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55. Situng vom 26. Februar, 1 Uhr. Am Tische des Bundesraths: Lucius, v. Stephan. Die zweite Berathung der Novelle zum Vieh feudengefet mit den Amendements von Behr und von Abelmann wird fortgefest.
Abg. Wilbrandt vertritt als eigentlicher Autor den Antrag, der den Namen v. Adelmann trägt. Das bisherige Gefes hat seinen Bwed nicht erfüllt und bedarf der Ver. fchärtung. Während seiner Wirksamkeit hat die Sache an Aus behnung gewonnen und man darf nicht fragen, ob man mit thm auslommen tann, sondern ausgenommen ist, und die Ant wort lautet verneinend. Bei seinem Erlag darf man nicht von Dem Intereffenstandpunkt einer bestimmten Proving oder einer einzelnen Gegend ausgeben; die Vorlage aber und der Antrag v. Behr haben hauptsächlich die Intereffen der Proving Sachlen im Auge, die auch dem Abg. Haffelbach und dem Minister Lucius am nächsten liegen. Das soll lein Vorwurf feln, sondern ist ganz natürlich, da in dieser Provirz die Lun genfeuche am meisten en Ausdehnung gewonnen hat, die Schwierigkeiten am größten waren, und die Vorlage veranlagt baben. Die Vorlage geht von der richtigen Wahrnehmung aus, daß die Verbreitung der Seuche hauptsächlich burch Thiere gefördert wird, die nach Verlauf von 6 Monaten, also nach Aufhebung der Sperre, in den Handel Tommen und daß die betroffenen Landleute nach der Absperrung die Thiere verlaufen, weil sie doch eine Ansteckung befürchten. Daraus folgt, daß dir Absperrungsfrist verschärft b. h. verlängert, oder daß die Thiere, die nach 6 Monaten noch Ansteckungsstoff in fich tragen, getödtet werden müffen. 6 foll vermieden werden, daß die Thiere, die gezeichnet find und in den Handel tommen, unter Umständen in Stallungen gebracht werden, wo sie aufs Neue ansteden. Aber jedes Rennzeichen kann durch ein anderes wieder unfenntlich gemacht Werben. Es finden Rennzeichnungen statt für Thiere aus einer gewiffen Bucht, Biehhändler zeichnen die Thiere, die sie gekauft baben und in andere Gegenden bringen; in Gegenden des Weibegangs, wo Weiden vermiethet werden, müssen die Thiere aus den verschiedenen Ställen gezeichnet werden, damit man fie im Herbst beim Verlassen der Weide wiedererkennt. Das tabilale Schußmittel würde nicht so theuer fein wie der Minifter es berechnet, und selbst in diesem Fall würde die Landwirthschaft den sicheren Schuß gegen die Seuche gern bezahlen. Man sollte die Jmpfung nur dann versuchsweise einführen tönnen, wenn die Befizer damit einverstanden find, und es wird unter feinen Umständen schwer sein, Landwirthe zu fin den, die ihr Vieh zu solchen Versuchen willig bergeben. Ge rabe in der Provinz Sachsen ift man, wie der Minister geftern betonte, für Impfung sehr eingenommen. Für das dabei fallende Thier könnte eine Entschädigung gezahlt werden. ( Beifall links.)
Abg. Nobbe tritt für die Vorlage ein. Sein System ift: Todtung des feuchelranken und feucheverdächtigen, sowie des ansteckungsverdächtigen Viehs in fleinen Heerden; dagegen Smpfung und Kennzeichnung des ansteckungsverdächtigen in großen Heerden, wo die Tobiung zu große wirthschaftliche Werthe vernichten würde.( Belgisches Eystem.)
Abg. v. Schalsch a erllärt, er sei bei Ginbringung der Borlage thr entschiedener Gegner gewesen, aber allmälig wäh tenb ber Kommiffionsberathung zu der Ueberzeugung gelom men, daß der Entwnif sehr werthvolles Material liefere; und er bedauere, daß es nicht möglich war, für die Hauptgeftchts. punkte der Vorlage in der Kommission eine Mehrheit zu finden. So bitte er denn, wenigstens den, auch von ihm unterzeich neten, Antrag Behr anzunehmen. Der Antrag v. Adelmann gebe entschieden zu weit.
Abg. Scipio ist für den Antrag Adelmann, der sich besonders gegen die obligatorische Impfung richtet mit ihren großen Gefahren für den Viehbestand Deutschlands . Daß da, wo die Viehbefizer einwilligen, Versuche mit der Impfung unternommen werden können, sei sogar ausdrücklich im Antrage Borgesehen.
Minister Lucius: Es handelt sich bei dieser Vorlage nicht um ein provinzielles, sondern um ein gemeinsames deutsches Intereffe. In demselben Verhältniß, wie die Buder übenindustrie, hat sich auch die Lungenseuche im Reiche ver breitet. Länder, wie Schleswig- Holstein , Dänemark , Schweden , die früher ganz seuchenfrei waren, haben, seit die Buckerrübe
Dort
nehmigt.
Sonnabend, den 27. Februar 1886.
in anderen Staaten wirklich Uebelstände nach dieser Richtung hin gezeigt, so würde die bayrische Regierung trop ihrer Bedenken der Berufung zustimmen. Allein auch die Ge richte und Staatsanwalte anderer deutscher Staaten haben fich Dagegen ausgesprochen. Die öffentliche Meinung, auf welche die bayerische Regierung großen Werth legt, hat ebenfalls zu einer Menderung des bisherigen Buftandes teinen Anlaß ge geben. Der Koftenpunkt ist für die bayrische Regierung nicht ausschlaggebend, ja überhaupt nicht von Gewicht, denn fie steht auf Seite derjenigen, welche als Instans nicht die Straf fammern bei den Landgerichten, sondern bei den Dber Landes gerichten will, eine Renstruktion, die unter allen Umständen Theurer zu stehen kommt, als die Berufungsinstanz bei den Landgerichten.
Röniglich württembergischer Bundesbevollmächtigter v. Schmid erklärt, daß er sich im Wesentlichen den Ausfüh rungen des Borredners anschließen tann. Man hat auf die Berufung gegen die Urtheile der Schöffengerichte hingewiesen. Aber bei der Unvollkommenheit der Besetzung dieser Instanz und bei bei dem Ausschluß einer Voruntersuchung wird die Berufungsinstanz hier zu einer Nothwendigkeit. Auch war es für bie Einführung der Berufung gegen die Ur theile der Schöffengerichte von Bedeutung, daß die Konftruktion der Berufungsinftans hier nicht au Schwierig. teiten führte. In Württemberg war die Berufung schon mit der Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1869 eingeführt. Welche Wahrnehmungen haben wir nun in dem Dezennium bis 1. Ottober 1879 gemacht? Es find feinerlei Mißfände hervorgetreten, feine nambasten Klagen find in der Breffe laut geworden. Dagegen ist durch eine Erfahrung fonstatirt, daß fämmtliche Borfigende der Straflammern fich dahin aussprachen, es habe der Ausschluß der Berufung in feiner Weise zu Be Denten Veranlaffung gegeben. Auch ein hervorragender Rechis anwalt hat sich dahin ausgesprochen, daß die Wiedereinführung lein Fortschritt sondern ein Rüdschritt sei. Die Wünsche nach Wiedereinführung der Berufung werden zurückgeführt auf die Unvollkommenheit der Handhabung der Prozeßführung; allers bings ist das Ermittelungsverfahren nicht genügend. Auch wird eine zu große Spatsamteit beobachtet in der Anordnung der geschaffen wird, so werden die Klagen über die Beseitigung der Voruntersuchung und Vertheidigung. Wenn hier Remedur Berufung bald verschwinden.
Geb. Regierungsrath von 2enthe: Jm Rommissions. bericht ist darauf hingewiesen, daß in Breußen vom 1. Januar 1880 bis zum 1. Januar 1885 von Angefchuldigten 4577 Anträge auf Voruntersuchung gestellt find, von denen 4577 abgelehnt wurden. Daran ist der Sat geknüpft, daß von der Boruntersuchung überwiegend im Interesse der Anflage Gebrauch gemacht werde. Nun ergiebt fich aber, daß in dem Reich die Verhältniffe ganz ähnlich liegen. Im Jahre 1881 find im Reiche 1621 Anträge auf Boruntersuchung cestellt, abgelehnt, 1308, 1882 wurden 1339 Anträge geftellt, 1105 abgelehnt, 1883 wurden 1032 Anttäge gestellt, 848 abgelehnt, 1884 wurden 1157 Anträge geftellt, 1125 abgelehnt. Hier stellt sich uns also daffelbe Berhältniß entgegen. Es ist nichts, was zu Ungunsten Preußens spricht. Eine große Anzahl von Anträgen auf Ein leitung der Voruntersuchung wurde abgelehnt, weil der Antrag gestellt war, aus§ 199 der Strafprozeßordnung, und weil nicht erhebliche Gründe für die Einleitung der Boruntersuchung sprechen. Daraus ergiebt fich, daß der Antrag erst gestellt werden fann, wenn das Gericht die Entscheidung über die Er öffnung des Hauptverfahrens bereits getroffen bat, eine Voruntersuchung also nicht nicht mehr für nöthig hält, weil im Vorverfahren Alles geschehen ist, was die Unschuld des Angetlagten beweisen tönnte.
Um 4 Uhr die weitere Berathung vertagt bis Sonn. abend 12 Uhr.
Abgeordnetenhaus.
29. Sizung vom 26. Februar, 11 Uhr. Am Ministertische: von Goßler, v. Boetticher und Kommiffarien.
III. Jaheg
| tionssystem der schlimmsten Att.( Sehr richtig.) Entweder ter Staat verstaatlicht und nehme den Kommunen auch die Laften, oder aber man laffe den Kommunen auch ihr bisheriges Recht.( Beifall lints.)
Abg. Dr. Virchow : Die Motive des Gefeßes gehen von einem Bundesrathsbeschluffe vom 18. Juni 1885 aus, demju folge die Bestellung der Impfärzte durch die Staatsbehörde erfolgen, das öffentliche Impfgeschäft vorzugsweise den bes amteten ersten übertragen werden und die Remunerationen der Jmpfärzte der Bestätigung der Staatsbehörde bedürfen sollen. Darnach müßte man doch eigentlich einen solchen Be schluß uns mittheilen; es ist dies nicht geschehen. Wie kommt überhaupt der Bundesrath dazu, fich weiter mit der Ausfüh rung des Jmpfgefeßes in den Bundesstaaten zu befaffen? Ich fann dafür in meinem mangelhaft juristisch entwidelten Wiffen ( eiterkeit) feine Handhabe im Gefeße finden; noch viel w niger dafür, daß man gerade die Provinz Posen wie ein erobertes Land mit besonderen Maßregeln beglücken will. Die Motive find nicht ausreichend, um die Drinalichkeit zu er tennen, und ich halte so lange zurüd, bis die Regierung mit einem allgemeinen Gesetz erscheint, welches gestattet, das beste Aerztematerial für Ausführung des Impfgefeges überall zu fuchen, mag es unter Aerzten polnischer oder deutscher Nationalität fein.( Beifall links und im Zentrum.)
Abg. Fihr. von Schorlemer Alft: Meine Be denken find durch die Ausführungen des Minifters nur ver mehrt worden. Hat man eingesehen, daß es ein Fehler war, das Impfen freizugeben, so möge man ein allgemeines Gefes geben, aber nicht ein einseitiges, wie dieses, sonst kommt man nothwendig auf den Verdacht, es lägen politische Motive vor. Fehlt es an guter Lymphe, fo gebe man ein Geses, welches dafür sorgt. Seien Sie doch versichert, daß Sie durch eine solche Vorlage den Polonismus erst recht inflammiren.( Shr wahr im Bentrum und bei den Bolen.) Mir ist Eines febr bezeichnend, nämlich das Freudengeschrei der Wucherer und Jobber für all' diese Geseze. Meine Herren, ich glaube, die Leute wittern Morgenluft.( Beifall im Zentrum und bei den Polen . Heiterkeit.)
Das Gesetz wird, entgegen einem Antrage v. Schorlemer auf zweite Berathung des Geseges im Plenum, an die für die beiden Schulgesete gewählte Kommission verwiesen.
Nunmehr wendet sich das Haus zur ersten Berathung des Gesezentwurfs, betreffend die Errichtung und unterbaltung von Fortbildungsschulen in den Provinzen Westpreußen und Posen.
Abg. v. Meyer- Arnswalde: Die Temperatur der Vor lagen ist wie mir scheint, in Folge des unberechtigten Einmischens des Reichetages in diefe Angelegenheiten- teine besonders fühle, sondern nach Anficht Mancher sogar eine lei denschaftliche. Die Haltung der Regierung ist nach der Aeuße rung des Landwirthschaftsministers eine Defenfioe; das ist richtig, infofern die militärische Defensive fich durch die Attake äußert.( Heiterkeit.) Die Polen träumen von der Wiederher stellung des Bolenreiches; gegen Träume macht man doch feine Geseze!( Sehr richtig!) Die Polen haben den feindlichen Deutschen haben doch auch ihren richtigen Theil der Schulb Gegensatz zu den Deutschen wohl hervorgerufen; aber die daran zu tragen. Seit 10 oder 15 Jahren habe ich zahl lose Nörgeleten hier gehört, die einen sehr unerquide lichen Eindruck gemacht haben. Es find mitunter gang geschmacklose Dinge vorgelommen, wie z. B. die Aenderung der Drts- und Straßennamen. Ueber solche Nadelstiche ärgert man fich mehr als über einen tüchtigen Rolbenstoß in die Rippen.( Deiterfeit.) Meine praktischen Bedenken gegen die Bauernkolonisation werde ich bei der zwei en Berathung vor tragen. Die beste Kolonisation ist die Vermehrung des Fonds zum Anlauf von Domänen und Forsten; dafür find belannt lich im Etat 75 000. beam. 2 000 000 D. ausgeworfen. Der Minister Lucius hat fich gegen eine Erhöhung des Fonds ges wendet, weil damit der Preis des verläuflichen Landes steigen werde. Was wird erst bei der Bewilligung von 100 Millionen geschehen! Man solle kleine Domänen in Bosen kaufen und verpachten. Die Bauern- und Arbeitertolonisation dürfte bald in polnische Hände übergehen. Die Kolonisten werde man fuchen müffen, wie der reiche Mann im Evangelium feine Gäste. Die Fortbildungsschulen sind mir sympathisch, man würde damit die Sunahme der nur polnisch gebildeten Ersatzmannschaften verhindern. Aber die Sache wird nicht gehen. Wie viel Gendarmen wollen Sie noch anstellen, um die halb wüchstge Bevölkerung zum Echulbesuch anzuhalten? Das wird gerade sein, als wenn man eine Heerde Heufchrecken hüten wollte. heiterkeit.) Das ginge wohl, aber es geht nicht.( beiterleit.) Die Sache loftet noch dazu 200 000 Mt., also die Rente eines Kapitals von 5 Millionen! Wir haben wohl ganz vergessen, wie tief wir im Defisit figen. Mit Herrn v. Körber bin ich der Ansicht, daß wir in Westpreußen mebr evangelische Pfarrer brauchen, weil es an evangelischer Seelsorge fehlt. Das Geld dafür ist eher da. Wir haben von der in Aussicht gestellten Dotation der evangelischen Kirche noch nichts erhalten; wir werden gern bereit sein, der Provinz Posen diesen Fonds zum Theil abzutreten.( Beifall.)
Die erste Berathung des Gefeßes über die An. ftellung der Jmpfärste in der Brovinz Bosen wird fortgefest.
Abg. Dr. Graf( Elberfeld ): Es handelt sich hier in erster Linie um ein politisches Geses. Wer in Bofen eine polnische Frage leugnet, wird daffelbe ohne Rüdicht auf seinen materiellen Inhalt a limine ablehnen. Wer aber die Regierung bei ihren germanifirenden Bestrebungen unterflügen will, wird die Borlage als Vorläuferin eines allgemeinen Gefeßes fachlich prüfen. Es ist zu bedauern, daß die Regierung diese fachlich prüfen. Es ist zu bedauern, daß die Regierung diese
gebaut wird, bereits unter der Seuche gelitten. Damit schließt die Dieluffton. Beide Anträge sowie die Vorlage werden abgelehnt und die von der Kommission wichtige Angelegenheit nicht getrennt von der Bolenfrage für beantragte Resolution wird angenommen.
Das Bufatablommen zum Weltpoftver trage von 1878 wird in dritter Lesung ohne Debatte ge
Es folgt die Fortsetzung der dritten Berathung des GefeßEntwurfs, betr. die Bürgschaft des Reichs für die Binsen einer egyptischen Staatsanleihe,
welchem die Kommission die verfassungsmäßige Buftimmung zu ertheilen beantragt.( Ref.: Witte.)
mit
die ganze Monarchie behandelt hat. So muß man fich mit der Regelung der wichtigen Impffrage für eine Broving be gnügen. Bei der verantwortlichen Stellung der Staatsregie rung für die Durchführung der Swangsimpfung erwächst ihr die Pflicht einer sorgfältigen Ueberwachung des Impfgeschäfts. So rechtfertigt fich auch der Erlaß dieses Gesetzes. Ueber die Festlegung der Jmpfbezirke ist in der Vorlage nichts gefagt. Ich beantrage, das Geses einer Kommiffion zu überweisen. ( Beifall.) bg. Rantal: Dieses Gesetz gehört zu den Ausnahme
bg. Radé( Bentrum) wünscht eine Erklärung bes Bundesrathes, daß es sich hierbei wirklich um hohe politische gesegen gegen die Polen . Man sollte meinen, daß die Polen Interessen bandle, oder doch, daß die deutschen Steuerzahler in teiner Weise materiell durch die Vorlage geschädigt werden fönnten; sonst muß er gegen die Borlage fimmen, die darauf,
großer Mehrheit angenommen wird. Einige Zentrums mitglieder stimmen dagegen.
in Bosen fich der Impfung widerseßer oder daß die dortige Lymphe nicht gut wäre und eine brandenburgische oder pommersche Lymphe eingeführt werden soll. Impfen polnische
Merzte vielleicht deutschen Kindern polnische Gesinnung ein? Haben fie hochverrätherische Gesinnungen? Warum fchließt denn die Regierung Westpreußen und die Kafubet aus? Diese Vorlage enthält eine Beleidigung für die polnischen Aerzte und die Kreisstände und entspricht gar nicht den Wünschen der deutschen Bevölkerung Bosens und der deutschen Aerzte. Nennen Sie diese Maßregel wie sie wollen, politisch oder national, für uns ist fie ein Ausnahmegeset.
Ga folgt die zweite Berathung des Gesezentwurfes, be= treffend die Einführung der Berufung gegen bie Urtheile der Straflammern auf Grund der Borschläge der Rommission, welcher seinerzeit der Antrag Reichensperger über denselben Gegenstand überwiesen war. Es sollen danach bekanntlich bei den Landgerichten besondere Straf. berufungstammern gebildet werden, die in der Belegung von fünf Mitgliedern über die Berufung in Straffammerfachen ent fcheiben, während die Straflammern selbst fortan nur mit drei sein, Richter erst recht nicht, Staatsanwalte auch nicht, Aerate Richtern besetzt sein sollen.
Nachdem der Referent Abg. Spahn die Beschlüsse der Rommiffion empfohlen, erhält das Wort ber
Bayrische Bundesbevollmächtigte v. Kastner: Der Bun deBrath hat, wie Ihr Bericht ausweist, die Widereinführung Der Berufung abgelehnt, weil nicht dargethan fet, daß die Berufung das geeignete Mittel sei, um den beim Strafver fabren hervorgetretenen Uebelständen abzuhelfen. Das war nicht der einzige Grund. Es tam hinzu, daß die Berufung mit dem Grundfaß der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit des Verfahrens unvereinbar sei. Die überwiegende Mehrzahl der von den Berichten und Staatsanwaltschaften abgegebenen But. aten hat den Nachweis geliefert, daß auch die in Ich fann fagen hätten ftch
Der Praxis nicht
rechtfertigen.
gemachten Erfahrungen diese
Reuerung
Abg. Dirichlet: Ich stehe dieser Vorlage womöglich noch unsympathischer gegenüber, als den übrigen. Was sollen denn die Polen fest noch thun? Grundbefizer sollen fie nicht
auch nicht, nicht einmal Chauffee- Arbeiter, dann machen sie den deutschen Arbeitern Konkurrenz. Wie steht es denn überhaupt mit der polnischen Agitation der Aerzte und Rechtsanwälte? Oft gilt schon der Ausdruck seiner politischen Meinung und die Ausübung seiner politischen Rechte für Agitation. Wer soll denn diese Rechte verireten, wenn nicht diejenigen, welche das Vertrauen ihrer Mitbürger haben? Etwa die Landräthe! Der Reichsfangler meinte, nur die Grundbefißer wären die Schlim men, nicht die Bauern und der Mittelstand. Dieser hat fich nun auch befieren Erwerbszweigen zugewandt und damit zur Hebung der Kultur beigetragen. Es wäre unwirthschaftlich und fulturfeindlich, diesem Bürgerthum einzelne Berufsarten zu ver schränken. Es ist doch nicht Aufgabe der Aerzte zu germanifiren, sondern die Menschen gesund zu machen.( Buftimmung.) Wir stehen hier wieder vor einem Rorruptions- und Protel
Abg. v. augwis: Nach diesen Ausführungen thäte Herr v. Meyer am besten, dem Rathe des Herrn Stickert au folgen und freundlichst in seiner Nähe bei den Deutsch freisinnigen Blaß zu nehmen.( Große Heiterkeit links. Beifall rechts.) Es ist ganz unerhört, daß der Herr Abg. v. Meyer bier über den 100 Millionenfonds jezt nochmals und namentlich über die Verfaffungsmäßigkeit desselben zu sprechen für gut gehalten hat, bevor die Kommission fich mit der Sache beschäf tigt hat( oho! links), ich finde es unerhört, der Kommiffion die Weisung zu geben, fich nicht zu beeilen, und von dem ganzen Elend" zu sprechen, wo es fich um ein Bouquet Geseze handelt im allerhöchsten Staatsinteresse.( beiter teit lints; Beifall rechts.) Der Entwurf schließt fich eng an den§ 120 der Reichs- Gewe begefeßgebung an, auf Grund dessen auch die Arbeitgeber genöthigt werden tönnen, ihre Arbeiter zum Besuch der Fortbildungsschulen an zuhalten. Die einzigen Bebenten Inüpfen fich böchftens daran, ob es nöthig, sein müßte. für immer 200 000. jährlich zur Verfügung zu stellen. Jm Uebrigen find wir, wie gesagt, mit dem Entwurfe einverstanden.( Beifall rechts. Bischen lints und im Zentrum.)
Abg. v. Stablews i: Die Worte des Herrn Abg. v. Meyer waren die echten Worte eines preußischen fonservativen Edelmannes.( Beifall bei den Bolen. Widerspruch rechts.) Dem Konservativen geziemt Muth, nicht Feigheit.( Oho! rechts. Rufe: Bur Drdnung!)
Präfident Frhr. v. Heereman: Durch diesen Aus brud haben Sie, Herr Abgeordneter, den übrigen Konservativen implicite den Vorwurf der Feigheit gemacht. Ich rufe Sie deshalb zur Drdnung.( Beifall rechts.)
Abg. v. Stablewski( fortfahrend): Uns hat es wohl gethan, zum ersten Male von einem Konservativen zu hören: Wir haben den Kulturkampf fatt!" Das verliegende Gefes