zerfte worden find, die Linie Gesundbrunnen - Dranienburger Thor

wird abgeändert in Gesundbrunnen - Hackescher Markt, und von den beiden von Rirdorf abgehenden Frühwagen wird der eine nach dem Halleschen Thore, der andere nach dem Spittel­e Kirche martte geführt werden. .- 8tg." b Die libe

Stadtschulrath. In der legten Sitzung der Stadt­fel lafferordnetenversammlung wurde der Stadtschulrath Dr. Bertram, Predig deffen Wahlzeit Ostern 1886 abläuft, auf weitere zwölf Jahre und zwar mit 92 von 101 Stimmen zum Stadtschulrath Balzman Doren R Sewählt aftor R. Vergeben

Die Direktion des Zoologischen Gartens bat_beim Magiftrat beantragt, den Jahresbeitrag, welchen die Stadt gemein de Berlin dafür zahlt, daß die Schüler der Gemeinde igipreulen in Klaffen unter Führung der Lebrer freien Eintritt in bung alle Den Garten haben von 6000 M. auf 10 000 M. au erhöhen. gen. Me Die Zahl der den Garten besuchenden Schullinder belief sich, il auf bo wie die Boff. 8tg." mittheilt, in den Jahren 1881 bis 1883 tstellunge auf durchschnittlich 69 798 und ist von 1883 bis Ottober b. J. orden find auf 82 085 gestiegen; der Magistrat hat beschlossen, bei der e Predige Stadtverordnetenversammlung eine Erhöhung des Buschusses effton tra auf 7000 M. zu beantragen. useinander eleidigend

Berichtigung. In der Notiz in unserer gestrigen Num­mer, betreffend die Besteuerung des zum Bundesrath entsandten tommiffarischen Vertreters der Reichslande, muß es statt Eine internationale Steuerfrage" beißen: Eine inter richten ceffante Steuerfrage". five Wide einen m fonders Den Steue

Lokales.

In der Paepte'schen Mordsache ist eine Belohnung b bei gestern ausgeschrieben worden. Die Anschlagsäulen enthielten immer dieselbe gestern wie folgt:

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300 M. Belohnung.

Freund oder vielmehr Sündengenoffe des Gatten jener Dame war( er ist inzwischen, seine Familie im Stich laffend, nach Amerita ausgewandert), die Nachricht erhalten batte, daß die Betreffende unmöglich im Stande set, sich ihren batte, daß die Betreffende unmöglich im Stande fet, fich ihren Lebensunterhalt auf ehrliche Weise zu erwerben und ihr Vater nicht in der Lage sei, ihr Geld zu senden, da er für die Be rufsbildung dreier Söhne zu sorgen habe. Auf Grund Dieser Denunziation hatte der Herr Lieutenant seine Schuß engel in die Wohnungen der Dame gesandt und das bloße Erscheinen der ersteren genügte, um die Wirthsleute zur Küns digung der Wohnung zu veranlassen. Ebenso hatte der Lieutenant den lügnerischen Angaben eines sogenannten Spigels, eines jener Menschensorte, die mit dem Glück, mit der Ehre Anderer spielen, weil sie eigene Ehre wohl nie be feffen hat, Glauben geschenkt und in unerhört leichtfertiger Weise die Verdächtigungen dem Gatten der Dame mitgetheilt. Der Beamte wurde wegen schweren Mißbrauchs der Amtsge­walt in Strafe genommen, er stellte der Dame eine Ehren­erklärung aus, der Herr Polizeipräsident sprach derselben schriftlich sein lebhaftes Bedauern aus, daß ein ihm Unter­gebener es gewagt habe, ihren unbescholtenen Ruf in so schwerer und unverantwortlicher Weise zu schädigen. Das in­teresante Schreiben lautet wörtlich:

Berlin , 14. Juli 1881.

Durch die Untersuchung der von Ihnen gegen den Polizei Lieutenant B. hierselbst unterm 28. v. Mts. erhobenen Be schwerde ist, wie ich Ihnen ergebenst mitzutheilen nicht ver feble, fonstatirt worden, daß der Genannte fich eines schweren Mißbrauchs seiner Amtsgewalt schuldig gemacht und durch sein Verhalten Ihre Ehre in unverantwortlicher Weise ge tränkt hat.

Ich habe über den Polizei- Lieutenant deshalb eine schwere Strafe verhängt und denselben gleichzeitig angewiesen, Sie um Entschuldigung zu bitten und Ihnen eine Ehrenerklärung

Es ist bisher nicht gelungen, den Mörder der Frau Ge beim Sekretär Baepte zu ermitteln. Allem Anschein nach ist zuzuftellen. derselbe identisch mit einem reduzirt aussehenden Mann, welcher Stellung. 10 betreten hat. Derselbe war 26-28 Jahre alt, ziemlich rden. 2, batte ein längliches Geficht mit eingefallenen Baden, baben gle Heinen Schnauzbart und nach vorn gebeugten Gang. Bekleidet Hod und einer grünlichen, vorn zerrissenen Hose. ar er mit einem bräunlichen ins grünliche schimmernden langen onfervation n golden elen Stell thre Mem Amtoni

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it der Aufschrift Ehrengabe der Moabiter Schüßengilde

vereins meine Meinung, welche zugleich diejeniger vieler meiner Gesinnungsfreunde ist, dem geschäßten Leserkreise dieses Blattes zu unterbreiten. Ich bin der Meinung, daß Herr Flatom vollkommen im Rechte fich befindet, wenn er sagt, daß Der Volksbildungsverein den bestehenden Arbeiterbezirksvereinen in ihren Bestrebungen Abbruch thun wird. Mit Bezug auf bevorstehende Wahlen, seien es nun Kommunal- oder Reichs tagswahlen, ist diese in den Worten des Herrn Flatom liegende Befürchtung einer Beeinflussung derselben im ungünstigen Sinne auf jeden Fall zutreffend. Haben denn die Herren, welche fich in so energischer und wie ein Jeder, der gewohnt ift, sein Urtheil unbeeinflußt abzugeben, offen eingestehen muß, burchaus lobenswerthen Weise der Angelegenheit angenommen haben, wohl reiflich darüber nachgedacht, mit welchen Schwierig fetten fte unter den heutigen für den Arbeiter so ungünstigen Verhältnissen zu ringen haben werden? Der intelligente denkende Arbeiter muß die von seiner Partei einberufenen Kommunal wähler resp. Volksversammlungen besuchen, er darf auch, falls er sein Interesse gewahrt wissen will, in den Fach vereins Versammlungen durchaus nicht fehlen; er muß ferner durch Besuchen von Versammlungen den Verpflichtungen nach lommen, welche ihm das Krankenkassen- und das Unfallver ficherungsgesez auferlegt haben; sodann muß er unbedingt in die Versammlungen, welche der Bezirksverein, dem er angehört oder doch angehören sollte, abhält. Von den Versammlungen, welche von Männern der Wissenschaft, von Aerzten, von Res fermvereinen, von der freien Gemeinde u. s. w. einberufen werden, und welche doch ein freidenkender Bürger auch gern mal besucht, will ich gar nicht weiter reden. Ich kann aber nicht unterlassen, darauf hinzudeuten, daß auch jeder aufge Ilärte Arbeiter die nöthige freie Beit haben muß, um als Ein­zelner in seinen Kreisen für die Arbeitersache agitatorisch thätig fein zu können. Er muß sodann in jeder Woche unerläßlich eine Anzahl freier Abende sein nennen fönnen, an welchen er fich seiner Frau, seinen Kindern, überhaupt seiner Familie zu widmen vermag. im Der Aufenthalt Familien ein gutes Buch in kreiſe, der Hand, bietet dem vorwärts denkenden Arbeiter gewiß eine nicht zu unter schäzende Annehmlichkeit, mit welcher das Nügliche aufs engste verknüpft sein dürfte. Und nun erlaube ich mir unter Bezugnahme auf das oben von mir Gegebene an die Herren vom neuen Voltsbildungsverein die einfache Frage zu richten, woher heute" der Arbeiter die Zeit und nochmals die Beit neh men soll, um auch noch in den Bildungsverein gehen zu fönnen? Ich habe in meinem Geschäfte als Bautechniker fast täglich Ge legenheit, in Arbeiterkreisen zu verkehren, und wie oft wurde mir von Maurern und Bimmerleuten auf meine Aufmunterung zum Besuch einer Versammlung der Bescheid:" Wir haben feine Beit, wir sind froh, unser müdes Haupt niederlegen zu fönnen, uns fehlt das Geld, um eine Versammlung zu bes suchen 2c.! Die Magenfrage" macht auch hier wieder in ener gischer Weise ihre Rechte geltend und schon desbalb muß ein vernünftig dentender Mann in dieser Voltsbildungsvereinsfrage auf dem von Hrn. Flatom betretenen Boden stehen. Ja, ich gebe diesem Herrn auch darin vollständig Recht, wenn er sagt, die Be girtsvereine müßten im Monat nur einmal tagen. Nur möchte ich den Sat folgendermaßen modifizirt wissen: Jeder Bezirks. verein muß einmal monatlich in öffentlicher Vereinsfizung tagen und dabei die Bildung durch Errichten mehrerer Unter richtskurse für die Mitglieder zu fördern suchen. Ein solches segensreiches sein. Kurz vor Wahlen tönnte man ja für die Bezirksvereinsschulen" Ferien" eintreten lassen und die Statutsbestimmungen darnach einrichten. Aus dem von mir Gesagten erhellt wohl schon zur Genüge, daß meiner Meinung Flatow,

Ich will aber außerdem nicht unterlassen, Ihnen mein lebhaftes Bedauern darüber auszusprechen, daß durch die Schuld eines mir untergebenen Beamten Ihr unbe scholtener Ruf in so schwerer Weise geschädigt worden ift. Ich darf hinzufügen, daß der Polizei- Lieutenant B. jest über seine Handlungsweise wahre Neue empfindet, und hoffe, daß diese meine Erklärung nicht nur dazu beitragen wird, Ihnen die innere Ruhe wiederzugeben, sondern auch Der Königliche Polizei- Präfident

von Madai.

mittelt werden konnte, worunter fich aber mehrere Goldstücke Ihren gerechten Groll gegen den 2c. B. zu überwinden. Geraubt find: baares Geld, dessen Betrag nicht genau er­befunden haben; ferner eine filberne Broche in Gestalt einer Lube, mehrere filberne Löffel und ein in schwarzes Kallitot gebundenes, inwendig mit blauem Sammet ausgeschlagenes Jul 1883" versehenes Etui. Die Broche ist am Nachmittage de 3. November um 24 Uhr in Alt- Moabit, vor dem Garten des tommandirenden Generals, von einem Knaben ge

funden worden.

Dec

Die bezeichnete Belohnung wird demjenigen zugesichert, aur Ermittelung und Ergreifung des Thäters behilflich ist. Berlin , den 6. Novemaer 1885.

Königliches Polizei- Präsidium. von Richthofen.

Ein Familiendrama. Die Bolts.3tg." schreibt: ,, Als Lehrerin lebt hier die Tochter des verstorbenen fürstl. Reuß. i. L. Rammerpräsidenten F, die geschiedene Gattin eines fürstl.

Der ihm zuerkannten Reinigungseide fich dreifachen Ehebruchs

unterftellten

huldig bekannte, darunter mit einer der seiner Verwaltung Tagelöhnerinnen, so braucht er doch nach den Ges

Trotz alledem blieb die Lage der armen Frau eine troft­lose. In der Beleidigungsklage gegen ihren Gatten wurde fle in allen Instanzen fostenpflichtig abgewiesen, da, so lautet das Erkenntniß, derselbe in Wahrung berechtigter Intereffen ge handelt habe, ihm die Abficht der Beleidigung nicht nachzu weisen sei, und er lediglich die ihm als starter Verdacht ges äußerte Mittheilung als feststehende Thatsache angeführt habe. Der Ehescheidungsprozeß, dessen Ende die schwergeprüfte Frau so herzlich herbeisehnte, um in Ruhe endlich ihre Lehrthätigkeit aufnehmen zu fönnen, verlängerte fich um 12 Jahr, da wegen der Einrede des beklagten Gatten die Sache wiederum an die erste Instanz zurückgesandt wurde. Nunmehr wurde, da die Prozeßgefeße des Fürstenthums Reuß dies vorschreiben sollen, der Dame, die nachweislich in mühevoller, ehrenhaftester Weise

Beamten deffelben Landes. Obgleich letterer durch Ablehnung ihren Lebensunterhalt erwarb, die laut Zeugniß aller ihrer Beginnen würde gewiß in jeder Beziehung ein wahrhaft

Wirthsleute in außerordentlich zurückgezogener Weise lebte und fich leinen Genuß gestattete, sondern nur den Trost der Lektüre begehrte, die nicht einmal ein Simmer allein bewohnte, der Eto zuerkannt, daß fie in Berlin nicht gewerbsmäßige Unzucht

ufolge für eine groben fittlichen Vergehen völlig ftraflos. treibe. Diese unerhörte Schmach lastet bis auf den heutigen nach, und hier befinde ich mich im Gegensaße zu Herrn Batte für angezeigt, einen hiesigen Bolizeilieutenant auf seine Thr geliebter Vater ist noch vor Beendigung des Prozesses haft, nußbringend und daher unbedingt nöthig erscheint. Es Frau aufmerksam zu machen und fie als moralisch verdächtig geftorben, tief bekümmert und verbittert. Den würdigen Gatten sollte deshalb, meine ich, in allen Arbeiterbezirksvereinen, zu bezeichnnen. Lestere hatte 12 Jahre lang auf Kosten ihres trifft, wie erwähnt, teine Strafe. Der dreifache Ehebruch ist welche noch keine Bibliothek befizen, der Antrag auf Errichten Damals noch am Leben befindlichen Vaters Unterricht in frem ihm außerordentlich gut bekommen.

aber vergebens, eine Stelle als Erzieherin jüngerer Kinder zu erlangen. Ungeachtet der vorzüglichsten Empfehlungen gab man thr in ziemlich liebloser Weise zu verstehen, daß man eine Chefcheidungsprozesse befindliche Frau als eine paffende fquifition nicht erachten tönne. Nach zahllosen Annonzen und Sonstigen Bemühungen erhielt diese endlich eine Stelle als

Es ist ihm gestattet worden, fich mit einer wohlhabenden Gastwirthstochter zu verheirathen. Alimente hat derselbe, wie bereits erwähnt, nicht zu zahlen, es steht der unschuldigen Gattin der Rechtsanspruch auf den Theil des Vermögens zu, den fte beim Tode des Gatten gehabt haben würde. Da zur Beit der Trennung der Ehe letterer Vermögen nicht befaß. so muß fich die Gattin mit der anerkannten schriftlichen Unschuld be­

nur

Rorrespondentin in einem hiefigen Exporthandelshause. Die gnügen. Die Erinnerung an alle erduldeten schweren Kümmer

fubtle.

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einer solchen, sobald es der Bestand der Vereinskaffe nur irgend erlaubt, gestellt werden. Wissen, Bildung machen frei", sagt der Dichter und darun muß gerade jedes Bezirksvereins mitglied diese beiden Worte in leud, tenden Buchstaben als erstes zu erstrebendes Ziel vor seinem geistigen Ich resümire mich also Auge zu schweben haben! dahin: heute, in einer Beit, in welcher wir unser Arbeiter schußgefeß, welches dem Arbeiter erst mehr freie Zeit und mehr. Verdienst hringen soll, noch nicht befizen, tein Boltsbildungs­

Die Frau in recht unangenehmer Weise fühlbar gemacht. Fast schamlosester Weise triumphiren, teine Sühne für alle an ihr werden, fich in seinem Bezirksvereine die fehlende Bildung, Folgen der Denunziation des Gatten hatten fich indeffen für niffe würde sie überwältigen, denn fie fieht das Lafter in verein, wohl aber muß dem Arbeiter die Gelegenheit gegeben alle 14 Tage wurde ihr von den jeweiligen Wirthsleuten die

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ung gekündigt, so daß fie thatsächlich wie ein gehegtes menschliche Gerechtigkeit ist erschüttert und ihr Lebensmuth ges

Glaubhafte Gründe für ihre Kündigung gaben

begangenen schweren Vergehen. Ihr Glaube an göttliche und

Bib umberziehen mußte und fich tief unglücklich nnd verlassen brochen. Sehen wir nun, wie unerbittlich der armen Frau

niemals an,

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Sie muß die gegenüber das Gefeß seine Forderungen stellt. Kosten des Beleidigungsprozesses tragen, der durch die Schuld

armen Frau unter Thränen der Empörung danach gefragt jenes Polizeilieutenants hervorgerufen wurde. Zivilrechtliche Tourben, fagten fte nur, der Hausbesitzer erlaube nicht mehr, baß an Damen vermiethet würde. Wer beschreibt den Schred und die Entrüftung der Aermsten, als fie eines Tages von Das eritinftanzliche Erkenntniß, welches ihn zur Ablegung meh threm Rechtsanwalt die Nachricht erhielt, daß ihr Gatte gegen Derurtheilte, die Berufung erhebe mit der Motivirung, daß die Alägerin in Berlin laut Zeugniß des dortigen Polizeilieutenants 8. unter dem Titel einer Kellnerin gewerbsmäßige Unzucht Wohnung nicht besitzt.

Regreßansprüche an denselben hat sie nicht, da ja leider Gottes eine Verantwortlich leit staatlicher Beamten nicht eriftirt. Ferner muß fte, falls ihre Geschwister nicht ausdrücklich Ver­zicht leisten, die ihr während des Ehescheidungsprozesses, der durch die Schuld des Polizeilieutenants bedeutend verlängert

bas mangelnde Wiffen gegen geringes Entgeld aneignen zu fönnen. Schließlich möchte ich dem vielfach gehörten Wunsche Ausdruck geben, daß die Begründer des Volfsbildungsvereins, die Herren Baafe, Berndt, Christensen 2c., sowie die Gegner und Freunde des Unternehmens die ganze Angelegenheit bis nach den so nahe bevorstehenden Kommunalwahlen, welche nur allein unsere ganze Aufmerksamkeit, unser ganzes Intereffe_in Anspruch nehmen sollen und müssen, vollständig ruben lassen möchten. Nach den Wahlen kann ja in öffentlicher Versamm lung unter Wahrung des demokratischen Prinzips darüber be schlossen werden, ob die Gründung eines Boltsbildungsvereins fich natürlich ein Jeder zu fügen haben.

terer Reinigungseide betreffs seiner ehebrecherischen Verhältnisse wurde, seitens ihres Vaters gewährte Unterstügung zurück- nöthig ist oder nicht und diesem Beschiusse der Majorität würde

treibe, Schluchend und zitternd vor Erregung über die uner borte Beschuldigung eilte fie nach dem Polizeibureau ihres Reviers, um zu fragen, was fie der niederträchtigen Verleum bung gegenüber thun tönne. Man erklärte ihr mit der strengen Mahnung, fich rubig zu verhalten, daß die Polizei fich um Reinen tümmere, fofern er nicht etwas auf dem Kerbholz habe.

zahlen, ebenso den Betrag ihrer Aussteuer, die fa für die Dame leinen Nußen hat, da ste hir als Lehrerin ihre eigene Sie hat laut ärztlichem Seugniß feit der Beit, als fie von der abscheulichen Verleumdung Nachricht erhielt, eine nervöse Lähmung des linken Armes. Auch verlor fte damals ihre Stelle als Korrespondentin, da fie, um den Beamten zur Rechenschaft zu ziehen, ihren Prinzipal mitten in der lebhafteften Frühjahrssaison im Stich ließ. Hingegen ist fie seit Trennung ihrer Ehe als Lehrerin thätig und stehen ihr über ihre Thätigkeit ganz vorzügliche Zeugnisse zur Seite. so oft ihm Gelegenheit wurde fich als ein gütiger und stets

Stebe zu stellen. Drei Tage lang ließ derselbe fich vergebens Rühmend muß hervorgehoben werden, daß der Polizeipräsident

fuchen; obgleich die arme, ganz verzweifelte Frau immer wieder lei nicht zu Hause. Endlich fand sie ihn, leugnend, von ihren Angelegenheiten überhaupt etwas zu wissen und ihr nur den Rath ertheilend, die Beleidigungsflage gegen ihren Gatten zu erheben. Die flehentliche Bitte, ihr doch schriftlich zu bezeugen, Daß er der mider fte erhobenen, geradezu aus der Luft ge

Ier A. Heydtmann. Wir unsererseits schließen nunmehr, nachdem die Frage binlänglich ventilirt ist, die Diskussion über diesen Gegenstand. Mag derselbe nach Beendigung der Kommunalwahlen in öffent lichen Versammlungen noch weiter behandelt werden. D. Red.

Briefkasten der Redaktion.

Dorfprach, wurde ihr die Weisung, der Herr Polizeilieutenant erfolgreicher Fürsprecher der Dame erwies, so daß dieselbe ihm preußische Staatsangehörigkeit und find zum Landtage wahl

in inniger Dankbarkeit ergeben ist. Trogdem muß es der Preffe als ernste und heilige Pflicht erscheinen, immer wieder die Forderung nach einem Verantwortlichkeitsgesetze der Polizei zu erheben."

griffenen Beschuldigung fern stehe, lehnte er ab. Auf dem fgl. welcher im September aus dem Eberswalder Gerichts. Bolizeipräsidium fonnte ihr ebenfalls nur der Rath ertheilt gefängniß entsprungen ist, ist nunmehr dingfest gemacht wor

Ein berüchtigter Wilderer, Schlächtergeselle Adam,

ben. Derselbe war vor etwa 3 Wochen in der Neuholländer Forst bet Oranienburg abgefaßt und in das Dranienburger Gerichtsgefängniß abgeführt worden, woselbst er fich einen falschen Namen beilegte. Am legten Sonnabend versuchte er dort auszubrechen, wurde aber durch die Wachsamkeit des Wärters baran verhindert, und dem Untersuchungsrichter ge lang es, festzustellen, daß der Ausbrecher in Wahrheit der be rüchtigte Wilderer Adam ist. Derselbe ist mehrfach ent sprungen, zulegt aus dem Buchthause zu Brandenburg und dann aus dem Eberswalder Gefängnisse. Als er im gefeffelten Bu ftande vor den Amtsrichter geführt wurde, wollte er dem letzteren zu Leibe gehen, in feiner Belle rig er eine Eisen. alle Scheiben. Es wird vermuthet, daß Adam auch bei einem Mordanfall auf den Förster Safe in Gr.- Schönebeck betheiligt ift, da er vor Kurzem fich in jener Gegend wildernd umher­getrieben hat.

werden, zur Klarstellung der Sache den Rechtsweg gegen ihren Batten zu beschreiten. Man stelle fich die Lage der Aermsten Dor, fte, die fittenstrenge Frau, die nachgewiesenermaßen in möglich utbigfter und ehrenhaftester Weise den Kampf ums Dasein aufgenommen hatte, der so unendlich schwer ist für die Frau, monatelang die schmachvollen Gerüchte, die schon lange Zeit Don dem würdigen Gatten über sie verbreitet worden waren, unwiderlegt laffen. Endlich erfuhr fie aber doch, daß dem legteren in der That von dem leugnenden Bolizeilieutenant Berdächtigungen zugegangen waren. Ein Brief desselben lau tete: Mit Jbrer Ergemahlin geht es abwärts. Die neuesten und wovon fie lebt. Abends soll sie öfters spät nach Hause lommen. Sicherlich ist sie Kellnerin oder noch Schlimmeres. Dem recherchirenden Beamten und seinen zu Rathe gezogenen Behilfen habe ich vorläufig 5 M. gegeben, doch waren Beide wieber zwei Tage unterwegs. Bestimmen Sie gefälligst, ob Die Recherchen fortgesetzt werden sollen. Ich stehe ftets zu bren Dienften." Es verdient hervorgehoben zu werden, daß Der Herr Polizeipräsident nunmehr in forretter und hochher iger weise sta der vor Verzweiflung erkrankten Frau annahm. nur von dem Ehegatten der Dame, sondern auch von seinem wurde amtlich festgestellt, daß der Polizeilieutenant nicht Fürstenthum Reuß befindlichen Freunde, der auch ein

Recherchen haben ergeben, daß Niemand weiß, was fie treibt, ftange aus dem Gitter und zerschlug mit gefeffelten Händen

unfere We erwiderte nußen,

mein

im

Sprechsaal.

Die Redaktion ftellt bie Benugung bes Sprechjaals, soweit Raum bafür abzugeben ist, bem Publikum zur Besprechung von Angelegenheiten allgemeinen Intereffes zur Verfügung; fie verwahrt sich aber gleichzeitig dagegen, mit bem Inhalt beffelben identifizirt zu werden.

Gestatten Sie auch mir, Herr Redakteur, zu dem Kampf Der Geister" in der Angelegenheit des neuen Volksbildungs

O. 2. 2. Durch Naturalisation oder Aufnahme in den preußischen Unterthanenverband erwerben Nichtpreußen die berechtigt.

Bollmann. Bis zum vollendeten 24. Lebensjahre bedarf die Tochter zur Eingebung einer Ehe der Bewilligung des Vaters. Ohne dieselbe darf eine Eheschließung nicht erfolgen. Versagt der Vater seine Einwilligung, so steht großjährigen, d. h. 21 Jahre alten Kindern die Klage auf richterliche Er­gänzung zu.

Barthol. Das Verhalten des Wirths ist ungerechtfertigt. Der Klub muß auf Herausgabe der Pfeife klagen.

Preuß. Eine Verpflichtung des Vaters, welcher zur zweiten Ehe schreiten will, sich mit den majorennen Kindern erster Ehe bezüglich des Vermögens seiner verstorbenen Ehefrau auseinanderzuseßen, um sich wiederverheirathen zu können, fennt das Gefeß nicht. Es ist Sache der großjährigen Kinder, die Vermögensauseinandersetzung in Antrag zu bringen.

M. V. Sie find nicht verpflichtet, den vereinbarten Sat von 18 M., sondern nur einen angemessenen, durch Sachverstän bige zu bestimmenden Sag zu zahlen, da der Fuhrherr seinen Verpflichtungen nicht voll und ganz nachgekommen ist.

Wunnid. Ja. Auf die Höhe des Lohnes kommt es nicht an.

Bod. Reichen Sie bei der Regierung unter Darlegung des Sachverhältnisses bezüglich des Verhaltens der beiden Kaffen Beschwerde ein. 2. M. Sie find zur Ableistung des Offenbarungseides verpflichtet.

H. 2. Biesenthalerstr. Ohne Kenntniß der Statuten der Kaffe läßt sich die Frage nicht beantworten. S. M. 99. 1. Ja. 2. Nein.

H. G. Sie können gegen Ihren Gläubiger lediglich wegen Beleidigung flagen, die Schuld ist nicht aus der Welt geschafft.