&und die Leser mit den Firgem darauf zu verweisen. Jeder,der fich auch nur einigermaßen um die innere Geschichteunseres BoltcS bekümmert hat, weiß, was wir meinen unddaß wir recht haben- Er weiß auch, daß es eine Zeit, nein,mancherlei Zeitpcrioden gab, in denen man nicht mit Unrechtvom„deutschen Michel" sprach, den man fich ohne die Schlaf«mütze über die Ohren nicht denken konnte.In dieser in breiten Schichten unseres Volkes selbst jetztnoch vorhandenen Theilnahmlofigkeit erblicken wir auch eineder Hauptursachen, wamm es in Bezug auf manches, was mitden oberstcn Bedingungen eines angenehmen und glücklichenDaseins auf's Innigste zusammenhängt, noch immer nicht bessersteht, noch immer nicht recht vorwärts will. Viele find ebenschon zufrieden, wenn fie das Nöthigste für des LeibeS Nahrungund Nothdurft haben: an ihr geistiges und fittliches Wohl,an alle die anderen Beziehungen zum Leben, mit denen dasWohlergehen ihrer eigenen Person und ihrer Familie fich auf'sEngste derührt, denken fie nicht. Ihre Gedanken gehen ge-wöhnlich über das„Heute" und„Morgen" nicht hinaus.Kein Wunder, daß unter solchen Umständen ins-besondere auch zwei der allerwichtigsten Faktoren desöffentlichen Lebens nach ihrer Bedeutung nur ingeringem Grade geschätzt und gewürdigt werden,— der Parlamentarismus und die Presse, denen man vielfach noch in-different und zweifelnd gegenübersteht.Der Parlamentarismus— meint man,— was kann eruns nützen, was sollen alle die vielen Reden und Beschlüssehelfen,— es geht doch am Ende, wie es geht, und„bezahlen"müssen wir immer. Leute, die noch so reden können, ver-dienten eigentlich die Parlamente gar nicht, sie sollten nureinmal eine Zeit lang ohne eine Volksvertretung leben müssen,dann würden fie bald inne werden, wie es um die politischeLuft, die fie athmen dürfen, und um ihren Geldbeutel de-schaffen sein würde— wenn man„oben" machen könnte, wozuman Lust hätte.Und die Presse— sagen diese Leute weiter,— das vieleGeschreibsel und Räsonniren nützt ebenso wenig; man kannfich allenfalls, wenn man nichts Besseres zu thun weiß, indemman es liest, damit die Zeit vertreiben, aber einen rechtenNutzen hat es nicht. Diejenigen, die noch einen solchenUnverstand zum Ausdruck bringen können, sollten nur ein-mal die Zeitungen entbehren müssen, um einzusehen, wie esdann stünde. Und in gewissen Lagen scheint man es recht gutzu wissen, was es mit dem Einfluß der Presse auf sich hat.Da kommt man dort zur Redaktion gelaufen und die gute Re-daktion soll die Gefälligkeit haben, über das und das zu schrei-ben oder dies und jenes zu veröffentlichen; es handle fich da-.um ein ganz dringendes öffentliches Interesse" oder— imanderen Falle— man könne fich sonst gar nicht mehr seinerHaut wehren u. s. w. Und die gute Redaktion ist so bereit-willig, die Spalten ihres Blattes aufzuthun und helfend bei-zuspringen. Die überängstlichen Amtsblätter und-Blättchenfreilich, die werden es nur dann thun, wenn fie fich dadurchselbst nicht zu schädigen glauben, ihre Vettreter zucken in solchenFällen meist bedauernd die Achseln, wenn sie nicht gar grobwerden, nur in den seltensten Fällen werden sie aus eigenemAntriebe zu einer energischen Anregung ihre Stimme erheben,— am liebsten sagen fie zu allem Ja und Amen.Solche Blätter haben denn auch wenig Einfluß auf dieöffentliche Meinung; einen solchen vermag nur die wirklich un-abhängige Presse auszuüben, die unbekümmert um die eigeneGefahr, unerschütterlsch und in jedem Falle für Recht undWahrheit kämpft, und nur fie auch hat ein Recht, fich mit ge-meint zu fühlen, wenn man von der Presse als einer„Groß-macht" spricht. Sie allein auch verdient die nachhaltigste Unter-stützung aller rechtschaffenen Leute.Jene Theilnamlosen aber, wie wir sie bei unseren obigenAusführungen im Sinne hatten, wissen weder den Parlamen-tarismus, noch die Presse recht zu würdigen und zu schätzen,— oder die letztere doch meist nur dann, wenn fie ihren Ein-fluß für ihre eigene Person benöthigen.Was sollte denn nun aus der menschlichen Gesellschaftwerden, wenn alle in derselben Art gedankenträg und gleich-giltig dahinlebten, wenn es nicht, obgleich in der ganz erheb-lichen Minderzahl, auch Andere geben würde, die über denTag und seine nächsten Bedürfnisse hinausdenien und die zuerfüllenden höheren Aufgaben sowohl für den einzelnen Menschenwie für die Gesammtheit fort und fort im Auge be-halten?Und welchen Werth, welchen praktischen Nutzen haben an-gefichts solcher Theilnahmlofigkeit die Klagen über allzu sorgen-vollen Erwerb, über die allgemeinen ungünstigen Lcbensver-Hältnisse, wie man sie aus dem Munde Vieler so häufig hört?Wir meinen, gar keinen:. denn wer nicht selbst mit Hand anlegt, um seine Lage zu verbessern und damit zugleich das all-Simeine Wohl zu fördern, der wird lange warten müssen, ehem geholfen wird, und im rechten Sinne verdient er es auchnicht einmal.Da schimpft und räsonnirt man über die Höhe und un-gerechte Vertheilung der Steuem, beschwert sich über die Zurück-setzung, die man im politischen und kommunalen Leben inmannigfacher Beziehung erfährt u. s. w.Aber ist's mit diesen Beschwerden und Klagen gethan?Mit mchten! Man muß fich selbst zu entschiedenem, ziel-bewußtem Handeln aufraffen, den öffentlichen AngelegenheitenUschi minder, wie den igenen sein reges Interesse zuwenden,die Gelegenheit, fich zu belehren und geistig anzuregen, ergrei-fcn, die durch das Gesetz verliehenen Rechte jeder Zeit wahr-nehmen, klar zu denken und zu urtheilen sich befleißigen, nurso— aber auch nur so— kann es besser werden!Und wir wagen zu hoffen, daß das alle unsere Leser inZukunft recht beherzigen wollen.Gerichts- Zeitung.®taf fr- d Schulenburg lHehle«) und RechtsanwaltDedclind(Wotfrubüttel) Wege« Beleidigung desherzoglich braunschweigischen Etaatsmtntsteriums aufder Anklagebank.Holzminden, 19. Januar 1880.Ein Prozeß von hohem politischen Interesse gelangt heutevor d<m Forum der hiesigen herzoglichen Strafkammer zur Ver-Handlung. Graf v.d.Schulendurg(Hehlen) und RechtsanwaltDr. Dedekind(Wolfenbüttel) haben fich wegen Beleidigung desherzoglich braunschweigischen StaatSministeriums zu verant-horten. Anläßlich dessen ist das Auditorium sehr überfüllt.Den Gerichtshof bilden Landgerichtsrath Schilling(Präsident),5�. LandgettchtSräthe Räaener, Sebaß und Haberland undL Hars(Beisitzenoe). Die Anklage vertreten: der�er hiesigen Staatsanwaltschaft, Staatsanwalt Bode und(Braunschweig).— Tie Vertheidigungfuhren. Rechtsanwalt Dr. Fischer Ii(Hannover) und Rechts-l(Holzminden) für den Grafen v. d.Echulenburg, wahrend Rechtsanwalt Dr. Dedekind seine Ver-theidiguna selbst führt.Im Monat Mai d. I. erschien in Wolfenbüttel eine vondem Grafen v. d. Schulenburg verfaßte Broschüre unter demTitel:„Em offenes Wort von dem Grafen v. d. Schulen-bura Hehlen". In dieser wird in eingehender Weise de-°". daß der berechtigte Thronfolger in Braunschweigtaut Verfassung der Herzog von Cumberland sei und der Re-pentschaftsrath mit Unrecht die Regierung weiter führe. DaS�taatSministerium hätte das wissen müssen und nicht andereAnsichten haben dürfen. Es hätte die Thronfolge des Herzogsvon Cumberland zur Geltung dringen und wenn diese seineBemühung erfolglos, sein Mandat niederlegen müssen. Wenn«ai StaatSministerium anderer Meinung rst, so befindet eSfich in einem offenbaren Jrrthum. Arch der Grund, derHerzog von Cumberland sei behindert, den braunschweigischenThron zu besteigen, weil er mit Preußen noch nicht Friedengeschlossen, ist haltlo». Ter König Georg hat zur Zeit mitdem Könige von Preußen Frieden schließen wollen, der hau-noversche Gesandte ist aber damals in Nikolsburg nicht em-pfangen worden und einige Zeit darauf erfolgte, unter demWiderfpruch der hannoverschen Bevölkerung, die Annexion desKönigreichs Hannover. Auch die Bemühung des Herzogsvon Cumberland, mit Preußen ein Freundschaflsverhältntß an-zubahnen, ist erfolglos geblieben. Man kann doch etwa nichtverlangen, der Herzog von Cumberland solle nun nochmalsein Friedensangebot machen, nachdem das Friedensangebotseitens Preußens wiederholt abgelehnt worden. Man scheint inPreußen nur Flieden schließen zu wollen, wenn der Herzog vonCumberland auf den hannoverschen Thron verzichtet. Dazukann und darf der Herzog von Cumberland fich niemals ver-stehen. Auch die Behauptung, daß der Herzog von Cumber.land in der welfischen Presse gegen Preußen agitirt, ist inftiner Weise erwiesen. Im Gcgentheil: sowohl der verstorbeneKönig Georg, als auch der Herzog von Cumberland habenPreußen gegenüber stets eine sehr loyale Haltung bewahrt.Der rechtmäßige Nachfolger des verstordenenen RöniaS Georgist sein ältester Sohn, der Herzog von Cumberland, Lüneburgund Braunschweig. Dieser hat Anspruch an den Thron vonHannover und Braunschweig. Und wenn fich der Herzog vonCumberland bereit erklärt, den herzoglich braunschweigischenThron zu besteigen, so ist ein Hinderniß nicht mehr vorhanden.Das herzoglich braunschweigische StaatSministerium hätte dieseinsehen und den Regentschaftrath nicht weiter vertreten dürfen.— Nachdem die Brochüre verlesen worden, wird festgestellt,daß der 38jZhrige Graf v. d. Schulenburg noch nicht bestraft,dagegen der 72jährige Rechtsanwalt Dr. Dedekind wiederhottwegen Majestäts-, Beamtenbeleidigung, Grenzverrückung undZweikampfs theils besttaft, theils in Untersuchung gewesen ist. Dererste Angeklagte giedt zu, die Brochüre Zwecks Verbreitung verfaßtzu haben. Er hatte die Adstcht, gemäß seines HuldiaungSetdes, fürdie Rechte seines angestammten Herzogs einzutreten, seine dies-bezüglichen Ansichten geltend zu machen, keineswegs habe eraber das herzogliche StaatSministerium beleidigen wollen.—Der zweite Angeklagte, Dr. Dedekind, bewerft: Ich habe denDruck der intriminirten Brochüre befolgt und dieselbe inmehreren tausend Exemplaren verbreitet. Ich habe dieBrochüre zunächst an alle AmtSvorsteher versandt.— Präs.:Kannten Sie den Inhalt der Brochüre?— Angkl.: Gewiß.—Präs.: Und was beabsichtigten Sie mit der Verbreitung?—Angekl.: Damit der Inhalt der Brochüre zur Kenntniß allerEinwohner des Landes komme. Eine Beleidigung deS herzog»{ lichen Staatsminist�iüNw dcabfichff�e ich nicht, ich. wolltelediglich für daS Recht meines angestammten HcrzogS«niwll-JIch war aber dazu nicht bloS berechtigt, sondern auch ver-pflichtet, wenn ich dem geleisteten Huldtgungseid entsprechenwollte.— Der Staatsanwalt deantragt einige von den alsZeugen geladenen Gendarmen zu vernehmen, die bekundenBrochüre in der braunschweigischen Be»Aufsehen erregt habe. Die Vertheidigergeben dies Beweismoment zu, der Ge-demnach, von jeder Beweisaufnahme ab-werden, daßvölkerung großesund Angeklagtenrichtshof beschließtzusehen.Staatsanwalt Bode bemerkt alsdann: Das braunschwei-gische Regentschafts. Gesetz stellt eS in das Ermessen deSStaats-Äinisteriums, nach dem Ableben des Herzogs Wilhelmvon Braunschweig über die braunschweigische Thronfolge zubefinden. Wenn also das StaatSministerium nicht der Meinungwar, der Herzog von Cumberland sei der erbberechtigte Thron-folger u. s. rn, so war er es eben nicht. Diese Gesetzesbestim-muna mußte den Angeklagten bekannt sein.Wenn nun die Angeklagten das herzogliche Staats-Ministerium mit anderen Worten der Verfassungsoerletzungbezichtigten, so haben fie wider besseres Wissen falsche Thal-fachen behauptet und sich einer Beleidigung im Sinne des§ 186 des Straf. Gesetzbuches schuldig gewacht. Sollte derhohe Gerichtshof die Ansicht nicht thcilen, so liegt zum min-besten eine arge Beleidigung im Sinne deS§ 185 des Straf«Gesetzbuches vor. Es wird dem Staatsminrsterium geradezueine Pflichtverletzung vorgeworfen. Der§ 193 kann den Angeklagten nicht zur Serte stehen, denn, selbst zugegeben,die Ungeklagten haben berechtigte Interessen vertreten, sohätten ihnen doch andere Wege offen gestanden, alsdie Verbreitung einer Broschüre, deren Inhalt geeignetist, daS herzogliche StaatSministerium in den Augen der Leserder Brochüre verächtlich zu machen- Ich beanttage daher dieBesttafung der Angeklagten. Bei Beurtheilung des Straf»maßeS wird in Betracht zu ziehen fein, daß die Beleidigunggegen die höchste Regierungsbehörde Braun schweigs gerichtetwar und daß die Angeklagten, die beide den gebildeten Stän-den angehören, fich ver Tragweite ihrer Handlungsweise voll«kommen bewußt sein mußten. Wenn man endlich die Schwereder Beleidigung in Betracht zieht, so wird man zu dem Schlußgelangen müssen, daß nur eine Freiheitsstrafe das Vergehensühnen könne. Die Höhe dieses Strafmaßes stelle ich demGerichtshof anheim, ich beantrage lediglich, die Angeklagten fürschuldig zu erachten und gegen sie auf eine möglichst hohe Frei-heitSstrafe zu erkennen.Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. Fischer Ii(Hannover). Ichwill zunächst bemerken, daß die Anftage bereits im MonatMai vor. I. erhoben, von der Holzminden« Strafkammerjedoch zurückgewiesen worden und«st nach solch langer Zeitendlich auf höhere Anordnung zu Stande gekommen rst. Esist dieS jedenfalls der beste Beweis, daß bezüglichdes belridigenden Inhalts der Brochüre in richter-lichen Kreisen große Zweifel herrschten. Der Vertheidigersucht den Nachweis zu führen, daß in der Brochüre nicht eineinziger beleidigender Ausdruck enthalten sei und fährt alsdannfort: Seit einiger Zeit hat man bezüglich jeder Kritik eine sehrsensible Auffassung: in jeder Kritik erblickt man eine Verletzungseiner Ehre und wird nervös. Wir leben aber in einem kon«stitutionellen Staate, wo jedem Etaa'sbürger das Recht derKritik zusteht. Die Zeiten, wo es blos Regierende und Re»aierle gab, ist vorüber, sondern daS Gesetz gestattet jedemStaatsbürger das Recht der Kritik. Und diese Kritik müssenfich nicht blos diejenigen gefallen lassen, die auf den Bretternstehen, die die Welt bedeuten, sondern auch diejenigen, die eineöffentliche Stellung einnehmen. Wenn dieS ab« so ist, dannerstreckt fich dieses Recht auch auf die Männ«, welche die Mi-Nistersessel einnehmen. Daß die Angeklagten berechtigte Jnter»essen vertreten haben, lehrt ein Blick auf den von ihnen ge-leisteten Huldigungseid. Der Herr Staatsanwalt meinte, dieAngeklagten hätten ihre Gerechtsame in and«er Weise, etwadurch Petitionen an den RegentschaftSrath wahmehmen können.Ich stelle es anHeim, zu beuttheslen, welchen Erfolg die An-scklitten fie bezichtigen daS StaatSministerium nicht einer mala�"V«Heidiger Rechtsamvalt Hampe l(Holzminden) schließtflck seinem Mrtvertheidiger an.Angeklagter Rechtsanwalt Dr. Dedekind sucht in längerer,vom Präfidenten mehrfach unterbrochen« Rede den Nachweiszu führen, daß der Herzog von Cumberland der berechtigteThronfolger des Herzogs Wilhelm von Braunschweig ist. Meindem verstorbenen H«,og geleisteter HuldigungSeid- so etwafährt der Angeklagte fort- verpflichtet mich, dafür zu wilken,daß dem Herzog von Cumberland sein Recht werde. Anlaß»lich dessen habe ich, außer den von mir verfaßten Broschüren,auf Aussordern auch die inkriminirte Broschüre ver»brettet, um auf die Bevölkerung und RegentschaftBraunschweigS Einfluß auszuüben. Eine Beleidigungdes Ministeriums hat mir fern gelegen. Da»Ministerium war im Jrrthum, wenn es den Regentschaftsracheinsetzte. ES hatte dem Herzog von Cumberland in demselbenAugenblick die Regierung zu übergeben, als dieser fich zurUedernahme derselben bereit erklärte. Ein Hinderniß lag nichtvor, denn man konnte von dem Herzog, der doch nicht einVasall des deutschen Kaisers, sondern demselben loordinirt ist,nicht verlangen, daß er, nachdem sowohl sein v«starben«Vater als auch er selbst den Flieden angeboten, aber zweimalkalt abgewiesen worden, diese Anerbietung wiederholen solle.Auch war, nachdem in Folge der Annexion ein Objekt nichtmehr vorhanden, der Friedensschluß eigentlich üderflüsfig. Pflichtdes Grasen v. Görtz-Wrisberg wäre es gewesen, gleich nach demTode des Herzogs Wilhelm mit dem Herzog von CumberlandUnterhandlungen anzuknüpfen. Graf v. Görtz-Wrisbera reistejedoch, anstatt nach Gmunden, nach B«Iin. Niemand weiß nun»welche Verhandlungen dort gepflogen worden. Ich«kläre,daß ich nur den Herzog von Cumberland als meinen LandeS»Herrn anerkenne, daß ich mich niemals dazu verstehen werde,einem anderen Regenten den Eid der Treue zu leisten und daßich nicht aufhören werde, für die Thronfolge meines angestamm«ten Herzogs zu agitiren.Sollte ich hier bestraft werden, so werde ich die Strafe et«dulden in dem Bewußtsein, daß ich lediglich nach meiner Ueber»zeugung gehandelt und meine Pflicht gethan habe.Staatsanwalt Hustedt(Braunschweig) bezeichnet eS alsirrelevant, auf welche Weise eine Anklage zu Stande komme.Im Uebrigen bestteitet er, daß die Angeklagten auS sittlich be»rechtigten Gründen gehandelt, denn in dem HuldigungSeid ge»lobt man wohl dem Landesherrn und seinen erbberechtigtenNachfolgern Treue, man gelobt aber auch gleichzeitig Gehorsamden Landesgesetzen: dem letzteren Gelödniß haben die Ange-klagten aber nicht entsprochen.Nach noch kurzer Riplik zieht fich der Gerichtshof zur Be»rathung zurück. Nach V-stündiger Berathung verkündet derPräfident, Landgerichtsrath Eckilling: Der Gerichtshof hatauf lostenlose Freisprechung der Angeklegten erkannt. Der Ge-richtshof hat in der Brochüre eine objektive Beleidigung desherzoglich braunschweigischen StaatSministeriums nicht findenkönnen, obwohl nicht zu verkennen ist, daß einige schroffe Aus-drücke in der Brochüre enthalten find.Den Angeklagten steht jedoch der§ 193 des Strafgesetzbuches zur Seite, denn sie verfolgten offenbar den Zweck, ihreUeberzeugung, daß der RegentschaftSrath zu Unrecht beständeund dem Herzog von Cumberland die Regierung zustehe, zurGeltung zu dringen. Der Gerichtshof vermochte aber auchnicht aus der Form oder auS den Umständin, unt« welcheniiic Anklagten für ihre_Anfichtcn eintraten, eine beleidigendeAbsicht zu«blicken.'......Es mußte daher, wie geschehen, erkannt werve«....0. K."Der Regierungsbaumeister Gustav Keßler hatte fichvor der sechsten Strafkammer hiefigen Landgerichts i auf diePrivatklage d« Steinbruchbefitzer Menfing und Bredenbeck inHannover zu verantworten. Die Kläger fühlten sich durch einenin Nr. 15 des vom Beklagten redigirten Wochenblatts„DerBauhandwerker" vom 19 Mai v. I. beleidigt und haben deS»Salb die gedachte Klage angestrengt. In dem Artrkel ist be-auptet, daß die Kläger die fämmtlichen Steinbrüche in derdortigen Gegend aufgetauft haben, um jede Konkurrenz zu be-fertigen, und daß fie auch dann sämmtliche Bauten selber zurAusführung übernommen haben. Dadurch sei eS ihnen mög-lich geworden, die Arbeitslöhne auf das Unverantwortlichsteherabzudrücken. Am Schlüsse wurden die Bauhandwerker ge-warnt, nach der Deister auszuwandern und dort in Arbeit zutreten. Das Schöffengericht hatte auf Freisprechung des Be»klagten erkannt, da er lediglich die Interessen der Bauhand-werker wahrgenommen habe und nirgends über�die gezogenenGrenzen hinausgegangen sei. Auf die von den Klägern einge»legte Berufung hob die Strafkammer das erste Urtheil auf undverurthellte den Beklagten zu 100 Mark event. 10 Tagen Ge»fängniß. Es wurde dabei angenommen, daß den Klägern einSÄSoziales»»d Arbeiterbrweauna.A« die Buchdrucker Deutschland«. Kollegen! Wiedersteht eine Tarifbeweaung vor der Thür, wieder drängen dieMißstände, die Nothlage unseres Gewerbes einen Theil derKollegen dazu, lauter denn je den Ruf nach Besserung zu er-heben. Wahrend nun ein Tbetl der Kollegen sich bei der ver»langten Tartflündigung mit Palliativmittelchen abspeisen lassenwill und fich mit Gleichbezahlung der Neuausgelernt» n mit den%&%%%%,Maßregel bedarf eS hier wohl kaum einer längeren AuS»einanderfetzung. Die groß« Zahl unserer Arbeitslosen auf derLandstraße und in den Städten redet eine nicht miß.zuverstehende Sprache. Die große Zahl der Kranken erzähltuns davon, wie aufreibend, wie schädlich der Einfluß unsererungesunden Arbeit auf unseren Organismus wir«.S%die Kräfte verzehrt. Es drängt fichUeberzeugung auf, daß hier geholfenwie? Das ist die schwere Frage.Der größte Theil Derjenigen, welche die Tarifkündigungfordern, erhofft dre Hilfe vom UnterstlltzungSverein; er hat jaso oft geholfen, er wird und muß es auch diesmal thun.Aber der Unterstützungtverein arbertet nun schon seit naberuacht Jahren an der Durchführung deS 1878 mit den Prinzt-palen vereinbarten Tanf, und doch hören wir immer undlew wir fort und fort von Lohnkämpfen. Unser ganzergegenwartiger Kampf ist nur ein fortgesetztes Plankl«.gefecht, der dem wir heute verlieren, was wirgestern gewonnen haben. Einen entscheidenden Schlag wagenwir mcht zu thun. DaS Gefühl der Unstch«httt. der Macht»wfigkeit liegt uns bleischwer in den Gliedern. Die Masse derBuchdrucker fühlt instinktiv, daß die Gefechts weise eine an»dere werden muß.Betrachten wir die Lohnkämpfe der übrigen Arbeiterschaft,so finden wir, daß die zu d«en Durchführung in Szene ge-setzten Streiks, und mochten die destorganisirten Gewerkschaftendahinter stehen, erfolglos, wenn nicht unglücklich aussielen.Und wo ein kleiner Erfolg errungen wurde, wog er nur inseltenen Fällen die Kosten des Kampfes auf. England, Frank»reich, Amerika liefern geradezu klaffische Beispiele, aber auchDeutschland ist nicht arm an solchen. Unsere politischen Zu-stände begünstigen die Arbeiter in Kämpfen um Verbesserungihr« Lage nicht. Die jüngsten Vorgänge in unserem inne»ren Vereinsleben beweisen zur Genüge, daß unser Gewerk»verein ftlbst in seinem jetzigen Zustande alz gefährlichangesehen wird. Würde ab« derselbe zu einer größeren Kraft»entfaltung sich auftaffen, zu einem Streik(denn ohne Streikwürde eine Verkürzung der Arbeitszeit nicht zu erringenfein), so wäre dies einfach der Tod unserer Organisation.Unsere eigene Ohnmacht weist uns mit unseren Forderungenan den E t a a t.Im Petttionsrecht ist uns ein Mittel gegeben, unsereWünsche und Forderungen vor die Gesetzgeber zu bringen.Wenn alle Jntereffentengruppen, die Großindustriellen, dieKörper schwächt undjedem Denkenden diewerden muß. Aber