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faffung ein und entwickelt seine Anficht dahin, bag fich die be fannte Erflärung des Fürsten   Bismard nicht als authentische Interpretation zu Gunsten der gegnerischen Seite verwerthen laffe, daß der Fürst vielmehr auf die durch Nichtfestlegung von Strafen für Diätenannahme bestehende Lüde im Gesez babe hinweisen wollen.- Präfident: Sie haben uns hier politische Geschichten vorgetragen, aber wir haben hier nicht über politische, sondern nur über privatrechtliche Verhältnisse au urtheilen. Wenn Sie uns hier ein Rechtsgeschäft fonstruiren wollen, so müssen Sie uns doch auch die Kontrahenten nachweisen. Ist denn über­haupt hier eine Bahlung" erfolgt? Leptere ist doch immer nur die Lösung einer vorhergegangenen Verbindlichkeit. Hat denn nun ein Vertrag stattgefunden, und ist Kräder eine Ver­pflichtung eingegangen? Und wo stedt der unerlaubte ,,, nicht ehrbare" Swed? Der 3wed war doch wohl nur der, Kräder in den Stand zu sezen, in Berlin   zu leben. Wo liegt da das Privatgeschäft?". R. Kaupisch: Hiernach scheinen Sie, Herr Präfident, die Vorlage eines bezügl. Vertrags zu ver langen. Bräf.: Allerdings.-J.-R. Kaupisch: Nun, ich behaupte, daß Kräcker das Mandat nur unter der Bedingung, daß er Diäten belomme, angenommen hat. angenommen hat.- Präs.: Mit wem ist er denn nun diese Verpflichtung eingegangen?- J.-R. Kauptsch: Nun, mit den Parteileitern und dem betr. Romitee. Präs.: Geben Sie uns doch Namen und treffende Beweismittel, mit allgemeinen Behauptungen können wir in solcher Sache nichts machen. J. R. Kaupisch: So bean frage ich die Vernehmung von Bebel, Liebknecht  , Rittinghausen, Singer( dieser gehörte in der betr. Periode noch garnicht dem Reichstag an), Spindler( dem Vernehmen nach in England), Hierauf Fritsche und Haffelmann( beide längst in Amerika  ).- Hierauf ergreift das Wort der Mandatar Kräder's, R. A. Heilberg, ausführend, daß die Reichsverfassung nur die öffentlichen rechtlichen Verhältnisse der Abgeordneten regeln; nur in dieser Beziehung weiche fte von den Einzelnstaatsverfassungen ab; fie verfage den Abgeordneten Diäten aus öffentlichen Raffen, sei es aus denen des Reichs oder der Einzelstaaten. Deshalb war der Zusatz aus öffentlichen Mitteln" in der Reichsverfassung unnöthig. Entschädigung" im Gegensaß zu Besoldung" be beutet eine einmalige oder aber nach dem wirklichen Schaden berechnete Vergütung und Gegensaß zu regelmäßigen unter fich gleichen Bezügen. Das Wort ,, beziehen" ferner- es ist nicht bas weitergehende Wort annehmen" gewählt- verwendet der Sprachgebrauch nur in Bezug auf regelmäßige Einnahmen,

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die Partei" sagen; ist denn dieselbe immer einig? Thatsäch, lich haben seitens der Parteivertreter über dieselbe Frage schon mehrfach entgegengefeßte Abstimmungen stattgefunden, und müßte hternach ein Theil die Diäten behalten, der andere aber herauszahlen. Wenn mit der Diätenannahme ein Abbängig teitsverhältniß angenommen werden sollte, dann müßte letteres bei allen den Abgeordneten obwalten, die aus Staatsmitteln Diäten von der Regierung erhalten. Das Herrenhaus erhält allerdings feine Diäten, aber es ist doch zu beachten, daß die Regierung selbst verschiedene Kommunen durch Bwangsmittel dazu angehalten hat, Fonds in ihren Etat zu ftellen, um daraus ihren Herrenhausmitgliedern Diäten zu zah len. Viele Kommunen hatten dies schon viele Jahre vorher aus eigener Initiative gethan. Soll denn überhaupt nur der Geldsad im Barlament figen und nicht auch Fleiß und In telligens? Wenn die Regierung so sehr von der Begründung eines Abhängigkeitsverhältnisses durch Diäten überzeugt war, so hätte sie doch schon im eigenen Intereffe 1867 die Diäten einführen sollen. Und sei denn der Sag von 4 Mart 50 täg­lich, der durchschnittlich an die sozialdemokratischen Vertreter gezahlt worden, so verlockend gewesen, um fie in den Dienst der Barteien zu ziehen; haben fie dabei einen Gewinn" gemacht, der nicht ehrbar" im Sinne des Landrechts ist? Ist denn das ein unerlaubter oder nicht ehrbarer" 3wad, wenn Jemand im Sinne der Partei wirtt? Des Fürsten Bismard Interpretation in Bezug auf§ 32 sei authentisch und maßgebend; er sagte, daß die Regierung ohne ftrafrechtliche Unterlage nur Tenen etwas verbieten tönne, denen fie etwas zu befehlen habe. Red­ner beantragt Abweisung der Klage. Nach längerer Berathung beschließt der Gerichtshof Beweisaufnahme darüber, ob der In­halt der eingebrachten Drucksachen mit den auf dem Gothaer Sozialistentongreß ftattgehabten Verhandlungen, Beschlüssen und Protokollen übereinstimme, ferner Vernehmung von Be bel, Liebknecht  , Rittinghausen, Singer, Epindler, Frißiche und Hasselmann darüber, ob auf dem Gothaer Kongreß beschlossen wurde, daß nur an Abgeordnete, die im Parteiintereffe zu stimmen fich verpflichteten, Diäten gezahlt werden sollen, und ferner, ob Kräcker den Betrag von 1818 Mart wirklich erhalten. Der Mandatar des Klägers hat die Wohnung der von ihm vorge­schlagenen hier genannten Beugen binnen 14 Tagen anzugeben. -Der Verhandlung wohnten der Abg. Kräder und viele An­gehörige der sozialdemokratischen Partei aus Breslau   bei.

r. 26.

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37. G Am Bund

Bur Bera

nungen.

daß Sie auch mir einmal das Wort zur Alarlegung der erlauben werden. Der Streit entwickelte fich folgenderma Am Montag, den 9. November 1885, blieben die bei mir schäftigten Arbeiter plöglich weg. Kurz vor Mittag er ftatt ihrer eine Kommiffion, welche erklärte: die Arbeit m nur dann wieder aufgenommen werden, wenn ich auf ge Arbeiten eine Bulage von 10 pet. gewähre. Hierzu ift merten, daß zu dieser Beit der Wochenverdienst der bet beschäftigten Arbeiter bei zehnftündiger Arbeitszeit fich 33 bis 45 m, im böchsten Falle 47,20 Mt. beltef; wa der Durchschnittsverdienft derjenigen vier Arbeiter, weld ganze Jahr bei mir arbeiteten, fich pro Woche wie folgt 33,65, 33,00, 32,74, 32.25. Ich berief mich der Komm gegenüber auf diesen Verdienst, der doch wohl schwerlich Streit rechtfertige, um so weniger, da, wie man mir aud stimmte, in Berlin   bei leinem Vleister dieser Branche ein b Lohn, wohl aber ein in vielen Fällen bedeutend ge gezahlt werde. Trogdem die Kommiffion dies zugab, pe fie bei ihrer Forderung, so daß ich mich gezwungen fab, widern: Wenn Sie durchaus wollen, muß ich Jönen die Rath Lohm lage gewähren, denn Sie haben augenblicklich die Macht Sie wissen, die Zeiten ändern sich; wundern Sie sich also wegen Einfüh wenn ich meine Vlacht benugen werde, Ihnen ihren heutigen Berbindung n wieder abzunehmen." Worauf mir die Kommission antwa betreffend bie Wir werden schon dafür sorgen, daß wir die Macht beha lellen zu den Jest befinden wir uns nun in der schlechten Geschäftszeit so habe ich denn am Sonnabend, den 16. d. M., den beschäftigten Arbeitern mitgetheilt, daß ich vom nächsten ab den Buschlag von 10 pCt. nicht mehr zahle und so bis der bisher gezahlte Buschlag zurückgezahlt sei, noch 10 pCt. abziehen werde. Dann fönnten sie wieder alten Pretien, bei denen der oben angeführte Be erzielt ist, weiter arbeiten. Diejenigen, weiche gewill unter diesen Bedingungen weiter zu arbeiten fich aber nicht zu lange befinnen, Denn beutigen Geschäftsgang fönne ich nicht mehr schäftigen. Aber schon am Montag, bei der erften Unterba babe ich erklärt, daß ich nichts dagegen babe, daß Arbeiter wieder anfingen, wenn fte fich in die vorh wenige Arbeit theilen wollen,( wie sie dies bisher i gethan haben) und fich den Abzug gefallen ließen. Dienstag habe ich meine Forderung dahin abgeändert auf jene Arbeit, auf welche der Buschlag erfolgt sei, de fich erstrecke. Dies ergiebt ja allerdings auf einzeln sollte dieser Abzug auch nur vorübergebend sein. habe ich andere Arbeiter annehmen müssen, tönnte selbst wenn die früheren Arbeiter,( was aber durch der Fall ist), auf meine Forderungen eingingen, dieje mehr sämmtlich annehmem, weil ich feinen Blaz me und auch keinen Grund, die eben angenommenen entlassen.

auf welche der Empfänger ein Recht hat. Die Barteibiäten Soziales und Arbeiterbewegung. 20 pCt. aber im Durchschnitt find es nur vSt.,

find aber im Rechtsfinne liberale" Zuwendungen. Die Un­nahme der Diäten enthalten noch kein Geschäft und sodann fönnten die privatrechtlichen Vorschriften des§ 172 A.-L.-R., also eines peußischen Gesezes nicht anwendbar sein auf ein Berbotsgeser des öffentlichen Rechts des Reichs. Gegnerischer feits sei auf ein Vertrags- oder Miethsverhältniß hingewiesen worden, es sei aber doch erst festzustellen, ob Kräder ein Recht auf Diäten und andererseits die Verpflichtung hatte, im Sinne der Bartei zu wirken. Und was will denn die Bezugnahme auf

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