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Schlauchleitungen über die Treppen hinweg zuerst zu dem Brandberd gelangten, von einem gefährlichen Unfall betroffen, indem diefelben sämmtlich vom Qualm so benommen wurden, daß fie bewußtlos niedersanken; von den nachfolgenden Kameraden fofort hinuntergeschafft und bald wieder zum Bewußtsein zurüc gebracht, wurden drei von ihnen nach Bethanien, die übrigen nach ihren Wohnungen übergeführt. Der Brand ist im Uebrigen auf das oberste Stockwerk bezw. auf das ergriffene Lager beschränkt worden; zur herbeiführung dieses Resultats bedurfte es zwar noch stundenlangen schweren Kampfes, und erft heute Vormittag gegen 11 Uhr waren die umfangreichen Aufräumungsarbeiten zu Ende geführt. Das zerstörte Lager gehörte den Korbweidenhändlern Berger und Benzin.
Gerichts- Beitung.
Die erfte Differenz wegen der im kriminalgericht eingeführten neuen Maßregeln, wonach die Sigungssäle ohne besondere Genehmigung des Vorfigenden von Niemand, selbst von den Rechtsanwälten nicht, die in einer späteren Sache zu fungiren haben, betreten werden dürfen, machte fich bei einer geftern vor der ersten Straffammer hiesigen Landgerichts I tattgehabten Verhandlung geltend. Rechtsanwalt V. A. Hoff mann ist als Vertheidiger des Simmermanns Wilhelm Klutt geladen, der sich gestern neben dem Malergehilfen Ernst Evener auf eine Anklage wegen fahrlässiger Tödtung mit Uebertretung der Gewerbspflicht zu verantworten hat. Die Terminsstunde war 10 Uhr. Um nun zu seiner Information die Gerichts aften noch einmal durchzusehen, war R.-A. Hoffmann schon war einigen Tagen um unbeschränften Einlaß in den Sigungssaal eingekommen, ift aber abschläglich beschieden worden. Bor Eintritt in die beregte Verhandlung stellte er nun den Antrag, ihm vorher die Gerichtsakten zu seiner Information auszuhändigen, und protestirt, als dies, da ein gesetzlicher Grund hierzu nicht vorliegt, abgelehnt wurde, gegen die weitere Ber bandlung, indem er in der Nichtaushändigung der Alten eine Beschräntung der Bertheidigung seines Klienten erblickte. Der Gerichtshof begnügte fich damit, den Proteft zu Protokoll zu nehmen, und nat in die Verhandlung ein. Es bandelte fich um einen schweren Unglücksfall, der auf dem Lehrter Güters babnhofe bei dem neuen Anstrich der Eisentheile der Hallen wölbung dadurch pasfitte, daß der Anstreicher Viegler am 30. Juni er. von der Rüftung herabfiel und infolge eines dat trittenen Schädelbruchs seinen sofortigen Tod fand. Der erste Angeklagte war mit der Aufführung der Rüftung betraut gewesen, während der zweite Angeklagte die Malerarbeiten zu leiten batte. Beiden wird die mangelhafte Anlage der Rüstung um Vorwurf gemacht. Der Belag von Brettern unter der Dede war nämlich ein unvollständiger, so daß Lücken von mehreren Metern bestanden haben, und durch einen Fehltritt des Viegler ift dessen Absturz zum Boden hervorgerufen worden. Der erfte Angeklagte behauptet, daß er bei Üebernahme der Arbeit lediglich nach den ihm ertheilten Anordnungen gehandelt babe und daß ihm auch feinerlei Verantwortlichkeit aufgebürdet worden sei. Derartige Rüstungen hatte er bisher nie anzu fertigen gehabt. Der zweite Angeklagte schreibt den fehltritt feines verunglückten Kollegen einem unglüd lichen Busammentreffen zu. Die Beweisaufnahme brachte neue Momente Momente nicht Tage; auch Dem Sut achten des Bausachverständigen mar die Anlage der Rüftung eine sich derartig konftruktionswidrige, daß die Arbeiter auf derselben in steter Lebensgefahr be fanden. Der Staatsanwalt beantragte gegen Klutt als den Sauptschuldigen neun, gegen Evener sechs Monate Gefängniß. Der Vertheidiger hob in seinem Plaidoyer hervor, daß der ein ige Schuldige der inzwischen verstorbene Prokurist Hottelet lei, welchem die Verantwortlichkeit für die Ausführung sämmt licher Arbeiten obgelegen habe. Sein Klient habe nur die ihm aufgetragenen Arbeiten geleistet. Der Gerichtshof verurtheilte Monaten Gefängniß, indem er annahm, daß Beide fich der Hauptangeklagten zu vier, den Mitangeklagten zu zwet Gefahr, welche durch die mangelhafte Ausführung der Rüstung für bie Arbeiter heraufbeschworen war, hätten bewußt sein müffen.
ben
zu
Die Eigenthümerin des Hauses Spandauerstr. 42, Frau Bauline Worrmann, hatte sich gestern vor der dritten Straflammer hiesigen Landgerichts I auf eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverlegung zu verantworten. In dem Hause Der Angeklagten hatte im vorigen Jahre der Schankwirth Büll eine Lofalien und auch einen Bierteller inne. Gegen Ende April v. J. brach bei einem Transport von Bierfässern nach iefem Reller die Treppenwange ab, und Büll beanspruchte burch den Vizewirth von der Angeklagten, welche in der LeipBerstraße ihre Wohnung hat, die schleunige Reparirung der teppe, da das Passiren derselben mit Gefahr verbunden sei. Bugleich brachte 3. eine Warnungstafel mit der Aufschrift Borficht" an. Die Angeklagte ließ auf die Aufforde ung des 3. demselben erst antworten, daß derjenige, belcher die Treppe zerbrochen hätte, fie auch repa tiren laffen möge, alsdann beauftragte sie aber den Bimmerpolier Rufowali, die an der Stellerfreppe nothwendigen Reparaturen vorzunehmen, ohne aber dieselben als eilig zu be ichnen. Am 22. Mai cr. brach beim Baffiren der Treppe urch Büll die zweite Treppenstufe plöglich ab, 3. flürzte hinunter nd erlitt ernste Beschädigungen, die ihn längere Zeit an das
Bett
fefelten. Die Staatsanwaltschaft macht nun die Angegte für diefen Unglüdsfall verantwortlich, weil sie die Repa tur an der Treppe wegen der ihr mitgetheilten Gefahr des afftrens derselben nicht sofort hatte ausführen laffen. Der Berichtshof erachtete auch die Schuld der Angeklagten für barban, fab aber im Gegensatz zum fungirenden Staatsanwalt, eine Strafe von 400 m. beantragt hatte, deren Fahrläfftgnicht für eine sehr gröbliche an und verurtheilte fte zu M. eo. zu 15 Tagen Haft.
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150
Der Mainzer Doppelmord vor dem Schwurgericht. Mainz , den 15. Dezember 1885. Erster Tag der Verhandlung. ( Fortsetzung.)
Der Andrang des Bublifums fit selbstverständlich ein ganz menser. Obwohl der imposante Schwurgerichtssaal hinlängben Raum bietet, so find die Vertreter der Presse in Er. Bor dem Tische des Gerichtshofes ist ein förmliches Waarenangelung eines Tisches genöthigt, auf den Knien zu schreiben.
er aller Arten Kleidungsflüde, die als Beweismaterial Menen , aufgeftapelt.
ehend aus den Herren Landgerichtsrath Berdellé( Präsident), Candgerichtsrath Dr. Bockenheimer und Landrichter Dr. Pree
Pünktlich 9 Uhr Vormittags erscheint der Gerichtshof, bes
orius
( Beifißende). Da die Verhandlungen mehrere Tage in rehmem werden, so ist Herr Landrichter Laist als beiDie Anllage vertritt
Anspruch
nach
Bender Hilfsrichter hinzugezogen. Pere Staatsanwalt Dr. Ewald, die Vertheidigung führt Derr Rechtsanwalt Dr. Horch. Gleich Refeffelt, von den Gendarmen auf die Anflagebank geführt. Nachdem er die Anflagebant betreten, werden ihm die
Der
Sigung wird
der
Angeklagte, an den Händen
Bräf.: Angeklagter, wo find Sie denn erzogen worden? Angell.: Bis zum zwölften Jahre bei meiner Mutter. Bräs.: Und wo war Jhr Vater?
Angell.: Herr Präsident, über meine Mutter will ich Ihnen gern jede Auskunft geben, bezüglich meines Vaters muß ich jedoch Diskretion beobachten.
heln abgenommen. Swei Gendarmen nehmen neben ihm Blag, während der dritte vor der Antlagebank Pofto faßt. Der Angellagte ist ein großer hagerer Mann mit glattraftrtem Ge 1. Er hat etwas Unheimliches in seinem Aeußeren. Mit Flach Bildung der Geschworenenbant, Aufruf der Zeugen, Ver ung des Anklagebeschlusses wird zum Verbör des Angeklagten Beichritten. Die schlechte Akustit, die große Unruhe des Publi
em
unbeschreiblichen Gleichmuth mustert er das Publikum.
ms, die schlechte Plazirung der Berichterstatter, vor allem aber
Bräs. Sie find also bis zum zwölften Lebensjahre hier in Mainz bet Ihrer Mutter erzogen und hier in die Schule gegangen?
Angell.: Ja.
Präs.: Und was geschah dann?
Angell.: Dann wurde ich in eine Brivat- Erziehungs.Anftalt gegeben, wo ich bis zu meinem vierzehnten Lebensjahre verblieb.
as leise Organ des Präsidenten, erschweren die Berichterstattung
Hanz außerordentlich.
Präs.: Traten Sie alsdann in die Lehre? Angell.: Nein, ich wurde zunächst Handlanger, ich erlernte erst später das Schuhmacherhandwerk.
Der Präfident konstatirt, daß der Angeklagte bereits im Jahre 1852 wegen Diebstahls bestraft worden ist. Im Wei teren wurde der Angeklagte noch vielfach, stets wegen schweren Diebstahls. mit langjährigem Gefängniß und Buchthaus bestraft.
Präs. Nun, Angeklagter, Sie werden beschuldigt, am 26. Auguft d. J. die Wothe'schen Eheleute ermordet zu haben?
Angell.: Herr Präfident, ich bin vollständig unschuldig. Präs.: Sie wiffen, daß sehr starke Verdachtsmomente gegen Sie vorliegen, ich will fie Ihnen nicht ießt sämmtlich hier vorführen, dieselben find aber in ihrer Totalität so er brüdend, daß es in Ihrem Interesse liegen würde, wenn Sie ein offenes Geftändniß ablegten.
Angell. Ich bin unschuldig, mithin kann ich ein Geständ niß nicht ablegen.
Präf.: Sie find am Abend des 26. Auguft von 6%, Uhr ab in Gesellschaft der Frau Wothe gesehen worden?
Angell.: Ich war allerdings gegen 6%, Uhr Nachmittags bel Frau Wothe, ging alsdann nach der Windmühle hinauf bortselbst traf ich Frau Wothe an. Ich trant mit ihr gemeinund begab mich gegen 7 Uhr in die Nikolai'sche Wirthschaft, schaftlich ein Glas Bier und begab mich alsdann mit ihr in bie Wothe'sche Wohnung.
Raum waren wir in der Wothe'schen Wohnung angelangt, ba tam der Ehemann Wothe und machte seiner Frau Vorwürfe. Welcher Art diese Vorwürfe waren, weiß ich nicht mehr. Ich fayle noch zu Wothe: er solle von seinen Vorwürfen ablaffen, denn rau Wothe müffe doch ihren Körper hingeben, um für die Famille den Lebensunterhalt zu verdienen. Ich muß hierbei bemerten. daß Frau Wothe, abgesehen von dem Erwähnten, eine sehr anständige Frau gewesen, die sehr zu achten war.
Präs.: Run, Frau Wethe war verheirathet, troßdem ließ fie fich von Ihnen füffen und lebte mit Ihnen überhaupt auf sehr vertrautem Fuße, ich weiß nicht, ob eine solche Frau so sehr zu achten ist.
Angell.: Ich bestreite entschieden, hie Frau Wothe jemals gefüßt, oder irgend ein intimes Verhät mit ihr unterhalten habe.
Präs. Sie duzten fich doch mit ihr?
Angefl.: Auch das ist unwahr, Frau Wothe nannte mich faft immer Derr Herbst. Nur wenn ich einmal etwas holte und fte mir, zum Fenster hinaus, noch etwas nachrief, da sagte fie bisweilen Friz", aber stets redete fie mich mit Sie an.
Präs. Als Sie am 26. Auguft Abends Frau Wothe aus der Nikolai'schen Wirthschaft abholten, da sollen Sie in sehr aufregter Weise mit der Wothe im Flüstertone gesprochen haben. Frau Wothe soll Ihnen anscheinend Einwendungen gemacht, Sie sollen jedoch eine abwehrende Handbewegung gemacht und gesagt haben: Ach was, es tann ja nicht rauskommen?"
Angell.: Das bestreite ich ganz entschieden; ich gebe zu, daß wir uns im Flüfterton unterhalten haben, die erwähnte Aeußerung habe ich jedenfalls nicht gethan.
Präs.: Nun, wir werden ja die Beugen hören.
Es wird nunmehr den Geschworenen der Plan der Stadt Mainz , sowie eine Beichnung der Wothe'schen Wohnung übergeben.
Alsdann erscheint als Zeuge Beigeordneter Dr. Gaßner, der zur Zeit der That Staatsanwalt war und die erste Unters suchung geführt hat. Dieser erzählt, in welcher Weise am Mor gen des 27. Auguft der Rumpf im Rheiuftrom vorgefunden wurde. Man glaubte zunächst, der ermordete Mann sei das Opfer einer Eifersucht geworden und der Verdacht der Thäterschaft lenkte fich zunächst auf eine Meßverläuferin, die unver ehelichte Marie Müller aus Frankfurt a. M. Ich telegraphirte fofort nach Frankfurt , das mit der Müller sofort angestellte Berhör ergab jedoch deren vollständige Schuldlosigkeit. Sehr bald darauf machte eine Schiffersfrau bei der Polizei die An zeige, ihr Mann sei spurlos verschwunden. Am Nachmittage deffelben Tages wurde die ermordete Frau Wothe vorgefunden. Da weder Herbst noch Wothe anzutreffen war, so faßte ich sofort den Verdacht, Herbst und Wothe haben beide Mordthaten gemeinschaftlich begangen. Ich wußte, daß die ermordete Frau Wothe von der Prostitution lebte. Ich nahm daher an es sei ein Mann bei der Wothe gewesen, der Zwecks Beraubung von Herbst und Wothe gemeinschaftlich ermordet
Beigeordneter Dr. Gaßner: Ich muß meine Aussage vollständig aufrecht halten.
Angell. Herr Adjunkt, Ste irren fich.
Beigeordneter Dr. Gaßner: Jch tann mich nicht irren, da diese Ihre Bemerkung nicht blos mir, sondern allen im Verhörzimmer Anwesenden ganz außerordentlich auffiel.
Vertheidiger: Herr Zeuge, der Verdacht der Thäterschaft lenkte fich zunächst mit großer Wahrscheinlichkeit auf die Marie Müller. Es meldeten fich eine Reihe von Beugen, die den Mantel, in dem der Rumpf eingewickelt war, als der Müller gehörig bezeichneten?
Beuge: Ja, allein es ftellte fich jedoch sehr bald die Grundloftgkeit all' dieser Bekundungen heraus.
Schußmann Lämmersdorf belundet über die Art. wie die ermordete Frau Wothe aufgefunden worden. Die Wothe habe einen Schuhmacher Riemen fest um den Hals ges fchlungen gehabt. Gleich nach der Verhaftung des Herbst wurde fonstatirt, daß seine Weste, Hosen und Hemd beblutet
waren.
Präs. Nun, Angeklagter, was haben Sie darauf zu
sagen?
Angell.: Ich habe ja teine blutige That begangen, mit hin töunen auch meine Kleider nicht beblutet gewesen sein. Präs.: Sind das nicht Ihre Sachen?
Angefl.: Eine ähnliche Hose und Wefte habe ich wohl beseffen, ich kann aber nicht sagen, daß dies meine Sachen find. Bräs.: Unter Ihrem Bett wurde aber ebenfalls ein Bündel bebluteter Sachen vorgefunden, sehen fie fich diese Sachen eine mal an
Angell.: Genau tann ich dieselben auch nicht wieder erken nen; im Uebrigen bemerke ich, daß ich sehr oft die Sachen von Wothe und Wothe meine Sachen getragen hat. Ferner muß ich bemerken, daß mir lurz vor dem Morde ein paar Hemden gestohlen wurden. Durch mich find die Sachen jedenfalls nicht beblutet worden.
Kriminalschutzmann Deferberg bekundet, daß Wothe gleich nach seiner im Monat Juli d. S. stattgehabten Verehelichung den allerdings vergeblichen Versuch gemacht habe, seine Frau von der fittenpolizeilichen Kontrole zu befreien. Frau Wothe fei nach wie vor ihrem unsauberen Gewerbe nachgegangen und habe auch mit Herbst ein intimes Verhältniß unter halten.
Der Angeklagte bestreitet die legte Bekundung. Schußmann Hodann bekundet über die Art der Auffindung. des Rumpfes, Kopfes und der beiden Oberschenkel. Wothe set thm( dem Beugen) persönlich genau belannt gewesen; er habe den aufgefundenen Kopf an den Gesichtszügen sofort als den des Wothe erkannt.
Es tritt nunmehr eine längere Pause ein.
( Fortsetzung folgt.)
Myslowig, 12. Dezember. ( Die Schulstrafen.) Die geftrige Sigung des hiesigen Schöffengerichts beschäftigten, wie hier faft regelmäßig, die Strafen für Schulversäumnisse Es ist dies ein Beweis für das soziale Elend in unserer Stadt. So nothwendig einerseits ein regelmäßiger Schulbesuch ist, so machen andererseits die sozialen Erwerbsverhältnisse diesen Schulbesuch unmöglich. Auch gestern erschienen, wie ge w- lich, auf der Anklagebant arme Wittmen, die schul pflichtig aber auch noch ganz kleine Klinder zu ernähren haben und eine uyusreichende Armen- Unterstützung nicht haben er langen fönnen. 2 foll nun eine solche arme Wittme th Soll sie zu Hause bleu und mit ihren Kindern verbungern, oder foll fte thr zur Besichtigung ihrer fleinen Kinder vom Hause unablömmliches stine von ve Schule zurüc halten und fich in der Fabrit einen fümmerlichen Verdienst suchen, dann der Schulstrafe verfallen und diese Strafe durch tagelange haft abbüßen? Mit Recht antwortete gestern eine angeklagte Wittwe auf die Vorhaltung des Vorftzenden, das Gefes verlange regelmäßigen Schulbesuch, ja, mit dem Gesege fann ich meine Kinder nicht ernähren" und auf die fernere Aeußerung des Vorfigenden, fte möge fich wegen Armen- Unters fiügung an den Magiftrat menden : Dies babe ich gethan, bin aber abgewiefen worden", was der Herr Bürgermeister, ale Vertreter der Amtsanwaltschaft, nicht widerlegen fonnte. Mit den verlangten Entschuldigungen hat es auch seine be sondere Bewandniß. Schreiben tann so eine Wittwe
nicht und zur mündlichen Entschuldigung fehlt ihr die Beit, da fie von 6 Uhr Morgens bis spät Abends auf Arbeit fich befinden muß, soll sie ihren geringen Arbeitsverdienst nicht verlieren. Und wem fällt während der Strafhaft der Mutter die Ernährung der Kinder anheim, als eben der Kom mune, die mit der Armen- Unterstüßung so baushälterisch ver fährt! Dem Referenten ist eine solche Wittwe bekannt, die awar eine monatliche Armen Unterstüßung von fage dret Mart" erhält, trogbem aber schon mehr als 2 Monate Haft für Schulversäumniffe ihrer Kinder hat verbüßen müssen; wäh rend dieser Haft hat die Kommune die Kinder doch ernähren müssen und dabei ist die Wittwe obdachlos, denn für monat lich 3 M. erhält sie hier leine Wohnung. Dies sind überaus traurige Zustände, deren Beseitigung nur durch die Gesetzgebung möglich ist. Leider scheint jedoch menig Aussicht zu sein, das unsere Volksvertreter diese Bustände so bald bessern werden.
worden ist. Ich nahm ferner an, daß die Mörder, nachdem Soziales und Arbeiterbewegung.
fie den Fremden ermordet, auch die Frau Wothe aus dem Wege geschafft hatten, um sich einer lästigen Beugin zu ent lebigen. Jch telegraphirte deshalb sofort an alle deutschen Polizeibehörden und an alle Hafenpläße, daß Wothe und Herbst als Mörder verfolgt werden. Dieser Verdacht wurde bei mir um so größer, da, nachdem ich die Wohnung des Herbst hatte untersuchen laffen, unter dem Bett deffelben ein bebluteter Hembfragen, ein beblutetes Taschentuch und ein Paar beblutete Am Morgen des 28. August Hosen vorgefunden wurden. hörte ich zu meiner Freude, daß Herbst in Laubenheim ergriffen worden sei.
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Die Fachkommission der Steindruder und Litho graphen febt fich zu folgender Richtigstellung der Erklärung der Firma Ernst u. Comp., welche dieselbe am 2. Desember in der Berl. 8tg." veröffentlichte, veranlaßt. Die Richtig stellung wäre sofort erfolgt, die Fachkommission wollte sich jes doch nicht wieder der unangenehmen Lage ausseßen, daß das, was sie heute in die Deffentlichkeit bringt, morgen widerrufen werden muß. 1. Eine Aenderung der Arbeitszeit hat stattge funden, indem die Drucker vor dem Streit wegen mangelnder Arbeit selbst eine Verkürzung der Arbeitszeit gewünscht hatten. Diese Verkürzung wurde um 2 Stunden per Tag bewilligt, aber am 3. Tage widerrufen. 2. Es ist Thatsache, daß einzelne Drucker 24 Mart und mehr verdient haben, aber leider hat die große Mehrzahl der Drucker nur 7, 8, 9, 10-18 Mart ver bient. 3. Die jetzt bei genannter Firma beschäftigten Drucker hätten die Arbeit ebenfalls niedergelegt, wenn ihnen nicht die Firma pro Mann und Woche 3 Mart extra gegeben und in dieser Weise dem zweiten Streit vorgebeugt hätte. 4. Von der Wahrheit, mit welch' geringem Verdienst die Druder abgefer
Ich bemerke noch, daß sehr bald festgestellt wurde: Herbst set am Abend des 26. Auguft mit Frau Wothe in der Nikolai'schen Wirthschaft gewesen. Frau Wothe habe schon lange da gefeffen, als Herbst ganz aufgeregt in die Wirthschaft lam und der Frau Wothe etwas leise in's Ohr fagte. Frau Wothe habe anscheinend Einwendungen gemacht, darauf babe Herbst gesagt:„ Es fann ja nicht' rauskommen." Als wir den Herbst verhörten, machte er im Laufe des mehrstündigen Verhörs plöglich die Bemerkung: Der Wothe ist ja gefunden worden. Schtigt worden find, hat sich der Vorfizende des Fachvereins nach fragte den Herbst, woher er das wiffe. Darauf antwortete er: er babe es im„ Mainzer Anzeiger" gelesen. Ich ließ sofort den Mainzer Anzeiger" holen und forderte den Herbst auf, mir diese Notiz zu zeigen. Als er dieselbe trop langen Suchens nicht fand, sagte er: Dann habe ich mich geirrt und diese Nachricht irgendwo gehört. Als Herbst zu der Leiche der Frau Wothe geführt wurde, bedauette er die Frau mit dem Bemerken, daß er derfelben viel Dank schuldig fel. Als ihm der ihm Rhein gefundene Rumpf gezeigt wurde, war er fehr gleichgiltig und gab vor, denselben nicht zu kennen.
Staatsanwalt Ewald: Herr Beuge, erinnern Sie sich, daß der Angeklagte bei dem erwähnten Verhör, dem ich auch beigewohnt, von dem Busammentreffen in der Nikolai'schen Wirth schaft nicht das Mindeste erwähnt hat?
Beuge: Jawohl, das ist richtig.
Präs. Nun Angeklagter, was fazen Sie dazu? Angell.: Ich habe nicht gesagt, Wothe sei gefunden, ich hätte es im Mainzer Anzeiger" gelesen. Das ist entschieden Das ist entschieden ein Frithum. Ich habe bloß gesagt, ein Mädchen in der Gastwirthschaft zur Rose" hat mir von der Auffindung der Frau erzählt.
Einsicht der Bücher überführt und leider eine große Zahl von Boften mit einem Verdienst, wie oben angeführt von 7, 8, 9 bis 15 M. gefunden. 5. Die streitenden Drucker fonnten nicht fordern, was sie wollten, denn dieses war Sache der Komis fion, und diese wurde von der Firma gleich mit der Andeutung abgespeist, daß die Firma feinen von den Streifenden je wieder in ihre Druckerei einstellen werde. Es hat deshalb auch leinen Bwed gehabt, daß man überhaupt eine Forderung stellte. Daß aber die Drucker eine solche Absicht hatten, das haben sie in den zwet öffentlichen Versammlungen bei Buggenhagen genügend auseinan dergesezt und waren ihre Forderungen auch vollständig gerechtfer tigt. Die Kollegen faben das auch ein und erklärten fich mit den Streitenden nicht nur für solidarisch, sondern billigten da Vorgehen derselben einstimmig. Kollegen! Die jest arbeiten den Drucker find zum zweiten Male mit der Forderung an die Firma herangetreten und man hat ihnen einen Minimallohn von 21 Mart und gefeßliche Kündigung bewilligt. Es muß ießt unsere Pflicht sein, für die Streifenden so lange zu sorgen, bis fte alle untergebracht sind. Das Weihnachtsfest steht vor der Thür und Jeder will seinem Nächsten eine Freude bereiten Wir müssen ein Gleiches an den Streitenden thun, die alle für