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Beilage zum Berliner   Volksblatt.

r. 57.

Parlamentsberichte.

Deutscher   Reichstag  .

61. und 62. Sigung vom 8. März, 1 Uhr. Am Tische des Bundesraths: von Boetticher, von delling. Die Bänke des Hauses find sehr schwach befest.

Die Aufnahme der Bellulosefabriken in das Verzeichniß der besonderer Genehmigung bedürfenden gewerblichen Anlagen wird in dritter Berathung genehmigt, und soll darauf die elte Berathung des von Reichensp- rger eingebrachten G. E., betreffend die Einführung der Berufung, fortgesezt

werden.

Abg. Reichensperger( zur Geschäftsordnung): Das Ihwach besepte Haus wäre wohl im Stande, heute die Ver­andlung mit Worten weiterzuführen, aber außer Stande, Beschliffe zu faffen, die in jedem Fall für spätere Zeit und in beschlußfähiges Haus vorbehalten werden müßten. Das würde aber die für einen so wichtigen Gegenstand bedauerliche Folge baben, daß alsdann die beute Abwesender mitvotiren wurden, ohne die heutige Verhandlung und die Argumente, bie fte zu Tage fördert, zu kennen. Er beantragt daher die Bertagung der Verhandlung, da er sonst an das Bureau die frage richten müsse, ob es das Haus für beschlußfähig hält.

Dienstag, den 9. März 1886.

III. Jaeg

Der Einwand insbesondere, daß die Abschaffung der Berufung durch Theoretiker herbeigeführt set, lönne nicht aufrecht erhalten werden. In der Reichsjuftizkommission befanden sich seiner Beit nur die beiden Profefforen Gneist und der Redner selbst. Bon Praktikern aber, die Kommissionsmitglieder waren, haben gegen die Berufung votirt der Generalstaatsanwalt v. Schwarze; die praktischen Juristen v. Buttlamer und Thilo; die beroors ragenden Anwalte Ensoldt, Dr. Wolfffon und Dr. Grimm. Die Vortheile, welche die Vorlage bieten könne, werden durch die Mängel erheblich überwogen.

-

-

Abg. Saro ift so weit er auf der Journalisten­tribüne verstanden werden fann persönlich für die Wieder­einführung der Berufung, die, bie, wie wie er anerkennen müsse, im Allgemeinen von der öffentlichen Meinung verlangt werde.

Die Diskussion wird hierauf geschlossen.

Abg. Rintelen beantragt angesichts der schwachen Be segung des Hauses die Vertagung der Sigung und die Vers schiebung des Schlußreferats und der Abstimmung auf einen späteren Termin.

bingt Nein sagen. Der Preis, den wir für die Wiedereinfüh rung der Berufung zahlen sollen, ist mir viel zu hoch. Der Rommissionsbericht erkennt selbst an, daß die erwähnten Gas rantien für die Rechtsprechung der ersten Instanz mit der Ein­führung der Berufung aufgehoben werden sollen. Dem lann ich aber nimmermehr zustimmen, und insbesondere ist die vers langte Herabfegung der Bahl der erkennenden Straflammer richter von 5 auf 3 für mich völlig unannehmbar. Die Berus  fung dadurch zu erlaufen, daß wir ein schechteres, schnelleres, beschleunigtes Verfahren in der ersten Instanz bekommen, dazu tann ich mich nicht hergeben. Auch die besten Garantien für ein gutes Verfahren zweiter Inftans fönnten dasjenige nicht ersegen, was nach den Kommissionsvorschlägen, auch im Inter effe des Angeschuldigten, bei der ersten Instanz verloren wird. Bei unserem mündlichen Verfahren fommt der eigentliche Cha ratter des Strafprojefes nur in der ersten Instanz zur Er scheinung; nur der erste Richter gewinnt einen gesicherten, in­dividuellen Eindruck vom Thatbestand; der zweite Richter wird meistens nur ein abgeleitetes, gebrochenes Bild davon erhalten. Würden Sie die Kommissionsbeschlüsse annehmen, so würde psychologisch nothwendig die erste Instanz immer unter dem Eindrud verfahren: Ja, wenn wir etwas versehen, über uns fteht ja noch ein höherer Richter, der uns forrigiren lann." Dies ist eine schwere Gefahr, die allein schon den Kommissions beschluß für mich unannehmbar macht. Dazu kommt, daß ich nun und nimmermehr ihrem Vorschlag beitreten fann, wonach es auch eine Berufung des Staatsanwalts zu Ungunften des Angeklagten geben soll. Der Staatsanwalt hat in der ersten Instanz eine so überwiegende Stellung, er hat, wenn er seine Pflicht thut, so viele Mittel, um alles Belastungsmaterial im volften Umfange herbeizuschaffen, daß, daß, wenn trot dieser Stellung des Staatsanwalts ein Angeklagter in erster Instanz freigesprochen wird, es unbillig wäre, ihn dann noch neuen Angriffen des Staatsanwalts auszuseßen und das miß­liche Inftitut einer provisorischen Freisprechung zu schaffen. Weil ich also weder eine verschlechterte erste Instanz noch eine Berufung des Staatsanwalts will, deshalb find die Rom missionsvorschläge für mich absolut unannehmbar. Ich halte es für richtig, nicht bereits so furze Zeit nach Einführung der Reichsjustizreform deren Grundlagen zu ändern. Man sollte lieber zunächst den positiven Mängeln in der Handhabung der Strafprozeßordnung abbelfen. Der Kommissionsberecht erkennt ja selbst an, daß solche Mängel vorbanden sind und daß fie ohne Aenderung der bestehenden Geseze wesentlich beseitigt werden fönnen. Ich spreche mich hier nicht prinziell für oder gegen die Berufung aus, sondern marfire nur meine Stellung zur Vorlage.

Der Antrag auf Vertagung wird durch die Stimmen der Rechten und einiger Nationalliberalen abgelehnt, worauf Relchensperger an den Präsidenten die angekündigte Frage ichtet. Der Prästdent lehnt ihre Beantwortung in diesem Moment ab, da fie nur vor einer Abstimmung aufgeworfen werben lann, nicht nach derselben.( Stimmen rechts: Sie bitten Shren Zweifel aussprechen sollen, bevor Sie den Antrag uf Bertagung stellten!)

Der Präfident eröffnet die Verhandlung über die Be fung und ertheilt dem Abg. Reichensperger das Wort, der einft welen darauf verzichtet. Abg. Mundel beantragt den Schluß der Debatte und spricht zugleich seinen Zweifel an der Befchlußfähigkeit des Hauses aus. In dieser Verbindung, mit nb vor einer verlangten Beschlußfaffung des Hauses aus. prochen, fann er nur die Folge haben, daß der Präsident Ramensaufruf vornehmen lägt, der trot zahlreicher Bilationen nur 136 Mitglieder als anwesend konstatirt. Der Braftdent schließt die Sizung und feßt eine neue um Uhr bie durch eine frisch gedruckte Tagesordnung als 62. be­net wird.

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fest ist als vorhin, lehnt Abg. Reichensperger das ihm er bwohl das Haus dem Augenschein nach nicht zahlreicher hellte Wort diesmal richt ab und bittet, den Kommissionsbe blüffen zuzustimmen. Insbesondere sei das Argument der Gegner der Berufung binfällig, daß der zweite Nichter schlechter informirt sein solle als der erste. Die ganze Rechtsordnung in Deutschland   beruhe auf der Berufung als einem wesentlichen baltor; in allen Bivilprozessen, bei der gesammten Verwaltung, im Strafverfahren bei den Schöffengerichten gebe es die Berufung. Der Berufungsrichter werde gegenüber den Ur­Sellen der Straflammern freilich nicht sehr oft in die Lage bracht werden, einen anderen Thatbestand festzustellen, als Straftammer, wohl aber tomme es häufig vor, daß die

Siraitammer aus einem richtig festgestellten Thatbestand un us feinen Erfahrungen als Richter beim Obertribunal fann tige Schlüffe ziehe, die das Berufungsgericht reftifiziren müffe. Die Köpfe geschüttelt haben, wie falsche Schlüffe vielfach die Redner versichern, daß er und seine Kollegen dort oft genug Borinftanz aus den durch das Beweismaterial festgestellten Chatfachen gezogen habe. Durch irgendwelche neu zu schaffende Garantien für die Rechtsprechung erster Instanz tönne die Be fung nicht ersetzt werden. Alle diejenigen aber, denen es nit mit Wiedereinführung der Berufung ist, müssen it den Kommiffionsantraa stimmen, da dieser im Bundesrathe Denigftens die preußische Regierung für fich habe. Der An­og Mundel, welcher die Oberlandesgerichte zur Berufungs­Bundesrathe durchaus teine Aussicht auf Annahme.

bg. Nobbe: Die Frage ist nicht lediglich eine juristisch technische, sondern auch die Forderungen der öffentlichen Mei nung und des Laten publikums fallen für ihre Entscheidung ins Ge wicht. In Preußen wenigstens wird der Wegfall der Be­rufung gegen Urtheile der Straflammer schwer empfunden und es wird nicht verstanden, daß fie gegen Urtheile der Schöffengerichte und im Verwaltungsstreitverfahren statthaben soll, aber nicht gegen die Urtheile, bei denen es sich um Frei heit und Ehe handelt. Der Abneigung der süddeutschen Re­gierungen steht die zustimmende Erklärung der süddeutschen Anwaltskammern gegenüber, die mit dem Bublifum eine viel intimere Fühlung haben als die Richter. Auch durch Befferung der Garantien für die richtige Judikatur erster Instanz, so werthvoll fie an fich ist, wird die auf Berufung hindrängende Bewegung nicht aufgehalten werden. Der Redner erklärt fich wie Reichensperger für den Antrag der Kommission.

Abg. Frande ist gegen die Wiedereinführung der Be­rufung, weil er glaubt, daß es beffere Garantien für eine richtige Urtheilsprechung giebt als fte. Unser jegiges Straf prozeßverfahren zeigt allerdings Mängel, die absolute Münd lichkeit des Verfahrens hat vielfach ihre Bedenken. Es wird darauf ankommen, durch das Vorverfahren schon den status causae controversiae festzustellen.

Abg. Nintelen: Man wendet gegen die Wiederein führung der Berufung ein, daß die Feststellung des Thatsäch führung der Berufung ein, daß die Feststellung des Thatsäch lichen in der zweiten Instanz auf Schwierigkeiten stoße und oft gar unmöglich set. Aber wenn dieser Einwand flichhaltig wäre, fo müßte man auch die Berufung gegen die Urtheile der Schöffengerichte und das Wieder aufnahmeverfahren be Itche Landgerichte Schlesiens fich für dieselbe ausgesprochen Abg. Marquardsen wird gegen die Vorlage stimmen.

Abg. Hänel: Wir haben vor wenig Jahren eine Straf­togeforbrung eingeführt, die darauf zugespigt war, die Be fung überflüffig zu machen durch die ganze Konstruktion des Brojeffes, durch die darin der Vertheidigung gewährte Rolle, feitigen. Für das Bedürfniß der Berufung spricht, daß sämmt Durch die Wiederaufnahme des Verfahrens 2c. Wenn ich mich un frage, ob die Vorschläge der Kommission eine Verbesserung haben. Begenüber der Strafprozeßordnung enthalten, so muß ich unbe

Berliner   Theater.

Wallner- Theater.

Der am Sonnabend im Wallner Theater über die Bretter ging. R. C. Leichte Streiche" so betitelte sich ein Schwant, Da man die Anforderungen, welche an einen Schwant zu bellen find, immer auf einem gewiffen Niveau halten muß, tonnte man mit dem hier Gebotenen leidlich zufrieden sein. Ber barmlos lachen will, ohne fich über Ursprung und Bes

daß man über andere Schwächen gern hinwegfteht. Gespielt wurde recht gut. Wir lernten in Herrn Schönfeld einen Schau­spieler kennen, der über Humor und einige Bühnengewandtheit zu verfügen scheint. Allerdings trat er jehr hinter Herrn Blende zurüd, der den tölpeligen aber treuen Freund mit der ihm eigenthümlichen Verve wiedergab. Auch die Leistungen der Herren Guthery, Meißner und Alexander müssen lobend anerkannt werden. Von den Damen trug Frau Carlsen als Komödiantin den Preis davon.

ligung der Wige allaufebr den Kopf zu zerbrechen, der fanb recht mäßige Dilettantenarbeit entpuppte. Ein leines Miß­

lann man fich freilich mit dem Inhalt des Stüdes nicht allnertheater vollständig seine Rechnung. Unumwunden inverstanden erflären, denn die leichten Streiche", die der Gelb des Schwantes ausführt, find eigentlich mehr als gewagt. Ein reicher junger Mann hat fich durch das Spiel ruinirt, befindet fich in ziemlicher Verlegenheit und sendet daher nen Freund aus, der Geld für ihn leihen soll. Dieser freund trifft bei dem Rechtsanwalt des jungen Verschwerders fällig mit einer jungen Dame zusammen, welche die benöthigte Summe vorftredí. Diese junge Dame war früher mit dem Spieler verlobt, fie hatte das Berhältniß eben der ungezügelten

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Dem Schwanke ging ein Einalter vorauf, der fich als eine verständniß, welches sich sofort aufklärte, und der unvermeid lichen Umarmung standen teine weiteren Hindernisse im Wege. Bei dem Einafter wirkte eine Wiener   Schauspielerin mit, über die wir uns ein endgiltiges Urtheil vorbehalten.

Kleine Mittheilungen.

Frankenthal  , 8. März. Wegen Unterschlagung amtlicher Welder wurde, wie die Frantf. Btg." mittheilt, Freitag Abend ber langjährige Polizeitommiffar Gschwindt von Ludwigshafen  verhaftet und in das biefige Landgerichtsgefängniß eingeliefert. Dortmund  , 8. März. Der heute früb 7 Uhr nach Düffel

ftellung in ein mit Kohlenwagen beseptes Geleise der Beche Germania  " und stieß auf eine Rangirmaschine auf. Der im Buge befindliche Kaufmann Wefthelle von hier wurde getödtet, vier andere Baffagiere schwer verlegt, darunter der Direktor Der Boruffia", Bobres, der einen Beinbruch erlitt. Auch zwei Bremser wurden verwundet.

Spielmuth ibres Bräutigams wegen gelöst. Eugen von Rett dorf- Köln abgelaffene Personenzug der Bergisch- Märkischen Bahn erg, fo ift der Name des jungen Thunichtguts ablig gerieth vor der Station Marten in Folge falscher Weichen muß er natürlich sein beschließt nun, ein reiches Mädchen ine folche in der Tochter des Rentiers Bachmann und ver beirathen, um sich aus der Affaire zu ziehen. Er findet bt fich auch mit derselben. Da seine zulünftigen Schwiegers Me fte nicht wenig stola find, lennen lernen wollen, reisen fie ern natürlich nun auch die neue adlige Verwandtschaft, auf alle nach den start verschuldeten Gütern des Schwiegersohnes. bier befinden fich zufällig ein Paar reisende Schauspieler, welche die Rolle der abwesenden Verwandten nd der Tante des jungen Rettberg- übernehmen müffen. Schließlich erscheint der wirkliche Dnkel auf der Bildfläche, er magt bem Unfinn natürlich ein Ende, es findet eine allge Bebe beirathen, auch die Tochter des Rentiers erhält thren alten Sebbaber und schließlich wird noch ein anderes glückliches Paar ge haffen. Besonders fühn ist die Anlage des Verfaffers gerade nicht, Defen finden fich in dem Stüd soviel harmlose Späße und ge, bie freilich durch Neuheit nicht gut imponiren tönnen, Verhandlung wird geheim geführt.

tfammlung

Slußabftim

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Beilage

-

des Onkels

Hochverrathsprozeß in Graz. Am Donnerstag begann vor dem Schwurgerichte in Graz die Schlußverhandlung gegen den Schuhmacher Michael Tschabischer aus Weldramsdorf in Kärnten   wegen der Verbrechen des Hochverrathes, Störung der öffentlichen Ruhe und Ehrenbeleidigung. Der Angeklagte wird beschuldigt, die hochverrätherischen Druckschriften: Eiste Freie Presse Cisleithaniens", Boll und Parlament", Most's Freiheit" u. a. m. in Wien  , Wiener Neustadt  , Neunkirchen, Graz, Marburg  , Leoben   und anderen Orten im Jahre 1883 verbreitet zu haben. Der Name des Angeklagten wurde im Grazer Anarchistenprozesse im Jahre 1884 oft genannt.

Die

Abg. Bamberger   blitet, sofort zur Abstimmung zu schreiten, da die Versammlung, welche die Diskussion über den Gegenstand angehört habe, auch allein kompetent set, darüber Definitio zu entscheiden.

Nach einem Schlußwort des Referenten werden zunächst die Anträge Mundel Träger abgelehnt. Dafür wesentlich nur die Deutschfreifinnigen. Die Kommiffionsbeschlüsse werden angenommen. Dafür, wesentlich geschloffen, das Zentrum. Die übrigen Parteien stimmen gespalten.

Schluß 5% Uhr. Nächste Sigung Mittwoch 1 Uhr. ( Schleuniger Antrag Windthorst, betreffend Beugnißzwang gegen Reichstagsabgeordnete; Antrag Graf Molite, betreffend Militär penfionen, und Antrag Reichensperger.)

Abgeordnetenhaus.

35. Sigung vom 8. März, 11 Uhr. Am Ministertische v. Goßler, Friedberg und Kommiffarien.

Auf der Tagesordnung steht lediglich die zweite Be rathung des Etats des Kultusministeriums. Beim Gehalt des Ministers bemerkt

Abg. Schmidt( Sagan): Wie Ihnen erinnerlich, wurde in der vorigen Session bet Berathung des Vollsschullehrer­Penfionsentwurfs die Frage angeregt, ob nicht auch die Lehrer an Mittelschulen in dieses Gefeß eingezogen werden tönnten. Die Regierung nahm alsdann einen ablehnenden Standpunkt ein. Der Kultusminister versprach jedoch, in Er­wägung zu ziehen, ob nicht auf anderem Wege für diese Lehrer geforgt werden könne. Bis jept ist aber ein Seperatgesetz nicht vorgelegt worden, und es scheint leider, als ob feine Vorlegung gar nicht beabsichtigt ist. Ich bitte den Herrn Kultusminister, fich darüber zu äußern.

Minister v. Goßler: Die Verhandlungen über diesen Gesezentwurf schweben noch und ich bin nicht im Stande, gerau zu sagen, ob und wann derselbe dem Hause wird vor­gelegt werden.

Abg. v. Schwarstopf wünscht eine Reorganisation der Stellung der Kreismedizinalbeamten insbesondere der Kreis. phyfici. Durch eine beffere Dotirung müffen sie in die Lage gebracht werden, eine größere Wirtfamleit in Bezug auf die Prüfung der ansteckenden Krankheiten, des Armenwesens u. s. w. zu entfalten.

Minister v. Goßler: Ich habe einen Entwurf über die Reorganisation der Medizinalbehörden aufgestellt, feine Durchführung ist aber auf finanzielle Schwierigkeiten ge stoßen. In Bezug auf die Kreisphyfici würde sich dadurch eine jährliche Mehrausgabe von einer Million ergeben. Es ist immer am besten, daß die Kreisphyfici awar eine Besoldung beziehen, aber daneben aus der Privatpraris eine Einnahme baben. Allerdings würde zu erwägen sein, ob ihnen nicht beim Fortfall der Kreiswundärzte eine höhere Be foldung und Penfion zu gewähren sein wird. Es giebt jest schon Kreise, welche den Kreisphyfitus gutachtlich zu Rathe ziehen. Ich bin dafür, daß die Medizinalexekutive fich möglichst an den Siz des Landraths anschließe. Uebrigens fann ich die Besorgnis nicht theilen, daß die Wirksamkeit der Kreismedizinal­beamten mit der Zeit eine schwächere geworden set. An An­regungen unsererseits hat es nicht gefehlt, und Fähigkeit und Luft kann man diesen Beamten nicht absprechen.

Abg. Dr. Windthorst: Nach den Gewohnheiten langer Jahre würde diese Position die Stelle sein, wo wir unsere Klagen und Wünsche über die Kirchenpolitit ausufprechen bätten, insbesondere darüber, daß im Kultusminifterium unsere Wünsche feine besondere Vertretung und Berücksichtigung finden. Ich enthalte mich, diese Wünsche und Klagen bier zu wiederholen. Denn es ist dem anderen Hause eine Vorlage zugegangen, deren Einbringung wir nur lebhaft begrüßen konnten und deren Fortgang wir lebhaft wünschen. Wir wollen alles unterlaffen, was ben rubigen Gang dieser Verhandlung stören fönnte. Ich glaube, es ist dem Herrenhause Ernst damit, etwas Gutes zu Stande zu bringen. Selbstverständlich stehen wir nach wie vor auf unserem alten Standpunkte und Die­ienigen, welche uns hierher geschickt haben, mögen barüber be rubigt sein, wenn wir den ruhigen Gang der Entwicklung ab­warten wollen. Ich habe den herzlichen Wunsch, daß es dem Herrenhause gelingen möge, etwas Brauchbares, Atzeptables zu Stande zu bringen. Ob el über unsere Köpfe weg gemacht wird, ist uns gleichgiltig. Geht die Sonne des Friedens über unseren Köpfen auf, dann wollen wir gern jebe Neigung zum Streit fahren lassen laffen. Gott   möge das Werk segnen und frönen, an dem das Herrenhaus arbeitet!( Lebhafter Beifall im Bentrum.)

Abg. Dr. Wehr( Dt.- Krone): Auch wir wünschen von Herzen die friedliche Lösung des alten Streites. Ich habe aber einen anderen Wunsch vorzutragen. In der vorigen Session versprach uns der Minifter die Vorlegung eines Do­tationsgefeßes für Westpreußen  , Posen und den Regierungs bezirt Oppeln  . Ohne diese Vorlage wurden die beiden schon vorgelegten Schulgesete für diese Landestheile nicht gut be rathen werden fönnen. Ich erlaube mir die Anfrage an den Herrn Minister, ob und wann er uns eine solche Vorlage zu machen gedenkt.

Minister v. Goßler: Es besteht unsererseits der Wunsch, ein solches Gesetz einzubringen. Aber auch hier liegen finan­stelle Schwierigkeiten vor. Die Verhandlungen mit dem Fi nanzminister schweben noch, ich kann deshalb nicht sagen, wann ich das Gesetz werde vorlegen tönnen.

Abg. Dr. Porsch( Bentrum): Die Aeußerungen des Herrn Ministerpräsidenten und des Herrn Kultusministers über die Umstände, welche im Jahre 1871 die Aufhebung der fas tholischen Abtheilung im Kultusministerium veranlagt haben sollen, sowie die dabei in Bezug auf den damaligen Leiter der betreffenden Abtheilung gefchleuderten Vorwürfe legen uns die