Nr. 270.
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Vorwärts
13. Jahrg.
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Dienstag, den 17. November 1896. Expedition: SW. 19, Benth- Straße 3:
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aber im allgemeinen Intereffe lag. Es hieße Eulen nach entschieden. Die Verwaltung drängte aber immer wieder dahin, Der Beugnißzwang gegen Athen tragen, wenn wir noch besondere Gründe für die in entgegengeseztem Sinne zu entscheiden. Dem fortdauernden Redakteure als Preknebel. Beseitigung des Zeugnißzwangs gegen die Presse anführen wollten. Drängen der Verwaltungsbehörden hat noch nie ein Richterkolleg, Ein Schutz gegen den Zeugnißzwang der Preffe ift in öffentlichem deffen Mitglieder ja auf Vorschlag der Verwaltung ernannt Für die Feigheit und Rückgratlosigkeit unserer bürgerlichen Interesse absolut erforderlich. Hat doch selbst Friedrich Wilhelm III. werden, auf die Dauer widerstanden. Dieselben Gerichte, und Parteien in all' den Dingen, wo es sich um einen Kampf auch von Preußen verfügt, daß eine anständige Publizität auf jede Weise natürlich auch das Kammergericht, erkannten wenige Jahre nur für ein Atomchen Freiheit handelt, legt die Kompromißneigung gefördert werden muß, da sonst die Beamten eine bedentliche Eigen- später dahin, daß das Zeugnißzwangsverfahren in Disziplinars der bürgerlichen Parteien, insbesondere der Nationalliberalen macht erhielten" und vorhandene Mißstände nicht abgestellt werden fachen zulässig sei, wiewohl Artikel 8 der Verfassung und des Zentrums, der Justiznovelle gegenüber abermals ein tönnten. vorschreibt: Strafen fönnen nur in Gemäßheit des beredtes Zeugniß ab. Der nächste zur Berathung im Plenum Der Reichstag verschloß sich der Nothwendigkeit einer Be- Gefeßes angedroht oder verhängt werden," und wiewohl zweifellos des Reichstags stehende Punkt der Novelle betrifft die Forderung feitigung des Zeugnißzwanges, und zwar sowohl für Straffachen das Disziplinargesetz die Androhung der Verhängung einer Strafe auf endliche Beseitigung des Zeugnißzwangs gegen Redakteure, wie für Disziplinarsachen, früher nicht. Bei Gelegenheit der zwecks Erzwingung eines Zeugnisses nicht zuläßt. Von dieser Verleger, Drucker und das zur Herstellung einer Zeitung erforder- Berathung des Prozeßverfahrens im Jahre 1874-Entwicklung der Rechtsprechung machen reaktionäre Verwaltungsliche Hilfspersonal. und bei der Berathung der Strafprozeß Ordnung organe ausgiebigen Gebrauch bis in die neueste Zeit hinein. Ein Zeugnißzwang gegen die Presse hat den Zweck, den im Jahre 1876 verlangte feine große Mehrheit, Es ist ja das Schema für solche Fälle bekannt: Ein Attendeckel Redakteur, Verleger, Drucker oder das Hilfspersonal zu Angaben der auch die nationalliberale Partei und Konservative wird seitens eines Verwaltungsbeamten genommen, darauf ges über den Ursprung einer Mittheilung zu nöthigen, die der Zei- angehörten: Beseitigung des Zeugnißzwangs. Getreu schrieben Disziplinarsache wider Unbekannt", und tung im Vertrauen auf ihre Verschwiegenheit zugegangen ist. Wer dem Grundsatz:„ Der größte Lump im ganzen Land, das nun der Amtsrichter, vor dem der Redakteur in Strafsachen Zeugniß unter folchen Umständen als Redakteur u. s. w. ablegt, ist und bleibt der Denunziant" nahm der Reichstag im Jahre Zeugniß abzulegen nicht gezwungen werden kann, ersucht, den handelt unanständig und ehrlos, mag das Gesetz ihn zur 1876 einen von Nationalliberalen eingebrachten Antrag Redaktenr in der Disziplinarsache zum Zeugniß zu Ablegung des Beugnisses zwingen oder nicht. Eine Bestimmung, auf Beseitigung des Beugnißzwangs an, der folgenden Wort zwingen eventuell ihm Haft bis sechs Monaten angedeihen zu die zu solchem ehrlosen Vertrauensbruch zu nöthigen versucht, hat laut hatte: laffen. darum auch keinerlei Erfolg, da es keinen anständigen Redakteur„ Wird der Gegenstand einer Strafverfolgung durch den Je mehr diese Versuche sich noch mehren, Redakteure zu der giebt, der trotz aller Zeugnißzwangs.Bestimmungen nicht lieber Inhalt einer periodischen Druckschrift gebildet, für welche nach unanständigen und ehrlosen Handlung zu zwingen, die Namen fich einsperren läßt, als das ihm geschenkte Vertrauen bricht. Der§ 20 Absatz 2 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 von nur der Redaktion bekannten Mitarbeitern zu nennen, desto Zeugnißzwang in Preßsachen enthält den Zwang zu der unehren- der verantwortliche Redakteur als Thäter haftet, so flarer wird die Nothwendigkeit, den Zeugnißzwang für haften Handlung, den Einsender zu denunziren. find Verleger, Redakteure und Drucker sowie deren Disziplinar sachen zu beseitigen. Was hat die zur Herstellung der Druckschrift verwendetes Hilfspersonal beKommission nach dieser Richtung hin gethan? Sie rechtigt, das Zeugniß über die Person des Verfassers und nahm zunächst einen Antrag an, der dem oben wörtlich mitEinsenders zu verweigern."
Die berüchtigten Schacherverhandlungen, die zwischen zweiter und dritter Lesung stattfanden, brachten auf Wunsch der Regierungen diefe Borschrift jedoch in gleicher Weise wie im Jahre 1874 bei Gelegenheit der Preßgesetz- Berathungen einen ähnlichen Beschluß zu Fall.
getheilten inhaltlich glich, lehnte aber einen Antrag unferer Genossen, hinter dem Wort„ haftet" einzuschalten: oder , oder handelt es fich um Ermittelung der Person des Einsenders oder Verfassers einer Druckschrift oder eines Theils derfelben", ab. Damit lehnte sie die Ausdehnung der Beseitigung des Zeugnißzwanges auf Disziplinarfachen ab. Aber selbst ihren schwächlichen Beschluß ließ die Kommission in dritter Lesung fallen, nachdem die Regierung ihr„ unannehmbar" daherdeklamirt hatte. Für die Plenarberathung hat Abg. Munckel die Aufnahme des Kommissions- Antrages beantragt. Es soll danach als§ 55a der Strafprozeß- Ordnung eingeschaltet werden:
Ein Schuß gegen den Zeugnißzwang durch deffen Beseitigung ift in eminent öffentlichem Interesse nothwendig. Die Presse fann ohne folchen Schuh ihren wichtigen Beruf nicht voll erfüllen, das Unrecht öffentlich zu brandmarken, Schäden in der Gesellschaftsordnung an die Deffentlichkeit zu ziehen und für ihre Abstellung mitzuwirken. Der Zeugnißzwang tritt dem Zweck einer anständigen Bresse feindlich entgegen, die Wahrheit aufzudecken, in alle Winkel des Staats- und Gesellschaftslebens hineinzuleuchten. Er leiftet aber der Heuchelei und Niedertracht, der Korruption Seit dem Jukrafttreten der Strafprozeß- Ordnung ist es und Reaktion und dem schlimmsten Rückschritt Vorschub. Das daher für Straff a chen zweifellos geltendes Recht, daß ein Land, wo man die Anonymität der Presse aufhob, Redakteur in einer Straffache zum Zeugniß oder im war das Frankreich des zweiten Raiserreichs, die Fall der Weigerung zu 6 Monaten Haft gezwungen Heimath der ärgften moralischen und politischen Ver- werden fann, falls er nicht selbst der Mitthäterschaft lumptheit. Je forrumpirter, je heuchlerischer, je hilfloser verdächtig ist. Da die Rechtsprechung des Reichsgerichts aus gegen ihre Fäulnißftoffe eine Gesellschaftsordnung sich fühlt, dem verantwortlichen Redakteur eine in St affachen fast stets Begründet der Inhalt einer periodischen Druckschrift den defto eifriger verlangt sie unter allerlei Scheingründen verdächtige" Perfon gemacht hat, so ist der Zeugnißzwang in Thatbestand einer strafbaren Handlung, für welche nach das Recht zugestanden, den Namen des Einsenders durch Straffachen für den Redakteur fast bedeutungslos. § 20 Absatz 2 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai Zeugnißzwang zu erlangen, der wahre Thatsachen zur Anders ist die Rechtslage in Disziplinarsachen. In Dis- 1874 der verantwortliche Redakteur als Thäter haftet, so Veröffentlichung gebracht hat. Man denke an die vom ziplinarsachen kann nur der Beamte strafbar, der Redakteur also find Verleger, Redakteure und Drucker sowie das zur Her„ Vorwärts" veröffentlichten Erlasse über Mißhandlungen im nicht der Mitthäterschaft verdächtig sein. In Disziplinariachen giebt stellung der Druckschrift verwendete Hilfspersonal berechtigt, Heere. Die Veröffentlichung hat zwar noch nicht jene blöden Ver- es aber andererseits in Preußen zweifellos teinen Zeugnißzwang das Zeugniß über die Person des Verfassers und Einsenders fuche der seltsamen, Patrioten" beseitigt, das Vorkommen brutaler und weil es teinen Zeugnißzwang giebt, verstößt der Versuch zu verweigern." Mißhandlungen im Heere zu leugnen. Sie hat aber jedem Denten- eines Richters oder eines Beamten, einen Redakteur zur Ab- Würde dieser Antrag angenommen, so würde wohl gegen den zweifelsohne klargelegt, daß thatfächlich ungeheure Mißhand- legung des Zeugnisses zu zwingen, gegen die von ihm be- die Absicht des Antragstellers selbst die Beseitigung des lungen im Heere verübt sind, und hat mehr als alles zu schworene Verfassung und gegen das flare Recht. Dies Zeugnißzwangs nicht auf Disziplinar sachen erstreckt werden. einer Beschrankung derselben angeregt. Man denke an andere, war früher allgemeine Ansicht und so haben die Die sozialdemokratische Frattion hat selbstverständlich die Ausvon sozialdemokratischer Seite veröffentlichte geheime, amtliche Landgerichte zu Graudenz und Frankfurt am Main dehnung auf Disziplinarsachen beantragt. Es bleibt und außeramtliche Verfügungen, deren Inhalt nicht für und die Ober Landesgerichte zu Marienwerder und Frank- abzuwarten, ob der Reichstag zu der Komödie sich hergeben wird, Deffentlichkeit bestimmt war, deren Veröffentlichung furt a. M. wiederholt anfangs der achtziger Jahre einen scheinbaren Schutz gegen Zeugnißzwang durch
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Rienzi.
Der lehte der römischen Volkstribunen. Roman von Edward Lytton Bulwer . Achtes Buch: Die große Kompagnie. Erstes Kapitel. Das Lager.
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Säule mit der Juschrift: Allein unter Ruinen!" gestickt war. Die Aussicht, die mit jedem Schritte ihre mannigfaltige Schönheit mehr entwickelte, war in der That bezaubernd. Jm Vordergrunde dehnte sich ein langes Thal aus, in welchem dichter Wald mit grünen Wiesen abwechselte, und das durch Hügel begrenzt wurde, auf denen wilde Kräuter und Blumen Wohlgerüche verbreiteten, während Es war einer der lieblichsten Tage in der schönsten ein breiter filberner Strom- in häufigen Zwischenräumen Zeit des italienischen Sommers, als eine kleine Gesellschaft durch Wald und Hügel dem Auge verdeckt, um desto Heiter einen Hügel hinanritt, von dem man die Aussicht überraschender ihm plöglich wieder zu erscheinen, in der auf eine der schönsten Landschaften Toskana's hatte. An Sonne erglänzte. Die gegenüberliegenden Berge, sowie die, der Spige des Zuges fab man einen Ritter in vollkommener von denen der Zug jezt hinabritt, waren mit Weingärten Panzerrüftung, deren Ringe so fein waren, daß sie einem bedeckt, welche in Alleen und Arkaden angelegt waren, und zarten Netwerk glichen, und zugleich so eng verbunden, die Traube winkte so üppig unter dem dichten Laube daß sie der Lanze oder dem Schwert eben so erfolgreich hervor, als hätten die Faune einen Feiertag im Schatten Widerstand leisten konnten, als der schwerste Küraß, gehalten. Die Blicke des Ritters schwärmten über dieser während sie sich jeder Bewegung des Reiters leicht und genau bezaubernden Landschaft, durch das rosige Licht des anschloffen. Auf seinem Haupte trug er einen Hut von toskanischen Himmels beleuchtet, und wendeten sich dann dunkelgrünem Sammet, über den lange kostbare Federn mit ernster Aufmerksamkeit auf die grauen Mauern eines herabwallten, während von zwei Schildknappen, die ihm zu entfernten Castells, das hoch von dem steilsten der gegen Pferde folgten, der eine seinen Helm und seine Lanze trug, über liegenden Berge herab das Thal beherrschte. der andere ein kräftiges Streitroß führte, das ebenfalls ganz bepanzert war, dadurch aber in seinen feurigen Bewegungen nicht im geringsten gehindert wurde. Die Züge des Ritters waren sehr einnehmend, seine Gesichtsfarbe gebräunt durch die Sonne mancher Klimate, denen er aus Als ihn diese Gedanken noch beschäftigten, ertönte plötgesetzt gewesen. Einige schwarze Locken drangen unter lich der helle Klang eines Waldhornes in den Weinbergen seinem Hut hervor. Der Ausdruck seiner Züge war ernst, dicht neben dem Wege. Der Zug machte gleich Halt. Der selbst traurig, und die Lieblichkeit der unvergleichlichen Anführer desselben gab dem Schildknappen, der sein Streit Landschaft, die sich vor ihm ausdehnte, konnte die stille roß führte, ein Zeichen. Das edle und gut abgerichtete Schwermuth seines Blickes nicht aufheitern. Außer den Thier verhielt sich ganz ruhig, nagte jedoch an seinem GeSchildknappen begleiteten den Ritter noch zehn, von Kopf biß und bewegte das Ohr schnell hin und her, als stehe bis zu Fuß bewaffnete Reiter, und die leise Unterhaltung, eine Gefahr bevor, während der Schildknappe, in leichterer welche sie in Zwischenräumen führten, sowie ihr langes, Rüstung als die der Deutschen , in das Dickicht sprengte schönes Haar, ihre stattliche Größe, die dichten kurzen Bärte und verschwand. Er kehrte nach wenigen Minuten erhitzt und der vollkommene Zustand ihrer Waffen und Pferde, und athemlos zurück.
Sieh," murmelte er bei sich selbst, wie jedes Eden in Italien seinen Fluch hat! Wo die Landschaft am schönsten ist, da kann man sicher sein, das Zelt des Freibeuters und das Kastell des Tyrannen zu finden."
ließen sie als einem friegerischeren Geschlecht angehörig er- Wir müssen auf unserer Hut sein," flüsterte er,„ ich kennen, als die Kinder des Südens. Der Zug wurde sah Stahl durch das Weinlaub schimmern." durch zwei Männer von fast riesenhafter Größe geschlossen, Wir sind hier auf keiner vortheilhaften Stelle," sagte deren jeder ein reich geziertes Banner trug, auf welchem eine der Ritter, indem er schnell seinen Helm festmachte und
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auf sein Streitroß sprang. Er winkte mit der Hand nach einer breiteren Stelle im Wege, wo die Reiter sich freier bewegen konnten, und eilte schnell mit seinem kleinen Zuge nach diesem Punkte, indem die Rüstung der Soldaten rafselnd erklirrte, als sie zu zweien hinter ihrem Führer eins hersprengten.
Der Ort, wo sie sich aufstellten, war ein grüner Halbfreis, hinter dem dichtes Gebüsch den Abhang bis zum Thale hinunter bedeckte. Sie erreichten diesen Bunkt uns angefochten und stellten sich in einer Reihe nebeneinander auf. Jedes Visir war geschlossen, außer dem des Ritters, der sich besorgt und spähend in der Gegend umfah.
" Hast Du gehört, Giulio?" sagte er zu seinem Lieblings- Schildknappen( dem einzigen Italiener in der Gesellschaft) ob_seid kurzem Freibeuter hier gesehen worden sind?"
Nein, edler Herr, im Gegentheil, man sagte mir, jeder Söldner habe die Gegend verlassen, um zu der großen Rompagnie des Fra Monreale zu stoßen. Der hohe Sold, den er giebt, und die Lust am Plündern haben die Söldner aller andern toskanischen Herren zu ihm geführt."
Kaum hatte er diese Worte gesagt, als das Waldhorn, fast von demselben Punkte wie vorhin, wieder ertönte und eine Erwiderung in einem kurzen kriegerischen Tone im Rücken der Reiter erfolgte. In demselben Augenblicke brachen aus dem Dickicht hinter ihnen blanke Rüstungen und Speere hervor. Sich auf einander folgend, ein Glied nach dem andern, kamen Bewaffnete aus dem Gebüsch. während eine noch größere Anzahl aus den Weinbergen vordrang.
" Für Gott , für den Kaiser und die Colonna!" rief der Ritter, sein Visir schließend, und der kleine fest geschlossene Bug sprengte mit eingelegten Lanzen dem Feinde entgegen. Einige Dutzend durch den heftigen Angriff Niedergeworfener machten den Weg für die Reiter frei, und der Ritter wendete sein Roß und führte seinen Zug trotz des steilen Abhanges faft in vollem Galopp den Hügel hinunter. Eine Unzahl von Pfeilen, die ihnen nachgeschickt wurden, prallten unschädlich von ihren eisernen Rüstungen ab.
( Fortsetzung folgt.)