an an d

ttliche

it Dynam

Dem Ra

Bande

zu mir a ab will

Geri

folches erner: antworte

efige Fa r großb Setannt faufm

int gem Nach erwähnin

rhalten, gemo

ten Bar erzoglid ehrfach ? ugleich " geordne uldigung he fet, icht in heinreid

bg. Jun ach der erwähn

br befti

tattgeba feitens

cliche B or Amt Die eine

al, aud mehr Bl fich e fequen Die groß

Bte Inter Der wif in Fife Inter

m Verfa hen un Soffen Diefer To wenig at, wie

iebt fein

Big und d

Bürgers Bahltreis

nz abge andtagsa Die Nad cd vor

G

teu aufg tifcher Da fchon

zur Ein

mit geting

Wabl Unterfu

Der Brot

, das

Ramme prüfung die Sti

tbelte fid betagsabg

Der Gem

tegte.

fich auf

Ronnew

Die Wahl Drtichaften müffen

ern, nam

Drte ni

bal n batte

Deputat

einen auf behördliche Erhebungen geftügten Bericht vorgelegt, in dem die Beschwerde theils als ungenau und übertrieben, theils als auf das Resultat der Wahl ohne Wirkung bleibend bargestellt wurde. Der sozialdemokratische Abgeordnete Geyer, der zunächst das Wort nahm, griff die Deputation heftig an. Dieselbe sei nur zu dem Resultat gekommen, weil ihr die Wahl eines Sozialdemokraten verhaßt set. Der Bericht sei oberfläch lich und voller Widersprüche. Der Redner endete nach länge ren Ausfährungen und nachdem er zwei Ordnungsrufe des Bräfidenten eingeheimst hatte, mit der Befürwortung der Un­giltigkeitserklärung der Wahl. Der Deputationsbericht wurde von den Abgg. Böhnisch und dermann vertheidigt, wohingegen der Abg. Bebel die Ungiltigkeit der Wahl be fürwortete. Darauf wurde der Schluß der Debatte angenome men und nachdem der Referent noch einmal die Giltigkeit der Wahl Mühligs befürwortet hatte, von der Kammer beschlossen, wie im Eingang erwähnt. Mit dieser ca. 1 Stunde duuern den Verhandlung war die Tagesordnung erledigt. München , 21. Januar. Der Referent der Reichsraths. Tammer über den Auslieferungsvertrag mit Rußland , Dr. von Neumayr, beantragt, dem von der Kammer der Abgeordneten angenommenen Ropp'schen Antrage auf Kündigung dieses Ver trages wegen Jntompetenz des Landtages nicht zuzuftimmen. Franireich.

In der Deputirtenkammer brachte Rochefort den An­trag auf Erlaß einer Amnestie ein und bemerkte au dessen Begründung, Bräfident Grevy habe ein Dugend Personen, bie wegen poliischer Verbrechen verurtheilt wo: den feien, bes gnadigt und damit seine Pflicht gethan, die Kammer müsse nunmehr ibre Echuldigkeit thun und für die übrigen Verur. theilten eine Amnestie beschließen. Rochefort verlangte für feinen Antrag die Dringlichkeit. Minister Goblet erklärte, die Regierung lehne jeden Amnestieantrag ab und könne baker auch die Dringlichfeit nicht afzeptiren. Es handle sich nur noch um Personen, die auf Grund des gemeinen Strafrechts verurtheilt worden seien, die Regierung fönne in einem Augen­blid, wo die Kammer eine gewiffe Anzahl von Wahlen zur Deputirtenfammer für ungiltig habe erklären müffen, einer Am nefite für solche, die wegen Wahlvergehen verurtheilt seien, nicht zustimmen. Caffagnac erwiderte unter dem Beifalle der Rechten, die Sprache Goblet's, der die Ungiltigerklärung der. Wahlen gebilligt habe, werde die Rechte bestimmen, für die Dringlichkeit zu votiren. Die Dringlichkeit des Antrags Roche­fort's wurde hierauf mit 251 gegen 248 Stimmen beschloffen. Die Regierung hat somit schon die erste Niederlage zu ver­geichnen.

Aus Paris , 20. Januar, wird der Magdeb. Zeitung" berichtet: Louise Michel soll heute Abend in einem Meeting vor ihren Pariser Freunden das Wort ergreifen und es beißt, Fürst Krapottin werde nach ihr daffelbe thun. Beide wollen morgen der Sigung der Kammer beiwohnen, in der Henri Rochefort den Amnestieantrag einbringen wird.( Das ist inzwischen bereits geschehen!) Louise Michel nimmt fich vor, von der Tribüne herab ihre Freunde von der äußersten Linken, denen fie nicht mehr traut, scharf zu überwachen. Sie ist noch immer erbittert gegen Rochefort, Clémenceau , Clovis, Hugues und Laguerre, die so feige waren, das Dekret Greon's nicht um jeden Preis rüdgängig zu machen, und will von nichts hören, was einer Aussöhnung mit den heutigen Ver hältniffen gleicht. Fürst Krapottin ist minder schroff und freut fich in Paris mit seiner Frau ohne falsche Scham der wieder­gemonnenen Freiheit. Er frühstücte gestern mit seinem Standes­genoffen Henri Rochefort in deffen elegantem Hotel und sehnte fich bei dem ledern Mahle gar nicht nach der Gefängnißtost von Clairvaux zurück. Während er im Gefängniß saß, stu dirte die Fürstin Sophie Krapottin in Paris Medizin und erwarb den Doktorgrad; daneben be schäftigte sie sich mit nihilistischer Belletristik und der In tranfigeant" wird übermorgen den Drud eines Erzeugnisses ihrer Feder: La Temme du Nr. 4237" beginnen.

Dänemart.

Aus Kopenhagen wird der Voff. 3tg." unterm 19. Januar geschrieben: Der Geschäftsordnungs- Ausschuß des Follethings, dem das Urlaubsgesuch des verhafteten Abgeordneten Ravn überwiesen war, hat gestern dem Thinge seinen Bericht ers stattet. Darin wird von Neuem die Wintür gekennzeichnet, mit der gegenwärtig die Verfaffung gehandhabt wird. Der 857 der Verfaffung lautet: So lange der Reichstag ver fammelt ist, fann fein Reichstagsabgeordneter ohne die Zu ftimmung des Thinges, welchem er angehört, wegen Schuld in Arrent genommen, auch nicht verhaftet oder angeflagt wer ben, es sei denn, daß er auf frischer That ergriffen wird." Auf Grund dieses Paragraphen hatte der Abgeordnete Ravn gegen seine Verhaftung Profeft erhoben. Der genannte Aus schuß richtete nun am 12. d. ein Schreiben an den Justisminister Nellemann, in welchem derselbe gefragt wurde, ob er die nöthigen Schritte zu thun gedente, um das den Abgeordneten nach§ 57 der Verfassung zustehende Recht zu wahren", und im verneinenden Falle anzugeben, auf welche Gründe seine Handlungsweise sich in diesem Falle stüße. Die Antwort des Ministers ging zwei Tage später ein; in derselben beißt es: daß das Justizministerium es für flar erachte, daߧ 57 der Verfaffung nach richtigen Interpretationsregeln die Reichstags­

durch Schlußurtheil zuerkannten Gefängnißßrafen zu ver büßen." Da der Minister die Verhaftung für ganz gerechtfertigt hält, so hat er dem Amtmann im Amte Viborg mitgetheilt, daß das Ministerium die Beschwerde des Abg. Ravn für unbefugt erachtet. Der Geschäftsordnungs­Ausschuß bält den Wortlaut des sitirten Baragraphen für durchaus flar und betrachtet die Verhaftung des Abg. Ravn für einen Bruch des Schußes, den die Verfaffung den Wählern und dem Follethinge zugefichert habe. Auf Grund der That sache, daß die Regierung unterlassen habe, die verfassungsmäßige Bustimmung des Follethings zu der Verhaftung einzuholen, müffe der Ausschuß den entschiedensten Proteft gegen das ver faffungswidrige Borgehen der Regierung erbeben und schlage faffungswidrige Vorgehen der Regierung erheben und schlage er deshalb dem Thing folgende motivirte Tagesordnung vor: Indem das Follething Protest ethebt gegen die Kränkung des Rechts der Wähler und des Thinges, bie badurch geschehen ift, daß ein Follethingsabgeordneter im Widerspruch mit§ 57 der Verfaffung au einer Beit verhaftet worden ist, wo der Reichstag versammelt war, und ohne die Bustimmung des Thinges einzuholen, geht das Thing zur Tagesordnung über."

Die Gerichtshöfe des Herrn Estrup thun auf Wunsch ihre Schuldigkeit". So verurtheilte das Oberlandesgericht am Sonnabend den Chefredakteur Lieutenant Jordan, den Rebat teur Slengerit und den Redaktionssekretär Lyngbye der Loll. Falſter Folte Tid ." wegen ihres Auftretens gegen das provi fortsche Riffelgefeß, die beiden ersten zu je 6 Monaten und legteren zu 4 Monaten Gefängniß; die vom Untergericht zuer­tannte Strafe wurde durch dieses Urtheil verdoppelt.

Großbritannien .

"

"

endlich über den ganzen Kontinent aus. Heute befißen wir in Deutschland schon zahlreiche Fabrilen von Kunftbutter. Se zählen die Regierungsbezirle Düsseldorf 12, Dsnabrüd 7, Köln 3, Hannover 3, Aachen 2 und Ottensen , Frankfurt a/ M., Breslau , München , Nürnberg , Ulm , Leipzig , Heilbronn , Mannheim und Stettin je eine Kunstbutter Fabrit. Einen ganz hervorragenden Platz in der Kunstbutter- Fabritation nimmt Berlin ein. Hier beftehen 4 große Fabriten und 10 Filialgeschäfte auswärtiger Fabriken. Die 12 Fabriten des Regierungsbezirks Düsseldorf produziren jährlich ca. 45 000 Bentner im Werthe 2 700 000 Wt. Die größte Berliner Fabrit produzirte im lezten Jahre 5000 Bentner, die anderen täglich 3000 Kilo. Aber die in ländischen Fabrilen decken keineswegs den deutschen Bedarf. Auch Amerita, England, Holland , Desterreich importiren nach Deutschland diese ,, Butter". Die Kunst oder Magarinbutter, deren hauptsächlichste Bestandtheile Rinderfett, Talg, Baumöl, Erd nuföl, Schweinefett, Rüb-, Kofusnuß-, Balm, Mohn. und Leinöl find, unterscheidet sich in ihrem Aussehen in feiner Weise von der wirklichen Sahnenbutter. Aber selbst des Ste schmacs der geübtesten Butterfenner bedarf es, um Kunst von natürlicher Milchbutter zu unterscheiden. Obwohl nun selbst­verständlich all' die zur Fabritation von Kunstbutter verwen Deten Materialien in ihrem absoluten Nährwerth unter dem Milchfett, b. zur natürlichen Butter stehen, so ist doch nicht zu verkennen, daß die reine Kunstbutter ein billiges Voltsnahrungs mittel ist. Diese ,, Butter" tommt unter den manigfaltigsten Na men in den Handel. Kunst oder Magarinbutter", Schmalz butter", Süßrahmbutterian", amerikanisch- lanadisch garantirt reine Naturbutter", ist das Aushängeschild dieses Fabrikats. Um die Täuschung der Käufer voll zu machen, ist die Ber packung c. genau dieselbe wie bei der natürlichen Butter. Aber auch in der Weise wird der Konsument betrogen durch eine Milchwäsche" schmackhafter gemacht wird. In als Kunstbutter vielfach mit natürlicher Butter vermengt und Folge der Fabritation von Kunstbutter ist der Export von Dauerbuter Deutschlands sehr zurückgegangen. Der auf's rapideste sich entwidelnden Kunstbutter Fabritation Hollands ständig den Rang abzulaufen. Ganz besonders wird die Kunst ift es gelungen, in England der deutschen Naturbutter voll butter in England in Folge ihres weit billigeren Preises wie Naturbutter zur Verproviantirung der Seeschiffe benust. Aber nicht nur die Mollerei Produktion Deutschlands leidet durch diese Fabrikation, sondern sämmtliche Milchwirthschaft treibenden Staaten werden dadurch geschädigt. Wenn nun auch diesem einmal fast zum Bedürfniß gewordenen Industriezweig nicht mehr das Lebenslicht auszublasen ist, so muß doch energische Front gegen diejenige Butterfabtilation gemacht werden, und die, wie die Gesundheitsbehörde von St. Louis ton­her soll sich ganz besonders die amerikanische auszeichnen, ftatirte, zur Fabritation von Kunstbutter Das Fett Trepirter Pferde, Schweine, Hunde 2c. verarbeitet. Wenn man die peinliche Kontrole beobachtet, welche die deutschen Gesundheitsbehörden anderen Stoffen menschlichen Konsums zuwenden, und berücksichtigt, wieviel Krankheitserreger in der Kunst und Mischbutter oder dem Rohmaterial derselben in Deutschland anftandslos eingeführt werden, so tann man fich des Eindruces eines hierin liegenden traffen Widerspruchs nicht erwehren. Diesen Widerspruch zu beseitigen, ist eine Pflicht des Reichsgesundheitsamtes und zwar umsomehr, als der schon ohnedi s sich schlecht nähren tönnende deutsche Ar beiter der Hauptfonsument dieses Surrogates ift. Darum strenge Ueberwachung aller Kunstbutter- Fabriken und Verkaufs­Stellen.

Im englischen Barlament gelangte gestern die Thronrede zur Verlesung. In derselben wird die Nothwendigkeit der Ausnahmegesezgebung für land besonders betont, während der sonstige Theil derselben nur förmliche Redewendungen enthält. Es heißt bezüglich der irischen Frage: die Regierung werde die legislative Union entschloffen aufrecht er halten, fie wird ferner die Erwartung aussprechen, das Parla ment werde der Regierung die Ausnahmegewalten zur Auf­rechterhaltung der Drdnung in Jrland nicht verweigern, falls die ordentlichen Geseze unzureichend seien. In der Thronrede werden ferner Vorlagen zur Reform der Lokalregierung in England, Schottland und Jrland, zur Regelung der Ver hältniffe der schottischen Kleinbauern, zur Verhütung von Grubenunfällen und zur Reform der Geschäftsordnung des Barlaments verheißen.

-

In London dürfte sich demnächst ein hochver rathsprozeß abspielen, wenn sich ein Gerücht der United Service Gazette" als wahr bestätigt, nach welchem eine tönig liche Kommission eingesetzt werden soll, um das Verhalten ger wiffer Beamten eines der Armee Departements, die ver dächtig sind, fich im Verkehr mit auswärtigen Regierungen eines ernsten Vertrauensbruch es schuldig gemacht haben," zu untersuchen.

Parlamentarisches.

- Die sozialdemokratische Frattion des Reichstages hat soeben einen Antrag eingebracht, das sog. Dynamitgeset, das Gefeß gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen, aufzu heben.

Dem Abgeordnetenhause ist, abgesehen vom Etat nebst Zubehör, noch feine Vorlage zugegangen. Die Post" erfährt, daß eine Iirchen politische Vorlage im herrenhause eingebracht werden soll.

-

-

Im Herrenhause ist die Kreis- und Provinzial­Ordnung für Westfalen eingegangen.

Lokales.

und man macht mit ihm noch überraschende Erfahrungen. Man Der Begriff des geistigen Eigenthums ist noch neu pfändet werden kann. Und doch sollte gestern dergleichen sogar wird entschieden verblüfft dadurch, daß geistiges Eigenthum ge­vom Gerichtsvollzieher versteigert werden. Jm Bureau des Gerichtsvollziehers Guensch, in der Markgrafenstraße 24, sollte geftern Auktion der Urheber- und Verlagsrechte von 4 Romanen abgehalten werden, die im Manuskript vorlagen. Sie waren dem Verfaffer Schulden halber abgepfändet worden. Einer der Romane, deffen Manuskript erkennen ließ, daß es schon manche Wanderungen hinter fich hatte, trug den Titel Kopf oder Müns" und war vom dankbaren Verfaffer", wie eine Auf widmet." Ein zweiter Roman betitelt sich Der Herr Kafftrer", schrift besagte dem Großherzog von beffen und bei Rhein ge der dritte, für den der Verfasser sogar Druder gefunden hatte, Kampf mit Frauenherzen" und der vierte, der aus dem Leben eines Rebatteurs entnommen sein soll, Meine fleine böse Frau". Außer dem Druder des dritten Romans, der noch heute der Bezahlung harrt, waren zur Versteigerung nur drei Personen erschienen, von denen zwei gleichfalls Intereffenten waren, während den Dritten die Neugierde angelockt hatte. Unter diesen Umständen konnte selbstverständlich die Ber steigerung nicht stattfinden.

g. In der Angelegenheit, betreffend das Verbot des Betretens der Gerichtssäle des föniglichen Landgerichts I, wurde die Nachricht verbreitet, daß die Berliner Anwälte auf ihre Vorstellung wegen Aufhebung dieses Verbotes vom Prä Bescheid erhalten hätten. Wir sind in der Lage, mittheilen fidenten des Landgerichts 1, v. Bardeleben, einen ablehnenden zu können, daß bis heute ein derartiger Bescheid an den Vors stand der hiesigen Anwaltskammer nicht gelangt ist, mithin die Erledigung der Angelegenheit noch aussteht. Ferner erfahren wir, daß einige Amtsrichter nach wie vor den Anwälten das Betreten der inneren Gerichtsräume gestatten. Sollte endlich bie Demonstration der Rechtsanwälte gegen die mehrerwähnte Verfügung des Landgerichts- Präsidenten nicht den erwünschten Erfolg haben, so wird man seitens der Anwälte es nicht bei diesem Bescheide belaffen, sondern die Angelegenheit weiter verfolgen, um das Verbot rückgängig zu machen.

o. k. Die Kunstbutter Fabrikation Deutschlands nimmt zum großen Leidwesen der Landwirthschaft immer größere Dimenfionen an. Jenes Produkt wurde im Auftrage Napoleons III. im Jahre 1869 von dem franzöfifchen Chemiker F. Mege Mouriez erfunden und zwar um speziell für die französische Marine und den Ouvrier" ein geeignetes, billiges und doch schmack und dauerhaftes Nährfett herzustellen. Rasch breitete

eftgestellt abgeordneten nicht von der Verpflichtung befreie, die ihnen fich die Fabrikation von Frankreich nach England, Amerika und

meinen B

tann i

ich

ig mit mi

en Groll

omm' her

bren Stu Binkler,

Lomische Oper Die Karabiniers des Königs", Tert und Mufit von Emil Kaiser , in Szene gehen. Der Komponist hat mit feiner Oper Der Trompeter von Säckingen", die bekanntlich in der Kroll'schen Opernftagionel des vorigen Sommers einige breißig Mal mit bestem Erfolg gegeben worden ist, sich beim Berliner Publikum aufs Beste eingeführt, welches auch das neue Wert des jungen Maestro theilnahmsvoll aufnehmen dürfte.

fie entz diese Weise Beleuchtung oder auch Betriebskraft gratis. Das

rhaupt

ten nicht

Don mir

jebody c

mich ein ich es

Ihnen

bermann

ebell.

Agemeinen

te in ber

tt. Die

Als ihren

n ein

Bett

te Sängeri

Das Stehlen von Elektrizität wird in New York als neuefte Diebesart zum Echaden der Edison'schen Beleuchtungs­gesellschaft emfig verübt. Die Leute zapfen einfach die unter frdischen Lichttabel mittelst unterirdisch angelegter Gänge an, Lenten den Strom in ihre Häuser ab und verschaffen fich auf Schlimme dabei ist, daß die Stelle, wo die Anzapfung vor sich stahl wohl an der verminderten Leuchtkraft der gespeisten Lampe, weiß aber nicht, mo man zur Beseitigung des Uebelstandes und Herbeiführung der Bestrafung der Schuldigen einzugreifen hat, zumal da die Lichtverminderung ebenso gut von einer fchadhaften Stelle in der Leitung herrühren kann.

Erdbeben im südlichen Norwegen . Aus Christiansund wird unter dem 16. Januar folgendes gemeldet: Heute Morgen gegen 4 Uhr hatten wir hier ein nicht unbedeutendes Erd­beben; daffelbe äußerte sich durch einen starlen Stoß, welcher von einem dröhnenden Geräusch begleitet war, ähnlich dem Herunterfallen großer tompatter Schneemaffen von einem Dach bei Thauwetter. Einige Leute haben den Eindrud ge habt, als ob ihnen der Boden unter den Füßen wiche, andere wollen wieder eine wellenförmige Bewegung des Erdbodens wahrgenommen haben. An einigen Stellen wurden die Häuser so start gerüttelt, daß die Möbel sich bewegten und Inadten, Thüren aufsprangen, Gläser flirrten u. s. w., so daß ihrer Angst keinen Rath wußten. Bei der Landungsbrücke an trozdem nur der eine vorstehend beschriebene Stoß stattgefunden zu haben scheint, wenn auch einzelne Personen mit Bestimmt beit drei Stöße bemerkt haben wollen. Die Richtung des Stoßes ist ebenfalls verschieden aufgefaßt, wie Einige meinen von Nord nach Süd, Anderer Meinung nach von Nordost nach Südwest. Unmittelbar nach dem Erbstoß erfolgten zwei starte Blige. Aus der Umgegend, z. B. von Lundfiden, Baagsbygden, Sögne wird gemeldet, daß der Stoß auch dort bemerkt worden ist und ist somit anzunehmen, daß sich der felbe über einen größeren Theil des südlichen Norwegen erstreckt hat. In Elverum, ebenfalls einem norwegischen Drt, hat man bereits am 1. Januar 11 Uhr Abends ein ziemlich starkes Erd­beben verspürt, welches sich nach Aussage eines Augenzeugen in der Weise äußerte, daß zuerst im Norden ein rollendes Gedröhne wie ferner Donner gehört wurde. Dieses Geräusch wurde stärker und stärker, bis es den Drt erreichte. Die Häuser wurden hiernach stark geschüttelt, so daß alle Gegenstände in den Bimmern fich hin und her bewegten, in einem Fall sprang jogar durch die Bewegung ein Dienrohr aus einer Wand hervor und ein unbeschreibliches Getöse entstand. Die Bewegung dauerte mehrere Sekunden und verschwand Phänomens und nach demselben unter Menschen und Thieren dann in füblicher Richtung. Die Angst, welche während des herrschte, war unbeschreiblich.

Nordatlantische Eisberge. Um das verderbliche Bu fammentreffen seitens der Schiffe mit denselben zu vermeiden, ist ein erfinderischer Kopf von Seemann auf folgendes einfache Mittel verfallen. Man hat nämlich die Bemertung gemacht, baß, wenn man gegen einen schwimmenden Eisberg hinschreit oder einen Schuß abfeuert, derselbe ein Echo giebt, was bei einem Schuß auf offener See niemals der Fall. Auf diese

Seenebeln innerhalb des Gürtels der Eisberge ein Gewehr von großem Kaliber in furzen Bwischenräumen nach verschie denen Richtungen hin abzufeuern und auf das etwaige Echo berum aus der Richtung her zu horchen, aus welcher ein Eisberg her antreibt. Der Versuch gelarg und das Echo hat jeden nahen­den Eisberg verrathen. Darauf wurde ein Hinterlabergewehr becher von Meffingblech, ähnlich demjenigen einer Trompete ber Bosaune, umgeben wurde, um die vom Schall erzeugten Schwingungen noch zu vermehren und fie lauter und weiter fragend zu machen. Dieses Gewehr hat fich vollkommen be währt und ist nun beinahe auf allen zwischen Europa und Nordamerila fahrenden Schiffen eingeführt.

cbft 1888

tet. Dem

Senny Stru

ten worden

itte und la

bend,

bie

-

Transatlantische Millionenerbschaften. In englischen und amerikanischen Zeitungen befinden sich von Beit zu Zeit

-

Zu den nicht gerade seltenen Ursachen von Bränden gehören in Berlin die Exploftonen von Petroleumlampen, deren Bahl so weit sie bekannt werden jährlich etwa 100 be tragen mag. Die Veranlassung zu den Explosionen, die in der Entzündung von Petroleumdämpfen, nicht aber, wie viel fach geglaubt wird, in dem direkten Anbrennen des schwer zu entflammenden Petroleums ihren Grund haben, giebt meist die schlechte Pflege und Reinigung der Lampen, die durch Ver stopfung und durch Ansezen verbrannter Theile an den Docht

Aufrufe an Personen, welche als Erben eines vor längerer Beit Gestorbenen zu bedeutenden Hinterlassenschaften berechtigt sein sollen. Diese Artikel sind gewöhnlich auf Betrug berechnet und in der Abficht veröffentlicht, von leichtgläubigen Personen Geldbeträge herauszulocken. 3. B. es erscheint eine Annonse: Die Erben von Johann Miller oder Müller, 1825 in London gestorben, werden aufgefort, thre Ansprüche an eine Hinter laffenschaft von 150 000 Bfb. Sterl. geltend zu machen. Daraufhin gehen nun Briefe in großer Anzahl, sogar zu Hunderten, aus Deutschland sc. ein. Die Absender erhalten zur Antwort, daß fie zu der betreffenden Erbschaft berechtigt seien, doch set zur Echebung des Geldes nöthig, 3 bis 4 Bfb. Sterl. einzusenden, um die Ausgaben für Schreibereien, Stempelgebühr 2c. bewitlen zu fönnen. In der Hoffnung, eine unerwartete Erbschaft zu machen, säumen Viele nicht lange und senden die verlangten Beträge ein, um die fte allerdings betrogen find. Diese betrügerischen Manipulationen haben in lezter Beit derart überhand genommen, daß die amerikanische Regierung durch ihren Gesandten in London eingehende Nach­forschungen bat anstellen laffen, deren Resultat der amerikanische Legationssekretär dahin berichtet hat, daß nach Ausweis des Archivs der Botschaft in London ein großer Theil der fremden Korrespondenz aus Briefen bestehe, deren Inhalt auf Erb schaften in England abziele, von denen in Wirklichfeit teine einzige existirt. Die angeblichen Hinterlassenschaften in Eng land, worauf in Amerila wohnhafte Personen allein Ansprüche zu haben vorgeben, bestehen in 50-80 Mill. Dollars. In einigen Fällen haben sich sogar Syndikate gebildet, die durch Agenten im Auslande Recherchen anstellen ließen, und auf Grund der erweckten Hoffnungen große Gelotontributionen ausführten. Mit den Erbschaften ist es jedoch immer Schwindel gewesen. Die Chase Townley Erbschaftsberechtigten haben vor einem Monat in St. Louis ein Meeting abgehalten, wobet ihnen versichert worden sein soll, daß das englische Barlament am 4. August 1885 dahin Resolution gefaßt habe, daß sich die Erbschaft auf 800 000 000 Dollars belaufe und zur Auszahlung englischen Beitungen ohne Garantie aufgenommen und im gelangen werde. Aehnliche Artitel oder Annonzen werden von Ausland mit Gier gelesen. Es erscheint daher geboten, vor diesem Schwindel zu warnen.