werden! Noch vor wenigen Tagen war ein Schneehaufen vom legten Schneefall her am Rottbuser Blaz vorhanden. Die Kinder der Armen, die in jenen Vierteln wohnen, haben oft Das Kanali nicht einmal ganzes Schuhwerk.( Unruhe.)

sationswert haben wir niemals bekämpft. Wenn aber auch augenblicklich kein befferes Syftem belannt ist, so müssen doch alle Versuche, ein solches zu finden, unterstügt werden, sonst gehen wir einer trüben Bukunft entgegen; wir wiffen bei wachsender Ausdehnung der Stadt nicht, wo die Spülwaffer zu laffen find. Man sollte allen Versuchen möglichsten Vorschub leisten. Wir vermiffen eine bestimmte Summe zu diesen Zwecken im Etat. Eine Reorganisation des Wesens und der Ein richtungen der städtischen Krankenhäuser wird immer mehr zur gebieterischen Pflicht. Ein dirigirender Arzt lann unmöglich Den Anforderungen genügen. Einzelne Fächer müffen einzelnen Spezialärzten überwiesen werden. Die Garten und Bart Deputation beansprucht einen doppelt so hohen Buschuß als im vorjährigen Etat. Wir haben uns ernstlich au fragen, ob ein so erhöhter Buschuß geleistet werden lann, fo­lange die Löhne für die städtischen Arbeiter noch so gering find. ( Unruhe.) Die Leistungen der Volksschule find hervorragend. Die Resultate werden aber Berlin   fann stolz darauf sein.

Nach einer Reihe persönlicher Bemerkungen wird ein Ver tagungsantrag angenommen. Schluß 10 Uhr.

Gerichts- Zeitung.

Das Urtheil in dem Landesverraths Prozeß Saranw Röttger. Leipzig  , 11. Februar. Unter großem Andrange des Publikums wurde heute Mittag 12 Uhr vom Präftoenten Dr. Drentmann das Urtheil verfündet. Es lautete: Der An­geflagte Saraum wird wegen Landesverraths zu 12 Jahren Buchihaus und 10 Jahren Ehrverluft verurtheilt; der Ange flagte Röttger wird von der Anklage der Beihilfe zum Lan desverrath freigesprochen. Die Beschlagnahme der Vermögen Desverrath freigesprochen. Die Beschlagnahme der Vermögen Der Angeflagten wird aufgehoben.

P

o

bem Oberfeuerwerker Thomas vom 11. Fußartillerieregiment in Jüterbogt segte Saraum fich im Jahre 1882 in Verbindung und erhielt von ihm fortwährend die Erlaffe des Ministeriums über die Schießversuche in Jüterbogt. In einer ähnlichen Ber bindung bat er mit dem Angeklagten Röt ger geftanden, welcher ihm Mittheilungen über die feftung Mainz   gemacht hat. Den Premierlieutenant von Wittlen in Flensburg   hat er aufge fordert, ihm Mittheilungen über Bersuche mit dem Repet gewehr Einen ,, für militärische Blätter" zu machen. Dänischen Kapitän Namens Bohnftedt forderte Saraum auf, die thüringer   Gewehrfabriken zu besuchen und nachzuforschen,. 37. ob dort oder sonst irgendwo in Deutschland   Repetirgewehre anges fertigt würden. Es kommt in Betracht, daß diefe ganze Ve bindung auf Originalschreiben Saraum's beruht, die von ihm unter Anerkenntniß dieser Schreiben eingestanden wird. Saraum hat behauptet, er habe alle diese Mittheilungen nur benugen wollen für ein Wert, betreffend die Landesvertheidigung von Däne mart, oder zu dem Swede, einen Einfluß auf die Einführung eines anderen Gewehres in Dänemart auszuüben. Erwiesen ist aber, daß er dem Bureau gegenüber davon Gebrauchburchard, macht hat. Es ist ein Brief an bansen in därischer Sprache geschrieben worden, der von dem Angeklagten herrühren muß. In demselben werden die Mittheilungen des Jakobs an den Angeklagten über Neuß   ang boten. Aus der großen Reihe Donaten vorbehalt Mittheilungen, welche Sarauw dem Bureau gemacht hat und bertaffungsmäß die fich aus dem Fragenbude bezw. dem Korrespondenge blommen zun journale des Bureaus und den vorgelegten Briefen ergeben, bereinkomme ist eine Anzahl einzelner Fälle besonders hervorzuheben. Der Briefen mit W

45. St Am Tisch

farten.

Dem Reich Labon im

einfunft vom 3

erste Fall aus dem Jahre 1880 oder 1881 betrifft die Mit theilung über ein von der obersten deutschen   Militärbehörde diten, 2) das erfundenes Sturmgeräth. Der Angeflagte ist beschuldigt, ein Der Bundesrat Beichnung desselben der franzöfifen Behörde überreicht zu haben. Es ist erwiesen, daß er von Kopenhagen  durch seinen Unterkorrespondenten in Berlin   die Mittheilung Boft- und

Die Urtheilsgründe waren im Wesentlichen folgende. In Paris   besteht ein Nachrichtenbureau, welches es sich zur Auf­gabe gemacht hat, Auskunft über geheim zu haltende wichtige Dinge des Auslandes, besonders aus Deutschland  , nach Paris  zu befördern. An der Spize desselben stand resp. steht ein ge wiffer Rosolowski und ein Echriftsteller Hanseu. K. formu lirte die Fragen, die dem Bureau gestellt wurden, trug fie in ein besonderes Buch ein und schickte fie an die auswärtigen Korrespondenten unter verschiedenen Decadressen. Nachdem die Antworten eingegangen waren, wurden dieselben kopirt in ein Rorrespondenzbuch eingetragen und an den fran zöfifchen Generalstab geliefert. In dem Korrespondenzbuche wurde nicht der Ort angegeben, woher die Briefe lamen, son­dern nur das Datum der Absendung seitens des Korrespon denten. Korrespondenten waren für das öftliche Deutschland Kraszewski, für das westliche Janfens, für das übrige Deutsch­ land   und Desterreich der Angeklagte Saraum. Dieser führte die Bezeichnung A, bezw. A 5; er hatte verschiedene Unter­forrespondenten, so in Danzig  , Kiel  , Stettin  , Wilhelmshaven  , Berlin  , München  , u. 1. w. Die Anfragen an Saraum wurden unter Decadreffen( u. a. auch der seiner Frau) abgelassen, und er selbst sandte auf ähnliche Weise die Berichte, welche er von seinen Unterkorrespondenten erhielt, in Abschrift an das Bureau. Saraum hatte ein fefies Gehalt von monatlich 5-6000 Frce., welches angeblich aus einem sekreten Fonds gezahlt wurde. Der Angeklagte hat geleugnet, mit dem Bureau in Verbin dung gestanden zu haben, giebt aber zu, daß er Nachrichten nach Paris   befördert hat. Er behauptet, er babe im Jahre 1882 von einem französischen   General den Auftrag ers halten, Nachrichten militärischen Inhalts für die Zeitschrift Avenir militair". liefern und habe dieselben aus Beitschriften entnommen. Er giebt zu, jährlich 4000 Frants aus Paris   erhalten zu haben, behauptet aber geglaubt zu haben, das Geld tomme von der Redaktion des venir militair". Dies erscheint um deswillen unglaub baft, weil er zugeftehen mußte, niemals einen seiner Artifel in jenem Blatte gelesen, und auch niemals das Blatt erhalten zu haben. Dies ist durch einen Beugen bewiesen. Dieser Zeuge ist der Elsässer Boninger, welcher den Saraum denunzirt hat. Der Beuge hat die Existenz des Bureaus und die Verbindung Sarauws mit demselben bestätigt; er hat geleugnet, daß der venir mil." in irgend welcher Verbindung mit dem Bureau gestanden hat. Nur ein Fall ist bekannt geworden, der auf eine solche Verbindung hindeutet. Es wurde nämlich von dem Uebersender eines Berichtes aus Desterreich der Wunsch ausge sprochen, es möchte der Bericht auch im" Avenir" abgedruckt werden, damit es wahrscheinlich werde, daß er nur für dieses Blatt bestimmt gewesen sei. Der Beuge hat gesagt, der Anges tlagte babe sein Gehalt in Briefen bekommen, in welchen fich flagte habe sein Gehalt in Briefen belommen, in welchen fich

nur

zu

bereits ertheilt. Die Bero

gelegt.

Die in a beydebran

geftern für Au

geftrige Ueber Freilich wer braucht auch b wir noch nich fein."( better) einmal an bie nachträglich g idhmadh bejeste

ist kein Zweifel, daß file eingereicht worden sind. Wifefieht er den 2

Det

wieder aufnim

befördert hat. Was diese Beichnung angeht, so ift go legentlich der Verbandlung gegen Hentsch erörtert worden, ba der Photograph Coßmann eine Zeichnung über das Sum eubau eines geräth aufgenommen hat, welche von Hentsch dem Abler ve geblich angeboten wurde. Da Hentich befundet hat, daß Die meisten Sachen auch an ,, Madion" geliefert hat, so folge ftogen in. Un die Anklage, daß diese Zeichnung die von Saraum nach Ba geschickte gewesen ist. Aus den Aussagen des Zeugen ga die For hervor, daß Saraum einen Mobilmachungsplan für 1000 Frants in Paris   angeboten hat. Man erwiderte ihm, habe ihn schon und bedürfe nur noch zweier Rapitel, w bei dem Neudrucke des Planes von Seiten der Behörde w liche Henderungen erlisten hatten. Für Uebersendung beiden Kapitel wurden dem Saraum 1000 Frants geb und nach einer Notiz im Korrespondenzjournale des Bure stellt, ist die Abschrift eine faft wörtliche gewesen. Mobiimachungsplan ein Geheimniß und auch die Preisgabe nur eines Landesverrath. Ferner sind Dokumente liber ist ein gebotene Preis von 1200 Fr. wurde von dem Bureau nach oder vielmehr Pulver dem Bureau angeboten und angenommen. Der zuer auf 1600 Fr. erhöht. Dieie Dokumente besichen fich auf e für Deutschland   sehr wichtige Frage; fie waren als Manufti für Offiziere gedruckt und sind das einzige sekrete Wert die Art. Ein fernerer Punkt der Anflage bezieht fich auf Verrath von Ergebnissen der Versuche deutscher Militärbehörde über den Gebrauch der Geschüße, welche durchaus gebeim halten sind. Erheblich ist auch der Verrath an den Berichten immer ein Schreiben Hansens befand, er fonnte also über das Kriegsministerium gelieferten Berichte hat der Angellas aus die der Artillerieprüfungsfommission. Die von dieser Behörde

hauptsächlich auch dadurch erzielt, daß die Familienväter die Lehren der Schule ihren Kindern einprägen. Möge die Stadt­verordneten Versammlung fich also die Verdienste um die Schule nicht allein zuschreiben.( Unruhe und Lachen.) Wenn wir hier unsere Ausstellungen machen, so baben Sie, meine Herren, es selbst veranlaßt, weil Sie es nicht geduldet haben, daß Einer der Unseren in die Schulbeputation hineinfam, weil Sie nicht volle Gerechtigkeit haben walten lassen.( Unruhe.) 476 847 M. werden im vorliegenden Etat mehr für das Ge meindeschulwesen gefordert, als im vorigen. Diese Summe ist aber klein im Vergleich zu der Aufbesserung für die höheren Lehranstalten. Man soll die Ausgaben für höheres und nie­briges Schulwesen in ein richtiges Verhältniß bringen! Ein Schüler der höheren Lehranstalter fostet das Doppelte als ein Gemeindeschüler. Was sind das für Zustände!( Unruhe.) Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei; das soll aber nicht bloß beißen, fie foll vor dem Strafrichter geschüßt sein, sondern auch fie darf nicht gebunden sein an den Befiz! Die Frei stellen an unseren höheren Schulen find durchaus unzureichend. Mögen dem Freischüler auch die Mittel zum Unterhalt gewährt werden. Wir haben aus der lex Quene Einnahmen zu er warten. Diese Einnahmen werden hauptsächlich aufgebracht durch die ärmere Bevölkerung, fte sollen auch der ärmeren Be­Das ist am besten hier völkerung wieder zu Gute kommen. beim Schuletat zu thun. Auch eine Verwaltungsmaßregel müffen wir hier öffentlich zur Sprache bringen. Wir achten jede Ueberzeugung. Dieses Prinsip ist aber in einigen Schulen verlegt worden. Drei Fälle( auf dem Köpnider Felde und am Halleschen Thor) find uns bekannt, wo die Lehrer die Knaben aufstehen ließen, die noch nicht getauft find. Der artiges muß fünftig unterbleiben. Wir halten die Vorschul tlaffen für tein nothwendiges Requifit der höheren Lehr Die Volksschule anstalten. foll Jur Vorbereitung bienen. Das würde auch den sittlichen 3wed erfüllen, daß das Gefühl des Klaffengegenjases nicht so frühzeitig in den Herzen der Kinder erwachte. Die Vorschultlaffen müssen Deshalb aufgehoben werden.- Ernsthaft muß erwogen werden, ob die Verschiedenartigkeit der Ferien für die beiden Arten der Lehranstalten nicht zu beseitigen ist und ebenfo, ob es paffend ist, daß die Schulzeit des Mittags bis 1 Uhr dauert. Der Buschuß zum Armenwesen ist nach dem Etat geringer als im Vorjahr. Hieraus ist aber durchaus nicht auf beffere Erwerbs­verhältniffe zu schließen und deshalb etwa gar ein Loblieb auf die Schutzölle zu fingen. Es ist überdies durchaus nicht sicher, ob das Armenbudget nicht bedeutend überschritten wird. Gerade jetzt ist ein Wendepunkt in unserem politischen Leben nahe. Wenn das Sozialistengeses verlängert wird, lönnen hunderte von Familienvätern ausgewiesen werden und mir müffen dann die Familien unterstügen!( Vor figender bittet, bei der Sache zu bleiben.) Das Sozialisten. gefeg greift in unsere Armenverwaltung ein; es ist ein Requisit der Selbstverwaltung, hierüber zu sprechen. Wenn Sie die von uns bezeichneten Wege beschreiten, werden Sie ftets unsere Unterfügung finden.

-

Nach einer furzen Erwiderung des Stadtv. Dr. Kürten, der findet, daß der Vorredner von der Redefreiheit einen sehr wetten Gebrauch gemacht habe, und daß es unmöglich sei, auf alle Buntte eingehend zu erwidern, wird ein Antrag auf Schluß Der Debatte angenommen.

Der Etat wird dem Etatausschuß überwiesen.

In einer persönlichen Bemerkung fragt Stadto. Dr. Jr. mer an, wieviel Tage vorher man fich zu melden habe, wenn man zur Etatberathung das Wort erhalten wolle.

Einige unwesentliche Vorlagen werden de battelos erledigt.

die Herkunft des Geldes teine Bweifel haben. Der An­geflagte ist früher in Paris   gewesen und hat dort mit dem geklagte ist früber in Paris   gewesen und hat dort mit dem Beugen, mit Rosolomski und den Offizieren des franzöflichen Generalstabes in Verbindung gestanden. Ist diese Angabe so ist Zweifel, mit dem

ift

erften Range

zeichnet den Ne

Theiles deffelben und erfchrat ü

ben

bit

abgeschrieben. In den Jahren 1882-84 bat der Angellag fortgesezt diese Berichte geschickt; er hat fich anfangs Originale, nachher die Abschriften verschafft, um dieselben wo getreu zu fopiren. Auf Grund eines Erlaffes vom 21. S

richte über seine Reise im Jahre 1884 hervorgeht. Auch

bort feit 25 S

in ungefunden

abgefertigt feir

m

für Deutichen Boft einer industrie

Abg

Dielt

Bu

Don 66 000

ehr mäßig be läufer damit e

tung felbft ab.

Es folgt Militäroe Kriegsmin

gewefens, bielen Abftrich berichreiten, Cort rungen, biefem Gebiet

fbrt, daß 3

Monographie hat Saraum auch verrathen, wie aus seinem B mit ist ein Stück des geheimzuhaltenden Wiffens der deutsinzelnen eine Militärbehörde der franzöfifchen überliefert. Der Angellag follte den Plan von Spandau   überreichen und zwar mit wie er ihn bereits für Kolberg   geliefert bat, ebenfo, ba

But

lonnen, daß a au machen Seres bergele Abftriche bie inträchtigen baltung, in wie es unfere baumerthes au b ebenso be lion tes An ru de lege Then Unterb

denselben zurüdgefordert hat, um eine Aenderung daran vo nehmen. Bei Festungsplänen fommt es gar nicht darauf a ob fie sekret find; ihre Ueberlieferung an eine frembe Regi rung ist strafbar. Der Angeklagte hat auch Generalftablari über die projektirte Befestigung von Riel eingereicht, aber mit das Deutsche Reich nicht geschädigt, ebensowenig wie bu die Mittheilung einer Landungsstele. Die weiteren nod welche nicht zu einer Verurtheilung geführt haben. Betracht kommenden Anklagefälle find hauptsächlich fol wahrscheinlich wird es erklärt, daß der Angeklagte den von Spandau   an das Bureau geliefert habe. Ta aber Poststempel des betr. Briefes den Namen Dresden   frug fonnte auch mit derselben Wahrscheinlichkeit angenommen

Für

Babl

1881 wurde in Deutschland   eine 21 Zentimeter- Kanone eingebitriche in Bureau in Verbindung gestanden hat. Der Beuge ist aller führt. Durch denselben Erlaß wurde der Druck einer Mouten auf de bings nicht vereidigt, er ist im Elias als Franzose geboren graphie der Artillerie Prüfungstommission genehmigt, welche the die Leistungsfähigkeit der Geschüße u. s. w. handelt. Dieſe iftu und hat von 1879 bis Ende 1885 im Bureau gearbeitet. Ec wollte fich in Frankreich   zum Militärdienst stellen und sollte bedingt gebeim zu halten. Sie giebt u. A. Aufschluß darüb erft seine Naturalisation nachweisen. Dies geschah im Sommer wie viel Mauerwert durch jeden Schuß zerstört wird. 1884. Er hat angegeben, daß er im Februar und Mai 1884, wo er einer deutschen Behörde den ersten Aufschluß über das Bureau gegeben hat, im Zweifel war, ob er Deutscher oder Franzose sei, da er erst später erfuhr, daß für ihn optirt set. Sanach ist er wenigstens verdächtig, an dem Landesverrath theilgenommen zu haben, und dieser Verdacht schloß die Vers eidigung aus. Das Gericht hat ihm aber vollen Glauben ge schenkt. Dem Zeugen ist nichts nachgewiesen hinsichtlich des Grundes, weshalb er der deutschen Behörde Anzeige ge­macht, wenn auch das Motiv dunkel geblieben ist. Er behauptet, daß er die Anzeige freiwillig gemacht habe, daß Versprechungen ihm nicht geworden seien und daß er nur geringfügige Auslagen erfest bekommen habe. Es kommt hinzu, daß die Aussagen dieses Beugen durch andere Momente unterfügt werden. Er hat eine Abschrift des Fragebuches und der übrigen Korrefondenz, welche seit 1882 geführt ist, soweit es sich um militärische Dinge aus Deutschland   handelt, der deutschen Behörde übermittelt. Es ist festgestellt, daß darunter wortgetreue und finngemäße Abschriften setreten Materials fich befinden. Daß man es etwa mit eigenen Fabrikaten des Beugen zu thun habe, ist pofitiv ausgeschloffen. Von Juli 1884 an bat er von Saraums Eingängen Abschriften angefertigt und diese oder Auszüge daraus der deutschen Behörde über reicht, ferner auch ein Originalschreiben des Rofolomsti. Alles dieses ergiebt die behauptete Eriftenz des Bureaus und die Verbindung Saraums mit demselben. Anderweitig wird die Behauptung des Beugen unterftügt durch die Reisen, die der Angellagte Saraum im Jahre 1884 gemacht hat. Der Beuge befundet, daß Saraum im Juni 1884 über München  , wo er mit Hansen zusammenkommen wollte, nach Desterreich gereist ist. Im September hat er eine Rheinreise gemacht und auf dem Rückwege Berlin   berührt. Während Saraum die legte Reise zugestanden, hat er die erste bestritten. Beide Reisen find aber vom Bolizeidirektor Krüger bestätigt, auf beiden Reisen ist der Angeklagte beobachtet worden. Im Dezember

Abänderungen des Gemeinde Eintom. mensteuer Regulative. Daffelbe foll nach der Vors lage des Magiftrats dabin abgeändert werden, 1. daß gemäß §1 des Gefeßes vom 27. Juli 1885 neben den bisher in Ber­ lin   der Gemeinde Einkommensteuer unterworfenen phyftichen und juristischen Personen vom 1. April cr. ab auch die Kom­manditgesellschaften auf Attien, Berggewerkschaften und einge tragenen Genossenschaften, deren Geschäftsbetrieb über den Kreis ihrer Mitglieder hinausgeht, dieser Steuer unterliegen sollen; 2. dag vom 1. April cr. ab die hier wohnhaften, bezw. fich daß länger als drei Monate hier aufhaltenden Abgabepflichtigen rüdfichtlich thres Einkommens aus auswärtigem Grundbesty, Bacht oder Gewerbebetrieb mit einem Vierttheil ihres Gesammt einkommens zur Besteuerung für die Stadt Berlin   herangezogen werden."

Die

Stadto. Singer beantragt, zwischen die Worte bier" und aufhaltenden" die Worte zu rein privaten Sweden" einzufügen und begründet feinen Eintrag mit dem Hinweis darauf, daß unmöglich die diätenlosen Reichstagsabgeordneten fowie bie Beamten, Tommiffarisch in Ausübung ihres Amtes längere Zeit fich hier aufhalten müßten und die Auswärtigen, die durch Krankheit in hiefigen Krankenhäusern zurückgehalten würden, zur Steuer herangezogen werden dürften.

Nach einer Erwiderung des Stadtraths Hagen wird Dieser Busapantrag abgelehnt und die Magiftratßvorlage un verändert angenommen.

Eine Anzahl Rechnungen werden dem Rechnungs ausschuß überwiesen.

den, daß Kraszewski  , der in Dresden   wohnte, der Absender wesen sei. Einige der dem Angeklagten von Unterforre

Fahmen

gemel

Belians

denten( Jakobs) gelieferten und an das Bureau für Geld verlauften Sachen sind nur Phantasiewerke Daß Röttger mit Saraum fortlaufend in Verbindung den und über die Festung Mainz berichtet hat, steht na Urtheilsgründen nicht im Zweifel.

nommen worden.

Es ist aber erwiefen

Den

bak

biefed

unier

mit

380 Mintone

Augenb

ausgehend, D wendet werbe

und dann ein

verwenden m Buftand der

baude bineing

wir denn in

Unfere Anfor

bobe nicht

wifchen 1500

Die Abft iche

einer Art, Di

ober lang es

forderungen

beranzutreten.

Diele Neubau

it aber met

bäufer, Schla

die von Röttger gemachten Mittheilungen schon 1878 in einem von ihm verfaßten Artikel durch die Frankfurter   Beltung veröffentlicht worden find. Da anzunehmen ist, daß Blatt auch in Paris   gelesen wird, so lonnten die Mittheilu gen nicht mehr als geheim zu haltendes Material angefeben werden un war deshalb eine Verurtheilung Röttgers ausge schloffen. Bei Saraum ist ein fortgesettes Verbrechen ang aus Kopenhagen   abgesandt find, so wurde doch angenommen Wenn auch die meisten Sachen von ihm 1884 ist er noch einmal in Berlin   gewesen, wie von dem Zeugen daß die Verbrechen im Auslande und in Deutschland   begangen find, weil die Beförderung von Deutschland   durch die Unter wurde. In einem Briefe an das Bureau erklärte der Ange agenten nach Kopenhagen   nur als ein Theil der Beförderung Die Höhe der Strafe wurde durch die groß und fordert dazu eine Honorirung. Nach der Rheinreise hat Anzahl der Fälle und den Werth der verrathenen Geheimni Saraum Briefe geschrieben, die in einer von Rosolowsti ge- begründet. Auf Ehrverluft wurde erkannt, weil der Angellag

Errichtung eines städtischen Erziehungs­hauses für verwahrlofte Knaben. Berichterstatter des Aus­schuffes ist der Stadto. Singer, der die unveränderte An nahme der Magiftratsvorlage empfiehlt. Mit der vorgeschlagenen örtlichen Lage der Anstalt tönne man einverstanden sein, da das Grundstück des Arbeitshauses in der vorgeschlagenen Weise für das Erziehungshaus geeignet sei. Auch bezüglich der Buſammenſegung des Kuratoriums, sowie des Letters des Jn. ftitus( eines Rettors) seien feine Ausstände zu machen.

Stadtv. Rechtsanwalt hoffmann II wiederholt seine Angriffe gegen die vorgeschlagene Einrichtung und bedauert vor Allem, daß nicht einem Geistlichen die Leitung der Anstalt übertragen worden sei.

in Uebereinstimmung mit dem Polizeidirektor Krüger belundet

Ilagte die Reise für nothwendig, um geeignete Kräfte zu werden

fertigten Ueberlegung vorliegen, in welchen er über die Erfolg­lofigkeit seiner Reise berichtet; man hätte, sagt er darin, enorme Bedingungen gestellt und immer den Spion in ihm gewitiert. Ferner ist dem Saraum die Verbindung mit dem bereits ver­urtheilten Hauptmann a. D. Hentsch nachgewiesen.

anzusehen ist.

nur aus Gewinnsucht gehandelt und nach einem gewiffen

Er zeigte bei und nach ba

raum wurde in Haft behalten.

Syftem deutsche Militärpersonen zu verloden gejucht hat. E Urtheilsverkündung feine bemerkenswerthe äußere Regun

Hentsch scheint aber seit Beginn der Verhandlungen an Lebenstra

hat damals erklärt, daß er ungefähr dieselben Sachen, die er dem Adler in Wien   angeboten, auch einem A. Madson in Ropenhagen angeboten habe. Dieser Madson ist nachgewiesener maßen der Angeklagte Saraum. Es liegt ein Brief an Hentsch vor, der von der Frau des Angeklagten geschrieben ist. Es wird darin für eine Busendung gedankt und der Wunsch aus­gesprochen, die Verbindung möge auch während des Sommers fortdauern; auch wird darin namentlich Auskunft über Wil­ helmshaven   erfordert. Erwiesen ist, daß die Frau Hentsch, nachdem

bedeutend verloren zu haben.

tiditet, imme

baben fich di

in diefem Ja

1880/81 murd

1882/83 nicht

fleden in den

500 000 1.

welche eigent

Daraus, ba

febr vor fichiig gefteigert bab ufprechen, D tommiffion a bes nächsten weit zu beid

Hage

Briefkasten der Redaktion. August Heinr. Sie müßten, um gegen Sch. zu i nachweisen, daß fie demselben 3 Mart zur Bezahlung an übergeben haben. Da teine Beugen vorhanden find, müß

Sie dem Sch. den Eid hierüber zuschieben.

D. W. 1. Wenn es die Statuten der betreffenden

2. Wenden Sie sich an das Kuratorium der städtischen

Staffe

Mark

und vom Referenten in gebührender Weise zurüdgewiesen. ihr Mann verhaftet worden war, fortdauernd Unterstüßungs. nicht verbieten, tönnen Sie auch mehreren Raffen angebor

Diese Angriffe werden vom Schulrath Dr. Bertram

Der lettere erwidert, daß troß des Ausbängeschildes der Reli gion die Humanität, in welche fich der Stadtv. Hoffmann wie in einen Tugendmantel gehüllt habe, sehr wohlfeller Art sei.

gelder erhalten hat, welche nach deren Bekundung aus Kopenhagen  famen und mit Madson oder M. gezeichnet waren. Saraum war stets bemüht, deutsche Staatsangehörige zu bestimmen,

hallen.

ibm Mittheilungen über militärische Dinge zu machen. Mit der Kur- und Beerdigungslosten persönlich verpflichtet.

Gon

das Recht, fich als Vertreter wahrer Bildung, wahrer Freiheit dem Bureaugehilfen Jakobs stand er in Verbindung. Dieser bilden diese Kosten eine auf dem Nachlaffe tubende Su

Die Bartei des Stadto. Hoffmann babe am allerwenigften

und wahrer Humanität auszuspielen.

Die Magistratsvorlage wird angenommen.

hat mit Genehmigung der Polizei ihm einen von ihm ge. fertigten Plan von den Sperrforts von Neuß   geschickt. Mit

muß. 2. Unverständlich.

Verantwortlicher Redakteur St. Gronheim in Berlin  . Druck und Verlag von Mar Bading in Berlin   SW., Beuthstraße 2.

Hierzu eine Beila

nächsten Etate

Material mer

werden, die Bertrauen fi

Baufequantu

find hier gan

auf die Daue in diefem Ja

mir febr leid.

fämmtlich ber

Abg. v.

eine Brüfung