geruch verbreite. Am Abend des 5. Januar d. J. hat fich dieser Beamte das fragliche Kloset aufschließen lassen und in einem Zustande, wie oben geschildert, vorgefunden. In Folge deffen wurde der Hauseigenthümer Adler wegen Berlegung der zitirten Polizeiverordnung von dem biefigen Schöffengericht in eine Strafe von 20 Mart eventuell 2 Tagen haft genommen. Hiergegen war seitens des Verurtheilten Be rufung eingelegt worden, welche im heutigen Termin Dr. jur. Hilse als Vertheidiger vertrat. Durch die Beweisaufnahme wurde zunächst festgestellt, daß täglich eine fünfmalige Spülung durch Hineinwerfen allerhand fester Gegenstände in die Deff nung verstopft gewesen sei. Nach der Bekundung des Rohr legers Brodalla, welcher den generellen Auftrag hat, die Klosets bes Angeklagten in Ordnung zu halten, darf bei einer Ver stopfung das Waffer nicht laufen gelaffen, es muß vielmehr zur Verhütung von Ueberschwemmungen bis zur Beseitigung des Hindernisses abgesperrt werden. Andere Beugen fag ten aus, daß die Klosets im Hofe des Angeklagten stets in Ordnung gehalten und ihnen Klagen nicht zu Ohren gekommen find. Staatsanwalt Haad hielt frogdem die Anflage aufrecht und stellte höchftens anheim, die erkannte Strafe um etwas zu ermäßigen. Dr. Hilfe beftritt die Zulässigkeit der Anwendung der angezogenen Polizei- Verordnung auf verschlossene Waffer flosets. Im Jahre 1867 war die Kanalisation noch nicht eingeführt, es fonnten sich daher die erlaffenen Vorschriften gar nicht auf die infolgedeſſen getroffenen Einrichtungen beziehen. Im Uebrigen spricht die Polizei Verordnung auch nur vom Desinfiziren, um eine Geruchlofigkeit zu erzielen, aber nicht vom Spüler mit Waffer. Die hiernach gerechtfertigte Frei fprechung seines Mandanten würde aber auch aus thatsächlichen Gründen erfolgen müssen, weil feinem Hauseigenthümer augemuthet werden könne, die verschloffenen Klosets nach etwaigem Uebelriechen zu revidiren; es würde dem Hauseigenthümer auch taum ein Recht zustehen, fich täglich mehrmals in die Wohnung seiner Miether zu begeben. Der Gerichtshof hob nach kurzer Berathung das erste Urtheil auf und erkannte auf Freisprechung des Angeklagten, weil die Polizei- Verordnung von 1867 auf den vorliegenden Fall gar nicht anwend bar sei.
nun ein einziges gutes Bapier zum Werthe von 1500 M. habe Soziales und Arbeiterbewegung.
und ihm zur Verfügung stelle. Isermann nahm die vorer. wähnten 600 M. Deutsche Reichs- Anleihe, legte 600 M. baares Geld hinzu und hoffte nun mit Hinzurechnung seines Guthabens von 300 M. in den Befiß des Papiers über 1500 M. zu gelangen. Der Angeklagte nahm das Geld, das in Aussicht geftellte equivalent war aber nicht von ihm zu bekommen und erst nach langem Drängen bändigte er dem fermann Werth ftüde zum Betrage von 800 M. aus. Der lettere ist somit um 700 M. geschädigt. Das Urtheil lautete auf neun Monate Gefängniß, zwei Jahre Ehrverluft, und wurde die sofortige Inhaftnahme des Verurtheilten angeordnet.
Der ehemalige städtische Fleischbeschauer Umlauf, welcher in diesem Frühjahre unter der Anklage der Fälschung öffentlicher Urkunden vor den Geschworenen stand, aber frei gesprochen wurde, war bald darauf vom Schöffengericht wegen wiederholten Betruges zu sechs Wochen Gefängniß verurtheilt worden. Er behauptete, das Opfer einer Personenverwechselung zu sein und legte die Berufung ein, worauf die sechste Straf lammer des Landgerichts I die Sache noch einmal der Prüfung unterzog. Der Angeflagte war bis zum Dftober 1883 Sammel bote für das Elisabethſtift. Nachdem er diesen Poften aufgegeben, soll er, auf Grund einer Sammel- Lifte, welche er fich zu verschaffen gewußt, noch unbefugter Weise Beiträge eingeholt und für fich behalten haben. Sein Nachfolger hatte ihn eines Tages aus einem Hause herauskommen sehen, in welchem ihm, dem berechtigten Sammler, gleich darauf die Mittheilung wurde, daß foeben ein Bote vom Elisabethstift den Betrag von 5 Mt. bereits eingeheimst habe. Der Anges flagte beftritt nun, mit dieser Person identisch zu sein und blieb auch bei diesem Leugnen, troßdem er noch von einer weiten Beugin mit aller Bestimmtheit als der falsche Sammel bote refognoszirt wurde. Die Wiedererkennung bereitete übri gens den Beugen dadurch bedeutende Schwierigkeiten, daß der Angeklagte vor Gericht in guter Kleidung und mit einer Brille erschien, während er bei dem Einkassiren ohne solche und in einem etwas desolaten Anzuge erschien. Auch der Gerichtshof aweiter Instanz gewann die Ueberzeugung, daß die Unschulds. versicherungen des Angeklagten feinen Glauben verdienten, fondern ließ es bei dem ersten Erkenntnisse sein Benenden haben.
Der Herausgeber des„ Schalt", Verlagsbuchhändler Friedrich Thiel, hatte sich gestern auf eine Anflage wegen öffentlicher Beleidigung des Rechtsanwalts Ackermann in drei Fällen und des Amtsgerichtsraths Ford in einem Falle vor der fünften Straflammer hiesigen Landgerichts I in der Be rufungsinstanz zu verantworten. Der Angeklagte hatte mit Dem Buchhändler Köhler in Dresden in einem Prozeß geftanden, in welchem er schließlich zur Bahlung des geringen Streit objekts verurtheilt worden ist. Aus Nerger über diesen Verlauf habe er zuerst unter dem 14. Januar cr. an den Rechtsanwalt Adermann eine offene Postkarte gerichtet, in welcher demselben vorgeworfen wurde, daß er ein Mann ohne jede Lebensart sei. Mit der am 10. April cr. ftattgehabien Einsendung des Geldbetrages warf der Angeklagte dem Rechts anwalt A. vor, daß er ihn in frivoler Weise auf Kosten getrieben habe, und zwar auf dem Abschnitt der Bostanweisung. Endlich bezeichnete der Angeklagte in einer Korrespondenz farte, welche er am 14. April cr. an seinen Prozeßgegner ab. den Richter in und Advokaten dem sandte, ver Das hiefige Schöffenlorenen Prozesse als Horno.... in der Karte infriminirten ersten gericht fand eine Beleidigung nicht, sondern nur eine nicht gerade höfliche Aeußerung, wegen der übrig bleibenden Beleidigung in zwei Fällen verurtheilte es den Angeklagten mit Rücksicht darauf, daß er fich in großer Aufregung befunden hat, zu 200 Mart event. 20 Tagen Gefängniß. Die Staatsanwaltschaft beruhigte fich bei diesem Urtheil nicht, legte vielmehr Berufung gegen baffelbe ein, um einmal eine Verurtheilung wegen des ersten Falles und das anderemal wegen der Beleidigung des Richters eine härtere Strafe zu erzielen. Im geftrigen Termine be antragte Staatsanwalt Sandmeier eine Gesammtstrafe von vier Wochen Gefängniß, wobei er in Betracht zu ziehen bat, Daß der Angeklagte erst im November v. J. wegen Beleidigung des Schriftstellers Ludwig Pietsch zu 500 Mart verurtheilt fel und fich doch nicht habe abhalten laffen, fo furze Zeit darauf mieder schwere Beleidigungen auszustoßen. Der Angeklagte bittet um eine milde Beurtheilung, da er in Folge einer Kopfrose in eine äußerst reizbare Stimmung verseßt sei, in welcher er fich zu unüberlegten Schritten hinreißen lasse, die er selbst unmittelbar darauf auf das Tiefste bedauere. Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten wegen Beleidigung in drei Fällen zu 220 Mark event. 22 Tagen Gefängniß und
-
Auch der Jahresbericht der Handelskammer zu Erfurt beklagt fich über die Abschließung des Auslandes gegen unsere industriellen Erzeugnisse" und spricht sich dann über die Kolonial- und Wirthschaftspolitit des Deutschen Reiches folgendermaßen aus: Begrüßen wir mit Dank und Freude die Kolonialpolitik der Reichsregierung, weil dieselbe bestimmt ist, unserer Industrie neue loloffale Absatzgebiete zu eröffnen, so müssen wir zugleich wünschen, daß der unsichere Bustand, in welchen unser Handel angesichts der stets drohenden neuen Bollerhöhungen des Auslandes versett ist, unter welchen das gesammte deutsche Verkehrsleben zur Beit leidet, bald aufhören mögen." Die Erfurter Handelskammer hat ja so recht", aber fie vergißt, daß unsere unsicheren wirthschaftlichen Zustände in Bezug auf das Ausland durch die Kolonial Politik der Reichsregierung theilweise mit herbeigeführt worden und daß man deshalb die Kolonialpolitit taum von unserer und daß man deshalb die Kolonialpolitit faum von unserer ganzen Wirthschaftspolitik zu trennen vermag, fie aber sicherlich nicht in Gegensaß mit der letteren bringen fann.
Nachd
betannten Korrespond zusehen, di Ausgewiefe daß in den paragrapher welche für fagen die t lafenen Fa Der Betreff der öffentli Regierung Den einfac Dom 25. t bet Hamb Senat die S
nicht ohne weisungen
also über
Die Kommunalwähler Versammlung, welche Montag Abend in Gründer's Salon, Schwerinstr. 26, u Leitung des Herrn Fahrenwald tagte, wurde polizeilich gelöst. Herr Heinrich Nöske, der Kandidat der Arbeiterpa für den 8. Kommunalwahlbezirt, hatte das Referat übernomm In einem mit großem Beifall aufgenommenen Vortrage Referent der Versammlung die Prinzipien der Arbeiterpartei Es sei Pflicht eines jeden Wählers, einzutreten für die Sache Arbeiter, da es fich nicht um die Personenfrage handle, sondern auf die um die Sache der Arbeiter. Der 8. Kommunalwahlbesid laffen beid meinte Redner- sei wohl der einzige, in welchem fich 4 S didaten gegenüberstehen. Hieran knüpfte Herr Noeste eine läng Kritik der gegnerischen Parteien. Bur Diskussion for frattion bet die Herren Bartsch und Plöß. Legterer meinte, er sei de für den Arbeiterkandidaten, weil dieser am besten die Intere Der Arbeiter vertreten würde, da er selbst Arbeiter sei. gende Resolution war eingelaufen: Die heute in Grünk Ausführungen des Herrn Noeste einverstanden und verspricht, b Sorge zu tragen, daß derselbe als Stadtverordneter gewählt we Herr Noeste inüpfte in seinem Schlußwort an eine eingela Frage an und meinte, daß man erst Geld für Sanitätswa und dergleichen bewilligen solle, und dann erst für Vergn Berlin 1884 und Kirchenbauten. Erst solle man dafür sorgen, daß Körper gesund werde, che man für das Seelenheil Hierauf erklärte der überwachende Polizeibeamte auf G des§9 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebu der Sozialdemokratie die Versammlung für aufgelöst. folge dessen lonnte über die Resolution nicht abgef
werden.
Lo
des Oktober aus Hambu
Auer
Bebe Blod
Dies
Geis
hafe
Liebt
Berlin 1884
Rödi Vier
Leipzig 188
Das K
Diet, Blos Tage lang Inecht nicht diefem not auch jest gere Beit gestört nach
Eine öffentliche Versammlung der Fabrit Handarbeiter tagte am Sonntag, den 18. Oftober, im ,, Sanssouci" Kottbuserstraße 4a. Der Stadtv. Her referirte über das Unfallversicherungsgefet". Der Reich abgeordnete Herr L. Löwe, welcher ebenfalls eingeladen war trop bestimmter Buſage nicht erschienen. Herr Gördi in längeren Ausführungen auf die einzelnen Bestimmu Liebfnecht el des Gesetzes hin und hob die demselben anhaftenden Ma tommen, m hervor. Er fritifirte das Verhalten der verschiedenen Fratti dürfen. Di des deutschen Reichstages bei der Berathung der Gefeße gewiesenen: lage, welche fich den, von den Arbeitervertretern eingebra tattet, nur Verbefferungsanträgen gegenüber durchaus ablehnend verbe brieflich oder hätten. Auch die feßige deutsch - freifinnige Bartei sei bei einem Boliz Berathung der Gesegesvorlage, thren manchesterlichen Bringangsbahnh getreu, wie die Rape um den heißen Brei herum ef
Bra
SM
Fu
So sei denn das Unfallversicherungsgesetz endlich in se ommen mag jeßigen Gestalt dem deutschen Volke gegeben worden. Reb bedauerte, daß der Abg. Herr Löwe nicht in der Versamml erschienen sei. Die Gegner hätten oft und zwar ohne Schreiberlöhne. Bu dem Schreibfache drängen fich be- behauptet, in den von Arbeitern einberufenen Bersammlung tanntlich außerordentlich viele junge Leute. Es ist dies leicht nicht zum Wort kommen zu können. Bu wiederholten zu erklären. Wird doch in diesem Fache in der Regel nicht habe man jedoch wie heute Herrn Löwe, so auch andere Grif mehr erfordert, als der Beftz der Elementarschulfenntnisse und Der deutsch - freifinnigen Partei eingeladen, z. B. Herrn einer leidlichen Handschrift. In Folge dessen ist dieser Beruf Richter, stets jedoch mit demselben Erfolge; die Herren ordneten in sehr überfüllt und besonders wenig lohnend. Bur Hebung des fcheinen eben nicht, selbst wenn sie vorher zusagen. Schreiberstandes hat sich vor 15 Jahren der ,, Bureaubeamten. Schluß forderte Referent die Anwesenden auf, mit aller Geite fuche Verein" in Leipzig begründet, der gegenwärtig etwa 230 Mitdahin zu wirken, daß immer mehr Vertreter der Arbeite nach einem glieder zählt und durch Einrichtung einer Stellenvermittlung, den Reichstag gewählt werden. In demselben Sinne fpr bruchs" der Herr Max Kreuß und Herr Dr. Lütgenau. Folgende zu werden. einer Kranken- und Begräbnißtaffe, einer allgemeinen Unter flüßungstaffe und einer Sparkasse seinen Mitgliedern werthvolle lution wurde zur Abstimmung gebracht und einstimmig, Hilfsmittel zur Sicherung und Hebung ihrer bürgerlichen nommen: Die heute in Sanssouci , Stottbuserstr. 4a,
S
tag
Stellung darbietet. Im Jahre 1884 unternahm der Verein Versammlung der Fabrik und Handarbeiter Berlins erlla mit den Ausführungen des Referenten vollständig einversta und verspricht, mit voller Kraft und allen gefeßlichen
Mi
Dafenclever
Neben
gefeges bett
-der sozia
weise nenne
eine Erhebung bezüglich der Höhe der Gehalte, welche das Personal der Leipziger Rechtsanwälte bezieht. Wenn auch nur bezüglich 82 Personen aus 22 Rechtsanwalts Expeditionen Auskunft ertheilt wurde, so find diese Auskünfte doch bezeich verficherungsgesetz derart zu Stande kommt, daß es von and verbo mit den Arbeitervertretern dabin zu streben, daß das Un nend für die Lage der fraglichen Personen, so daß wir sie nach Arbeitern als ein gutes und brauchbares betrachtet we dem Jahresberichte des Vereins hier beifügen. fann. Sodann wurde beschloffen, zum Schluß der sammlung für die streifenden Drechsler eine Tellersamm zu veranstalten. Diese Sammlung ergab 12 M. 80 B
Alter Bahl
Durchschnitts Einkommen
Höchstes Niedrigst.
Der Angeftellten in 1 Monat in 1 Jahre Jahre Einkommen
Jahre 14
Mart
Mart Mart
Mart
7
17
200
300
72
15
10
23
281
375
180
16
10
32
378
495
180
17
28
340
380
248
18
48
574
780
426
19
65
785
1080
600
20
61
735
780
600
21/22 23/24 25
10
78
938
1300
665
75
903
1350
620
77
920
1000
840
26/27
70
840
840
840
28/29
115
1385
1385
1385
30/35
90
1078
1800
35/40 40/50 über 50
99
1184
1188
774 1180
82
990
990
133
1600
1600
990 1600
TODK944D9411421T
Vergleiche mit anderen Berufen drängen sich bei der Durchficht dieser Tabelle unwillkürlich auf. Hierbei ist zu be rüdfichtigen, daß an einem solchen Vereine mit Kranten, Sterbes, Unterſtügungs- und Sparkasse in Anbetracht der mannigfachen Beschränkungen, welche die Theilnahme an diesen
Die Zentral- Kranken- und Sterbe Kaffe der d schen Wagenbauer( E. 6.), Mitgliedschaft Berlin , biel 87 ordentliche Versammlung am Sonntag, den 18. b. M 1. Abrechnung über das 3. Quartal. 2. Soll die Bab Berlin proflamirt werden? 3. Verschiedenes. Nachdem Raffirer Herr Seehaus die Einnahmen und Ausgaben
Gratweil's Bierhallen ab. Auf der Tagesordnung
ein
Die U
mit ihnen,
La Bataille
verlesen, wurde von den Revisoren konstatirt, daß die en Schwal nung, soweit fie bisher revidiet, als richtig befunden find. Revisor Herr Hering erklärt, bei der nächsten Berfamm
genauen Bericht über den Befund der Revifion zu erf -Beim zweiten Punkt der Tagesordnung wurde nach le Debatte beschloffen, die Mitgliedschaft Berlin in 4 bis 5 h
mit den Vorarbeiten dazu beauftragt.
Bet
Verichiede
ständige Bahlstellen zu theilen und wurde die Ortsverma entspann sich wieder eine ausgedehnte Debatte darüber welche Weise die Versammlungen der Kaffe am awedmaß bekannt gemacht werden können. Es wurde befchloffen Versammlungen stets einige Tage vorher im Berliner blatt" durch Annonzen bekannt zu machen. Sodann beschloffen, ein Wintervergnügen abzuhalten und ein gnügungskomitee, bestehend aus acht Personen, baju gen
ber
Bezeichnung
fügte, weld zivilifirter
Der
Haupt; se verabredete
Füßen unh bob fich be Stellung.
Die 1
biefen letzte
Frembartige
bestimmtere
veranlaßte,
vollmächtigte die Versammlung. Nach Erledigung einiger unwesentlicher Sachen schloß hsf. Jm Verein zur Wahrung der Intere lag, vor Vereinsangelegenheiten erledigt und der jüngsten Lohnbenefellte, mi Einrichtungen dem Einzelnen auferlegt, fich nur die Vorsorg resp. der darauf bezüglichen Vorgänge von feiner Geitt
licheren betheiligen, die auch im Uebrigen einigermaßen über dem Durchschnitt ihrer Standesgenossen stehen dürften. Der
theil um so mehr erwartet wurde, als die fury
vorber
wähnung gethan, obschon, wie verlautete, vielfach das G Normalgehalt eines Schreibers wird wohl bedeutend niedriger schienene Nummer des Fachorgans„ Zapezirer- Beitung"
anzunehmen sein.
Die Lage der deutschen Maschinen- Industrie hat sich um ein geringes gebessert. Daraus aber zu schließen, daß wir am Beginn einer befferen Geschäftslage ständen, dies wäre falsch, weil jedes Jahr um diese Beit umfangreichere Be ftellungen gerade in diesem Fabritationszweige eintreffen.
spricht."
-
Monely
Rechenschaftsberichten heben wir hervor, daß durch bad
betäubten.
vorstehende Versammlung redaktionell als eine folde angel Versammlung vom 10. d. M. sehr intereffant zu werden hatte, welche unter Berücksichtigung der legten öffent Aus den zur Erstattung gelangten Raffen Bustände gegenwärtig vollständig auf den Hund gekommen. Bewerbern nur 57 Vereinsmitglieder befanden. Ein beitsnachweisbureau des Vereins in den legten brei inunter. Der Falliffement folgt auf Fallissement, an welchen zahlreiche die Bureauftunden auch noch vom 1. November ab
Berantwortlicher Redakteur R.
deutsche Häufer mit betheiligt find. Man sieht dort einer wirth schaftlichen Katastrophe entgegen.
Abendstunden in Wegfall.
Hierzu eine Bella