nommen werden könne das Befehen einer Verbindung in dem gedachten Sinne. Es wird in der Beziehung ausgeführt, daß Die Partei in der Gesammtheit der jeweiligen zu der Partei gehörigen Reichstags- Abgeordneten eine Leitung, eine Gesammt leitung beftge, jedoch nicht so, daß die Abgeordneten unter fich eine Verbindung bilden, daß diese Gesammtleitung eine Dis. jedoch eine Disziplin, welche nicht ziplin handhabe, über das hinweggehe, was man überhaupt unter Barteidisziplin versteht, daß auch das ökonomische Gebahren nicht ein anderes fet, als es sonst bei den Parteien vorkommt, daß die Partei in dem Sozialdemokrat" ein offizielles Organ befize, aber eben überhaupt nur ein Organ, wie politische Parteien ibre Bartei organe haben. Das Gericht ist deswegen zu dem Ergebnis gelangt, daß eine Verbindung in dem Sinne, wie dasselbe den Begriff Verbindung auffaßt, nicht erwiesen sei. Nun ist anzu nehmen, daß in dem Worte Verbindung etwas spezifisch Vers schiedenes von dem nicht liegt, was man auch als Verein oder Gesellschaft bezeichnet. Ee werden auch in den Gesegen, welche als die Vorgänger des Strafgesetzbuches anzusehen sind, diese Ausbrüde promiscue( durch einander) gebraucht. Es ist sodann, was die Definition der ersten Instanz betrifft, nicht zu beans standen das Erforderniß, daß die Vereinigung auf einen bauernden Bestand berechnet sein müsse. Der Charakter von etwas Dauerndem fann schon in den Worten gefunden werden. aber dieses Erforderniß insbesondere auch 3 geht aus dem§ 129 hervor, wo der Zweck so bezeichnet ist, Daß darunter etwas Dauerndes nur verstanden werden tann im Unterschiede von dem Komplott zu einzelnen strafbaren Handlungen. Was sodann das Erforderniß der Unterordnung des Willens unter den Gesammtwillen betrifft, so ist auch das etwas, was der Verbindung mit einer anderen Vereinigung für einen gemeinschaftlichen Zweck ge meinsam ist. Ein Busammenwirten für einen gemeinsamen Swed läßt sich ja doch nicht wohl anders denken, als daß die Einzelnen, welche Mitglieder der Vereinigung find, ihren Willen, soweit eben der Vereinszweck es erfordert, dem Ge­fammtwillen unterordnen, mag, dieser nun in Mehrheits­beschlüffen sich aussprechen, oder in dem Befehle der Leiter der Vereinigung oder sonstwie. Daß die Erfordernisse mit dem Be­griffe der Vereinigung zu verbinden sind, geht auch aus der Vorgeschichte der§§ 128 und 129 hervor. Es darf aus dieser insbesondere entnommen werden, daß blos vorübergehende Vereinigungen nicht unter die Paragraphen fallen; es darf aber auch angenommen werden, daß die Vereinigungen, welche unter die§§ 128 und 129 möglicherweise fallen, nicht in weiterem Sinne verstanden sind, als die Vereine, auf welche fich das preußische Vereinsgesetz vom März 1850 bezieht, daß also eine Beschäftigung mit öffentlichen Angelegenheiten noth wendig ist, um die Anwendbarkeit dieser Paragraphen zu be gründen. Bedenten hat nun aber das Urtheil erster Instanz er regen müffen in der Richtung, daß daffelbe sowohl in der aus­drücklichen Begriff bestimmung als in den weiteren Ausführungen nicht wohl eine andere Deutung zuläßt, als daß das Instanz gericht zum Begriffe der Verbindung erfordert hat eine ausdrüdliche, d. h. mit ausdrücklichen Worten erfolgte Er tlärung, fich dem Willen der Gesammtheit unterordnen zu wollen. Es ist in dieser Beziehung insbesondere zu verweisen auf die schon angezogene Stelle, wo das Verhältniß des Jn. stanzgerichtes zu der Anklage präzift ist und wo ausdrücklich von einer vor dem Eintritt in die Verbindung abzugebenden Willenserklärung und einer Bufage die Rede ist. Sodann find aber in dieser Beziehung besonders ins Gewicht gefallen die Ausführungen, welche in Beziehung auf den Kopenhagener Rongreß und in Beziehung auf das Verhältniß der Ange. flagten zu den Vorgängen und Beschlüssen dieses Kopen­hagener Kongreffes gemacht find. Es ist nun tein Bweifel, wenn es diese Ansicht hat, in daß das Gericht, einem Rechtsirrthume sich befunden hat, denn der Beitritt zu einer Verbindung tann auch erfolgen durch konkludente Hand­lungen. Auch das reichsgerichtliche Urtheil, dem das Landgericht fich anschließen zu wollen erklärt hat, ist nicht anders als in diesem Sinne zu verstehen. Es erhellt aus diesem Urtheile des 1. Straffenates in feiner Weise, daß derselbe eine Erklärung mit ausdrücklichen Worten zu dem Begriffe der Verbindung erfordert hat. Diese irrige Ansicht, von welcher, wie man hier­nach annehmen muß, das Landgericht ausgegangen ist, mußte aber nothwendig von Einfluß sein auf die eurtheilung des gefammten thatsächlichen Materials, und es konnte deswegen Das Urtheil erster Instanz nicht aufrecht erhalten werden, son­dern es mußte der Revision des Staatsanwaltes Folge gegeben

werden.

Vereine und Versammlungen.

Der Fachverein der Tischler hielt am Montag, den 21. Dezember in Jordans Salon, Neue Grünftr. 29, eine Mitgliederversammlung ab, die einen sehr unerwarteten Aus­gang nahm. Der Referent, Herr Dr. Bohn, hielt einen Vor­trag über Darwinismus. Streng fich an die Sache haltend, ohne irgend welche foziale oder politische Anspielungen, erläu terte er zuerst die Wandlungen, welche Hausthiere durch die Bucht der Menschen erfahren, we sodann bei den übrigen Thieren die Natur durch den Kampf ums Dasein" aus den unvollkommensten Formen immer höher stehende Thiergattungen und schließlich auch den Menschen entwickelt habe. Als der Referent nach etwa dreiviertelstündiger Dauer seines Vortra ges ganz beiläufig äußerte: daß mit der Darwin  'schen Abstammungslehre die biblische Erzählung von der Er schaffung je eines fertigen Thierpaares und ihrem Auftrage, fich zu vermehren, völlig unvereinbar sei, erhob sich der über­wachende Polizeilieutenant, che noch der Sprecher seinen Sag ganz vollendet, und erklärte die Versammlung auf Grund des § 9 des Sozialistengefeßes für aufgelöst zum größten Er ftaunen sämmtlicher Anwesenden, das übrigens mehr in Heiter teit als Entrüftung überging, da das Verfahren des Beamten gegenüber einem rein auf wissenschaftlichem Boden fich bewegen­Den Vortrage völlig unbegreiflich erschien. Kopfschüttelnd, selbst, verständlich in völliger Ruhe, verließ man den Saal. Wie verlautet, soll gegen die Auflösung betreffenden Drtes Beschwerde erhoben werden.

Eine große öffentliche Versammlung sämmtlicher Kürschner und Berufsgenossen findet Sonntag, 27. Dezember ( 3. Feiertag), Vormittags 10 Uhr, in Bolle's Restaurant, Linienstr. 30, ftatt. Tagesordnung: Welche Vortheile bietet Der Zentral- Verband deutscher Kürschner den Kollegen? Re­ferent Herr Michelsen. Zu dieser höchst wichtigen Tagesord. nung ist es erwünscht, daß sämmtliche Kollegen erscheinen.

Arbeiter- Bezirksverein der Rosenthaler Vorstadt. Die Bibliothet des Vereins zählt bis jept 260 Bände und find namentlich in lester Zeit eine ganze Reihe von sozialpo litischen Werken den Mitgliedern zur Verfügung gestell: wor den. Die Mitglieder werden deshalb aufgefordert, die Biblio­thet recht fleißig zu benugen. Die Ausgabe resp. Umtausch der Bücher geschieht am 2. und 3. Feiertag Vorm. 9-11 Uhr im Restaurant Schayer, Ackerstraße 143. Mitgliedskarte le­gitimirt.

Gr. öffentliche Versammlung der Mechaniker, Optiker, Uhrmacher, chirurgischer und anderer Instumentenmacher Sonn­tag d. 27. d. M. Vorm. 10 Uhr in den Bürgerfälen, Dresdeners Straße 96. Tagesordnung: 1) Vortrag des Regierungsbaumeisters Herrn Keßler; 2) der Unterstügungsverband deutscher Mechani­ter 2c. Referent Herr Kirsten aus Stuttgart  ; 3) Disfuffton. Pflicht eines jeden Kollegen ist es, am Plage zu sein. Nach der öffentlichen Verfammlung findet eine Versammlung des Fachvereins statt. Tagesordnung: 1) Ausgabe der Quittungs.  bücher; 2) Wahl des gesammten Vorstandes. Nur mit Quittungen resp. Quittungsbücher Versehene haben Zutritt.

Fachverein der Tischler. Den Mitgliedern zur Nach richt, daß der Befißer der Badeanstalt ,, Dranien Bad", Dranien. ftraße 44( zwischen Dranienplag und Morigplay), Vereins­mitgliedern gegen Vorzeigung ihres Quittungsbuches ein Bad 2. Klaffe ftatt 50 Bf. mit 40 Bf. berechnet.

Große Volksversammlung Sonntag, den 27. Dezbr., Vormittags 10 Uhr, im Konzerthause Sanssouci  , Rottbuser­ftraße 4a. Tagesordnung: 1. Die Kommunalwahlen und das Dreillaffen Wahlsystem mit öffentlicher Stimmabgabe. Referent:| Stadtverordneter Herr Gördi. 2. Freie Diskussion.

Ortstrantentasse der Böttcher Berlins  . Generalver sammlung Sonntag, den 27. Dezember, Vormittags 10 Uhr, in Hrife's Salon, Lichtenbergerstr. 21. Tagesordnung: 1. Wahl dreier Revisoren. 2. Verschiedenes.

Fachverein der Böttcher. Sonnabend, den 26. Dezba, Vormittags 10 Uhr, Generalversammlung in Heise's Salon, Lichtenbergerstr. 21. Tagesordnung: 1. Wahl des gesammten Vorstandes. 2. Verschiedenes.

Zentral- Kranken- und Sterbekasse der Tischler und anderer gewerblicher Arbeiter. Be: waltungsstelle Berlin   E. ( Wedding   und Gesundbrunnen  ). Die Mitglieder werden ersucht, ihre Restbeiträge am Sonntag Abend auf der Bahlstelle bet Heißig oder täglich Abends beim Kafftrer zu entrichten.

Verein zur Pflege freireligiösen Lebens. Sonntag, den 27., Vormittags 10 Uhr, im Gesellschaftshause, Nieder wallstr. 20, Vortrag des Herrn Prediger Dr. Völlel über das Thema: Unsere Familienfeier unter dem Weihnachtsbaum." Butritt hat Jeder.

Der Verein für Reform der Schule und Erziehung hält Sonntag, den 27. Dezember, Vormittags 10 Uhr, in Keller's Salon, Andreasstr. 21, eine öffentliche Versammlung ab, in welcher Herr Schäfer über das heil der Völker sprechen wird, wobei auch von ihm gestellte Thesen zur Vertheilung und bez. zur Diskussion fommen. Zutritt haben nur Herren.

Große öffentliche Versammlung sämmtlicher Tischler und Klavierarbeiter Berlins   Sonntag, den 27. Dezember, Vormittags 10 Uhr, Große Frantfurterstr. 117( Mohrmann). Tagesordnung: 1. Weiterer Bericht über die Thätigkeit der Revisions Kommission. 2. Abrechnung der abgelaufenen Gelder.

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Zentral- Kranken- und Sterbekasse der Fabrit- und Handarbeiter b. G.( E. H. Dresden  , Filiale Berlin   S.) Den Mitgliedern zur Nachricht, daß die Zahlstelle Prinzenstraße 93 am 28. Dezember nach der Ritlerstraße 35 bei Beitsch, vorn part. verlegt wird.

Bezirksverein der arbeitenden Bevölkerung des Süd- Westen Berlins  . Freitag, den 25. Dezember( 1. Feier tag), Abends 5 Uhr, geselliges Beisammensein der Mitglieder nebst Familie und deren Freunde und Belannte in Habel's Brauerei, Bergmannstr. 5-7.

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Der Kranten Unterstüßungs- Bund der Schneider u. f. w.(..) feiert am zweiten Weihnachtsfeiertage sein dies jähriges Weihnachtsfeft, verbunden mit Konzert, Ball und Kinderbescheerung. Billets find vorher zu haben: im Restaurant Krausensir. 11; Münzftr. 2, im Bigarrengeschäft; Jannowiß­brücke 1 v. III bei Eckelt und Annenstr. 11 v. IV bei Boche.

Bezirksverein des werkthätigen Voltes der Schön­hauser Vorstadt. Dienstag, den 29. d. Mts., Abends präzise 8 Uhr, in Thormann's Kaftno, Belforterstr. 15, ordentliche Generalversammlung. Tagesordnung: 1. Wahl ordentliche Generalversammlung. Tagesordnung: 1. Wahl des Vorstandes. 2. Vortrag des Herrn Kendziora. 3. Ver schiedenes. 4. Fragekasten. Gäste willkommen. Neue Mit­glieder werden aufgenommen. Die Mitglieder werden ersucht, recht pünktlich zu erscheinen, da die Versammlung präzise 8% Uhr eröffnet wird. Näheres stehe Inserat der Dienstag­

nummer.

Vermischtes.

Die berühmte Statstadt Altenburg  , in welcher das Stadtverordnetenfollegium 25 000 Mart füe Abhaltung eines Statkongreffes nunmehr bewilligt hat, darf auch auf den Namen einer Bierstadt   mit Recht Anspruch erheben. Der Bierkonsum bat dort nämlich im Jahre 1884 folgenden Umfang erreicht: 35% Hektoliter Porter, 206, hektoliter Bod, 3975 hektoliter Bayrisch  , 250 Hektoliter Böhmisch  , 21 898 Bettoliter Lagerbier, 295 Hektoliter Lichtenhainer, 451 Heftoliter diverses Weißbier, 148 hektoliter Röftriger, 28% Heftoliter Gofe, 22 517 Setto liter Braunbier. Zusammen 49 825 hektoliter. Rechnet man die Stadt derzeit zu 29 490 Einwohnern, so fommen auf den Kopf ca. 171 Liter eine ganz respektable Leistung!

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Hitiges aus der Eiszeit! In Best haben fich 2 Abge­ordnete auf 25 Schritte Distanz geschoffen, wobei die Luft schwer verwundet wurde, die Duellanten aber unbeschädigt blieben. In Bukarest   schoffen gar ein paar Ex- Minifter einige Kugeln an einander vorbei und trafen lediglich Mutter Erde. Die wunderbarste und schönste Stimme, die seit Menschengedenten gehört worden ist, soll nach dem Ausspruche Rubinsteins eine fürzlich in Baltimore   gestorbene Nonne Agnes Gubert beseffen haben. Strakosch hatte ihr seinerzeit 250,000 Frcs. für eine sechsmonatliche Konzertreife angeboten, was fie jedoch ausschlug, um als 20jähriges Mädchen ins Kloster zu gehen. Eine wunderliche Heilige!

Zwei weibliche Rechtsanwälte haben fürzlich auf der Universität Turin   promovirt. Eine davon Namens Lidia Poet  hat sich dort bereits als ,, Avvocatessa" niedergelassen.

Kleine Mittheilungen.

Heute früh

Hamm   in Westfalen  , 23. Desember. Eine gräßliche That hat sich heute hier ereignet; ein bisher sorgsamer, treuer Gatte und Familienvater hat seine Frau und fünf Kinder ermordet. Der am 25. April 1839 zu Diftedde im Kreise Beckum   ge borene Spezereihändler, frühere Eisenbahnschaffner Friedrich Mudelmann führte bis zum 1. Oktober d. J. in der Norden­feldmark ein Spezereigeschäft, verbunden mit Kleinhandel von Branntwein, und hatte sich, da er auch eine Pension von 35 Mart den Monat bezog, ein hübsches Vermögen erworben, das er jedoch zum größten Theile in ein Haus gesteckt hat, welches er fich in der Deſtinghauserstraße( eine neue Straße füdlich der Bahnhofsstraße) erbaut und das er am 1. Oktober be zogen. Das Geschäft scheint in dem neuen Lokale nicht be, sonders florirt zu haben, denn erstens liegt das Haus in einer noch wenig bebauten Straße und dann hatte Muckel. mann für das neue Geschäft die Konzession zum Aus­fchant von geistigen Getränken nicht erhalten. gegen 7 Uhr nun tam Muckelmann zu dem bei ihm wohnenden Boftfchaffner Schulte, überreichte demselben ein Schächtelchen mit Goldsachen und sagte: So, bitte bewahren Sie das, bis mein Sohn aus Dortmund   kommt. Meine Frau braucht die Sachen nicht mehr, denn fie liegt unten in ihrem Blute, auch habe ich die übrigen Kinder getödtet. Schulte glaubte dies natürlich erst nicht, aber der verstörte Blick des M. machte ihn doch besorgt, weshalb er schnell nach oben ging, wo die drei ältesten Kinder schliefen. Da fand Schulte denn die Angabe bestätigt, die drei Kinder lagen neben einander in ihrem Blute und todt. Schulte rief seinen Sohn herbei, der den Muckel. mann, welcher sich angezogen hatte und angeblich nach der Bolizei wollte, um den Vorfall anzuzeigen, so lange festhielt, bi Polizei ankam. In der Küche zu ebener Erde lag die Frau mit den beiden Kleinsten Kindern, Anna, geb. am 19. Juli 1881 und Helene, geb. am 11. Juni 1883. Die im oberen Schlafzimmer liegenden drei Kinder standen ebenfalls noch im jugendlichen Alter und zwar ist Karl am 28. Januar 1873, Klara am 25. März 1874 und Wilhelmine   am 16. März 1875 geboren. Der älteste Sohn, Franz, geboren am 28. Dezember 1868, ist ehrling in dem Mertens'schen Geschäfte am Westen­

wo

hellwege in Dortmund  . Ueber die graufige That ſelbſt gieb Mudelmann folgendes an: Er habe befürchtet, bald sterben zu müssen und da er in den Vermögensverhältnissen zurückge gangen, so habe er nicht gewollt, daß die Seinen mal unter bas Fußvolt" tamen. Die vergangene Nacht habe seine Frau vor Sorgen unruhig geschlafen, da habe er denn gedacht, ste solle fich nicht mehr lange quälen. Heute früh, als er mit der Frau aufgestanden, babe er sich erst im Laden zu thun gemacht und hierbei ein Fleischermesser eingesteckt, das er im Hofe gewegt. Sodann sei er in die Küche zurückgekehrt, feine Frau mit Stiefelpuzen beschäftigt ge= wesen; er habe der Frau den Kopf zurückgebogen und den Hals durchschnitten. Da er das Meffer geschliffen, habe fte feine Schmerzen gehabt. Sodann sei er die Treppe heraufgegangen und habe zunächst den Knaben geweckt. Als dieser fich eben die Hosen angezogen, habe er ihm den Kopf zurückgebogen und den Hals durchschnitten. Sodann habe er die Klara auf gleiche Weise getödtet und neben den Bruder gelegt. Wilhelmine set inzwischen aufgewacht und habe: Papa, Papa! gerufen, er habe sie aber aus dem Bett genommen, getödtet und neben die beiden Leichen gelegt. Hierauf sei er nach unten gegangen und habe zunächst die vierjährige Anna todt gemacht. Die Leiche habe er neben die Mutter gelegt. Die fleine Helene sei wach gewesen, weshalb er sie gefragt habe, ob sie der Mama in den Himmel folgen wolle. Das Kind habe wohl gelächelt, die Frage aber nicht verstanden, er habe dasselbe mit einem Schnitt getödtet und ebenfalls neben die Mutter ge legt. Der gerichtliche Befund, welcher durch Herrn Gerichts- Affeffor Griebsch aufgenommen wurde, soll die An­gaben des Muckelmann bestätigt haben. Die Leichen lagen in großen Blutlachen nebeneinander. Hat der Mann die That bei voller Befinnung begangen? so werden unsere Leser fragen. Ja, wer ist im Stande, diese Frage zu beant­worten! Mudelmann selbst behauptet es; er giebt an, seiner Sinne vollkommen mächtig zu sein und die Folgen der That wohl überlegt zu haben. Jest thue es ihm zwar leid und wenn er es noch einmal thun sollte, dann würde er es unter­laffen. Hand an sich selbst habe er deshalb nicht angelegt, weil er wiffe, daß er ja doch mit den Seinen bald vereinigt werde; dem Spruche des irdischen Richters habe er nicht ver greifen wollen, er glaube hierdurch die Verzeihung des Himmels zu erlangen. Dhne irgendwie ein Urtheil zu präjudiziren, glauben wir doch annehmen zu können, daß die Sorge um die Seinen zur firen Jdee geworden. Die Katastrophe mag das durch noch beschleunigt worden sein, daß, wie bestimmt ver lautet, heute ein Wechsel über eine Summe von über 5000 m. fällig war. Muckelmann wurde gegen 1 Uhr in einem ge­schloffenen Wagen nach dem Gefängnisse gefahren, eine tolosale Menschenmenge begleitete den Wagen, ebenso war das Haus den ganzen Tag von dichten Schaaren umlagert.

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Ueber ein Feuer auf dem Nordd. Lloyddampfer Hohenzollern" wird der W. 3." unterm 21. Dezember aus Bremerhafen   gemeldet: Gestern Abend gegen 11% Uhr er tönte plöglich das Feuerhorn und tief die Brandlöschmanns schaften zu ihrem Dienste. Es brannte auf dem im neuen Hafen liegenden Lloyddampfer, Hohenzollern  ", Kapt. A. Meier, wo man in der im ersten Kompartement des Zwischendecks lagernden, aus Baumwolle bestehenden Ladung Feuer bemerkte. Es wurden sofort die Schiffspumpen angestellt, auch die Lösch mannschaften von Land erschienen ziemlich rasch, und es wurde zunächst möglichst viel Waffer in die Ladung gepumpt, um die äußeren brennenden Ballen abzulöschen und den diden Qualm zu beseitigen, der ein Eindringen in den Raum zur Unmög lichkeit machte. Der Dampfer wurde zugleich von dem Schuppen, vor dem er lag, nach einer freien Kajeſtelle verholt, und dann wurden die in Brand befindlichen Ballen aus dem Schiffe heraus an Land geschafft, wo die bereitstehenden Sprißen fie ablöschten. Es waren dies etwa 40 Ballen; gegen 2 Uhr waren die Arbeiten beendet, worauf die beschädigten Ballen zur Vorsicht nach einem freien Blaze abgefahren und unter Wache gestellt wurden. Der Schaden ist noch nicht zu tariren, über die Ursache des Feuers ist nichts bekannt; man ver muthet Selbstentzündung der Baumwolle. Das Schiff selbst hat feinen Schaden erlitten.

Stendal  , 18. Dezember. Gestern Nacht gegen 12 Uhr brach bei dem hiesigen Fleischermeister F. Feuer aus, bei dem vier Personen ums Leben gekommen find. Ein Geselle, ein Lehrling und ein Knecht sind verbrannt; ein anderer Geselle sprang aus dem Bodenfenster auf die Straße, fiel jedoch mit dem Kopf nach unten und verlegte fich so schwer, daß er heute früh im Krankenhause seinen Geist aufgab.

Altona  , 18. Dezember. Ueber 1800 Strafmandate find vom Landrathsamt heute an Eltern und Vormünder erlaffen worden, die es versäumt haben, ihre Kinder rechtzeitig impfen zu laffen.

Ottensen  , 22. Dezember.  ( Einsam geftorben.) In einem auf hiesigem Gebiet belegenen Schuppen beim Diebsteich fand man diesen Morgen in einem Winkel zusammengelauert einen alten Mann vor, der bereits seit längerer Zeit dort, wo er jeden falls Schuß vor den Unbilden der Witterung gesucht, vor Kälte erstarrt ist. Da nichts über seine Personalien festzustellen war, schaffte man die Leiche ins Leichenhaus.

Posen, 23. Dezember. Sämmtliche hier in haft genommene Bahlmeister sind, da die Untersuchung die Verdachtsmomente in teiner Weise bestätigte, in Freiheit gesezt worden.

London  , 23. Dezember. In der Kohlengrube Mardy bei Pontypridd   in Wales   hat heute Nachmittag eine Explofton stattgefunden, während sich vier hundert Arbeiter in der Grube befanden. Einzelheiten sind noch nicht bekannt.

London  , 24. Dezember. Nach den neuesten Berichten aus Bontypridd find von den Arbeitern, welche sich während der Explosion in der Grube Mardy befanden, bis jetzt 320 gerettet worden.

Gemeinnütiges.

Mittel gegen gelbe Wäsche. Man gebe in das legte Blauwaffer oder in die Stärte eine Mischung von 3 Theilen starten Spiritus und ein Theil Terpentinöl, und zwar auf einen Eimer Waffer 2 Eklöffel voll von der Mischung. Dar nach wird die Wäsche weißer wie mit Chlorbleiche und dabet greift es die Beuge nicht im mindesten an.

Wie unterdrückt man das Rauchen der Petroleum­Lampen? Das lästige Rauchen der Petroleum und anderen Lampen, sowie das damit verbundene Verkohlen der Dochte verhütet man am einfachsten, wenn man die letteren vor dem Gebrauche in möglichst starken Essig legt, fte ausdrückt und nun trocknen läßt. Sie sind dann zum Gebrauche fertig und Das besprochene Uebel fällt nunmehr ganz fort.

Briefkasten der Redaktion.

A. R. 100. Man nennt im Volksmunde eine gewisse Art von Libellen Seejungfer". Abenteuerliche Wesen dieses Namens eristiren nicht.

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Hente. Sie wollen fich noch einige Tage gedulden. Die Frage ist übrigens ziemlich schwieriger Natur, da Reichsgesetze in dieser Angelegenheit nicht exiftiren.

100. 1) Ungefähr 200 art insgesammt. Sie können das übrigens bei jedem Agenten erfahren, doch wenden Sie fich an teinen Wintelagenten. 2) Wenn Sie gesund sind und in anständiger Kleidung erscheinen, so werden Sie überhaupt nicht nach Mitteln gefragt. 3) Das Klima gleicht ziemlich dem unsrigen. 4) Solche Marten bekommen Sie hier nicht, ist aber auch nicht nöthig, da der Amerikaner in solchem Falle galant genug ist, die wenigen Gents aus seiner Tasche zu zahlen.