* Verband deutscher Zimmerlente,( Lokalverband Ber lin C.) Große Generalversammlung Dienstag, den 23.Februar, Abends 8 Uhr, in Gratweil's Bierhallen, Kommandanten ftraße 77-79. Tagesordnung: 1. Ergänzungewahl des Lokal vorstandes. 2. Eingegangene Anträge. 3. Verschiedenes und Frag taften. Aufnab ne neuer Mitglieder.
* Arbeiterbezirksverein unverzagt" im 5. Wahlkreis. Dienstag, den 30. b. M., Abends 8 Uhr, Versammlung im Lotale des Herrn Jacobi, Landsbergerstr. 82. Tagesordnung: 1. Vortrag des Herrn Dr. Gerlach über: Arbeiterhygiene". 2. Distusfion. 3. Verschiedenes. 4. Fragelaften.- Gäfte will. tommen. Aufnahme neuer Mitglieder.
* Große öffentliche Versammlung der Buchbinder und verw. Berufsgenoffen Mittwoch, den 24. b. Mts.. Abends 8 Uhr, in Gratweil's Bierhallen, Kommandantenstr. 77/79. Tagesordnung: Antrag Adermann, betreffend den Befäht. gungsnachweis der Handwerks Gesellen und-Meister." Bu dieser Versammlung find sämmtliche Innungs- und nicht der Jnnung angehörende Meifter, sowie die Herren Reichs tagsabgeordneten Adermann und Genossen eingeladen.
* Fachberein der Drechsler, Knopfarbeiter und ver wandten Berufsgenossen Dienstag, den 23. Februar, Abends 9 Uhr, in Keller's Gesellschaftsälen( fleiner Saal), Andreasftraße 21. Tagesordnung: 1. Vortrag des Herrn Stadtver ordneten Gördi über den Arbeiterschuß Gesezentwurf. 2. Der Streit der Knopfarbeiter in Linden bei Hannover . 3. Ver schiedenes und Fragelaften. Gäfte willkommen.
Kleine Mittheilungen.
Frankfur a. M., 20. Februar. Ein Tischler, Namens Johann Stöppler, der 9 Jahre der Bentralfranken- und Steibes taffe der Tischler angehört hat, und seit einem halben Jahre Tränkelte, ist feinen Leiden erlegen und wird morgen Früh 91 Uhr von seiner Wohnung in Bornheim aus begraben. Heute nun ist an den Bevollmächtigten der örtlichen Verwal tung der Kaffe, Herrn Füllgrabe, folgendes Schreiben des Herrn Polizeipräsidenten gelangt: Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung, betr. die Beerdigung des Schreiners Johann Stoppler, laffe ich Ihnen anbei Abschrift einer von mir heute erlaffenen Belanntmachung zur Kenntnißnißnahme zugeben. Die Abfchrift lautet: Belanntmachung. Auf Grund der§§ 9 und 10 der Verordnung über die Verhütung des die gefeßliche Freiheit und Ordnung gefährdenden Mißbrauchs des Ver
Theater.
Dienstag, den 23. Februar. Dyernhaus. Flick und Flod, komisches Bauber
Ballet in 3 Atten und 6 Bildern von Paul Taglioni . Mufit von P. Hertel. Schauspielhaus. Tilli, Lustspiel in 4 Atten von Francis Stabl.
Deutsches Theater . Die armen Reichen. Baner- Theater. Alfred's Briefe. Bebens Theater. Denise, Schauspiel in 4 Atten von A. Dumas ( Sohn). Belle Alliance- Theater. Die schöne Helena. Friedrich Wilhelmstädtisches Theater. Der Bigeunerbaron, von Joh. Strauß. Balhalla Theater. Das lachende Berlin . Heiteres aus der Berliner Theatergeschichte mit Gesang und Tanz in einem Vorspiele und 3 Alten von Jakobson und Wilten . Bonisenstädtisches Theater. Abracadabra. Central Theater. Der Stabs- Trompeter. Bittoria Theater. Däumling.
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Bend- Theater. Das bemoofte Haupt, Schaus spiel in 4 Atten.
Mmerican Theater. Große Spezialitäten Borstellung.
Theater der Reichshallen. Große Speziali täten Borstellung.
Ranfmann's Variete. Große Spezialitäten Borstellung.
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8. R. Bestellen Sie das Buch in der ersten beften Br. 46 handlung. Der Preis ist uns nicht bekannt.
2. Sie haben ganz Recht. Es muß am Schluß der des Abg. Bebel vom 18. Februar heißen: Wenn man trosdem dieser Moment näher herangelommen, doch bie längerung auf 5 Jahre will, so schließe ich daraus, daß es f lungen ist, bei dem fünftigen Träger der Krone die Buftimm zu dem Geses zu erhalten. Wir danken Ihnen für di: merksamkeit.
fammlungs- und Vereinigungsrechts vom 11. März 1850, fowie des§ 9 des Reichsgesezes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ottober 1871 wird die Veranstaltung eines öffentlichen Aufzugs bei Gelegenheit der Beerdigung des Schreiners Johann Stoppler, welche am 21. b. stattfinden soll, hierdurch verboten. Indem ich dieses Verbot aur öffentlichen Renntniß bringe, weise ich darauf hin, daß Die jenigen, welche dem Verbot zuwider, an einem solchen Aufzug fich betheiligen, nach§ 17 des lestangeführten Gesezes mit Geldbuße bis zu 500 Mart oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft werden, und daß gegen diejenigen, welche sich an dem Aufzug als Leiter, Ordner oder Redner betheiligen, oder welche zum Aufzug auffordern, auf Gefängniß von einem Monat bis zu einem Jahre zu erkennen ist. Frankfurt a. M., 20. Februar 1886. Der Polizeipräfident: von Hergenhahn." Daraufhin begab fich, wie die Frantf. 3tg." mittheilt, Herr Füllgrabe zu dem Kriminallommiffär Herrn v. Hade, der demselben erklärte, daß zur Vermeidung unliebsamer Voraänge im Intereffe der öffents lichen Sicherheit es bei dem Verbot sein Bewenden habe. Herr Füllgrabe wandte ein, daß laut Mitgliederbeschluß in einem Sterbefall fünfzig Mitglieder bei Strafe die Leiche zu begleiten hätten. Der Herr Kommiffär erwiderte, daß Herr Füllgrabe wohl nicht die Garantie übernehmen würde, daß nur jene 50 Mitglieder fich betheiligten; höchftens auf die Ver wandten werde Rücksicht genommen werden fönnen. Die Be fanntmachung ist als Plalat in Bornh im angeschlagen und auch durch den Ortsdiener verkündigt worden. Der Berstorbene soll ein sehr ruhiger, harmloser Arbeiter gewesen sein, der sich nie in Agitationen eingelassen hat.
t
Warschau , 19. Februar. Nachdem bekanntlich vor zwe Wochen in Lublin drei Dominitanermönche verhaftet worden waren, wobei es zu Exzessen tam, hat in diesen Tagen die Bethaftung eines Geiftlichen aus dem Rama- Wulenfer Klofter zu Bielany stattgefunden, welcher ebenfalls der römisch latho lischen Propaganda unter den Üniten beschuldigt wurde; der felbe ist bereits nach dem Innern Rußlands transportirt.
Briefkasten der Redaktion.
2. M. B. Das Gewünchte ist besorgt. Die Nummer finden Sie im nächsten Briefkasten.
H. K. Körnerftraße. Die stenographischen Berichte lönnen Sie beziehen( auch einzeln) durch die Norddeutsche Buchdruckerei und Verlagsanstalt SW., Wilhelmftr. 32.
Sonnabend Nachmittag um 2 Uhr starb nach kurzen Krantenlager mein lieber Mann, der Schriftseter Wenzel Baumann
an Lungenlähmung.
Die Beerdigung findet am Mittwoch Vormittag 11 Uhr von der Leichenhalle des Neuen Jakobi- Kirchhofes in Bris aus statt.
Um stilles Belleid bittet
Wittwe Baumann.
Am 20. Februar entschlief nach kurzem Krantenlager unser langjähriges Mitglied August Adam. Der Verein verliert in thm einen eifrigen Sänger und treuen Freund. Er wird uns unvergeßlich bleiben. Beerdigung am Mittwoch, den 24. Februar, 4 Uhr, Neuer Jakobi. firchhof bei Briß. [ 786 Der Gesangverein„ Brunonia".
Konkordia. Große Spezialitäten- Borstellung. Verein zur Wahrung d. Inter
Alhambra- Theater.
Wallnertheaterstraße 15. Heute:
Kieselack und seine Nichte,
ober:
effen der Klavierarbeiter.
Den Mitgliedern des Vereins zur Nachricht, Daß der Kollege Marian Gryzinwing am Sonnabend, den 20. b. M., nach schwerem Leiden verstorben ist. Bie Beerdigung findet. am Dienstag, den 23. d. M., Nachmittags um 4 Ubr, von der Leichenhalle des MichaelisDie Kirchhofes, Briger Chauffee, aus ftatt. mittag 3 Uhr bei Stramm, Slaligerstr. 18. 790 Der Vorstand.
Die Damen vom Ballet. Mitglieder des Bereins verfammeln fich Rach
Boffe mit Gesang und Tanz in 4 Abtheilungen von A. Weihrauch.
Hiftor. Drama in 5 Atten nach dem Französ.
Vor der Vorstellung:
Gr. Konzert der Hauskapelle.
Anfang des Ronzerts Wochentags 7 Uhr, der Borftellung 7 Uhr.
Anfang des Ronzerts Sonntags 6 Uhr, der Borstellung 7% Uhr.
Bons haben Wochentags Giltigkeit und find im Theaterbureau( 12-1 Uhr) gratis zu haben.
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Große öffentliche Versammlung Töpfer Berlins und Umgegend
am Donnerstag, den 25. d. Mts., Abends 7 Uhr, in Gratwell's Bierhallen, KommandantenStraße 77-79. Tagesordnung:
1. Das Resultat der Lohnlommissionsfigung. 2. Stellungnahme und Beschlußfaffung des Lohntarifes 1886 und darüber. 3. Diskussion. Sämmtliche Herren Arbeitgeber wie ArbeitRaifer Banorama. nehmer vom Töpferhandwerk Berlins und Um In dieser Woche: Türtei, gegend werden freundlichst ersucht, in dieser
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Die Lohnkommission.
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Die zum Mittwoch, den 24. d. M. ange Kündigte Versammlung tann Umstände halber nicht stattfinden.
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R. H. 12. Die Berufung gegen das Urtheil ei Schöffengerichts muß innerhalb einer Woche nach Verkündu also nicht erst nach Bustellung des Urtheils zu Protokoll Gerichtsschreibers oder schriftlich eingelegt werden. Die in Hauptverhandlung mündlich abgegebene Erklärung des An tfagten, er lege Berufung ein, genügt nicht. Das gegen Freund ergangene Urtheil ist daher rechtsträftig geworden fönnte nur dann durch Wiederaufnahme des Verfahrens gestoßen werden, wenn einem der vernommenen Entlastung zeugen ein wiffentlicher oder fahrlässiger Meineid nachgemi würde. Versuchen Sie, bei der Staatsanwaltschaft w
Meineides unter Benennung der Gegenzeugen zu denunzi und bitten Sie gleichzeitig um Aufschub der Straf ftreckung.
KLOSTER- BOCK
D. 2. Ihre an das ehemalige Vereinsmitglied gema dem Verein ausgeschloffen ist, enthält teine strafbare Beler's Haus vie Mittheilung, daß dasselbe wegen unmoralischen Berhaltenscheint tägli
gung. Theilen Sie dem Schiedsmann mit, daß Sie zu Mart. E Sühnetermin nicht erscheinen werden und warten Sie Weitere mit Gemüthsruhe ab.
E. K. Ehescheidungsklagen beanspruchen immer febr Beit bis zu ihrer definitiven Erledigung. Sie dürfen fich her gar nicht wundern, daß Sie nach einem Vierteljahr fein Erkenntniß bekommen haben. Wenden Sie sich an Rechtsanwalt, dem Sie, da Ihnen das Armenrecht bewilli ift, für Ertheilung von Auskunft und später für Aushändig des Urtheils leinen Pfennig zu zahlen brauchen.
B. N. D. 43. Sie müssen binnen 10 Tagen nach
fündung der Entscheidung des Gewerbegerichts beim orben I chen Gericht Klage erheben, die wohl Aussicht auf Gif
haben würde.
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In der Sonntagsnummer ist unter der Rubrit Berid Beitung" der Anfang eines Artikels enthalten, der Aufnahme beſtimmt war. Wir bitten unsere Leser weg Vergehens um Entschuldigung.
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