daß der Fistus gegen eine Reihe von Reichstagsabgeordneten Klage auf Herauszahlung angeblich empfangener Diäten ange strengt habe. Der Fistus sei zwar in erster Instanz überall abgewiesen, habe aber Berufung eingelegt, man wisse nicht, wie Die oberen Instanzen erkennen würden. Die Abweisung ftüße fich in erster Instanz darauf, daß die Bahlung der Diäten aus privaten, nicht aus öffentlichen Mitteln erfolgt sei. Hier sollen nun Diäten aus öffentlichen Mitteln bewilligt werden. Der Fistus könne also später die an Berndt gezahlten Diäten mit Beschlag belegen. Darum müffe diese Etatspofition ge strichen werden. Nachdem Oberbürgermeister Martins die Bo fition vertheidigt und ausgeführt hatte, das Privilegium einer Vertretung im Herrenhause sei äußerst werthvoll, daffelbe sei nicht allen Städten von der Größe Glogaus verliehen, lehnte die Versammlung den Antrag Gabriel ab.
So ift's recht! In der Sigung des landwirthschaftlichen Vereins zu Jauer vom 16. Dezember cr. erklärte Rittergutsbes figer Haide Hochkirch bei Befürwortung der Petition( Wollzoll, Branntwein Monopol, Doppelwährung 2c.) der Bom. Det. Ge sellschaft, an der er auszufegen hatte, daß sie die neuen Buntte präzifire, weil das so aussehe, als set es damit genug Wir müssen Sonderinteressen treiben; wir haben keine Veranlassung, zu fragen, was wird der oder jener Stand dazu sagen. Wir haben leinerlei Rüdsicht zu nehmen und auf Niemanden- um unser selbst willen."
lirung der Steuervergütung in der von der Regierung in Vor schlag gebrachten Weise auch wirklich erreicht werden wird, dar über spricht fich die Vorlage vorsichtiger Weise nicht aus. Es find derselben zwar Rentabilitätsberechnungen beigefügt; aus denselben ergiebt sich jedoch nur, daß bei einem Rübenverbrauch von 90 bis 100 Millionen Doppelzentnern und einem Inlandskonsum von 3 500 000 Doppelzentnern Buder die Einnahme den zu erstrebenden Ertrag von 60 600 000 Mark dann noch etwas übersteigen würde, zur Herstellung eines Doppelzentners Rohzuder von 93,75 pCt. Polarisation 10,5 Doppelzentner Rüben erforderlich find, während bei einem Rendement 10,25 1 der Ertrag fich auf ca. 59 Millionen Mart belaufen und bei einem Rendement 10= 1 auf zitta 55 Millionen zurückgehen würde.
=
wenn
Das Ergebniß der Börsensteuer. Bis zum 1. Oktober 1885 hatten die der Börsensteuer unterworfenen Geschäfte rund 500 000 Mt. weniger an Steuer gebracht als im Vorjahre. Dazu bemerken die Berl. Polit. Nachr.":" Dieses Manto ift bis Ende November auf rund 250 000 m. berabgemindert, so daß, wenn man die Monate Oftober und November allein in Betracht zieht, als Mehrertrag für diese beiden Monate der Betrag von rund 420 000 M. fich ergiebt. Allein diese Annahme ist offenbar zu niedrig, denn das Manko betrug Ende Auguft noch nabeju 1 200 000 M., mithin 240 000 M. im Monat und ist im Monat September um nahezu 700 000 R., effenbar wesentlich durch die im Hinblick auf die bevorstehende Neueinführung antizipirten Geschäfte, herabgesezt worden. Stellt man, wie es daher richtig ist, die fünf ersten Monate des Halbjahres vom 1. April bis 30. September 1885 zum Vergleid, so tommt man auf einen Mehrertrag der BörsenSteuer von rund 3/4 Millionen Mark für die ersten zwei Monate seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes.
Das Verwendungsgesetz( Lex Quene) bestimmt, daß die Vertheilung derjenigen Beträge, welche aus den landwirth schaftlichen Zöllen an die Kommunalverbände überwiesen wer den, zu% nach dem Maßstabe der in den einzelnen Kreiſen aufkommenden bezw. fingirten Grund- und Gebäudesteuer er folgen soll, soweit solche nach den Grundsäßen der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 durch Buschläge zu den Kreis Steuern herangezogen werden kann. Damit die erste Berthei lung stattfinden fann, ist es nothwendig, zunächst die auf die einzelnen Kreise treffenden Beträge an Grund- und GebäudeSteuer nachzuweisen. Der Finanzminister hat dem zufolge eine Verfügung an die Regierungen erlaffen, nach welcher die be treffenden Nachweisungen bis zum 15. Februar 1886 einzu reichen sind. Da eine Vertheilung der zum erstenmal verfügjähriger Legislaturperioden auch die Forderung figurirt, daß bar werdenden Summe erst nach Beginn des Etatsjahres 1886/1887 auf die alsdann bestehenden Kreise erfolgen ann, wird für die Angabe der letteren die vom 1. April 1886 b giltige Eintheilung bezw. Abgrenzung allgemein zum Anhalt zu nehmen sein.
Zum Branntweinmonopol liegt jetzt die erste offigiöse Kundgebung vor. Die Berl. Bol. Nachr." bringen eine Darlegung, in welcher es heißt: Mit Recht ist bei der Generalbebatte über den nächstjährigen Reichshaushaltsetat von dem Redner des Zentrums die Zweckmäßigkeit einer Reform der Branntweinsteuer hervorgehoben worden, durch welche unter Wahrung der Intereffen der Landwirthschaft dem Reiche er hebliche Mehreinnahmen zugeführt werden. Mit diesen beiden Gefichtspunkten find aber die Biele einer wirklichen Reform der Branntweinsteuer nicht erschöpft. Es tritt ihnen vielmehr als brities Biel mindestens gleichberechtigt die Hebung der Moral und Gesundheit unseres Volles durch die Einschränkung übermäßigen Branntweingenuffes und den Ausschluß des nicht entfuselten Rohfpiritus von der Konsumtion hinzu. Diese wird nur vermöge einer sehr hohen Steuer, welche zugleich der Reichslaffe Dedung für die Verminderung des Steuerobjektes bietet, wirksam zu fördern sein. Ist aber eine Beschränkung des Trintlonsums eines der von der Steuerreform zu verfolgenden Biele, so erhellt, daß es zur Wahrung der Interessen der Landwirthschaft neben der Erwerbung anderer Absatzgebiete vor Allem erforderlich ist, der ohnehin schon drohenden Gefahr der Ueberproduktion vorzus beugen.... Scheint daher die vorzugsweise bisher erörterte Form der Spiritussteuer wenig geeignet, den Anforderungen zu genügen, welche an eine Reform dieser Steuer zu stellen find, so liegt es auf der Hand, daß neue Methoden der Be fteuerung, vor Allem also die Form des Monopols in den Kreis der Erörterung gezogen werden müssen. Gerade dieses kann, wenn auf richtiger Bafts durchgeführt, all' den Anforderungen genügen, die wir an eine gute Reform der Branntweinbesteue rung stellen müffen. Dann aber darf es nicht, wie neuerdings vielfach erörtert wird, ein Rohfpiritus Monopol, sondern es muß vielmehr ein richtiges Branntweinmonopol sein. Der Staat muß Eigenthümer des gesammten Spiritus und alleiniger Verkäufer des Branntweins werden.
In der dem Entwurf zum Zuckersteuergesetz beige schloffenen Begründung heißt es in Bezug auf die aus den Buderabgaben zu erzielende Einnahme, daß nach dem Maße. des Reinertrages in der Periode 1874/75 bis 1879/80 jest bet einem Jahreskonsum von 7,63 Kg. Robzucker pro Kopf der Bevölkerung die Jahresauflunft 1,32 M. vom Kopf oder ins gesammt zirka 60 600.000 m., mithin airta 21 800 000 m. mehr als im Durchschnitt der letzten fünf Jahre 1880/81 bis 1884/85 betragen müßte. Vom finanziellen Standpunkt sei demgemäß dahin zu ftreben, die Rübenzuderſteuer thunlichst in dem bezeichneten Maße ausgiebiger zu gestalten. Daß der angegebene Nettoertrag durch die Erhöhung der Steuer und die Regu
möglich, daß Sie selbst nicht wissen, welcher Gefahr Sie sich durch den Verkehr mit diesem Manne aussehen, ich aber sebe mich gezwungen, Sie darauf aufmerksam zu machen. Würden Sie in den Prozeß, der diesem Manne broht, vers wickelt, so sabe ich mich genöthigt, die Verlobung mit Apollonia zu lösen."
,, Hm, dadurch wäre nichts weiter verloren!" " Für Sie vielleicht nicht, aber Ihr Kind würde unglücklich werden. Apollonia liebt mich, sie weiß, daß sie an meiner Seite ihr Glück findet, und auch mir würde es un fäglich schwer fallen, den Schritt zu thun. Aber Sie werden begreifen, daß der Geheimsekretär des Polizeipräsidenten nicht die Tochter eines Verbrechers heirathen darf."
Eines Verbrechers?" fuhr Siebel entrüftet auf. Sie werden es, wenn Sie mit diesem Manne ein Bündniß schließen und sich zu seinem Mitschuldigen machen. Hanbelt es sich nicht um die Befreiung eines Gefangenen?" Wer hat Ihnen das gesagt?"
,, Sie hören, daß ich es weiß." " Dummes 3eug," spottete der 3immermann, seine Verlegenheit hinter einem ironischen Lächeln verbergend, die Polizei ist auch nicht allwissenb."
Was sie zu wissen wünscht, das erfährt sie auch," er widerte Raltenborn mit scharfer Betonung. Ihr Schwager ist auch in die Sache verwickelt gewesen, aber er scheint sich eines Besseren bedacht zu haben."
"
Es ist weder meinem Schwager noch mir eingefallen, einen Gefangenen zu befreien!" sagte Siebel, troßig auffahrend. Wir wissen wohl, daß das eine zu schwierige Sache ist, und für nichts und wieder nichts verbrennt man sich auch nicht gern die Hände. Sie sind da gewaltig auf bem Holzwege, über ihre Vermuthungen lache ich."
"
Aus Westfalen , 23. Dezember, wird der Frankf. 8tg." berichtet: Aus einem Vortrage, den der Amtsbruder und Parteigenoffe des Hofpredigers Stöcker, Pastor Diet, am 19. Dezember cr. in einer Versammlung des konservativen Vereins in Schaumburg- Lippe gehalten hat, erfährt man, daß in dem konservativen Programm neben der Forderung fünf
die politisch unreifen", d. h. alle Männer im Alter bis zu 30 Jahren, von der Theilnahme an der Reichstagswahl ausgeschlossen sein sollen; erst nach vollendetem 30sten Lebensjahre, erklärt der Herr Pastor, sei ein Mann urtheilsfähig und aur Wablübung zuzulassen! Nach einem Berichte der Mind. Beitung" machte schließlich ein Bauer, Wauth aus Meinssen, den wohlmeinenden Vorschlag, daß man sich, um die Vaga bunden und Bettler zu beseitigen, den Kolonien an schließe," d. b. dieselben nach Afrifa transportire. Wir wiffen nicht, ob der Herr Paftor aus Erfahrung gesprochen hat und ob er etwa gar diese Erfahrung an seiner eigenen Berson gemacht hat. Aber wenn das wirklich der Fall sein sollte, so wäre damit noch keineswegs der Beweis erbracht, daß alle Männer vor ihrem 30ften Lebensjahre zu wenig Ver stand befizen. Die Absicht, die Bettler und Vagabunden nach den Fieberkolonien abzuschieben, ist weder menschlich noch chriftlich; der Herr Pastor und sein Bauer" müßten nachgerade fie find doch über dreißig Jahre alt soviel Ver stand befizen, um zu verstehen, daß die heutigen Verhältnisse es find, welche unabläffig Vagabunden erzeugen.
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Aus dem sächsischen Landtage. Die sozialdemokratischen Abgeordneten im sächsischen Landtage haben folgenden Antrag eingebracht:
Die Kammer wolle beschließen:
Die Staatsregierung zu ersuchen, sobald als möglich, spätestens aber dem nächsten Landtag einen Gefeßent wurf vorzulegen, durch welchen das Gesetz über das Voltsschulwesen vom 26. April 1873
dahin abgeändert wird:
daß für alle auf Grund von§ 3 des erwähnten Gesezes errichteten Schulen
a. die Erhebung von Schulgeld,
b. die Erhebung besonderer Schulanlagen aufgehoben werde,
bagegen angeordnet wird, daß die Aufbringung der Unterhaltungskosten für die Voltsschulen, soweit diese nicht aus dem vorhandenen Vermögen oder Stiftungs fonds beftritten werden, durch Besteuerung aller steuer pflichtigen Gemeindemitglieder nach Maßgabe ihres Ein. tommens stattzufinden hat;
daß der Staat die Verpflichtung übernimmt, den Schulgemeinden zur Unterhaltung der Volksschulen einen jährlichen Beitrag von mindestens acht Millionen Matt aus der Staatstaffe dergestalt zu überweisen, daß dieser Beitrag, soweit er nicht für die Pensionen und Unter ftüßungen an Lehrer und Hinterlassene von Lehrern Verwendung findet, nach der Kopfzahl der schulpflich tigen Kinder an die einzelnen Schulgemeinden vertheilt wird:
baß in den Volksschulen einheitliche Lehrbücher für das ganze Land eingeführt werden, deren Auswahl eine alljährlich stattfindende Konferenz der Schulinspektoren
3um Beispiel die Pension meiner Frau." " In dieser Angelegenheit würden Sie sich doch wohl an die Generalin wenden, die Ihrer Frau die Pension zahlt."
Besondere Gründe veranlassen mich, mit dem Bruder der Generalin darüber zu reden." " Darf man diese Gründe erfahren?" Wozu? Es find Privatangelegenheiten, die Sie nichts
angehen."
Nennen Sie es mit dem richtigen Wort," sagte Werner farkaflisch, es ist ein Geheimniß, welches Niemand erfahren darf. Ob Sie selbst es fennen, weiß ich nicht, aber ich weiß wohl, daß Ihre Frau, Rabe und der Gefangene in dieses Geheimniß verwickelt sind, und ich gebe Ihnen mein Wort darauf, der Untersuchungsrichter wird nicht ruhen, bis er es erfahren hat."
"
Was tümmert das mich!" erwiderte Siebel achfel zuckend.
"
Was das Sie fümmert? Außerordentlich viel! Jenem Geheimniß liegen Verbrechen zu Grunde, und die Enthüllung desselben wird die Betheiligten in's Gefängniß bringen. Die Enthüllung ist näher, wie Sie glauben, und es tann Ihnen so wenig wie mir gleichgiltig sein, welche Rolle die Mutter Apollonia's in jenem Prozeß spielen wird. uns Beiden liegt viel daran, die Gefahr abzuwenden, und bas kann nur dadurch geschehen, daß Sie und Ihre Frau auf die Seite des Richters treten."
"
Hm, fahren Sie fort!"
Ein unumwundenes Geständniß würde-"
Mein bester Herr, damit hat's noch eine Weile Beit," fagte der Zimmermann hafiig, zu viel darf man auch nicht verlangen. Sind Sie vielleicht beauftragt, mir Sind Sie vielleicht beauftragt, mir
,, Und wenn ich es wäre?"
das Alles zu sagen?" Gut für Sie, wenn Sie es lönnen! Ich denke trot Ihrer Versicherungen doch anders darüber. Wollten Sie mit biefem Manne nichts zu schaffen haben, so würden Sie ihn nicht besuchen-"
Rann mein Besuch keinen anderen 3wed gehabt
haben?"
" Ich wüßte nicht, welchen!" entgegnete der Sekretär, indem er forschend zu seinem Begleiter aufschaute.
" Dann kann ich Ihnen nur antworten: warten Sie ab und überlassen Sie es mir, zu handeln, wie ich es für gut finde. Wenn ich die Gelegenheit benußen will, um mir zu einem fleinen Vermögen zu verhelfen, so können Sie dagegen doch wahrhaftig nichts einwenden, denn dieses Ver mögen wird später Ihnen zufallen."
vorzunehmen hat und daß die Lehrmittel an die Schüler
unentgeltlich verabfolgt werden.
Hierzu sei erläuternd bemerkt, daß im Jahre 1884 der Gesammtaufwand für die öffentlichen Volksschulen in Sachsen fich auf 16 833 038 Mart belief, zu denen der Staat nur 1 627 743 Matt inkl. der Penfionen und Unterstügungen an Lehrer und deren Hinterlassene beitrug. Schulgeld warde in sämmtlichen Gemeinden, wenn auch in verschiedener Höhe er hoben und falls man für drei Kinder Schulgeld bezahlt war, meist bas vierte und die folgenden frei. Neben dem Schulgeld bes steht in den meisten Gemeinden noch die Erhebung besonderer Schulanlagen; Lehrmittel find mit Ausnahme an Armen- und Waisenschüler nirgends frei. Dadurch nun, daß der Staat die ganze Schullaft den Gemeinden aufbürdet, find viele derselben mit Steuern überlastet und find kaum noch im Stande, den vom Gesez erhobenen Anforderungen zu genügen, fie bleiben mit der Zahl der Lehrer und mit den nöthigen Schulbauten im Rückstand. Würde der sozialdemokratische Antrag angenommen, so würden unsere Gemeinden mit einem Schlage um eine große Laft erleichtert, viele, welche nur die einfache Voltsschule befizen, würden mehr als die Hälfte der Unterhaltungsfoften abgenommen bekommen.
Dresden , 22. Dezember. Das Stilleben unseres Landtages würde faum unterbrochen, wenn nicht ab und zu die paar Sozialdemokraten dafür sorgten. Am Freitag handelte es fich um die Wahrung der öffentlichen Stimmzettelabgabe und der öffentlichen Stimmzettelauszählung bei den Gemeindewahlen. Der Gemeinderath zu Blauen bei Dresden hatte nämlich angeordnet, daß diese Wahlhandlung, nur geheim von den Wahlausschußmitgliedern, die der Gemeinderath selbst wählt, stattzufinden habe. Beschwerden bei den verschiedenen Instanzen helfen nichts, da die Gemeindeordnung über die Art der Wahl bandlung feine Bestimmung enthält. So kam die Angelegenbeit auf dem Betitionswege zur Verhandlung in der Kammer. Die Deputation hatte beantragt, die Beschwerde auf sich bes ruhen zu laffen, wogegen die Abgg. Bebel, Geyer, Kaden, Vollmar reagirten, da damit dem Mißbrauch Thür und Thor geöffnet sei. Daß die Wahlhandlung öffentlich sein müsse, set selbstverständlich, selbstverständlich, sonst habe die Wahl keinen Sinn; Mißbräuche zu konstatiren sei sonst unmöglich und doch fordere die Die Abgg. geheime Wahlhandlung zu Mißbräuchen heraus.
v. Bohlen und Dr. Pfeiffer, und der Minister des Innern vertheidigten die Praxis des geheimen Wahlverfahrens und so entschied denn auch die Kammer. Der Antrag der Deputation wurde gegen fteben Stimmen angenommen.
Zoll- und Steuerdefraudation, Schmuggel und hinterziehung der Gefälle, find in jedem Staate, welcher den angeblichen Segen" des Systems der Bölle und indirekten Steuern genießt, an der Tagesordnung. Sehr zutreffend sagt der englische Kulturhistoriker Thomas Buckle: Die Gesetzgeber haben den Schleichhandel mit allen seinen Verbrechen hervor gebracht und so die Heuchelei und den Meineid vermehrt. Vor uns liegen zwei amtliche statistische Nachweisungen betreffend die im Deutschen Reiche bezw. Bollgebiete während des EtatsJahres 1884/85 angeftrengten und erledigten Prozesse wegen Uebertretung der Boll- und Steuergefeße, sowie der Ein- und Ausfuhr und Durchfuhr- Verbote. In Beziehung auf Zölle wurden anhängig 16 666, erledigt wurden( einschließlich der noch aus dem Vorjahre überkommenen) 16 703 Prozesse. Wegen Boll- Defraudation( Schmuggel) wurden verurtheilt 11 414 Personen. Die von diesen hinterzogenen einfachen Ges fälle beziffern fich auf den Betrag von 54 840 Mart; die er tannten Geldstrafen beliefen sich auf 369 287 Mart. Wegen Ordnungswidrigkeit im Bollwesen erlitten 4518 Personen Geld ftrafen im Gesammtbetrage von 18 603 Mart. Unmittelbar zu Freiheitsstrafen verurtheilt wurden 87 Personen. In Bezug auf den Schmuggel steht die Provinz Hannover einschließlich Bremen mit 3945 erledigten Prozessen und 3618 Verurtheilungen oben an. Ihr folgt Schleften mit 3158 Prozessen und 1857 Verurtheilungen; dann Schleswig- Holstein einschließlich Hamburg und Lübeck mit 2059 Prozessen und 1611 Verurtheilungen; das Rheinland mit 1864 Prozessen und 1042 Verurtheilungen. Wegen Verstoß gegen die Ein-, Ausfuhr- und Durchfuhrverbote, sowie in Beziehung auf die Rübenzudersteuer, die Abgabe von inländischem Salz, die Tabaksteuer, die Wechselstempelsteuer, die Reichsstempelsteuer, die Spieltaitenstempelsteuer, die Reichs ftempelabgaben, die Branntweinsteuer, die Braufteuer und die Uebergang abgaben wurden angeftrengt 63 550 Prozesse, wovon 33 428 thre Erledigung fanden. Die Gesammtzahl der hierbei zu Geldstrafe im Gesammtbetrage von 985 241 Mark verurtheilten Personen belief sich auf 20 843; unmittelbar zu Gefängnißftrafe verurtheilt wurden 248 Personen. Die Menge der bei unmittelbarer Einschwärzung über die Grenze tonfis airten Waaren belief fich auf 81 722 Rg., darunter 29 306 g. Tabat und Tabatfabritate; 29 387 Kg. Salz; 10 131 Rg. Raffee; 5191 Kg. Buder und 1317 Kg. Betroleum. Ferner wurden konfiszitt 226 Stüd Rindoich und 1115 Stüd Schweine und Spanferkel. Nur in einem Direktiv- Bezirke fand feine Konfistation von Schmuggelwaaren statt, nämlich in Württemberg. Jm Direktiv Bezirke Thüringen tam eine Konfistation vor, in Hessen Nassau fünf. Ohne das famose
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Sie wollen es durch Drohungen erpressen?" fragte Kaltenborn in warnendem Tone. ,, Davon rathe ich Ihnen entschieden ab, es könnte zu einer Anllage gegen Sie führen. Hören Sie die Vorschläge, die der Untersuchungs richter Ihnen machen wird und prüfen Sie dieselben ernstlich.
" Ich habe mit ihm nichts zu schaffen!"
" Aber er mit Ihnen! Denten Sie an die 3u funft Ihrer Tochter, Sie würden es nie verantworten fönnen"
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Jetzt lassen Sie mich in Ruhe!" rief der 3immer mann wüthend. Sie haben mir keine Vorschriften zu machen, und Sie sollten sich schämen, daß Sie sich zu solchen Diensten gebrauchen lassen. Ein Spion ist immer vers ächtlich, er muß sich selbst verachten."
Er bog rasch in eine Seitenstraße ein, ohne sich nach seinem zukünftigen Schwiegersohne noch einmal um zusehen.
Die Warnungen und Vorstellungen Raltenborn's hatten ihn geärgert, sie drohten seinen Plan zu durchfreuzen.
Daß Rabe bereits so scharf überwacht wurde, hatte er nicht vermuthet, also auch nicht in den Kreis seiner Berech nungen gezogen, für ihn ergab sich daraus die Nothwendig keit, rasch zu handeln.
Auf der anderen Seite ging aber auch aus den Worten bes Sekretärs hervor, daß der Untersuchungsrichter bis jetzt noch nichts entdeckt hatte; beharrte der Gefangene bei seinem Schweigen, so fonnten immerhin noch Wochen vergehen, ehe das Geheimniß enthüllt wurde.
Wo ist Apollonia?" war seine erste Frage, als er in das Bimmer seiner Frau trat.
"
Die ehemalige Wärterin saß mit ihrem Stridftrumpf am Tisch, auf dem die brennende Lampe stand, sie blickte betroffen den Eintretenden an.
Sie besucht eine Freundin," antwortete fie. Der Zimmermann rückte einen Stuhl an den Tisch und ließ sich nieber.
" Der Sekretarius ist ein Polizeispion," sagte er, der
Kerl dürfte uns nicht mehr in's Haus tommen."