halten an dem Beschlusse zweiter Lefung die Folge haben, daß die sämmtlichen Landesgefeßgebungen, auch da, wo fte bereits eine diesem Gesez völlig gleichkommende Fürsorge gewähren, wie z. B. in Bayern  , abgeändert und ihrem Wortlaut nach in Uebereinstimmung gebracht werden müßten mit den§§ 1-5 dieses Gefeßes. Diese unnöthige müßten mit den§§ 1-5 dieses Gesetzes. Diese unnöthige Arbeit, durch welche garnichts gewonnen wird, würde man sich beffer ersparen.

Abg. Strudmann bittet um Beibehalung der Be amten segar ein höherer Antheil ihres Diensteinfommens an Pension bei Dienstunfällen gewährt, als nach diesem G- set; aber das Plenum des Reichsiags babe namentlich mit Rücksicht darauf, daß die Koften des Heilverfahrens, wenn dasselbe länger ag 13 en oftere, best heur bedeutend feien und mit dem Gehalt des Beamten in gar teinem Verhältniß stehen könnten, dem Verlegten die Koften des Heilverfahrens ausdrücklich er segen wollen.

lung auf diesem Gebiete mit fich bringt, haben sich besoneers in Bayern   geltend gemacht, was mit den zahlreichen Bahn anschlüssen, die in Bayern   an Desterreich beftében, zufammen­bängt. Meine Regierung hat daraus die Veranlaffung genom men, ihrerseits die Initiative au diesem G. E. beim Bundes­rath au ergreifen. Nach dem Bericht der Generaldirektion der Verkehrsanstalten vom 28. Oftober 1885 baben vom 24. bis 30. Juli 1884 67 Wagen der böhmischen Westbahn eine Be­schlagnahme erfahren, am 7. Oftober 4 Wagen der österreichi­schen Südbahn, am 6. Oftober 1884 14 Wagen der österreichischlüsse zweiter Lesung. Allerdings werde in Bayern   den Be schen Südbahn u. s. m., in Summa vom 30. Juli bis um Oktober, wo der Bericht abschließt, find 154 österreichische Waggons in bayrischen Bahnhöfen der Pfändung unterworf n worden. Darauf wurden am 13. Juni 1885 im Bahnhof Fürth 14 Kohlenwagen, 1 Bier und 2 Per onenwagen der böhmischen Westbahn gepfändet. Da die böhmische Westbahn erflärte, fte würde überhaupt fein Material auf bayrisches Ge­biet überführen lassen, war die bayrische Regierung gezwungen, eine ziemlich beträchtliche Anzahl Waggons und Maschinen zur Verfügung zu stellen, weil sonst der Betrieb von Pilsen  nach Fürth   nicht hätte fortgeführt werden können. Es unter legt feinem Zweifel, daß dieser Eingriff in den Betrieb einer Bahn die bedauerlichsten Folgen haben tann. Abge fehen von der lästigen Korrespondenz der Eisenbahnen muß Der Betrieb selbst in der bedauerlichsten Weise leiden. Diese Waggons find nirgends ficher; fie fönnen nicht bloß an der Grenzstation gepfändet, sondern auch mitten im Lande aus fertigen Bügen herausgeriffen werden und überfüllen dann die Bahnhöfe. Beispielsweise haben 54 Wagen der böhmischen Westbahn, welche gepfändet waren, 939 Tage auf bayrischem Gebiet zugebracht. Der Ostbahnhof   in München   war eine Zeit lang so mit gepfändeten Wagen gefüllt, daß dieselben nach anderen Stationen übergeführt werden mußten. Daß nun in weiterer Konsequenz die Bahnen, deren Material in Gefahr ist, dahin kommen, daß fie womöglich den Verkehr nach anderen als deutschen   Linien leiten, ist natürlich. Es stehen hier die wesentlichsten Intereffen auf dem Spiel.

Aba. v. Cuny( nat. lib.): Wenn ich auch den Weg eines Gelegenheitsgefeßes nicht für einen glüdlichen halte, so will ich doch dem Gesetz nicht entgegentreten, da es die Verkehrsintereffen gegen Beeinträchtigungen Privater zu schüßen bestimmt ist. Der Bundesraih hat schon einmal einen Anlauf genommen, die Sache zu regeln. Jn. deffen war damals der Entwurf über das Pfandrecht an Eisenbahnen zu komplizirt. Es ist auch einmal zu einer fommiffarischen Berathung, leider aber nicht zu einem wirklichen Resultat gekommen, und es dürfte ernstlich zu erwägen sein, ob nicht die Reichsregierung zweckentsprechend auf diesen Weg zurüdtommen sollte. Bedauerlich ist es immerbin, daß in diesem Geseze nur eine Beschränkung für die Gläubiger ausgesprochen ist, daß aber nicht pofitio gesagt wird, in wel cher Weise die Voraussetzung, der Umfang, überhaupt pofitio Die Verfolgung ihres Rechtes der Zwangsvollstedung möglich sei. Der Gefeßentwurf birgt die große Gefabr, daß man einem bestimmten Intereffe eine zu weit gehende Berücksichtigung zu Theil werden läßt. Es wird daber sehr wichtig sein, für die tommiffarische Vorberathung nicht nur juristische Mitglieder, sondern auch Eisenbahnfachverständige auszuwählen. Ich em pfehle Jhnen also auch hier, die Vorlage an eine Kommission von 14 Mitgliedern zu verweisen, und zwar an diejenige, die das vorher gehende Gesetz zu berathen haben wird.

Abg. v. Frandenstein beantragt formell die vom Staatssekretär v. Boetticher gewünschte Wiederherstellung der Regierungsvorlage.

der Sachet Bestien nich wegs gün fi Schaden ab an die Baño bei der Er

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versäumen, den Kutscher dafür über die Tare bezahlt, weil der selbe ihn schneller, als das Polizeireglement es erforderte, noch dem Bahnhof fuhr. Hier fann von einem Trinkgeld nur in sofern die Rede sein, als die Viehrzahlung dasjenige überstieg, was billiger weise für die Mehrleistung hätte gefordert werden tönnen. Die Natur desTiintgeldes erhellt am besten aus der Beschreibung seiner Entstehung. Stammgäste, welche einzeln oder in Gesellschaft fein, und ih ein Lofal besuchen, verlangen stillschweigend von dem Kellner allerlei Vergünstigungen, wofür ein eigentlicher Lohn nicht wohl Schaden neu beansprucht werden lann, z. B. ein besonders freundliches in der Alte Geficht beim Empfang, eine reichlichere Portion, ein volles Glas 5. d. M. de Bier 2c. Die hierfür gespendete Gabe ist das eigentliche Trink windelte geld, das sich dann von den Stammgästen auf die Bäfte übergehilfe bei s haupt gewohnheitsmäßig verbreitet hat. Als diese Sitte einmal richtung fom eingeriffen war, wurde fte bald von den Wirthen und Kellnern land einen zu einem Gesez erhoben. Die Wirthe zahlten ihren Kellnern Gehilfe eine und anderen Bediensteten teinen Lohn mehr oder einen so machen bat, geringfügigen, daß dieselben nicht mehr davon leben fonnten. legte einen Ja, einige Hotel- Wirthe gingen sogar soweit, daß sie außerdem Beendigung noch von den Gästen ein Ertra   Service erhoben, ein Unfug dem Lolal dem aus den besseren Kreisen der Hoteliers in legter Beit an auch ein B Mart, Den vielen Orten ein Ende gemacht worden ist. Die Kellner find, wie bemertt, heute noch auf das Trinkgeld angewiesen. Das tragen hatte Bublifum fennt das Verhältniß und schämt fich, eine Bugabe polizet gem vorzuenthalten, welche eigentlich ein Aufschlag des Wirthes auf bracht. ben gewöhnlichen Preis des von ihm den Gästen Gebotenen ist. Das Publikum grollt darob im Geheimen dem With und behandelt die auf jene aftatische Gitte angewiesenen Kellner oft übt, der in mit einer Verachtung, welche der Reisende im Orient den nach derübten g einem Balbschisch Haschenden zu Theil werden läßt. Hierburinger, am wird das Ehrgefühl der meist noch füngeren Leute ertödtet der Miethen, Abgaben u. f. w. das Publikum an den Komfort inne, an we Auf der anderen Seite stellt, ganz abgesehen von der Höhe hoß einen des Hotels und Restaurants so hohe Anforderungen, es wi eine so gewandte, elegante Bedienung, daß mancher Wirth 11 Uhr hatt

Abg. Schrader weist darauf hin, daß die Entscheidung, ob die Fürsorge aus der Landesgesetzgebung oder der statuta­rischen Feitsezung der des gegenwärtigen Gefeßes gleichlomme, eine schwierige, ia unmögliche sei, da die Kosten des Heil verfahrens inkommensurabel seien und auch der Richter nicht abfeben tönne, wie hoch fich dieselben in jedem einzelnen Falle belaufen würden. Jedenfalls sei es unmöglich, die Kosten des Heilverfahrens einem bestimmten Prozentsaz der Penfion gleich­zustellen. Da die Wenderung nur gewünscht werde mit Bezug auf Bayern  , deffen Benfionsgefeßgebung, so wohlthätig dieselbe für die bayrischen Beamten sein möge, fich schon öfter ver­hängnißvoll für die Reichsgefeßgebung erwiesen habe, so sei es nicht unbillig, zu verlangen, daß in diesem Punkte Bayern   sich der Reichsgesetzgebung füge.

Abg. Strombe d( Bentrum): Jch tann mich im Wesent­lichen diesen Ausführungen anschließen. Es wird allerdings eine gewisse Ausnahmestellung für das rollende Material der Eisenbahnen hier herbeigeführt, während sonst jeder Theil des Vermögens eines Schuldners der Beschlagnahme unterliegt. Jndeffen bin ich der Meinung, daß fich das Eisen. bahnvermögen in gewiffer Beziehung wesentlich vom Privat vermögen unterscheidet, denn das erstere, besonders das rol­lende Material, ist dazu bestimmt, dem öffentlichen Intereffe zu dienen. Ich schließe mich daher auch dem Wunsche, die Borlage an eine Rommission von 14 Mitgliedern zu ver weisen, an.

bg. Schrader erklärt sich ebenfalls mit tommiffarischer Vorberathung einverstanden, obwohl er eine dringende Veran laffung für die vorgeschlagene Regelung nicht anerkennen kann. Namentlich würde es, wenn das rollende Material ausgenom men wird, auch nothwendig sein, gewiffe andere Mittel, welche zum Betriebe erforderlich find, z. B. Kohlen, einzu begreifen.

Nach dem noch Abg. Struckmann sich in gleichem Sinne ausgesprochen, wird der Antrag v. Frandenstein mit den Stimmen des Sentrums der Konservativen und eines Theils der Nationalliberalen angenommen.

Das Gesetz wird darauf mit einer an Einstimmigkeit grenzenden Majorität im Ganzen angenommen.

Schluß 334 Uhr. Nächste Sigung: Mittwoch 1 Uhr ( Antrag des Grafen Moltke, betr. Die Abänderung des Militär­pensionsgesetzes; Antiag Hasenclever, betr. Die Gewährung von Diäten an Heichstagsabgeordnete).

Lokales.

Das fönigl. Polizeipräsidium erläßt folgende Belannt­machung: Ueber die bezüglich des Wildhandels für den Polizei­bezirk Berlin   geltenden geseglichen Vorschriften ist anscheinend in den betbeiligten Kreisen nicht die erforderliche Klarheit vor, handen. Es wird deshalb Nachstehendes hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht: Nach§7 des Geseges über die Schon. zeiten des Wildes vom 26. Februar 1870( Gef.- Sammlung Seite 120 ff.) wird die Verkaufszeit des Wildes durch die Schonzeit deffelben in der Weise bestimmt, daß der Verkauf, Das Fellhalten c. 14 Tage nach eingetretener Schonzeit der betreffenden Wildart verboten ist. Von diesem Verbote findet nur eine Ausnahme bezüglich des nach Maßgabe des§ 3 des

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nichts

arg ins Gedränge fäme, wenn er auch noch seine Kellner und sonstiges Dienstpersonal besolden müßte und zwar so befolden, daß dieselben äußerlich und innerlich moralisch einbüßten. Hier lönnte durch ein gegenseitiges Nachgeben holfen werden. Wozu der übertriebene Lurus, das oft bis fleinste Detail gehende Raffinement, das gerade in den Jahren immer mehr um fich gegriffen hat? Das Publikum

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erkannt, daß es mit dem heutigen Trinkgeldwesen nicht meht

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steigere um ein Mäßiges seine Preise. Dann ift er der Lage, feine Leute besolden zu können. Viele Wirthe neuerdings in Beitungen und Versammlungen laut so weiter gehen könne. So schreibt z. B. ein Gastwirth Köln  : it das nicht beschämend, mit ansehen zu müffen, bei der Abreise von Gästen, zumal von solchen, welche fich längere Zeit im Hotel aufgehalten haben, Bedienstete Kategorien fich aufpflanzen oder dem Abreisenden den Weg freuzen suchen, in der nur allzumerklichen Abficht, ein geld zu erhaschen, und gar keine Ahnung haben, daß e unter solchen Umständen empfangene Gabe entebrend für sein muß, weil der Geber nichts Anderes darin fteht und sehen fann, als eine Art Lösegeld, im günstigsten Fall aber als Almosen oder Bettelgeld? Muß da dem Gafte nicht ganz selbst der Gebante tommen, wir bezahlen unsere Leute vorangefübrten Gesezes zum Schuße gegen Wildschaden abge angewiesen? In jedem Fall erscheint ihm ein Gewerbebetrieb schlecht oder garnicht, und diese seien deshalb auf das Betteln deffen Inhaber in der Mehrzahl noch fortwährend behaupten fte tönnten ohne Beibehaltung eines solchen Unfugs nicht er firen als ein qualitativ niedriger und wir dürfen und so lange auch nicht beschweren, dem entsprechend angesehen zu werden. Es würden schnittlich besserer Ausbildung unserem Gewerbe zuwenden sobald diese dem Ehrgefühl eines guterogenen Menschen wider

Abg. Kroeber( Volkspartei): Als bayrischer Kauf. mann fann ich bestätigen, daß die vom bayerischen Bevoll mächtigten geschilderten Zustände auch vom bayerischen Han delsstande schwer empfunden werden. Es leidet darunter nicht nur unser Verkehr mit Desterreich, sondern auch der interne, da das bayrische Fahrmaterial den österreichischen Bahnen gelieben und so dem bayrischen Handel entzogen wird. Unser in Getreide und Holz sehr bedeutender Handel mit Defterreich Ungarn   bat durch die neue Bollgeseßgebung ohnehin schwer gelitten, durch die Beschlagnahme der österreichischen Güter­wagen wird er noch weiter benachtheiligt. Es ist für die Em­pfänger der Ladungen dieser Wagen durchaus nicht gleichgiltig, ob ihnen diese prompf oder erst nach Wochen zugehen, nachdem fie zuvor umgeladen, vielleicht auch beschädigt find. Auf die Kouponprozeffe, die wesentliche Veranlassung zu diesen Vorlagen, gehe ich nicht näher ein, ich glaube, daß durch diplomatische Verhandlungen oder auch auf andere Weise die Rechte der deutschen   Gläubiger gewahrt werden können. Ich habe hier weder das Interesse der Gläubiger, noch das der österreichisch­ungarischen Bahnen zu wahren, wohl aber die des bayrischen Handels. Ich empfehle Ihnen gleichfalls die Verweisung der Vorlage an eine Kommission und erkläre gleichzeitig, daß ich

schoffenen Wildes   statt, zu deffen Verkauf 2c. es jedoch des im § 7 a. a. D. bezeichneten Attestes bedarf. Alles andere Wild, mag daffelbe im Jnlande an einem Drte, wo die be treffende Jagdart bereits eröffnet ist, erlegt oder aus dem Aus­lande bezogen sein, darf während der bezüglichen für den Bo lizeibezirk Berlin   geltenden Schonzeit zur Vermeidung der im § 7 a. a. D. angedrohten Strafen nicht feilgehalten 2c. werden. Die Schon eiten des Wildes, nach denen fich, wie bemerkt, die Verkaufszeit richtet, find für den Polizeibezirk Berlin   die

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fich sogar meiner festen Ueberzeugung nach Leute von

den Hotels ausgemerzt sein wird." Wie dies ganz

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gefeßlichen des§ 1 a. a. D. Nur bezüglich der Rebhühner haben zu der brennenden Frage auch die Kellner in Wort und

Schrift Stellung genommen. Die Einen wollen festen oder Gehalt von Seiten der Wirthe, die andern aber verlangen der Provinz Brandenburg   für diese Wildart denselben Jagd. Wirthe jemals auf die lettere Forderung eingehen werden eröffnungstermin festsett, wie dies für den Regierungsbezirk dürfte zweifelhaft sein. Das große Publilum muß vorläufig

ist von der Befugniß zur anderweiten Fefisegung des Anfanges und des Schlusses der Schonzeit(§ 2 a. a. D.) in der Weise bisher Gebrauch gemacht worden, daß ber her Oberprüfident

Potsdam geschieht. Die bezügliche Bekanntmachung wird alljährlich im August rechtzeitig zur öffentlichen Kenntniß ge= bracht. Hinsichtlich des Verkaufs sc. des weiblichen Roth, Dam- und Rehwildes bleibt die Polizeiverordnung vom 25. März 1873 zu beachten.

Die Unzuträglichkeiten zwischen der Polizei und den Sanitätswagen, wegen der Ueberführung von betrunkenen Bersonen nach den Sanitätswachen haben bereits begonnen und drohen zu einem lebhaften Streit auszuarten, wenn nicht noch ein Ausweg gefunden werden sollte. In der vergangenen Nacht wurden Berliner   Sanitätswachen durch Schußleute auf­gefundene Betrunkene zugeführt, deren Aufnahme man aber ganz entschieden verweigerte, weshalb iene Personen nach den Polizeirevierwachen befördert werden mußten. Welche Schritte die Polizei nunmehr thun wird, um ihrer Anordnung Geltung zu verschaffen, bleibt abzuwarten. Wie uns mitgetheilt wird, werden einzelne Sanitätswachen- Inhaber an das Kgl. Polizei­Präfidium einen Protest gegen die ihnen aufoftroy te Anord nung erheben und sich eher bereit erklären, die Sanitätswachen abzugeben, als jedem beliebigen Betrunkenen in den von ihnen

Entscheidung in diesem oder jenem Sinne getroffen, fo

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eine abwartende Stellung einnehmen. Ist aber einmal eint es fest bei derselben beharten und darf sich nicht durch da Gebahren von Leuten irre machen lassen, welche einer unter

gehenden Mode Die legten Opfer bringen.

In Spandau   ist eins der neuen Repetirgewehre verfch ben, mit denen das Elisabeth Regiment probeweise ausgeri wurde. Nach dem Anz. f..", dem wir die Verantwortli feit für diese Nachricht überlassen müssen, ist das Gewehr Frankreich   ausgeliefert worden. Der Vorgang spielte fich

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den Informationen des genannten Blattes folgenderma ab: Am Abend des 28. Januar d. J., des Tages, an weld im Berliner   Schloß die auch von vielen Offizieren un Garnison   besuchte Rour der Königin stattfand, erschien hiesigen Schloßlaserne um die neunte Stunde, also Beit, wo selten ein Offizier außer dem dujourhabenden

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Raserne anzutreffen ist, eine Persönlichkeit in der Uniform eines sächsischen Offiziers, in einen auffallend langen Mantel gebilt und erkundigte fich bei den ihm begegnenden Soldaten nad

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gemietheten und bezahlten Räumen Aufnahme zu gewähren treten, machte fich der Offizier" an einer der Stigen u

und ihnen unentgeltliche Behandlung angedeihen zu lassen. Die Sanitätswache Görliker Bahnhof" wurde im Laufe des Januar in 196 Fällen in Anspruch genommen.

schaffen und nahm ein Gewehr heraus. In diesem Augenbli

ging die Thür einer Mannschaftsstube auf, und ein

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Dieselbe hat mit dieser Zahl den stärksten Zuspruch während hieß ihn weitergehen. Als dieser fich entfernt hatte, verließ a

eines Monats erreicht, dech muß fonstatirt werden, daß die

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bas Gewehr unter seinem Mantel versteckt, die Kaserne. Boften erwies ihm pflichtschuldigst die Honneurs.

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an das Ministerium und demnächst an das Regimentsto

Abg. Klemm erklärt sich mit v. Cuny für Verweisung diesen 196 Fällen find 92 in der Wache und 104 im Hause Tage nachher, am 5. Februar, tam aus Paris   plögli

der Vorlage an die hesondere Kommission, die vorhin beschlossen wurde, und in diesem Sinne entscheidet sich auch das Haus. Es folgt die dritte Berathung des Entwurfs, betreffend die Fürsorge für Beamte und Versonen des Soldatenstandes in Folge von Betriebs. unfällen.

Abg. Strudmann befürwortet eine Reihe redaktioneller Anträge, welche die Beschlüffe zweiter Lesung formell in Uebereinstimmung bringen sollen mit der Terminologie des Gesezes.

Wir

der Patienten erledigt. Dieselben vertheilen fich auf 76 chirurgische, 12 geburtshilfliche und 108 innerliche Behandlungen Erftere betreffen zumeist Verunglückungen, durch Unfall bei der Arbeit, Fall, Sturz oder theils Hunde- theils ferdebiß hervor­

mando die Nachricht, daß fich in franzöfifchen pagnie des 3. Garde Grenadier Regiments

Königin

Elifabet

eines der neuen Gewebre befinde, das den Stempel der 11. Rom gerufen. Auch Ueberfahrungen und schwere Verlegungen in trage. Der hieftge Regiments Kommandeur, dem bis dahin ein einer Schlägerei find als Ursache zu verzeichnen. Bet den Meldung von dem Verschwinden des Gewehrs nicht erstatte

geburtshilflichen Fällen handelte es fich in allen Fällen um gefahrdrohende Blutungen; bet den innerlichen um die erste Hilfeleistung bei aluten Krankheiten, oder um Bekämpfung gefahrdrohender Zustände bei chronischen Leiden. Mit dem

während. nobberig

Den Schlechte er ist der G

Vorgang wieder, wie ausgebildet und umfangreich der gegen seitige Spionirdienst bei den Militärstaaten ist. Wir erinne Jahresbericht der über die außerordentlichen Erfolge dieser Danach wurde bereits 1882 von einem mit dem franzöfifchen

Abg. Schrader: Unsere in zweiter Lesung abgelehnten Amendements wiederholen wir als aussichtslos nicht. halten das Gesez in seiner jeßigen Faffung für unzureichend, indem es nicht alle Beamte einschließt, nicht alle Unfälle trifft, und nur ungenügende Fürsorge einführt. Gleichwohl werden wir für das Gesez stimmen, weil es immerhin den Beamten, Die feiner Beit zu Unrecht vom aroßen Unfallversicherungsgeset ausgeschloffen wurden, wichtige Vortheile gewährt, und weil es ausdrücklich den Grundfaz aufstellt und anerkennt, daß das Reich für seine Betriebsunfälle sorgen muß. Wir behalten uns aber vor, bald wieder auf das Gefeß zurückzukommen und es besser zu gestalten, wozu sich die Gelegenheit hoffentlich bald bieten wird.

Darauf werden die§§ 1 bis 11 in der Redaktion Struck­manns angenommen. In§ 12 ist beschlossen worden, daß das Haftpflichtgeset den Staats- und Kommunalbeamten gegenüber,

Sanitätswache einen übersichtlichen Rechenschaftsbericht ver­

dindet, ist eine Ansprache an Freunde und Gönner dieser nüß- Paris bei Sataum Auskunft über das Repertirgewehr

lichen Institute gerichtet, worin um Beiträge zur Dedung der nicht unbedeutend n Koien gebeten wird. Innerhalb 4 Monate

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hat die Wache für diese 8 vede 4762 M. 83 Pf. aus gegeben. über die Einführungszeit traf au. Jest haben die Fransol im Konzerthause Sanssouci" in der Kottouierstraße ein großer befigen durch den oben geschilderten Diebstahl ein solches

- Bum Besten derselben findet am Dienstag, den 23. Februar,

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Mastenball statt, auf den wir des guten Swedes wegen ganz besonders aufmerksam machen.

Zur Trinkgeldfrage. Wie so viele brennenden Tages­fragen, ist auch die Trinkgeldfrage eine solche, über welche viel und erbittert hin und hergestritten wird, deren wirkliche Bes

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damals im wesentlichen unrichtig, und nur seine Mittheilun langt. Die von dem Landesver.ather gemachten Angaben wa feine Auskunft über das neue Gewehr mehr nöthig, denn Driginal. Auch über die Festung Spandau   und ihre Forts Saraum dem französischen   Generalstab Pläne und Nachri Ein eigenthümlicher Unfall ist am Sonntag Mitt einem armen Familienvater, dem Arbeiter Albert Bebren

übermittelt.

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deutung aber im Grunde genommen nur wenige zu würdigen Magdeburgerstr. 16, widerfahren. Derselbe war eben im verstehen. Wirthe aller Art, Gäfte und Kellner bilden hier griff, den Fahrdamm von der Blumenstraße nach der Aleranbe

drei große Parteien, deren Intereffen alle unter einen Gut zu

für welche durch Landesgesetz oder statutarische Bestimmung bringen Manchem so unmöglich erscheint, wie die Erfindung angerannt wurde, daß er der Länge nach auf das Bila

,, die in den Vorschriften dieses Gefeßes angeordnete Fürsorge" getreffen ist, außer Kraft gesezt werden soll, wenn für diese Beamten eine den Vorschriften des gegenwärtigen Gesezes mindestens gleichkommende Fürsorge" getroffen ist.

Staatssekretär v. Boetticher bittet um Wiederherstellung der letteren Faffung, wenn man nicht große praktische Un­auträglichkeiten herbeiführen will. Namentlich würde das Fest­

des jenkbaren Luftschiffes. Das Trintgeld geben ist zur Ges

immer ſein mag, so ist sie doch sehr schwer aus der Welt zu schaffen. Schon der Sprachgebrauch des großen Publikums

ein. Nied

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fchiedener. Aus Bhotograp Dember v. Kommis 9

Stürzte. Da Behrend in der einer Hand einen schne wohnheit geworden, und wie läftig eine Gewohnheit auch Gegenstand trug, so fiel er so unglücklich, daß er vorausfi längere Beit arbeitsunfähig bleiben wird. Außer eini inneren Verlegungen erlitt er auch eine totale Quetschung wirft hier verwirrend. Während das Trinkgeld ein Mittelding Beigefingers der linken Hand. Als er fich nach einer gerau zwischen Lohn und Geichent ist, redet z. B. irgend ein Reisen Weile wieder erheben konnte, waren die Hunde natürlich verschwunden. Ein hinzugekommener Schußmann bebauer

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