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Nr. 53.
Beilage zum Berliner Volksblatt.
Der politische und wirthschaftliche
Liberalismus
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fo tönnte man wohl einen Abschnitt aus dem ersten Rapitel bon Herta's aufsehenerregendem Werke: Die Ge. Se Arbeitsfahr der sozialen Entwidelung", überschreiben, den wir hier mittheilen wollen.
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Donnerstag, den 4. März 1886.
Gleichberechtigung führen muß. Die politische Emanzipation| lomme, fich entschuldigen möge. Das wurde ihm bewilligt;
mar blos der erste Schritt, der allein aber die Voraussegungen schuf, auf die geftüßt die ferneren voll. bracht werden müssen. Jenes Geschlecht, welches die Revolutionen des vorigen Jahrhunderts vorfanden, mußte zur Freiheit erzogen werten, und es ist im Wesen der Sate begründet, daß die politische Erziehung früher vollendet war, als die wirthschaftliche. Wer nicht Gegenstand der Ausbeutung sein, wer nicht zu Nutz und Frommen Dritter arbeiten will, muß selbstständig produziren, und es wäre arbeiten will, muß selbstständig produziren, und es wäre Wahnsinn gewesen, von einem vieltausendjähriger Sklaverei noch gar nicht entwachsenen Geschlechte die Fähigkeiten selbstnoch gar nicht entwachsenen Geschlechte die Fähigkeiten selbst ständiger Produktion zu erwarten. Diese laffen sich nur allmälig und mühsam erlernen, es muß dazu eine Organisation der Arbeit erst gefaffen Organisation der Arbeit erst gefaffen werden, und zwar geschaffen im Wege organischer Entwidelung.
Es ist also richtig, daß der Liberalismus noch nicht erfüllt hat, was er versprach, daß er der Menschheit die volle Freiheit und Gleichberechtigung noch nicht zu geben vermochte; ebenso richtig ist, daß Jene dem menschlichen Fortschritte einen schlechten Dienst erweisen, welche, die bisherige Unfruchtbarkeit dieſes Bringips auf wirthschaftlichem Gebiete verkennend, die menschliche Entwic lungsgeschichte mit der heutigen Gesellschaftsordnung gleich sam für abgeschlossen halten. Trotzdem ist der Liberalismus nicht, wie seine Gegner von rechts und links behaupten, ber folossalste Irrthum, den die Menschheit jemals begangen, fondern die gewaltigste That, von deren Früchten noch tommende Jahrtausende zehren werden. Die Entwickelung der wirthschaftlichen Gerechtigkeit aus der politischen Freiheit wird den Einklang zwischen Prinzipien und Thatsachen wieders herstellen, der Menschheit an Stelle der verloren gegangenen neue Ideale geben.
Parlamentsberichte.
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III. Jahrg
die Präsenzliften find geführt worden; und wer immer au denen gehört hat, die am seltenften zugegen waren, war der bg. Kayfer.( Beiterleit.) Er war oft auch in Sigungen ab wesend, wo er korreferent war, fo erst wieder einmal ganz vor Kurzem, und ba hat er sich auch nicht einmal entfchuldigt. Ich proteffire gegen die Redensart Abschlachtung der Betitionen". Die Petitionen find in der Kommission stets sehr gründlich berathen worden; und wenn irgend etwas zweifelhaft war, haben wir einen Regierungstommiffar zugezogen. Herr Kayser fann das natürlich nicht wiffen, da er eben nur selten da war. ( Seiterleit.) Was er heute sagte, war nur eine Dellamation für das Land, keine Rede zur Sache.( Lebhafter Beifall.)
Abg. Kayser: Diese Behauptungen entsprächen nicht den Thatsachen, wie eine einfache Einsicht in die Protokolle ergeben werde. Gerade Lipfe habe oft verhindert, daß Petitionen im Blenum erörtert wurden, da er verlangte, daß nur gut aus gearbeitete an das Haus gelangen sollten. Es könnten doch nicht alle Betenten ausgebildete Juristen sei.
Abg. Rickert fordert Kayser nochmals auf, feßt einen Antrag zu stellen, in dem gefagt ist, welche der Betitionen, um die es fich heute handelt, er im Plenum erörtert sehen will. Für die nöthige Unterstützung dieses Antrages werde er sorgen. Wenn Kayfer einen solchen Antrag nicht stellt, so sei zu fons
flatiren, daß er die Beit des Hauses in ganz rücksichtsloser Weise
in Anspruch genommen hat.( Sehr richtig!)
Nachdem auch Windthor ft fich im Sinne Riderts und Meyers ausgesprochen, beantragt Abg. Kayser zwei von den Bettionen, welche die Kommiifton für nicht geeignet zur Benorberathung hält, und welche die Vermehrung der Bahl örtern, und sie dem Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überder Reichstagsabgeordneten verlangen, im Plenum zu er
weisen.
Einst war wirthschaftliche Ungleichheit, bie Ausbeutung der großen Maffen durch eine Anzahl Bevorrechteter, bewußt das Grundprinzip jeder staatlichen und moralischen Ordnung; gleichviel, welcher politischen Auffassung die Staaten des Alterthums und Mittelalters gehuldigt haben mochten, der Grundsatz, daß die Menschen von Natur aus nicht aleich seien, daß es Bevorrechtigte und Barias gebe, war Allen gemeinsam, und sie unterschieben fich höchstens durch die Methode von einander, nach welcher zwischen Bevorrechteten und Hintangesetzten, zwischen Herren und Beherrschten die Grenzlinie gezogen war. Demokratisch nannte man nach damaligen Begriffen jenes Staatswesen, in welchem ganze Boltstlassen an der Herrschaft und an der Ausbeutung theilnahmen; aristokratisch dasjenige, in welchem bie Bahl der Herren im Verhältnisse zu jener der Beherrschten gering war. Seit der großen französischen Revolution ist die absolute Gleichheit vor dem Gesch zur prinzipiellen Rechtsüberzeugung aller sivilifirten Staaten geworden, ja man förnte fagen, daß kaum jemals zuvor eine neue Idee so vollständig triumphirt habe, wie diese. Aber dieser Anerkennung des Prinzips steht die Unfruchtbarleit beffelben im praktischen Leben gegenüber. Die unbedingte Gleichheit vor dem Gesetze geht Hand in Hand mit einer Ausbeutung der arbeitenden Klassen, die sich in wirthschaftlicher Beziehung nur der Form, nicht dem Wesen nach von der antiken Sklaverei oder von der mittelalterlichen Hörigkeit unterscheidet. Während also in den Staaten bes Alterthums und Mittelalters das herrschende Rechtsprinzip mit dem praktischen Leben in vollem Einklange fich befand, gähnt jest zwischen Theorie und Praxis eine Kluft, wie fie niemals zuvor zwischen den Ideen und zwischen den Thatsachen einer ganzen Welt ähnlich bestanden hatte, und das Merkwürdigste dabei ist, daß dieser unerhörte Gegensatz zwischen Theorie und Praxis unserem aufgetlärten Beitalter lange Zeit gänzlich verborgen geblieben ist. Die besten, edelsten, freifinnigsten Männer glaubten ein Jahrhundert hindurch beinahe ausnahmslos und glauben größtentheils heute noch, daß die Freiheit und Gleichheit aller Menschen dadurch zur Thatsache geworden sei, daß den Maffen bas politische Stimmrecht, die Gleichheit vor der Justiz und das Recht gewahrt wurde, über ihre Per son nach Gutbünken zu verfügen. Es ist nicht gar lange her, daß man ernstlich darüber nachzudenken be ginnt, ob denn mit all' diesen an sich ganz werthvollen Rechten Demjenigen gebient sein könne, dem die Ausübung bes ersten und wichtigsten aller Menschenrechte, nämlich des Rechtes, zu leben, verweigert ist. Jetzt erst beginnt man sich wieber daran zu erinnern, daß der Mensch ein Wesen fet, welches nicht blos geistige und politische, sondern auch törperliche Bedürfnisse habe, ja daß die letzteren, als die unabweislichsten und bringlichsten, auch die wichtigsten von allen seien. In einer Gesellschaft, wo mit Ausschluß ber athmospärischen Luft Alles seinen Eigenthümer gat, in der Bedürfnisse und Gewohnheiten entstanden find, die ohne Eigenthum, ohne den Schatz von Renntnissen und Arbeitsbehelfen, die aus der Vers gangenheit aufgestapelt wurden, gar nicht befriedigt werden Abg. v. Köller bestreitet diese Behauptung; die Ges lönnen , in einer solchen Gesellschaft ist Freiheit und Gleich schäftsordnung fci richtig angewendet worden. Eingegan heit ein leerer Schall für Denjenigen, der vom Besize jener im gen find 13 000 Betitionen; die Beit, fie alle im Büter ausgeschloffen wurde. Plenum zu erörtern, hat doch weder das Haus noch der Abg. Kayser.
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Deutscher Reichstag.
57. Sisung vom 3. März, 2 Uhr. Am Tische des Bundesraths: von Boetticher, von Bronsart, von Schelling, von Burchard und Kommiffarien.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die Berathung der Petitionen, welche als zur Erörterung im Blenum nicht geeignet erachtet find.
Abg. Kayser( Soz.) legt Verwahrung ein gegen diese Abschlachtung von Petitionen en gros, welche das Betitions recht des Volkes illusorisch mache; die Landtage, speziell der preußische, widmeten ihnen mehr Sorgfalt, als der Reichstag , deffen Verfahren zwar nach der Geschäftsoidnung zulässig sei, aber mit diesem Berfahren sei seine Partei überhaupt nicht ein verstanden; denn eigentlich müßte über alle Petitionen im Plenum verbandelt werden.
Abg. Ridert wäre glüdlich, wenn er wüßte, was der Borrebner eigentlich bezweckt. Nach§ 28 der Geschäftsordnung müssen alle Betitionen im Plenum erörtert werden, bei denen bies von der Kommiffion oder von 15 Mitgliedern beantragt wird.( hört, hört!) Hat Herr Keyser einen solchen Antrag ge stellt? Nein! Wenn er ibn stellt, ist Rickert bereit, ihn zu unterstügen und die 15 Mitglieder zu stellen, um damit zu zeigen, daß von einer Waffenabschlachtung der Petitionen hier nicht gesprochen werden kann. Uebrigens werden die Petitio nen im preußischen Abgeordnetenhause genau so behandelt, wie im Reichstage.( Beifall)
Abg. Kayser behauptet, er habe früher öfter Anträge auf Erörterung von Belitionen im Plenum gestellt, aber ohne Erfolg, weil fie als Jaitiativanträge behandelt worden seien. ( Rufe: Nein!)
b. v. Bernuth erwartete von Rayfer einen Antrag auf Aenderung der Geschäftsordnung; statt deffen hat er nur ganz allgemeine Klagen vorgebracht. Er weiß also ent weder nicht, was er will, oder er will es nicht llar aus. sprechen.
Abg. Meyer( Halle ): Herr Kayser mußte nachweisen, daß die Geschäftsordnung in diesem oder jenem Falle verlegt fel, bann wäre Remedur geschaffen worden; oder er mußte die Abänderung der Geschäftsordnung beantragen, wenn sie ihm nicht genügt. So lange aber die jetzige besteht, müßen wir ihr gemäß verfahren. Wir find stets bestrebt, den Petitionen zu Ihrem Recht zu verhelfen, aber wir fönnen nicht die Zeit des Hauses mit der Erörterung unberechtigter Petitionen verderben.
In jenem Beitalter, wo genügsame Lebensfreude die Gemüther der Mersten beherrschte, fannte selbst der elendeste Bagant, beffen Schicksal es war, an irgend einer Waldesede hilflos zu verkommen, nicht jene bittere, unablässige Angst vor dem Hunger, die heute, wo die Mehrzahl der Menschen zu unausgefeztem Verzweiflungskampfe Segen ben Hunger verurtheilt ist, selbst Diejenigen nicht frei läßt, die im Ueberflusse schwelgen. Unser Beitalter ist vom Wahnsinn der Furcht vor dem Hunger be feffen. Man betrachte ben Millionär, dessen Bedürfnisse vielleicht gering find, der die 3insen seiner 3infen nicht ver zebren fann und der doch unablässig nach neuem Befige haftet und jagt, fich des Errorbenen nicht freuen kann, weil neuer Erwerb all' sein Sinnen und Trachten erfüllt! Was ist er, wenn nicht ein Wahnsinniger, der inmitten auf gehäufter Schäße zu verhungern fürchtet, und wo anders liegt die Quelle seines Wahnsinns, als in dem Schauspiele, das ihn rings umgiebt, in dem grauenerregenden Stoßen bringen, so hätten wir und Draugen seiner Mitbürger, denen das Hungergespenst wirklich an Leib und Leben geht. Man glaube auch nicht, baß hiermit eine Ausnahme gezeichnet ist; so allgemein ist der Wahnsinn, daß die wenigen gefund Gebliebenen als Sonderlinge verlacht werden. Wir Alle, unser Besig mag groß oder gering fein, zittern vor dem Elend, das unsere Brüder erwürgt, wir werden gepeinigt durch einen Instinkt, der gar nicht unser persönlicher, sondern der unseres Seitalters ist, beffen Quelle in Motiven liegt, mit denen wir persönlich wenig, vielleicht gar nichts gemein haben, unter deren Gewalt aber die überwiegende 3ahl der Beits Der moderne Liberalismus mit seinem Gleichheit und
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Gegensage politischer wirthschaftlicher Ungleichheit enthält alfo
gehen in jedem Jahre ſehr viele Petitionen ein, welche offenbar unllar find oder nicht zur Kompetens des Hauses ge oder rechtsträftige Urtheile angreifen oder wo die Be fenten den vorgeschriebenen Instanzenweg nicht innegehalten Wollten wir diese baben. alle vor bas das Plenum für Die berechtigten teine Beit mehr übrig. Gerade mit Rücksicht hierauf ist die die Geschäftsordnung gemacht; fie gründet fich auf Erfahrungen des preußischen Abgeordnetenhauses, wo man, ehe die Geschäftsordnung entsprechend geändert wurde, mehrmals schriftliche Berichte über Petitionen hatte erstatten müssen, die von offenbar geiftestranten Menschen her rührten. Wenn Herr Kayser über etwas flagen wollte, so wäre es höchftens, daß Fälle vorkommen, wo einzelne Mitglieder des Hauses nicht zur rechten Zeit anwesend find, wenn sie eine Sache fördern fönnten, und daß fie nachher ungerechtfertigte Beschwerden erheben.( Sehr richtig!)
Abg. Kayser erflärt nochmals, daß seine Bartel mit dem üblichen Modus der Erledigung von Petitionen nicht einver standen sei, und wird eine Aenterung der Geschäftsordnung, die er übrigens sehr gut fenne, f. 3. beantragen. Die An spielungen auf seine Berson tamen ihm geradezu fomisch vor. Die Entscheidung darüber, ob cine Betition ungerechtfertigt sei,
Nachdem Ridert darauf aufmerksam gemacht hat, daß das Haus vor der Erörterung im Blenum doch nicht wiffen tönne, ob es die Petitionen aur Berücksichtigung empfehlen tönne, wird über den letteren Eaß des Antrags getrennt ab geftimmt werden.
Abg. v. Röller: Herr Kayser hat gesagt, unsere An spielungen hätten einen Tomischen Einbrud auf ihn gemacht; er sollte doch so gefährliche Ausdrücke gerade in seiner heutigen Situation nicht brauchen; denn darüber wird im Lande nur cine Stimme sein, wer in der heutigen Diskussion die komische Figur gespielt hat.( heiterkeit und Beifall.)
11.
Da der Antrag Rayser von mehr als 15 Mitgliedern, A. von zahlreichen Mitgliedern der deutschfreifinnigen Partei unterstüßt ist, wird die Betitionsfommission über die beiden erwähnten Betitionen Bericht an das Plenum erstatten; der zweite Theil des Antrags wird abgelehnt. Die übrigen Betitionen werden dem Vorschlage der Kommission gemäß im Plenum nicht erörtert werden.
Bur ersten, event. zweiten Berathung steht darauf der Be schluß des Bundesraths, betr. die Aufnahme der Cellulose. fabriken in das Verzeichniß der einer besonderen Ge nehmigung bedürfenden gewerblichen Anlagen.
Abg. Ridert: Der Beschluß des Bundesraths ist durchaus zweckmäßig. Diese Fabriten bedürfen zweifellos der Ge nehmigung und vor Allem genauer Prüfung vor der Konzeffion. Die Umgegend von Danzig hat unter einer Bellulofefabrit fo zu leiden, daß an manchen Tagen der Bevölkerung die Luft zu athmen tergeht. Lider steht die Fabrit theils unter der Polizei des Stadt und theils des Landkreises, und es war bisher eine Abhilfe auf dem Wege des Verwaltungsstreitverfahrens nicht zu erreichen. Ich fürchte, daß, nachdem die Fabrit einmal ben steht, auch der Minister nicht wird Remebur schaffen tönnen. Die Sache schwebt noch in der höheren Instanz, aber im Wege der Gesetzgebung wird sich schwerlich etwas erreichen laffen. Um so nothwendiger ist es, dem Beschluß des Bundes raths zuzustimmen.
Staatssekretär v. Boetticher: Die Belästigungen, von denen der Redner sprach, waren ja wesentlich das Motio zu diesem Bundesrathsbeschluß. Ein Eingreifen der Polizei be ftehenden Anlagen gegenüber, welche Belästigungen für tas Publikum mit sich führen, ist doch iezt schon da zulässig, wo die Anlagen eine Gefahr für das Publikum in fich schließen. Jm Geltungsbereiche des preußischen Landrechts wenigstens und dazu gehört auch Danzig - hat die Polizei das Recht, die nöthigen Anstalten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherbeit und Ddnung und zur Abwehr bestehender Gefahren zu treffen. Das Recht dazu wird auch von den Behörden in vollem Umfange angesprochen. Quaestio facti ist allerdings immer, ob wirklich ein gefährlicher Bustand vorliegt. Das Haus genehmigt den Beschluß des Bundesraths auch in zweiter Berathung.
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Es folgt die erste Berathung des Nachtragsetats. 776 500. zur Errichtung eines sechsten Bivilsenats beim Reichsgericht, zur Erwerbung eines Grundstücks bebufs Errich tung eines Dienstgebäudes für das Patentamt und zum Aus bau des Dienstgebäudes Wilhelmplas Nr. 2 für die Zwecke des Reichsversicherungsamts, sowie des Reichsschaßamts.
Abg. Dr. Hamma cher beantragt, den Nachtragsetat der Ec Budgeifommiffion zur Prüfung zu überweisen. Er vermist in demselben eine Forderung für die projektirte physikalisch- technische Reichsanstalt zur Beförderung der eraften Naturforschung. Be fanntlich hat eine der bedeutendsten Autoritä en auf dem Ge biete der deutschen technischen Braris, der Geheimrath Siemens in Charlettenburg, für die Swede dieser Reichsanstalt etwa / Million zur Verfügung gestellt. Es hat nun in technischen Kreisen ein erklärliches Staunen hervorgerufen, daß für die Zwecke dieser Anstalt teine Forderung in diesem Nachtragsetat erschienen ist.
einen inneren Widerspruch, der auf die Dauer unmöglich dürfe nicht schon von der Kommission getroffen werden, sondern den ist, auch der Reichsoerwaltung am Herzen liegt. Wenn befteben tann. Deshalb aber ist es nicht minder falso, ihn müffe dem Plenum vorbehalten bleiben. zu verwerfen oder ihm die Schuld an der bestehenden wirthschaftlichen Ungleichheit in die Schuhe zu schieben. Das große Verdienst des Liberalismus ist es, die Nothwen bigkeit ber Gleichberechtigung zur Geltung gebracht zu haben; baß er sie nicht verwirklichte, ist nicht seine Schuld, ja es
Abg. Lipfe: Tem Abg. Kayfer ist von allen Seiten in der Petitionstommiffion, deren Mitglied er ist, die größte Berücksichtigung zu Theil geworden. Gleich als er hineinfam, hielt er eine große Rede, daß die ganze Sache anders behandelt merden müsse. Dann blieb er im vorigen Jahre den Sigungen meist fern, und in der erfien Sigung dieses Darauf an, daß eine Präsen liste der und daß jeder, der nicht
foll gezeigt werden, daß er den historisch einzig möglichen Jahres trug er darauf an, daß eine Präsenzliste der Beg einschlug, der in seinem weiteren Verlaufe zur vollen Mitglieder geführt werde
Staatsseltär v. Boetticher: Die Reichsverwaltung hat mit ganz besonderem Dank und mit ganz besonderer Freude die hochherzige Offerte des Herrn Geheimraih Werner Siemens angenommen, der aur Begründung einer technisch- physikalischen Reichsanstalt ein Terrain in Charlottenburg mit einem unge fährem Werthe con 1 Million bergeben will. Es find in Folge dieser Offerte die nöthigen Borarbeiten gemacht worden, welche dazu dienen sollen, um eine solche phyfitalisch Es ist auch technische Reichsanstalt in's Leben zu rufen. bereits ein Etatsanschlag für die Dotirung dieser Reichsanstalt aufgemacht worden. Sie sehen daraus, daß das Projekt des Herrn Dr. Siemens, welches in den wissenschaftlichen Kretsen der Nation als ein sehr gesundes und nügliches erkannt mor wir davon Abstand genommen haben, durch den gegenwärtigen Nachtragsetat den Reichstag mit der Angelegenheit zu befaffen, so ist dies iediglich aus dem Grunde geschehen, weil wir es zu vermeiden wünschen, nicht absolut dringliche Dinge im Wege des Nachtragsetats der Beschlußfaffung des Reichstags zu unter breiten, und es vielmehr vorzuziehen, solche Ausgaben, die einen furzen Aufschub vertragen fönnen, in den ordentlichen Etat einzustellen. Ich kann Ihnen in Aussicht stellen, daß diefe Ausgabe im nächsten ordentlichen Etat erscheinen wird,