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lowerte Briefe abbanden kommen laffe, so daß der Vorsteher es Amts, Oberpoftfekretär Lichtwald, beschloß, d nselben auf bie Brobe zu stellen. Nach der Bekundung des mit dieser Raßregel beauftragt geweſenen früheren früheren Postsekretärs Behrens hatte Bobe die Probe glänzend bestanden. Auf dem 14. Boftamt tamen fehr häufig Briefe an den in der Annentraße wohnhaften Militärinvaliden Scholz an, in denen fich reimarten für eine an Difiziere gefandte Brochure befanden. Dies war unter den Bostbeamten bekannt. Am 10. Aug. v. J. ftattete Bobe bei seinem Vorgesezten eine Anzeige gegen Bartsch, nach welcher derselbe fich einen an diesem Morgen mit dem Breslauer Kourierzuge angelangten Brief an Scholz während des Sortirens angeeignet, während er auf dem Kloset a eröffnet und Brief und Kouvert in den Abguß geworfen haben solle. Als Beweis fügte der Denunziant eine Ede des aus dem Abguß herausgefischten Briefumschlags dieses Briefes bel. Der Ausgabeftempel, welcher für gewöhnlich an der frag lichen Ede angebracht zu werden pflegt, fehlte. Aus diesem Umftande folgerte Bobe, daß der an jenem Morgen Sortiren der Briefe beschäftigt gewesene Bartsch diesen Brief zu fich gesteckt hatte, bevor bie Abstempelung der Briefe bewirkt worden war. Infolge Infolge diefer Anzeige wurde Bartsch wegen Unterschlagung im Amte ngetlagt und am 3. Februar d. J. von der zweiten Straf ammer des Landgerichts I zu vier Monaten Gefängniß verurtheilt.
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Die Unschuldbetheuerung des Angeklagten fand bensowenig als deffen Behauptung, daß der Denunziant und Sauptzeuge Bobe der Thäter sei und den ganzen Koup gegen n nur in Szene gefegt habe, um den auf ihm ruhenden Berdacht von fich auf ihn abzulenten, Beachtung beim Gerichtsofe. Im Gegentheil wurde mit Rüdficht darauf, daß der An etlagte seine Schuld auf einen Unschuldigen abzuwälzen ver uht hatte, bas niedrigste Strafmaß um einen Monat überritten. das Urtheil eingelegte Revifton Die gegen wurde verworfen und fomit Daffelbe rechtskräftig. feinem Glüd und zur Befriedigung des öffent hen Rechtsbewußtseins gelangte die Strafe wegen rankheit des Angeklagten nicht zur Vollstreckung. In dem Durch den Rechtsanwalt Dyrenfurth eingereichten Wiederaufabme- Antrage wurde Beweis dafür geführt, daß Bobe fich anderer Unregelmäßigkeiten schuldig gemacht, daß er feineswegs die mit hm angestellte Probe bestanden, sondern daß er nur nicht auf en Leim ging, weil ihm der Plan durch die unvorsichtige baltung des Boftsekretärs Behrens vorzeitig enthüllt worden bar, endlich daß die Ausgabeftempel nicht immer auf die Ede, fondern auch auf die Mitte des Briefes aufgedrückt werden. In Folge der gelungenen Beweise wurde dem WiederaufnahmeAntrage ftattgegeben und der Angeklagte, nachdem ihm seitens feines früheren Vorgesezten, Oberpoftfekretär Lichtwald, ein tühmliches Leumundszeugniß ausgestellt worden war, dem An age feines Vertheidigers, des Rechtsanwalts Wronker, ent rechend unter Aufhebung des früheren Urtheils freige
prochen.
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mußten zur Erhaltung ihrer Existenz und die Verbandsangelegen. heit ohne jede Entschädigung verrichtet wurde. Groß find die Eympathien, die unserem Verein für sein Vorgeben entgegen gebracht wurden, denn die zahlreichen Briefe( 122) beweisen Dies, doch müffen auch wir unser Bedauern aussprechen, daß es noch Kollegen giebt, die fich mit fleinlichen Nörgeleien be faffen und in ihrer Oppofitionswuth, der gemeinsamen Sache mehr schaden als nügen, und dem Komitee die ohnehin nicht leichte Arbeit erschweren, so daß demselben von vielen Städten Die bitterften Vorwürfe über das zu langsame Vorwärtsgehen gemacht wurden; well andere Städte oft bis 6 Wochen warteten, che fie fich bequemten, Rüdantwort zu ertheilen, deshalb waren mir gezwungen, die bereits in Fluß gebrachte Maffe zu vereinigen. Die Kollegen, welche thren Beitritt zum Verbande erklärt hatten, haben dann auch in überwiegender Mehrheit fich dahin entschieden, die ausgearbeiteten Statuten bis zum nächsten Verbandstage anzunehmen und die Stuttgarter Kollegen mit der Leitung der Vorstandsgeschäfte zu betrauen, während Berlin als Ort, wo der Ausschuß seinen Sit haben soll, bestimmt wurde. Deshalb Kollegen, die Ihr uns mit Eurem Vertrauen beehrt, laßt nicht ab von dem edlen Biele der Verbrüderung beehrt, laßt nicht ab von dem edlen Ziele der Verbrüderung unserer Kollegen; da wo fich noch Unentschloffene befinden flärt fie auf und führt fie in unsere Reihen. Wohl giebt es leider eine Anzahl Leute, denen es Vergnügen macht, in die junge Organisation den Keil der Bwietracht zu treiben; über folche geht hinweg, denn fie find es, die ohne nur einen Pfennig geopfert zu haben, fich mit den fleinlichsten Nörgeleten befaffen und Unfrieden und Mißtrauen fäen. Wir bitten des halb unsere Verbandsmitglieder, fich nicht durch Provokation beirren zu laffen, sondern unentwegt den Weg der guten und gerechten Sache weiter zu wandeln, eingebent des Dichter wortes: Wer da strebt nach hohem Biele, Muß am Steuer rubig figen; Unbekümmert ob am Kiele rubig figen; Unbekümmert am Riele- Lob und Tadel boch auffprizen." Wir danken Euch nochmals, Kollegen, für Euer Vertrauen und die Unterstüßung, welche Ihr uns zu Theil werden ließet, es wird uns stets eine schöne Erinnerung bleiben, daß unser Verein einer der ersten gewesen, welcher die Kollegen zur Vereinigung aufforderte und freut es uns zu sehen, daß unsere Aufforderung befolgt worden ist. Es legt dies ein schönes Beugniß ab von dem Geiste, der die Kollegen beseelt. Auch den Gegnern danken wir, denn fie find es, die das fertig brachten, was uns nicht gelang; die Säumigen, wenn auch gegen uns, aufzumuntern, fie find somit unsere un freiwilligen Mitkämpfer geworden. Stuttgart , den 9. Dezember 1885. Mit follegialischem Gruß: Der Vorstand des Stuttgarter Mechaniker Vereins.
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An alle Gewerkschaften, Fachvereine und Arbeiter: Am Montag, den 7. Dezember, haben die Arbeiter( Schniper) auf antit geschnitte Holzleisten in der Fabril des Herrn Stigban, Ritterstr. 11, fich genöthigt gesehen, sämmtlich die Arbeit nieder zulegen, weil ein Kollege von ihnen, der die Gründung des Fachvereins der Arbeiter auf antit geschnigte Holzleiften ver anlaßt hat und zum Vorfißenden des Vereins gewählt wurde, aus der Fabril hinausgemaßregelt worden ist. Die Unters zeichneten richten hiermit an alle Gewerkschaften, Fachvereine und Arbeiter die dringende Bitte, den Streifenden in diesem Kampfe beizustehen, da dieselben sämmtlich verheirathet find und zum Theil vier und fünf Kinder haben. Bu unterstüßen find 20 Mann. Das Urtheil über unsere Handlungsweise überlaffen wir getroft der Deffentlichkeit. Wir wissen ganz gut, daß jest furz vor Weihnachten eine schlechte Zeit zu Arbeitseinstellungen ist, und daß un ere Kinder für dieses Jahr auf eine Weihnachtsfreude verzichten müffen; aber tonnten wir anders handeln, um der Arbeiterfache treu zu bleiben und unsern Wahlspruch zur Wahrheit zu machen: Einer für Alle, Alle für Einen? Nur vereinigt fönnen wir fiegen. Wir appelliren hiermit an das
Reichsgerichts Entscheidung,( Nachdruck verboten.) Beipzig, 10. Dezember. ( Fahrlässigkeit beim Eide.) Der Vater Bolizeidieners Wilhelm Pfarrer in Villingen war in später Abendstunde des 14. Septembers v. J. von einigen Personen auf der Straße überfallen und arg gemißhandelt worden. Biarrer selbst war hinzugekommen und hatte später am 18 Januar b. J. vor der Strafkammer des Landgerichts Birken in der Anklagefache gegen die Uebelthäter Beugniß ab inlegen. Auf Befragen eines Prozeßbetheiligten, ob er auch mware, antwortete Pfarrer, dies sei der Fall gewesen, denn die Straßenlaterne, welche an dem Hause fich befindet, vor dem der fragliche Vorfall stattfand, habe gebrannt. Später wurde festgestellt, daß am 14. September die Straßenlaterne noch gar nicht gebrannt haben fonnte, weil erst am 17. die Anzündung Solidaritätsgefühl sämmtlicher Arbeiter. Beiträge zur Unter
alles
gesehen habe, ob denn die Straße beleuchtet gewesen
war. Pfarrer wurde nun des fahrlässigen Falscheides anges lagt und mußte zugeben, daß er das aus dem betreffenden Cause fallende Lampenlicht mit dem Lichte einer Straßen. laterne verwechselt habe. Das Gericht tam nun in der Sigung 16. Dftober zu der Ansicht, daß Pfarrer bei seiner gnißabgabe die Anwendung pflich gemäßer Sorgfalt außer
Acht
stügung nehmen entgegen: Kuring, Mittenwalderfir. 8, Hof 4 Treppen; Richter, Dresdenerstr. 135, vorn 4 Treppen, Aufgang rechts; Schwarzer, Megerstr. 3, Hof 1 Treppe; Bensch, Weißenburgftr. 74, of 1 Treppe. Die streitenden Arbeiter Der Stighan'schen Fabrik.
Vereine und Versammlungen.
fich nicht mehr genau erinnere, woher das Licht gekommen Es wurde demzufolge eine wenn auch niedere- Strafe über den Angeklagten verhängt. In seiner Revision, tagte am 9. b. M. in der Niederwallstr. 11. Eingeladen waren welche am 10. Dezember vor dem 1. Straffenate des Reichsrichts zur Berhandlung lam, rügte Pfarrer die Berkennung Des Rechtsbegriffes der Fahrlässigkeit, indem er betonte, daß on fich wohl bei der Wahrnehmung einer Thatsache infolge Lochgradiger Erregung einer Fahrlässigkeit Sulbig machen lönne und dennoch im Stande sei, mit gutem Dewiffen und bestimmt zu beschwören, daß man die Thatsache
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o warbgenommen habe, wie man fie im Gedächtniß habe. Punkt der Tages Ordnung, ein Vortrag des Herrn Obermeister Denn wenn fich einmal im Bewußtsein und in der Erinnerung bie falsche Wahrnehmung fortgesetzt habe, dann helfe alle an wendete Sorgfalt nicht dazu, eine Erinnerung an den wirk en Borgang hervorzurufen. Der Reichsanwalt, Herr Hofinger, ahm fich der Sache des Angeklagten mit warmen Worten an. Die Anficht des Gerichts, sagte er, sei rechtsirrthümlich, wenn es nebme, daß eine Fahrläffigkeit deshalb vorliege, weil das Begentheil der zeugeneidlichen Aussage möglich sei. Er könne
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Eine Versammlung der Berliner Zapezirer- Innung, welche in ihrem Verlaufe eine tragikomische Wendung nahm, sämmtliche selbstständigen Tapezirermeister Berlins . Der Bor. figende der zohnlommiffton der Tapesirer, Herr Sander, welcher bereits seit längerer Beit selbstständig ist, fühlte nun gerade an diesem Tage das Bedürfniß, sich seine Selbstständig feit amtlich beglaubigen zu laffen und betrat wohlgemuth mit der Anmeldung in der Tasche den Saal, natürlich um sich event. an der Debatte zu betheiligen. Kaum war der erste Brandes erledigt, und zwar ohne Disluffton, so verlangte beim zweiten Bunkt: Ueber Ortsfrankenkassen und Unfallversiche tung" eine Anzahl Anwesender stürmisch, Herr Sander solle aus dem Lokale gewiesen werden. Der Obermeister der Jn nung hoffte, Herr Sander würde von selbst gehen; derselbe erklärte jedoch, das falle ihm gar nicht ein und legitimirte fich durch seine amtliche Anmeldung", worauf der Obermeister die Berechtigung Dableiben" fonstatirte. Jept ging der Tumult los, raus! raus! schrie Alles durcheinander. Eine Anzahl ruhiger, verständiger Innungsmeister, u. a. das Vorstandsmitglied Herr Kreß, erklärten Herrn Sander für einen fein gebildeten Mann", dem man die Theilnahme an der Versammlung gestatten müsse; aber nein! nein! raus! raus war die Losung. Herr Sander erflärte einfach: Er sei Meister und bleibe deswegen, die Herren fönnten ihn ja vielleicht belehren und hoffe er, es dann bis zum Obermeister der Jnnung zu bringen. Wenn er wirklich ein fein gebildeter Mann sei, so würden die Herren, welche seine Ausschließung beantragen, auf diese Bezeichnung für ihre Berson teinen Anspruch machen
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Böglich fei. Was dem Angeflagten paffirt sei, fönne jedem ges gar feine Aussage denten, von der nicht das Gegentheil eben. Durch Fragen von dieser und jener Seite werde auf einen Seugen eingedrungen und er gerathe dann in Verlegenheit, er fe nicht, welche Wichtigkeit seine Aussage hat und ziehe fich Dann eine Anklage zu. Der Angeklagte habe fich darauf bes fen, daß er in der Erregung des Augenblides am 14. Sept. J. zu einer falschen Auffaffung gekommen fein lönne und Bericht gebe das selbst nachträglich zu. Wenn das aber Fall set, so fständen damit die Feststellungen des Thatbes landes der Anklage in Widerspruch, denn dann habe der AnBellagte gar feine Gelegenheit gehabt, die gehörige Sorgfalt fönnen, und da die Herren die freie Meinung herausgefordert olgen das Urtheil aufzuheben und zurückzuverweisen, damit laffen, event. ihm die Richtigkeit ihrer Grundsäße beweisen.
Die richtigen Grundsäße angewendet werden.
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hätten, so müßten sie ihm seine Meinung auch entwickeln
Db dieser Dreiftigkeit brach nun ein wahrer Sturm der Ents rüftung los, und stürmisch wurde das Verlesen der zulegt ver fandten Aufrufe des Fachvereins und der Lohnkommission der Tapezierer verlangt. Nachdem diesem Verlangen entsprochen, hierdurch erwiesen und 30
Optiker und Uhrmacher. Kollegen! Ueber ein volles Jahr lung das Schmerzenslind. Nach einer halben Stunde wurde Deutscher Unterstügungsverband für Mechaniter, hatten, entfernte fich zur fichtlichen Erleichterung der Versamm baben wir uns bemüht, die Kollegen aus oben verzeichneten lang Juli cr. hatte unser bis dahin vergebliches Bemühen Branchen zu einem Verbande zu vereinigen, aber erst seit An
nur möglich, den Kölner Verein zu gewinnen, mit welchem wir em 1. Dezember v. J. einen Vertrag abschloffen behufs gegen
die Versammlung wieder unruhig, weil sich das Gerücht verbreitete, der Ausgewiesene halte fich auf der Bühne versteckt. Der Obermeister ließ revidiren, jedoch erfolglos, denn der Gesuchte befand sich, wie wir hören, zu der Beit bereits bei Gratweil und rechnete im Kreise der Lohntommission mit den Delegirten über den Marken- Bestand ab. Jm weiteren Verlaufe der Versammlung referitte Innungsmeister Glafer über die Drtskaffe und pasfirte ihm dabet das Malheur, eine
2. Abrechnung vom Stiftungsfeft; 3. Vorstandswahl. Auf ble Quartalsabrechnung des 3. Quartals hat der Verein einen Bestand von 119 M. 62 Pf. Der Ueberschuß vom letzten Stiftungsfest in den Bürgerfälen betrug 34 W. 65 P. In den Vorstand wurden gewählt die Mitglieder: Hartfuß( 1. Vors figender), Täterow, Paul Frenzel, Stänger, Leopold Frenzel, Schwerin, Antonius, Biesel und Weiland. Zu Revisoren: Gedatis, Kraft und Hensel. Alsdann wurde zu ,, Verschiedenes" von Herrn Hartfuß darauf aufmerksam gemacht, daß am 2. Weihnachtsfeiertag ein Vergnügen in der Berliner Ressource, Kommandantenstraße 57, stattfindet, welches vom Kranten Unterstüßungsbund der Schneider, Kürschner, Posamentirer, Müßenmacher, Handschuhmacher und Schirmmacher veranstaltet wird, und wozu außer den Mitgliedern alle Freunde und Bes tannte Zutritt haben. Die nächste Vereinsversammlung findet nach Neujahr statt.
hfs. In der öffentlichen Schmiedegesellen- Versamm lung, welche am 8 d. M., Abends, bei Keller's, Andreass ftraße 21, unter Vorsitz des Herrn Schartow stattfand, referirte Tischlermeister Mitan über das Verhalten einzelner Wert ftätten gegenüber der Lohnkommission", indem er der Versuche verschiedener hiesiger Schmiedemeister Erwähnung that, die durch die jüngste Lohnbewegung nahezu gänzlich beseitigte Sonntagsarbeit wieder in Aufnahme zu bringen, was die Ge sellenschaft energisch verhindern müsse. Selbst Militärschmiede, im aktiven Dienste der Armee stehende Leute, babe man aur Sontagsarbeit herangezogen, vielleicht ohne Wissen der bes treffenden Kommandeurs, denen man daher den Sachverhalt mittheilen müffe, was auch der Polizei gegenüber zu geschehen babe, welche nicht dulden dürfe, daß an Sonntagen der Schmiedehammer geschwungen werde. In der Disluffton ftimmte man allseitig dem Referenten zu und wurde zur zahl reichsten Betheiligung am Fachverein sowie an der Lohnbewegung aufgefordert. Die den Schluß der Verhandlungen: bildende Be sprechung der Berliner Schmiede, Herbergs- und Arbeitsnachweis verhältnisse, über welche zahlreiche Klagen laut wurden, und ein ziemlich drastischer Meinungsaustausch zwischen dem„ Herbergsvater", Reftaurateur Müller, und den Wortführern der Ge sellen stattfand, hatte die Annahme eines Antrages auf Wahl einer Rommission zur Regelung des Arbeitsnachweises aur Folge, worauf sofort zur Wahl derselben geschritten wurde. Bur Mittheilung tam unter Anderem, daß am Sonnabend, den 12. b. M., Abends, in den Bratweil'schen Bierhallen, die legte diesjährige Versammlung der Vereinigung der deutschen Schmiede" stattfindet.
Zur Stichwahl zwischen Kohlert und Limprecht, lautet die Tagesordnung einer öffentlichen Versammlung der Kommunalwähler des 26. Wahlbezirks, welche heute Vormittag 11 Uhr in Mohrmann's Salon, Gr. Frankfurterstr. 117, statt findet.
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Rathenow , 6. Dezember. ( Heinrich Heine unter dem Sozialistengeset.) Nachdem dem hiesigen Fachverein der optischen Arbeiter schon drei Mal öffentliche Versammlungen verboten wurden, in deren einer Der deutsche Bauernkrieg" das Thema eines Vortrags bilden sollte, die beiden anderen Stellung zur gefeßlichen Sonntagsruhe nehmen und den Anschluß an den Unterstüßungsverband deutscher Optiker und Mechaniker berathen sollten, erlebte der Verein nun auch eine polizeiliche Auflösung. In einem Vortrage über Heinrich Heine zitirte der Vortragende folgende Stelle, wo Heine seine Gefühle beim Anblid eines Zuges deutscher, nach Algier reisender Auswanderer schildert( Vorrede zum ersten Bande des Salon 1833: Darum wurde ich plößlich so matt und frant beim Anblid jener Auswanderer, jener großen Blutströme, die aus den Wunden des Vaterlandes rinnen und sich in den afrikanischen Sand verlieren.- Vergebens beschwichtigte ich mich mit vernünftigen Gründen: Afrika ist auch ein gutes Land, die Schlangen dort züngeln nicht viel von christlicher Liebe und die Affen dort find nicht so widerwärtig wie die deutschen Affen. Der Vorsitzende, Herr Ulrich, hob hervor, wie treffend fich dies auch auf unsere Beit anwenden ließe, worauf der über wachende Polizeibeamte die Versammlung auf Grund des§ 9 des Sozialistengesetzes auflöſte.
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Briefkasten der Redaktion.
Einer unserer Abonnenten( Schloffergeselle)! wünscht zu er fahren, wo hier in Berlin in den Abendstunden die Dreheret praktisch und theoretisch gelehrt wird. Uns ist ein derartiges Institut nicht bekannt. Vielleicht kann uns einer unserer Leser Näheres mittheilen.
P. Ebersbach. Nach der Sachdarstellung liegt ein unbe fugtes Verlaffen der Arbeit vor; der Arbeitgeber war berech tigt, Sie sofort zu entlaffen. Die Klage ist aussichtslos.
Zander. 1. Das Urtheil ist einen Monat nach Bustel lung desselben rechtskräftig. 2. Einer neuen Kündigung bedarf es nicht.
Paftor 10. Lassen Sie die Sache ruhen. Sie lönnen sehr leicht mit dem Straigefeß in Konflikt kommen.
R. P. Sie fragen: Kann ein Mailäfer in dieser Jahres zeit lebend aus der Erde tommen? Wenn er todt ist, wird es ihm auch im Mat schwerlich gelingen. Sollten Sie aber an der Möglichkeit zweifeln, daß es jetzt lebende Mailäfer giebt, so besuchen Sie uns doch einmal, unser Käfer" lebt noch.
Wende. So lange Sie die Räume bewohnen, haben Sie die Miethe zu zahlen. Sie fönnen Aufhebung des Miethsver trages verlangen, wenn die Wohnräume durch die von Ihnen hervorgehobenen Umstände nicht bewohnbar werden. Alter Abonnent. Wissen wir nicht.
M. N. 2000. Das fragliche Recht steht dem Vater zu. Herzog. Nein.
S. 80. Die Alimentenforderung fann noch geltend ge macht werden. Verjährung ist nicht eingetreten.
B. B. 18. Nur nach Einsichtnahme der Polize läßt fich die Frage beantworten.
2. 59. Der Lehrling fann seine Stelle verlaffen. Der Vertrag hat keine Giltigkeit.
Weidener. Auf Ratenzahlungen braucht sich der Gläubis ger nicht einzulassen. Sie sind zur Zahlung der Gesammt Summe verpflichtet.
R. A. 5. 10. Wenn Sie nachweisen, daß die Ge schwängerte zur Konzeptionszeit geschlechtlich bescholten ge wesen, find Sie zur Alimentirung nicht verpflichtet. Brandenburgstraße. Ja.
Wollwaber. Am besten ist es, wenn Sie sich schon in erster Instanz durch einen Anwalt vertheidigen laffen. Alter Abonnent. Nein. Sie können nur die Sachen deponiren.
A. R. Der Abzug ist nicht gerechtfertigt. Abonnent Schönhauserstraße. Die Frage ist unver ständlich.
Abonnentin N. W. Wir können Ihnen in der Ange legenheit teinen Rath ertheilen. H. St. 22. Anspruch auf Lohn und Koft find sechs
Bertrag auch auf die Vereine anderer Städte auszudehnen, unrichtige Behauptung aufzustellen, die der Ausgewiesene sofort Wochen.
Baren ohne Erfolg, deshalb trat der hiesige Verein der Vers anbaangelegenheit näher und feste behufs einer vlanmäßigen Sitation ein Komitee ein, welches die Angelegenheit auch bis Daber geleitet hat. Das Komitee trat am 9. Juli in Thätig
burch statistisches Material widerlegt hätte. Es wurde ferner die Abficht lund gegeben, eine Krantentaffe für Lehrlinge zu errichten und zum Schluß vei fündet, daß der Vorstand fich etwas ganz Besonderes ausgetüftelt habe und wenn die Ge
eit und verbreitete einen Aufruf in 1750 Exemplaren, bilfenschaft im Frühjahr vorgeht, so würde nach einem geheimen Derfelbe wurde auch in 15 Seitungen in einer Gesammt Blan verfahren werden und die Gehilfenschaft verblüfft da uflage von 15 000 Exemplaren weiter verbreitet.
Romitee
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Werthe Kollegen! Sie ersehen hieraus, daß es teine leichte
entfaltete feine Agitation über 56 Städte.
beit war, alle die verschiedenen Strömungen nach einem ge
ftehen. Es sei dann eine leichte Mühe, das heft in die Hände Au belommen. Diese Botschaft erregte große Freude und- der Vorhang fiel.
Der Fachberein der Schneider hielt am Montag seine
meinfamen Biele zu dirigiren, um so mehr als die Mitglieder vierteljährige Generalversammlung in Bratweil's Biethallen es Romitees jeden Tag zwölf und mehr Stunden arbeiten mit folgender Tagesordnung ab: 1. Quartalsabrechnung;
K. W. Die Alimente find nur bis zum vollendeten 14. Lebensjahre zu zahlen.
B. Naunynstr. Am besten thun Sie, wenn Sie die Miethe deponiren. Weidner. Die Frau ist verpflichtet, die Wäsche zu ers
fegen.
A. W. 1886. Ja.
Nr. 151 F. B. Vollständig unverständlich.
H. M. Die Forderung ist erlaffen. Die Schwefter hat leinen Anspruch.
6. Hallesches Ufer 27. In diesem Falle trifft das Un fallversicherungsgesetz nicht zu.