wirklich glaubt, dann wären seine vollewirthschaftlicher Kenb niffe noch geringer, als wir seither glaubten.

Bielt von dem Angeklagten eine tüchtige Tract Prügel. Nach Bielt von dem Angeklagten eine tüchtige Tract Prügel. Nach| Der von dem Vater desselben angebrachten Denunziation sollte dieser dabei mittels eines Holzpantoffels geschlagen haben, und in der That belundeten dies auch der verlegte Knabe und ein Spieltamerad deffelben. Die übrigen Beugen wußten aber mit Bestimmtheit auszusagen, daß der Angeklagte nur Leder­pan offeln an den Füßen hatte und auch nur mit der flachen Hand geschlagen. Einem Pasanten hat es so gesdienen, als ob der Angeklagte wie auf ein Stück Vieh losgeschlagen hätte. Diese Aussage veranlaßte den Staatsanwalt, eine Gefängniß­ftrafe von einer Woche zu beantragen; der Gerichtshof er achtete aber eine Geldstrafe, die er auf 50 M. bemaß, für ausreichend.

richtig fein, zumal wenn man bedenkt, daß die Befizungen des Fürfien bis in die jüngste Beit hinein von aller Eisenbahn­verbindung abgeschnitten waren. Aber gerade in dieser Be ziehung ist seit Kurzem eine Aenderung eingetreten; jest ist Laasphe , in deffen Umgebung die Befizungen des Fürsten liegen, mit der Main- Weserbahn durch eine Eisenbahn ver bunden, und für den Fürsten kann sich diese Verbindung nur durch eine Erhöhung der Einkünfte aus seinen Forsten geltend gemacht haben, weil der Käufer jeßt der meilenweiten Trans porte bis zur nächsten Station überhoben ist und höhere Preise bewilligen fann. Bezeichnend für die Kreuz- 8tg." ist es, daß fie ihre Nachricht aus Laasphe unter der Spigmarke ,, Ses questration" bringt, das Wort klingt den Lesern des Organs der Junker wohl besser als das plebejische Konkurs"? Die " Kreuz Btg." theilt noch den Gläubigern mit, daß ihre Aus­fichten auf Befriedigung günstig feien. Darüber sich ein Urtheil zu bilden, wird auch der Kreuz- 3tg." nicht möglich sein, bevor He näheres über den Stand der Konkursmasse fennt. Da der Grundbefit, wie die Volks- 8tg." schreibt, nicht veräußert wer den fann, weil er Fideilommißgut ist, so werden die Gläubiger nur langsam zu ihrem Gelde lommen, denn sie tönnen sich nur an die Erträge halten. Stirbt der Fürst vor Abwicklung der Sache, so erhalten die Gläubiger nur das, was etwa als per. sönliches Vermögen des Fürsten gelten tann, alles Uebrige geht in den Beftz des ältesten Sohnes über. Fürst Ludwig zu Sayn- Wittgenstein Hohenstein ist erbliches Mitglied des Herren­hauses, während der Dauer des Konkurses kann er aber seinen Sit nicht einnehmen.

Auswärtige Arbeitsträfte. Welche Dimenfionen Import auswärtiger polnischer Arbeitskräfte in der Provi Sachsen angenommen hat, geht daraus hervor, daß z. B. 14. d. Mts. ein einziger Bug von Halle gegen 500 Arbeiterin nen in das Posensche beförderte, denen sich noch ca. 400 meradinnen in Fallenberg anschloffen, welche über Wittenberg aus der Provinz Sachsen angelangt waren. Also ein Bu mit 900 polnischen Arbeiterinnen! Bunt genug geht's dan auf den Bahnhöfen au, we längerer Aufenthalt ift. Dit Bugvögel" werden vorzugsweise bei der Buderfabrikation b schäftigt. Uebrigens scheint es, daß sie viel fröhlicher find wenn sie von dannen ziehen, als wenn sie wiederkehren. Die Provinz Sachsen scheint also wohl teine Anziehungsfrat auszuüben, sondern lediglich die Lohngroschen, die ste dort in höherem Maße als in ihrer Heimath erhalten, unter denen aber die heimische arbeitende Bevölkerung zu leiden hat. Die Tuchfabritation in Burg ist seit Jahresfrist fat um die Hälfte zurückgegangen. Verschiedene Fabriten arbeiten Belageru nur auf wenigen Webstühlen, um die Maschinen nicht stehen zu laffen. Bahlreiche Arbeiter, die aus den Tuchfabriken en laffen find, suchen Beschäftigung in den Schuhfabriken is Burg. Die Löhne in denselben waren aber schon so gering demokrat daß die Arbeiter thatsächlich taum eristiren konnten; jest neuem Angebot werden fte wohl noch weiter zurückgehen.

Einer Anklage wegen versuchter Erpressung, welche heute gegen den Schlächtermeister Joseph Rieger vor der vierten Straftammer hiesigen Landgerichts I verhandelt wurde, lag ein Vorfall zu Grunde, wie er sich im Leben ziemlich häufig ab­fpielt, ohne daß die attiven Personen dabei ahnen, wie nahe fte die Grenzen der Strafbarkeit ihres Handelns erreichen. Der Angellagte war öfter an Fleischwaaren bestohlen worden und faßte am 29. Juni cr. eine Frau F. aus der Nachbar schaft dabei ab, wie fie außer den gekauften Fleischwaaren noch eine Schlacwurst im Werthe von 90 Pfg. in ihren Korb packte. Er gerieth darüber derartig in Aufregung, daß er die Frau eine Spigbübin über die andere ins Gesicht schleuderte und trop Bitten derselben dabei verblieb, einen Schußmann berbeizuholen. Auch stellte er in der ersten Aufregung an die Frau das Verlangen, ihm 150 Mart zu bezahlen. Auch noch in Gegenwart des erschienenen Polizeiwachtmeisters ver­mochte er fich in seinen Schimpfworten nicht zu mäßigen. Als ihm der Beamte erklärte, daß er es in der Hand habe, die Sache strafrechtlich zu verf. Igen, oder ruhen zu laffen, antwortete der Angeklagte sehr erregt: Das A.. muß ordentlich blechen, die hat mich schon öfter bestohlen!" Alsdann forderte er in einem Briefe den Ehe­mann Der ertappten Diebin auf, fich behufs gütlicher Auseinandersezung zu ihm zu bemühen, widrigenfalls er die Sache anhängig machen Diesem gegenüber forderte der nun schon ruhiger gewordene Angeklagte nur noch 20 D., womit er die Sache als erledigt betrachten wolle. Die Anklage nahm an, daß der Angeklagte diesen Fall zur Er. langung eines ihm nicht zustehenden Anspruchs hat ausbeuten wollen, deren Vertreter im Termin, Staatsanwalt Simon

Ein erschütterndes Bild aus dem Leben der Groß­stadt finden wir in der Bof. 3tg.": In einem Hause der Sophienstraße wohnt einsam ohne Freunde und Angehörige ein schon ältlicher Schriftfeßer. Bufällig betrat fürzlich ein Hausbewohner deffen Zimmer und wäre faft zurückgeprallt vor bem fich hier bietenden Anblid. Auf einem schmußigen Stroh lager rubte halb ohnmächtig der Bewohner des Bimmers; Dieses selbst starrte von Schmuß, der Geruch war unerträglich. Wegen mangelnder Pflege war dem Bewohner das linte Bein über und über mit Geschwüren bedeckt. Die sofort benach richtigte Armenkommission veranlagte die Ueberführung des Unglücklichen nach der Charité.

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Die Küfergehilfen in Dortmund , 120 an der Sam Stei baben die Arbeit eingestellt, weil die Unternehmer die Ford Sozialde rungen der Gehilfen nicht bewilligen wollen. Die Forderungen übrigen bestehen in: Erhöhung des Minimaltagelohnes auf 4 M.( bisbet waren d 3 bis 3,50 M.), Erhöhung der Alfordsäge um 10 bis 15 p und Einführung einer Arbeitszeit von 10%, Stunden( Bertät Morgens 6 bis Abends 7 Uhr, abzüglich 2 Stunden F flücs, Mittags- und Vesperzeit). Die Arbeitseinstellung eritred: fich nicht auf sämmtliche Werkstätten, z. B. nicht au die Aktien- Bierbrauerei und die Brauerei Lehmkuhl, welche d von den Gehilfen verlangten Löhne bereits seit längerer zahlen. Die Verhandlungen mit den Arbeitgebern find bishe ohne Erfolg gewesen, weil lettere wohl einen Theil der Forde rungen, aber nicht sämmtliche erfüllen zu können erklärt haben In Dresden fand eine ungemein zahlreich besuchte Ber sammlung ftatt, auf deren Tagesordnung Der Kampf des

v. Zastrow, beantragte aber die Freisprechung des Angeklagten, trantentasse stand. Der Rath zu Dresden hat belann

worden sei, und da die anfänglich erhobene Forderung von 150 M. noch nicht einmal als eine rechtswidrige zu erachten sei. Andererseits habe sich weder an diese noch an die Forde

R. Bedauerlicher Unfall. Der Kellner Nelke und der Studiofus Richter, beide die brennende Bigarre im Munde und bei der eingetretenen Kälte im scharfen Schritt, farambos lirten Sonnabend früh 9 Uhr an der Ecke der Johannes- und Artilleriestraße so unglücklich, daß Beide mit den Köpfen an einander rannten und sich die brennenden Glimmstengel in das Gesicht stießen. Indeß dem N. die Bigarre des R. nur unbedeutend an der rechten Backe verlegte, war dem R. die jenige des N. in das linke Auge gerathen. R. taumelte vor Schmers an die Wand und wurde von seinem Unglüds. gefährten rasch per Droschte in seine Wohnung, Louisenstr. 14, gebracht.

Belle Alliance Theater. Der außerordentliche Erfolg, den die Aufführung des interessanten Schauspiels Ein Falliffement" von Björnson sowohl in künstlerischer als materieller Beziehung davontrug, möchte die Direktion bestimmen, daffelbe für längere Zeit auf dem Repertoir zu belaffen, wenn nicht die Zugkraft der Gesangspoffe Kyriß. Byrig" eine so enorme wäre, da fie von Tag zu Tag fich fteigerte, daß die

als freie Hilfskaffe anerkannten allgemeinen Kranken un Sterbelaffe der Metallarbeiter zu Hamburg nicht allenthalben den Vorschriften von§ 75 des Stranfenfaffenversicherung

rung der 20 M., welche sicher nicht zu hoch bemessen war, eine feges entspricht und daher die Mitgliedschaft bei gedach entsprechend.

Reichsgerichts- Entscheidung. Berechtigter Widerstand gegen die Staatsgewalt. Ein interessanter Fall von Selbsthilfe gegenüber einem unrechtmäßiger Weise sein Amt ausübenden Staatsbeamten tam kürzlich vor dem I. Strafsenate des Reichs­gerichts zur Verhandlung. Am 11. März d. 3. war bei dem Spezereihändler Böhm in der Alexanderstraße in Nürnberg der Gerichtsvollzieher Müller erschienen, um zu Gunsten einer Firma in Roßwein wegen einer Geldforderung an Böhm die

zur Ortstrantenlaffe nicht mehr befreit. Der Hauptre Schloffermeister Deifinger aus Hamburg , bestritt namentli Kompetenz des Stadtraths zu einer derartigen Verfügun

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Poffe vorläufig nicht wieder unterbrochen werden soll. Doch Pfändung an den Waaren desselben vorzunehmen. Da ihm lanntlich find in Desterreich mit der neuen Gewerbeordnung

aber durch Kaufvertrag und zwei rentamtliche Bescheinungen nachgewiesen wurde, daß sowohl das Haus als das in dem

der Schwiegermutter Böhms, der Frau Bruckner sei, auch deutsche Arbeiter, welche die Gemeindebehörde ihres Auf

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betonte, daß vor Fällung eines Richterspruches tein Mi der Kaffe gezwungen werden könne, Beiträge an die D frantentaffe zu entrichten. Im gleichen Sinne sprad neben anberen Rednern einer der zahlreich anwesenden be Zur Notiz für deutsche Arbeiter in Defterreich. Be für alle Gewerbegehilfen und Fabrikarbeiter obligatorische beitsbücher eingeführt worden und zwar auch nach einer füngen Entscheidung des Handelsministeriums für ausländische, allo enthaltsortes mit dem erforderlichen Arbeitsbuch zu verfehen Ihat. Indessen werden ausländische Arbeiter, welche fich im nichts abpfänden könne, tam der Gerichtsvollzieher am 21. März Befiße von Arbeitsbüchern befinden, die von Behörden bre Staates ausgefertigt wurden, im Befige ihrer Arbeitsbücher schon erwähnten Umstände, er aber erklärte, er set beauftragt österreichischen Gemeindehörde ausgestellten Arbeitsbüchern an belaffen und legtere als gleichwerthig mit den von einer Aus Liverpool wird berichtet: In den Londonderry thümerin des Spezereigeschäftes fei und im Prozeßwege erft Roblengruben ist schon wieder ein Streit ausgebrochen; 500 der Beweis geliefert werden müsse, daß sie keine vorgeschobene Arbeiter und Wagenstößer legten die Arbeit nieder, weil ihnen in der legten Woche nicht der volle Lohn ausbezahlt, fonden ein Abzug von 8 pCt. gemacht wurde. Die Arbeitseinstellung wird wahrscheinlich noch weiter um fich greifen, da die Befi möge er in seine im Hinterbause belegene Wohnung beabsichtigen, noch weitere Lohnabzüge durchzufeßen. G gehen. Da Müller trogdem Miene machte zu pfänden, dies in diesem Jahre bereits der dritte Streit, welcher in

werden die Aufführungen von Ein Fallissement" sobald als thunlich wieder aufgenommen.

so entfernte er fich wieder. Στου der nun mehr erlangten Gewißheit, daß er dem

Zum Besten der seit Louisenstädtisches Theater. Tängerer Zeit thätigen technischen Mitglieder findet heute am Louisenstädtischen Theater ein Benefiz statt. Hierzu hat der Herr Generalintendant von Hülsen die einmalige Aufführung der Dper Margarethe" bereitwilligst genehmigt. Da die Hauptrollen den besten Kräften dieser Bühne zuge theilt find, so dürfte den Besuchern ein genußreicher Abend bevorstehen.

Wasserstand der Spree in der Woche vom 8. bis 14. November.( Angabe in Metern.)

8./11 9./11.10/11. 11/11. 12/ 11.13/ 11.14./ 11.

Tage

Am Oberbaum 2,27 2,30 2,34 2,36 2,36 2,35 Dammmühle,

2,36

Oberwaffer.2,25 2,30 2,31 2,32 2,33 2,31 Dammmühle,

2,32

Unterwaffer. 0,69 0,70 0,65 0,80 0,89 0,89 0,89

Gerichts- Zeitung.

in Begleitung eines Polizeiftationisten in das Geschäft zurück, um dennoch zu pfänden. Man verwies ihn nochmals auf die

zu pfänden ohne Rüdficht auf das Eigenthum der Bruckner, da nicht unzweifelhaft festgestellt sei, daß fie wirklich Eigen

Person sei. Böhm, welcher allein von Müller angetroffen wurde, erklärte, es dürfe nichts gepfändet werden, im Laden sei die Bruckner Eigenthümerin; wenn er pfänden wolle, so

gesehen.

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Gruben ausbrach. In den beiden ersten wurden an Unter gut organifirt und werden von den Gewerkvereinen des gangen

gewicht und drohte, dem Gerichtsvollzieher die Hand abhauen ftüßungen 10 580 Lftrl. ausbezahlt. Die Streifenden find fer

so ergriff Böhm ein Budermesser und ein Kilo

zu wollen, wenn er zur Pfändung vorschreite. Müller ent fernte fich darauf mit seinem Begleiter, fam aber bald durch zwei Dienstmänner verstärkt wieder. Jest tam nun Frau Bruckner ebenfalls hinzu, ergriff ein Beil und drohte damit, den Gerichtsvollzieher zu erschlagen. Böhm gerieth gleichfalls in Aufregung und versprach, dem Gerichtsvollzieher ein Glas an den Kopf werfen zu wollen. Die Pfändung wurde dennoch durchgeführt, aber auf den erhobenen Einspruch wurde am 11. Mai das Eigenthumsrecht der Brudner vom Gericht zu erfannt. Die Straffammer in Nürnberg verurtheilte dann

Landes unterstützt.

Vermischtes.

Die rüdläufige Bewegung des Bumerang( ci Landois macht in der Natur" den Versuch, die ridläufige australischen Wurfgeschoffes). Der Profeffor der Boologie D Bewegung des australischen Bumerang zu erflären. Er Int an die Bewegung der Billardkugel an, die bei beftimmi I am 22. Juli Böhm wegen Bedrohung zu 1 Monat 15 Tagen Stößen gleichfalls auf den Spieler zugeht, also rüdläufig with " Es ist jedem Billardspieler bekannt, daß, wenn eine Billa gebens zu 7 Tagen Gefängniß. Widerstand gegen die Staats- fugel vorn und nach unten bin ichaif gestoßen wird( mit eind gewalt wurde deshalb nicht angenommen, weil der Gerichts- rudariigen sogenannten Kopfstoße), dieselbe zunächst ei vollzieher nicht in der rechtmäßigen Ausübung seines Amtes Strede in gerader Richtung voranläuft, dann aber biefelle Strecke und noch weiter zurüdkommt. Die Kugel ist in diefem gehen Müller's als ein rechtswidriger Angriff vom Gerichte Falle in zweifache Bewegung gerathen: in eine fich breben den müssen, diesen Angriff abzuwehren; es fel also der Begriff hende ist in diesem Falle so, daß die Drehung in der Richtung

Gefängniß und die Bruckner wegen desselben Ber

war. In ihrer Reviston fagten die Angeklagten, da das Vor

anerkannt sei, so hätte ihnen auch das Recht zugesprochen wer

Der fürzlich wegen verschiedener Betrügereten in Untersuchungshaft genommene Agent Angelo di Dio, Gruppens führer des D. A. B., stand gestern vor den Schranken der 87. Abtheilung des hiesigen Schöffengerichts, um sich auf eine Antlage wegen wiederholter Unterschlagung zu verantworten. Der bereits wegen versuchter Nöthigung vorbestrafte Ange­tlagte bezeichnet sich als Dirigent des Mikroskop", internatio nales Auskunftsbureau und Institut für Privatdetektivs; Zentralbureau Berlin, Filialen in allen großen Städten der Erde. Nach seinem Bugeständniß übergab ihm im Suli v. J. ein Kaufmann vier Forderungen zum Eintreiben und Ab­führen der eingegangenen Beträge an ihn. Die hiervon noch im Laufe des vorigen Jahres erhaltene Summe von 136 M. behielt Angeklagter, anstatt fte abzuführen, an sich und ver brauchte fie. Im Termin suchte der Angeklagte seine Schuld durch die Versicherung abzuwälzen, daß er durch seine Inhaft nahme an der Abführung der 136 M. gehindert worden sei, er fand damit aber fein Entgegenkommen. Vielmehr verurtheiite thn der Gerichtshof über den Antrag des Staatsanwalts hinaus wegen Gemeingefährlichkeit des ganzen Treibens zu einem Monat Gefängniß. Der Angeklagte erklärte sich bereit, Diese Strafe sofort zu verbüßen.

der Nothwehr verkannt worden. Der Heichsanwalt bezeichnete

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um ihren Mittelpunkt und eine fortgetriebene. Die fich bre zum Billardspieler stattfindet. Die andere Kraft, welche ben diese Ausführung als zutreffend. Die Brudner sei als Eigen Ball fortschleudert, verlangsamt fich bald und geht in bie thümerin zweifelios berechtigt gewesen, den Gerichtsvollzieher Richtung der Rugel- Rotation über." In derselben Weise bret abzuwehren und alle Mittel anzuwenden, um die Pfändung fich unter einem bestimmten Anstoß ein Servietten Ring Ebenso verhält es sich nun nach Landois mit dem Bumerang eines Rechtes sei immer die Drohung. Er beantrage deshalb, Das Geschoß erhält durch den Werfenden eine doppelte Be das Urtheil aufzuheben und die Sache an das Landgericht wegung: eine drehende und eine es fortschleudernde. Wie k zurückzuweisen. Das Reichsgericht entsprach diesem Antrage. der Billardkugel, welche fich im Kreise bewegt, gefchiebt aud hier die Bewegung des Bumerangs in einer Bogenlinie. Die bisherigen Forscher haben bei der Bahn des Bumerangs bem Widerstande der Luft einen großen Einfluß beigemeffen. J bin nicht dieser Anficht. Die Luft trägt nichts zur rüdlehrenden

zu verhindern. Das gelinbeste Mittel zur Wahrnehmung

-

Produktivgenossenschaften scheint das sozialdemokratisje

fammer hiefigen Landgerichts 1. Frau Baud ging am 29. August Soziales und Arbeiterbeweguun.

Ein gegen Frau Kammergerichtsrath Baud ver­übter Erpressungsversuch beschäftigte gestern in der Straf sache gegen den Arbeiter" Theodor Köppe die erste Straf

wieder abgleitet. Wie ein fliegender Fisch fich gegen die Luft

diesem Moment trat ihr der Angeklagte entgegen und forderte ausgeben zu wollen", so schreibt die reis. 8tg." in einer Bumerang bei beginnender Bahn auf- und bei aurüdiebrenber ,, Berliner Volksblatt" für sozialdemokratische Institutionen Richtung bei, fie giebt nur das Medium ab, in welchem der

die Corneliusstraße entlang und entblätterte dabei einen nach

5 Mart, widrigenfalls er einen Schußmann herbeiholen würde. Frau B. ließ fich mit dem Angeflagten gar nicht ein, erkundigte fich bei dem Portier eines dorf belegen Haufes nach der Ber­sönlichkeit des Angeklagten, ermittelte ihn dadurch und brachte so den Fall zur Anzeige. Der Angeklagte bestreitet, die ihm imputirte Drohung ausgestoßen zu haben. Er habe nur ge­äußert: Wenn jegt ein Schußmann hier wäre, dann lann Ihnen das 5 Mart fosten!" Die Beugin verblieb aber bei ihrer Aussage und so verurtheilte der Gerichtshof den Ange­flagten zu 14 Tagen Gefängniß.

uns über Eugen Richter's vollswirthschaftliche Kenntnisse lustig aus dem Wasser emporschnellt und mit ausgebreiteten Flügeln

Erwiderung auf eine Notiz in unserem Blatte, in welcher wir

-

machten, der mit ersparten 17,469 Mark Streifgeldern mehr als eine Produktiogenossenschaft ins Leben rufen wollte. Produktivgenossenschaften find an fich teine sozialdemokrati­fchen Inftitutionen, besonders solche nicht, welche mit den den Assoziationen die Hilfe eines auf demokratischer Grundlage aufgebauten Staates ein, so liegt die Sache anders- wenige

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zunächst weit emporsteigt, gleitet er später bei fich abschwächen der Emporschnellungsfraft allmählich wieder zur Wafferfläche beim Beginne des Wurfes fich heben, später fich fenten. Die

vorhin genannten Kräfte.

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Spargroschen der Arbeiter gegründet werden. Tritt aber bei rücklaufende Bewegung erhält er einzig und allein durch die ftens haben wir die Ueberzeugung, daß solche Genossenschaften richtet: Eine junge Frau in Konyar, Namens Julianna Ueber eine Selbstverbrennung wird aus Ungarn be Die Züchtigung von groben Unfug treibenden aufblühen würden, während die durch die Spargroschen der Szilagyi, lebte in Unfrieden mit ihrem Manne, worüber fe Arbeiter gegründeten im Ronkurrenstampfe mit dem Groß- ftd jüngst bei ihren Eltern beklagte, indem fte bemertte, fe

tapital fast immer unterliegen müssen. Da nun die Arbeiter. partet Produktivaffoziationen mit Staatshilfe" fordert, so fozialdemokratische Inftitutionen gehalten und das weig der brave Eugen. Deshalb empfiehlt er Gründung solcher Ge­noffenschaften mit einer Kapitalanlage von zitta 8000 Mart, die unfehlbar zu Grunde gehen müssen

auf. 6

Furchtung

Außerlic

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gerne.

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werde nicht mehr zu ihrem Gatten zurüdlehren. Die Eltern wollten dies nicht zugeben, was die junge Frau fo febr e werden Produktiogenossenschaften überhaupt durchweg für bitterte, daß fte zu sterben beschloß. Sie zog the Brautfield Dort stieg fie in einen Braben, begoß fich mit dem Petroleum an, faufte zwei Liter Petroleum und ging damit auf's Feld. und zündete dann das Kleid an. Rauch und Flammen fliegen bald empor; einige Hirten bemerkten, wie eine brennende Ge ftalt fich hob und sentte und wagten nicht, fich zu nähern, da fie in ihrer Einfalt meinten, es sei ein Befpenfi, bas einen im Ernfte tönnen wir nimmer glauben, daß Herr Richter mit Schaz hüte. Als sich der Rauch verzogen hatte, fchlichen e 8000 Mart eine blühende Genossenschaft gründen fann oder noch angsterfüllt zum Graben und entbedten darin eine voll

Knaben, welche selbst dem davon betroffenen Erwachsenen_ge­fetlich nicht zustebt, führte den Käsehändler Voß auf die An flagebant der 93. Abtheilung hiesigen Schöffengerichts. Am 29. Auguft cr. trieben fich eine Anzahl Knaben in der Berg ftraße umber und schleuderten mittelst der schon mehrfach als gefährliche Werkzeuge bekannten Katapulten Steine in die Höhe. Die Verbote dieses Sports seitens der Nachbarn blieben ohne Erfolg, er wurde nur noch um so eifriger betrieben. Als aber darauf durch einen fortgeschleuderten Stein dem Angeklagten eins der Kellerfenster zertrümmert wurde, stoben die Jungens Weite zu gewinnen, auseinander und fuchten das mit verbundenem

-

und wenn fte zu

Grunde gegangen find, dann wäre er der erste, der außrief: Seht da, das find sozialdemokratische Schöpfungen!"- Denn

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auch nur vermeint, ste gründen zu können. Wenn er es aber

ständig verbrannte Leiche.

Berantwortlicher Rebatteur N. Cronheim in Berlin . Druck und Verlag von Max Bading in Berlin SW., Beuthstraße

der Knabe Perfide, welcher Fuß auf dem Straßendamm saß, mußte zurückbleiben und er

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