für die Giltigkeitserklärung der Wahl gemacht wird. Wir find bereit, schon heute für die Giltigkeit zu stimmen.( Suf rechts: Mehr fönnen Sie doch nicht verlangen!)

Abg. Hänel( deutsch freis.) wird für den Kommissions. beschluß stimmen. Herr v. Köller habe zwar theoretisch für die Giltigkeit der Wahl plaidirt, praktisch aber Stimmung für die Urgiltigkeitserklärung gemacht, namentlich dadurch, daß er Teinen Antrag auf Giltigkeit stellte. Herr v. Köller habe die Anerkennung des Prinzips gewünscht, daß eine Wahl stets für ungiltig erklärt werden müsse, wenn die Bahl derjenigen, die bei stattgehabten Versammlungsverboten an der Wahl nicht theilgenommen haben, und zwar unter Berücksichtigung aller an dem betreffenden Dite vorhandenen Wähler, geeignet sei, tas Ergebniß zu alteriren. Dies Prinzip ist aber nicht absolut arzuerkennen; sondern es ist stets auf die Gesamm. fituation Rücksicht zu nehmen.

Abg. von Köller ist erfreut, daß auch Hänel dies Prinzip nicht anerkennen wolle; ein anderes Mitglied feiner Partei habe sich im entgegengefeßten Sinne ausges sprochen. Er ist bereit, sofort für die Giltigkeit zu stimmen, sofern sie von der Majorität beantragt wird.

Abg. Singer( Sozialdem.): Das Verbot der Sigungen des Arbeiter- Wahlkomitees war um so ungerechter, als sie aus Vorsicht angemeldet waren, wozu man gefeßlich garnicht vers pflichtet war. Prinzipiell richtig würde es ja sein, wenn der Reichstag ein für allemal Wahlen, bei denen Versammlungen verboten wurden, faffirte, für jest wird Redner dem Kommissions antrag zustimmen.

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errichtet werden, ihre Existenz fristen, legte der Konkurs Ver walier Dielig in flarer Weise in dem am Sonnabend stattge habten Konfurstermin des Abzablungs- Waaren Geschäfts Abzahlungs- Waaren Geschäfts . Gräfner u. Ko." dar. Die Staatsbürger Big." ist in der Lage, hierüber folgende Mittheilungen machen zu können. Dies in Konkurs gerathene Waaren Abzahlungs Geschäft gehörte den Frauen: Hulda Gräfner geb. Hirsch und Julie Gäfner geb. Herzberg, deren beide Ehemänner als Kommis im Geschäft thätig waren, und zwar Moris Gräfner für das Haus" in Berlin , Julius Gräfner für Köpnid. Hulda war allein zur Beichnung der Firma berechtigt, Motis alleiniger Prokurist. Das Betriebskapital" dieser Sandelsgesellschaft" bestand aus nut 3000 m., welches Frau Hulda von einem Bruder ihres Vaters geerbt hatte und womit im Oktober 1883 dieses Waaren­Abzahlungs Geschäft begründet wurde. Dies Betriebkapital" von 3000. follte den beiden Familien, die zusammen 14 Köpfe zählen, Brot und Nahrung geben. Seibstverständlich wurde auch der Bedarf beider Familien, wie vorauszusehen war, ein bedeutend größerer, als der Geschäftsgewinn, der aus solchem ,, Anlagefapital" erwachsen fonnte; troßdem haben es die Bes theiligten verstanden, fich einen Kredit von 63 000 M. zu ver schaffen, welche Summe nun die Gläubiger ohne Vorrecht an die Gemeinschuldner zu fordern haben. Morig Gäfner ist eigentlich Tapezirer und ein geborener Ungar. Er betrieb bis 1870 sein Gewerbe, später 1872 begann er eine Buziederfabrit dann von dem Gründungs- und Bauschwindel erfaßt, unter­nahm er Häuserbauten in der Friedrichsfelder und Megerstraße. Hierbei gerieth er jedoch in Schulden, die Grundftüde mußten subhastirt werden und die Schuldenlaft von damals ist die Ursache, weshalb das, Waaren Abzahlungs- Geschäft" auf den Namen der Frau ging. Frau ging. Julius Gräfner, der früher bereits unter der Firma Pincus und Gräfner in Konfurs gerieth, in das jezige Geschäft nur in Anbetracht seiner zahlreichen Verbindungen aufgenommen, troßdem dessen Frau fein Kapital

Abg. Rickert( deutsch- freis.) will sich nicht auf einen all. gemeinen Katechismus einschwören lassen, sondern wie bisher bie Entscheidung von Fall zu Fall treffen. Wenn die Sache so liege, wie im Gottburgsen'schen Fall, so würden er und seine Freunde auch zur Ungültigkeitserklärung fommen. Eine Gefahr liege in der strengen aufrechterhaltung des Prinzips allerdings, aber nur dann, wenn man annehmen könnte, daß die höheren Behörden in bewußt pflichtwidriger Weise Versammlungen ver bieten würden, um dadurch den Reichstag zur Kafftrung von Wahlen migliebiger Abgeordneten E3 zu zwingen. Banble fich hier nicht nur um verbotene Wahlversammlungen, sondern verbotene um Sigun. eines gen Wahitomitees. Von einem Wahllomitee fcheine Herr v. Köller allerdings keine red te Vorstellung zu haben; auf dem Boden, wo er gewachsen ist, in Pommern , habe man ja bis jest auch teine Romitees gebraucht, Landräthe und Gendarmen hätten dort alles allein gemacht. In näch ster Zukunft werde man aber auch dort vielleicht Komitees brauchen.

Abg. Frande( nat. lib.) erklärt, in der Kommission mit Abg. v. Köller für die Giltigkeit der Wahl geftimmt zu haben, weil er die Relevanz der qu. Versammlungsverbote nicht habe

anerkennen fönnen.

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Abg. v. Heereman( Bentrum) stellt sich auf die Seite der Kommissions Majorität und pflichtet den Ausführungen Hänels bei; in jedem Falle müffe die Gesammtfituation der Wahlvorbereitungen und des Wahlaktes sorgfältig in Betracht getogen werden. Ueber die Gründe, aus welchen die Verbote erfolgt seien, wisse der Reichstag immer noch nichts Genaues; Erhebungen darüber seien auch deshalb um so nothwendiger, als man nur auf diesem Wege, wie das Beispiel der sächsischen Regierung zeige, die Regierungen und Behörden zu einer sorg fältigeren Beachtung der bestehenden Vorschriften veranlassen tönne.

Der Kommissions Antrag gelangt hierauf mit der von Hasenclever vorgeschlagenen Modifikation zur Annahme, daß statt Wahl- Versammlungen" gesezt wird: Versamm Jungen".

Schluß 4 Uhr. Nächste Sigung Montag 1 Uhr. ( Dritte Lesung des Etats, vorher dritte Lesung des Gesezent wurfs, betr. die Garantie für die egyptische Anleihe.)

Lokales.

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war

behängen? fragte der Referent. Man erzieht sie zur Eitelle ärmere Leute opfern den Obolus auf dem Modealtar, de beſſerer Ernährung bitter nothwendig wäre, bas

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gebatschelt; Stelle natürlicher Bewegung tritt elelhafte Bieren in den Schulstunden lämpft Der Lehrer vergeb gegen Berstreutheit. Wo und wie Abhilfe schaffen? leicht könnten einsichtige Eltern einen Proteftverein bilden Lehrer sollte einmal an einem Beispiel den Unsinn der Kl demonstriren und Bilder edler schlichter Frauen dagegen ten. Auch die Hygiene hätte ihr Wort zu sprechen und Behörden könnten Einspruch erheben, unfinnig gekleidet nicht gehörig gekleidet". Und das Schlimmste mögenslose puzen oft ihre Kinder viel mehr heraus als Begüterten!( Na, nu! R. d. V.) Aber Alles schon dagewe Ichloß der Referent. Bor Jahren bet Brichaffung ne Schulbänke für die Mädchen- war die Wahrnehmung machen, daß die Tournüre anrüdte; man mußte Konz machen, und die untere Lehne wich. Und welche Rämpfe um das Korsett feit Alters gefochten worden, weil die M den Apparat für gesundheitsfördernd ansehen! Man wede Sinn für Einfachheit und Gediegenheit. Dirett tönnen Lehrer wen g thun, darüber herrschte fein 3 veifel in der ſammlung und in erster Linie empfing dann die Preffe, w ja allemal zum Surtius- Sprung bereit ist, wenn einer an den Schlund heran will, die ,, hehre Mission", fich der blendeten Mütter anzunehmen. Ausnahmsweise also dat ihren Bericht schließen, ohne die Wahl einer Kommiffion registriren, etwa für Bericht und Antrag über ein ftadt liches Tournüren. Mandat.

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Eine Umgehung des Krankenkassengesetes hat eine große Anzahl Berliner Gastwirthe zu Schulden fom lassen, die in ihrem Schankbetriebe weibliche Bedienung wenden. Um die vorschriftsmäßige Anmeldung und Bei auf einen Tag angestellt und den Vertrag täglich erne Dieser Tage find, der Voff. Btg." zufolge, wiederholt ge liche Berurtheilungen in dieser Angelegenheit erfolgt.

Verloosnng. Am 4. d. Mts. fand in Berlin notarieller Beau fichtigung die öffentliche Prämienziehun Mode und Haus" statt. Frau Baumeister Sievert in war Gewinnerin der Prämie im Werthe von 300. Wie nachträglich verlautet, ist am 27. Jam Rentier S. aus Berlin auf der Jagd in dem Dorfe bei Lübbenau von einem seiner Jagogefährten, ebenfall Berliner , auf der Anstandsjagd schwer verlegt worden. S., der auf der Erde saß, wurde von seinem Freun volle Schrotladung in die linke Seite geschossen. Dit legung, welche S. dadurch davontrug, war so schwer, d wenige Schrottörner aus dem Körper entfernt werden fo Der Verunglückte wurde mit aller Vorsicht in Begleitung Jagdgefährten, der den verhängnißoollen Schuß abge nah Berlin transportirt, und befindet sich in seiner W in ärztlicher Behandlung. Leider soll aber wenig vorhanden sein, daß der Verlegte, wenn er überhaupt mi Leben davonfommt, ohne bleibende Nachtheile für ſeine sundheit wieder hergestellt wird.

anderen ging von der Würft da durch d bie Räufer Schweinfle hebung de tlagten be gefez.

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10 Mart S Rechtsanwa

in die Handlung" einzulegen vermochte. Mit den gezahlung zu vermeiden, hatten fie die Kellnerinnen immer bachten 3000 M. wurde also zunächst ein Laden in der Prinzen Allee mit der stolzen Firma: Waaren Abzablurgs. Geschäft" eröffnet; dann die Filiale" in Köpnid und endlich, da dies noch nicht genug war, ein zweiter Laden in Berlin in der Babftraße, Ede der Stettinerstraße, eröffnet. In diesem Laden wurden nur ,, Raffageschäfte", hauptsächlich in Damenmänteln betrieben. Der Kontursmaffenverwalter giebt die Zahl der Debiteren" dieser Handelsgesellschaft auf etwa 600 an, fast ausnahmslos Arbeiter resp. Arbeiterinnen, auf welche das Ge schäft allein angewiesen war. Die Kridare geben zwar als Ursache des Verfalles ihres Geschäftes die Streits der ver schiedenen Bauhandwerker im legten Jahre an, wodurch die ihre Rundschaft bildenden Arbeiter weder Abschlagszahlungen leiften, noch neue Waaren kaufen fonnten. Der Verwalter rechnet jedoch andere Fattoren als die Ursache des Sturzes der Firma an, und zwar erstens das geringe Betriebskapital, dem ein folossaler Gebrauch gegenüberstand, dann die Arreste, die gegen die Firma ausgebracht wurden, endlich die hohen Preise, Die diese selbst für Waaren hat zahlen müssen, um sich Kredit Au erhalten. Im Juni 1884 reifte Morig Gräfner nach Karls. bad. Einen Tag nach dessen Abreise brachte schon ein hieftaes Haus Jsrael Behrendt einen schleunigen Arrest wegen 900 M. aus. Schon damals wurden die Gläubiger flugig, der Schwieger. vater stellte aber schnell bei dem Hauptgläubiger eine Raution von 6000 M., worauf der Arrest aufgehoben wurde und die anderen Gläubiger von weiteren Arresten gegen die Firma Abstand nahmen. Dieses Vorkommniß schadete aber dem Ge­schäft derart, daß dasselbe, um weitere Kredite zu erhalten, 10 hobe Preise für Waaren bewilligen mußte, daß es schwer wurde, für fich noch einen Verdienst Verdienst dabei herauszuschlagen.( Welche Preise werden daher wohl die armen Abzabler" haben anl gen müssen, und was für Waare werden dieselben erhalten haben?) Troß alle dem zahlte die Firma bis zum legten Tage thre Schulden, was fie durch ,, Partieverkäufe" aus ihrem Waarenlager, wofür allein vom 13. Dezember v. J. bis 9. Januar d. J. 7513 M. ver cinnahmt wurden, ermöglichte. Den Beweis dafür, wie diese Bartiewaaren" verschleudert wurden, liefert auch der Umstand, daß es den Kribaren bisher nicht gelungen ist, den Nachweis zu liefern, wo Waaren im Betrage von 19 068 m. verblieben find. Wiewohl durch diese Manipulationen die Gesellschaft" anzustellen wußte, daß es bis zu ihrem Sturze zu feiner ein zigen Klage und zu feinem einzigen Wechselproteft kam, da bis zum legten Tage bezahlt wurde, tamen plößlich auf Grund eines eidesstattlichen Atteftes eines wegen Trägheit gekündigten Kommis unerwartet drei Atzepte heraus, in Folge deffen das gesammte Waarenlager in Röpenid und ein großer Theil des Inhalts des Ladens in der Badstraße gepfändet und sofort von den Gerichtsvollziehern mitgenommen wurde. In Folge deffen bat die Gemeinschuldnerin selbst um Konkurseröffnung, die auch erfolgte. Befremden, meint der Verwalter, mus es allerdings, daß das Gericht in allen drei Arrestsachen den Arrest anordnete, obwohl die Arrestkläger selbst erklärten, daß ihre Forderungen aus Wechseln herrühren, die im Umlauf, also fich nicht mehr in ihrem Besize befänden und noch gar nicht fällig waren. Soweit der Thatbestand, den wir dem Publikum zur eigenen Nuganwendung unterbreiten. 3war hat die Preffe ihre war­nende Stimme schon genug gegen diese Abrahlungsgeschäfte er hoben, welche unter dem Dedmantel der Menschenfreundlichkeit in den meisten Fällen ein wahres Raubsystem am Beutel des fleinen Mannes ausüben; aber leider vergeblich. Vielleicht wirkt diese gerichtliche Klarlegung beffer. Wünschen wollen wir's, aber glauben fönnen wir's leider nicht.

Eine Nätherin hänkelte schon längere Beit, und b julegt auch eine Entzündung des Mundes und des Ga dazu gesellte und die Krante immer hinfälliger wurd man tros deren Widerstreben einen Arzt zu Rathe. Der fand Symptome von Quecksilber vergiftung, und feine Dia zeigte fich als richtig. Die Nähmaschine der Frau fla einer Fensternische, an deren beiden Seiten sehr alte, Spiegel hingen. Spiegel hingen. Aus einem dieser Spiegel war ein Glas herausgebrochen, so daß die Zimmerluft, mit dem filberbelag in Berührung fam, und nach Entfernung der verschalung zeigte sich der Belag in so hehem Grade daß er sich durch flüchtiges Darüber ftreichen gänzlich wegfich hier um ließ. Durch die Ausdünstung der Quedlberfläche, welde unzählbaren einen Quedfilberperlen bedeckt war, hatte Nätherin Quecksilbertheile beim Athmen in fich aufgeno und so den Grund zu einer gefährlichen Krankheit gelegt

Durch ministerielle Anordnung ist zwar Vorsorge ges troffen, daß zu den standesamtlichen Listen nur solche Papier­forten verwendet werden dürfen, deren Dauerhaftigkeit außer Zweifel steht, dagegen hören, wie eine Lofalforrespondenz be. richtet, die Klagen über schlechte Beschaffenheit des Papiers, welches von den Standesämtern zur Ausstellung von Geburts, Traus oder Todtenscheinen 2c. verwendet wird, nicht auf. Diese Bescheinigungen, welche zweifellos den Charakter einer Urkunde an fich tragen, find zum Theil auf so schlechtem Papier aus. gefertigt, daß fie schon nach Verlauf( weniger Jahre völlig zer­fallen. Aehnliche Klagen werden laut über die Ausfertigung gerichtlicher& fenntniffe, die in den meisten Fällen auch schon nach furzer Zeit für die Parteien werthloß werden, obgleich deren Dauerhaftigkeit oft erwünscht wäre.

Eine neue Form der Zeugenvernehmung, von der hauptsächlich Arbeiter und Arbeiterinnen betroffen werden, ist Durch die neue Unfallversicherung geschaffen worden. In diesem Gefeße ist den Ortspolizeibehörden die Verpflichtung aufgelegt, bei schweren Unfällen die Ursachen derselben so schnell wie möglich zu untersuchen; naturgemäß hat die Ortspolizeibehörde zu diesem Zwecke Beugen zu vernehmen. Beim Reichsversiche rungsamt ist nun mehrfach angefragt, ob diesen Beugen für den durch ihre Bernehmung entgangenen Arbeitsverdienst von den Berufsgenossenschaften, in deren Ressort der Unfall statt. fand, Erfaz zu leisten sei. Diese Frage hat das Reichsver­ficherungsamt verneint, da das Gefeß eine derartige Erfaßver bindlichkeit nur für die binzuzuziehenden Bevollmächtigten der Krantentaffen festseßt, und die Genossenschaften zur Tragung weiterer Kosten dieser Art nur für den Fall verpflichtet, wenn auf ihren Antrag Beugen oder Sachverständige bei der Unter fuchung zugezogen werden. Daß an den Unkosten der Bes rufsgenossenschaften möglichst gespaart werden soll, kann man jedenfalls nur billigen; aber andererseits ist es ebenso noth. wendig, daß ein als Beuge vernommener Arbeiter für den ihm dadurch entgangenen Arbeitsverdienst entschädigt werde; will oder fann man diese Entschädigung nicht aus dem Säckel der Berufsgenossenschaft gewähren, so müffe dazu die Ortspolizei herangezogen werden, welche ja auch eigentlich die Untersuchung führende Behörde ift.

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Der Verein der Polinnen in Berlin , so berichtet die Pos. Bta." nach polnischen Blättern, welcher im Anfange

ten entgegen Aemachten

Des§ 3 ber müfe bejaht Berbindung Beröffentlich botenen Lot lefen werd laft fet, in Des Breßgef Landesgefet Befchiäntun affig, fei du ausgebrüdt. hränkungen $ 20 bes ich fei für einer Drud mit der vorl etlannte ga Benn auch

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Ueber einen eigenthümlichen Vorfall wird be Der Bimmermann E. lebte von seiner Ehefrau seit et Jahren getrennt, indeß sahen fich die Ehegatten nicht fel der Wohnung der Frau, insbesondere wenn fich E. in verlegenheit befand und von seiner als fleißig und spa allgemein bezeichneten Frau Unterstügungen erbettelte dem wegen böslicher Verlaffung angestrengten Eheschel prozeß ftand am 2. d. Mts. vor dem Amtsgericht Sühnetermin an, welcher indeß erfolglos blieb, weil fi E. weigerte, zu ihrem Ehegatten zurückzukehren, oder fich aufzunehmen. Hierüber wurde E. so wüthend, daß Abend in einem Droguengeschäft Schwefelsäure taufte u die giftige Substanz beizubringen. Er ließ fich eine schwarzen Kaffee bereiten, trant einen Theil des Staff gog dann heimlich die Schwefelsäure in die Taffe un zu seiner Frau: Donnerwetter, den Kaffee kann ja genießen, tinte Du doch einmal!" Die Frau trant aus der ihr gereichten Taffe, mertte aber sofort, daß genommen und rief die Nachbarn zu ihrem Beistand Es wurde ihr Mitch in größeren Quantitäten eingef da schnell Erbrechen erfolgte, ging die Gefahr vo hatte sich während des Tumultes plöglich entfernt geftern ergriffen und wegen Verbrechens wider§ 229 G. B. der föniglichen Staatsanwaltschaft vorgefügtt Er stellt in Abrebe, daß er die Absicht gehabt habe, fein zu tödten, und will ihr nur haben zeigen wollen, daß wieder mit ihm zusammen zu leben. Frau E. hat fich gert, eine ihren Ehemann belastende Aussage zu mache

damit in die Wohnung seiner Ehefrau begab, um der le

vorigen Jahres 60 ordentliche und 2 Ehrenmitglieder zählte, energisch handeln könne und wolle, wenn sie es ven

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Ueber die in der Luft liegende Witterungsänderung schreibt der Hamburger Meteorologe der Voff. Stg." d. d. 4. Februar: Auch in der ganzen vergangenen Woche war trübe Witterung vorherschend. Stürmische Westwinde brangen in Begleitung des im norwegischen Meere gegen Skandinavien fortschreitenden Minimums bis an die russische Ostseeküste vor. Hamburg wurde zumal am Sonntag von unruhigem Wetter, Schnee und Regenfällen heimgesucht. Das Frostgebiet hatte fich bis zur östlichen Ditsee zurückgezogen; seit dem 3. Februar giebt fich aber eine Umgestaltung der Wetterlage zu erkennen. Es entwickelt sich in der Nordsee hoher Druck, indem das Des preffionsgebiet nicht fortzieht, sondern durch das Steigen des Drudes am Drte selbst verschwunden ist. Nördliche Winde wehen aus diesem neuen Drudmaximum nach Deutschland hin­ein, unter deren Einfluß bei aufflärendem Himmel seit dem Abend des 4. Februar die Temperatur zu fallen beginnt. In Hamburg t at die Wendung des Windes nach Nord am Don nerstag Mittag, die Abnahme der Bewöllung dann um 5 Uhr Nachmittags ein, weshalb fich um 9 Uhr Abends schon 3 Grad Frost eingestellt hatten. Da das Zentrum des neu fich bilden den Drudmaximums in unserer Nähe und zwar im Norden zur Ausbildung zu gelangen verspricht, so ist für die folgenden Tage vorwiegend heiteres Frostwetter bei nordöstlichem Winde zu ermarten."

Wie die sogenannten Waaren- Abzahlungsgeschäfte in Berlin entstehen und auf Kosten des armen Mannes, für den diese Abzahlungs- Geschäfte" angeblich zur Erleichterung"

hat deren gegenwärtig nur 52. Der Verein hielt in seinem Lokale, Niederwallstr. 11, im vorigen Jahre Sonntag Abends im Ganzen 48 regelmäßige, außerdem 3 außergewöhnliche Situngen ab, in denen Vorträge gehalten wurden, unter An­derem von dem Geistlichen Enn und dem Baron v. Gräve.

Stadt Berlin find bei den hiesigen Standes- Hemtern Woche vom 24. Januar bis intl. 30. Januar cr. aut 27 Zobtgeborene, 583 Sterbefälle.

Nach Mittheilungen des Statistischen Amt

reffe nut 20, daß D britebenden gele über D Die Lotterien Borschrift , gefeggebung freffen und Releggebung Botsda

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Bon Vergnügungen fanden ftatt: ein Mastenball, ein Aus dung gelommen: 189 Eheschließungen, 990 Lebenbach

flug, das Stiftungsfest und ein Tanzvergnügen. Von dem Verein wird ein polnischer Journal- und Beitungs Lesezirkel unterhalten. Der Vorstand bestebt nur aus Damen; Kuratoren des Vereins find zwei Herren. Da ein so gewichtiger Beuge wie der Abg. Windthorft erklärt hat, die Polinnen feien sehr liebenswürdige Frauen, so empfiehlt sich der Berliner Verein der Polinnen" von selbst der heiratheluftigen Männerwelt.

Die Kleidermoden in der Schule. Einer unserer modernen hoberen Töchterschule enteilt eine Mädchenschaar. Mehrere furzfichtige Jünglinge, in den Trubel gerathen, glätten den Schnur bart, fühlen nach der Kravatte, nehmen Stellung. Aber das Pincenes belehrt fe über ihren Firthum. Ach, wie schade! Nur das Maß läßt zu wünschen übrig, sonst aber auch absolut Alles wie bei den ,, Großen". Die Feber schwankt

greift nach der Uhrfette, ob fte stylgerecht fize, der Hals rect

Gerichts- Zeitung.

P. Drei Pferdewurst- Fabrikanten,

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Katl und Franz Breul und der Handelsmann Friedrich No

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sämmtlich aus Rigdorf verurtheilte im November Schöffengericht ihres Wohnfiges zu 2 Wochen bezw. ie

Stud jur. 2 Korps Saxo Brandenburg Donnerstag

Herr Hicha Dirschberg b Weißwaaren Verläuferinn

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reife Leute, Inftituts, fe

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ala plötzlich fprochenen 2 gefchäft" auf Britichmann

naten Gefängniß wegen Vergebens gegen das Nahrungsm gefeß. Die Verurtheilten gehören zu der Klaffe jener fliegen Wursthändler, welche zur Nachtzeit mit dem belannten find fie noch!" die Straßen Berlins unficher machen ebenso auf einem Parade- oder Manöverfeld ständige bilden. Aus dem Publikum, besonders aber auf Bet

drei Personen bei der Ditspolizeibehörde in Nixdorf

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über dem flegeßgewiffen Köpfchen, das behandschuhte Händchen verschiedener Berliner Schlächter waren gegen die genan fich, um die Broche zur Geltung fommen zu laffen, das Auge eingelaufen, in welchen behauptet wurde, daß in einem blickt neidisch auf das hinterpölsterchen" der Freundin. Es Franz Breul zu Rigdorf, im Hause Herrmannstr. 17, gemie Keller außer von Pferdefleisch auch Wurite aus andern Fl forten, vielleicht von Hunden oder Kapen herrührend, Flickkasten wende die schmähliche Schmach." So etwas fieht tigt und von dort aus unter das konjumirende Bublifum bracht wurden. Daraufhin waren denn zwei Gendarmen ciner Haussuchung abgeordert und dieselben batten in ben

ift schon entwickelter als das eigene und in neidischer Noth eilt das Töchterlein nach Hause, finnend, wie es durch Matters

man doch alle Tage bei uns. Allerdings wird davon wenig und namentlich in den Kreisen, die es besonders angeht, ge sprochen. In anderen Etädten fällt die Unfitte mehr auf. So finden wir in einem schweizerischen Blatt einen Versammlung- bericht, der sich mit diesem Uebelstande beschäftigt. Im Schul­verein der Stadt Zürich wurde von der übergroßen Bußfucht, die den jungen Mädchen der besseren" Stände förmlich arerzogen wird, gesprochen und wir lassen hier die bemerkens. werthesten Stellen der Berhandlungen folgen. Was resultit

zeichneten Räumen ein bedeutendes fleisch, sowie einen Boften

von

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Berreif

Fleischflücken unbekannter Herkunft mit Beschlag belegt. Schöffengericht hatte die genannten Personen als ab mittel Fälscher angesehen und verurtheilt. Gegen dies Iegten fie Berufung ein und zwar mit Erfolg; denn Tammer des Landge.ichts II, welche fich gestern mit der b

nun aus der Sucht, die Kinder mit dem äffischen Land zu beschäftigte, stellte sich in rechtlicher Beziehung auf einen

junge Leut

paffender

Das ist Denn Sirf

öffnen und

fragen:

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fortging, rief Scheltworte

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Don Ruffing