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anderen Etandpunkt als der erste Richter. Die Siraflammer ging von der Annahme aus, daß das Publikum bei Entnahme Der Würfte von den Angeklagten nicht getäuscht worden sei­da durch die Beweisaufnahme feineswegs erwiesen war, daß bie Räufer bei Entnahme der Würfte, dieselben als Rind- oder Schweinfleischwurst gekauft. Das Urtheil lautete unter Auf hebung der ersten Entscheidung auf Freisprechung der Ange­flagten bezüglich des Be: gebens gegen das Nahrungsmittel­gefez.

Die Lotteriefrage, soweit sie die Presse betrifft, ift vorgestern in der Berufungsinstanz zu Ungunsten der lezteren entschieden und damit feftgestellt worden, daß die Beitungen nicht berechtigt find, die Gewinnliften außmä tiger Lotterien zu publiziren. Der Redakteur der Berliner   Beitung", Dr. Lang mann, war 1. 3. wegen Verstoßes gegen§ 3 des neuen Lotteriegefeges vom Jahre 1885 angetlagt worden, weil die genannte Beitung die Gewinnliste der braunschweigischen Lotterie veröffentlicht hatte. Das Schöffengericht hatte auf Freisprechung erkannt, weil es mit der Vertheidigung annahm, daß das qu. Verbot dem§ 1 des deutschen Reichs Preßgefeßes widerspreche und daß Reich gefeß über Landesgeset gehe. Der Berichtshof erwog dabei, daß nach§ 1 des Preßgefeßes die Freiheit der Presse nur denjenigen Beschränkungen unterliegen folle, welche durch das Presgesetz selbst vorgeschrieben oder zu gelassen und daß lettere in den§§ 15 und 16 genau firirt find. Gegen das Erkenntniß hatte die Staatsanwaltschaft die Berufung eingelegt, welche durch den Staatsanwalt Wegner bertreten wurde. Derfelbe führte aus: Es sei unbefireitbar, taß das Reichsrecht dem Landesrecht vorgehe, die Gesetze müffen aber so interpretirt werden, daß ihre Anwendung über­haupt möglich erscheint und es werde Aufgabe der Berufungs  : fammer fein, Wege zu finden, welche die Ausführbarkeit des 83 des Lotteriegefeßes sichern. Der§ 1 des Preßgefeßes habe nur die Beschränkungen preßpolizeilicher Natur im Auge, unab hängig davon stehe der§ 20 des Pießgefeßes, welcher be­stimmt: Die Verantwortlichkeit für Handlungen, deren Etraf barkeit durch den Inhalt einer Duckschrift begründet wird, be­timmt fich nach den bestehenden allgem inen Strafgefeßen." Bu folchen allgemeinen Verboten, die fich auf den Inhalt beziehen, fei die Landesgesetzgebung kompetent; dieselbe sei in der Lage, ganz allgemein- abgesehen von der Brene- zu bestimmen: Die Beröffentlichung der Gewinnliſten auswärtiger rien ist verboten"; es würde daher der§ 3 Der Lotterie Verordnung an fich schon ein giltiges Landesgeses sein.

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man aber auch dem§ 1 des Preßgesezes die writefte Bedeutung beilege, so gebe es doch noch einen

anderen Weg, um dem§ 3 der Lotterie Verordnung Geltung zu verschaffen. Durch jenen§ 3 folle zweifellos getroffen wer ben eine andere Art der Beförderung des Spielens in aus wärtigen Lotterien." Die Veröffentlichung der Gewinnlisten retze zum Loosverlauf und erleichtere es dem Käufer, fich auf ein solches Geschäft einzulassen und deshalb stelle fie fich als eine Beförderung des durch das bestehende Strafgesetz vers botenen Bertaufes von Loosen auswärtiger Lotterien car. Das Reichsgericht habe im fünften Bande seiner Entscheidungen, Seite 376, es ausgesprochen, daß als eine solche Beförderung des Loosanlaufes jede Vermittelung einer Mittheilung über die betreffende Lotterie zu betrachten ist. Fall. Der§ 3 der qu. Verordnung sei auch lediglich als ein Detlamatorischer Bufas zu§ 2 aufzufaffen. Sei die Veröffent lichung der qu. Gwinnliſten aber nichts weiter, als eine Br fo derung des verbotenen Loosverkaufs, so greife zweifellos der Aufbebung des ersten Erkenntnisses und Verurtheilung zu 10 Mart Geldbuße event. 2 Tagen Haft.- Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Ulstein, trat diesen Ausführungen in allen Bunt ten entgegen und beantragte aus den vom Vorderrichter geltend

Dies sei hier der

gemachten Gründen die Verwerfung der Berufung. Es handle ich bier um die Frage, ob die Reichsverfaffung der Anwendung beg§ 3 der Lotterieverordnung entgegenstehe und diese Frage

müffe brjaht werden. Es sei falsch, daß der qu.§ 3 nur in Berbindung mit dem§ 2 zu denken set. Selbst wenn die Beröffentlichung der Gewinnlisten als eine Beförderung" vers botenen Lotteriespiels aufzufaffen wäre, müste doch nachge­lesen werden, daß Jemand wirklich durch dese Listen verans

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t fet, in einer auswärtigen Lotterie zu spielen. Durch§ 1 Breßgesezes seien der Beschränkung der Presse durch die

Landesgesetzgebung bestimmte Grenzen gezogen; wie weit solche Beschränkungen hinsichtlich des Inhalis einer Druckschrift zu­äfig, sei durch die§§ 16 und 17 des Breßgefeßes ganz tlar ausgedrückt. Es handle fich hier um die Frage, welche Be­hränkungen die Landesgesetzgebung aussprechen fann, während 20 des Preßgefeßes nur darauf antwortet, wer verantwort sei für Handlungen, deren Strafbarkeit durch den Inhalt tiner Drudschrift begründet wird. Der§ 20 babe deshalb

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daß die Verantwortlichkeit für den Inhalt sich nach den

Britschmann, Fräulein Tempelhof und Fräulein Behrend befun­

ben übereinstimmend den Borgang wie oben angegeben. Nur Vereine und Versammlungen.

der Schüler Schröpffer vermochte nichts über das Benehmen Achenbachs, in dessen Gesellschaft er sich befunden, zu befun­den. Der Herr Amtsanwalt Lamprecht behauptete, daß Herr Hirschberg die Anflage ohne jeden stichhaltigen Grund provo sirt habe. Studiofus Achenbach habe nur gelächelt, man wisse gar nicht einmal worüber, Herr Hirschberg habe am hellen Tage Gespenster gefeben. Wegen der Schwere der Beleidi aung beantrage er 50 M. Geldstrafe und Publikationsbefugniß für den Studiofus Achenbach. Der Vertheidiger, Herr Rechts­anwalt Dr. Friedländer, beantragte ebenfalls eine Geldstrafe, aber nur von 5 M., da er der Anficht ist, daß Studiosus Achenbach die Beleidigungen erst provoziri habe. Sein Be tragen wäre unpassend gewesen. Herr Hirschberg als Chef des Geschäfts brauchte es nicht zu dulden, daß seine Damen in dieser Weise belästigt wurden, noch dazu, da er die Erfahrung gemacht hatte, daß schon wiederholt halberwachsene und un­reife junge Leute fich Ungebührlichkeiten erlaubt hatten. Er vermöge überhaupt nicht einzusehen, wo hier ein öffentliches Intereffe verlegt sei. Das Urtheil des Gerichts lautete nach dem Antrage und wesentlich auch nach den Begründungen des Vertheidigers des Angeklagten zu 5 M. Geldstrafe ev. 1 Tag Haft, spricht auch dem Beleidigten Studiosus Achenbach die Bublikationsbefugniß des Erkenntnißtenors zu.

Reichsgerichts- Entscheidung. Leipzig  , den 4. Februar. ( Künstlicher Wein.) Die Chemie hat in der Neuzeit ungebeure Fortschritte gemacht, und schon fteht man im Geiste den Zeit­puntt erreicht, an welchem die Erdbewohnergattung ,, homo sa­

piens" vollständig unabhängig von der Statur und ihren Launen fein wird. Man wird dann nicht mehr nöthig haben, wegen des Ausbleibens des Kraft und Leben spendenden Sonnen­scheins oder des befruchtenden Regens fich banger Sorgen hin zugeben, daß etwa die zum Leben bisher für nothwendig er achteten Früchte nicht gedeihen möchten; man wird am Nordpol  so gut und bequem leben können, als in den gemäßigten Bonen und am Aequator  , denn die Chemie und der mensch­liche Erfindungsgeift werden schon für alles Nöthige forgen. Bis auf das fleinste Atom fönnen uns die Chemiter nach weisen, aus welchen Grundstoffen unsere Nahrung und Ge nusmittel bestehen, und diese Grundstoffe, fte sind so bequem zu haben, fie find so b llig, rein und schön, und da sollte man fich ein Gewissen daraus machen, fie nach den belannten Formeln sorgsam zusammenzustellen und das Produkt Der Menschheit schmachtenden darzubieten? So denten nämlich viele Industrielle, die vor lauter Wiffenschaftlichkeit und nicht in letter Reihe Gelddurft den Pfad der Natur aus den Augen verloren haben und die

Gristens des Nahrungsmittelgefeges für einen Anach: onismus

halten. Wie perlt er im Glase, mie glänzt er so hold!" fingt die Dichterin des preisgekrönten Studentenliedes vom Rhein­weine, aber ach! nur eitel Schein und Täuschung ist es, was uns als edler Rebensaft" fredenzt wird, eine Komposition von Aber Sprit, Glyzerin, Galläpfeln, Weinsteinsäure u. s. m. selbst die größte Wissenschaftlichkeit bei Anfertigung von Kunst­meinen fann die Fabrikanten nicht vor der rächenden Nemesis beschützen. Schließlich werden die edlen Menschenfreunde, welche der fimplen Natur durch ihre Kunst nachzuhelfen bes ftrebt waren, gar ins Gefängniß gebracht und das Gericht macht ihnen den Prozeß. Aus dem Elsaß   lag jüngst dem Reichs­gericht ein solcher Fall zur Prüfung vor. Der Weinhändler Nithart jun. in Mülhausen   hatte, nachdem im Jahre 1882 fein Vater wegen Weinfälschung verurtheilt und dann später ins Ausland gegangen war, von jener Zeit an Wein, dessen Naturechtheit er den Käufern regelmäßig garantirte, aus den obenerwähnten Stoffen fabrizirt und war dafür vom Landges richte in Mülhausen  , welches mindestens 50 einzelne Fälle als erwiesen annahm, zu 18 Monaten Gefängniß und 60'000 M. Geldstrafe eventuell weitere 2 Jahre Gefängniß verurtheilt worden und hatte nun Revision eingelegt. Er machte haupt sächlich prozessuale Beschwerden geltend und bestritt u. A. die Bulänglichkeit der Annahme von 50 einzelnen Fällen, da der strafbare Beschluß, Wein zu fälschen, nicht jedesmal von neuem gefaßt sei. Das Reichsgericht( erster Straffenat) verwarf jedoch die Revision, da die Feststellung des Landgerichts bezüglich der Bahl der Einzelfälle einen Rechtsirrthum nicht erkennen laffe

und die übrigen prozessualen Beschwerden unbegründet seien.

Wien  , 4. Februar.  ( Das Modell.) Die jetzt 16 jährige Marie Schwihalet hatte schon in ihrem dreizehnten Lebenss jahre eine derartig vorgeschrittene förperliche Entwickelung ge zeigt, daß fie vom Schulbesuche dispenfirt werden mußte. Das Mädchen war schon zu dieser Beit elternlos und die frühere Wirthschafterin ihres Vaters, Antonia Treu, hatte es als Pflegefind übernommen und spekulitte auf defien Schönheit. Am 22. Dezember v. J. erhielt der Polizeirath Haide ein ano nymes Schreiben, in welchem eine Dame mittheilte, daß die Antonia Treu ausschließlich vom Mädchenhandel lebe und ihre eigene Biehtochter Marie Schwihalel der Schande preisgegeben babe. Die Polizei ordnete Recherchen an und der Bivilficher­heitswachmann Markus Popper fand die Angaben der ano­nymen Dame insoweit bestätigt, als die Ziehtomter der Antonia mutter seit mehreren Monaten Prostitution treiben. Gestern

mit der vorliegenden Sache nichts zu thun. Der Gerichtshof erlannte gang im Sinne der Auffaffung des Staatsanwalts. Wenn auch§ 1 des Reichspreßges ßes für die Freiheit der Bree nur gewiffe Beschränkungen zuläßt, so beftimme doch der bestehenden allgemeinen Strafgeseßen regulire. Das Reichs gele über die Breffe habe einen rein prespolizeilichen Charakter, Die Lotterieverordnung betreffe aber nicht eine prespolizeiliche Treu thatsächlich geftand, fte müsse auf Beheiß ihrer Pflege Borschrift, sondern den Inhalt der Druckschrift. Der Landes.

gefeggebung

bleibe es vorbehalten, derartige Vero.dnungen zu

Rejeggebung zuwiderlaufe.

freffen und es sei nicht abzusehen, wieso dieselbe der Reichs. vorgeführt. Die Anklage konnte ihr diesmal nur die Uebers

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Stud jur. Achenbach, zur Beit in Heidelberg   und Mitglied des Botsdam, 5. Januar. Wegen öffentlicher Beleidigung des Korps Saro- Boruffia, Sohn des Ober. Piäfidenten der Proving Donnerstag vor dem hiesigen Schöffengericht der Kaufmann Brandenburg, Staatsministers a. D. Achenbach, hatte sich am Herr Richard Hirschberg zu Potsdam   zu verantworten. jahre hat mich die Treu ordentlich erzogen und in die Schule Hirschberg befit in der Brandenburgerstraße ein Pug und Weißwaarengeschäst, in dem verschiedene junge Damen als Berläuferinnen fungiren. Schon wiederholt hatten junge un­

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reife Leute, namentlich die Zöglinge eines hiesigen Bildungs Photographen in der Josefstadt geschickt und dort bin ich ges 9. Ditober v. 3. befand sich nun Herr Hirschberg Abends Instituts, sein Bersonal durch allerlei Unarten belästigt. m zwischen 8 und 9 Uhr mit seinen Verkäuferinnen im Laden, ala plöglich die letteren durch die außerhalb der Thür ge sprochenen Worte: Das ist ja das neuefie Damen- Konfektions geschäft" aufmerksam gemacht wurden. Eine der Damen, Frl.

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tretung des§ 5 des Vagabanden Gesetzes zur Laft legen, indem fie, wie die Vorerhebungen ergaben, in dem Schand lohne ihrer Biehtochter ihren ausschließlichen Unterhalt suchte. Die Angeklagte leugnete hartnäckig. Dagegen erzählte die als Beugin vernommene Biebtochter Marie Schwibalet unter Thränen folgendes dem Richter: Bis zum dreizehnten Lebens­geschickt. Kaum daß ich fünfzehn Jahre alt wurde, trat fte mit dem Vorwurfe an mich heran, daß ich nichts verdiene. Das müffe ein Ende nehmen. Sie hat mich darauf zu einem awungen worden, in einem Kostüm und in einer Stellung mich photographiren zu laffen, die mir die Schamtöthe ins Geficht getrieben. Von jest an wift Du viel Geld verdienen, liebes Rind, bat dann die Mutter" gesagt. Ich konnte nicht begreifen, wieso tiefe abscheuliche Photographie, welche meine Mutter an mehrere Maler Wiens verfandte, dazu Beugin theilt nun mit, wie fte zu einzelnen Malern gefchickt worden und daselbst genöthigt worden sei, in jenem Kostüm solchen habe übrigens öfters nicht einmal die Rede sein fönnen flundenlang zu verbarren; fie war Modell für Odalisten, Nymphen oder Bacchantinnen. Es sei aber noch ärger gelommen. Die Sieh mutter habe fte zur Proftitution genöthigt und ihr wöchentlich

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Britschmann blidte auf und fah vor der Ladenthür mehrere beitragen sollte, mir einen Unterhalt zu verschaffen." Die

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Leute stehen, paffender Weise anlachte. Das ist ja unerhört!" und

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Herrn Hirschberg Veranlassung dazu, die Ladenthür zu öffnen und den sich nicht entfernenden jungen Menschen zu fragen: Was wollen Sie hier? Der Betreffende, wie fich Später herausstellte der Stud. jur. Achenbach, entgegnete: ,, Das geht Sie gar nichts an!" worauf Herr Hirschberg replizirte:

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Gehen Sie fort oder ich hole einen Schußmann! Student das Mädchen die Erzählung geendet hatte, auf fie los, faßte

entgegnete: Holen Sie ihn doch!" und als der

fie an den Haaren und rief ihr zu: Undankbare! Ist das Der Dant für meine Pflege, für die Erziehung, daß Du jezt des Juftizwachmannes vermochte das Mädchen vor Migband. lungen zu schüren. Pflege, Erziehung?" schrie das Mädchen cheer fan, en hier, wenn man es dann

fortging, rief ihm Herr Hirschberg in seiner Erregung mehrere etlogines Beug über mich vor bringst?" Nur das Einschreiten Scheltworte zu. Dann wurde Herr Hirschberg von weiteren Auslaffungen durch eine feiner Verkäuferinnen zurüdgehalten, die ihn in den Laden zurückjog, während Herr Achbenbach noch Tängere Beit Fenster promenaden vor dem Hirschberg'schen Ge­fchaft machte, dann aber bei der Staatsanwaltschaft einen

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mit größerem Vortheil zur Schlachtbant führen will." Der als Beuge vernommene Vormund der Waise gab an, von dem Treiben der Antonia Treu bisher feine Kenninig gehabt zu

anwaltschaft erachtete im Gegensatz zu anderen recht illuftren haben. Die übrigen Beugen bestätigen die Aus agen des Brazedenzällen ein öffentliches Intereffe für vorliegend und Derfolgte die Angelegenheit ex officio. Herr Hirschberg bestritt im Termin die beleidigenden Aeußerungen nicht, erklärt aber durch Das Benehmen des Achenbach, namentlich durch das Werfen Don Rußfinger, dazu veranlaßt zu sein. Die Beugen Fräulein

Mädchens. Der Richter verurtheilte Antonia Treu zu vierzehn Tagen strengen Arrests, verschärft mit zwei Fasttagen. Marie Schwihalet wurde ihrem Vormunde übergeben.

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hfs. Jm Verein zur Wahrung der Intereffen der Sahrung Berliner Maurer hielt am 2. d. M., Alte Jakobstraße 37, Herr Dr. Gerlach einen interessanten Vortrag über Hygiene mit besonderer Berücksichtigung der Arbeiterverhältnisse. So dann erstatteten die Herren Breißle und Braun den Revisions bericht, wonach site Kaffe und Bücher in Ordnung befunden haben. Hieran reihte fich die Wahl einer aus 10 Mitgliedern bestehenden Beerdigungs Kommission. In der darauffolgenden Distuffton über die Gewerkschaftsbewegung überbrachte Herr Behrend, welcher soeben von einer Agitationsreise zurückgekehrt ift, den Gruß der Stettiner Maurer an ihre Berliner   Kameraden. Herr Scheel gab der Meinung Ausdruck, daß, wenn die jeßige Agitation in den Provinzen schon früher unternommen worden wäre, der Buzug nach Berlin   ein weit geringerer gewesen sein würde. Herr Grothmann fonstatirte, daß die von der Kom­mission versandten Flugblätter in den Provinzen schon jett eine beträchtliche Wirkung nicht verkennen laffen. Durch die Macht einer großen, starten Organisation werde allen Streits am besten vorgebeugt werden. Schließlich erledigte die Ver sammlung noch innere Vereinsangelegenheiten.

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* Im Bezirksverein der arbeitenden Bevölkerung des Südwesten Berlins   hielt am 1. d. M. im Restaurant Kaiser Hallen", Alte Jakobstr. 120, Herr Michelsen einen sehr beifällig aufgenommenen Vortrag über: Die Tendenzen der Gesellschaft. An den Vortrag schloß fich eine sehr lebhafte Diskussion, an der sich die Herren pelt und Wilsde im Sinne des Referenten betheiligten. Bei Beginn der Sigung hatte der Vo.figende, Herr Krohm, die Namen der 42 Ver trauensleute verlesen.( Nach§ 7 des Vereinsstatuts ist für jeden Distrikt des Vereinsbezirks ein Vertrauensmann vom Borftande vorzuschlagen). Die Vorgeschlagenen wurden von der Versammlung bestätigt. Herr Greifenberg   beantragte, den Vorftand zu beauftragen, eine Petition auszuarbeiten, dahin gehend, daß der Marheinite Plas in einen Bart nebst Spiel­plaz umgewandelt werde, und diese Petition dem Magiftrat zu übermitteln. Dieser Antrag rief eine sehr lebhafte Auseinander fegung hervor und wurde schließlich angenommen. Ferner wurde der Vorstand beauftragt, für die Mitglieder Billets zu Präuscher's Museum zum halben Kassenpreise zu beschaffen. Auch wurde beschloffen, eine Bibliothet zu begründen. Das Nähere hierüber soll in der nächsten Sigung, welche am 15. b. M. in demselben Lokale stattfindet, befchloffen werden. Nach Er ledigung des Fragekastens wurde darauf hingewiesen, daß Bei träge jeden Sonnabend Abend von 8 Uhr ab bei Lindenborn, Solms- und Gneisenaustraßen Ede, vom Rasfirer entgegens genommen werden. Die Mitglieder werden hierdurch drins gend ersucht, stets zahlreich zu erscheinen und fich that­fräftig durch Heranziehung neuer Mitglieder zu betheiligen.

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Eine öffentliche Versammlung der Kürschner und Berufsgenossen Berlins   fand am Montag, den 1. Februar, in in Seefeld's   Restaurant, Grenadierstr. 33, statt. Nachdem Herr Schmidt den Revistonsbericht über die Kassenverhältnisse in eingehender Weise erstattet, entspann sich darüber eine äußerst lebhafte Debatte, an der sich die Herren Haase, Vierom, Grunert und Berger betheiligten. Auf Antrag der Revisionsłommission wurde den Herren Jaraus und Schönfeld Decharge ertheilt. Beim zweiten Punkt der Tagesordnung: Soll die Lohn­fommission fortbestehen?" nahm zunächst Herr Vierom das Wort und betonte, daß der Fachverein wenig oder gar nichts gethan hätte, was eine Beseitigung der Lohntommission empfehlen tönnte; er( Redner) rathe vorläufig entschieden davon ab. Dieser Ansicht traten die Herren Schmidt, Berger, Grunert, Levin und Stein ganz entschieden entgegen; sie wiesen Lohnkommission bedeutend gelitten hätte. Auch wurde bemerkt, namentlich darauf hin, daß der Fachverein durch die öffentliche daß die Kürschner nicht im Stande seien, zwei Organisationen zugleich anzugehören, und wurde schließlich ein Antrag auf Uebergang der Lohnkommission in den Fachverein einstimmig angenommen. Der Fonds der Lohnfommission wurde einem Kuratorium von 3 Personen überwiesen, und darauf die Ver fammlung um 1 Uhr Nachts geschlossen. Nächste Fachvereins Versammlung Montag, den 8. Februar, Abends 8 Uhr, in Seefeld's   Restaurant, Grenadierstr. 33.

Zentral- Kranten- und Sterbekaffe der deutschen  Wagenbauer( E. H. Nr. 8, Hamburg  ). Montag, den 8. Februar, Abends 8%, Uhr im bohenzollerngarten", Steg­ligerstr. 27, Versammlung der Mitglieder der örtlichen Ver waltungsstelle Berlin   5( Westen), umfassend: Friedrichstraße südlich der Linden bis zur Kochstraße; Kochraße von der Friedrichstraße bis Wilhelmstraße, Anhaltstraße, Astanischer Blaz und die Straßen rechts von der Anhalter Bahn bis zur Weichbildgrenze und Schöneberg  .

Zentral Kranten- und Sterbe Kaffe der Drechsler und Berufsgenossen Deutschlands.  ( E. H. 48.) Verwaltungss stelle Berlin   A. Die Bahlstellen: Köpenickerstr. 171 und Große Frankfurterstr. 1 find des schwachen Besuches wegen wieder aufgehoben, und werden Beiträge daher Sonnabends 8 bis 10 Uhr Abends nur noch in folgenden Lokalen entgegengenom­men: 1. Naunynstr. 78 bei Krone. 2. Langeftr. 34 bei Blüth­gen. 3. Weberstr. 34 bei Guide; außerdem zu jeder Tages zeit: Alexanderstr. 25 im Lokale des Herrn Aug. Mönch und beim Kaffiter Alfr. Moench, Adalbertstr. 26 N. Aufnahm n fin­den an den vorbenannten Stellen und( mit Ausnahme Sonn tags) Mittags awischen 12 und 1 Uhr beim Bevollmächtigten Fr. Schrader, Franzftr. 5 N., statt. Die Mitglieder werden auf§ 9 Abs. 4 des Statuts aufmerksam gemacht und aufge fordert, die rückständigen Beiträge schleunigst abzuführen. Die Bahlstellen- Inhaber find angewiesen, die Quittungsbücher der jenigen Mitglieder, welche mit Beiträgen im Rückstande blei ben, bis zur vollständigen Regelung zurückzuhalten. Kranten­unterstüßungen werden Sonntags Vormittags von 10 bis 12 Uhr und Mittwochs Abends von 8 bis 10 Uhr im Lokale, Naunynfir. 78, ausgezahlt. In der legten Mitglieder- Ver fammlung find die Herren Adolph Gerlach, August Thomas, Ludwig Schulze und Paul Schneider zu außerordentlichen Krantenfontroleuren gewählt wurden.

* Fachverein der Tischler. Montag, den 8. Februar, Abends 8 Uhr, in Jordan's Salon, Neue Grünftraße 28, außerordentliche Generalversammlung. T. D.: 1. Antrag Vogt. 2. Antrag Clemann. 3. Wichtige Vereinsangelenheiten. Quit tungsbuch legitimirt. Neue Mitglieder werden aufgenommen. Billets zum Maskenball find in der Versammlung zu haben. Die Mitglieder, welche die Handwerkerschule besuchen, werden hierdurch besonders zu dieser Versammlung eingeladen. Die Bahlstellen des Vereins find jeden Sonnabend Abend geöffnet und befinden sich: Blumenftr. 56( Tischlerherberge); Belle Alliance- Plag 6 bei Hilscher; Staligerstr. 18 bei Mann; Bionsfirdplay 11 bei Sohn und Müllerstr. 184 bei Hähring. Die nächste Vereinsversammlung im Osten Berlins   findet am Montag, den 15. d. M., bet Säger, Grüner Weg 29, statt.

Große öffentliche Versammlung der Tischlergesellen Berlins   am Sonntag, den 7. d. M., Vormittags 10% Uhr, in Keller's Lokal, Andreasstr 21. T. D.: 1. Die Lohnfrage; Bwed und Biele der Fachkommission. Referent: Herr W. Schmig. 2. Diskussion. 3. Verschiedenes.

* Verein der Sattler und Fachgenossen. Sonnabend,

Gratweil's

den 6. Gebruar, übends 8%, Ubr. Bersammlung in Gaaben Bierhallen, Kommandantenstr. 77-79. Tagesordnung: 1. Bor trag des Herrn Dr. Gerlach über" Arbeiterhygiene". 2. Dis fussion. 3. Verschiedenes und Fragelasten. Gäste will tommen.

* Oeffentliche Versammlung der Klempnergesellen. Sonntag, den 7. Februar, Vormittags 10% Ubr, in Louisen= städtischen Konzerthaus, Alte Jafobstraße 37. Tagesordnung: Wahl eines Gefellenausschusses für das Lehrlings- und Hera bergswesen. Ref. Herr Obermeister Langenbucher.