fortbeziehen würden, die jüngeren würden aus der Betriebs. franlentaffe ihre Bezüge haben. Streichen Sie nun die Be ftimmung, daß die Krankenkaffenbezüge beim Unfall in den erften 13 Wochen zur Verrechnung fommen, so erhalten gerade Die jüngeren Beamten zwei Drittel des Dienfteinkommens aus Der Betriebskrankenkasse und zwei Drittel auf Grund dieses Gefeßes, d. h. also ein Drittel mehr, als das volle Gehalt. Bu solchen Bedenklichkeiten dürften Sie Veranlassung geben wollen.

Nachdem noch die Abgg. Frohme und Schrader her. vorgehoben, daß man doch nicht einen Fehler, der in den früheren Unfallgefeßen enthalten sei, bier wieder begehen müsse, was den Vertreter der verbündeten Regierungen zu der Ent­gegnung veranlaßt, daß hier von feinem Fehler die Rede sein tönne wird§ 4 angenommen.

legenden Bestimmungen dieses Gesetzes in Wortlaut enthalten. Deshalb sei§ 12 nicht bedenklich.

§ 5 besagt, daß ein Anspruch auf Penfion, Sterbegeld und Renten dem Verlegten nicht zustehen soll, der den Unfall vor. säglich oder durch ein Verschulden herbeigeführt hat, wegen Deffen auf Dienstentlaffung oder auf Verlust des Titels und Pensionsanspruchs erkannt worden ist.

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Abg. Schrader hebt hervor, daß§ 12 für die Landesbehörde tein Sporn sein werde, den Beamten die Unfallversicherung zu ge­währen. Das Haftpflichtgesetz sei allerdings in seiner Ausführung ein schlechtes gewesen, weil namentlich die Eisenbahnbehörden fich vielfach auf Prozesse mit ihren Beamten eingelassen hätten. Wenn die Oberbehörden Sorge tragen, daß die Unterbehörden im Sinne der im Reich eingeschlagenen Sozialreform verfahren, so würde man man auch mit dem Haftpflichtgesetz auskommen

Abg. Ensoldt legt Werth darauf, zu konstatiren, daß hiernach die Unfallentschädigung gezahlt werden müffe, wenn Die Dienstentlaffung nicht lediglich wegen der den Unfall her. beiführenden Fahrlässigkeit, sondern gleichzeitig aus anderen Gründen erfolgt ist.

§ 5 wird in der Kommissionsfaffung angenommen, desgl. §§ 6-9 ohne Debatte.

tönnen.

§ 12 wird nach dem Vorschlage der Kommission ange­nommen. Auch der Schlußparagraph, nach welchem das Geset mit dem Tage der Verkündigung in Kraft treten soll, wird genehmigt.

Nach§ 10 geben die dem Verlegten oder deffen Hinter­bliebenen auf Grund des Haftpflichtgefeßes gegen Eisenbahn­unternehmer zustehenden Ansprüche auf die zur Unfallentschä bigung resp. Benfions. und Rentenzahlung verpflichtete Betriebs­verwaltung über. Weitergehende Ansprüche als auf diese Pnfionen oder Renten stehen dem Verlegten und dessen Hinterbliebenen gegen das Reich und die Bundesstaaten nicht zu.

Schluß 4 Uhr. Nächste Sigung Freitag 1 Uhr. ( Bürgschaft des Reichs für die egyptische Staatsanleihe; Nenderung des Gerichtsverfaffungsgesezes; Wah prüfungen.)

Abgeordnetenhaus.

herigen Erleichterungen wie Abschaffung des Chauffer geldes wenig gedient, ebensowenig wie die Aufhebung des Beitungsstempels dahin geführt habe, die Beitungen billiger zu machen. Die Differenz hätten einfach die Redakteure oder Beitungsverleger in die Tasche gesteckt.( Oho! links.)

Abg. Ridert betont, daß er mit seinen Freunden stets für diese gerechte Forderung der Landwirthschaft eingetreten sei. Die Landwirthe schienen aber selbst auf die Beseitigung des Immobilienstempels fein großes Gewicht gelegt zu haben. 1879 hätte ihm Herr v. Mirbach im Reichstage gesagt, diese Sache sei gegenüber dem Bolltarif viel zu untergeordnet. Was den Ersatz aus dem Monopol anbetreffe, so sage er, das Mo lannilich nopol werde nicht lommen und dürfe nicht kommen. Der Etat der indirekten Steuern wird darauf genehmigt und ebenso der Etat des Finanzministeriums ohne erhebliche Debatte.

13. Sigung vom 4. Februar, 11 Uhr. Am Ministertische Kommiffarien des Finanzministers. Bunächst werden die Verhandlungen des Landes Eisen­bahnraths in 1885 auf den Antrag des Abg. v. Minnige. rode an eine besondere Kommission von 14 Mitgliedern ver wiesen, während die Berichte über die Ergebnisse des Betriebes der für Rechnung des preußischen Staates verwalteten Eisen­bahnen, sowie über die Bauausführungen und Beschaffungen der Eisenbahnverwaltung an die Budgetkommission gehen. Bei Gelegenheit des legterwähnten Berichts bitten die Abgg. Biesenbach und von der Acht um möglichste Beschleu nigung der Bahnhofsbauten in Düffeldorf bezw. Köln , die auch seitens der Staatsregierung durch Ministerialdirektor Schneider zugesagt wird.

Auf eine Anfrage des Abg. Schrader erläutert Staats­sekretär v. Boetticher die lettere Beftimmung dahin, daß Die Entschädigung dem Verlegten nur einmal und zwar eben nach Maßgabe der Vorschriften dieses Gesezes gewährt werden soll. Wenn z. Bein Boftbeamter auf einer dem Reiche oder einem Bundesstaate gehörenden Bahn verunglückt und von der Postverwaltung nach Maßgabe dieses Gesezes abgefunden wor ben ist, soll ihm kein weiterer Anspruch gegen die resp. Bahn­verwaltung zustehen.

Abg. Schrader fürchtet, daß in Folge dieser Auslegung des§ 11 eine Ungleichheit insofern eintreten werde, als hier­nach Privatbahnen anders als Staats- oder Reichsbahnen behandelt würden; die Privatbahnen würden schließlich für den Reichsfistus mitbezahlen. Redner behält sich die Stellung besonderer Amendements bis zur dritten Lesung vor.

Hierauf wird die Budgetberathung beim Etat der Ein­nahmen aus den indiretten Steuern fortgesetzt.

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Schluß 1% Uhr. Nächste Sigung Sonnabend 11 ( Etat des Ministeriums des Innern).

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Stadtverordneten- Versammlung. Sizung vom Donnerstag, den 4. Februar Der Stadtverordneten- Vorsteher Herr Büchtemann eröffnet die Sigung um 5% Uhr mit geschäftlichen Mitthei lungen. Die Ausschüsse haben die Wahl von 15 Mitgliedern für den Ausschuß zur Vorberathung der Vorlage, betreffend die Aufnahme einer neuen Anleihe, und von 15 Mitgliedern u Vorberathung der Vorlage, betreffend die Slizzen zum Neubau von zwei Gemeinde. Doppelschulen und einer fatholischen Ge meindeschule, vollzogen. In den Anleihe Ausschuß ist u. a. be Stadtpeordnete Singer gewählt.

Abg. Graf Kanit( fonf.) beklagt die vom taiserlichen statistischen Amte für die Berechnung der Ein- und Ausfuhr­werthe beobachtete Methode, die ersteren weit niedriger als die legteren anzunehmen. Auf diese Weise ergebe fich ein falsches Resultat, und das Einfuhrmehr betrage in Wahrheit statt der angegebenen 55 mehrere hundert Millionen Mart, wenn man nur allein die wichtigften landwirthschaftlichen Pro dulte, Wolle und Getreide, berücksichtige. Die Differenz zwischen Ein- und Ausfuhr ergebe fich hauptsächlich dadurch, daß der Handelsgewinn des deutschen Kaufmanns vom Werthe der eingeführten Waaren ab, dem der ausgeführten dagegen augerechnet werde. Nackte Ein und Ausfuhrzahlen ohne Werthberücksichtigung würden weit werthvoller sein. Damit das Mißverhältniß nicht noch gefährlichere Dimensionen annehme, muß die Produktivität der Land wirthschaft noch weiter gehoben und in den Stand gesezt werden, fich vom Auslande noch unabhängiger zu machen.

§ 11 wird darauf mit einigen unwesentlichen von Struc mann beantragten redaktionellen Verbesserungen angenommen. § 12 sept für die Staats- und Kommunalbeamten, für welche durch die Landesgeseßgebung oder durch Kommunal Statuten eine gleiche Fürsorge wie in dem vorliegenden Ge sez für die Reichsbeamten getroffen wird, das Haftpflicht außer Kraft.

Nach Eintritt in die Tagesordnung wird ein No turalisationsgesuch geschäftsordnungsmäßig erledigt.

Engere Wahl zwischen den Stadtverordneten Samm und Singer, von denen teiner bei der Wahl der Mitglie der für die Schuldeputation die absolute Mehrheit erhalte hat. Abgegeben werden 98 Stimmjettel, davon sind unbe schrieben 2. 1 ist ungiltig, die absolute Majorität beträgt hin 48. Es erhalten Stadtverordneter Singer 30 Stimm Stadtverordneter Samm 65 Stimmen. Gewählt ist mi der Stadtverordnete Samm, der die Wahl annimmt.

Serm

Die Fortsetzung der Berathung der Tagesordn wird hier ausgesetzt und unter Vorsitz des Oberbürgermeister Dr. von Fordenbed findet eine gemeinscha liche Sigung beider Gemeindebehörden statt, behufs Wa der Mitglieder in die Bezirkskommission für die llaffifizi Einkommensteuer.

Abg. Ridert: Die Sache gehört ihrer Natur nach in den Reichstag , sollte indeffen hier die Regierung fich bereit erklären, das faiserlich statistische Amt in dieser Sache zu ver treten, so werde ich gern näher darauf eingehen. Der Handels bilang sollte man doch nicht solchen Werth beilegen, daß man aus ihr allein auf einen Keim des Verderbens von Handel und Wandel schließt. Wir haben ihr immer nur einen minimalen Werth beigelegt. Wollen Sie die Kaufkraft auf dem einheimis schen Markte stärken, so müssen Sie dafür sorgen, daß der ar beitenden Bevölkerung, den Abnehmern der Maffenartilel, nicht Laften aufgebürdet werden, welche die Kauffraft vermindern. Sie rufen immer nach Staatshilfe, denken Sie lieber daran, wie es Ihnen fürzlich einer Ihrer G.finnungsgenossen gesagt hat, den landwirthschaftlichen Betrieb rationeller zu machen. ( Dho! rechts.)

Abg. Barth: Der Antrag auf Streichung des§ 12 foll unferen Standpunkt markiren. Durch das vo liegende Geset wird die Situation für die unter das Haftpflichtgesez fallende Kategorie von Reichsbeamten verschlechtert. Unser Antrag soll verhüten, daß die Beamten der Einzelstaaten und Kommunen in die gleiche Lage gerathen. Auch in formaler Beziehung lies gen schwere Bedenken gegen§ 12 vor. Die Faffung, welche berselbe jetzt erba ten hat, ist noch unglücklicher, als die der urs sprünglichen Regierungsvorlage. Es heißt jest, daß für die Beamten der Ein elstaaten und Kommunen ,, mindestens die in ben Vorschriften der§§ 1 bis 5 des gegenwärtigen Gesezes angeordnete Fürsorge" getroffen werden müsse. Aber wer soll hierüber entscheiden? Dem Richter dürfte damit eine zu schwere Last aufgebürdet werden. Es müßte also weiter bestimmt wer ben, daß die landesgefeßlichen resp. tommunalstatutarischen Fests ftellungen dem Bundesrath und dem Reichstag zur Beschluß faffung darüber unterbreitet werden müßten, ob jene Feststel lungen auch allen Bestimmungen des gegenwärtigen Gefezes entsprechen. So ohne Weiteres, wie das hier im§ 12 ge= schieht, fann den Einzelstaaten oder Kommunen nicht die An. ordnung dieser Fürsorge überlassen werden. Deshalb haben Deshalb haben wir eine Streichung des Paragraphen vorgeschlagen.

Geb. Ober Finanzrath v. Pommer- Esche erklärt, nicht in der Lage zu sein, diese Sache hier zu vertreten.

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Der Oberbürgermeister giebt die geschäftsordnungsmäßig Erläuterungen. Bu wählen find 6 Personen aus der Ba der Einkommensteuerpflichtigen und 3 Personen aus Des Bahl der Klaffensteuerpflichtigen und 6 Stellvertreter. Gewählt werden: a. Stadtrath Kochhann, Kommerzienrath Frenzel, Stadtv. Liebermann, Stadtv. Schmidt, Banquie Heifft, Mühlenbefizer Schütt; b. Buchdruckereibefizer Geelba Solbarbeiter Bles, Fabrikant Bennezet; c.( Stellvertreter Stadto. Wienftrud, Stadto. Kreitling. Banquier Brende Kommerzienrath Bringsheim, Schloffermeister Heinrich, Fabrikant Wiese.

Abg. Graf Kanis erwidert, daß man neuerdings in England beginne, die Handelsunterbilanzen als bedrohliches Symptom anzuschen.

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Wahl eines Mitgliedes für die Deputation Verwaltung der Kanalisationswerke. Gewählt wird der Stadt Salge mit 73 Stimmen gegen den Stadtv. Limprecht, 6 Stimmen und den Stadto. Dopp, der 2 Stimmen erhält, Beschaffung von 2 neuen Löschzügen für Feuerwehr. Berichterstatter des Ausschusses ift der Stadto Reich now. Durch Beschluß vom 24. September vor. hat die Stadtverordneten- Bersammlung den Antrag des Mag ftrats auf Beschaffung von 4 neuen Löschzügen abgelehnt hat denselben um eine neue Vorlage ersucht, welche die e schaffung durch Ausschreibung einer öffentlichen Ronkurren in Ausficht nimmt. Diesem Ersuchen ist der Magistrat na gekommen. Da die Vorbereitungen zu dieser Konturrenz verständige sollen in nächster Zeit gehört werden) eine

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Zeit in Anspruch nehmen wird, und hierdurch nach Anficht be Magistrats und des Polizeipräsidiums Verlegenheiten für Feuerwehr entstehen können, beantragt der Magiftrat die fre bändige Beschaffung von zwei neuen Löschzügen nach be Modell des in Dienst gestellten Versuchslöschzuges für höchften 40 000 M. Die Berlin Anhaltische Maschinenbau Aftien G sellschaft bat eine Gassprige seit September 1883 obne Berg gung der Feuerwehr überwiesen und die Verwaltung

Abg. Büchtemann weist dem Vorredner nach, daß die Ein und Ausfuhrwerthe nothwendig wegen der verschiedenen Waarenqualitäten verschieden sein müssen, Wolle werde z. B. ungewaschen ein, dagegen gewaschen ausgeführt. Nach den Schlüffen aus der Handelsbilanz müsse Rußland wirthschaftlich beffer stehen, als England. Wollte man den Werth einer Handelsbilanz beurtheilen, so müßte man wiffen, wie viel Bas piere und andere Werthe aus und eingegangen find. piere und andere Werthe aus und eingegangen find. Die nächſtliegende Frage nach dem Erfolg unserer neuen Wirth schaftspolitik habe sich der Vorredner gar nicht vorgelegt, sonst müßte er zu der Antwort kommen, daß fie fich nicht bewährt habe. Dagegen laffe die Schlußfolgerung, daß der Landwirth­schaft noch weiter geholfen werden müsse, jede Logil ver­miffen.

Staatssekretär v. Boetticher: Der§ 12 giebt den Einzelstaaten oder Kommunen nicht das Recht, ein Reichsgeset außer Kraft zu setzen, sondern er bestimmt nur, daß, wenn Einzelstaaten oder Kommunen für ihre Beamten eine Fürsorge nach den Grundsägen des gegenwärtigen Gesezes angeordnet, ipso jure folgen soll, daß oiese Beamten Ansprüche nicht aus dem Haftpflichtgefeß, sondern aus jenen landesgeseßlichen resp. tommunalstatutarischen Festießungen haben sollen. Die Ent scheidung, ob dieselben ein Aequivalent bieten für die Bestim mungen des gegenwärtigen Gesetzes ist für den R chter feines­wegs schwierig. Derselbe hat nur die Höhe der Rente zu kons troliren, ein einfaches Subtrattion exempel vorzunehmen. Da voraussichtlich eine große Bahl von Einzelstaaten und Kommunen eine derartige Fürsorge anordnen werden, so wird es nicht an­gänglich sein, den Bundesrath und den Reichstag mit dieser Angelegenheit zu befaffen, weil die Dienstpragmatit der Einzel­Staaten fich der Einwirkung der Reichsgefeßgebung entzieht. Der Paragraph ist nüßlich, nothwendig und giebt zu keinen Bedenlen Veranlassung.

Abg. Graf Ranis ist nicht der Ansicht, daß die Bollpolitik und namentlich der Getreidezoll an sich, sondern daß er, weil zu niedrig, wirkungslos set.

Abg. Frhr. v. Minnigerode vertritt dieselbe Ansicht und weist den Rath des Abg. Rickert, die Landwirthschaft solle fich selbst helfen, zurück. Dieselbe befinde fich der fremden Ueberfluthung gegenüber in Wahrheit in der Lage eines Er­

Derfelbes

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Der Ausschuß beantragt, die Bewiüigung dieses zweiten berei

bestellten Löschzuges abzulehnen, dagegen den Ankauf bereits in Gebrauch bewilligen, ohne jedoch bewilligen,

genommenen Löschzuges Dadurch einer Umaeftali der bestehenden Drganisation des Feuerlöschwesens stimmen.

Hiermit erklärt sich nach längerer Diskussion die Veri lung einverstanden und steht einer Vorlage des Magistra Grund der in Aussicht genommenen Gutachten und

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trinkenden, und deshalb sei ein solcher Rath die reine Ironie. schreibungen in Bezug auf die Beschaffung von Löfg

( Beifall rechts.)

Abg. Mithoff erklärt, daß die wissenschaftliche National ökonomie der Handelsbilanz nur eine relativ geringe Bedeutung beilege. Daß eine Unterbilang an fich gar nichts Besorgnis. erregendes habe, beweise England, das seit einer langen Heibe von Jahren solche Handels- Unterbilanzen zeige, dessen Handel jedoch, wenn er auch augenblicklich aus anderen Gründen Stockungen erleide, darum keinerlei Besorgniß hervorzurufen geeignet sei.

Abg. Schrader: Die freifsinnige Partei hat schon bei der Berathung des ersten Unfallversicherungsges: Bes Darauf aufmerksam gemacht, daß das Reich und bie nothwendig Einzelstaaten dazu tommen müßten, das Gesez auf ihre Beamten auszudehnen. Damals bat man dem freifinnigen Antrag, aus welchen Gründen, weiß ich nicht, widersprochen und jetzt sucht man indirekt das damals Abgelehnte für die partikularen Beamten herbeizuführen. Wenn dieser Paragraph nicht angenommen würde, so würde allerdings eine unbequeme Situation entstehen; aber daran sind nicht diejenigen schuld, die von vornherein auf die Nothwendigkeit, Diese Materie zu regeln, hingewiesen haben, sondern diejenigen, welche fich dieser Aufgabe zuerst entzogen haben und sie jest nur theilweise erfüllen. Wenn ein Einzelstaat die Frage für seine Beamten regeln will, so bietet es feine großen Schwierige leiten, wenn er mit der Bitte an den Bundesrath herantriit, für die Beamten nunmehr das Haftpflichtgeset außer Kraft zu segen.

In der Diskussion spielte sich folgender Zwischenfal

entgegen.

mäßiges

ubebung bie 2. Inf

Der Stadtv. Moses tam auf eine Stelle der Nede zur die er bei der legten Beratbung desselben Gegenstandes halten und in welcher der Magistrat eine Beleidigung nachträgli erblickt hat. Er gab die Erklärung, daß ihm eine solche Abficht fern gelegen habe. Mit dieser Erklärung allein fand ich b

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Herr Oberbürgermeister nicht zufrieden und verlangte, Stadto. Moses ausdrücklich die Behau tung zurücknehme ,,

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Abg. Ridert: Es lag mir fern, in die Führerschaft Magistrat habe eine fonfurrirende Firma höchst schnöbe

des Herrn v. Minnigerode einzugreifen, der noch gestern wie ein Heros auftrat und seine beiden Fraktionsgenossen des avouirte. Ebenso wenig wollte ich die rechte Seite belehren. Meine Rathschläge würden doch nur auf unfruchtbaren Boden fallen.

Abg. v. Below glaubt, daß die Nothlage des fleinen Grundbefizes in England, speziell in Jrland, gerade mit der in Folge der ind schen Konkurrenz gesunkenen Weizenpreise in Busammenhang stehe.

Abg. Enfoldt: Die Entscheidung darüber, ob ein Partitulargefeß bezw. Kommunalstatut dieselbe Fürsorge trifft, wie das j pige Reichsgesez, ist doch nicht so leicht, wie es von dem Regierungsvertreter hingeftellt wird. Jm Hilfslaffengefeß ist die Bestimmung enthalten, daß den freien Hilfslaffen die Bescheinigung ertheilt werden muß, daß ihre Leistungen den im Krantenversicherungsgesetz geforderten vollständig entsprechen. Diese Bescheinigung ist von einzelnen Landesbehörden ertheilt worden, andere Landesbehörden aber haben bestritten. daß die Kaffen den gefeßlichen Anforderungen entsprechen In Folge bfen haben fich fezt schon die Gerichte mit der Frage befaffen nüffen. Ebenso schwierig würde die Entscheidung in diesem Falle sein.

maßen unwahre Thatsachen über diese Firma unterbreitet,

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halb, weil die Firma mit ihrem Gesuch fich an die Stadtver ordneten- Versammlung und nicht an den Magistrat gew nbe - Stadtv. Moses erwiderte, daß er seiner Auslaffung nichts habe hinzuzufezen habe.- Der Oberbürgermeister legte nun Namen des Wagistrats Verwahrung ein. Nun erklärte der auch in herben Worten über eine Vorlage des Magiftrats den Abg. v. Minnigerode bestreitet, seine Parteigenoffen Mitgliedern wahren werde. Dieser Ansicht trat energif ba Stadto. Singer bei, der eine nachträgliche Kritik seitens d Magistrats an einer Rede eines Mitgliedes als durchaus un Bei dem Titel: Antheil Preußens an den Reichs- Stem zulässig erachtete. Oberbürgermeister und Vorfigender lon ftatirten hierauf, daß fie beide bemüht sein würden, das gu Einvernehmen zwischen beiden Behörden aufrecht zu erhalten tandmiethen Tarif und die Organisation giebt eine allgemeine Darstellung der Marktballenangelegenbe Diarithallen. Berichterstatter ist der Stadtv. Löwe. Derfell und erklärt nunmehr eine ruhmreiche That" der Stadt f

desavouirt zu haben. Er habe nur betont, dieselben hätten nur für ihre eigene Person gesprochen.

pelabgaben, fragt Abg. Sattler die Regierung, ob auf Grund der hisher gemachten Erfahrungen die von der Reichs finanzverwaltung angenommenen Mebrerträge in Folge des neuen Börsensteuergesetzes auch im fünftigen Jahre nicht er­reicht werden würden.

Staatssekretär v. Boetticher: Dies kann ich leineswegs zugeben. Wenn eine Kommune z. B. eine Fürsorge für ihre Beamten trifft, und diese finden, daß fie dabei ihre Rechnung nicht finden, so können fte den Rechtsweg betreten. Eine Kon trole des Reichstags oder Bundesraths würde nur eine zweck lofe Pelastung der Gesetzgebung herbeiführen.

Abg. Strudmann: Die landesgeseßlichen und statuta rischen Fesisetungen sollen nur dann gelten, wenn sie die grund­

Geb. Rath v. Pommer. Esche bemerkt, daß die bis herigen Anschläge mit der größten Vorsicht aufgestellt seien. Etwas Bestimmtes laffe fich über die russichtlichen Ergeb. niffe des nächsten Jahres noch nicht angeven.

Damit war die Sache erledigt.

abgeschlossen, auf die Berlin stolz sein könne.

bes

ba

In der Generaldiskussion meint Stadtv. Virchow, ein Abschluß insofern noch nicht eingetreten fein tönne, als

Beseitigung oder menigfte..3 Ermäßigung des Immobilien Angelegenheit der Markthalle auf dem Magdeburger Play no

Bei der Stempelfteuer wünscht der Abg. v. Below eine

Stempels im Intereffe Des leinen Grundbefizes. Ein Ersaz für den Einnahme Ausfall würde sich in der Enführung der Doppelwähnung finden laffen, jedenfalls auch in den Erträgen des Bran tweinmor opols. Daß daffelbe kommen werde, sei ficher; die Protégé's des verrn Rickert möchten sich über.

immer nicht weiter gerückt sei.

atmis's

Die erfte bi

Ginberufer

jeder Orga

lung recht

zu berather

rebuftionen besteht der

arbeiter un

Daffelbe findet Stadto. Gördi hinsichtlich der proje tirten Markthalle in der Louisenstadt; er wünscht dringend& Stadtfyndikus Eberty erwidert, daß vom Magift

schleunigung.

legen, ob fie nicht diese Steuerform der Lizenzsteuer vorziehen nichts verabsäumt set noch werden würde, den Bau b

sollten.

Abg. Tannen wünscht ebenfalls ein Ermäßigung des Immobilienstempels. Dem fle nen Grundbesis se. mit den bis.

Bur Spezialdiskussion liegen eine große Anzahl Abänderung

Markthallen herbeizuführen.

anträge vor.

macht hat

gänzlichem

terieller N

Hellungen,

beitsfällen

währt. Sto

aber noch G

Theil der K

welche