Dr. Richard Nathanson wieder den Dr. philad. Simon| May, in welcher der Angeklagte freigesprochen worden ist, weil seine Verfasserschaft des beleidigenden Artikels im Reichs. boten" nicht als erwiesen erachtet wurde, gelangte gestern auf die Berufung des Privatklägets vor der sechsten Straflammer hiengen Landgerichts I zur Verhandlung. Der Redak eur des " Reichsboten" Bastor Engel ist wegen dieses Artilels rechtsfängnißftrafe von 6 Monaten. Rechtsanwalt Freudenthal fräftig zu 100 m. verurtheilt worden. Es handelte fich um den dem Privattläger gemachten Vorwurf, daß er sein Vaterland in italienischen Blättern herabseße. Der Berufungs gerichtshof verurtheilte den Angeklagten zu 200 m. event. 20 Tagen Haft.
Hirten Ritterschaftlichen Kur- und Neumaitischen Darlehnskaffe| Rommissionsraths Bolt vor der 90. Abtheilung des biefigen Schöffengerichts zu verantworten. Bereits im Juni 1883 mar Dem Ritterschaftsrath v. Kranach von dem Kaufmann Karl Lange hier, in Gegenwart des demselben befreundeten Ange flagten, die Mittheilung gemacht, daß den Leitern der genannten Darlehnskaffe für die Einräumung eines übermäßigen WechselTredits an den Kommerzienrath Cruson in Buckau bei Magde burg ein Geschent von 30 000 M. gemacht worden ist. Als eine Untersuchung wegen dieses Falles unterblieb, erneuerte der Angeklagte die diesbezügliche Angabe. Herr v. Cranach hatte von der Direktion eine Untersuchung des Falles verlangt, Lonnte aber, da diese den Angaben des Lange leinen Werth beilegte, das erwünschte Resultat nicht erreichen. Infolge deffen wandte er fich im vorigen Jahre an den Landwirth schaftsminister Dr. Lucius, und auf deffen Anregung ftellte die Direktion einen Strafantrag gegen Lange und Stühnemann, welchem bezüglich des ersteren wegen Ablaufs Der Rügefrist feine Folge gegeben werden konnte. In einem früheren Termin erbot fich der Angeklagte zum Beweise der Wahrheit, und im heutigen wurden in Folge deffen die Herren Lange und Cruson vernommen. Ersterer bekundete, daß er die Geschäfte zwischen Cruson und der Dahrlehnskaffe vermittelt und daß er zugegen gewesen sei, wie dieser den beiden Direl toren je 1 Rouvert mit 15 000 Mart in die hand gesteckt habe. Kommerzienrath Cruson bestätigt, daß er den Direktoren ein Gefchent gemacht habe, doch wife er die Summe nicht mehr. 30 000 Dtart seien mit Rücksicht auf die gemachten Geschäfte eine Bigarre gewefen. Rechtsanwalt Geschfe als Vertheidiger meint, tak hier die erwiesene Sachlage für seinen Mandanten Spreche. Er beantrage deffen Freisprechung und Auferlegung auch der Kosten der Vertheidigung auf die Staatskaffe. Der Gerichtshof entsprach diesem Antrage, dem auch der Staats. anwalt fich angeschloffen hate.
Die bekannte Privatklagesache des Schriftstellers
laftungszeugen bestätigten, daß der Angeklagte fich in bem genannten Sinne geäußert habe und daß na ihrer Auffaffung der Angeklagte lediglich die Einladung bes christlich- sozialen Redners, mit seiner Bartei zusammenzugeben, zurüdgewiesen hätte. Die tgl. Staatsanwaltschaft hielt die Antlage im vollen Umfange aufrecht und beantragte eine Bes beantragte die Freisprechung, indem er auseinanderseßte, daß felbst, wenn man der Auffaffung wäre, der Angeklagte hätte fich gegen die chriftliche Religion mit seiner Auslaffung ge wendet, doch eine Beschimpfung einer Einrichtung der chrift lichen Religion nicht vorliege, da seine beschimpfende Arußerung nur dahin gegangen sei, er glaube nicht, daß ein Meffias its mals tommen wird. Ein Messias, der kommen soll, ift aber feine Einrichtung der christlichen Religion, sondern nach beren Lehrfäßen ein Meffias, der gekommen ist. In Uebrigen fehlte es auch an jedem Anhalt, daß der Angeklagte die Religion habe angreifen wollen, er babe lediglich eine Paraphrase ge braucht und gegenüber dem chriftlich- sozialen Redner betonen wollen, daß nicht von der Regierung, sondern vom Volle selbst deffen Heil und Bukunft begründet werden wird. Der Gericht hof gab dem Antrage des Rechtsanwalts Freudenthal statt und sprach den Angeklagten frei.
Wegen Beschimpfung einer Einrichtung der christlichen Kirche hatte der Riftenfabrikant Müller vor der Straf fammer IV des Landgerichts I fich am 13. d. M. zu verant worten. In der Kommunal Wählerversammlung, die am 4. Oftober 1885 in der Dorotheenstr. 36 tagte, griff ein christ, lich sozialer Redner die Arbeiterpartei an, und machte ihr zum Vorwurfe, daß fie das Programm seiner Partei abgeschrieben, daß ihre Führer, insbesondere der Jude" Singer, die Grundfäße der Partei nicht im Leben bethätigen, daß die Arbeiter nur etwas erringen fönnten, wenn fie auf monarchischen Boden fich stellen und den Chriftlich Sozialen fich anschließen würden. Der Riftenfabrikant Müller wies die Angriffe des Redners zus rüd, vertheidigte den Abgeordneten Singer, indem er nach den Betundungen des überwachenden Polizeilieutenants Rau fich dahin äußerte: Wir glauben nicht, daß der Meffias von oben tommt, das ist vorbei. Wenn wir ihn nicht schon auf Erden fehen, so ist es uns egal. Alles Uebrige ist Schwindel. Das Wort Schwindel bezoa der überwachende Beamte auf den Meffias und löfte die Versammlung auf. Auf Befragen des Vertheidigers Rechtsanwalt Freudenthal gab der Bolizeilieutenant zu, daß die Aeußerung des Angeklagten auch dahin gefallen fein fönne: Wir glauben nicht, daß der Meffias von oben kommt, sondern von unten. Mehrere Ent
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