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Gerichts- Beitung.
Von der Agitation. Genoffe Schöpflin aus Frank 1 Thätigkeit der Arbeiter- Beifizer durch die örtlichen Gewerkschaftsp furt a. D. wird im Monat Dezember eine Agitationstour durch Kartelle zu beaufsichtigen. Martienßen Hamburg wendet Baden unternehmen. fich mit Entschiedenheit dagegen, die Thätigkeit der Beisitzer Ein Hegenprozek" aus dem Dorfe Marwiz hat, wie der Ans Westpreußen . In Marienburg war es einem durch die Gewerkschaftskartelle beaufsichtigen zu lassen. Von dem A. f. d. H." berichtet, kürzlich vor dem Spandauer Schöffeneifrigen Genossen gelungen, Lofale zu Versammlungen auf Tage an, wo der Beisitzer gewählt ist, dürfe er in seiner gericht gericht seinen Abschluß gefunden. Im Frühjahre starben dort zutreiben. So konnte dort am 25. Oktober Genosse Dr. Gottlichen Thätigkeit nicht beeinflußt werden. Er habe nach bestem furz hintereinander zwei Kinder der Familie Grünberg. Von be ich alt aus Königsberg sprechen. Am 8. November referirte Wissen und Gewissen sein Urtheil abzugeben und die politische freundeter Seite wurde der Mutter erflärt, daß eine„ Here" Reichstags- Abgeordneter Regien über die Ziele der Arbeiter- Parteistellung dürfe nicht in betracht kommen. Im übrigen dabei im Spiele sei, deren Kunst die Kinder zum Opfer gefallen bewegung. Seine Ausführungen wurden ergänzt durch Genossen müßten die Wähler, die in den Gewerkschaften vertreten sind, feien. Es gäbe aber ein Mittel, die Here ausfindig zu machen. Stolpe aus Danzig . Tags vorher hatte Legien in selbst wissen, was sie zu thun haben. Als einen Uebelstand be- Die Mutter solle nur hinreichend lange ein Gänseherz kochen. Elbing vor einer gut besuchten Versammlung gesprochen und zeichnete man, daß einige der Vorsitzenden der Gewerbegerichte, Die erste Frau, die während des Kochens ins Haus tomme, am 5. November in Danzig . An legterem Orte gab Genoffe die in Straßburg auch eine Konferenz abgehalten haben, zuweilen in sei die Here. Gesagt, gethan. Frau Dugmann, eine allgemein Stolpe in einer Parteiversammlung den Bericht über den nicht schöner Weise mit den Arbeiter- Beisigern umsprängen. Von bekannte Persönlichkeit in Marwig, tam als erste während Gothaer Parteitag. Die Versammlung erklärte sich mit den Be- einigen Delegirten wurde dagegen die Thätigkeit mehrerer Vor- des Kochens hinzu. Als sie aber von diesem wunder schlüssen desselben einverstanden. Der bisherige Vertrauensmann fißenden anerkannt. Besonders die Thätigkeit des Magistrats baren Ergebniß des Grünberg'schen Detektivbureau's Kenntniß G. Sellin wurde einstimmig wiedergewählt. Konstatirt wurde Assessors Cuno in Berlin wurde als objektiv bezeichnet. erhielt, ging fie gegen Frau Grünberg wegen Beleidigung in dieser Versammlung, daß der Ausschluß Jochem' 3, der Schließlich wurde folgende Resolution angenommen: vor. Nachdem mehrere Termine verschoben worden waren, stand vor zirka Jahresfrist in einer Parteiversammlung vollzogen die Sache fürzlich hier zur Verhandlung. Diese endigte damit, wurde, dadurch ein endgiltiger geworden ist, daß Jochem beim daß die Beklagte freigesprochen und die Klägerin zur Tragung Parteitag feinen Einspruch erhoben hat. der Kosten verurtheilt wurde. Der Gerichtshof war der Ansicht, daß das Kochen von Gänseherzen an sich keine Beleidigung sei, und durch die Zeugenaussage habe nicht nachgewiesen werden tönnen, daß die Beklagte behauptet habe, Frau D. sei eine Here.
In Oelsnik i. V. hatte der Vertrauensmann im abgelaufenen Verwaltungsjahr eine Einnahme von 167,97 m., die Ausgabe betrug 149,42 M.; einschließlich des früheren Kaffenbestands von 57,92 m. blieb ein Ueberschuß von 76,47 M. Die Agitation wurde lebhaft betrieben. Versammlungen sind seit Ende Dezember vorigen Jahres 10 arrangirt worden; eine davon, wo Frau Rohrlack sprechen sollte, wurde verboten.
Polizeiliches, Gerichtliches 2c. Vom dolus eventualis.
I. Die heutige Konferenz der Gewerbegerichts- Beifizer( Arbeit nehmer) sieht von einer festen Organisation ab; empfiehlt dagegen, einen Zentralpunft zu bestimmen, der in intereffirenden Gemein fragen geeignete Schritte zur Verständigung unternimmt und eventuell die Beisiger zu Konferenzen zusammenberuft. ihrer gerichtlichen Thätigkeit empfiehlt die Konferenz den örtlichen II. Die Aufsicht über die Beisitzer( Arbeitnehmer) außer Gewerkschaften.
beftimmt.
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III. Als geeigneter Ort für den Zentralpunkt wird Berlin Zum Punkt Preffe" bemerkte Barthels Lübeck einleitend, daß die Anreger der Konferenz es für nothwendig wird uns geschrieben: Der Klempnerstreit, der zu gunsten der zu schaffen, weshalb man sich an das Korrespondenz Aus Düsseldorf gehalten hätten, auch ein geistiges Band für die Beisitzer hiesigen Klempner ausgefallen ist, soll nun wirklich ein gericht blatt"( Organ der Generalkommission) und den Redakteur des liches Nachspiel haben. Wegen zweier Artikel, worin die Organs" Das Gewerbegericht", Herrn Assessor Guno Boltstribüne" ein kräftig Wörtlein gegen den Großindustriellen in Berlin gewandt habe. Beide Organe hätten sich in gleichem Werner und zu gunsten seiner streikenden Klempner gesprochen Sinne zur Verfügung gestellt, und es sei deshalb der Konferenz hat, ist von der Staatsanwaltschaft Klage erhoben gegen den eines der beiden Organe als Publikationsorgan zu empfehlen. Genoffen Wessel als Redakteur der„ Voltstribüne", und gegen Nach längerer Debatte wird mit 21 gegen 20 Stimmen bedie Genossen Huhn und Grimpe als Verleger und Druder. schlossen, das Gewerbegericht" als Publitationsorgan zu be Am 25. November ist Termin. Es lebe die Preßfreiheit! Gegen stimmen. Darin sollen alle Urtheile, die im Prinzip oder für die Volkstribüne" schweben noch 5 Klagefachen und ein halbes eine Branche von Interesse sind, veröffentlicht werden. Alle Dutzend sind schon in diesem Jahre anhängig gewesen. Genosse Beröffentlichungen sind zunächst an den Berliner Ausschuß zu Weffel hat demnächst eine zweimonatige Gefängnißstrafe an: senden. zutreten, die ihm wegen Beleidigung des Polizeibeamten Kolpack auferlegt ist. Seine Revision wurde vom Reichsgericht verworfen.
-Von der Magdeburger Boltsstimme" haben fich am 24. November Verleger, Drucker, Redakteur und ein Korrespondent vorm Amtsgericht zu verantworten, weil sie zu einem nicht genehmigten öffentlichen Aufzug aufgefordert haben sollen.
Achtung
Gewerkschaftliches.
Metallarbeiter Berlins ! Der Ausstand der Arbeiter der Eisengießerei und Maschinenfabrik vormals H. Hartung, Prenzlauer Allee und Marienburgerstraße, dauert fort. Zuzug ist fernzuhalten. - Der Sozialdemokratische Verein in Chemnih ließ durch Ueber sämmtliche noch ausstehende Listen vom Agitations den Vorstand das Polizei- Amt um Genehmigung einer Samm- und Unterstützungsfonds der Berliner Metallarbeiter", für die lung zur Deckung der Kosten der Stadtverordneten- Wahlagitation streikenden Klempner, Mechaniker, Schloffer, sowie für die am ersuchen. Die Genehmigung ist natürlich versagt worden. Von 1. Mai Ausgesperrten ist unverzüglich abzurechnen. Ebenso einer Beschwerde an die Kreishauptmannschaft wollen die Genoffen absehen, da die etwaige Genehmigung doch zu spät käme.
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Die Kolberger Strandschloß Affäre, die zur Zeit ein sehr großes Aufsehen erregt hat, hatte am Montag in einer vor der Strafkammer des Landgerichts Kolberg stattgefundenen Gerichtsverhandlung ein Nachspiel. Bekanntlich wurde der Bürgermeister Kummert zu Kolberg vom Ober- Verwaltungsder Landwehr zu tragen, abgesprochen, weil er, ebenso, wie allen gericht zu 90 M. Geldstrafe verurtheilt und ihm außerdem von der Militärbehörde das Recht, die Uniform als Hauptmann der Landwehr zu tragen, abgesprochen, weil er, ebenso, wie allen anderen Parteien, im Sommer 1895 auch den Sozialdemokraten anderen Parteien, im Sommer 1895 auch den Sozialdemokraten den Saal im Strandschloß zu einer Wählerversammlung einLandrath des Kolberg Kösliner Kreises, v. Buttfamer, gegeben. geräumt hatte. Die Veranlassung zu diesen Strafen hat der etterer hat auch vor einiger Zeit die Schließung einer höheren Töchterschule zu Kolberg vorgenommen. Der letztere Vorgang gelangte am 27. April d. J. in der Kolberger Stadtverordneten Versammlung zur Besprechung. Nachdem bereits mehrere Stadtmeister Wulff das Wort. verordnete gesprochen, nahm auch der Stadtverordnete, SeilerDieser soll u. a. gesagt haben:
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1. Wenn an dem Grundsaße: man solle ernste Männer zu Landräthen machen", noch jetzt festgehalten würde, dann hätte Kolberg nicht den fortwährenden Streit und Verdruß". 2. Der Land rath v. Buttkamer habe durch die Schließung der Bödtke'schen Schule direkt die Absicht gehabt, die Stadt und das Bad Kolberg zu schädigen" und habe 3. indem er zu dem Oberst Hizigrat gegangen sei, um diesen zu bewegen, dem Bade die Militärmusik zu entziehen, einem Ehrenmanne angesonnen, fontraktbrüchig zu werden." Oberst Hizigrat soll, dem Vernehmen nach, bestritten haben, daß Landrath v. Puttkamer ein solches Anfinnen an ihn gestellt habe. Der Landrath hätte nur in einer Unterhaltung mit ihm beiläufig die Frage aufgeworfen, ob, da das Strandschloß werden alle übrigen Restanten aufgefordert, ihre Verpflichtungen einer fozialdemokratischen Wähler Versammlung eingeräumt zu erledigen, um allen Weiterungen aus dem Weg zu gehen. worden sei, es überhaupt angängig erscheine, daß die Im übrigen erwarten wir, daß die Kollegen aller Werkstätten die Militärmusik eines töniglich töniglich preußischen Regiments Sammlungen zum Unterstüßungsfonds der Berliner Metallarbeiter beziehungsweise im Strandschloß noch konzertiren dürfe. ruhig entgegengesehen werden kann. Listen für die Streikenden den Stadtverordneten Wulff wegen wider befferes Wissen mit ungeschwächter Energie fortsetzen, damit allen Eventualitäten Aus diesem Anlaß stellte Landrath v. Buttkamer gegen der Fabrit von Hartung, sowie Marken sind bei allen Vertrauensleuten begangener öffentlicher, verleumderischer Beleidigung den Straferhältlich. Montag, den 23. November, wird im Konzerthaus antrag. Wulff giebt, dem Vernehmen nach, zu, sich ähnlich, wie Er habe aber nur in Sanssouci eine öffentliche Versammlung abgehalten, die sich mit oben mitgetheilt, geäußert zu haben. unserem ferneren Vorgehen gegenüber den Maßnahmen der Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt, eine persönliche Beleidigung des Landraths v. Butikamer habe ihm ferngelegen. Metallindustriellen zu beschäftigen hat. weis der Wahrheit zu führen. Im übrigen sei er im stande, für seine Behauptungen den BeDie Staatsanwaltschaft und die Beschlußkammer zu Röslin haben jedoch dem Strafantrage des Landraths stattgegeben. Infolge dessen hatte sich am Montag der Stadtverordnete Wulff aus Kolberg wegen wider besseres Wissen begangener öffentlicher, verleumderischer Beleidigung, auf grund der§§ 185, 186, 187, 194, 196 und 200 des Strafgesetzbuches, vor eingangs bezeichnetem Gerichtshofe zu verantworten. Es sind zu der Verhandlung eine Anzahl Beugen, unter diesen Oberst Higigrat und Bürgermeister Kummert- Kolberg geladen. Der Vertheidiger des Angeklagten ist Rechtsanwalt Arnold Goldstein- Berlin .
sind Differenzen ausgebrochen, bis zu deren Erledigung wir um In der Gießerei von Rössemann u. Rühnemann Fernhaltung des Zuzuges bitten.
Der Vertrauensmann der Berliner Metallarbeiter. Otto Naether, N., Antlamerstr. 44.
Vor Eintritt in die Verhandlung beantragt der Angeklagte, den Beisitzenden, Gerichtsaffeffor Boll, wegen Besorgniß der Befangenheit abzulehnen. Der Gerichtshof weist nach längerer Berathung diesen Antrag ab. Der Angeklagte bestreitet, die Absicht der Beleidigung gehabt, und behauptet, in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt zu haben.
In Warschau ist der Arzt Zaidowsky wegen wiederholten Verbrechens gegen das feimende Leben zu 4 Jahren Zwangs arbeit im Innern Sibiriens verurtheilt worden.
27000 Raffenmitgliedern zu bestimmen haben. Ihr habt zu wählen zwischen Leuten, die eine rein bureaukratische Geschäftsführung einführen würden, um sich bei der Aufsichtsbehörde lieb Kind zu machen, und Leuten, deren höchster Grundsatz es ist, nur allein die Interessen der Mitglieder zu wahren. Thut daher Gure Schuldigkeit, agitirt unermüdlich, damit unsere Liste nicht nur fiegt, sondern unsern Gegnern die Luft vergeht, ein zweites Mal mit uns anzubinden. Sendet sofort Eure Krankenbuch- Nummer, Euren Depeschen und lehte Nachrichten. Vor- und Zunamen an August Werner, Bärwaldstr. 9, oder an Hermann Kamp, Kleine Kurstr. 6/7, H. r. I, da wir dieselben zur Aufstellung der Kandidatenliste unbedingt haben müssen. und nun auf zum Kampf! J. A.: Johannes Hoffmann Friedenstr. 7.
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Heute begann in Grothe's Restaurant( Händels- Part) die Ende August von Lübeck aus in Anregung gebrachte Konferenz der Gewerbegerichts- Beisiger aus den Kreisen der Arbeiter. Bei der Zusammenkunft handelt es sich namentlich um Stellungnahme zu Der Inmungsnovelle, die eine Beschränkung der gesammten Thätigkeit der Gewerbegerichte im Gefolge hat. Das Verbandsorgan deutscher Gewerbegerichte hat seiner Zeit in einer Sondernummer den erwähnten Entwurf über die Abände rung der Gewerbe Ordnung eingehend besprochen, worauf Die Bureau Angestellten Berlins werden darauf auf. zunächst die Arbeiterbeisiger des Gewerbegerichts zu Lübeck merksam gemacht, daß heute Abend in den Arminhallen, Romsich mit der Angelegenheit beschäftigten und einen Aufruf er- mandantenstraße 20, eine für sie höchst wichtige Versammlung ließen zur wirksamen Agitation gegen den Entwurf, um die abgehalten wird. Zur Verhandlung stehen die von der Anwalts Regierungsvertreter durch energischen Proteft zu beeinflussen. Es tommission und von Vertretern der Angestellten getroffenen Versoll eine Organisation der Arbeitnehmer Beifizer gegründet einbarungen. Es bedarf faum eines Hinweises, wie wichtig werden, wie auch ein Verband der Gewerbegerichts- Vorsitzenden dieser Gegenstand der Tagesordnung für die Bureau- Angestellten schon besteht. Auch soll dem Reichstage eine Petition unter- ist und empfehlen wir deshalb den Betheiligten dringend, für breitet werden in dem Sinne, dem genannten Entwurfe seine einen guten Besuch dieser Versammlung zu sorgen. Zustimmung zu versagen. Au die Mitglieder der Orts- Krankenkaffe für den GeDer Delegirte Barthels- Lübeck eröffnet die Sigung und werbebetrieb der Kaufleute, Handelsleute und begrüßt die erschienenen Vertreter der Gewerbegerichte mit einem Apotheker Berlins . Bei den zu Anfang Dezember vor Hinweis auf die bevorstehenden Arbeiten. Alles mögliche müsse sich gehenden Delegirtenwahlen habt Ihr zu entscheiden, In dem Prozesse gegen den Kolberger Stadtverordneten gethan werden, damit der Entwurf über die Abänderung der Gewerbe- ob in den nächsten drei Jahren die patriotischen Kaffenboten Seilermeister Wulff wegen Beleidigung des Landraths v. Puttordnung nicht Gesetz werde. Die Konferenz sei einberufen, um im Bunde mit den Reaktionären des Vereins Berliner Haus- tamer erkannte der Gerichtshof auf 50 M. Geldstrafe. Der Staatseine engere Fühlung zwischen den Beisigern der Gewerbegerichte diener oder aufgeklärte Arbeiter über das Wohl von anwalt hatte 400 M. Geldstrafe beantragt. zu bekommen. Die rege Betheiligung sei mit Freuden zu begrüßen, aber sie wäre noch einmal so stark geworden, wenn die Arbeiterpresse sich der Sache der Gewerbegerichte mehr an genommen und voll und ganz ihre Schuldigkeit gethan hätte. Ein leiser Vorwurf könne dieser Presse nicht erspart bleiben. ( Unferes Wiffens hat die Arbeiterpreffe alles veröffentlicht, was ihr von den Einberufern der Konferenz zugesandt worden ist. Wenn das nicht genügte, so lag die Schuld nicht an der Arbeiterpreffe. Red. d.„ V.") Die Konferenz sei unter großen Schwierigteiten zufammengefommen, doch sei die dadurch aus Bei der heutigen Stadtverordnetenwahl wurden alle 4 RandiKöpenick, 16. Novbr.( Privat- Depesche des Vorwärts".) geftreute Saat auf guten Boden gefallen. Der Gewerbegerichts beisiger und Vertrauensmann unserer Partei in Halle, Genosse daten unserer Partei gewählt. Die Partei betheiligte sich zum Schade, begrüßt die Delegirten im Namen der Halleschen ersten Male an den Kommunalwahlen.( Bravo !) Arbeiterschaft. Nach dem Bericht der MandatsprüfungsKommission find 41 Beisitzer erschienen, die 41 Gewerbegerichte bie Bereinigung der Stauer hielten am Freitag eine Die Lohnkommiffion] der Schauerlente Hamburgs und Hildesheim , 16. November. ( Privatdepesche des Vorwärts".) vertreten. Dem Berichterstatter des Gewerbegerichts zu Leipzig , Genoffen ipinsti, wird als Delegirten eine berathende, aber gemeinschaftliche Sigung ab, um sich über den von den Schauer. Die öffentliche Versammlung wurde wegen Besprechung des feine beschließende Stimme zuerkannt. In das Bureau werden gewählt leuten vorgelegten Lohntarif zu verständigen. Der Vorsitzende Falles Brüsewiß aufgelöst. der Stauervereinigung, Herr Link, theilte mit, daß in einer als Borsitzende Barthels Lübeck, Schäfer Leipzig, und Görlig, 16. November. ( W. T. B.) Wie der Neue als Schriftführer Müller- Bremerhaven, Sittig Hannover vorhergegangenen Zusammenkunft mit den Schiffsrhedern be- Görlizer Anzeiger" berichtet, verschüttete auf dem Marmor= als Schriftführer Müller- Bremerhaven, Sittig Hannover schlossen worden sei, den Schauerleuten eine Lohnerhöhung von Ralfwert von Promnih u. Siegert in Ober- Kauffung eine ume und Millarg Berlin . Es wird zum Punkt Organisationsfrage" übergegangen. 30 Pf. für den Tag, 30 Pf. für die Nacht, für Sonn- und stürzende etwa 10 Meter hohe Growand vier Arbeiter. Ein Der Delegirte Leiß- Nürnberg, Vertreter eines der ältesten Bpausen doppelt, d. h. mit 1,20 M., zu bewilligen. Ausnahms. Maurer und ein Schachtmeister sind todt, zwei Arbeiter sind warnt davor aus vereinsgefeßlichen Gründen, wobei er besonders weise schwere, sowie gesundheitsschädliche Salpeter, Guano, Kamphor, Schwefel, Roheisen, Gambia Hamburg , 16. November. ( W. Z. B.) Der in Aussicht auf das bayerische Vereinsgesetz verweist; er empfiehlt, lose und losem Getreide), d. h. nur bei kompleter Ladung, sollen mit gestandene Streit der Schauerleute ist durch Annahme der von Fühlung zu nehmen, damit das, was geschaffen werden soll, 5 M. pro Tag und bei Nacht mit 6 m. bezahlt werden. Falls den Stauern und Rhedern den Schauerleuten angebotenen Ernicht wieder entrissen werden kann. Fricke Dresden erklärt ebenfalls, eine fefte Organisation sei nicht empfehlenswerth. Schiffe noch andere Ladung als diese führen, wird auch für diese höhung des Minimallohnes von 4,20 m. auf 4,50 m. nicht zum äußerst schwere und gesundheitsschädliche Ladung nur der Ausbruch gekommen. Rörsten Berlin führt aus, der Zweck einer Organisation sei minimal- Tagelohn von 4,50 M. bezahlt. Da nur selten Schiffe nicht ersichtlich. Die organisirten Arbeiter feien schon jetzt genügend( ausgenommen Salpeterschiffe) mit einer einheitlichen( kompleten) Verhandlung steht der Dringlichkeitsantrag Battai, Lueger und Wien , 16. November. ( W. Z. B.) Abgeordnetenhaus. Bur angespannt und es würde durch Neugründung von Organisationen eine Ueberanspannung der Kräfte stattfinden. Worin sollte denn Ladung in den Hamburger Hafen kommen, würde die Bewilligung Genoffen auf sofortige Kündigung der Zoll- und Handelsüberhaupt die Thätigkeit der Organisation bestehen? Sollen viel- für außergewöhnlich schwere Arbeit nahezu illusorisch werden. bündniß mit Ungarn . Handelsminister Freiherr Glanz v. Eicha Die Stauer wollten weitere Zugeftändnisse vorläufig nicht machen. erklärt, die Regierung erachte eine stillschweigende Fortdauer leicht dem Richterftande vom Gewerbegericht Vorschriften gemacht 3 tam deshalb zu keiner Einigung. Jedoch werden die Stauer des gegenwärtigen Bündnisses auf weitere zehn Jahre für auswerden, damit die Urtheile alle gleichmäßig ausfallen? Reines noch einmal mit den Schiffsrhedern berathen. Möglicherweise geschlossen. Die Kündigung werde rechtzeitig vor Ablauf dieses wegs! Die Arbeiter- Beisitzer dürfen nicht nach einer Schablone, tommt es doch noch zu einer Berständigung. Jahres erfolgen.( Beifall.) Mehrere Redner sprechen für die sondern müßten nach freiem Ermessen urtheilen. Die Gewerbegerichts- Beisiger sollten auf dem Standpunkt der Gewerkschaft In Effen beschloß eine von 200 Buchdruckern besuchte Dringlichkeit und erklären, ihre Angriffe richten sich nicht gegen flehen und man müsse sich die Personen ansehen, die man als Versammlung, daß nächsten Sonnabend die Arbeit gekündigt werden ungarn, sondern gegen die dort berrschende Klique. Lueger be Beisitzer wähle, damit nicht Leute in das Gewerbegericht hinein- foll, falls die Prinzipale den 1896 er Tarif nicht anerkennen. In fürwortet ebenfalls die Dringlichkeit und greift die ungarische gefchickt werden, welche die Arbeiterinteressen im Stiche lassen. Der Versammlung waren sämmtliche Buchdruckereien Effens ver- Regierung beftig an. Ministerpräsident Graf Badeni führt aus, Eine feste Organisation sei zu verwerfen, dagegen sei eine Ber- treten und es herrschte ein ausnehmend siegesfroher Geift. man müsse die Angriffe gegen das befreundete und Desterreich ständigung anzustreben. Die weiteren Redner wenden sich alle eng verbündete Ungarn zurückweisen. Das Haus nimmt die In der mechanischen Weberei Salach bei Göppingen Dringlichkeit für den Antrag Pattai fowie den Antrag selbst au. gegen eine fefte Organisation und empfehlen Zusammenkünfte in den Orten, wo sich Gewerbegerichte befinden. Auch aus finanziellen Württemberg ) hat das ganze Personal, gegen 100 Personen, Gründen spricht man sich gegen eine feste Organisation aus. Bartels- wegen Lohnabzugs die Arbeit eingestellt. Lübeck hebt hervor, daß die Kollegen im Irrthum wären, wenn sie Die Konfektionsschneider Desterreichs sind, nach einer geglaubt hätten, es sei von den Einberufern der Konferenz eine Meldung des Bureau Herold aus Wien , willens, in den Streif feste Organisation geplant. Es sei nur dahin zu streben, einen einzutreten, wenn nicht die Konfektionäre eine Erhöhung von Zentralpunkt zu schaffen, an den man sich in dringenden Fällen 50 pCt. für Stückmeister, eine solche von 30 pCt. für Gehilfen wenden könne. In der weiteren Debatte wurde empfohlen, die und eine zehnstündige Arbeitszeit bewilligen würden. Verantwortlicher Redakteur: August Jacobey in Berlin . Für den Inferatentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Druck und Verlag von Mag Bading in Berlin . Hierzu 2 Beilagen.
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Arbeiten( bei
Athen , 15. November. Ein fanatischer Anhänger des Sozialismus ermordete in Patras auf offener Straße einen reichen Kaufmann und verwundete einen anderen Kaufmann schwer. Der Attentäter, welcher erklärte, im Namen des Sozialismus zu handeln, sowie mehrere andere Personen wurden verhaftet. Die That erregte großes Aufsehen, man glaubt indessen, daß der hater wahnsinnig i ft.-