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Beilage zum Berliner   Volksblatt.

Mr. 30.

Parlamentsberichte.

Deutscher   Reichstag  .

39. Sigung vom 4. Februar, 1 Uhr. Am Tische des Bundesraths: v. Boetticher und Rommiffarien.

Dem Hause liegt der Geseßentwurf, betr. die Fürsorge für Beamte und Personen des Soldaten. fandes in Folge von Betriebsunfällen, aur zweiten Berathung vor.( Referent Gebhard.)

81 der Vorlage bestimmt, daß Reichsbeamte und Personen des Soldatenstandes, die durch einen Betriebsunfall dauernd dienstunfähig geworden find, zwei Drittel ihres Gehalts als Benton erhalten sollten, soweit sie nicht nach anderweiter reichs gefeglicher Vorschrift einen höheren Anspruch geltend machen tönnen.

Die Kommission fügt dem hinzu, daß Beamte u. s. w., welche nicht dauernd dienfiunfähig geworden find, aber trop. dem aus dem Dienste entlassen werden, bei gänzlicher Erwerbs

dem Maß derselben zu bemeffende Pension erhalten sollen. unfähigkeit zwei Dristel ihres G halts, bei theilweiser eine nach

der Kosten des Heilverfahrens gewährt wiffen. Struckmann und Buhi( nat. lib.) wollen auch Ersatz

Barth und Gen.( deutschfr.) beantragen, den Reichs, beamten bei Unfällen die Kosten des Heilverfahrens und den Verlust an Dienstein tommen zu erseyen, sowie ihnen eine Benston au gewähren, welche bei völliger Erwerbsunfähigkeit gleich dem ganzen Dienſteinkommen, bei theilweiser gleich der Hälfte bis ½ desselben sein soll. Die Personen des Soldatenstandes follen nach diesem Antrage in der gegenwärtigen Vorlage noch nicht berücksichtigt werden.

Abg. Strudmann: Die Vorlage hält daran fest, den Beamten die Entschädigung bei Unfällen in Form einer Benfion zu gewähren. Die Kommiffion geht weiter, fie will auch den Beamien die Bezüge im Sinne des großen Unfall verfiche. ungsgesetzes gewähren. Nur in einem Bunft, in dem fte diesem Brinzip nicht treu blieb, will mein Antrag ihre Borsblöge ergänzen. Es handelt sich um Gewährung der Soften des Heilverfahrens. Warum sollen die Beamten hier schlechter gestellt sein, als die unter die allgemeine Unfallver ficherung fallenden Personen? Umsomehr empfiehlt sich die Annahme meines Antrags, als zahlreiche Beamtenfategorien zur Zeit bereits einen Anspruch auf Ersag der Heiltoften haben, dieses Anspruches aber durch die Kommissionsvorlage verlustig gehen und jedenfalls sehr unzufrieden sein würden. Es liegt auch nicht der geringste Grund vor, die von mir befürwortete Gleichstellung der Beamten mit allen anderen reichsgefeßlich gegen Unfälle versicherten Personen abzulehnen.

Freitag, den 5. Februar 1886.

III. Jahrg

Vorlage bleiben solle. Deshalb würden er und seine politischen Freunde den Antrag Schrader ablehnen, dagegen den des Abg. Struckmann, vorbehaltlich einiger in dritter Lesung zu bewir fender Aenderungen, annehmen.

Abg. Schrader: Die Antwort des Herrn Vertreters der verbündeten Regierungen schien die Sache so darzustellen, als gehörten die nicht mit festem Gehalt angestellten Beamten nicht unter die durch das zweite Unfallgesetz Betroffenen. Sie fallen aber thatsächlich heute noch darunter und sollen durch das vorliegend: herausgenommen werden. Damals hat man also etwas Anderes für zulässig erachtet, als heute. Innerhalb eines Jahres erleben wir diesen Wechsel und beklagen diese Unsicherheit. Gründe sind mir nicht entgegengehalten worden. Es ist einmal die Meinung der verbündeten Regierungen, dieses Gesez nicht wesentlich ändern zu lassen, und deshalb wird mein Vorschlag unberücksichtigt bleiben, auch wenn sich Viele meiner Auffassung zuneigen sollten.

für alle Beamten ausreichend gesorgt wird. Daher bezwecken unsere Anträge, die Fürsorge nicht auf die Unfälle in ver ficherungspflichtigen Betrieben zu beschränken, sondern fie allge mein auszudehnen, da der Beamte von allen ohne Unterschied schmer betroffen wird. Der Einwand, daß damit eine nicht überfebbare finanzielle Belastung verbunden wäre, ist nicht stichhaltig, da wir wissen, daß bei Weitem der größte Theil sämmtlicher Unfälle im Reichsdienst auf die Versicherungs­pflichtigen entfallen wird. Es kann sich also hier nur um ein Minimum, jedenfalls um viel weniger handeln, als wir jegt auf die Schultern des Reichs legen. Auch der zweite Einwand ist nicht zutreffend, daß man mit den Arbeitern pari passu gehen müsse; denn warum soll man nicht mit den Beamten etwas schneller gehen? Der wahre Grund dagegen ist nach meiner Auffaffung ein ganz anderer, der uns leider in der meiner Auffaffung ein ganz anderer, der uns leider in der Reichsgefeßgebung fegt so oft, offen und versteckt, entgegen­tritt: die einzelnen Landesregierungen wünschen die Unfall. fürsorge für die Benmten möglichst beschränkt zu sehen, weil sie die finanziellen Laften, die ihnen daraus erwachsen, nicht zu übernehmen wünschen. Anders ist die Zurück­haltung ihrer Vertreter dem offen eingestandenen Bedürfnisse gegenüber nicht zu erklären. Unser Antrag spricht wiederholt und bestimmt die Forderung aus, daß man jeẞt die Unfallfür. forge allgemein gewähren, ganze Arbeit machen und nicht immer ftückweise vorgehen möge. Man sagt, daß man doch nicht all gemein für die Beamten durch solche Geseze sorgen fönne, weil Die Krankheiten nicht darunter fielen. Aber Krankheiten und Betriebsunfälle sind sehr verschiedene Dinge; bei der Krankheit ist die Verbindung mit dem Dienst nur in sehr wenigen Fällen nachzuweisen, bei dem Unfall immer. Wird thun alſo nichts

Unrechtes, wenn wir nur für den Unfall und nicht für die Krankheit sorgen, für die lettere vielleicht nur in dem Umfang des Militärpenfionsgesezes. Allerdings wünschen wir eine Be­fchränkung des Geseßes; unser Antrag schließt die Personen Des Soldatenstandes aus, nicht als ob wir ihnen nicht dasselbe gewähren möchten, wie den Zivilbeamten, sondern weil die Militärpersonen in das System dieses Gesezes sehr schlecht hineinpaffen. Für sie ist bereits, wenn auch in sehr schlechtem Maß, aber nach einem ganz anderen System, bei Unfällen durch das bestehende Militärpensionsgesetz gesorgt, und wir wünschen, daß in einer Novelle zu demselben die Unfallfürsorge nach dem System ber Vorlage auch für bie Militärpersonen eingeführt werde. Wir hielten es ferner für bedenklich, nur für Betriebsunfälle der Militärpersonen Fürsorge zu treffen und gerade in der Armee und der Marine zwischen Betrieben und dem eigentlichen Militärdienst einen Unterschied zu machen. Auch der Dienst ist nothwendig mit Unfällen verbunden, und es würde einen wunderlichen Eindruck machen, wenn ein in eine Militärfabrik versetter Soldat oder Difister beffer behan belt würde, als wenn er im eigentlichen Dienst, im Kriege verlegt wird. Wir wollen also allgemeine Fürsorge auch für Die Militär personen auch bei Unfällen im Dienst, aber auf Grundlage des Militärpensionзgeseges, wodurch die Gesetz­

Abg. Schrader( deutschfr.): Es ist uns in der Kom mission nur in ganz gerin, em Maße gelungen, in das uns fehr sympathische Gesetz die Erfüllung einer alten Forderung bineinzutragen, daß nämlich für die Beamten bei dienstlichen Unfällen ausreichend gesorgt werde. Auch durch den Antrag gebung fich den Verhältnissen besser anpassen würde. Strudmann wird das Gesez nicht erheblich verbessert, daher wir den unserigen( Barth) eingebracht haben, für den zwar eine ziemlich lebhafte Stimmung im Hause vorhanden ist, aber bei der Abneigung der Regierungen, an ihren Vorlagen selbst bei guten Gegengränden etwas ändern zu laffen, taum eine Ausficht auf Bustimmung der Mehrheit. Durch das Geset werden die Beamtentlassen, die bisher überhaupt keine Unfall. nämlich die, welche dem Haftpflichtgeset unterstellt sind( das find namentlich die Eisenbahnbeamten), und die, welche bereits Das frühere Unfallversicherungsgeseß aufgenommen waren. Daß man jezt einen Theil der legieren wieder in das neue Beleg hinübernimmt, beweist, wie wenig sicher man seines Borgebens auf diesem Gebiet ist. Die nicht mit feftem Gehalt beiter, deffen Bezüge wegfallen. Ich lann nur bitten, innerhalb und Beniton angestellten Beamten wurden aus dem ersten Unfallgejet in das zweite hinüber geschoben, und im zweiten Grenzen zu bleiben, nur dann läßt sich etwas Gedeihliches zu noch nicht warm geworden, jezt in das Dritte, das

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Direktor im Reichsamt des Innern Bosse: Das ist ja ganz richtig, daß die nicht fest angeftellten Beamten unter das zweite Unfallversicherungsgeseß fallen. Der G und für die Aenderung scheint mir aber doch leicht zu finden. Damals wollte man wenigstens für die nicht fest angestellten Beamten eine gewisse Fürsorge treffen, jezt, wo wir die hoffnung haben, überhaupt für Beamte ein solches Geses zu bekommen, nehmen wir fene hier auf. Ich glaube, daß meine Antwort ganz ge rechtfertigt ist, daß das schrittweise Prozediren nothwendig und tonsequent zu einer Behandlung der Sache, wie geschehen, führen mußte.

Der§ 1 wird hierauf unter Ablehnung des Antrages Schrader mit der vom Abg. Struckmann vorgeschlagenen Aende­rung nach dem Kommiffioneantrage angenommen.

§ 2 fichert den Hinterbliebenen der in Folge eines Betriebs­unfalles verstorbenen Beamten ein Sterbegeld, eine Rente für die Wittwe, für jedes Kind, sowie für Aszendenten des Verstor benen, wenn dieser ihr einziger Ernährer war. So weit den Hinterbliebenen nach reichsgefeßlicher Vorschrift ein höherer Betrag, als der in diesem Gesetz ausgeworfene, zusteht, erhal ten fte diesen höheren. Derselbe wird mit einer vom Abg. Struckmann vorgeschlagenen Ergänzung angenommen, daß das Sterbegeld dem einmonatlichen Dienst oder Pensionseinlom, men entsprechen, mindestens aber 30 M. betragen muß, nach dem seitens der verbündeten Regierungen die Erklärung ab­gegeben war, daß ihrerseits leine Bedenken dagegen erhoben würden.

§ 3 wird ohne Debatte genehmigt.

Nach§ 4 soll der Bezug der Penfion, bezw. sollen die sonstigen Bezüge mit dem Wegfall des Dienfteinkommens be ginnen. Gehört der Verlegte einer Krankenkasse an, so soll bis zum Ablauf der 13. Woche die Pension um den Betrag des Krankengeldes gekürzt werden.

Abg. Frohme( Sozialdemokrat) hält die letztere Be­stimmung für ungerecht, da dem einer Krantenkaffe angehörigen Beamten für seine Beiträge auch Bezüge zustehen müßten; man solle ihn also nicht um die ihm aus dem Unfallgeses zu. stehende Benfion schädigen oder fürzen.

ansprüche hatten, besser gestellt, andere aber erheblich schlechter: auch eine Entschädigung für vorübergehende Dienstunfähigkeit. Fälle ausmache.

Laffen

Direktor im Reichsamt des Innern Bosse: Wir haben hier die Beamten hineingenommen, welche nicht mit festem Ge­halt angestellt find, weil die verbündeten Regierungen von vornherein die gefeßgeberische Behandlung dieser Materie nur bei einem schrittweisen Prozediren für möglich gehalten haben. Sonst fämen wir zu gar nichts. Der Abg. Schrader verlangt Es giebt in der That Fälle, in denen dies außerordentlich wünschenswerth wäre, dafür bestehen besondere Unftüßungs­fonds. Vor allen Dingen ist doch hier zu beachten, daß der Beamte in solchen Fällen sein vollständiges Gehalt behält und damit wesentlich anders steht, als der Är der vom Unfallversicherungs- und Pensionsgefeß gezogenen Stande bringen.

uns in diese Gesetzgebung ein, und wir thun es mit Breuben, dann fann es nur in der Annahme geschehen, daß nicht mehr Detailfragen diskutiren, sondern auf dem Boden der

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Aus Kunst und Leben.

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1. Im Louisenstädtischen Theater ging vorgestern

großes

ging vorgestern

phantastisch- lomisches Schaufüd mit dem

war daffelbe eigentlich nicht, denn in den Text desselben waren bie Leistungen wirklich ausgezeichneter Spezialitäten verknüpft,

Abg. n. Malzahn( fons.) ist der Ansicht, daß, wenn man das Gejes zur Verabschiedung bringen wolle, man jezt

stießen im Gange auf einen etwa fünfzigjährigen, sehr elegant gekleideten Mann, der über und über mit Blut bedeckt war und ihnen zurief: Beschüßen Sie mich! Man hat versucht, mich zu tödten, der Mörder ist in diesem Simmer, bis an die

Geheimer Ober- Regierungsrath v. Moedite begründet die Bestimmung mit dem Hinweis auf die in den früheren Unfallgefeßen aufgenommenen tonformen eftfegungen und fügt hinzu, daß die Belastung der Krantentafen dadurch nur eine ganz minimale werden könne, da die durch Unfälle herbeige­führte Inanspruchnahme der Krankenkassen nur 12 aller übrigen

Abg. Schrader( deutschfreifinnig) kann dem Abg. Frohme nur zustimmen. Von einer Uebersicht über die Belastung der Strantenlassen tönne jegt noch gar nicht gesprochen werden, dazu sei die Erfahrung, wie man den Einwendungen seiner Freunde ja seitens der Regierung auch gern entgegenhalte, noch viel zu lurz. Erst nach einigen Jahren und wenn die Unfall­versicherung im vollen Gange sei, tönne ein Urtheil dent. bar sein.

Geh. Postrath Sydow: Bei den Reichspoft- und Tele graphenbeamten, welche hier ein Hauptfontingent liefern wür den, stellt sich die Sache so, daß die älteren Beamten, welche einer Krantentaffe nicht angehören, auf 13 Wochen ihr Gehalt

myftischen Namen Abracadabra" in Szene. Ein Schauftück 3ähne bewaffnet, eingeschlossen." Diese Worte verursachten Schlag auf das Hinterhaupt erhielt, und mit dem Gesicht auf

eine wahre Panit unter den Bediensteten, und erst der Gerant bes Hotels wagte es, die Thür zu öffnen. Bei seinem Eintritt der, ganz bleich, einen mit Blut befleckten Revolver ftarten Kalibers in der Hand hielt. Ich begreife nichts; es

lo daß man schließlich mehr auf diese achtete, als auf den eigent befand er sich einem vierzigjäbrigen fleinen Manne gegenüber, Hidhen Gang der Handlung. Wenn wir von diesem hier ab­

Sandlung bedeutend hinter die eigentlich zur Schau gestellten nicht verrückt", Leiftungen von Kraft, Geschicklichkeit und Dekoration zurück der Gerant tritt und zurücktreten muk. Wer sich besonders für ganz uner Märlich fcheinende Kunststücke der Bauberkunst interessirt, dem

Präsidenten der Gesellschaft, Herrn Demières, ehemaligen Brä­fidenten des Handelsgerichts in Nantes  , niederzuschreiben. Herr de Montanzan that dies und hatte kaum die Worte: Paris  , 2. Fevrier" zu Papier gebracht, als er plöglich einen schweren

rührte, fondern weil bei dergleichen Effektstücken die eigentliche ist ein Moment völliger Geistes abcesenheit, ich bin doch lang es ihm, die Waffe zu erfaffen, sab aber, wie Trédernes

brachte das Individuum hervor, als auf ihn losging. Die herbeigerufenen Agenten entwaffneten den Attentäter ohne Mühe, der zwei Revolver und ein kurzes Jagdmesser bei fich trug, und

ist ein Besuch des Theaters entschieden anzurathen. Er wid führten ihn auf das Polizeitommissariat, wo derselbe Graf v. Des Berblüffenden genug sehen. Einfach imponirend find die Treéderneß zu heißen, Offizier der Ehrenlegion und chema

lein

Auf der Bruft trägt. Mit einer seltenen Ruhe und Sicherheit, pielsweise hoch oben auf einer Leiter, die ein Stammesgenoffe

liger Präfekt des Landes unter dem Kaiserreich zu sein vorgab. Das Opfer heißt A. G. de Montauzan und wohnt in Paris  ,

den Tisch fiel: Herr de Trédernes hatte ihm mit der Pendeluhr den Kopf einzuschlagen versucht. Der Angegriffene wendete fich um und bemerkte, daß sein Attentäter nunmehr den Revolver nach ihm gerichtet habe. Nach langem Ringen, während dessen er aus der starten Wunde am Kopfe reichlich Blut verlor, ge­nach einem zweiten Revolver griff. Nunmehr stürzte er nach der Thür und rief um Hilfe, indeß der Mörder einen Schuß nach ihm abfeuerte, der aber glücklicher Weise fehl ging. Auf dem Polizeilommissariat gab der Verhaftete an, der Name Trédernes sei der eines seiner Freunde und er heiße Artaud­Haußmann und sei ein Schwestersohn des früheren Seine­präfeften, dessen Namen er sich seit 1864 beilegen durfte. Er

gleichmäßig angenehm wirten. Ein japaneftsches Kind balanzirt bei- 31, Avenue Kleber. Folgende Umstände gingen dem Attentat Drientreisen unternommen und einige deutsche Dichtungen

rengungen

eine

voran und führten dies herbei. Herr de Montauzan, Befizer eines großen Vermögens, wollte fich vor Kurzem mit Finanz

ausnehmender Elegans abfolvirt der fleine gelbliche Junge angelegenheiten beschäftigen und trat deshalb mit dem angeb in, fein Geficht bewahrt auch bei den unerhörtesten An- seiner in Cannes   weilenden Frau sehr warm empfohlen worden Benfum, Muskeln und Sehnen scheinen von Stahl zu

ebungen der anderen Japanesen fanden rauschenden Beifall. egenschirm einen Ball, einen Thaler, ein Ei u. s. w. tanzen B, fchien anfänglich das elektrische Licht etwas zu geniren.

echt japanesische" Gelassenheit. Auch die

lichen Grafen von Trébernes in Beziehungen, der ihm von

war. Vor acht Tagen schlug nun der lettere ein Geschäft vor, das in Nantes   zu machen wäre, und machte Herrn de Montausan den Vorschlag, mit ihm nach Nantes   zu reisen und fic selost von der Einträglichkeit des Handels zu überzeugen. Die Reise dahin wurde in der Nacht unternommen und der

ellich f. blte es auch nicht an recht heftigen Kalauern. In angebliche Graf machte große Anstrengungen, seinen Reise then war die Ausstattung im Allgemeinen eine glänzende, gefährten dazu zu bringen, sich von ihm auf elettri eine gefangliche Leistungen waren sogar recht annehmbarer 23( 550) 6tur. Namentlich fang Fräulein Schwarze ein Lied mit sehr 865 79 937en the bestes. Es ist dem Louisenstädtischen Theater ein 47 78 111pathischer Stimme. Auch die übrigen mitwirkenden Künstler

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treicher Erfolg zu wünschen.

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zu laffen. Herr de Mon schem Wege einschläfern ab. jedoch energisch Die tauzan beiden lehnte Reisenden dinirten unterwegs in einem Bahnhof Restaurant; beim Einsteigen in den Waggon fühlte fich Herr de Mon tanzan sehr unwohl und sprach die Vermuthung aus, daß in dem Effen irgend welches Gift gewesen wäre; in Angers   ver ließen beide den Bug, verbrachten daselbst die Nacht und lehrten am anderen Morgen wieder nach Paris   zurüd. Nach dem

Der aus Berlin   ausgewiesene Klempner Richard Austausch mehrerer Briefe bestellte Herr de Trébernes sein hhnow ift am 4. d. M. in Weißenfels   in Sachsen   gestorben. Opfer durch eine Rohrpoftlarte für heute früh, um mit ihm 500] 113 Beerdigung findet Sonntag, den 7. d. Mts, Nachmittags gemeinsam zu einem der Hauptaktionäre der fünftigen Finanz

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117 269 3249% Uhr durch die Rufe: Bu Hilfe! Mörder!" und

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gesellschaft zu fahren. Eine Droschte brachte bride nach dem

übersetzt. Er ist Eigenthümer zweier Häuser in Baris und wohnte feit Kurzem in der Nähe seines Opfers; er entschuldigt seine That durch momentane Geistesabwesenheit, hatte aber die Leitungsdrähte der pneumatischen Uhr durchschnitten, um Herrn de Montauzan anzugreifen.

Literarisches.

Von dem illuftritten Unterhaltungsblatt ,, Die Neue Welt", Hamburg  , Verlag von J. H. W. Dieß, ist soeben Heft 10 des elften Jahrgangs erschienen.

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Inhalt: Vom Stamm gerissen. Roman von E. Langer.( Schluß.) Die Urzeit des Germanenthums. Bon Langer.( Schluß.) Dr. Albert Dult.( Schluß.) Ein Beitrag zur Frage, wie Die allgemeine Wehrhaftigkeit erreicht wird. Von W. Lieb fnecht. Ueber Leichenverbrennung. Von E. Bilharz. Der Hohentwiel. Von Viktor Rewall.( Mit Jllustration.) Hohentwiel. Proben deutscher Volkepoeste der Gegenwart: Warum du Die Camorra   in Neapel. weinst. Von Wenzel Breuer. Neujahr. Eine Geschichte aus dem Leben. Von Hans Edardt. Die Landsteblerei in Kalifornien  . Von O. von Briesen. Er sucht eine Frau, fie sucht einen Mann. Eine Sonntags­Blauderei von D. Colonius. Unsere Illustrationen: Der Stephansdom   in Wien  . Der Hohentwiel. Beim Auswande Für unsere Hausfrauen. Vermischtes. Aerztlicher Rathgeber. Redaktions Korrespondenz.- Das chinesische Reich. Humoristisches.- Literarisches.

Paris  , 2. Februar. Das Hotel du Louvre wurde heute Hotel du Louvre, wo fie fich nach dem Zimmer Nr. 154, rungsagenten. Beim Fischhandel. rch einen gefallenen Schuß aufgeftört. Die Bediensteten Nievre  , bewohnt wurde, begaben. Hier lud Herr de Trédernes

welches von Herrn Andier, einem Hammerwerksbefizer aus der feinen Geschäftsfreund ein, sein Ansuchen an den zufünftigen

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