& und die Leser mit den Firgem darauf zu verweisen. Jeder, der fich auch nur einigermaßen um die innere Geschichte unseres BoltcS bekümmert hat, weiß, was wir meinen und daß wir recht haben- Er weiß auch, daß es eine Zeit, nein, mancherlei Zeitpcrioden gab, in denen man nicht mit Unrecht vomdeutschen Michel  " sprach, den man fich ohne die Schlaf« mütze über die Ohren nicht denken konnte. In dieser in breiten Schichten unseres Volkes selbst jetzt noch vorhandenen Theilnahmlofigkeit erblicken wir auch eine der Hauptursachen, wamm es in Bezug auf manches, was mit den oberstcn Bedingungen eines angenehmen und glücklichen Daseins auf's Innigste zusammenhängt, noch immer nicht besser steht, noch immer nicht recht vorwärts will. Viele find eben schon zufrieden, wenn fie das Nöthigste für des LeibeS Nahrung und Nothdurft haben: an ihr geistiges und fittliches Wohl, an alle die anderen Beziehungen zum Leben, mit denen das Wohlergehen ihrer eigenen Person und ihrer Familie fich auf's Engste derührt, denken fie nicht. Ihre Gedanken gehen ge- wöhnlich über dasHeute" undMorgen" nicht hinaus. Kein Wunder, daß unter solchen Umständen ins- besondere auch zwei der allerwichtigsten Faktoren des öffentlichen Lebens nach ihrer Bedeutung nur in geringem Grade geschätzt und gewürdigt werden, der Par­lamentarismus und die Presse, denen man vielfach noch in- different und zweifelnd gegenübersteht. Der Parlamentarismus meint man, was kann er uns nützen, was sollen alle die vielen Reden und Beschlüsse helfen, es geht doch am Ende, wie es geht, undbezahlen" müssen wir immer. Leute, die noch so reden können, ver- dienten eigentlich die Parlamente gar nicht, sie sollten nur einmal eine Zeit lang ohne eine Volksvertretung leben müssen, dann würden fie bald inne werden, wie es um die politische Luft, die fie athmen dürfen, und um ihren Geldbeutel de- schaffen sein würde wenn manoben" machen könnte, wozu man Lust hätte. Und die Presse sagen diese Leute weiter, das viele Geschreibsel und Räsonniren nützt ebenso wenig; man kann fich allenfalls, wenn man nichts Besseres zu thun weiß, indem man es liest, damit die Zeit vertreiben, aber einen rechten Nutzen hat es nicht. Diejenigen, die noch einen solchen Unverstand zum Ausdruck bringen können, sollten nur ein- mal die Zeitungen entbehren müssen, um einzusehen, wie es dann stünde. Und in gewissen Lagen scheint man es recht gut zu wissen, was es mit dem Einfluß der Presse auf sich hat. Da kommt man dort zur Redaktion gelaufen und die gute Re- daktion soll die Gefälligkeit haben, über das und das zu schrei- ben oder dies und jenes zu veröffentlichen; es handle fich da -.um ein ganz dringendes öffentliches Interesse" oder im anderen Falle man könne fich sonst gar nicht mehr seiner Haut wehren u. s. w. Und die gute Redaktion ist so bereit- willig, die Spalten ihres Blattes aufzuthun und helfend bei- zuspringen. Die überängstlichen Amtsblätter und-Blättchen freilich, die werden es nur dann thun, wenn fie fich dadurch selbst nicht zu schädigen glauben, ihre Vettreter zucken in solchen Fällen meist bedauernd die Achseln, wenn sie nicht gar grob werden, nur in den seltensten Fällen werden sie aus eigenem Antriebe zu einer energischen Anregung ihre Stimme erheben, am liebsten sagen fie zu allem Ja und Amen. Solche Blätter haben denn auch wenig Einfluß auf die öffentliche Meinung; einen solchen vermag nur die wirklich un- abhängige Presse auszuüben, die unbekümmert um die eigene Gefahr, unerschütterlsch und in jedem Falle für Recht und Wahrheit kämpft, und nur fie auch hat ein Recht, fich mit ge- meint zu fühlen, wenn man von der Presse als einerGroß- macht" spricht. Sie allein auch verdient die nachhaltigste Unter- stützung aller rechtschaffenen Leute. Jene Theilnamlosen aber, wie wir sie bei unseren obigen Ausführungen im Sinne hatten, wissen weder den Parlamen- tarismus, noch die Presse recht zu würdigen und zu schätzen, oder die letztere doch meist nur dann, wenn fie ihren Ein- fluß für ihre eigene Person benöthigen. Was sollte denn nun aus der menschlichen Gesellschaft werden, wenn alle in derselben Art gedankenträg und gleich- giltig dahinlebten, wenn es nicht, obgleich in der ganz erheb- lichen Minderzahl, auch Andere geben würde, die über den Tag und seine nächsten Bedürfnisse hinausdenien und die zu erfüllenden höheren Aufgaben sowohl für den einzelnen Menschen wie für die Gesammtheit fort und fort im Auge be- halten? Und welchen Werth, welchen praktischen Nutzen haben an- gefichts solcher Theilnahmlofigkeit die Klagen über allzu sorgen- vollen Erwerb, über die allgemeinen ungünstigen Lcbensver- Hältnisse, wie man sie aus dem Munde Vieler so häufig hört? Wir meinen, gar keinen:. denn wer nicht selbst mit Hand an­legt, um seine Lage zu verbessern und damit zugleich das all- Simeine Wohl zu fördern, der wird lange warten müssen, ehe m geholfen wird, und im rechten Sinne verdient er es auch nicht einmal. Da schimpft und räsonnirt man über die Höhe und un- gerechte Vertheilung der Steuem, beschwert sich über die Zurück- setzung, die man im politischen und kommunalen Leben in mannigfacher Beziehung erfährt u. s. w. Aber ist's mit diesen Beschwerden und Klagen gethan? Mit mchten! Man muß fich selbst zu entschiedenem, ziel- bewußtem Handeln aufraffen, den öffentlichen Angelegenheiten Uschi minder, wie den igenen sein reges Interesse zuwenden, die Gelegenheit, fich zu belehren und geistig anzuregen, ergrei- fcn, die durch das Gesetz verliehenen Rechte jeder Zeit wahr- nehmen, klar zu denken und zu urtheilen sich befleißigen, nur so aber auch nur so kann es besser werden! Und wir wagen zu hoffen, daß das alle unsere Leser in Zukunft recht beherzigen wollen. Gerichts- Zeitung. ®taf fr- d Schulenburg lHehle«) und Rechtsanwalt Dedclind(Wotfrubüttel) Wege« Beleidigung des herzoglich braunschweigischen Etaatsmtntsteriums auf der Anklagebank. Holzminden  , 19. Januar 1880. Ein Prozeß von hohem politischen Interesse gelangt heute vor d<m Forum der hiesigen herzoglichen Strafkammer zur Ver- Handlung. Graf v.d.Schulendurg(Hehlen  ) und Rechtsanwalt Dr. Dedekind(Wolfenbüttel  ) haben fich wegen Beleidigung des herzoglich braunschweigischen StaatSministeriums zu verant- horten. Anläßlich dessen ist das Auditorium sehr überfüllt. Den Gerichtshof bilden Landgerichtsrath Schilling(Präsident), 5�. LandgettchtSräthe Räaener, Sebaß und Haberland und L Hars(Beisitzenoe). Die Anklage vertreten: der �er hiesigen Staatsanwaltschaft, Staatsanwalt Bode und (Braunschweig). Tie Vertheidigung fuhren. Rechtsanwalt Dr. Fischer Ii(Hannover  ) und Rechts- l(Holzminden  ) für den Grafen   v. d. Echulenburg, wahrend Rechtsanwalt Dr. Dedekind seine Ver- theidiguna selbst führt. Im Monat Mai d. I. erschien in Wolfenbüttel   eine von dem Grafen   v. d. Schulenburg verfaßte Broschüre unter dem Titel:Em offenes Wort von dem Grafen v. d. Schulen- bura Hehlen". In dieser wird in eingehender Weise de- °". daß der berechtigte Thronfolger in Braunschweig  taut Verfassung der Herzog von Cumberland sei und der Re- pentschaftsrath mit Unrecht die Regierung weiter führe. DaS �taatSministerium hätte das wissen müssen und nicht andere Ansichten haben dürfen. Es hätte die Thronfolge des Herzogs von Cumberland zur Geltung dringen und wenn diese seine Bemühung erfolglos, sein Mandat niederlegen müssen. Wenn «ai StaatSministerium anderer Meinung rst, so befindet eS fich in einem offenbaren Jrrthum. Arch der Grund, der Herzog von Cumberland sei behindert, den braunschweigischen Thron zu besteigen, weil er mit Preußen noch nicht Frieden geschlossen, ist haltlo». Ter König Georg hat zur Zeit mit dem Könige von Preußen Frieden schließen wollen, der hau- noversche Gesandte ist aber damals in Nikolsburg   nicht em- pfangen worden und einige Zeit darauf erfolgte, unter dem Widerfpruch der hannoverschen Bevölkerung, die Annexion des Königreichs Hannover  . Auch die Bemühung des Herzogs von Cumberland, mit Preußen ein Freundschaflsverhältntß an- zubahnen, ist erfolglos geblieben. Man kann doch etwa nicht verlangen, der Herzog von Cumberland solle nun nochmals ein Friedensangebot machen, nachdem das Friedensangebot seitens Preußens wiederholt abgelehnt worden. Man scheint in Preußen nur Flieden   schließen zu wollen, wenn der Herzog von Cumberland auf den hannoverschen Thron verzichtet. Dazu kann und darf der Herzog von Cumberland fich niemals ver- stehen. Auch die Behauptung, daß der Herzog von Cumber. land in der welfischen Presse gegen Preußen agitirt, ist in ftiner Weise erwiesen. Im Gcgentheil: sowohl der verstorbene König Georg, als auch der Herzog von Cumberland haben Preußen gegenüber stets eine sehr loyale Haltung bewahrt. Der rechtmäßige Nachfolger des verstordenenen RöniaS Georg ist sein ältester Sohn, der Herzog von Cumberland, Lüneburg  und Braunschweig  . Dieser hat Anspruch an den Thron von Hannover   und Braunschweig  . Und wenn fich der Herzog von Cumberland bereit erklärt, den herzoglich braunschweigischen Thron zu besteigen, so ist ein Hinderniß nicht mehr vorhanden. Das herzoglich braunschweigische StaatSministerium hätte dies einsehen und den Regentschaftrath nicht weiter vertreten dürfen. Nachdem die Brochüre verlesen worden, wird festgestellt, daß der 38jZhrige Graf v. d. Schulenburg noch nicht bestraft, dagegen der 72jährige Rechtsanwalt Dr. Dedekind wiederhott wegen Majestäts-, Beamtenbeleidigung, Grenzverrückung und Zweikampfs theils besttaft, theils in Untersuchung gewesen ist. Der erste Angeklagte giedt zu, die Brochüre Zwecks Verbreitung verfaßt zu haben. Er hatte die Adstcht, gemäß seines HuldiaungSetdes, für die Rechte seines angestammten Herzogs einzutreten, seine dies- bezüglichen Ansichten geltend zu machen, keineswegs habe er aber das herzogliche StaatSministerium beleidigen wollen. Der zweite Angeklagte, Dr. Dedekind, bewerft: Ich habe den Druck der intriminirten Brochüre befolgt und dieselbe in mehreren tausend Exemplaren verbreitet. Ich habe die Brochüre zunächst an alle AmtSvorsteher versandt. Präs.: Kannten Sie den Inhalt der Brochüre? Angkl.: Gewiß. Präs.: Und was beabsichtigten Sie mit der Verbreitung? Angekl.: Damit der Inhalt der Brochüre zur Kenntniß aller Einwohner des Landes komme. Eine Beleidigung deS herzog» { lichen Staatsminist�iüNw dcabfichff�e ich nicht, ich. wollte lediglich für daS Recht meines angestammten HcrzogS«niwll-J Ich war aber dazu nicht bloS berechtigt, sondern auch ver- pflichtet, wenn ich dem geleisteten Huldtgungseid entsprechen wollte. Der Staatsanwalt deantragt einige von den als Zeugen geladenen Gendarmen zu vernehmen, die bekunden Brochüre in der braunschweigischen Be» Aufsehen erregt habe. Die Vertheidiger geben dies Beweismoment zu, der Ge- demnach, von jeder Beweisaufnahme ab- werden, daß völkerung großes und Angeklagten richtshof beschließt zusehen. Staatsanwalt Bode bemerkt alsdann: Das braunschwei- gische Regentschafts. Gesetz stellt eS in das Ermessen deS Staats-Äinisteriums, nach dem Ableben des Herzogs Wilhelm von Braunschweig   über die braunschweigische Thronfolge zu befinden. Wenn also das StaatSministerium nicht der Meinung war, der Herzog von Cumberland sei der erbberechtigte Thron- folger u. s. rn, so war er es eben nicht. Diese Gesetzesbestim- muna mußte den Angeklagten bekannt sein. Wenn nun die Angeklagten das herzogliche Staats- Ministerium mit anderen Worten der Verfassungsoerletzung bezichtigten, so haben fie wider besseres Wissen falsche Thal- fachen behauptet und sich einer Beleidigung im Sinne des § 186 des Straf. Gesetzbuches schuldig gewacht. Sollte der hohe Gerichtshof die Ansicht nicht thcilen, so liegt zum min- besten eine arge Beleidigung im Sinne deS§ 185 des Straf« Gesetzbuches vor. Es wird dem Staatsminrsterium geradezu eine Pflichtverletzung vorgeworfen. Der§ 193 kann den An­geklagten nicht zur Serte stehen, denn, selbst zugegeben, die Ungeklagten haben berechtigte Interessen vertreten, so hätten ihnen doch andere Wege offen gestanden, als die Verbreitung einer Broschüre, deren Inhalt geeignet ist, daS herzogliche StaatSministerium in den Augen der Leser der Brochüre verächtlich zu machen- Ich beanttage daher die Besttafung der Angeklagten. Bei Beurtheilung des Straf» maßeS wird in Betracht zu ziehen fein, daß die Beleidigung gegen die höchste Regierungsbehörde Braun schweigs gerichtet war und daß die Angeklagten, die beide den gebildeten Stän- den angehören, fich ver Tragweite ihrer Handlungsweise voll« kommen bewußt sein mußten. Wenn man endlich die Schwere der Beleidigung in Betracht zieht, so wird man zu dem Schluß gelangen müssen, daß nur eine Freiheitsstrafe das Vergehen sühnen könne. Die Höhe dieses Strafmaßes stelle ich dem Gerichtshof anheim, ich beantrage lediglich, die Angeklagten für schuldig zu erachten und gegen sie auf eine möglichst hohe Frei- heitSstrafe zu erkennen. Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. Fischer Ii(Hannover  ). Ich will zunächst bemerken, daß die Anftage bereits im Monat Mai vor. I. erhoben, von der Holzminden  « Strafkammer jedoch zurückgewiesen worden und«st nach solch langer Zeit endlich auf höhere Anordnung zu Stande gekommen rst. Es ist dieS jedenfalls der beste Beweis, daß bezüglich des belridigenden Inhalts der Brochüre in richter- lichen Kreisen große Zweifel herrschten. Der Vertheidiger sucht den Nachweis zu führen, daß in der Brochüre nicht ein einziger beleidigender Ausdruck enthalten sei und fährt alsdann fort: Seit einiger Zeit hat man bezüglich jeder Kritik eine sehr sensible Auffassung: in jeder Kritik erblickt man eine Verletzung seiner Ehre und wird nervös. Wir leben aber in einem kon« stitutionellen Staate, wo jedem Etaa'sbürger das Recht der Kritik zusteht. Die Zeiten, wo es blos Regierende und Re» aierle gab, ist vorüber, sondern daS Gesetz gestattet jedem Staatsbürger das Recht der Kritik. Und diese Kritik müssen fich nicht blos diejenigen gefallen lassen, die auf den Brettern stehen, die die Welt bedeuten, sondern auch diejenigen, die eine öffentliche Stellung einnehmen. Wenn dieS ab« so ist, dann erstreckt fich dieses Recht auch auf die Männ«, welche die Mi- Nistersessel einnehmen. Daß die Angeklagten berechtigte Jnter» essen vertreten haben, lehrt ein Blick auf den von ihnen ge- leisteten Huldigungseid. Der Herr Staatsanwalt meinte, die Angeklagten hätten ihre Gerechtsame in and«er Weise, etwa durch Petitionen an den RegentschaftSrath wahmehmen können. Ich stelle es anHeim, zu beuttheslen, welchen Erfolg die An- scklitten fie bezichtigen daS StaatSministerium nicht einer mala "V«Heidiger Rechtsamvalt Hampe l(Holzminden  ) schließt flck seinem Mrtvertheidiger an. Angeklagter Rechtsanwalt Dr. Dedekind sucht in längerer, vom Präfidenten mehrfach unterbrochen« Rede den Nachweis zu führen, daß der Herzog von Cumberland der berechtigte Thronfolger des Herzogs Wilhelm von Braunschweig   ist. Mein dem verstorbenen H«,og geleisteter HuldigungSeid- so etwa fährt der Angeklagte fort- verpflichtet mich, dafür zu wilken, daß dem Herzog von Cumberland sein Recht werde. Anlaß» lich dessen habe ich, außer den von mir verfaßten Broschüren, auf Aussordern auch die inkriminirte Broschüre ver» brettet, um auf die Bevölkerung und Regentschaft BraunschweigS Einfluß auszuüben. Eine Beleidigung des Ministeriums hat mir fern gelegen. Da» Ministerium war im Jrrthum, wenn es den Regentschaftsrach einsetzte. ES hatte dem Herzog von Cumberland in demselben Augenblick die Regierung zu übergeben, als dieser fich zur Uedernahme derselben bereit erklärte. Ein Hinderniß lag nicht vor, denn man konnte von dem Herzog, der doch nicht ein Vasall des deutschen   Kaisers, sondern demselben loordinirt ist, nicht verlangen, daß er, nachdem sowohl sein v«starben« Vater als auch er selbst den Flieden   angeboten, aber zweimal kalt abgewiesen worden, diese Anerbietung wiederholen solle. Auch war, nachdem in Folge der Annexion ein Objekt nicht mehr vorhanden, der Friedensschluß eigentlich üderflüsfig. Pflicht des Grasen v. Görtz-Wrisberg wäre es gewesen, gleich nach dem Tode des Herzogs Wilhelm mit dem Herzog von Cumberland Unterhandlungen anzuknüpfen. Graf v. Görtz-Wrisbera reiste jedoch, anstatt nach Gmunden  , nach B«Iin. Niemand weiß nun» welche Verhandlungen dort gepflogen worden. Ich«kläre, daß ich nur den Herzog von Cumberland als meinen LandeS» Herrn anerkenne, daß ich mich niemals dazu verstehen werde, einem anderen Regenten den Eid der Treue zu leisten und daß ich nicht aufhören werde, für die Thronfolge meines angestamm« ten Herzogs zu agitiren. Sollte ich hier bestraft werden, so werde ich die Strafe et« dulden in dem Bewußtsein, daß ich lediglich nach meiner Ueber» zeugung gehandelt und meine Pflicht gethan habe. Staatsanwalt Hustedt(Braunschweig  ) bezeichnet eS als irrelevant, auf welche Weise eine Anklage zu Stande komme. Im Uebrigen bestteitet er, daß die Angeklagten auS sittlich be» rechtigten Gründen gehandelt, denn in dem HuldigungSeid ge» lobt man wohl dem Landesherrn und seinen erbberechtigten Nachfolgern Treue, man gelobt aber auch gleichzeitig Gehorsam den Landesgesetzen: dem letzteren Gelödniß haben die Ange- klagten aber nicht entsprochen. Nach noch kurzer Riplik zieht fich der Gerichtshof zur Be» rathung zurück. Nach V-stündiger Berathung verkündet der Präfident, Landgerichtsrath Eckilling: Der Gerichtshof hat auf lostenlose Freisprechung der Angeklegten erkannt. Der Ge- richtshof hat in der Brochüre eine objektive Beleidigung des herzoglich braunschweigischen StaatSministeriums nicht finden können, obwohl nicht zu verkennen ist, daß einige schroffe Aus- drücke in der Brochüre enthalten find. Den Angeklagten steht jedoch der§ 193 des Strafgesetz­buches zur Seite, denn sie verfolgten offenbar den Zweck, ihre Ueberzeugung, daß der RegentschaftSrath zu Unrecht bestände und dem Herzog von Cumberland die Regierung zustehe, zur Geltung zu dringen. Der Gerichtshof vermochte aber auch nicht aus der Form oder auS den Umständin, unt« welchen iiic Anklagten für ihre_Anfichtcn eintraten, eine beleidigende Absicht zu«blicken.'...... Es mußte daher, wie geschehen, erkannt werve«.... 0. K." Der Regierungsbaumeister Gustav Keßler hatte fich vor der sechsten Strafkammer hiefigen Landgerichts i auf die Privatklage d« Steinbruchbefitzer Menfing und Bredenbeck in Hannover   zu verantworten. Die Kläger   fühlten sich durch einen in Nr. 15 des vom Beklagten redigirten WochenblattsDer Bauhandwerker" vom 19 Mai v. I. beleidigt und haben deS» Salb die gedachte Klage angestrengt. In dem Artrkel ist be- auptet, daß die Kläger   die fämmtlichen Steinbrüche in der dortigen Gegend aufgetauft haben, um jede Konkurrenz zu be- fertigen, und daß fie auch dann sämmtliche Bauten selber zur Ausführung übernommen haben. Dadurch sei eS ihnen mög- lich geworden, die Arbeitslöhne auf das Unverantwortlichste herabzudrücken. Am Schlüsse wurden die Bauhandwerker ge- warnt, nach der Deister auszuwandern und dort in Arbeit zu treten. Das Schöffengericht hatte auf Freisprechung des Be» klagten erkannt, da er lediglich die Interessen der Bauhand- werker wahrgenommen habe und nirgends über�die gezogenen Grenzen hinausgegangen sei. Auf die von den Klägern einge» legte Berufung hob die Strafkammer das erste Urtheil auf und verurthellte den Beklagten zu 100 Mark event. 10 Tagen Ge» fängniß. Es wurde dabei angenommen, daß den Klägern ein Soziales»»d Arbeiterbrweauna. A« die Buchdrucker Deutschland  «. Kollegen! Wieder steht eine Tarifbeweaung vor der Thür  , wieder drängen die Mißstände, die Nothlage unseres Gewerbes einen Theil der Kollegen dazu, lauter denn je den Ruf nach Besserung zu er- heben. Wahrend nun ein Tbetl der Kollegen sich bei der ver» langten Tartflündigung mit Palliativmittelchen abspeisen lassen will und fich mit Gleichbezahlung der Neuausgelernt» n mit den %&%%%%, Maßregel bedarf eS hier wohl kaum einer längeren AuS» einanderfetzung. Die groß« Zahl unserer Arbeitslosen auf der Landstraße und in den Städten redet eine nicht miß. zuverstehende Sprache. Die große Zahl der Kranken erzählt uns davon, wie aufreibend, wie schädlich der Einfluß unserer ungesunden Arbeit auf unseren Organismus wir«. S% die Kräfte verzehrt. Es drängt fich Ueberzeugung auf, daß hier geholfen wie? Das ist die schwere Frage. Der größte Theil Derjenigen, welche die Tarifkündigung fordern, erhofft dre Hilfe vom UnterstlltzungSverein; er hat ja so oft geholfen, er wird und muß es auch diesmal thun. Aber der Unterstützungtverein arbertet nun schon seit naberu acht Jahren an der Durchführung deS 1878 mit den Prinzt- palen vereinbarten Tanf, und doch hören wir immer und lew wir fort und fort von Lohnkämpfen. Unser ganzer gegenwartiger Kampf ist nur ein fortgesetztes Plankl«. gefecht, der dem wir heute verlieren, was wir gestern gewonnen haben. Einen entscheidenden Schlag wagen wir mcht zu thun. DaS Gefühl der Unstch«httt. der Macht» wfigkeit liegt uns bleischwer in den Gliedern. Die Masse der Buchdrucker fühlt instinktiv, daß die Gefechts weise eine an» dere werden muß. Betrachten wir die Lohnkämpfe der übrigen Arbeiterschaft, so finden wir, daß die zu d«en Durchführung in Szene ge- setzten Streiks, und mochten die destorganisirten Gewerkschaften dahinter stehen, erfolglos, wenn nicht unglücklich aussielen. Und wo ein kleiner Erfolg errungen wurde, wog er nur in seltenen Fällen die Kosten des Kampfes auf. England, Frank» reich, Amerika   liefern geradezu klaffische Beispiele, aber auch Deutschland   ist nicht arm an solchen. Unsere politischen Zu- stände begünstigen die Arbeiter in Kämpfen um Verbesserung ihr« Lage nicht. Die jüngsten Vorgänge in unserem inne» ren Vereinsleben beweisen zur Genüge, daß unser Gewerk» verein ftlbst in seinem jetzigen Zustande alz gefährlich angesehen wird. Würde ab« derselbe zu einer größeren Kraft» entfaltung sich auftaffen, zu einem Streik(denn ohne Streik würde eine Verkürzung der Arbeitszeit nicht zu erringen fein), so wäre dies einfach der Tod unserer Organisation. Unsere eigene Ohnmacht weist uns mit unseren Forderungen an den E t a a t. Im Petttionsrecht ist uns ein Mittel gegeben, unsere Wünsche und Forderungen vor die Gesetzgeber zu bringen. Wenn alle Jntereffentengruppen, die Großindustriellen, die Körper schwächt und jedem Denkenden die werden muß. Aber