nung verstoßen haben soll, die mit Strafe denjenigen bedrohen, der Andere von dem bisherigen Arbeitsverhältniß abbringen will. Das Schöffengericht zu Brandenburg   a. H. erachtete dies hier auch für vorliegend und verurtheilte Böge zu 1 Woche Gefängniß. Die Straflammer des Potsdamer   Landgerichts, vor welcher fich Böge am Freitag auf die eingelegte Berufung zu verantworten hatte, stellte feft, daß der Polizeikommiffar Härder die qu. Aeußerungen Böge's nur unzusammenhängend wiederzugeben vermochte, weil derselbe seine Aufzeichnungen nur in Schreibschrift gemacht. Er vermochte ferner nicht zu be funden, ob in der qu. Versammlung auch Bigarrenarbeiter an­wesend gewesen, die noch in der Heffe'schen Fabril thätig waren. Da somit Niemand damals vorhanden war, der durch die Aeußerung Böge's hätte von seinem Arbeitsverhältniß abgebracht werden lönnen, da ferner die Aeußerung, welche den Grund zur Auflösung gegeben, nicht mit hinlänglicher Genauigkeit fest. geftellt werden konnte, so sprach die Straffammer, unter Auf hebung des ersten Erkenntnisses und unter Auferlegung der Roften auf die Staatskaffe, den Angeklagten frei.

In den Verhandlungssälen des Kriminalgebäudes in Moabit   ist seit gestern betreffs der Plazirung der Ber treter der Preffe die neue Einrichtung getroffen, daß für dies selben in den Buhörerräumen der Schwurgerichts- und Straf­Tammerfizungsfäle reservirte Bläge, in den Schwurgerichtszimmern fogar an zwei dazu aufgestellten Tischen, bestimmt worden find. Der Zutritt in die vorderen Räume ist fortan nur denjenigen Bersonen gestattet, welche dazu bei einzelnen Verhandlungen vor Beginn derselben die Genehmigung des Gerichtsvorfißenden eingeholt haben. Dies bezieht sich auch auf die richterlichen Beamten und Rechtsanwälte. Die Presse hat alle Ursache, von Dieser neuen Anordnung befriedigt zu sein.

Bierfälscherprozesse vor dem Reichsgericht. Leipzig  , 1. Dezember. Eine ganze Anzahl von Prozeffen, in denen es

verfiändigen wird durch Salizylsäure der Unreinlichkeit Thür und Thor gröffnet; in Frankreich   ist sie als gesundheitsschädlich verboten, weil sie auf Leber und andere Drgane einen schlechten Einfluß ausübt. Nach einem andern Sachverständigen besteht die Gefährlichkeit darin, daß der Brauer für die minimale An­wendung dieses Stoffes eine genügend feine Waage befigt, so daß der Trinker von Bier, welches mit Salizylsäure mehr oder weniger durchsetzt ist, eine unfreiwillige antiseptische Salizyllur durchmacht.(!) Der ebenfalls revidirende Ange­flagte Brauer Friedrich Remptner in Dettingen, hat von der Firma Wich und Komp. Süßbolzpulver fowie Acid bezogen. Ferner hat Niklaus Rölbmose größere Quantitäten Buderfouleur, Süßholz, Acid und doppeltoblen faures Natron bei der Bierbereitung verwendet. Johann saures Natron bei der Bierbereitung verwendet. Johann Maurer in Nördlingen   hat von dem Kaufmann Day Serno Mar in Nürnberg   Natron und Salizylsäure bezogen, letteren Stoff auch von dem Fabrikanten Dr. von Heyden in Radeberg  Dresden  . Gegen seinen Bruder Karl Maurer wurde die Ber­wendung von Mouffirpulver und Salizylsäure festgestellt. Be süglich des Angeklagten Serno tam zur Sprache, daß er seinen süglich des Angeklagten Serno tam zur Sprache, daß er seinen Reisenden dahin inftruirt hatte, er solle die Bierbrauer, welche von ihm Salizylsäure beziehen wollten, veranlassen, als Empfänger eine unverfängliche Adresse, etwa die eines ver wandten Bäders oder Meggers anzugeben. Das Reichs­gericht gab der Revifion der Brüder Maurer sowie des Kauf­manns Serno Folge und hob das Urtheil, so weit es diese drei betrifft, unter Burückverweisung der Sache auf, weil das felbe nicht in genügender Weise ertennen laffe, daß die Mert­felbe nicht in genügender Weise erkennen laffe, daß die Mert male der Verfälschung, soweit die Verwendung von Salispl­fäure in Betracht tommt, richtig angenommen seien. Die Revisionen der übrigen Angeklagten wurden verworfen.

fich um die Fälschung von Bier handelte, tamen am 28. No- Soziales und Arbeiterbewegung.

Die Berichte der deutschen Fabrifinspektoren er scheinen, wie wir schon einmal tabelnd hervorgehoben, immer ungemein spät; so wurden dieselben für 1884 erst Ende Dt­

fabril bei Brefton, welche 30 000 Spindeln enthielt, und eine Teppichfabrit in Dundee  , welche 300 Arbeiter beschäftigte, find in den legten Tagen des November abgebrannt. Natürlich schwirren allerlei Gerüchte durch die Luft, und die Verfice rungsgesellschaften befinden sich in gewiffer Aufregung.

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Ueber den Arbeitsmangel in Nordamerika   schreibt man aus Syratufa im Staate New- Yort folgendes: Die Zahl der Arbeislosen ist hier in stetigem Wachsen begriffen und nimmt nachgerade erschredende Dimensionen an. Wer zählt noch die Schaaren von Arbeitssuchenden jeder Branche, vom Tagelöhner zum Gewerbsgehilfen, Raufmann und dem m wissenschaftlicher Bildung ausgerüsteten Manne hinauf? Dan geht ficher nicht fehl, wenn man die Bahl derer, welche gar nicht oder doch nicht auskömmlich beschäftigt find, auf 4000 anschlägt. Dabei flüchtet fortwährend noch Buzug aus den Landgebieten heran, in der Hoffnung, die Stadt werbe ihnen Arbeit und Brot geben. Hungerlöhne und schmale Gehälter fchreden nicht ab. Die Noth macht jedes Gebot annehmbar Lehrlinge und Stabs treten in die Stellen von Unionmännern. Buchhalter, welche in mehreren Sprachen forrespondiren, werden mit 60 Dollars monatlich bonorirt, Bauführer arbeiten für 2 Dollars Diäten, Rlerts erhalten freie Station und Taschen deutsche geld, Kellner müffen womöglich noch was zulegen. Sau Schneider, die mit Mädchen arbeiten und gezwungen find, diese armen Geschöpfe noch auszubeuten, tönnen taum mehr the Leben friften. Die Bigarrenmacher, einst die Elite der beiter hier, verdienen nicht mehr die Sälfte vom früheren Aehnlich ergeht es den Bauhandwerkern; obwohl hier viel g baut wird, finft ihr Verdienst stets tiefer. Und so wie biet fieht es wohl an allen Enden aus." Wir haben es hier wohl mit lebertreibungen zu thun, jedoch ist in Amerila na allen Berichten Arbeitsmangel vorhanden, weshalb es nicht be sonders rathsam erscheint, nach Amerita auszuwandern. bes der nach Kamerun   und den deutschen Kolonien vorzuziehen.

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trosdem ift die Auswanderung nach Nordamerika   noch imme

tober dieses Jahres herausgegeben. Da nun die Einzelberichte Vereine und Versammlungen.

48 an der Bahl, zusammenhangslos aneinandergereiht werden, so tann man fich nicht recht erklären, weshalb die störende Verspätung eintritt. Hierzu läßt sich die Soz. Corr." aus Wien   schreiben: Wie anders die Berichte der österreichischen Fabrilinspektoren!" Schon im März d. J. lagen fie der Deffent

lichkeit vor und ein einleitender Generalbericht des österreichis schen Bentralgewerbeinspektors Migerka faßt die Ergebnisse der berichtlichen Thätigkeit der einzelnen Inspektoren einheitlich und übersichtlich zusammen, was das Zusammen. wirken der verschiedenen Organe, insbesondere in Bezug auf die einheitliche Handhabung des Gesetzes, wesentlich fördert. Mehr als anderwärts sollte gerade in Deutschland   auf diesen Umstand Werth   gelegt werden. Allein davon ist nichts wahr zunehmen". völlig anschließen. Ob aber Menderung in Deutschland   ein Diesem wohlberechtigten Tadel fann man fich treten wird, das wissen allein die Götter und Der Staats sekretär des Innern.

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Die Ermittelungen über die Lohnhöhe find gewiß von hohem Nugen und man kann nur dankbar dafür sein. Jedoch

Die öffentliche Versammlung der Sentral- Kranten taffe für Frauen und Mädchen in Deutschland  ( freie hi laffe) am 6. d. M., Nachmittags 3 Uhr, im oberen Saal be

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Gratweilschen Bierballen, war stärler von Männern als Mit zu Beißzerinnen Frau Kreuz und Frl. Jagert, zum Schrift führer Herr Wiese gewählt. Nachdem den Anwesenden getheilt war, daß die Versammlung zur Klärung recht unan erhält Fr. Schneider das Wort, welche bekannt macht, daß Borfißende des Vereins fie nebst ihrer Schwägerin dem Vorstand ausschließen will, weil die beiden Fra  im Vorstand den Antrag stellten, den ießigen Raf Herrn Möhring balbmöglichst feines Amtes au ent Herr Freudenreich gab in einem furzen Referat ein Bild dem willkürlichen Schalten und Walten des Vorstandes rechtfertigte die Frau Richter, verwahrte fich dagegen,

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hasche er nach einem Amt bei der Kaffe, da es ihm unmögli wäre, ein solches anzunehmen. Herr Kreuz betonte besonder

müssen die Ermittelungen auch derart sein, daß fie in Bezug daß es das gute Recht der Männer jener Frauen, die ihr Geld

auf die wirkliche Lohnhöhe bestimmte Aufschlüsse geben. Was soll man aber dazu sagen, wenn der Gewerbe, rath zu Altenburg   in seinem Berichte folgende Tabelle auf­stellt?

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11

Der Wochenverdienst der erwachsenen Arbeiter beträgt für Männer für Frauen 21,0-7,8 10,0-5,0 m. 20,0-8,0 11,0-5,0 18,0-9,0 6,0-6,0 33,0-6,0 10,0-5,0 " 1 30,0-6,0

Thonwaaren Fabriken Chamotte Fabriken  

" Porzellan Fabriken

" Maschinen- Fabriken.

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Das ist genau so, als wenn man, um die Gehälter der Poftbeamten festzustellen, erklären wollte, dieselben betragen

vember vor dem 1. Straffenate des Reichsgerichtes in der Re­vifioneinstanz zur Verhandlung. Der erste Anklagefall richtete fich gegen die Brauereibefizer Karl und Joseph Belschner in Schweinfurt  . Beide waren am 1. Juli vom dortigen Landge richte wegen Uebertretung des Malzaufschlagsgesetzes zu je 250 M. Geldstrafe verurtheilt worden, dagegen von dem Vers gehen gegen den§ 10, 1 und 2, sowie§ 12 des Nahrungs mittelgesetes freigesprochen worden. Das Hauptverfahren war gegen die Angeklagten eröffnet worden, weil fie im Laufe des Jahres 1884 gemeinschaftlich in ihrer Brauerei das Bier zum Zwed der Täuschung in Handel und Verkehr durch Zusat von doppeltschwefelsaurem Ralf verfälscht Salizylsäure und und so verfälschtes wie fauer gewordenes und der menschlichen Gesundheit schädliches Bier wissentlich als reines, gutes Bier verkauft haben zu verdächtig waren. Es erfolgte indeß die Verurtheilung nur in dem ange­gebenen Umfange, da namentlich die Verwendung von doppelt. Schwefelsaurem Kall   nicht als erwiesen angesehen wurde. Daß fte Salizylsäure dem Biere angesezt, mußten die Angeklagten zugeben. Nach dem Gutachten der Sachverständigen geschieht dies, um das Bier lange Zeit vor dem Stiche zu bewahren, ohne daß jedoch dieses Mittel einen schon schlechten Bustand aufheben, oder das Bier beffern könne. Die Salizylsäure löse fich vollständig auf und habe feinen Einfluß auf Farbe, Ge­schmad und Gehalt des Bieres. Die Angeklagten haben, so hieß es im Urtheile, keine Veränderung des Bieres angeftrebt, fondern es nur vor der Einwirkung der schädlichen Keller wärme bewahren wollen, da es ihnen an Eis ges mangelt hat. Dem lann die Glaubwürdigkeit nicht abgesprochen werden. Es ist daher nur die Annahme zulässig, daß fie mit der Salizylfäure nichts beabsichtigten, als dem Biere für den späteren Absat die Qualität zu be wahren, die es beim Zeitpunkt des Busages besaß, ein Bwed, der mit den Anforderungen des Nahrungsmittelgesetes in vollem Einklange steht. Dagegen muß das Malzaufschlagsgeset gegenüber dem Busaß von Salizylsäure ohne Täuschungsabficht Blaz greifen, denn nach diesem Gefeße ist es verboten, an Stelle von Malz und Hopfen irgend welchen Stoff dem Biere zuzuseßen. Gegen dieses Urtheil hatte der Staatsanwalt Revifton eingelegt und folgendes angeführt: Das Landgericht hätte die Angeklagten auch wegen Vergebens gegen§ 10, 1 des Nahrungsmittelgeseges verurtheilen müffen. Es ist festgestellt, Daß das versette Bier zum Absaß, also für Handel und Verkehr bestimmt war. Das Reichsgericht hat anerkannt, daß im bayrischen Bier nur Hopfen und Malz fich befinden dürfen. Salizylsäure ist jedoch ein frember Stoff. Sie verschlechtert zwar die Duali tät nicht, beseitigt aber die Hefenpilze und seßt das Bier in einen Buftand des Beharrens, ber geeignet ist, den Konsumenten über die Wirksamkeit zu täuschen. Wird einem im März ge brauten Biere Saligylsäure zugefeßt, so wird es von der Gährung befreit und bleibt so bis zur Zeit des Ausschankes im Herbfte. Wenn der Konsument dann das Bier genießt und glaubt, er habe ein vorzüglich haltbares Bier infolge guten Einbrauens, so ist er thatsächlich nur im Befige eines schwach eingebrauten mit schlechten Grundstoffen hergestellten Bieres, das durch Saligylsäure auf lange Zeit haltbar gemacht ist. Der Bierkonsument wird stets darin verfälschtes Bier seben, um so mehr, als er die Eigenschaft desselben mit den Ge schmads- und Geruchsfirmen nicht gleich wahrnehmen kann, sondern erft aus ber Wirkung wegen der nicht so träftigen Beschaffenheit. Das Gericht drückt negativ aus, daß die Angeklagten, um das Sauerwerden des Bieres zu verhindern, Saligylsäure beigefügt haben; darin liegt eben die Abficht, das Publikum darüber zu täuschen, daß das Bier an fich fauer geworden wäre oder doch die Möglichkeit des Sauer­werdens nahe lag. Ein Gramm Saligylsäure für das hektoliter wird sonst für genügend angefeben, hier find 10 Gramm ver­wendet; da hat man doch in Wahrheit nur durch Bier ver dünnte Salizylsäure.(!) Der Reichsanwalt Herr Hofinger, welcher die Sache etwas faliblütiger auffaßte, beantragte Ber werfung der staatsanwaltlichen Revifton. Ob Veränderungen mit dem Biere durch den Zusatz von Saligylsäure herbeigeführt feten, lönne dahingestellt bleiben, da festgestellt sei, daß die Angeklagten eine Veränderung nicht vornehmen und das Bier nur vor schädlichen Einflüssen bewahren wollten. Daß sie das, was fte gethan, nicht zum Zwecke der Täuschung gethan, sei auch feftgeftellt. Der Vertheidiger, Justizrath Dr. Kari Braun, schloß fich diesen Ausführungen an und bemerkte noch, daß Autoritäten den Busat von Saltzylsäure zum Biere billigten. Das Urtheil des Reichsgerichts lautete: Die Revision bes Staatsanwalts wird verworfen. Die auߧ 10, 1 des Nah, rungsmittelgefeges erhobene Beschwerde ist grundlos, weil vom Landgericht thatsächlich verneint ist, daß die Angeklagten durch den Bufaß von Salizylsäure eine Verfälschung des Bieres be awedt haben.

Don 30 000-600 M. Wenn der Herr Inspektor uns die Lohn­höhe wirklich verrathen will, dann hätte er auch die Durch= schnittslöhne ermitteln müssen. Der Wochenverdienst in Mittheilung wiffen wir eigentlich gar nichts. Wieviele Ar­den Porzellanfabriken beträgt von 33-6 Mart. Durch diese beiter erbalten 33, wieviele 6 Matt? Welches ist der Durch­schnittslohn? Diese Fragen müßten beantwortet werden. Nach lich normiren; er fann ebensogut 24 Mart betragen wie 10 M., obiger Angabe fann man den Durchschnittslohn ganz willkür obgleich das lettere das wahrscheinlichfte ift. Beit genug haben die Herren, genauere Aufklärung zu geben die obigen An­gaben find völlig werthloß.

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zur Kaffe beitragen, sei, hier mitzusprechen. Der Vorfigende Herr Richter möchte zwar am liebsten, daß nur Damen mi sprechen dürften, weil er, nach eigenem Ausspruch, mit diefen beffer fertig wird; doch so lange auch im Vorstand Herren säßen, ginge dies nicht an, den Mitglieder müßten doch schon um der alljährlichen Neuwahl willen auch Gelegenheit gegeben werden, tüchtige Kräfte tennen zu lernen. Sind den Mitgliedern folche be tannt, so tonne es nicht vorkommen, daß ein Borfigender fagt er wird fich Kontroleure ,, anlernen". Die Versammlung wit dann selbst wissen, wen sie zu wählen hat, auch wird es dann nicht möglich sein, daß die Krankengelder willkürlich ausgegebes werden. Der frühere Raffirer, Herr Schneider, 1beilt mit, wie überbürdet mit Arbeiter im Beginn des ersten Vereinsjahre

als noch keine Bahlstellen eingerichtet waren, wat.

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Ueberbürbung und dem zu großen Vertrauen, daß er feinen Mitarbeitern geschenkt, ist es wohl zuzuschreiben, daß fich nach einiger Beit Unregelmäßigkeiten herausstellten, die aufzullaten er selbst außer Stande war. Obgleich darauf bei dieser Safe seines Amtes enthoben, haben ihm die Buchbinder, beren einer Reihe von Jahren if bal beste Beweis, der für ihn spräche. Frl. Jagert war eine fdrif liche Beschwerde über den Vorfizenden von einem Mitgliede zugegangen, welche file serlas. Ein Frl. Echnell belam plo lich Blutffura, uachdem sie acht Tage lang gebuftet hatte und wurde vom Vorsitzenden aus der Kaffe ausgeschloffen, well fi angeblich beim Eintritt ihren frankhaften Buftand verheimlidt hätte. Fil. J. Inüpfte daran die Mahnung, die Mitgliedes griffe des Vorstandes nicht verheimlichen, da doch die Kaffe zur Hilfe der Arbeiterinnen und nicht zum 8wed der eigenen A reicherung beftände. Ein Mitglied meldete fich noch, dem man hätte. Ebensolche Beschwerde verlas noch Herr Fre Solche Beschwerden seien schon öfter be Bentralstelle in Offenbach   mitgetheilt, doch hätte diese diefelben gar nicht beantwortet. Der Borfigende des Vereins der Metall arbeiter sowie Herr Sponnagel gaben bekannt, daß der jegige bestritt fürzlich im Reichstage mehr oder weniger die lange bekleidete ausgeschloffen werden mußte. Wenn die Damenschneider Raffirer Herr Möhring, welcher bei ihrer Raffe daffelbe Arbeitszeit in den Fabriken. Der Herr Abgeordnete hat wohl auf Grund dieses genannten Herrn auch von dieser Raffe ausges

Ganz ebenso wurde in einem gleich liegenden Falle gegen den Bierbrauer Nikolaus Schmidt aus Neustadt, welcher am 10. Jult vom Landgericht Schweinfurt   verurtheilt war, ent schieben.

Die Arbeitertolonien wollen doch nicht recht vorwärts schreiten. Man hatte vor, im Nordwesten Deutschlands   neben Räftorf noch eine Rolonie einzurichten, doch geht aus dem legten Berichte über die Kolonie Käftorf hervor, daß dem Vereine nur 1180 Mitglieder angehören und in Bälde, wenn man den Stand der Roloniften( 130) beibehalten will, schon ein Defizit eintritt, obwohl man für die Berpflegung des Einzelnen täglich nur 44 Bf. veranschlagt. Man fiebt, daß die Mild thätigkeit" schon rasch erlahmt ist. Es ist wieder der Beweis geliefert, daß die Privathilfe nicht geeignet ist, den sozialen Rothstand auch nur einigermaßen zu lindern.

Ein weiterer Fall betraf 12 Bierbrauer aus Dettingen und Umgegend, sowie 6 Kaufleute. Die ersteren waren wegen Bergebens gegen§ 10, 1 des Nahrungsmittelgesetes und die legteren wegen Beihilfe zu diesem Vergehen zu Ge vom Landgerichte in Naum fängniß und Geldstrafen burg   an der Donau   am 3. Juni verurtheilt worden. Nur einige der Angeklagten hatten Revifion eingelegt. Der eine von ihnen, Brauer Wilhelm Rauth in Dettigen, war be schuldigt, dem Biere Acid( identisch mit Tannin), Saliaylsäure,

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Der deutschfreifinnige Abgeordnete Dr. Baumbach

die Berichte der Fabrikinspektoren nicht gelesen. Der Inspettor

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aus dem Großherzogthum Heffen berichtet hierüber folgendes: werden, dem Antrag beizustimmen. Auch müßteman in Bulunft bo

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10-11ftündige Arbeitszeit in 33 Fabriken

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da ein derartiges Amt für Damen wohl weniger geeignet wäre. Darauf giebt Fräul. Wabnis die Antwort, daß die Rechen

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ein Geschlecht gebunden wäre da es felbft Herrn Richter paffirt sei, daß er einem Mitglied 8 ftatt 7 Marlen ins Buch geliebt hätte. Herr Kreu ersuchte, das Bureau zu beauftragen, in nächfter Beit nochmal eine öffentliche Versammlung einzuberufen und inzwischen Ma terial zu fammeln. Herr Richter und Möhring follten bann eingeladen werden, um fich zu verantworten. Es müßte bann 6-6, 7-7 Uhr, unter dreizehnftündiger eine solche von 6 bis angegeben ist. Die Debatten brachten nichts Nennenswerthe gnügens mitgetheilt werden, der den Mitgliedern noch nicht mehr und nachdem noch zwei Resolutionen verlesen, von denen Die Betriebe mit vierzehn bis sechszehnstündiger Arbeitszeit aber teine zur Abstimmung gelangte, fchloß der Vorfigenbe gewiffen Beiten des Jahres stattfindet, wie Ziegeleien, Holz noch bekannt gemacht, daß in 8-14 Tagen wieder eine Be bie ziemlich ftürmische Versammlung gegen 6 Uhr, nachdem es

Hierbei ist unter zwölfftündiger Arbeitszeit eine solche von

7 Uhr u. 1. w. verstanden und von den Pausen abgesehen.

find größtentheils solche, bei welchen diese Arbeitszeit nur zu

schneidereien, Alenganstalten, Kartoffelmehl Fabriken, Mühlen, Diefen Bahlen gegenüber nügen alle Bierbrauereien 2c.

Schönfärbereien nichts.

Eine neue Baumwollspinnerei ist vor ein paar Tagen bei Leipzig   eröffnet worden. Auf 50 000 Spindeln ist die

mehr Regelung in unserer Broduktion eintritt.

Der Ausschluß der Eisenarbeiter zu Ropenhagen

fammlung ftattfinden würde.

Abend Herr Geschichtsmaler Bochened über die verschiebenen Im Gauverein Berliner   Bildhauer spricht beute

Style in der Kunft.

Rommifftonsmitglieder zum Arbeitsnachweis. Tischlermeister Mitan.

Deffentliche Versammlung sämmtlicher Schmiede felbe eingerichtet. Diese Fabrik wird die Ueberprobuftion noch meister und-Gesellen Dienstag, den 8. Dezember, in Rellen vermehren, ba gerade in der Spinnerei in Sachsen   eine bes Salon, Andreasftr. 21. Tagesordnung: 1. Das Berhalten dentliche Krifts eingetreten ist. Es ist die höchste Beit, daß einiger Werkstätten der Lohntommiffion gegenüber. Ref 2. Arbeitsnachweis. 3. Wahl von 3 einen Minimallohn wieder aufnehmen müffen. Doch haben 10. d. M, Abends 8% Uhr, Herr Dr. C. Sturm über: Die Im Verein der Impfgegner spricht am Donnerflag, ben bie Fabrikanten den Arbeitern die vielbestrittene Vereinsfreiheit Impfung und das Biehleuchengeset". Butritt bat Mouffrpulver, doppeltkohlenfaures Natron, Glyzerin und Süß und die Maßregeln, die babin hola zugefest zu haben, beftritt aber die Berwendung von einzelnen Arbeiter nicht gegen die Unternehmer toalistren dürften, auf

dieser Stoffen. Das Urtheil des Landgerichtes sagt be züglich dieses Angeklagten: Des Busages von Salizylsäure zum Biere bedarf es bei richtiger Reinlichfeit nicht; im Biere darf fie nicht vorgefunden werden. Nach dem Urtheil eines Sach

ist beendet. Die Arbeiter haben die Arbeit unter Verzicht auf

gehoben.

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Da mehrere Reichstagsabgeordnete eingeladen find, verfpricht Sentral- Kranken- und Sterbekaffe des deutschen   Senes Verschiedene Fragen in Großbritannien   find in lester felder Bundes, Verwaltungsstelle Berlin  . Heute Abend 8 he Aleranderfir. 31, im Restaurant Weid, Mitglieder und Ber

Beit ein Raub der Flammen geworden. Dadurch wird die Noth unter den Arbeitern noch vergrößert. Eine Baumwollen­

Berantwortlicher Rebatteur R. Cronheim in Berlin  . Druck und Verlag von Max Bading

in

waliungs. Versammlung.

Berlin   SW., Beuthstraße 2

Sieran eine Bellage Bierzu