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man nun glauben muß, darüber nichts zu sagen wußte, termin dreiferte fich der Geheimagent Halpert dermaßen, daß er mit Swei geballter Fauft auf ihn losschlug und für zehn Minuten in hetag ab eine Geheimzelle" segte, über deren Charakter wir leider nichts Genaues fagen lönnen. Hierauf inquirirte ihn ebenso resultat chrift: los ein General, fobann ging es wieder in die Geheimzelle" Die Arbeit und eine Weile später in einen falten, dunklen Bodenraum, liftengewo Rotomlin eine Stunde zubrachte. Nach einer im allge Tifle meinen Arrestanten Raum verbrachten Nacht begann abermals Iitif ein energisches Verhör in der Geheimzelle"." Da Rotomlin ichkeit verstockt blieb, geleitete ihn der Gebelmagent Broskurin in ein # fchluß Bimmer, wo fechs Detektiv Beamte anwesend waren und septe bermacht das Verhör in erwähnter Weise unter Assistenz der Geheim­, das genten Halpert und Sternfo eine Weile fort. Nach dieser jeber po Ginleitung wurde Rotomlin gezwungen, fich zu entfleiden, wie intereffan Wüthende flürzten fich die genannten Detektivs cuf ihn, gaben erein fidim diverse nachdrüdliche Fußtritte, daß er zu Boden stürzte, 3. B. und trattirten ihn mit Faußschlägen. Kotomkin, obgleich eus in citternd und blutend, blieb babet, bas verlangte Geständniß rägung nicht machen zu können. Auch die Drohung, ihn halbtodt zu neinen schlagen, übte leine Wirkung. Da wird der blutig geschlagene F es, au gu Inquirent zu einer Treppe gezerrt, die in einen höher gelegenen ertel Raum führt. Nichts Gutes ahnend, entschließt er sich, den gsfeftes Befehl des Detekttos zu erfüllen, und giebt zu, daß sein Bruder pestohlene Gegenstände laufte. Als er das aufgefeste Protokoll, Revolut feiner Sinne laum mächtig, unterzeichnet hat, fann er seines Weges ziehen. In seiner Wohnung bricht er zusammen. Der Rath gezogene first fonstatirt einen Wippenbruch und starte Anschwellungen am Kopf. Auf der Anklagebant fagen geftern die drei genannten Deteitisbeamten. Bon den Geschworenen fuldig erklärt, wurde Halpert zu einjähriger Gefängnisstrafe mit Berlust einiger Rechte, Broskurin wie auch Sierento ju viermonatlicher Gefängnißhaft verurtheilt.

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Artikel IV.

§ 10 des Wablgefeges erhält folgende Fassung:

Das Wahlrecht wird in Berson durch Stimm zettel ohne Unterschrift ausgeübt, die von dem Wähler in einem amtlich gestempelten Umschlage dem Wahl vorftande verfchloffen zu übergeben und von diesem in Gegenwart des Wählers unverzüglich in die Wahlurne niederzulegen find.

Die Stimmzettel müffen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen versehen sein. The Format muß den Umschlägen entsprechen und darf nicht größer sein als diese.

Artikel V.

§ 11 des Wablgesetes erhält folgenden Bufat:

Jedem Wähler, der in die Wählerlisten aufge nommen ist, muß vor Auflegung derselben(§ 8) ein zur Aufnahme des Stimmzettels bestimmter Umschlag zugestellt werden.

Die Umschläge müssen von statkem, undurchsich tigem Papier angefertigt, mit dem Stempel des Wahl tommiffars versehen und für jeden Wahlkreis völlig gleichartig beschaffen sein.

Wähler, welche einen amtlichen Stimmzettelumschlag nicht erhalten haben, find auf Reklamation durch die zuständige Behörde mit einem solchen zu versehen.

Amtlich gestempelte Umschläge find am Wahltage innerhalb des Wahllofals in genügender Anzahl für die Wähler vorräthig zu halten.

Artikel VI.

§ 14 des Gefetes erhält folgende Fassung: Der Wahltag muß ein Sonntag sein.

Die Stichwahlen find am zweiten dem Wahltage folgenden Sonntage vorzunehmen. Artikel VII.

In§ 16 des Gefeßes ist hinter den Worten: ,, Die Kosten ,, amtlich zu liefernden Stimmzettelumschläge, für die." Artikel XIII.

für die" einzuschalten: bat, erhellt aus einem großen Meeting, welches in London  aber die walifliche Landfrage abgehalten wurde und bei welchem Mr. Michael Davitt  ( Frländer) der Hauptrebner war. Der felbe bemerkte, daß die gegenwärtige Klaffe von Abgeordneten schon sehr verschieden von jener set, die noch vor Kurzem im Barlament gefeffen hätte, und er rieth den Grundbefizern an, bie möglich besten Bedingungen zu gewähren, ehe eine Klaffe

Don

bie iesige fet, weil sie all dann möglicher Weise gar leine Schadloserhaltung erlangen würden. Dem walifischen Volle ertheilte Mr. Davitt den Rath, mit den Landbefizern ganz und gar lein Abkommen zu treffen, fondern für die Abschaffung des ganzen Landlordsystems( Großgrundbesig) zu agitiren. Schluß theilte Dir. Davitt mit, daß Mr. Parnell bereit sei, jede radikale Reformmaßregel für Wales   zu unterstüßen, vor­ausgefegt, daß von walisischen Mitgliedern die Initiative er

Besetzgebern gewählt werde, die noch vorgeschrittener als

griffen werde.

Bum

Der Exekutiv   Ausschuß des internationalen Schiedsgerichts­Bereins nahm in seiner legten Sisung die nachstehende Refo­lution an: Der Ausschuß protestirt im Namen des Vereins mit Abscheu gegen die barbarischen und ungerechtfertigten Hin richtungen von Kriegsgefangenen die in Ober- Birma ftattge funden haben, und erklärt, daß das Erschießen von Gefangenen, deren einziges Verbrechen in dem Widerstande gegen die In dafton ihres Vaterlandes bestand, den Kriegsgebräuchen zu wider und eine flagrante Verlegung des Bölkerrechts ist, was bie Ehre und den Ruf Englands unter anderen Nationen

nfilich fompromittiren dürfte. Eine formelle Untersuchung follte entweder durch Fragen im Parlament ober auf andere Belie angeregt werden, damit die Militär- oder Zivilbehörden,

die für diese Rechtsmorde verantwortlich find, ermittelt und

Do: einem zuständigen Gerichtshofe zur Rechenschaft gezogen berben tönnen."

Parlamentarisches.

Die sozialdemokratische Frattion des Reichstags hat nachstehenden Abänderungsentwurf zum Reichswahl. defe eingebracht:

Artikel I.

§ 1 des Wahlgefeges erhält folgende Fassung: Wähler für den deutschen Reichstag ist jeder Deutsche  , welcher das einundzwanzigste Lebensjahr zu rüdgelegt hat.

Artikel II.

83, Nr. 3, wird, wie folgt, abgeändert:

werden.

Artikel III.

$ 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

§ 17 Abs. 2 des Gesezes erhält folgende Fassung: Die Bestimmungen der Reichs- und andesgesete über die Anzeige der Versammlungen und Vereine, sowie über die Ueberwachung derselben find für alle Vereine, Versammlungen und Wahllomitee's, die zum Betriebe der den Reichstag betreffenden Wahlange legenheiten gebildet werden, für die Beit von der Aus. schreibung bis zur Beendigung der Wahl aufgehoben. Artikel IX.

Im Reglement find die aus vorstehenden Bestimmungen fich ergebensen Menderungen vorzunehmen. Insbesondere ist einzuschalten:

1. hinter§ 1, daß jedem Wähler nach Maßgabe der Wählerlifte ein amtlich geftempelter Stimmzettel umschlag spätestens bis zum Tage der Auslegung der Wählerlisten zuzustellen ist;

2. hinter§ 9 die Bestimmungen über die Ausgabe der von Staatswegen zu liefernden Stimmzettelumschläge;

3. in§ 18 hinter Abs. 1 die Bestimmung, daß, wenn ein Stimmzettelusschlag mehrere auf verschiedene Namen lautende Stimmzettel enthält, alle ungiltig, wenn mehrere auf einen Namen lautende Stimmzettel, nur einer giltig ist.

Endlich find folgende Bestimmungen neu aufzunehmen bezw. zu verändern:

4. in§ 7 Abs. 3 hinter 3500" die Worte: und weniger als 500" einzuschalten;

5. in§ 34 Abs. 1 ftatt fofort zu setzen: binnen 3 Dionaten und statt zu veranlassen" zu segen: ,, vor nehmen zu laffen";

6. in§ 34 Abs. 3 ftatt ,, 1 Jahr" zu setzen: 6 Monate". Berlin  , den 15. Februar 1886.

Auer. Bebel. Blos. Bock( Gotha  ). Dieß( Hamburg  ). Frohme. Geiser. Grillenberger. Harm. Hafenelever. Heine. Kayser. Kräcker. Liebknecht. Meister. Pfannkuch. Rödiger. Kayser. Kräder. Liebknecht. Meister. Pfannkuch. Nödiger. Sabor. Schumacher. Singer. Stolle. Viered. v. Vollmar. Wiemer.

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Nunmehr ist dem Landtage bereits die 4. Polen  . vorlage zugegangen. Es ist ein Entwurf, betreffend die Anftellung der Impfärzte in der Provinz Posen  . Derselbe Iautet: § 1.

3. Berfonen, die inöffentlichen Armenanstalten unterballen Die bereits angestellten bedürfen der Bestätigung des Staats. Die Anstellung der Impfärzte erfolgt durch den Staat. § 2.

Die Bahl der Abgeordneten wird nach Maßgabe der Volkszählung vom 1. Dezember 1885 festgefegt und ist eine bezügliche Gesegesvorlage sofort einzubringen, fo­bald das amtliche Resultat dieser Volkszählung er­mittelt ist.

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Uebrigen

4

Die Remuneration der Impfärate hedarf der Bestätigung der Regierung.

Erachtet die Regierung die von den Kreisen den Impfa ärzten zugebilligte Remuneration nicht für ausreichend, so sest fte dieselbe anderweit fest.

Gegen diese Festschung steht den Kreisen die Beschwerde

ruhe wärest, Du hattest es wenigstens auf der Bunge, und verbrannt. Das Feuer ist vermuthlich dadurch entstanden,

beren eine Rarte.

und das veranlaßte mich, zu sprechen. Im Hier trat ein Diener ein und überreichte bem Haus. ( Fortsetzung folgt.)

Ans Kunst und Leben. Ein wirklich schönes Fest war der vom Fachverein

daß der Verhaftete, dem die Streichhölzer nicht abgenommen worden waren, sich in der Finsterniß mit einem Streichbola

Licht machen wollte, wobei das Etrohlager Feuer fing. Der Berhaftete hatte an dem Tage einen Sühnetermin in The fcheidungsangelegenheiten, und es war eine Aussöhnung zwischen den Ehegatten erfolgt. Die Entrüstung über den un glücklichen Vorfall und den Zustand des Polizeigefängnisses ist, wie die Schweidniger Stg." schreibt, in Schweidnis eine all gemeine.

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Die Herstellung eines Tunnels unter der Meerenge von Messina scheint ihrer Verwirklichung näher gerückt zu awischen Kalabrien   und Sizilien   hat fich besonders seit der Aus

ber Drechsler, Knopfarbeiter und verwandten Berufsgenossen Berlins   in der Urania, Wrangelstr. 9-10, veranstaltete Wiener  Rastenball, welcher um Sonnabend, den 13. d Mt., stattfand. sein. Der Mangel einer bequemen und schnellen Verbindung Ueber vierhundert Bersonen, von denen die Mehrzahl in ge Schadtooller oder origineller Maskitung erschienen war, füllten behnung der Eisenbahnen in Süd Stallen und Sizilien Saal und Galerie bis auf den lesten Plog. Nachdem der empfindlich fühlbar gemacht. Man hatte deshalb schon 1879 ang bis 12 Uhr gewährt hatte, bob fich zum Beginn der Raffeepause der Bühnen Vorhang und ein phantastisches Bigeuner- Blan gefaßt, eine fefte Brüde über di Meerenge zu bauen Lager mit allen dazu gehörigen Requifiten wurde sichtbar. Bei bengalischer Beleuchtung lagerten in gut arrangirten Gruppen dings ist man wieder auf den Tunnel zurüdgelommen und es

einen unterſetischen Zunnel herstellen wollen, dann aber den und eine Eisenbahnfähre mit Seilbetrieb anzulegen. Neuer­

im geordneten Instanzenwege zu. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

§ 3.

Die diesem Gesez entgegenstehenden Bestimmungen des Gefeßes vom 12. April 1875, betreffend die Ausführung des Reichsimpfgefeßes( Gefeßfamml. S. 191), find aufgehoben. Dieses Gesez tritt mit dem 1. April 1886 in Kraft. Dem Entwurfe ist folgende Begründung beigegeben: Bu§ 1.

Nach den von dem Bundesrath in der Sigung vom 18. Juni 1885 genehmigten Beschlüffen der Jmpftommiffion ( Nr. 3 der Drucksachen des Bundesraths für 1885) soll die Bestellung der Jmpfärzte durch die Staatsbehörde erfolgen, das öffentliche Impfgeschäft vorzugsweise den beamteten Aerzten übertragen werden und die Remuneration der Jmpfärzte der Bestätigung der Staatsbehörde bedürfen.

Für diese Beschlüsse ist die Erwägung maßgebend gewesen, baß bei der großen Bedeutung der Impfung für die öffentliche Gesundheitspflege und bei der besonderen Sorgfalt, welche das Impfgeschäft erfordert, das ftaatliche Aufsichtsrecht die richtige Auswahl der Impfärzte und eine angemessene Besoldung der­felben unbedingt gewährleisten muß.

In Ausführung dieser Beschlüsse wird eine Abänderung des Gesetzes vom 12. April 1875, betreffend die Ausführnng des Reichsimpfgesetes, für den ganzen Umfang der Monarchie vorbereitet.

Inzwischen bedarf es einer sofortigen neuen gefeßlichen Regelung der Anstellung der Jmpfärzte für die Proving Posen, weil dort das Bestreben sich geltend macht, unter Zurüd ftellung sachlicher Erwägungen die Wahl und die Anstellung der Jmpfärzte den polnischen Interessen dienstbar zu machen. Bu§ 2.

Wird die Anstellung der Impfärgte gemäߧ 1 des Ge seges dem Staate übertragen, so ist Vorsorge für den Fall zu treffen, daß die Kreise es ablehnen, dem Smpfarst eine ange meffene Remuneration zu bewilligen. Es empfiehlt sich Deshalb, die Festschung der Remuneration an die Bestäti gung und eventuelle anderweite Abmessung durch die Regierung zu knüpfen.

Lokales.

Der Staatssekretär des Reichspostamts v. Stephan hat an die Handelsvorstände ein Birlular erlassen, worin er lebhaft beklagt, daß gerade die aus faufmännischen Kreisen her rührenden Briefe u. s. m. der Boft zu Klagen über Unvoll ständigkeit der Adressen besondere Veranlaffung geben. Es sel bringend zu wünschen, daß die Geschäftswelt zu befferen Ge wohnheiten bei Herstellung der Briefaufschriften übergehe. Sehr beachtenswerth find folgende Gesichtspunkte des Zirkulars: In vielen Fällen ist der Absender nicht im Stande, eine ges nauere, den Anforderungen entsprechende Aufschrift der Sendungen herzustellen, da der Empfänger es vorher unter laffen hatte, die nöthigen Angaben hierzu zu liefern. Dies trifft namentlich in ganz besonderem Maße für den Handels­ftand zu. Denn es wird in Deutschland   im laufmännischen Verkehr noch immer nicht allgemein die gewerbsmäßige Uebung befolgt, in der Unterschrift oder im Vordruck am Kopfe der Geschäftsbriefe, Wechsel, Rechnungen, Ankündigungen, auf der Außenseite der Briefe u. s. w. der Firmenbezeichnung eine An­gabe über die Lage der Wohnung resp. der Geschäftsräume des Absenders nach Straße und Hausnummer hinzuzufügen. Es gilt dies vorzugsweise von den Inhabern fleinerer Be schäfte, von neu entstandenen und weniger bedeutenden Firmen Um den Anschein zu erwecken, als sei ihr Geschäft ein allgemein bekanntes, vermeiden derartige Geschäftsinhaber nicht selten ab fichtlich, in ihrem Briefverkehr neben ihrer Firmenbezeichnung eine nähere Angabe zu machen. Hinzu kommt, daß in der Ges schäftswelt vielfach die irrthümliche Ansicht besteht, die in das Handelsregifter eingetragenen Handelsfirmen hätten ein Vorrecht auf die Empfangnahme der Bostsendungen

mit unbestimmten Aufschriften. Ein solches Vorrecht besteht in deß nicht und kann ohne Schädigung begründeter Rechte an derer Empfänger und schon mit Rücksicht auf die gebotene Wahrung des Briefgeheimnisses nicht eingeräumt werden. In diesen Verhältnissen ist allerdings nicht der alleinige Grund für die mangelhafte Beschaffenheit der Briefaufschriften zu suchen. In vielen Fällen liegt ein unmittelbares Verschulden der Absender vor, welche ihrerseits sich nicht immer hinreichende Mühe geben, die richtige Adresse der Empfänger zu ermitteln und anzuwenden. Die Versender von Drucksachen, enthaltend Ankündigungen und Geschäftsanzeigen verschiedener Art für Beamte, Offiziere u. f. w. entnehmen oft deren Namen u. f. w. veralteten Abreßbüchern, Beamtenkalendern, Ranglisten u. f. w. und ziehen es vor, die Wohnungsangabe in der Aufschrift ganz wegzulassen, in der Annahme, daß die Empfänger inzwischen die Wohnung geändert haben könnten. Ja es wird vielfach von den Auflieferern die Wohnungsangabe abfichtlich unters laffen, weil die Herstellung von Briefaufschriften mit Nennung der Straße und Hausnummer mehr Beitaufwand erfordert. Befferung in diesen Verhältnissen kann nur herbeigeführt

breitet sich der Ingenieur Herrmann Claudius in ausführlichen Berichten für die St. b. V. d. Eb. V." Wir entnehmen folgendes daraus: folgendes daraus: Mit den babgierigen Unternehmern wett­eifern die Bahnen felbft, bie Waldungen zu zerstören. Die Bräser werden hier sehr lang und schnell reif; die Lokomotiven baben meist offene schenlaften und felten Funtenfänger. Des Nachts meint man einen Hochofen oder Bessemer Konverter au sehen, und doch ist es nur eine mit hoher Dampfkraft dahin eilende Lokomotive; man schäßt den Verlust an unverbrannten Kohlen, welche durch den Schornstein emporgeschleudert wer den, auf 12 pet. Nun denke man fich die Wirkung solch glühender Anthrozitmaffen, welche durch den Wind seitwärts in das dürre Gras getrieben werden: das Auge gewahrt in ber trockenen Jahreszeit, wohin es auch blickt, Brände- selbst Die Schwellen brennen oft. Unweit der Reparaturwerkstätte zwischen Newark   und Jersey City   giebt es ungeheure Sümpfe mit langen Schilfgräsern diese brennen im August und auch im Frühjahr luftig ab, che die neuen Schosse tommen. Voriges Jahr fab ich eines Morgens auf der Fahrt nach

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Männer, Weiber and Kinder. Ein vom Gesangverein ,, Schnee ist die Erlaubniß zur Vornahme der Vorarbeiten ertheilt waggons, welche auf einem Seitengeleise standen; als ich folgte in ununterbrochener Reihenfolge die Produktion der aus Blöckchen" gefungenes Walblied leitete die Szene ein, dieſem

worden. Die Länge des eigentlichen Tunnels würbe in gerader Linte rund 4300 m betragen. Die Kosten der ganzen Anlage find auf 71 Millionen Frants berechnet worden. Für Fertig

Gymnaftiler, Geigenvirtuosen, Jongleure in bunter Reihen- ftellung des Tunnels werden mindestens 4 bis höchstens faft jede Telegraphenstange trägt unten Brandwunden. Jedes

folge, die Buschauer bestänbig zu neuen Beifallsfalven ermun terno. Mit dem Verspeisen der im Steffel brodelnden Eisbeine, welche eine alte Zigeuner Großmutter vertheilte, und einem Szenerie und Ausführung gleich gut gelungene Ueberraschung. Bon Intereffe dürfte es noch sein, daß mit Ausnahme von awei Damen sämmtliche Mitspieler Mitglieder des Fachvereins waren. Einen wahren Beifallssturm rief ferner das Auftreten

6 Jahre in Anspruch zu nehmen sein.

Shlußgefang des vorgenannten Vereins endete diese in der Niagarafälle   durch Unterwaschen der Sohle stetig zurüdwichen,

Gymnaftit produzitte

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Das Zurückweichen der Niagarafälle  . In den Jahren 1841 und 1842 fonstatirte der Ingenieur Charles Lyell  , daß die

und zwar seiner Schäßung nach um jährlich einen Fuß. Die vom Staate New- Yort zur Prüfung dieser Frage eingesette Kommission ist nun aber in Bezug auf die Dimensionen des Burüdweichens zu einem wesentlich anderen Resultat gelangt als Ch. Lyell. Nach den Plänen, welche der Ingenieur

beroor, welche fich in den schwierigsten Leistungen der Parterre Thomas Eversheb im Jahre 1883 zufammengestellt hat, hatte

Botal

Ein breimaliger Hervorruf und Lor

Abends zurüdlehrte, fonnte ich die Trümmer dieser Waggons noch brennen sehen. In den Gärten von mehreren hundert

Jahr fah ich dicht hier bei Menlo Park  , nach Metuchen zu, ben Walb brennen; das Feuer entstand durch Funkenflug. Das ganze Unterhola der hübschen Kleinen Wälder bei Ratwey, Linden und Elizabeth ist niedergebrannt die während des Sommers, nachwachsenden Schößlinge fallen regelmäßig den Bränden im Herbst zum Opfer. In großen Wäldern aber greift das Feuer, oft von Orfanen angefacht, schnell um sich und zuweilen brennen viele bunderte Quadratmeilen schönsten Waldes in wenig Zugen nieder!"

beertränge waren der Dark für die anerkennenswerthe Leistung. im Durchschnitt 6% Fuß betragen, während der legten 8 Jahre fich am Montag die Drillinge Chevalier aus dem Kanton Dann wurde wieder den Tänzerinnen und Tänzern ihr Recht sogar 16% Fuß. Diese Ergebnisse beziehen fich auf den tana

Ein Verhafteter im Gefängniß verbrannt. In wich. Schweidnig ift in der Belle des Polizeigefängnißes Feuer aus­gebrochen und der einzige Insasse derselben, ein am Nachmit tage wegen animirter Stimmung verhafteter Brennereipächter Rich aus Guttmannsdorf, nach entfeßlichen Hilferufen erstickt

dischen Arm des Falles, während der amerikanische   Fall in dem 41jährigen Beitraum um 10 Fuß pro Jahr zurüd wich. Durch die Untersuchungen stellte es fich übrigens auch heraus, daß beide Fälle in der Vorzeit vereinigt ges wesen find.

Ueber die Waldverwüstungen durch Eisenbahnen, wie fie fich in merila in erschreckender Weise fundgeben, ver

Ein feltener Fall. Aus Marseille  , 9. Februar, schreibt man der Frantf. 8ig." Bur Konftription in Saumur   stellten

Gennes. Laut Geses ist von zwei Brüdern der ältere frei, wenn der Jüngere tauglich befunden wird. Da nun die Drillinge schon einen älteren Bruder beim Militär haben, so wird dieser fret, aber es fragt fich, welcher der Drillinge für thn Solbat werden soll. Unter den Drillingen selbst muß bann noch ein Zweiter Soldat werden, aber es fragt sich wiederum, welcher. Die Verlegenheit über die Regelung dieses seltenen Falles ist groß.