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It fich die ebenso ficher wirkendes, als billiges, die Pilze tödtendes Mittel ehmigung ift. Es wäre den Barbieren also sehr anzurathen, eine sorg­verausgfältige Reinigung sämmtlicher Geräthschaften mit Sublimat so man erwa oft wie möglich vorzunehmen, die Meffer aber, die hierbei roften Nuth Efi würden, mit fünfprozentiger Karbolsäurelösung, wie sie in jedem Droguengeschäft leicht zu bekommen ist, vor und nach dem jedes­maligen Rafiren gründlich abzuwaschen. Vielleicht tragen diese Beilen dazu bei, dem gerügten Uebelstand abzuhelfen.

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Ein seltenes Arbeiter- Jubiläum beging vor einigen Tagen der Tischlergeselle Alexander Kroll, Budauerstr. 16, of im Keller. Vor 50 Jahren wurde derselbe bei dem Tischler meister Herrn Theiß als Gefelle losgesprochen, so daß derselbe eine Arbeitszeit in Summa von 54% Jahren hinter fich hat. Da fich der Jubilar im 71. Jahre befindet, so ist derselbe jest vollständig auf die Hilfe edler Menschenfreunde angewiesen htiger und werden solche gebeten, diesen Veteranen der Arbeit mit einer Spende zu erfreuen. ach Empf ich bere Ein fünfjähriges Mädchen mit einer Perrüde ist übernom gewiß eine eigenthümliche Erscheinung und sogar in phyfiolo nnte. Geggischer Beziehung eine interesante Merkwürdigkeit. Es ist besonde dies das einzige Töchterchen eines in der N.straße wohnenden en, daß i Staffenboten. Das Kind, sonst förperlich ganz normal gebaut en Male und entwidelt, batte schon in dem Alter, wo andere natur eider Inn gemäß Haare bekommen, teine Spur davon und so ist es bis r Verfüg auf den heutigen Tag geblieben, so daß die Eltern fich nun­eit" mehr entschließen mußten, dem Kinde, zum Schuße sowohl Ute, baj gegen die raube Witterung, wie um das Auffällige der ganzen beren Haricheinung zu vermeiden, eine Berrücke zu laufen. Erägt fie aber jetzt eine solche, so ist wohl anzunehmen, daß sie Beitlebens auf einen natürlichen Haarschmuck wird verzichten müfen.

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i. Die Angelegenheit der durch die Katastrophe bei Tabbert's Waldschlößchen Geschädigten ist nunmehr in ein ganz perändertes Stadium getreten. Nachdem die Staatsanwalt schaft bisher keine Mittheilungen darüber gemacht hatte, ob und in welcher Weise fte wegen dieser ganzen Geschichte vor gehen wolle, und auf die Anfrage einzelner Betheiligten gestern geantwortet, daß fie Privatpersonen über ihre der Staatsanwaltshaft Angelegenheiten feine Auskunft ertheile, bat Herr Cohn, Monbijouplat, nunmehr persönlich wegen seines ihm bei der Ratastrophe umgelommenen Kindes wegen fahr­lfiger Tödtung bei der Staatsanwaltschaft denunzirt und die

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sein dürfte; fie werden voraussichtlich behaupten, im Auftrage der Frau nur deren Sachen geholt zu haben. Jedenfalls mahnt dies& Vorkommniß alle in ähnlicher Lage Befindlichen zur größten Vorsicht.

r. Das Umgehen mit dem Häkelzeuge, dieser beliebten Handarbeit jüngerer Mädchen, erfordert mehr Vorsicht, als ihm gewöhnlich zu Theil wird. Eine elffährige Schülerin der Ge­meindeschule in der Rüdersdorferstraße hatte thr Hätelzeug während des Turnunterrichts in die Kleidertasche geftect; nach Beendigung deffelben hatte sie dies wohl vergessen und als fie mit beftiger Bewegung fich auf ihren Blaz niederfette, drang der stählerne Theil des Häkelhalens völlig in das Fleisch des Beines ein. Versuche, die von der Lehrerin angestellt wurden, den Halen zu entfernen, waren vergeblich, da der Widerhaken ein Herausziehen verhinderte; fte fuhr sofort mit dem Mädchen zur Königlichen Klinit, wo nach vorheriger Betäubung des Kindes der Halen auf operativem Wege beseitigt wurde. We­niger gefahrvoll verlief ein anderer Unfall eines Mädchens, die, den Häkelhaken im Munde haltend, von zwei rennenden Knaben so heftig angelaufen wurde, daß ihr der Halen durch die Backe drang. Man brachte das Kind zu einem am Hein richsplay wohnenden Arzte, der einfach von dem Haken den an deffen Spize befindlichen Widerhaken abbrach, worauf das Herausziehen nur noch wenig Mühe und Schmerzen machte.

g. Ein seltsames Zusammentreffen. Ein hiesiger Kaufmann, welcher ein gutgehendes Delikateswaarengeschäft befigt, war bis vor etwa 3 Monaten mit der Tochter eines hiesigen Hauswirthes verlobt; die Verlobung ging aber zurück, weil der Kaufmann über die Mitgift zu hohe Ansprüche machte. Beide hatten fich nach der Trennung vorgenommen, für's Erfte nicht wieder an's Heirathen zu denken. Vor einigen Tagen nun, so wird uns mitgetheilt, hatten die ehemaligen Liebes­leute eine recht peinliche Begegnung: in dem Augenblid, als Die junge Dame eine in der zweiten Etage der B. Straße bes legene Wohnung verlassen wollte, betrat unser Kaufmann die­

selbe. Dort wohnie eine bekannte Heirathsvermittlerin. Unsere Leser mögen fich die Verlegenheit Beider selbst aus­malen.

g. Aus dem Zerstören von Vogelnestern, welche jetzt durch das Abfallen des Laubes in den Gebüschen und Zwei­gen der Bäume leicht aufzufinden find, machen sich nichts­nusige Burschen fegt ein ganz besonderes Vergnügen. Da es den Beamten in unseren öffentlichen Parkanlagen nicht immer möglich ist, überallhin ihre Aufmerksamkeit zu lenten, so müßte es Sache des Publikums sein, Aufsicht über ein berartiges

persönlich zunächst mit einem kleinen Theil seiner privatrechtlichen Schadensersatz Ansprüche etwa in Höhe von 50 Mt. flagbar werden, und im Falle eines obflegenden Erkenntnisses, dessen straffälliges Treiben zu üben. Erlangung übrigens in Anwaltskreisen bezweifelt wird, sollen Dann alle Interessenten zusammen wegen ihrer Schadensersat Ansprüche den Weg der Privatklage befchreiten. Man hat fich neuerdings für dies Verfahren entschloffen, um im Falle des Verluftes des Prozesses nicht die wegen der Größe des Ges fammt Schaden objettes ganz bedeutenden Gerichtstoften opfern bijou Blat 17, noch immer ein Ueberzieher, der bei dem Un­plüd dem unbekannten Eigenthümer abhanden gekommen und bisher noch nicht abgeholt ist.

zu müffen.

- Uebrigens befindet sich bei Herrn Cohn, Mon

r. Daß der Diebstahl eines Ehegatten gegen den anderen straffrei bleibt, ist eine Bestimmung unseres Straf rechts, die gewiß schon mancher Mann und manche Frau in er Fest Berlin beklagt hat; werden doch hier leider nur zu viele Ehen

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aus Spekulation auf das Eigenthum des anderen Ehegatten geschlossen und das Rücken" verheiratheter Frauen von ihren Männern unter Mitnehmen der Habseligkeiten derselben kommt mindestens ebenso oft vor, wie das Eindringen heruntergekom mener Männer bei ihren Frauen, die von ihnen getrennt leben. Ein

Gerichts- Zeitung.

Reichsgerichts- Entscheidung. Leipzig , den 26. Oktober. Der sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete August Heine in Halberstadt war am 27. Auguft d. J. vom dortigen Land­gerichte von der Anklage der Fortseßung einer verbotenen pe­riodischen Druckschrift(§ 19 des Sozialistengesezes) freigesprochen worden. Er hatte in den Jahren 1883 und 1884 die ,, halber­Städter Sonntagszeitung", welche bei A. Vogel u. Co. in Braunschweig gedruckt wurde, als Verleger herausgegeben und zwar zu dem viertelfährlichen Abonnementspreise von 40 Bf. Dieses Blatt, welches, wie der Angeklagte einräumte, sozial demokratische Tendenzen verfolgte, wurde am 12. März 1884 Dom Regierungspräsidenten in Magdeburg verboten. Am 25. März tauchte in Halberstadt ein neues Blatt auf, welches den Titel Harzer Post" führte, alle Sonntage erscheinen und vierteljährlich 30 Pf. Toften sollte. Die ,, Harzer Post" war eine besondere Ausgabe des Wochenblattes der in München von dem Reichstagsabgeordneten Louis Viered herausgegebenen Süd deutschen Boff", fte enthielt aber gleichzeitig Halberstädter Lotal nachrichten und Inserate. Auf dem Blatte war August Heine die verbotene Halberstädter Sonntags Beitung" durch die in Halberstadt als Expedient genannt. Er war nun beschuldigt, Harzer Post" fortgefegt zu haben, aber das Landgericht fam auf Grund folgender Erwägungen zu einer Freisprechung. Es spricht nichts dafür, daß die neue Beitung objektiv eine Fort fegung der verbotenen bilden sollte, wenngleich das Erscheinen binnen 13 Tagen nach dem Verbote die augenscheinliche Gleich­heit hinsichtlich des Preises, der Ausstattung und das Er­scheinen am Sonntage sowie die gleichmäßige Berücksichtigung der Halberstädter Lofalnachrichten und Inserate darauf hindeute. Die Tendenz ist auch dieselbe und der Kolporteur, Bigarren arbeiter Giebel, hat mehreren Abonnenten, ohne daß fie eine neue Bestellung aufgegeben hätten, das neue Blatt ins Haus gebracht. Durch alles dieses ist aber die Thäter

ganz besonders böser Streich ist aber einem in der Wollinerftraße wohnenden Maurer paffirt. Die junge Frau deffelben hatte die tägliche Abwesenheit ihres Mannes dazu benutzt, um sich allein und nach ihrem Geschmack zu amüfiren. Als der Mann hiervon erfuhr und seiner Frau energische Vor ftellungen machte, beschloß diese, die Wohnung ihres Mannes u verlassen, deffen gesammtes Mobiliar aber mitzunehmen. Dieses Unternehmen, das in den lezten Tagen der vorigen Woche in Szene gefegt wurde, glückte aber nur zum Theil, da Der Hauswirth die noch nicht aus dem Hause geschafften Sachen auf Grund seines Miethstontrattes einbehielt und sie dem am it Kurze Abend zurückkehrenden und nicht wenig überraschten Mann wieder zurückgab. Bei diesem erschienen am Sonntag einige Berwandte der verschwundenen Frau, um dieses Ereigniß mit bem Manne zu besprechen, der sie ganz freundschaftlich empfing und auf furze Zeit seine Wohnung verließ, um einige Er frischungen herbeizuholen. Diese Beit benußten die sauberen Berwandten, um sämmtliche Schmudsachen, die in einer offen gelaffenen Kommode fich befanden, an sich zu nehmen und das Uebertretung des§ 19 des Sozialistengeseges in leiner Weise

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Harzer Post" betheiligt gewesen, wurde nur folgendes als er wiesen erachtet: Er hatte als Verleger der. ,, Sonntags- Btg."

laufenen Frau gehörige, und es dürfte unter diesen Umständen mindestens zweifelhaft sein, ob die der Staats­anwaltschaft erstattete Anzeige zu einer Bestrafung der Theil- Verhandlungen über die Rückerstattung der Abonnementsbe­nehmer führen wird, da diesen der Nachweis von dem Bewußt träge an den Tag legte. Er erklärte nämlich bei dieser Ge sein der Rechtswidrigkeit ihrer Handlung nur schwer zu führen legenheit, er werde an Stelle der drei nicht gelieferten Num sich über seinem eigenen

wollte dadurch dem Untersuchungsrichter eine empfindliche daß das brohende Gewitter Niederlage bereiten.

Es war eine zu fleinliche Machination, Siegfried konnte

Haupte zusammenzog, da war es rathsamer, den Aus­bruch desselben geduldig zu erwarten, als ihn zu be

nur die Achseln darüber zucken, Merger bereitete sie ihm jest schleunigen. nicht mehr, seitdem er wußte, daß die Generalin und Bella

auf feiner Seite standen. Er gab dem Justizrath die Er wohnten Plauderstunde bei der Tasse mußte laubniß, mit dem Gefangenen zu reden, jezt noch nicht, heute keine Rebe; der Oberst erhob sich, gab seinem Sohne aber er versprach, ihm später, sobald die Akten geschlossen einen Wink und feien, in jeder Weise entgegenzukommen.

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Endlich wurde die Tafel aufgehoben, aber von der ge­Kaffee war verließ, von ihm begleitet, den Als die Beiden in ihrer Wohnung angelangt waren, warf der Oberst einen Brief auf den Tisch. ,, Lies den Wisch," sagte er, es ist freilich ein

Herr war jetzt entschlossen, die Vertheidigung des Ange anonymer Brief und ich würde gar kein Gewicht darauf flagten zu übernehmen und ihr seine ganze Kraft zu legen, wenn er nicht in dem flegelhaft höhnischen Tone ver faßt wäre. Wüßte ich, wo ich den Schreiber fuchen Siegfried hatte von dem gereizten Herrn einige unan­genehme Bemerkungen hinnehmen müssen, die er feiner Er- dürfte, so würde ich ihm die Antwort mit der Reitpeitsche widerung würdigte, die aber nichtsdestoweniger einen trüben­geben." den Schatten auf seine Stimmung warfen.

Tafel faß.

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Betroffen entfaltete Siegfried das Schriftftüd, es ent

hielt nur die wenigen Beilen:

er eine Stunde später neben seinem Vater an der" Herr Oberst! Ich gratulire Ihnen zu der nahe bevorstehenden Verbindung Ihres Sohnes mit Fräulein tichters in die Hände eines Anderen niedergelegt, er sah vor­Gr hätte jetzt am liebsten das Amt eines Untersuchungs- Arabella von Studmann, die gestern burch einen Besuch des Herrn Affeffors eingeleitet worden ist. Die alte Feind aus, baß gerade dieser Fall ihm noch manchen Merger be- fchaft wird dadurch getilgt und das verrostete Wappen tann

teiten würde.

launt, er sprach mit seinem Sohne fast kein Wort Der Oberst war heute Mittag ebenfalls mißge­

gezeigt.

neu vergoldet werden. So schlägt man zwei Fliegen mit einer Rlappe." Dem Assessor war das Blut in die Wangen gefchoffen,

und doch hatte er noch beim Frühstück die heiterfte Stirne seine Pulse pochten fieberhaft.

Das ist ein Bubenfiüd!" sagte er empört. Der Oberst hatte die Arme auf der Brust gekreuzt, er

er eine so grobe Antwort, daß sogar die, welche seine Grob- ging mit großen Schritten auf und nieder. Auf eine Frage, die ein Fremder an ihn richtete, gab heit tannten, ihn befremdet anblidten.

habe.

,, Ein Bubenstüd allerdings, wiederholte er mit er­zwungener Ruhe, aber die zitternde Stimme verrieth die

Die Speisen schienen ihm auch nicht zu munden, die meisten Schüffeln ließ er unberührt, selbst der Kellner furchtbare Erregung, die in seinem Innern tobte. Ich ichüttelte den Ropf, als ob er andeuten wolle, daß frage Dich, Siegfried, hast Du dem Schreiber Veranlassung er den Oberst in solcher Stimmung noch nicht gesehen dazu gegeben?"

ben Bater zu richten, eine dunkle Ahnung stieg in ihm auf, Siegfried wagte nicht, eine darauf bezügliche Frage an

Inwiefern könnte ich-" Hast Du die Generalin besucht?"

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mern eine andere Beitung liefern. Er zeigte dem Postamte an, daß er ohne Nachzahlung an Stelle der Sonntags Stg." die Post" liefern werde, dann erklärte er wieder beim Poft amte, er wolle eine Montagszeitung und zwar als Fortsetzung der Sonntagsztg." erscheinen lassen. Diese Erklärung nahm er aber noch am selben Tage mündlich zurück. Am 29. März schrieb er dann an das Postamt, er ziehe die Anmeldung zu rück und werde für das verbotene Blatt teinen Ersatz ohne Abonnenten gewähren. Die Abonnementsbeträge zahle er fo dann durch Vermittlung des Bostamtes zurüd. Dafür, daß Heine der finanzielle Unternehmer der ,, Harzer Post" war, sprechen allerdings einige Umstände. Das Packet mit den fer­tigen Beltungen tam aus München unter der Adreue des An­geklagten poftlagernd an und in den Büchern Vierecks, welche in München mit Beschlag belegt wurden, war auch Heine's Name als Schuldner eingetragen. Der Angeklagte machte aber hiergegen geltend, daß der Kolporteur Giebel( derselbe ist ins zwischen verstorben) der Unternehmer gewesen sei. Derselbe habe durch das Verbot der Sonntagszeitung, eine Einbuße er litten und, um den Schaden zu erseßen, die Herausgabe der Poft" in München veranlaßt. Da aber Giebel vermögenslos war, habe man einen Bürgen für ihn verlangt und er, Der Angeklagte habe fich dazu hergegeben. Deshalb auch habe wohl Viereck ihn als Schuld ner in sein Buch eingetragen. Wenngleich so heißt es im Urtheile weiter es im Urtheile weiter an dieser Erklärung manches un wahrscheinlich ist, so ist doch die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß es fich so verhält. Giebel hat vor seinem Tode noch bes ftätigt, daß er aus eigenem Antriebe nach München geschrieben habe. Schließlich ist noch zu bemerken, daß der Angeklagte die Meinung aussprach, sein Name tönne nur aus Frrthum als Herausgeber auf das neue Blatt gekommen sein. Aus allen diefen Umständen lam das Gericht zu einer Freisprechung

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Die Revision des Staatsanwaltes, welche am 26. Ottober vor dem ersten Straffenate des Reichsgerichts zur Verhandlung fam, fuchte auszuführen, daß der Angeklagte, wenn er für Giebel Bürgschaft leistete, dadurch erst die Herausgabe ber Post" ermöglichte, also bei der Herausgabe mitgewirkt habe und demnach als Mitthäter oder Gehilfe zu bestrafen gewesen wäre. Ferner wurde gerügt, daß das Protokoll der Verhand lung nicht von dem mitunterzeichneten Gerichtsschreiber, son­dern von dem Vorsitzenden Nebelung verfaßt sei. Bu dem letteren Puntte bemerkte der Reichs Anwalt, daß die gefeßlichen Bestimmungen vollständig gewahrt feien, und daß es auf die Handschrift nicht antomme. Was die materielle Rüge betrifft, sagte er weiter, so verneinte der erste Richter nicht die Verdachtsmomente, welche in der Bürgschaftsübernahme liegen, er erachtet fie aber nicht für aus­reichend, um eine Thäterschaft festzustellen, namentlich sagt er, es sei ein genügender Nachweis, daß der Angeklagte der finanzielle Träger gewesen sei, nicht erbracht. Nach der konkreten Sachlage war der erste Richter zur Annahme einer Thäters schaft nicht gezwungen, sodaß der Gefichtspunkt der Mitthäter schaft von selbst wegfällt. Was die Gehilfenschaft betrifft, so war das Gericht ohnehin nicht verpflichtet, fich darüber im Ur theile auszusprechen. Dem Antrage des Reichsanwaltes, die Revifion des Staatsanwaltes zu verwerfen, entsprach das Reichs­gericht, und so hat es bei der Freisprechung Heine's, was diesen Fall betrifft, sein Bewenden.

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Gar traurige Erfahrungen hat eine Frau Rießler machen müssen, als fie troß ihrer 54 Jahre, froß ihrer fieben Kinder und troßdem ihre erste Ehe eine so unglückliche war, daß dieselbe gerichtlich geschieden werden mußte, wiederum von der Luft zum Heirathen ergriffen wurde. Vor zwei Jahren lernte fte in einem Vergnügungslokal in Dalldorf den 40 jähri gen Wärter an der dortigen Frrenanstalt, Franz Guntermann, nahm Wohnung bei der Rießler, die inzwischen seine Braut fennen. Bald darauf fündigte derselbe seine Stellung und geworden. Guntermann beschloß, eine Stehbierhalle zu eröffnen und erhielt dazu nicht nur die vollkommene Einwilligung sei­ner Braut, sondern auch deren Vermögen im Betrage von 1200 Mart. Bald darauf war der Plan realiftrt, in der Kott­buferstr. 10 wurde das neue Geschäft etablirt, Frau Rießler 30g mit ihrem sämmtlichen Mobiliar zum Bräutigam und Dieser begab sich zum Standesamt, um die ersten einleitens den Schritte zu der ehelichen Verbindung zu thun. Nach furzer Zeit brach aber zwischen dem Paar eine von der Frau R. hervorgerufene Eifersuchtsszene aus, die sich darauf fast täglich wiederholte. Frau R. erhielt schon vor der Ehe Prügel und eines schönen Tages ging fie auf und davon. Buntermann wirthschaftete ein Beitlang alleine, aber so schlecht und unglücklich, daß er bald vor dem Ruin sich befand, Um noch zu retten, was zu retten war, verkaufte er schließlich das Geschäft für 150 M., nachdem die von der Frau Riegler bei ihm zurückgelaffenen Sachen bereits nach und nach versilbert worden waren. Die so arg geschädigte Frau N. erstattete gegen Guntermann nun Anzeige wegen wiederholten Betruges, indem fie behauptete, derselbe habe ihr die Heirath nur vorge spiegelt, um in den Befis ihres Vermögens zu gelangen; ferner beschuldigte sie ihn der Unterschlagung, weil er über ihre Sachen widerrechtlich verfügte und der Untreue, weil er

In den Augen des alten Herrn blitte es jäh auf, aber er bezwang sich noch immer." Wann?" fragte er.

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,, Gestern Vormittag." ,, Was bewog Dich dazu?"

" Die Untersuchung gegen den Mörder des Doktors.

Wieland."

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Sei offen, Siegfried, sage mir die volle Wahrheit." " Ich will nicht leugnen, daß ich den Damen diesen Besuch gewissermaßen versprochen hatte. Ich begegnete ihnen im vergangenen Winter zwei mal, Du weißt das ja, ich habe Dir nicht verschwiegen, daß fie mich einluden." Und Du nahmst die Einladung an?" " Den Damen gegenüber konnte ich sie nicht ablehnen." Ein gegebenes Wort muß man einlösen," sagte der Obert. Du hättest das längst thun sollen. War es wirk­lich nur ein Konvenienz Besuch, oder hattest Du eine be­sondere Absicht dabei? Sage mir Alles, ich muß flar sehen und wissen, wie die Dinge liegen, denn ich fürchte, daß diesem unverschämten Angriff weitere folgen werden." müssen?" fragte Siegfried, zu dem Vater aufschauend, ber ,, Und woraus glaubst Du diesen Schluß ziehen zu vor ihm stehen geblieben war.

-

Woraus? Liest Du denn nicht ebenfalls zwischen den Beilen, daß der boshafteste Neid diesen Brief diktirt hat? Welch' anderer Grund fönnte den Schreiber bewogen haben, mir diese erbärmlichen Sottisen zu sagen? Ich bin mir nicht bewußt, einen Feind zu haben, der zu solcher Gemeinheit fähig wäre! Und nun frage ich Dich noch einmal, bist Du der Generalin und ihrer Tochter in irgend einer Weise näher getreten?"

, Nein, Papa. Ich wurde mit liebenswürdiner Freund­lichkeit empfangen, und ich leugne nicht, daß alle Vorurtheile, die ich gegen diese Damen hegte, geschwunden sind, aber es ist weder auf der einen, noch auf der andern Seite ein Wort gefallen, welches zu solchen Vermuthungen bes rechtigte."

Der Oberst schüttelte den Kopf, und die Falten auf seiner Stirn bewiesen, daß diese Antwort ihn keineswegs befriedigte. ( Fortsetzung folgt.)