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Beilage zum Berliner Volksblatt.

Nr. 50.

Parlamentsberichte.

Deutscher Reichstag .

56. Sigung vom 27. Februar, 12 Uhr. Am Tische des Bundesraths: von Schelling, von Kastner, Heerwart und Kommiffarien.

Eingegangen ift der Nachtragsetat für 1886/87 und ein Gefeßentwurf, betreffend die Ausprägung von Bwanzigpfennig ftüden in Nidel.

Die zweite Berathung des von Reichensperger eingebrachten Gefeßentwurf, betreffend die Einführung Der Berufung gegen Urtheile der Straflammern, wird fort gefet

Bevollmächtigter für Sachsen Weimar Staatsrath Doktor beerwart: Den geftrigen Darlegungen der Gründe, aus welchen die Mehrheit des Bundesrathes fich gegen die Ein führung der Berufung ablehnend verhalten hat, kann ich meinerseits nur vollständig beipflichten. Auch im Gebiet der thüringischen Gerichtsgemeinschaft ist ein Bedürfniß, gegen die Urtheile der Straffammern das Rechtsmittel der Berufung zu eröffnen, niemals herangetreten. Sowohl die Kollegialgerichte, als die Staatsanwaltschaften haben sich übereinstimmend das bin geäußert, daß die vorhandenen Garantien, insbesondere die Belegung der Straflammern mit fünf Nichtern, die Vor schriften im§ 261 und 266 der Strafprozeßordnung und die leichte Wiederaufnahme des Verfahrens vollständig ausreichen. Dazu kommt, daß die Beit, welche seit der Organisation von

1879

abgelaufen ist, doch in der That zu kurz ist, um diese

Frage zu einem Abschluß zu bringen und die getroffenen Ein richtungen schon jest wieder in Frage zu stellen. Für die von mir vertretenen Regierungen war aber noch der Gefichtspunkt vor ugsweise maßgebend, daß die Frage der Einfügung der Be ufung in das System der Rechtsmittel nicht isolirt erfolgen ann, sondern nur im Busammenhang mit einer allgemeinen Revision des Gerichtsverfassungsgesezes und der Strafprozeß ordnung. In dieser Auffassung, daß nur eine organische Re pifion der Rechtsmittel am Plage ist, tönnen sie durch die Vorschläge der Kommission nur bestärkt werden. Denn diese wollen offenbar in das bestehende System die Berufung nur äußerlich anbeften; fte scheffen mehr einen Nothbehelf als eine tann daher nur empfehlen, die Frage der Wiedereinführung sondern in organischer Weise bei einer später doch eintretenden allgemeinen Revision des Gerichtsverfassungsgesetzes zur Lösung zu bringen.

Abg. Reichensperger spricht sein Bedauern aus, daß die Mehrheit des Bundesraths die Berufung nicht wolle. Auch in den südd utschen Staalen, deren Vertreter fich hier so lebhaft gegen die Berufung erklärt haben, mache sich in der offentlichen Meinung ein bedenkliches Mißtrauen gegen die bestehende Strafrechtspflege und eine überwiegende Strömung u Gunsten der Berufung bemerklich. Der Abg. Marquardsen babe früher in Bayern genau den entgegengesetzten Stand. bunit wie heute eingenommen. Man möge doch auch nicht in doktrinärer Weise allzuviel Werth auf die strikte Durch brung der Prinzipien der Mündlichkeit und Unmittel barleit legen; in den Bivil und in den Strafprozeffen vor den Schöffengerichten, wo es eine Berufung gebe, habe man jene Brinzipien auch nicht absolut feftgehalten, sondern Den Bedürfnissen des praktischen Lebens mit gutem Erfolg Rechnung getragen. Er hoffe, daß der Reichstag den Ber blüffen der Kommission zustimmen und fich dann auch die Majorität des Bundesraths durch das Votum des Reichstags twas mehr als sonst imponiren lassen wird, well hinter dem elchstagsbeschlufe diesmal die preußische Regierung steht. Wenn auch der Kommissionsbeschluß vielleicht noch nichts Voll­tommenes biete, so möge man thn doch schon aus der Erwä gung nicht verwerfen, daß das unerreichbare Beffere der Feind des Buten fei.

Sonntag, den 28. Februar 1886.

etwas Neues geschaffen, sondern nur einen bereits feit 15 Jahren bestehenden Bustand aufrecht erhalten. Bereits die badische Strafprozeß Ordnung vom 1. Dt. tober 1864 fannte teine Berufung gegen Straflammers utheile, sondern lediglich eine Nichtigkeitsbeschwerde an den obersten Gerichtshof, und ich fann auch nach meiner eigenen Erfahrung bestätigen, daß diese Einrichtung in 22 Jahren nir gends erheblichere Mißstände hervorgerufen, und daß es bis vor ganz kurzer Zeit in Baden überhaupt eine Berufungsfrage gar nicht gegeben hat. Bis vor etwa 2 Jabren die Agitation 34 thren Gunsten im Reichstag hervortrat, ift fie weder in der badischen Preffe noch in der badischen Kammer überhaupt Ge genstand der Diskussion gewesen. Der Herr Vorrebner hat nicht übel Lust gezeigt, den Gegnern der Berufung Doktrinas rismus vorzuwerfen und sich und die Anhänger der Berufung als Männer zu bezeichnen, die ihre Argumente aus dem vollen Leben der Praxis schöpfen; in Baden liegt die Sache genau umgekehrt, dort ist die Proris gegen die Berufung und die vorwiegend doktrinäre Anschauung verlangt fte. Der Borredner wirft wiederholt seinen Gegnern boktrinäre Schablone und An­schauung vor, über die Gutachten der Gerichtshöfe und Staats­anwaltschaften, die doch am ehesten in der Lage find, aus der praktischen Erfahrung fich ein Urtheil au bilden, geht er leicht hinweg. Nachdem die Gerichtshöfe in Baden sich einstimmig gegen die Wiedereinführung der Berufung ausgesprochen haben, barf ich Sie namens der badischen Regierung bliten, die Kom­misstonsbeschlüsse nicht anzunehmen.

Abg. Hartmann: Ein Theil der Konservativen ist für die Berufung, ein anderer, zu dem auch ich gehöre, meint zwar ebenfalls, daß in unserer Strafrechtspflege nicht Alles so ist, wie es sein tönnte und sollte, hält aber die Berufung nicht für das richtige Mittel zur Abhilfe und sucht die Besserung in der Vermehrung und Verstärkung der Garantien für eine richtige Urtheilsfindung in erster Instanz. Der Hedner, dem die Berufung mit dem mündlichen Verfahren und der freien Beweißwürdigung unvereinbar erscheint, beruft sich auf die guten Erfahrungen, die man in Sachsen mit der früheren Strafprozeßordnung gemacht, welche vierzehn Jahre hindurch in Geltung war, und ebenfalls eine Berufung nicht tannte. Insbesondere tönnten die einzelnen Landesjuftigverwaltungen viel thun, um eine gute Rechtsprechung in erster Instanz zu garantiren und in die ganze Strafrechtspflege wieder den rich tigen Geist hineinzubringen. Für eine generelle Revision der Reichsjuftizgesetzgebung sei der Seitpunkt noch nicht gelommen; später werde man vielleicht eine solche Revision mit Erfolg vornehmen können. Die Berufung fei auch namentlich deshalb bedenklich, weil fie leicht zu ungerechten Freisprechungen führen fönne, die ebenso schlimm seien, wie ungerechte Berurthei lungen.

Abg. Traeger bebauert, daß immer, wenn es fich um juristische Fragen handle, auch wenn fie wie die heutige, von allgemeinſter und tiefgehendster Bedeutung sei, alle Nichtjuristen sich, wenn nicht verpflichtet, so doch veranlagt fühlten, den Sigungen fern zu bleiben und bann das Gesezemachen den Juristen allein zu über­laffen, die fich doch durchaus nicht immer als die besten Geset geber bewährt haben.( Sehr richtig!) Der Redner empfiehlt feinen und Mundels Antrag, wonach die Berufung gegen die Urtheile der Straflammern nicht, wie Reichensperger und die Kommission es wollen, vor besonderen Berufungslammern der Landgerichte, sondern vor den Oberlandesgerichten verhan belt werden soll. Daß der gegenwärtige Buftand auf die Dauer unbaltaar set, folge schon aus der großen Rechtsunficher heit, die beim Mangel der Berufung gegen die Straftammer­urtheile die Vorschrift des§ 75 des Gerichtsverfassungsgesetzes zur Folge habe. Dieser gebe nämlich den Straflammern der Landgerichte die Befugnis, sehr zahlreiche und besonders häufig im praktischen Leben vorkommende Kategorien von Straffällen nach Belieben entweder selbst zu entscheiden, oder fie den Schöffengerichten, zu deren Kompetenz diese Fälle an und für fich nicht gehören, zu überweisen. Von dieser Befugniß werde auch sehr häufig Gebrauch gemacht; und da trete denn der Fall ein, daß in ganz anolog liegenden Straffachen das eine Mal, wenn die Ueberweisung an das Schöffengericht erfolgt, der Angeklagte noch das Rechtsmittel der Berufung hat, das andere Mal, wenn die Strafkammer selbst das Ers fenntniß fällt, dem Angeklagten tein Rechtsmittel mehr Diese grobe Ungleichmäßigkeit, die besonders das sei, Vertrauen in Die Strafrechts

Bevollmächtigter für Baden, Frhr. von Marschall: Auch die badische Regierung ist eine Gegnerin der Berufung, nimmt durchaus dieselbe Stellung ein, wie die bayrische und württembergische, hat im vorigen Jahre im Bundesrath so vo wieder aufzugeben. Die Verhältniffe in Baden liegen wie in Bürttemberg, nur daß in Baden die jest so heftig angegriffene Einrichtung schon einige Jahre länger besteht als dort. Die zustebt. Heighsjuftizgefege haben in dieser Beziehung bei uns nicht geeignet

Berliner Sonntagsplanderet.

R. C. Das Schellengeläute der Schlitten ist längst verklungen, auf den glattgefegten Straßen, durch welche de

erwarten, der ihnen wenigstens die Wohlthat der freien Be­wegung gestattet!

Winter ist es troßdem immer noch, bitterer, falter, grimmiger zum Kauf anbieten?

Winter.

bleibt länger draußen, als es durchaus nöthig ist, Alles sucht ben wärmenden Ofen auf. Aber dennoch bieten heute die Straken Berlins einen lehrreichen Anblid. Wie vielen Leuten begegnet man nicht, die mit einem dünnen, faden scheinigen Röcklein bekleidet, die blaugefrorenen Hände in den Hosentaschen, durch die langen, einförmigen Straßen laufen, als ob sie irgend etwas zu versäumen fürchten, bennoch, würde man ihnen folgen, so würde man bes merken, daß sie planlos umherirren, daß fie fich nur Bes wegung machen, um die erstarrenden Glieder zu erwärmen;

Es ist die Jahreszeit der fliegenden Eile, Niemand

und

Das ist das Berliner Leben, wie es weint. Wer achtet auf jene unglücklichen Geschöpfe, die uns Abends mit vers flammten, unbeweglichen Fingern alle möglichen Gegenstände zum Rauf anbieten? Wenn der wüthende Nordost mit feinen langen, regelmäßigen Stößen, die wie Sensenhiebe bis in unser innerstes Mark bringen, um die Winkel und Eden der Straßen pfeift, dann erreicht den verspäteten Wan­berer ziemlich häufig die mit bebender Stimme vorgetragene Bitte: Kaufen Sie mir doch ein Sträußchen Veilchen oder ein paar Apfelfinen ab!" Ein flüchtiger Blid man sieht ein blaffes, schlecht genährtes Kind, in ein dürftiges, abge­tragenes Euch gehüllt, die steifen Finger frampfhaft unter der Schürze zufammengeballt, den Korb am Tragtiemen um ben Nacken faufen Sie mir etwas ab!" Es ist ein Standal," brummt der Passant in Anbetracht des jugend­

die Angst, das lähmende, beängstigende Gefühl der gezwuns lichen Alters der fleinen Verkäuferin; damit glaubt er bann

genen Unthätigkeit treibt sie unaufhalifam vorwärts- es ist dieselbe unfruchtbare, nervöse Beweglichkeit, welche wir an eingesperrten Raubthieren so häufig beobachten können. Jawohl, eingesperrt find sie in der Freiheit,

in jener

grausamen,

Freiheit,

bie

aber Alles gethan zu haben, was zur Bethätigung seines mitleidigen Herzens gehört. Er eilt vorüber, er denkt nicht baran, etwas zu kaufen, es wäre unerhört, wenn er bei der Rälte den wärmenden Ueberzieher öffnen sollte, um einen armfeligen Nickel hervorzusuchen. Es ist ihm einfach zu Vielleicht kauft der Nächste etwas. Inzwischen aber weht ein Wind über die Veilchen, der wilde Wind des Winters, er macht sie erstarren mit seinem brutalen Hauch, und er entführt ihren lieblichen Duft vielleicht zugleich mit den bitteren Thränen des armen Kindes, Beilchenduft

bem augenblicklich überflüssigen Menschen mit hartem talt. Achselzucken die Erlaubniß ertheilt, zu verkommen, unterzugehen, zu verenden. Die Reservearmee, jene auf Inattivität gefeßten Soldaten der Arbeit sind es, die heute in Massen das Pflaster der Reichshauptstadt bevölkern, aber Leute, die ohne ihr Verschulden unglüdlich sind, durch die Rosenblüthen. Wer tann es wissen, in welcher Gemüthsverfassung alle diese Straßen irren, wie viele von ihnen mögen Abends nicht

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III. Jahrg

pfleger zu erschüttern, mache allein schon die Einführung der Be rufung gegen die Straflammerurtheile nothwendig. Daß auch die Garantien für eine gute Urtheilsfindung in der ersten Instanz vermehrt werden müffen, gebe er dem Abg. Hartmann zu. Die Berufung gegen Urtheile von Landgerichten wieder vor den Landgerichten verhandeln zu laffen, wie Reichensperger wolle, empfehle fich deshalb nicht, weil die Kollegialität der Richter an den Landgerichten darunter erheblich leiden werde, und weil das Publitum es nicht werde verstehen können, daß ein und dasselbe Gericht in zwei Instanzen entscheide. Deshalb habe er als zweite Instanz für die Strafsachen der Land gerichte die Oberlandesgerichte vorgeschlagen, an denen sich die füchtigsten richterlichen Kräfte befänden. Finanzielle Bedenken dürften dabei nicht in Betracht tommen, wo es fich darum handelt, Deutschland den Charakter eines Rechtsstaats zu wahren. Uebrigens habe sich in der Kommission auch der Vers treter der preußischen Regierung wesentlich in demselben Sinne geäußert.

Staatssekretär v. Schelling stellt die legte Bemerkung des Borredners dahin richtig, daß keiner der Vertreter der preußischen Regierungs namens derselben in der Kommission Stellung genommen habe. In Bundesrath habe Breußen fich für die Bildung der Berufungslammer bei den Land­gerichten erklärt.

Abg. v. Buol stimmt im Wesentlichen mit Hartmann überein, steht aber der Berufung noch etwas freundlicher gegen über, als dieser.

Abg. Pfafferott befürwortet sein Amendement, daß Zivils, Straf- und Strafberufungslammern in der Befezung von nur drei Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden ent scheiden sollen.

Abg. Betel( nat. lib.) hält die Berufung gegen die Ur theile der Straflammern für bedenklich, und beftreitet jedes Bedürfniß zu einer Aenderung der Reichs Justizgefeße in dieser Richtung.

Abg. Nintelen spricht sich übereinstimmend mit Reichensperger aus.

Um 4 Uhr wird die Verhandlung wiederum abge brochen.

Nächste Sigung Mittwoch, 2 Uhr.( Vorlagen, bes treffend die Bellulofebrilen, Nachtragsetat, Ausprägung von 20. Bfennigftüden, Wahlprüfungen. Der Präfident beabsichtigt, Die erste Lesung der Branntweinmonopol. Borlage auf die T.D. am Donnerstag zu seßen.)

Abgeordnetenhaus.

30. Situng vom 27. Februar, 11 Uhr. Am Ministertische: Ma y bach und Kommissarien. Huf der Tagesordnung steht: erste Berathung des Geset entwurfs, betreffend die Erweiterung und Vervollständigung des Staatseisenbahn­nezes und die Betheiligung des Staates bet mehreren Privateisenbahn Unterneh mungen.

Bum Worte melden fich 29 Redner, 17 gegen, 12 für die Vorlage. Abg. Jacobs( Landsberg ) bittet, in die nächsten Ge­lundärbahnnete eine Linie Meseriß- Schwerin- Landsberg auf zunehmen.

Abg. Lehmann steht der Vorlage sympathisch gegen über, bedauert aber, daß die Rhein proving nur mit zwet Bahnen bedacht ist. Vor Allem sollte die Fortsetzung der Eisenbahnlinie von Trier nach Hermesteil in Erwägung ges zogen werden.

Abg. Meyer( Breslau ) weift darauf hin, daß zur Bes gründung der projektirten Bahnlinie Teutschenthal- Salzmünde auf die Buckerfabrit in Benkendorf und die Kalföfen in Cölme hingewiesen ist. Aber Benkendorf, das an dieser Bahnlinie liegt, befist keine Suderfabrik und die Kalföfen in Cölme brennen nicht mehr. Es wäre überhaupt richtiger, Salzmünde an Halle anzuschließen.

Abg. Eberty weist darauf hin, daß der Bau einer Eisen bahnlinie Hirschberg- Böhmische Landesgrenze schon vor langer Beit in Erwägung gezogen sei, ohne daß er bis jest zur Aus­führung gelangt wäre.

Abg. Dizem ersucht um Fortsetzung der Linie Triers Hermesfeil und um eine Verbindung der Rhein - Nahebahn mit den pfälzischen Bahnen.

können, heute der Basall einer unzufriedenen, enttäuschten Menge, die jest Kreuzige" rufen möchte, wo sie früher " Hosiannah" schrie. Das ist Herr Stöcker, der ramponirte Hofprediger. Der Irrthum muß bitter sein für einen auto­fratischen Mann, wenn er merkt, daß er ein stumpfes Werkzeug in der Hand eines Andern gewesen ist, baß er sich hat brauchen lassen, und daß er achtlos bei Seite geworfen wird, sobald er feine Schuldigkeit gethan hat. In die Rumpelfammer, in die Vergessenheit mit ihm, dem einst so Vielgepriesenen; ein Glück für ihn, daß der talte Waffers strahl ihn noch während einer milderen Jahreszeit traf, heute wäre Herr Stöcker wahrscheinlich zum Eiszapfen erstarrt, und es hätte gewiß recht lange gedauert, bis für ihn bie Frühlingssonne mit ihren wärmenden Strahlen erschienen wäre, die ihn aufgethaut hätte. Darauf hätte er warten können, bis sein urgermanischer Rörper die Hautfarbe unferer vielgeliebten Landsleute aus den Sandlöchern von Kamerun angenommen hätte.

So schwindet der Ruhm der Welt bahin. Herr Stöder scheint aus der Mode gekommen zu sein; der frisirte Pöbel Berlins hat sicher auch seine Launen. Der Geschmack scheint in dieser Beziehung zu wechseln wie die Haartrachten der des heute Herrn Hofpredigers: bis Gefolgschaft ins Benid gescheitelt, morgen geniale Rünftler= loden. Heute Stöder, morgen Pickenbach man heute wird, kann heute natürlich übermorgen sein noch nicht wissen. Gespannt wird keiner darauf sein, fo wenig gespannt, daß die Seitungen es nicht einmal der Mühe

was

man sieht sie nicht oder man will sie vielleicht nicht sehen. und Kinderthränen; was fümmert es den Wind, was er für werth halten, Berichte von den frommen Bierreben des

vor sich hinjagt, ihm ist es gleichgiltig, ob Straßenstaub ob Ja, die Rälte tödtet und lähmt Alles. Was noch vor

Herrn Stöder zu bringen. Das ist immer das erste 3eichen des Anfanges vom Ende, hoffen wir, daß der Mummen Schanz für alle Beiten vorbei sei. Den Mummenschanz, den

wiffen, wo sie ihr müdes Haupt niederlegen sollen, wie viele furzer Zeit unter den erwärmenden, fruchtbringenden Strahlen Fasching überholt der Frühling, das ist ein ewiges Gesetz

von ihnen mögen mit zusammengezogenen Gliedern unter irgend einer Brüde, einem Hausflur, auf einem ohne Auf

einer Gnadenfonne luftig grünte und blühte und üppig ins Kraut schoß, das liegt heute verödet wie ein tables Stein "

der Natur und jedes Kind kennt es; die Reaktion hat ihre Kanevalszeit hinter sich, und hierauf folgt freudige Früh

ficht gelaffenen Wagen, vielleicht in der Umgegend auf einem feld, auf welchem niemals ein lebensfähiger Halm sproßte. lingsstimmung des Geistes und der Wahrheit. Den alters

Düngerhaufen schlafen, wenn man eine todähnliche Erstars

"

Ach wie bald schwindet Schönheit und Gestalt

brennender Sehnsucht mögen sie den nebligen, kalten Morgen da meinte mit einer Handbewegung die Welt reformiren zu tung überhaupt noch schlafen" nennen kann. Mit wie noch vor Monaten ein gebietender, allgewaltiger Herr, der

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schwachen, winterlichen Händen einer hinfintenden Beit entfinkt bas Szepler, der kraftstrogende, blühende Frühlingsknabe einer neuen Zeit wird es ergreifen und nicht wieder fallen laffen.