schließen können, den Tarif anzuerkennen. Sollte bis 1. März b. J. keine Einigung zu Stande kommen, so find wir fest ent schloffen, da wo der Tarif nicht bezahlt wird, die Arbeit am 1. März niederzulegen und alle Kollegen Deutschlands zu erfuchen, den Buzug nach hier fern zu halten. Alle arbeiter freundlichen Blätter werden höflichst um Nachdrud ersucht. Die Lohntommission der Scheibentöpfer Berlins und Umgegend. J. M.: W. Schöchert, Borfigender, Pallisadenstr 44 v. L
enthält, so mußte diese Beschwerbe entfallen. In vierter Steibe wurde endlich noch gerügt, daß der Angeklagte nicht auf den veränderten rechilichen Gefichtspunkt hingewiesen sei, insofern die Anklage, die Anfangs nur auf Mord an der vers ehel. Wothe gelautet, auf Lodtschlag ausgedehnt worden sei. -Herr Reichsanwalt Hofinger beantragte die Verwerfung der Revision. Es set, so führte er aus, nichts dagegen einzuwenden, daß getrennte Fragen wegen Morbes und Tootschlages geftellt werden können, aber im vorliegenden Falle wäre es geset widrig gewesen, wenn der Tootschlag vorangestellt worden märe, da nach& 293 der Str. Pr. D. die Hauptfrage die unter Anklage gestellte That zu umfaffen habe und diese hier auf Mord gerichtet war. Die Reviston sage, in der Frage auf Mord fei der Todtschlag mit einbegriffen. Wenn dies wirklich der Fall wäre, so würde es unzulässig sein, denn nach dem Geseze dürfe eine Frage nicht fomplizit fein und zwei That bestände enthalten. Dies sei aber fattis unrichtig. Die Re vifton tönne aur meinen, daß durch Beantwortung der Merb frage zu gleicher Beit die Frage wegen Todischlages mit beant wortet werde. Jn Wirklichkeit finde aber ganz genau das Gegentheil statt, denn wenn sie Geschworenen die Morbfrage
wie der neu aufgestellte Lohntarif der Töpfer Berlins Umgegend zum Durchbruch au bringen fel. Nachdem mo mebrere Rollegen interessante Ausführungen über die Zuständ zu Tage gefördert, schloß der Vorfigende die gut befuchte B i fammlung. Das Versammlungslotal wird burch Inferat Verliner Voltsblatt" und durch Säulenanschlag Selan gemacht.
Die Lohnfrage tritt jeht bei den Dachdeckern in Leipzig scharf in den Vordergrund. Eine Gesellentommiffion hat einen Lohntarif ausgearbeitet. Nach demselben verlangt Die Lohnkommission der Gesellen, daß bei zehnstündiger Ar beitszeit der Stundenlohn vom 1. April an auf 40 Bf. normirt werde, für Ueberstunden aber 45 Pf., und Sonntags arbeit pro Stunde mit 60 Bf. bezahlt werde. Als Auslösung sollte bei Arbeiten, die in einer Entfernung von 3-5 Kilo meter von der Stadt ausgeführt werden, 50 Pf. pro Tag, bei 5-8 Rilometer 100 Bf, und über 8 Kilometer 150 Bf. ge zahlt werden. Die Meister haben hierauf folgende Beschlüsse gefaßt: Es ist ein Minimallohn von 35 Bf. pro Stunde zu
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hfs. Die Zimmerleute des Oftens von Berrin u Umgegend hielten am Sonntag, den 14. d. Mrs., Vormittag Broslauerstraße 37 unter Leitung des Herrn Seigt eine g besuchte Versammlung ab, um zu den Beschlüffen der lege Generalversammlungen der Berliner Bimmerleute Stellu zu nehmen, sowie einen Bezirks- Lokalverband der Zimmerleu des Oftens von Berlin zu gründen. Ueber die erfterwähnt Angelegenheit referirte Herr Seigt, welcher in seinen u führungen besonders betonte, daß die Forderung der Neu stundenarbeit nicht fallen gelaffen werden dürfe, da endl einmal im Berliner Baugewert damit der Anfang gema werden müffe, man also auf die Unterstügung der übrige Baugewerbe gewig werde zählen dürfen. Die Bertürzung be täglichen Arbeitszeit, in Folge deren eine größere Angabi wielen wor Bimmerleuten werde beschäftigt werden können, als dies bish ozialdemo möglich gewesen, sei eine ber größten Ankrengungen mentaatliche 2 Forderung, ungleich wichtiger, als jede weitere Lohnerhöhung Bohenpriest Für Fernbaltung schädlichen Zuzuges indifferenter Elemen Arbeiterfr aus der Provinz werbe der Verband zu forgen wissen. In then babe lebhaften Distuffion sprachen fich alle Redner, mit Ausnahm eines einzigen, welcher bezweifelte, daß man die neunstün Arbeitszeit erlangen fönne, ganz im Sinne des Referenten aus worauf die Versammlung eine Dementsprechende Resolution ane Lohn nahm, durch welche fte fich verpflichtete, für die Dur Ueber die Lokalverbands. Gründung errichtet we
gewähren, während höhere Säge der Bereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer überlassen bleiben sollen. Für Ueberfunden kann eine Erhöhung nicht gewährt werden. Was die Auslösung betrifft, so soll folche bewilligt werden, wenn die Gesellen, welche die betreffende Arbeit ausführen, an dem auswärtigen Dite übernachten müffen, doch soll die Höhe der Auslösung ebenfalls der freien Vereinbarung zwischen Arbeit geber und Arbeitnehmer überlassen bleiben. Das Gleiche soll ber Fall sein hinsichtlich der Bezahlung der Sonntagsarbeit, die übrigens felten vorkommt. Der Tarif tritt mit dem 1. April d. J. in Kraft und befigt Giltigkeit bis zum 31. Dezember d. J.- Im Falle feine Einigung erzielt wird, wollen die Ges fellen noch vor dem 1. April die Arbeit einstellen.
bejahten, so sei dadurch ein Tootschlag ausgeschlossen, und wenn sie die Mordfrage verneinten, so sel damit nicht aus. geschloffen, daß der Betreffende einen Todtschlag begangen habe. Eine weitere Einwendung sei, daß der Mord nur als ein qualifizitter Todtschlag angesehen werden müsse. Dies sei aber unvereinbar mit den bestehenden Strafbeftimmungen, wonach beide Verbrechen getrennt behandelt find, in getrennten Baragraphen, und zwar derart, daß das höhere Verbrechen an bie Spise( S211) geftellt ist, während das geringere(§ 212, Tootschlag) nachfolgt. Er glaube niet. fuhr der Reichsanwalt fort, daß die Anficht, der Mord sei ein qualifizirter Zootschlag, in der Rechtsw ffenschaft Antlang finden werde. Wenn die Revifion fich auf ein Urtheil des II. Straffenats berufe, so sei Dies hier nicht maßgebend, weil es fich dort um eine ganz andere Sache handle, nämlich darum, ob der Richter gezwungen werben tönne, wenn eine Frage wegen Mordes gestellt ist, eine Unterfrage auf Tobschlag zuzulaffen. Diese Frage lönne serneint werden, schon mit Rüdficht darauf, daß die Geschworenen, wenn die Frage auf Mord gestellt ist, von der Befugnis theilweiser Beantwortung Gebrauch machen fönnen und so bem Bwede, welcher durch die Hilfsfragen er reicht werden solle, vollständig Rechnung getragen werde. Die Todtschlagfrage set überflüssig unter der Voraussetzung, daß die Geschworenen des Geses lennen resp. die Rechtsbelehrung richtig aufgefaßt haben und von ihrer Befugnis Gebrauch machen. Dies zu erzwingen, fönne weder dem Staatsanwalt noch dem Angelflagten bellommen, deshalb müffe man ihnen das Recht, wenigstens die Fragestellung auf Todischlag zu be antragen, einräumen. Hier sei die Fragestellung augelaffen und ein Hinweis auf das Urtheil des II. Senates vom 4. Januar 1884 nicht entscheidend. Selbst wenn im vorliegenden Falle die Frage auf Tootschlag als unzulässig bezeichnet wurde, so fönne das auf die Entscheidung selbst feinen Einfluß haben. Eine Untlarheit der Frage werde mit Unrecht behauptet und die übrigen Beschwerden feien ebenfalls unbegründet. Das Urtheil lautete: Die Revision des Angeklagten wird verworfen. In der Begründung wurde gefagt, es tönne dahingestellt blei ben, ob Mord und Todtschlag zwei selbstständige Reate bilden, oder ob die vorfägliche Tödtung das eigentliche Heat ift, wobei Die überlegte Ausführung, von deren Vorhandensein es abhängt, ob Mord oder nur Todischlag vorliegt, nur einen erschwerenden Umstand bildet, denn wenn man das eine oder das andere annimmt, so ist der Angeklagte nicht durch die Fragestellung beschwert. Des weiteren wird ausgeführt, daß die Fragestellung durchaus nicht unflar gewesen sei und daß den übrigen Be schwerden der rechtliche Boden fehle. So wäre denn das Todesurtheil rechtsträftig geworden, wenn nicht der Landesherr des Verurtheilten von seinem Begnadigungsrechte Gebrauch macht.
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führung jener Forderungen mit allen gefeglichen energisch einzutreten.
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referirte Herr Nig, der aus denselben Gründen, wie fil
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bereits im Norden, Süden und Westen Berlins errichteten Be zirksverbänden, dieselbe empfahl. Er heb zabei bie besonder gedrückte Lage der betreffenden Simmerleute hervor, und theilt mit, daß auf mehreren Bimmerptäten im Often noch in iesigen Jahreszeit 11 und 12 Stunden täglich gearbeitet wer weil man bei den reduzirten Löhnen nicht erikiren könne. D Alles wäre nicht möglich, wenn Jeder der Organisation,
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Lohnabzüge in Anspruch nähme. Hierauf beschloß die
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fammlung einftimmig, auch für Berlin O einen Lolaluban des Berbandes deutscher Zimmerleute zu errichten, d über 40 neue Mitglieder beitraten. Am Donnerstag, d. M., findet in demselben Latale die erke lonftituirende fammlung und die Wahl des Borstandes statt.
Bom Unterstügungsverein Deutscher Busdruder wird folgender Mufruf verbreitet: 8000 Lehrlinge werden zur Zeit in den Buchdruckereien Deutschlands beschäftigt, wäh rend die Zahl der Gehilfen laum 19 000 beträgt. Es tommen fonach auf 5 Gehilfen 2 Lehrlinge. Viele Geschäfte arbeiten nur mit Lehrlingen, um dieselben nach zurückgelegter Lehrzeit sofort zu entlassen und immer aufs neue junge Leute in dem Buchdruckergewerbe nicht etwa auszubilden, sondern auszu nügen. Mit taum glaublicher Gewiffenlosigkeit sucht eine große Anzahl Prinzipale auf diese Weise peluntäre Vortheile zu er reichen, ohne fich nur im geringsten darum zu kümmern, ob die jungen Leute auch später im Stande find, auf ehrliche Weise ihr Fortlommen zu finden. Durch dieses Unwesen wird den auf Ordnung im Berufe und ein richtiges Verhältniß awischen Gehilfen und Lehrlingen haltenden Brinzipalen eine ungesunde Ronkurrenz bebreitet, für die Gehilfen aber entsteht durch die Ueberproduktion an Arbeitsfräften der größte Nachtheil, indem die unverhältnißmäßige Vermehrung der Ge hilfen die traurige Thatsache bewirkte, daß durchschnitt. Itch nahezu 2000 Buchdruder gehilfen arbeits los find. Da viele dieser Gehilfen nicht einmal in der Lage waren, fich die Unterstützung des Gewerksvereins der Buchdrucker zu erwerben und in Folge der einseitigen Unter weisung während der Lehre stets nur Arbeit von turzer Dauer erhalten, so sehen dieselben einem traurigen Schicksale entgegen. Aber auch selbst diejenigen, welche von der Drganisation der Buchbruckergehilfen, dem Unterstügungsverein deutscher Buch drucker, unterstügt werden, haben bei wiederholier Arbeits. lofigkeit mit der größten Noth au fämpfen und müssen gleich ben vorgenannten Berufsgenossen oft in späteren Jahren fich einem andern Berufe zuwenden. Eltern, Vormünder, Lehrer und Erzieher mögen diese Aufklärung über die Verhältnisse im Buchdruckergewerbe wohl beherzigen und bei Bestimmung eines
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hfs. Verein zur Wahrung der Intereffen der liner Dasdeder. Der am 24 Juni 1883 begrändele hatte im ersten Jahre seines Beftebens 75 Mitglieder
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Einnahme von 119,65., eine Ausgabe von 57,65, foba fich damals ein Bestand von 62 M. ergab. In weite Vereinsjahr gehörten dem Verein 127 Gewerksgenoffen Mitglieder an und betrugen die Einnahmen 270,95
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Ausgaben 213,56 M., der Bestand 119,39. Im dritt Vereinsjahr zählte der Verein 159 Mitglieder und beziffe fich die Einnahmen auf 390,75., die Ausgaben auf 275,74 Der Personenstand hat währe Der drei Jahre start gewechselt. Von den 24 Mitglieder am oben erwähnten Lage den Berein begründeten, geht über bi
am Schluffe des Jahres 1885 nur no 7 dem Vereine Als Erfolge des Vereins find zu verzeichen: Die Lohnregel im Jahre 1883, bie Gründung der Bentral- Kranten Sterbelaffe( E. H. Nr. 69 Berlin ), die Errichtung eines Berufs für Söhne und Pflegebefohlenen im Intereffe der dederkongreffen in Berlin . Wäre die Betheiligung der Berlin
lesteren darnach handeln." Dieser Aufruf wird nur wenig oder gar nichts nügen, denn dieselbe Nothlage herrscht in vielen anderen Berufszweigen.
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beitsnachweises für Berlin , die Veranstaltung von zwei Da Bewerksgenoffen eine nur einigermaßen zahlreichere gewei so würde leicht noch so manches au erreichen gewesen Herr E. May, Dranienstraße 166, wurde zu erften Borfig den des Vereins gewählt. Demselben wurde auch ber bri schiedenen Werkstätten jest Ueberstunden gemacht. Die nachweis des Vereins übertragen. Spresstunden für Ab suchende find an Wochentagen van 7 bis 8 Uhr Abend Sonntags von 8 bis 10 Uhr Bermittags Dranienftr. 166.
Auf der faiserlichen Werft zu Danzig werden in ver
Arbeiter, durch die Erfahrung gewißigt, machen sich natürlich schon auf Lohnredutitonen, Arbeitszeitverminderung und Ar beiterentlaffungen gefaßt. Wenn die betreffenden Schiffe im Frühjahr in Dienst gestellt worden find, dann ist keine Arbeit mehr vorhanden in dem Mage, um die sämmtlichen Arbeiter erdnungsgemäß zu beschäftigen. Weshalb also jest Ueberstun den? Es droht doch kein Krieg, daß die beiden Kreuzerlor vetten schon im April oder Mai eingestellt werden müssen? Viel rationeller wäre es somit, jest bie gebräuchliche Arbeits zeit einzuhalten, damit die Arbeiter auch über den Frühling binaus Beschäftigung fänden. Bei Ueberstunden wird gemeinig lich auch nicht so eratt gearbeitet, wie dies deim Schiffsbau doch besonders erforderlich ist.
München , 12. Februar. ( Mittheilung von Fr. Rohleders Bureau.) Bis Anfang Februar find het Robleder's Bureau für Arbeiter- Angelegenheiten und Stafiftif im Ganzen 1021 Fachvercine belannt geworden mit einer Mitgliederzahl von
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Zur Warnung für Zentralisationsluftige! dieser Spigmarke bringt der„ Bauhandwerker" folgenden dieser Spigmarke bringt der Bauhandwerker" richt aus Königsberg i. Br.: Im Herbste 1885 wurde bier Fachverein der Tischler und verwandten Berufsgen offenfchaf gegründet mit dem Zwede der Förderung der geiftigen in der M gewerblichen Intereffen seiner Mitglieder mit Ausialus politischen und religiösen Fragen". Am 1. März, Dieser Verein dem Bentralverbanne der Vereine deutscher und verwandter Berufsgenossenschaften bei, zu welchem der Fachberein Stuttgart gehörte. Mm 22. Spril 1885 ftandsmitgliedern der Brozes wegen Bergebens gegen Vereinsgefes gemacht. Das hielge Schöffengericht nahm
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der hiesige Verein vorläufig polizeilich geschloffen und den B nach von ihm gepflogener umfangreicher Beweisoufrabme
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biefige Fachverein fich in ihren Versammlungen mit be
ca. 58 000- nach mäßiger Schäzung. Auf die einzelnen festgestellt und erwiesen an, daß sowohl der Stuttgarter all
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örterung öffentlicher Angelegenheiten befaßt haben
beide als solche Vereine anzusehen seien, welche die Grörternacht wird.
öffentlicher Gegenstände in Versammlungen
Lieutenant und Bursche. Vor dem Militärschwur gerichte in Würzburg ist unter Vorfit des Generalmajors son Gramich der Premierlieutenant Hubert Hacker vom 2. Train bataillon( 41 Jahre alt) nach einem Berichte des ,, Würzburger Journals" wegen Mißbrauches der Dienstgewalt ,,, obne jedoch Schmerzen zu erregen", zu teden Tages Stubenatteft verur theilt, nachdem der Staatsanwalt vierzehn Tage beantragt hatte. Der Angeflagte hatte den ihm als Pferdewärter_zugetheilten Gefreiten Heinrich Bauer nach deffen eidlicher Muse fage einmal im November geschlagen und als derselbe um Burüdoersegung in die Kompagnie einfam, erflärt: Jest bleiben Sie bei mir, bis Sie mager find, dann friegen Sie eine Tracht Prügel und dann erft fönnen Sie fort." Am Abend deffelben Tages will Hader auf der Offislerstegelbahn gehört haben, Bauer habe gesagt, er, Hacker , habe ihm mit dem Erschießen gedroht. m 31. Dezember lag der Herr Bremier um 8% Uhr noch im Bette, als er seinen Bedienten Bauer fragte, wann heute Reitschule sei. Bauer sagte:„ Um 9 Uhr". Darauf fuhr Hacker seinen Diener an, warum er ihn nicht früher gewedt habe. Beuer antwortete:„ Das mus Ihnen doch expedirt worden sein." So war es auch. Der größeren Verwaltungsbezirke und Staaten vertheilen sich diese Herr Premier hatten es bloß vergessen und verschlafen. Da Bereine folgendermaßen: Dftpreußen 8, Westpreußen 5, durch zu noch größerem Born entflammt, sagte er zu Bauer: Brandenburg 72, Berlin 47, Pommern 10, Bosen 2, Schleften Das wird heute für Sie ein harter Tag," sperrte denselben 67, Sachsen 91, Hannover 78, Westfalen 44, Heffen Naffau 37, in die Küche ein und ging in die Reitschule. Als er fertig Rheinproving 43, Schleswig- Holstein 53, Elfas Lothringen 2, war mit dem Dienst, ging er heim, schloß die Küche auf und Baiern 73, Königreich Sachsen 98, Württemberg 42, Baden 38, befahl dem Bauer, seinen Waffen: od anzuziehen und ihm ins Großherzogthum effen 37, übrige Kleinftaaten 105, Lübed 9, Der Bremen 13 und 46 auf Hamburg mit seinen Vororten. Bimmer zu folgen. Dort angelommen, verfperite Hacker die Thüre und zog den Schlüffel ab. Dann konfituirte er für fich Unterstügungsverein deutscher Schuhmacher zählt nach dem eine Art Webmgericht, in welchem Antläger, Richter und Beugelegten Ausweis 93 Filialen, der der deutschen Hutmacher 39, in einer Person vereinigt waren. Er las dem Bauer eine Reihe die Organisation der deutschen Maurer zählt 59 Fachvereine, Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch vor, fragte ihn um Namen die der Töpfer 32 und die der Steinmeße 28 Fachvereine, für und Stand seiner Eltern und fuhr ihn schließlich an: Jest ge- die deutschen Metallarbeiter find 54 Fachvereine vorhanden. steh's, Du mir das aus oder Bosheit nachgefagt, Ja Nein!" er tongewebre, fpannte den Bahn und ging mit wüthenden Blicken im Anschlag auf Bauer zu. Bauer versezte die Drohung in finnlose Angst. Brüllend sprang er ars fenfier, worauf der Lieutenant das Gewehr wegwarf und die Thüre aufsperrte. Diesen Augenblid benuste Bauer, um, immerfort schreiend, die Stiege hinunter und auf den Hof zu stürzen, der Premier immer hinter ihm her. Dort jagten fie dreimal im Kreise berum bis Bauer mit offenbarer Lebensgefahr über einen aus großen Spigen Eisenstangen bestehenden Baun in den Nachbarsgarten entfam, wo er einen Baum erfletterie und von dort über die Mauer auf die Straße gelangte. Is Bauer glücklich auf die Straße gelommen, lief er auf die Ranglei, um feine Anzeige zu machen. Auf dem Heimwege begegnete ihm Hader. Derselbe nahm ihn liebevoll mit nach Hause, ließ ihn neben fich aufs Kanapee segen und wollte ihm flar machen, daß man mit einem
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ſage Så ober Jen!" Gleichzeitig langte es mas dem Reming Vereine und Versammlungen.
In der öffentlichen Versammlung der Töpfer, welche am 11. b. M. Große Frankfurterstraße 77 tagte, wurden als Delegirte zum deutschen Töpfer Rongreß gewählt die Herren:
gerichts in allen Punkten.
oder durch gegenseitigen Schriftwechsel.
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Bormann, Thieme, Brzituschty und Britich als Seger; Schmidt lungen zu erörtern. Da eine bestimmte Grenze in der
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Das Schöffengericht erkannte gegen die Angeffaglen auf Strafen von resp. 40 und 20 M., aber auch weiter auf defini tive Schließung des Fachvereins. Gegen dieses Urtheil baben sämmtliche Angeklagte die Berufung eingelegt, und es fan vor der Straffammer des hiesigen Landgerichts Termin a Die Straffammer bestätigte jedoch das Erkenntniß des Schöffe welche bezweden, politische Gegenstände in Versammlungen Nach§ 8 des preußischen Vereinsgeseges dürfen Baim erörtern, nicht mit anderen Bereinen gleicher Sirt zu gem samen Zweden in Verbindung treten, insbesondere nicht du Komitee's, Ausschüsse, Bentralorgane oder ähnliche Einrichtung Falle muß also das Gericht angenommen haben, daß der ve botene Verein bezweckte, politische Gegenstände in Verfam " Bolitische" an? wohl schwerlich zu finden ift, halten audt allein 31 wo hört das rein Gewerkschaftliche" auf und wo fängt d es für das Beke, von einer Sentralisation der gewertfchaftli Vereine durch Verbände gänzlich abzusehen, da das Damallon biefer schwert der Auflösung dieser Vereine jeden Augenblid beraie sausen und die mühsam aufgebauten Organisationen der Arbei Fachberein der Schloffer. Die nächste Vereindverfam lung findet nicht am Sonnabend, den 20. b. M., fonde Sonntag, den 21. d., Vormittag 10 Uhr in Bratweile Bfe einen 27. D. M. ftattfindenden Stiftungsfest find daselbst, fowie b ftraße 90. p., Grunschel, Große Frankfurterstr. 81, Lehman Wienerstr. 13, Neumann, Holzmarliftr. 39, H. III, Bird, sowie beim Vorftgenden R. Bezole, Wilhelmftr. 15. lauerftr. 13, Schreg, Barutherstr. 5, Teste, Arndtfr. 17 v. woch, den 17. d. Mts., Abends 8 Uhr, in Leitmann Reftaurant( oberer Saal), Brunnenstraße 9. Tagesordnu 1. Vortrag über den Antrag Adermann und Genoffen. almaareni tende, auszuarbeiten, nicht eingelöst baben, sei kein Verschulden fähigungsnachweis). Referent: Herr Reichetagsabgeordne der Gesellen. Betont wurde, daß an dem neu aufgeftellten Auguft heine. 2. Der Arbeitslohn der Firma Rod
( in Vertretung: Jaloben) als Wertstubenarbeiter. Bu Proto tollführern wurden die Herren Chemnitz und Wendschlag ges wählt. Hierauf wurde zum zweiten Punkt der Tagesordnung geschritten: Berathung des Meister und Gesellenlohntarifes für Berlin und Umgegend für das Jahr 1886 und darüber." Der neue Lohntarif der vereinigten Lohntommiffton der Töpfer Innung sowie der Dfenbaumeister Berlins wurde vom Vor figenden Herrn Thieme unter großer Heiterkeit der Versamm lung verlesen und dann zur Diatusfion geftellt. Nachdem es Die Versammlung nicht der Mühe werth fand, darüber zu diss
gertrümmern lann.
ungeladenen Gewehr doch niemand todtschießen lönne. Er futiren, indem die Preise des Lobntarifs ca. 3 bis 4 pt. ballen, Kommandantenstr. 77/79, ftatt. Billets zu dem
hätte die Patrone mit Bleistift schwarz gemacht, damit man glauben könne, fie sei eine schatfe, blos um Bauer etwas Angst zu machen u. f. w. Dieser Vorgang wird noch vor dem Bivil gerichte verhandelt werden, da gegen das Würzburger Jour. nal" wegen Beleidigung des Lieutenants Anllage erhoben ist.
Soziales und Arbeiterbewegung.
unter dem alten bis 30. Juni 1886 geltenden Tarif wurde Den einstimmig beschlossen, stehen, Meister ad acta tarif zu legen und den Gesellenlohntarif, welcher gleichfalls vom Vorfigenden vorgelesen wurde, zur Dis tusfion zu stellen. Im Laufe der sehr regen Debatte wurde der Lohnlommiffion für die schwierige Arbeit, welche die Aufftellung dieses Tarifs verursacht habe, volle Anerkennung gejollt, da der neue Lohntarif nichts zu wünschen übrig laffe und hier am Orte durchaus maßgebend sei. Daß die Meister ihr ge gebenes Versprechen, einen befferen Lohntarif als der jest gel
An die Töpfer Deutschlands ! Da die Scheibentöpfer Berlins und Umgegend einen einheitlichen Lohntarif aufgeftellt und beschloffen haben, daß derselbe am 1. März 1886 in Kraft treten soll, so ensucht Unterzeichneter im Namen der Berliner Kollegen die auswärtigen Scheibentöpfer, hiervon Kenntniß nehmen zu wollen. Weil in diesem Lohntarif manche Arbeiten, wie Blumentöpfe, Vasen u. s. w. nach Bollmaß berechnet sind, so haben unsere Arbeitgeber, außer einer Firma, welche diesen Lohnfas schon längere Beit bezahlt, sich noch nicht dazu ent Berantwortlicher Redakteur St.
Gefellenlohntarif teine Veränderung eintreten fönne, sondern derselbe in seiner ganzen Faffung anzunehmen sei. Die Ver sammlung beschloß, in der nächsten Woche eine große öffentliche Versammlung der Töpfer Berlins und Umgegend anzu beraumen, um einen endgiltigen Beschluß darüber zu faffen, Groubeim in Berlin.Druck und Verlag von Max Bading
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Schule. Jeden Mittwoch nach dem Erften und Fünfeb Berein ehemaliger Schüler der 102. Gemein jeden Monats, Abends 9 Uhr, Sigung im Lotale Kaifer Fra
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