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Beilage zum Berliner Volksblatt.
tr. 17.
Politische Uebersicht.
e Versamm Von dem Gefängnißvorfiand zu Halberstadt erhalten Den Buer folgende Berichtigung des Artikels, betreffend Strafs sigen Gelaft des Reichstagsabgeordneten eine, in Nr. 9 des„ Ber Sherige Tner Boltsblatt" vom 12. Januar 1886: 1. Bei Antritt seiner Gefängnisstrafe am 18. Juni 1885 ungen mit Diedsgerichind dem Strafgefangenen Heine unter Anderem die§§ 18 allen find, nd 50 des Reglements für die Gefängnisse der Justizverwal Eat. Da ng vom 16. März 1881 vorgelesen. Hierüber ist ein Pro ine für tifoll aufgenommen und p. Heine bat sich unterschriftlich e eine Neuerpflichte, diesen Bestimmungen nach zu leben. von ter 2. Seine bat während der Strafzeit vom 18. Juni bis ar, daß 3. Dez mber 1885, mit Ausschluß der Zeit vom 19. bis 25. fen werde tovember, die beste und freundlichste Belle Nr. 22, die einzige ne Stelle sinzelhaftz lle des Gefängnisses, welche mit einem Blendkasten ungen dert versehen ist, bewohnt und hat nie über deren ang, denn eschaffenheit Klage geführt.
einen Anlehr, insbesondere der Handel mit Kleidern und Lebens He beſchlitteln, das Geschenke Geben und Empfangen, wie alle Darlehnsgeschäfte find den Gefangenen sowohl ng der mer etter einander, als gegenüber den Gefängnißbeamten untersagt. einen Gefen Gefangenen ist verboten, von den Be alle Fälle ern der Anstalt ohne Genehmigung des orstandes irgend etwas anzunehmen. laffen. D
4. Jm Oktober v. J. ist dem Heine von seiner Ehefrau auf er feinem Wege von der Inspektion zum Gefängniß binter bem auf diese iden des fie begleitenden Aufsehers eine Quantität Wurst Tammelt, la gestedt worden. Ein Theil dieser Wurst ist demnächst ig aufs bit Strobiad des p. Heine verste dt vorgefunden( Durch Vorgänge deret). Heine weigerte fich anfänglich, denjenigen zu nennen, einige dem er dies Nahrungsmittel empfangen hatte.
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Les darauf 5. Um zu ermitteln, ob weitere unerlaubte Gegenstände in Borwurf me Nr. 22 vorhanden und ob Beamte bet den fiicht en herbeig brigteiten betheiligt feien, wurde Heine auf am( die allerdings mit einem Blendlaften versehene Belle Nr. 6 orderte der legt. Am 31. Ottober wurden hinter einer Brett. ungemäß rtleidung der Belle Nr. 22 6 Mart 10 Pf. entdedt. Bejellen w wieder ben de betauf find eben dort 1 Mark 10 Pf. gefunden, welche be Beträge p. Heine dort versteckt und auf wiederholtes erließ eine fragen des Gefängniß Inspektors auf sein Ehrenwort thge den lärt hatte, daß er Geld nicht in seiner Belle habe. Erst auf Stimmzette drobung förperlicher Visitation zeigte Heine das Bersted des Gelabgegeben vor. Entweder hatte Heine, welcher ger äߧ28 des Reglements 3, Ließ 6 Vertrauen auf seine Person bei der Aufnahme nicht visitirt Tannhauser, diese Gelder damals oder nach einem späteren Besuche Anwesende seiner Behausung nicht abgeliefert oder ste sind ihm später en für unge stedt.
e Versamm 6. Nachdem p. Heine seine Ehefrau als die Ueberbringerin Balte Au Wurst genannt und nachdem der Anstaltsarzt sich mit der Wahl nid rückverlegung des Heine nach Belle 22 einverstanden erklärt te, ist dies unverzüglich geschehen.
tellmacher 7. Heine hat wiederholt, obschon er die von ihm verlangte, 40. Die quali ftets gelobte und in quanto mir gegenüber nie be ber den vogelte Kranfenfoft erhielt, von einem dafür disziplinarisch Allord raften Mitgefangenen Anstaltsbrod gegen Entgelt fich geben 3 zu demen. Einem anderen Mitgefangenen hat er 50 Pfennige 1. Beimer der Thür seiner Belle mit dem Ersuchen zugestedi, dafür Anftaltsbrode zu verschaffen.( Verleitung zu Pflicht ende ben hierauf die rigleiten). 18. Ein Aufseher mußte disziplinarisch bestraft werden, weil Der ganze ommen. ebuloet hatte, daß von p. Heine die zu 7. erwähnten Nahlet:„ Die mittel angenommen worden find.
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Der Gefängniß. Vorstand: Schöne, Erster Staatsanwalt.
r Berlins 9. Das französische Buch über Christenthum und Sozialis arbeiteten ist für Heine von deffen Ehefrau abgegeben nud nicht beid beauftrag andet worden, weil dem p. Heine durch ministerielle Vermit den ng allgemein franzöfifche und englische Lektüre geftattet war. eten. Auch 10. Etwa sonst erforderliche Berichtigungen fann ich, weil hnen zu bezüglichen Alten seit dem 7. o. M. theilweise haben ver t werden müssen, zur Beit nicht geben. daß der spricht die alberstadt, den 16. Januar 1886. chfo fchwad wurden au und an der Einer der tüchtigsten und charaktervousten Jour mitwirle ften, Herr Dr. Adolf Phillips ist gestern Morgen Herren Da nach 10 Uhr verschieden. Deiselbe war mehrere Jahre Chefredakteur der Berliner Volkszeitung" und als solcher nmiffion ni 5 und B Ite er, soweit sein Einfluß reichte, dieses Blatt mit demos Lohntomm chem Geifte. Daß der Verstorbene dieses fortschrittliche tuf, daß neben n nicht völlig demokratifiren fonnte, lag an den eigen Irbeitszeitun lichen Besitzverhältnissen desselben. Besonders hielt nach Erlaß des Sozialistengefeßes Dr. Philips alle Angriffe Die Sozialdemokraten, gegen die von der Reaktion wehr ar in ben gemachten, aus den Spalten des Blattes fern und bes Bereinigang ate auch dadurch seine noble, echt demokratische Gefinnung. thre regelm Jahresfrist gründete der Verstorbene mit dem Reichstage rauf aufme ordneten Lenzmann die Demokratischen Blätter" gow's Braheim ersten Halbjahr, wo die Begründer selbst rsucht um talistisch lebhaft thätig bei denselben waren, find bei Verbreitung demokratischer Grundsäße segensreich wirkten, lalaten beper aber mehr und mehr im Parteigetriebe verblaßten.m wir uns vorbehalten, unseren Lesern noch einige nähere ren und 25 t den Kobeilungen über den Verstorbenen zu machen, wollen wir em Worte schließen: Es ist dahingeschieden ein bedeuten Bnachweis chrifft. llerisches Talent, ein höchst ehrenhafter Charakter.
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nelde fich zu feinem Andenken!
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Die Sozialisten unter sich! Unter dieser Spizmarke Dient Herr Eugen Richter in seinem Blatte, daß ein denickerstraße erspruch jedenfalls darin zu erkennen sei, daß sich die ftische Bartei zwar an den Stadtverordneter wahlen, nicht bei. Der Van den Landtagswahlen betheiligt habe. Das Wahlrecht in Schautu tere fei nicht ganz so beschränkt, wie dasjenige für die Lithograph berordnetenwahlen. Das ist der reine Humbug! Wenn
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Donnerstag, den 21. Januar 1886.
Weise zu gedenten. Das Kapitel hat jedoch beschlossen, dieser Anregung nicht Folge zu leisten, da bei der augen blicklichen Lage der Diözese an dem Gottesdienste nichts ge ändert werden dürfe.
Auf Grund des Sozialistengesetzes verbietet die fönig liche Regierung zu Arneberg die nichtperiodische Druckschrift: Mucker, Pfaffen- und Königsschwindel,( Bur Naturgeschichte Der Voltsausbeuter)", auf welcher weder der Name des Vers faffers, Verlegers cter Herausgebers, noch der Druckort ange geben ift.
Die polnische Fraktion des Abgeordnetenhauses soll, wie dem Hamb . Correfp." telegraphirt wird, beschloffen haben, einen Antrag, betreffend die Ausweisungen, nicht einzu bringen. Die Ausweisungsfrage wird freilich dennoch auch im Landtag zur Spracht kommen und bei der gegenwärtigen Zu sammensetzung desselben dürfte eine dem Reichstagsbeschluß entgegengesette Auffaffung zur Geltung fommen.
stantfurt a. M., 19. Januar. Die Friedhofs, affaire wird mehrere Verhandlungstage in Anspruch nehmen, Meyer wird für die zahlreichen Körperverlegungen verantwort lich gemacht; Schutzmann Wingleit wird beschuldigt, drei fltehende bereits am Thore angelangte Theilnehmer am Leichen. begängnisse mit seinem Säbel ganz ohne Grund geschlagen und verlegt zu haben, während die Schußleute Hohmann und Schweiger beim Absuchen des Kirchhofes einen harmlosen Maurer, der erwiesenermaßen mit der ganzen Sache nicht das geringste zu thun batte, mit ihren Säbeln in Behandlung nahmen. Die Anklageschrift ist den vier Beschuldigten seit einigen Tagen zugeftellt worden. Kommiffar Meyer wird von Dr. Meyer und die Schußleute von Dr. Geiger vertheidigt werden, während Dr. Eppstein sich im Auftrage der verwundeten anschließen wird. Leichenzug- Theilnehmer der öffentlichen Anklage als Nebenkläger
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Zur Balfantrife liegt die Mittheilung vor, daß die griechische Regierung den Abrüftungsvorschlag der Mächte abgelehnt, weil die auf der Ballanhalbinsel schwebenden Fra gen eine befriedigende Lösung noch nicht gefunden, die Fries bensverhandlungen zwischen Bulgarien und Eerbien noch nicht einmal begonnen und die Stellung, welche Griechenland ein genommen habe, in den verschiedenen Birkularnoten dargelegt sei, die seitens der griechischen Regierung an ihre Vertreter im Auslande ergangen wären. Serbien und Bulgarien haben noch nicht formell abgelehnt, es scheint aber wenig Aus ficht vorhanden zu sein, daß die Note Erfolg hat. Schwerlich werden fie versprechen, das Gewehr aus der Hand zu legen, wenn nicht die Türkei ihre ungeheuren Rüftungen rüdgängig macht. Die Aufforderung der Kächte ist aber nicht eigentlich in einer Kollektionote enthalten. Der Wortlaut der Noten ist verschieden, dem Inhalte nach stimmen sie überein.
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Betreffs der Friedensverhandlungen zwischen Serbien und Bulgarien ist man immer noch nicht so weit, daß man sich über den Drt geeinigt hat, wo die Verhandlungen abgehalten werden sollen.
Die englische Morning Post", das Drgan des Premier ministers Salisbury , erfährt, daß England nöthigenfalls bereit set, energische Maßregeln zu ergreifen, um Griechenland zur brüstung zu zwingen. Für den Fall, daß die britische Re gierung einen solchen Schritt thue, werde Deutschland ihr feine Mitwirkung leihen.
Parlamentsberichte.
29. Sigung vom 20. Januar, 1 Uhr. Am Tische des Bundesrathes von Schelling, von Burchard und Kommissarien.
Die erste Berathung des G. E., betr. die Rechtspflege in den deutschen Schußgebieten, eröffnet Staats sekretär v. Schelling mit folgender Erklärung:
III. Jahrg.
mit Rückfcht darauf, daß bei Regelung der Gerichtsbarkeit in den Schußgebieten einerseits die Mitwirkung inländischer Ges richte und sonstiger Behörden des Reiches wie der Bundesftaaten nicht zu entbehren und andererseits den in den Schußgebieten ergehenden Alten der Gerichte innerhalb des Reichs landes und der diesem gleichgestellten fonfularischen Jurisdiktionsbezirle dieselbe Wirkung wie den gleichen Atten deutscher Gerichte zu sichern sein wird" uns diese Vorlage gemacht. Unmittelbar vor den eben zitirten Worten findet sich aber in den Motiven folgender Sat: Im Hinblick auf den rechtlichen Inhalt der in der übernommenen Schußherrschaft liegenden Be fugnisse würde die Regelung der Gerichtsbarkeit wie der sonstigen inneren Verhältnisse der Schutzgebiete lediglich im Verordnungswege erfolgen tönnen, soweit nicht die Be willigung von Geldmitteln des Reiches in Frage stebt". Dieses ist der Kernpunkt, gegen den ich meinen Angriff richte. Es würde hierdurch, wenn dieses Gefeß von uns als richtig anerkannt würde, ein Präzedenz geschaffen werden für alle fol genden Zeiten und festgestellt werden, daß in den deutschen Kolonien nicht ein verfassungsmäßiges Verhältniß besteht, son dern daß fie der absoluten Herrschaft der Reichsregierung, des Reichskanzlers oder des Bundesraths übergeben find. Diesen Absolutismus können wir nicht zugestehen. Namens meiner politischen Freunde protestire ich hiermit laut und feierlich gegen dieses Gefeß. Ich beantrage, die Vorlage der 3. Kommission zur schleunigen Beschlußfassung und Berichterstattung zu überweisen.( Lebhafter Beifall im Zentrum und links.)
Kommiffarius Geb. Legationsrath Krauel: Der Vor rebner hat fich hauptsächlich an die staatsrechtliche Seite der teichsverfaffung und der Stellung des Reichstags innerhalb Frage gehalten, ob es dem Geist und dem Buchstaben der berselben entspricht, daß die auf Grund dieses Gesetzes zu er laffenden Verordnungen der Zustimmung des Reichstags oder nur zur Kenntnißnahme vorgelegt werden sollen. Ich beschränke mich darauf, die praktischen Gründe für den vorgeschlagenen Verhältniffe in den Schutzgebieten in finanzieller wie in admini Modus darzulegen. Wir gingen davon aus, bei Regelung der strativer Beziehung nur das absolut Nothwendige zu thun, im Uebrigen es der Privatinitiative zu überlaffen und von Reichs wegen nur da einzutreten, wo die Natur der vom Reiche den Aufgaben, übernommenen Schußherrschaft es unabweislich verlangt. Bu die fich von diesem Gesichtspunkt aus nicht abweisen laffen, gehört die Gewährung und Sicherung des Rechtsschußes in unseren Schußgebieten, insofern dort leine anderen dazu geeigneten Organe vorhanden sind. Es muß der Zukunft vorbehalten bleiben, Versuche zu machen, mit Einfluß auf die Rechtsanschungen und Rechtsübungen der EinHilfe von Schule und Kirche allmälig einen zivilisatorischen schriften und Prozeßeinrichtungen fönnen wir einen solchen geborenen zu gewinnen. Mit unseren Geseßen, Rechtsvor Prozeß nicht improvifiren. Ich glaube, daß, wenn Sie diese gedanken betrachten, Sie zu dem Schluffe lommen müffen, daß Lage der Verhältnisse ohne Voreingenommenheit und hinter bas Mandat, welches wir von Ihnen erbitten, nicht in An spruch genommen werden soll, um dem Absolutismus zu die nen, um ein despotisches Regiment in den Kolonien einzu führen, um den Brärogativen des Reichstages und der Stel lung, welche derfelbe im öffentlichen Leben einnimmt, zu nahe nothwendig ist im wohlerwogenen und wohlverstandenen Inter zu treten, sondern daß das Mandat, welches wir brauchen, effe der Rechtsordnung und der Rechtssicherheit in unseren Schutzgebieten.
Abg. v. Reinbaben( tons.): Der Abg. Rintelen hat geäußert, es sei endlich Beit, daß über das ftaatsrechtliche Ver hältniß unserer Schußgebiete volle Klarheit geschaffen werde. Aber ich bezweifle, daß er durch seine Ausführungen Klarheit in dieses Verhältnis gebracht hat, und die unfertigen, unentwidelſten Bustände unserer Schußgebiete sind auch zur Zeit nicht geeignet, uns zur Klarheit zu verhelfen. net, uns zur Klarheit zu verhelfen. Der Herr Staatssekretär des Reichs- Justizamts bat Sie daher mit Recht gebeten, vor Allem praktischen Erwägungen Raum zu geben und nicht fonftitutionelle Fragen in den Vordergrund zu stellen, wo es fich um Territorien handelt, für deren staatsrechtliche Behand lung bisher keine Normen eristiren, deren Staatsrecht in der Entwickelung begriffen ift. Man muß fich hier mit faktischen Verhältnissen abfinden. Ich glaube nicht, daß es nothwendig Sie, demselben ohne Vorberathung Ihre Bustimmung zu er ist, den Geseßentwurf in eine Kommission zu senden, und bitte thellen.( Beifall rechts.)
Es ist das erste Mal, daß die gefeßgeberische Mitwirkung des Reichstages im Interesse der Schußgebiete in Anspruch ge nommen wird. Wenn man die Art und Weise betrachtet, wie andere Kolonialmächte zu Werke gegangen sind, um in den ins Leben zu rufen, so hätte es für uns nabe gelegen, diesem Rolonien nach ihrer Erwerbung die Anfänge ftaatlicher Bildung Beispiel zu folgen und die unerläßlichen Vorkehrungen für die Rechtspflege im Verordnungswege zu treffen. Die verbündeten Regierungen haben vorgezogen, den Reichstag bei dieser Rege lung zu betheiligen, weil zur Mitwirksamkeit der zu schaffenden Behörden erforderlich ist. Sie haben um so weniger Gerichtsbarkeit die Wirkung und Rechtshilfe inländischer Anstand genommen, den Weg der Gesetzgebung zu be treten, als es ihnen um praktische Biele zu thun war, in Bezug auf welche fie der Unterstügung des Reichetages ficher zu sein glauben, und weil sie ihrerseits nicht die Veranlassung vorkehrung fonftitutioneller Fragen geschädigt werden. Was nun bieten wollen, daß die Früchte dieses Einvernehmens durch Hernehmungen nach dem Eindruck, den wir gestern bereits konstageschlagen, seine Bustimmung zu der Einrichtung einer deutschen den Inhalt der Vorlage anlangt, so wird dem Reichstage vor Gerichtsbarkeit in den Schutzgebieten nur im Brinzip zu ertheilen, Die nähere Ausführung aber einer unter Buftimmung des Daß diese Art der Regelung den Verhältnissen entspricht, das Bundesrathes ergehenden kaiserlichen Verordnung zu überlaffen. wird wohl auf leiner Seite des Hauses verkannt werden. treffen sollte, was fich wohl Niemand zutrauen wird, so find Wenn man auch bei der ersten Einrichtung überall das Richtige ja die Verhältnisse selbst, mit welchen bei der ersten Drganisation unterworfen. Es treten neue Erscheinungen, neue Fragen her gerechnet werden muß, einer unaufhaltsamen Umwandlung gerechnet werden muß, einer unaufhaltsamen Umwandlung vor, und diesem Wechsel der Bedürfnisse werden auch die zu erlaffenden Normen folgen müffen. Derartige unfertige und fluttuirende Zustände find fein geeigneter Boden für eine exakte
Königfeinige Personen bei den Landtagswahlen mehr wählen gesesgeberische Kognition, und ich glaube, meine Herren, Sie Zoals bei den Stadtverordnetenwahlen, so wählen bei perrn Dr. Sen doch die einzelnen Klaffen ihren Stadtverord interimistische Regelung dem Verordnungswege überlassen. 4. Verschieben, so daß es in der dritten Klaffe gelingen fann, einen n laffen moter der Sozialisten ins Rathhaus zu schiden. Bei den lets zum Winagswahlen aber lönnen die Sozialdemokraten in der
effen ber
Klaffe wohl einige Wahlmänner durchseßen, aber diese niemals einen sozialistischen Abgeordneten wählen , weil fie gemeinsam mit den Wahlmännern der 1. und
allen, Rome ftimmen müssen und 2 doch mehr ist als 1. Das
erflag, ben gesordnung miffion. 3. itimirt.
-
1. Gefchäfilid
Derr Richter auch, der aber gerne sähe, daß die sozialisti rbeiter fich in unfruchtbaren Agitationen verzettelten. us Posen theilt die Nordd. Allg. Big." folgendes mit: über der allgemeinen Theilnahme, mit welcher das Regierungsjubiläum Sr. Majestät des Raisers und
Age
diese
Abg. Hintelen( Bentrum): Es handelt sich hier um eine staatsrechtliche, nicht um eine völkerrechtliche Frage. Nach dem Herrn Staatssekretär berührt die Vorlage nur das Strafs daß die Reichsregierung die Mitwirkung des Reichstages und bürgerliche, nicht das öffentliche Recht. Ich fürchte sehr, bei Regelung anderer Verhältnisse in den Schußgebieten nicht für nöthig hält. Sie befindet sich überhaupt über die staatsrechtlichen Beziehungen derselben in erstaunlicher Untlar heit. Nach der Dentichrift über Kame: un und Togo hat der Gouverneur selbstständig einen Verwaltungsrath eingerichtet, Einzelrichter angestellt, furs Bestimmungen getroffen, die sonst überall im Wege der Gefeßgebung regulirt werden. Nach allen Verträgen hat die Landeshoheit über diese Schußgebiete Seine
versammlung in dem ganzen Königreiche gefeiert wurde, ift das Ver im Reflader Belen am 3. Januar d. J. höchst charakteristisch. Majestät der Kaiser im Namen des Reichs übernommen. Wer ir hören, ist es dem Domlapitel in Gnesen seiner Beit en. 4. Stat Regierung nahe gelegt worden, an bem genannten euwahl ben der Domkirche des Regierungsjubiläums in geeigneter
Pflege ber
eine Bell
ist nun der eigentliche Träger aller dieser Rechte, der Kaiser ist nun der eigentliche Träger aller dieser Rechte, der Kaiser oder das Reich, und, wenn dieses: der Reichskanzler und der Bundesrath oder auch der Reichstag? Die Reichsregierung hat
Abg. Dr. Bamberger( deutschfreis.): Ohne den staatsrechtlichen Bedenten des Abg. Rintelen in allen Einzelnheiten viel näher als der, die vom Tisch des Bundesrathes und vom zu folgen, flebe ich doch seiner Anschauung in dieser Frage Vorredner vertheidigt worden ist. Einigermaßen eingeschränkt werden meine Bedenken gegen die Vorlage allerdings durch Die Betrachtung, daß ihre praktische Bedeutung sehr wesentlich dadurch reduzirt wird, daß unsere ganzen folonialen Unter tiren fonnten, fich in Bukunft wahrscheinlich in außerordentlich Stimmung bei bescheidenen Grenzen bewegen werden. Wenn ich die Der gestrigen Debatte über Kamerun und was dazu gehört, dieses gemüthliche Balaver, um mich famerunisch auszudrücken, mit den hochaufschäumenden Erwar tungen hier und noch mehr draußen im Reich vor ein, swei Jahren vergleiche, dann darf ich wohl sagen, daß, wenn die Auftlärung noch ein, zwei Jahre in demselben Maße fort schreitet, ich das Vergnügen haben werde, den größten Theil Der Nation und vielleicht auch des Reichstages bei der Meinung zu begrüßen, die von Anfang an die meinige war und noch mehr als je ist, nämlich daß unsere ganze Kolonialpolitit nichts sein wird, als ein sehr theures Spielzeug für die nationale Phantafte.( Buftimmung links und im Zentrum.) Deshalb will ich mich auch über die Frage nicht sehr erhißen, wie in Bukunft diese höchst schäßenswerthen Negergebiete, in denen fein Europäer leben, in denen er aber sehr leicht sterben tann, verwaltet werden. Gleichwohl bandelt es sich dabei um Prin zipien, die wir hier nicht leichten Raufes preisgeben dürfen. Die Berufung auf das englische Vorbild schwebt völlig in der Luft. Von dem Begriff der Charters an, die wir bezeichnender Weise mit Schußbrief übersetzen, was sich durchaus nicht deckt, bis zu der Art der Verantwortlichkeit der Regierung ist ein febr bedeutender Unterschied zwischen dem, was in England und dem, was bei uns geschieht. In England hat aber schließlich das Parlament das Recht, alles, was die Regierung in Den Kolonien thut, aus eigener Machtvollkommen heit, wenn es damit nicht einverstanden ist, hinfällig zu machen. Vor allem aber fann in England nicht eine Re gierung existiren, die mit ihren Verwaltungsaften mit dem Barlament in Widerspruch steht. Wäre dort eine Regierung denkbar, die solche Beschlüsse, wie die in den legten Tagen hier gefaßten, ftillschweigend mit Verachtung über sich ergehen ließe Hätten wir ein solches Verhältniß, dann brauchten wir allerdings auch jene Vorsichtsmaßregeln nicht. Aber wenn man das Beispiel Englands anruft, um sich damit die Unverant