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1. Beilage zum, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Ur. 271.

Reichstag .

Mittwoch, den 18. November 1896.

Am Tage darauf, am 21. April d. J., hat der Reichstag einstimmig den Antrag angenommen: Die verbündeten Regie: rungen zu ersuchen, mit allen zu Gebote stehenden Witteln, dem mit den Strafgesehen in Widerspruch stehenden Duell­unwesen mit Entschiedenheit entgegenzuwirken." Inzwischen hat das Duellunwesen noch weiter um sich ge­griffen, insbesondere in den Kreisen der Difiziere und Beamten. Die von den Gerichten verhängten Strafen sind mehrfach durch Begnadigungen nahezu aufgehoben worden. Von einer Ausführung des Reichstagsbeschlusses, oder auch nur von einem Ergebniß der oben erwähnten Erwägungen des Herrn Reichs fanzlers ist bisher nichts bekannt geworden.

13. Jahrg.

noch

und der Reserve- Offizier, der es gebietet, ehe es geschehen ist. Ueberzeugung gewinnen können, daß nichts versäumt ist, um die sind beides ein und dieselbe Person. Kann man unter solchen Duellfrage, welche weite Boltskreise lebhaft beschäftigt, einer dem 126. Sigung vom 17. November 1896. 1 Uhr. Umständen über die Verlegung des Gesetzes sich wundern? So öffentlichen Rechtsbewußtsein entsprechenden Lösung entgegenzu lange die Sitte nicht jenen, der sich über das Gesez hinwegfett, führen. Wenn die Vorbereitungen bisher zu greifbaren Er­Am Tische des Bundesraths: Fürst zu Hohenlohe, als Raufbold behandelt, so lange wird sich die Sitte des Duells gebnissen nicht geführt haben, so liegt das nicht an einer Ver­Dr. v. Bötti cher, v. Goßler, Schönstedt , v. Marschall nicht verlieren. Wenn jemand zum Schießen gezwungen wird, so fäumniß oder gar an einer veränderten Stellungnahme der Reichs­Auf der Tagesordnung steht die Interpellation der Abgg ist er nicht so strenge verantwortlich zu machen. Das sieht der regierung, fondern lediglich an dem Umstande, daß die Frage Mundel und Genossen. Justizminister auch ein, denn er sorgt dafür, daß die ohnehin ihrer Natur nach nicht leicht und kurzer Hand zu erledigen iſt. " Im Auftrage des Herrn Reichskanzlers hat Herr Staats- milden Strafen im Wege der Begnadigung heruntergesezt Wenn der Herr Vorreduer sich bei der Begründung der sekretär Dr. v. Bötticher in der Reichstagssigung vom 20. April d. J. werden. Seit wir zum letzten Male vom Duell gesprochen haben, Interpellation auch über die Ausübung des Begnadi. in Beantwortung der Interpellation Dr. Bachem, welche aus find sechs Fälle der Begnadigung bekannt geworden. Bei der gungsrechts geäußert hat, so lehne ich es ab, Aulaß des Duelle Schrader- Kotze erfolgt war, die Erklärung abörsengarten- Affäre wurde der sich schneidig benehmende hierauf zu antworten.( Bravo ! rechts.) Das Be gegeben, daß der Herr Reichskanzler in ernste Erwägungen Regierungsbeamte, ehe er die Strafe noch antreten fonnte, zu gnadigungsrecht in Duellfachen beruht nicht auf der Reichs­darüber eingetreten ist, welche Maßregeln zu ergreifen fein Etubenarrest begnadigt. Der Verurtheilte wird nicht behandelt verfassung; es ist dies lediglich ein Recht der Landeshoheit und werden, um eine Sicherung und Achtung der Strafgesetze wirksamer als solcher, der ein Bergehen begangen, sondern als ein solcher, gehört daher nicht vor das Forum des Reichstags.( Sehr als bisher zu erreichen". Das Ergebniß dieser Erwägungen mit der eine ruhmvolle That begangen. Wir haben zu gefeh- richtig! rechts.) zutheilen, sei, da dieselben noch nicht abgeschlossen sind, zur Zeit lichen Maßnahmen einen schüchternen Anfang Anfang gemacht, Auf die weitere Anfrage des Herrn Jnterpellanten, welche nicht thunlich. indem wir im Anschluß an einen früheren Antrag sich auf den Fall von Brüsewiß bezieht, wird der preußische des Herrn Bachem beantragen, daß ein Duellant aus Herr Kriegsminister antworten. seinem Amt als Hüter des Gesetzes entfernt wird. Preußischer Kriegsminister v. Goßler: Diese That wird Das würde den Leuten die Augen darüber öffnen, daß es nicht von keinem mehr bedauert, als von den ganzen Offizierkorps der rubmvoll sein kann, die Gefeße zu verlegen. Auf unsere Juter- Armee. Meines Erachtens fommt es zunächst darauf an, ob die pellation über das Duell wären wir vielleicht nicht gekommen, gefeylichen Behörden alles gethan haben, um den Schuldigen der wenn nicht der spezielle Fall, in welchem sich ein Mann frevent- Sühne zuzuführen. Ich muß das in vollem Umfange bejahen. lich über die Staatsgesetze hinweggefeßzt hat, uns dazu Anlaß Ter Lieutenant v. Brüsewiz hat sich selbstverständlich freiwillig gegeben hätte. Wenn man die Motive manches Verbrechens der Behörde gestellt, es ist am folgenden Morgen zu seiner Ver­erjährt, pflegt das Verbrechen verständlich zu werden; wenn ich nehmung geschritten und er ist auf grund dieser Vernehmung, an den& all Brüse wis denke, ist das Gegentheil der Fall. welche den Umfang der That feststellte, verhaftet worden. Am ( Sehr richtig.) 14. Oftober ist die förmliche friegsgerichtliche Untersuchung Wir haben manches für das Militär und die Marine, wo eingeleitet worden, in diesen Tagen ist das triegsgerichtliche Demgemäß erlauben wir uns, an den Herrn Reichskanzler man vernünftiger zu sein scheint, aufgewendet, weil wir denken, Urtheil gesprochen, das Erkenntniß ist dem Generalauditoriat die Anfrage zu richten, ob er zum Abschluß seiner vom 20. April es ist für die Sicherung des Landes. Wenn aber die eingereicht, aber noch nicht bestätigt und schwebenden Erwägungen nunmehr gekommen ist, und was etwa Militärs mit solchem Brüsewitz 'schen Ehrgefühl sich zeigen, dann nicht rechtskräftig. Ich bin also nicht in der Lage, angeordnet ist, um dem einstimmig gefaßten Beschluß des Reichs- muß man sich fragen, ob eine solche militärische Einrichtung zur über die Verhandlungen Auskunft zu geben. tags Rechnung zu tragen. Sicherheit des Landes dient. Selbst nach der günstigsten Dar- Nach dem Abschluß der Angelegenheit werden die Akten dem An den Herrn Reichskanzler erlauben wir uns die Anfrage stellung bleibt der Fall noch derartig, daß er Entfeßen erregt. Kriegsministerium eingereicht werden und ich bin dann in zu richten, was den Behörden bekannt geworden ist über die Nach dem Urtheil des Gesellschafters des Herrn v. Brüsewiß, der Lage, die allerhöchste Entscheidung herbeizuführen, ob eventuell Vorgänge, welche in der Nacht zum 12. Oktober d. J. in Karls- der jetzt der Mitschuld verdächtig ist, hätte der erstochene Mann das Urtheil mit Gründen publizirt werden soll. Ich mache aber ruhe zur Tödtung des Technifers Siepmann durch den Premier- den Lieutenant beleidigt, und der Lieutenant hätte den Mann, darauf aufmerksam, daß die Militär- Strafgerichts- Ordnung eine lieutenant v. Brüfewiß geführt haben." der zur Entschuldigung bereit war, mit faltem Blute durch Bestimmung darüber nicht enthält, so daß es ein vollständiges Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe erklärt sich bereit, die stochen. Sein erstes Wort war:" Ich habe ihn gestreckt"( Psui! Novum wäre. Ich bin nicht in der Lage, dahin Versprechungen Interpellation sofort zu beantworten. lints); wie ein Wild erlegt dieser Hächer seiner Ehre seinen Gegner. zu geben. Es ist der Wunsch an mich herangetreten, man sollte, Abg. Munckel verweist auf die Verhandlungen, welche Ich kann mir nichts Ghrloseres und Feigeres um die öffentliche Meinung zu beruhigen, das Urtheil schon vorher im April d. J. über die Duelfrage stattgefunden und zu benten, als wenn ein Bewaffneter einen Un- publiziren. Ich habe diesen Wunsch nicht befürworten können. einem einstimmigen Beschlusse des Reichstags geführt haben. bewaffneten niedersticht; ich fann es nicht gentleman- Auch im bürgerlichen Verfahren ist es nicht üblich, das Ergebniß Die damals erwähnten Erwägungen des Reichskanzlers, die zu life finden( Sehr richtig! links). Wenn solche Anschauungen in der vorläufigen Untersuchung mitzutheilen. Es würde sonst der der Zeit nicht erst begonnen haben, haben noch kein greifbares einem Stande verbreitet sind, dann bedeuten sie eine a II- Vorwurf gemacht werden, daß das Einfluß haben fönnte auf Ergebniß gefördert, wenigstens ist davon nichts betaunt geworden. gemeine Gefahr für das Bolt. In einer gewissen das erkennende Gericht. Da das Militär Strafverfahren fein Der Reichstag hat einen Anspruch auf eine Auskunft darüber, Breffe spricht man von der Ebrennothwehr des Königs, ohne öffentliches ist, hat auch der Angeklagte den Schutz des Gesezes um so mehr als seit jener Zeit das Duellumwefen nicht au gehört, daran zu denken, daß man sich damit einer Majestätsbeleidigung zu beanspruchen; er tönnte eine solche Publikation als ungeseslich sondern sich vermehrt hat. Der Reichstag war damals einig ichuldig macht, die besser zu verfolgen wäre als manche bezeichnen. Das würden die Erklärungen sein, welche ich meines darüber, daß das Duell der Religion, der Moral andere.( Sehr richtig! links.) und dem Gefeh widerspreche. Wer sich danach beleidigt Erachtens über die Sache zur Zeit abgeben kann. Ich kann Für die religiöse Seite fühlt, der ist berufen zum Richter und zum Henker. nur hinzufügen, daß der Lieutenant v. Brüsewiß, der haben die Kirchen und Religionsgesellschaften zu sorgen; Wer die Uniform des Königs beschmutzt, wie Herr hier auf das schwerste angegriffen wird, aus ganz ob sie Erfolg baben werden, mag dahingestellt bleiben. Es ist von Brüsewiß, der beleidigt den König felbst, der ist nicht einfachen Verhältnissen stammt, daß er eine voll. ja das Wort gefallen, daß der betreffende Mensch selbst die gött würdig mehr des Kleides. Wohin soll das Umfichgreifen folcher tommen vorwurfsfreie Dienstzeit hinter sich hat lichen Strafen auf sich nehmen, also Gottes Gebote verlegen Angriffe führen? Sind sie nur beschränkt auf die, welche den und nie zu Gxzessen geneigt gewesen ist, und müsse, um seine Ehre zu retten. Es giebt nur eine Ehre für den Rock des Königs tragen? Gilt es nicht auch von den Lieutenants daß er in verschiedenen Vertrauenspellen Menschen, die mit feinem göttlichen oder sittlichen Gebot in der Reserve, die man nicht einmal zu erkennen im stande ist. fungirt hat. Es ergiebt sich daraus, daß die Charakter. Widerspruch kommen kann. Aber die besondere Standesehre und Wüthenden uniformirten Offizieren tann man wenigstens aus dem schilderung dieses Mannes hier doch sehr getrübt die besonderen Standesvorrechte können vielleicht verlegt werden, und Wege gehen.( Heiterkeit links.) Früher konnten die Sozial- ist. Andererseits habe ich auch die Personalien des das Duell ist die Selbsthilfe dagegen. Darin liegt eine Verlegung demokraten bezüglich des Duelis sagen: Was geht's uns an, Mechaniters Siepmann fenftellen lassen. Er hat sich des Duellverbots und des Verbots der Selbsthilfe. wenn die höheren Zehntausend sich todtschießen!" Diese Ent als ein ungewöhnlich heftiger Charakter gezeigt. Man fagt, es müffe erst Remedur geschaffen werden bezüglich schuldigung haben sie nicht mehr, denn die höheren Zehntausend Er ist aus der Metallpatronenfabrik in Karlsruhe wegen der Bestrafung der Ehrverlegung. Es mag sein, daß Beleidi- bleiben nicht mehr unter sich, sondern strecken auch andere nieder. schwerer Bedrohung seiner Mitbürger ent­gungen nicht überall gleichmäßig beurtheilt werden. Es kommen( Beifall links.) lassen worden.( Hört, hört! rechts.) Epäter hat er einen& a brif= oft leichte Strafen vor. Hat man doch einen Geistlichen, der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe Schillingsfürft: inspektor auf das schwerste bedroht. Daraus kann ich seinen Amtsbruder verleumderisch beleidigt und ihn um Ehre Meine Herren, auf die erste Anfrage des Herrn Interpellanten nur entnehmen, daß diefe Affaire doch noch der Aufklärung bedarf. und Amt brachte, unter mildernden Umständen mit einer Geld- über das Duellwesen, habe ich folgende Antwort zu geben. Taß eine schwere Provokation vorlag, daran ist strafe davon kommen lassen. Mag das Beleidigungsverfahren Die von meinem Stellvertreter in der Sitzung des Reichstein 3 weifel; darüber werden die Akten demnächst nähere nicht überall seine Schuldigkeit thun, so ist das Duell in seiner tages vom 20. April d. J. in meinem Auftrag abgegebene Gr- Auskunft geben. Der Vortrag des Juterpellanten hat doch einen barbarischen Form doch noch nicht beffer als die Klage. Findet flärung bestätige ich. Ich halte es nach wie vor für eine selbst sehr großen Mangel, indem er die That eines einzelnen man denn die Reparatur der Ehre vor der Mündung der Pistole? verständliche und unabweisliche Forderung des öffentlichen Rechts- Menschen einem ganzen Stande zur Last legt.( Sehr richtig! Es giebt doch zwei Möglichkeiten des Ausgangs eines Duells, bewußtseins, daß auch auf dem Gebiete des Duellwesens den rechts.) Dazu liegt absolut kein Recht vor. Ich bedaure, daß wenn die dritte des französischen Duells außer acht gelaffen Vorschriften der Gefeße in allen Kreisen der Bevölkerung ohne diese Verhegung in den Zeitungen( Große Unruhe. Rufe: wird, daß die Sekundanten vergessen, die Pistolen zu laden Unterschied des Standes und Berufes Achtung und Befolgung Oho! links), in den Zeitungen hierher übertragen Wenn der Beleidigte selbst todt oder zum Krüppel gefchoffen gesichert werde. Die ernstlichen Erwägungen, welche nach jener worden ist.( Erneute Unruhe links.) wird, so ist seine Ehre blank und rein, aber die Ehre seines Erklärung bezüglich der Maßregefn angestellt sind, die ergriffen In den letzten Jahren sind verschiedene Fälle von Angriffen Gegners, des Todtschießers, ist auch wieder blant und rein. werden müssen, um solche Achtung wirksamer als bisher zu auf Offiziere vorgekommen. Ein älterer Offizier in Hamburg Das ist doch unvereinbar. Gewiß gehört ein physischer erreichen, find ohne Verzug weiter fortgeführt. wird von der Pferdebahn herabgeriffen. Er kann sich noch Muth dazu, sich vor die Mündung der Pistole zu stellen. Insbesondere hat die preußische Kriegsverwaltung, durch Zufall retien und verlangt von dem Betreffenden Aber vielleicht gehört ein größerer moralischer Muth was das Duellwesen in den Kreisen der Armee betrifft, Vor einfach eine Entschuldung. Das wird höhnisch ab= dazu, in solchen Fällen das Duell zu verweigern. schriften vorbereitet, welche darauf abzielen, den 8 weigewiesen. Den Attentäter fennt der Offizier gar nicht. In Der physische Muth ist sichtbar, der moralische nicht, und de tampf, wenn nicht völlig zu beseitigen, so doch erlin geht ein Offizier mit seiner Schwägerin auf der Straße, Borwurf der Feigheit ist leicht bei der Hand. Neulich ist eine auf fein Mindestmaß zurückzuführen.( Hört! wird von hinten mit einem Stock auf den Kopf geschlagen und, Statistik erschienen, welche nachweisen wollte, daß die Duelle im hört! links.) als er sich umwendet, an der Kehle gepackt; der Attentäter ist ganzen abnehmen, daß aber die Betheiligung der jüdischen Mit- In Anlehnung an die bis zum Jabre 1874 in Geltung ge- unbekannt. In Karlsruhe figen vor zwei Jahren zwei Offiziere bürger daran erheblich zugenommen hat.( Große Heiterfeit.) Das wefene allerhöchste Verordnung vom 20. Juli 1843 über das im Bierlokal; es sehen sich ein paar andere hinzu und provoziren Duell ist in Kreife eingedrungen, die man früher nicht für Verfahren bei Untersuchungen der zwischen Offizieren vor die Offiziere; diese seßen sich an einen anderen Tisch, die Pro­fatisfaktionsfähig hielt; wie früber zwifchen Adel und Bürger- fallenden Streitigkeiten und Beleidigungen wird beabsichtigt, votanten kommen nach. Die Offiziere gehen fort, werden ver­thum unterschieden wurde, so wird jetzt zwischen Satisfattions diese Streitigkeiten und Beleidigungen der ehrengerichtlichen Beolgt und auf der Straße in der unerhörtesten Weise beleidigt. fähigen und den Nichtfatisfattionsfähigen unterschieden. Die handlung und Entscheidung zu unterwerfen mit der Wirkung, Die Provofanten waren den Difizieren völlig unbekannt. ersteren werden zwar verurtheilt, aber bald begnadigt. Die daß die Entscheidung, welche niemals auf eine Nöthigung zum der Verhegung, die stattfindet, ist die Armee anderen aber, die nicht mit Pistolen und Degen auf einander Zweikampf oder auf eine Bulaffung deffelben lauten darf, für also wahrlich nicht schuld. losgehen, werden nicht begnadigt. Der Kreis der Satisfattions- die streitenten Theile unbedingt verbindlich ist. Auf Befehl des Auf die Ausführungen über das falsche Ebrgefühl fähigen wird ja sehr verschieden gezogen; die Offiziere und die Kaisers wird der Entwurf jener Vorschriften zunächst einer Kom- frage ich: Wo sind die Beweise dafür? Ohne militärisches Bizefeldwebel ber Reserve gehören in den Kreis binein; im miffion zur Begutachtung vorgelegt werden, welche aus fach Chrgefühl Standesbewußtsein ist kein Offizierforps übrigen werden dazu gerechnet, wen die betreffenden Kreife dazu verständigen Difizieren zusammengesetzt ist und bereits in den zu erziehen; ein Difizierforps ohne berechtigtes Standes= rechnen wollen. Preußen ist als Militärstaat groß geworden, der näd, sten Tagen in ihre Berathungen eintreten wird. Das gefühl und militärisches Ehrgefühl ist werth, aufgelöst Militärstand steht an der Spize aller Stände. Ich spreche vom Ergebniß der Berathungen und die auf grund desselben weiter zu werden.( Beifall rechts.) Alles, was Sie im Kriege Militärstande, nicht vom Offizierftande, denn ich habe einmal zu fassenden Entschließungen bleiben abzuwarten. Ich bin von der Armee erwarten und die Erziehung im Frieden beruht gelesen, daß der Rekrut, der des Königs Rock anzieht, etwas Vor- selbstverständlich nicht in der Lage, mich über die endgiltige auf diesen beiden Eigenschaften. Die Begriffe der Ehre des nehmeres geworden ist.( Heiterfeit.) 10 Millionen für militärische Ausgestaltung der in Aussicht genommenen Vorschriften zu Rocks unseres Königs, Königs, die Ehre unserer Jahne, die Zwecke sind leichter zu haben als 100 000 W. für die Rechtspflege. äußern. Ehre unserer Truppentheile sind militärische Begriffe, Ein Minister mußte sich vor noch nicht langer Zeit freuen, daß Aber auch auf dem Gebiete des bürgerlichen von benen wir uns niemals trennen werden. Es ist er nachträglich noch Sekondelieutenant wurde. Ich will dem Strafrechts sind die Vorbereitungen für eine wirt. angeführt, daß die Difiziere manchmal in unrechter Weise Militärstande seine Vorrechte lassen, wenn er sich der Pflichten fame Bekämpfung des Duells unausgesetzt befördert von der Waffe Gebrauch machen. Was den Waffengebrauch an bewußt bleibt, den anderen Ständen als Vorbild zu dienen. Die worden. belangt, fo liegen die Verhältnisse für mich tlar. Es ist vers Einrichtungen im Heere find so getroffen, daß die Duelle, Es darf erwartet werden, daß die beabsichtigte Aenderung geffen worden, ein Gesetz anzuführen, das wir haben, das Recht welche das Gesetz bestraft, als auszeichnende Handlungen an auf dem Gebiete des ehrengerichtlichen Verfahrens eine heilsame ber Nothwehr.( Lachen links.) Es ist klar, daß jeder gesehen werden. Die Ebrengerichte zwingen niemanden zum Rückwirkung auch auf diejenigen Streise ausüben wird, welche Deutsche bei einem rechtswidrigen Angriff die Nothwehr ge­Duell mit physischer Gewalt; aber wenn sie dahin erkennen, den militärischen Ehrengerichten nicht unterstellt sind. Für den brauchen kann. Wenn ein Offizier widerrechtlich angegriffen daß die Satisfattion nicht nicht verweigert werden dürfe, möglichen Fall jedoch, daß diese Erwartung nicht in Erfüllung wird, so liegt doch kein Zweifel vor, daß er sich im Zustand der oder daß sie gefordert werden müsse, dann weiß der gehen sollte, ist die Reichsregierung der Frage näher getreten, ob Nothwehr befindet. Die Waffe giebt ihm das Gefeß, sein Kriegs­Offizier, was er zu thun hat. Er duellirt sich oder es geboten erscheint, eine Verschärfung der bestehenden herr hat ihm die Waffe anvertraut, und kommt er in den Zu­nimmt seinen Abschied. Da ist der römische Ausdruck: coactus Gefeße über die Bestrafung des 3 weikampfs und stand der Nothwehr, so braucht er die ihm gesetzlich gegebene voluit( gezwungen handelte er, als ob er einen freien Willen in Verbindung damit auch der von fast allen Waffe.( Hört! hört! lints.) Ich kann nur wünschen, daß diese hätte) am Plazze. Ein Amtsrichter hatte zu urtheilen über drei Parteien als mangelhaft bezeichneten Besti meine That nicht benutzt wird zu Angriffen gegen das Offizier Angeflagte, welche des Ueberfalls und der Mißhandlung schuldig mungen über die strafrechtliche Sühne von forps im allgemeinen, ich wünsche dringend, daß eine objektive waren. Er bezeichnete das als nicht gentlemanlite, ein Aus Beleidigungen herbeizuführen.( Sehr gut!) Auf grund Anschauung der ganzen Verhältnisse wieder Platz greift. druck, für den sich Graf Mirbach besonders zu intereffiren scheint eines Beschlusses des preußischen Staatsministerums baben in Auf Antrag des Abg. Lenzmann tritt das Haus in die ohne daran zu denken, daß unter den Angeklagten ein Re- dieser Richtung bereits eingehende Vorarbeiten im preußischen Besprechung der Interpellation ein. ferve Offizier war. Dieser forderte den Amtsrichter( Sehr Justizministerium stattgefunden. Wenn sich dabei ergeben hat, Abg. Graf Udo Stolberg( t.) spricht dem Reichskanzler den richtig! rechts) und als dieser das Duell verweigerte, wurde daß einer befriedigenden Lösung der gestellten Aufgabe nicht un- Dant feiner Freunde für seine Erklärung aus. Die beiden er mit schlichtem Abschiede entlassen, d. h. als Reserve- Offizier, erhebliche Schwierigkeiten entgegenstehen, so ist doch zu hoffen, Interpellationen haben nur ein gemeinsames Leitmotiv, die Ab­denn zum Amisrichter ist er immer noch gut genug.( Heiterkeit.) daß im Falle des Bedürfnisses diese Schwierigkeiten unter Ihrer neigung gegen das Offizierforps, welches darin ihren Ausdruck So sehen Sie zwei Naturen in einem solchen Menschen. Der Mitwirkung fich werden überwinden laffen. gefunden hat, daß ein einzelner Fall verallgemeinert wird. Wir Staatsanwalt, der das Duell verfolgt, wenn es geschehen ist, Aus dieser Erklärung werden die Herren Interpellanten die wollen den Charakter des Offiziertorps aufrechterhalten, die Inter

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