Die Wahlprüfungs Rommission bes Reichstages beendigte gestern die Prüfung der Wahl des Abg. Beig( nat. lib.) in I. Meiningen . Nachdem bereits mit 7 gegen 6 Stimmen beschloffen worden, daß die Agitation des deutschen Kriegerbundes, namentlich des Vorfitenden desselben, des Oberften von Elpons, für den Kameraben" Bei als ein er heblicher Eingriff in die Freiheit der Wahl zu erachten sei, wurde mit 6 gegen 5 beschlossen, beim Plenum die Rassirung Der Wahl zu beantragen.
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licher in dieser Woche Gestorbenen aus. Von den im| Alter unter 1 Jahr gestorbenen Rindern starben 41 im ersten, 12 im zweiten, 11 im dritten, 12 im vierten, 7 im fünften, 9 im sechsten, 45 im fiebenten bis zwölften Lebensmonate; von denselben waren ernährt 23 mit Muttermilch, 1 mit Ammen milch, 54 mit Thiermilch, 3 mit Milchsurrogaten, 27 mit ge mischter Nahrung, von 29 war es unbekannt. Zodesursachen waren besonders: Lungenschwindsucht( 82), Lungenentzündung ( 45), Bronchialfatarrh( 22), Kehlkopfentzündung( 19), Krämpfe ( 34), Gehirnschlag( 16), Gehirn und Gehirnhautentzündung ( 12), herafehler, Krebs( 16), Alterschwäche( 17), Lebens schwäche( 23). Abzehrung( 12), Masern( 11), Scharlach( 5), Diphtherie( 29), Typhus ( 1), Diarrhöe( 7), Brechdurchfall( 9); an anderen Rrantheiten starben 165 und durch Selbstmord 6, davon durch Vergiftung 1, durch Erschießen 2, durch Erhängen - Die Sterblichkeit der Woche auf das Jahr berechnet, Tommen durchschnittlich auf 1000 Bewohner in Berlin 21,0, in Breslau 22,8, in Frankfurt a. M. 25,6, in Köln 27,4, in Dresden 26,9, in München 27,0, in Bremen 29,9, in Stuttgart 20,5, in Wien 32,5, in Paris 28,7, in London 25,6, in Liverpool 26.- In der Woche wurden dem Boli zeipräsidium gemeldet als erkrantt: an Typhus 6, an Masern 107, an Scharlach 37, an Diphtherie 129. Jn ben 9 größeren Krankenhäusern wurden in der Berichtswoche 890 Krante auf genommen, davon litten an Masern 2, an Scharlach 1, an Diphtherie 32, an Typhus, an Rose 9. Es starben 128 Ber fonen oder 22,1 pet. aller in der Woche Gestorbenen; als Be ftand verblieben 4202 Kranke.
In der Arbeiterschus Kommission des Reichstages hat der freifinnige Abgeordnete Halben folgende neue Anträge betreffend die Frauenarbeit eingebracht: § 135. Wöchnerinnen dürfen während eines Beitraums von vier Wochen nach ihrer Niederkunft in Fabriten nicht beschäftigt werden. Auf ärztliche Anordnung muß dieser Ausschluß bereits 14 Tage vor dem voraussichtlichen Termin der Niederkunft eintreten und bis auf 6 Wochen nach derselben erstreckt werden. Eine Kündigung oder Entlassung aus der Arbeit ist während Dieser Beit nicht gestattet.§ 136. Arbeiterinnen, welche ein Hauswesen zu besorgen baben, dürfen in Fabriten nicht länger als acht acht Stunden täglich beschäftigt werden. Arbeiterinnen, deren Kinder das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, find zur Arbeit in Fabrilen nur dann auzulaffen, wenn fie der Drtsbehörde den Nachweis liefern, daß diese Kinder während der Arbeitszeit der Mutter unter Der Aufficht erwachsener Personen fteben.§ 139a. Werden Arbeiter und Arbeiterinnen gleichzeitig zur Nachtarbeit in Fabriken verwendet, so ist dafür Sorge zu tragen, daß der Wechsel der Arbeitsschicht für die Arbeiterinnen min bestens zwei Stunden früher oder später erfolgt, als für die Arbeiter.
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Die Gewerbeordnungs- Kommission er ledigte gestern in erster Lesung die Anträge Adermann, Biehl und Genoffen, betreffend die Erweiterung der Vorrechte der Jnnungen, welchen mehr als die Hälfte der Arbeitgeber der in ihnen vertretenen Gewerbe angehören, denselben müssen auf thren Antrag die Vorrechte des§ 100e übertragen werden. Unter der gleichen Voraussetzung find diese Jnnungen berech tigt, alle in ihrem Bezirk vorhandenen selbstständigen Gewerbetreibenden und deren Gesellen zu den Kosten der Fachschulen, Der zur Förderung der gewerblichen und technischen Ausbil bung der Meister und Gesellen geeignete Einrichtungen, der Gesellen und Meisterprüfungen und der Schiedsgerichte heran austehen.
Lokales.
Verlorene Papiere. Auf eine unterm 12. Februar d. J. in der Vosftschen Beitung" erschienene Annonze, nach wel cher ein jüngerer Mann, der Soldat gewesen, als Aufseher für eine Fabril gesucht wird, hat der Steindrucker Max Gries hier felbst, Rosenstraße 6, 3 Tr. wohnhaft, früher Sergeant der 7. Kompagnie des Leib. Grenadier- Regiments Nr. 8, feinen Mili tärpaß und sein Führungs. Atteft unter Chiffre G. 53 in der Expedition der genannten Zeitung niedergelegt, und sind die Bapiere auch abgeholt worden. Gries bat bis heute weder eine Antwort auf seine Bewerbung um die qu. Stelle, noch feine Papiere zurüderhalten. Der Einsender der fraglichen Annonze hat nicht ermittelt werden können, und wird derselbe daher auf diesem Wege ersucht, dem 2c. Gries die von ihm eingesandten Papiere zurückzustellen, da angenommen wird, daß die Zurücksendung der letteren bis jetzt aus Versehen unterlassen worden ist.
Tage 21./2. 22./2. 23./2. 24./2. 25./2. 26. 2. 27./2.
Am Oberbaum 2,41 2,40 2,40 2,41 2,40 2,39 Dammmühle,
Oberwaffer 2,36 2,36 2,36 2,35 2,35 2,35 Dammmühle,
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Vorstellungen ungeachtet, im November 1878 fich mit Pr. ver beirathet. Derselbe sei zwar ein fleißiger und ordentlicher Mensch gewesen, indes habe er, St., bald erkannt, daß sein Stiefvater nur feines eigenen Vortheils wegen die Heirath ein gegangen sei; während er die Meinung zu erweden gesucht babe, es sei das aus Rüdficht für die Mutter geschehen. Er, St., habe mit tiefem Schmerz wahrnehmen müssen, daß die Ehe eine unglückliche gewesen. Br. habe gegen die Mutter fich gleichgiltig gezeigt, fie unwürdig behandelt, recht häufig häusliche Szenen veranlaßt, und namentlich, wenn die Mutter mirthschaftliche Ausgaben habe machen wollen, das Geld unter Bant und Schimpfereien, auch wohl noch Schlimmerem, ver weigert. Den jüngeren Geschwistern habe Pr. eine beffere Schulbildung nicht gewährt, er sei immer nur auf Erwerb be dacht gewesen und habe die Geschwister demgemäß ausgenupt. Angellagter habe sich bei Seite gedrängt, die Beziehungen zu lieben Verwandten abgebrochen, den Familienfrieden gestört gesehen. Er habe darüber nachgedacht, ob das eheliche Band zwischen den Ghegatten auf gefeßlichem Wege wohl wieder au lösen, fich aber überzeugt, daß das nicht möglich sei. In Anlaß der geschilderten Verhältnisse habe er mit Pr. oft Swiftigteiten, balb leichterer, bald ernsterer Art gehabt, sein has babe sta immer mehr vertieft und das ihm Schließlich so liebe Elternhaus sei ihm entfremdet. babe Pr. verlangt, daß er das Haus verlaffe, die Mutter fei einverstanden gewesen und habe ihn zur Ausführung gedrängt. Sein Haß gegen Pr. sei so start gewesen, daß er geglaubt, gegen ibn, in dem er nur den unmittelbaren, rüdfichts lofen und abfichtlichen Berstörer seines Familienlebens, ben Urheber seiner verlorenen Bufunft gefehen, fönne er nur mit einem legten Mittel vorgehen: er müsse ihm das Leben nehmen. Er habe seit Jahresfrist sich mit diesem Gedanken getragen, fein Vorhaben als Att geistiger Nothwehr angesehen. Er babe fich einen Revolver und später, weil er bei seiner Kurzfichtigkeit hätte fehlschießen tönnen, auch noch ein Dolchmeffer getauft; aber immer wieder habe ihm die Kraft zur Ausführung ge fehlt. Da sei endlich der Tag herangelommen, an welchem er feinem Gegner bas Feld habe räumen, das Vaterhaus habe verlaffen sollen: der 29. November 1885, ein Sonntag. Die Geschwister seien in der Kirche gewesen, die Mutter zum Kauf mann gegangen; da habe er die Erinnerung an all' feine zers flörten Hoffnungen, an sein zerstörtes Lebensalud in fich witten laffen und sei mit den Morowaffen in die Stube getreten, in welcher sein Stiefvater, dem Eintretenden den Rüden zugelebrt, fich befunden. Er habe einen Schuß gegen ihn abgefeuert, Pr habe fich umgebrebt und sei fortgelaufen. Ueber den weiteren Berlauf der Katastrophe ist dann festgestellt, daß noch zwei Schüffe gegen Pr. abgegeben find, welcher auf den Hof, sodann auf die Straße flüchtete. Dorthin ist ihm der Angeklagte gefolgt und hat ihm mehrere Mefferstiche versetzt, darunter einen, Der bie große Horta und die große Lungenschlagader öffnete und den Tod des Pr. durch Verblutung zur unmittelbaren Folge gehabt bat. Aus der Beweisaufnahme, soweit die Beugenaussagen in Be fracht fommen, ist Besentliches nicht weiter hervorzuheben. Faft sämmtliche Beugen bestätigen, daß das B.'sche Familienleben ein glüdliches nicht gerefen ift. Bwei Schul - bezw. Univers fttätsfreunde des Angeklagten schilderten ibn als einen außer ordentlich ideal veranlagten, aufopferungsfähigen Menschen von nobler Befinnung und peinlichstem Pflichtgefühl, der aber aud leicht eine Antipathie gegen Bersonen gefaßt babe. Der An getlagte ift, wie aus dem vorstehenden Referate hervorgeht, in vollem Umfange geständig, feine etwa zweistündigen, mit tieffter innerer Erregung und mit oft von Thränen erfickter Stimme gemachten Auslaffungen über die Familienverhältniffe und die Motive, welche ihn zu dem grauenvollen Entschluffe und dessen Ausführung veranlaßt, waren vom Anfang bis zum Ende geeignet, das herzlichste Mitgefühl für den Angeklagten zu erweden, es ist ihm auch wohl von allen im Gerichtssaale Anwesenden zu Theil geworden. Der auf Antrag der Ver theidigung zur Begutachtung der geistigen Burechnungsfähig teit des St. zugezogene Direktor der hiesigen Frrenanstalt,
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Unterwaffer. 1,06 1,06 1,05 1,04 1,04 1,04 1,04 Polizei- Bericht. Am 3. d. M. wurde ein 7 Monate altes Kind, während es auf dem Schooß der Mutter saß, durch einen vom Tisch heruntergezogenen Teller mit heißer Suppe derartig an beiden Beinen verbrüht, daß es tros der sofort in Anspruch genommenen ärztlichen Hilfe am 8. b. M. Am 8. d. M. früh wurde ein Mann auf dem früh starb. Bözow'schen Grundftüd am Verlorenen Weg" und am Nach mittage deffelben Tages eine Frau in ihrer Wohnung in der Melchiorftraße erhängt vorgefunden. Die Leiche des ersteren wurde nach dem Leichenschauhause gebracht.- Am 8. d. M. Nachmittags sprang ein Mann in felbstmörderischer Abficht in den Landwehrkanal, wurde aber von vorübergehenden Ber fonen herausgezogen und mittelft Drofchle nach der Charitee gebracht. In den Abendstur den desselben Tages geriethen Die Waarenvorräthe bee Bofamentiergeschäfts Bellealliar ceftraße Nr. 4 in Folge einer Unvorsichtigkeit beim Anzünden der Das Feuer nahm die Schaufensterbeleuchtung in Brand. Thätigkeit der Feuerwehr längere Beit in Anspruch.
Der Gürtler Gustav Mahlow, Brunnenstr. 105, ersucht uns, darauf hinweisen zu wollen, daß er leineswegs mit dem oft genannten Pseudo Mahlow, dem Geheimpolizisten Jhring, tdentisch ist. Wir tommen hiermit dem Wunsche des Herrn Guftav Mahlow gern nach.
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Ueber den so jäh ums Leben gekommenen Droschtenfutscher Ernst Jungfer werden verschiedene Gerüchte laut, aus welchen zu ersehen ist, daß der Tod durch Erfrieren nicht eingetreten ist. Wie uns von zuverlässiger Seite mitgetheilt wird, schreibt die Allg. Fahr Stg.", vermuthet man, daß er von seinen eigenen Fahrgästen, welche er längere Zeit umber gefahren hatte und die zuletzt im Köpnider Keller, an der Ede Der Neanderstraße, eingefehri waren, durch irgend ein Mittel zuerst betäubt und, da dieselben vielleicht ohne Geld waren, in Diesem Zustande vom Bode gestoßen worden ist. Sehr deut lich spricht auch für diese Annahme der Umstand, daß sich die Fahrgäste sofort entfernten und den Unglücklichen liegen ließen. Den Fuhrherrn Bruder, welcher schon im Begriffe war, neben ber Droschte des Verstorbenen vorbeizufabren und so denselben überfuhr, soll leinerlei Schuld treffen. Wie uns mitgetheilt wird, soll der Tod durch den Sturz vom Kutscherbod eingetreten sein. Am Sonnabend, den 6. d. M., Nachmittags 4 Uhr, wurde Jungfer auf dem Friedhofe der Parochial Gemeinde am Borhagener Weg zur legten Ruhe bestattet.
Gerichts- Zeitung.
Eine vor Kurzem ergangene Entscheidung des Kam mergerichts, wonach die zur Verabreichung von Bier, Wein 2c. in Gaft und Schankwirthschaften berusten Schanfgefäße mit nur einem Füllstrich versehen sein dürfen, ist wohl geeignet, außer dem Intereffe der Schankwirthe auch das des fonfumiren den Publikums zu erwecken. Bei einem Weinwirth waren 9 zum Ausschant benutte Weingläser in Beschlag genommen worden, welche eine doppelte Bezeichnung ihres Rauminhalts Durch zwei besondere Füllſtriche von 0,2 und 14 Liter hattes, die beide fich in vorschriftsmäßiger Entfernung vom oberen Rande der Gläser befanden und zwar ohne daß fie einen ge ringeren Raum als den angegebenen begrenzten. Der in den Anklagezustand versezte Wirth hielt dieses Anbringen doppelter Füllstriche an demselben Schantgefäße für durchaus zulässig, sofern nur jeder derselben den gesetzlichen Anforderungen entspräche. Dieser Ansicht ist das Rammergericht indeß nicht bei getreten, indem es aus dem Bwed, dem Zusammenhange der §§ 1 f. und den Motiven des Reichsgefeßes vom 20. Juli 1871 deduzirle, daß eine Mehrzahl von Füllstrichen an dem felben Gefäße jedenfalls hat ausgeschlossen werden sollen. Zweck des Gesezes sei, den Konsumenten völlige Klarheit und Gewißbeit über den Inhalt des Schantgefäßes zu geben und. Solche jeden 3weifel an dessen Sollinhalt zu beseitigen. Bweifel würden aber entstehen, wenn statt eines eine Mehr
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daß der Angeklagte was biefer auch nie bestritten That lediglich in leidenschaftlicher, alle Vernunftgründe be herrschenden Verblendung und vollständig im Rahmen geistiger Gesundheit begangen habe. Die Geschworenen bejahien denn auch die Hauptfrage wegen Mordes, und es erfolgte darauf, wie bereits berichtet, die Verurtheilung des Angeklagten zum Tobe. Derselbe nahm dieses Urtheil mit ruhiger Ergebung in sein Schicksal entgegen; er bemerkte, er babe nichts anderes erwarten fönnen, es sei die gerechte Strafe seiner Handlung, aber er möchte doch sein Leben nicht mit dem begangenen Ber brechen abschließen, er wolle es zu fühnen versuchen. Die Ge schworenen haben einstimmig beschlossen, den Angeklagten töniglichen Gnade zu empfehlen.
Leipzig , 8. März.( Vom Pferdehandel.) Der Handele mann Heinrich Heinemann in Hadersleben war vom Land zahl von Füllstrichen an demselben Gefäße zugelaffen würde, gerichte in Halberstadt am 23. Dezember v. J. wegen Betruges besonders dann, wenn die mehreren Füllstriche fich dicht bei in zwei Fällen auf Grund des folgenden Thatbestandes einander befänden. Nun erfordere§ 2 des Gesetzes, daß der 3 Monaten Gefängniß und 300 M. Geldstrafe verurtheilt Abstand des Füllstrichs von dem oberen Rande des Gefäßes worden. Im Februar oder März 1885 tauschte Friedrich& nur zwischen eng bemeffenen Grenzen( bei Gläsern zwischen 1 der Sohn des Angeklagten, gegen ein Pferd von einem ge und 8 cm) liegen darf; würde also ein zweiter ober dritter Füllstrich an dem Glase 2c. angebracht sein, so würde derselbe reiffen Herbst in Rönigsaue einen Schimmel und 50 m. baat ein. Als er dieses Thier einige Zeit später vor den Wagen entweber dieser Vorschrift nicht genügen, oder doch der Sollfeines Vaters spannen wollte, fing es an, ftart zu zittern und Sohn forderten nun den Herbst auf, das Pferd zurückzunehmen, aber sie wurden nicht sogleich einig. Bald darauf traf ber dem Wagen stehende( von Herbst gekaufte) Pferd Heinemanns Angeflagte mit einem Defonom Krause zusammen, dem das vor gefiel. Der Vater des Krause tam auch noch hinzu und der Angeklagte erklärte dann gegenüber den beiden Leuten, daß er an dem Schimmel außer den fichtbaren Fehlern leine Fehler der mit einem Todesurtbeile abschloß, berichtet der Hann. weiter wüßte. In Folge deffen laufte der jüngere Krause das
Der verwerflichen Geschäftspraxis eines hiesigen Schlächters, der gewöhnlich die Wochenmärkte in Spandau befuchte, ift dem Anz. f. d. Holl." zufolge die dortige Polizei auf die Spur gelommen und hat ihm das Handwerk gelegt. Der Schlechter bemerfte am Sonnabend Vormittag, daß auf dem Markte das zum Verkauf gestellte Fleisch revidirt wurde. Sofort traf er Anstalten, einen Theil der in seiner Bude befindlichen Waare bei Seite zu bringen. In der That gelang es ihm, Kopf und Echinten eines Schweines in den Gasthof zu schaffen, in welchem er ausgespannt hatte. Die Manipu lation wurde aber von dem mit der Revision beauftragten Polizeibeamten bemerkt und dieser wandte sich auf der Stelle dem Standplas des verdächtigen Schlächters zu. Er fam rechtzeitig genug, um noch faft das Fleisch eines ganzen Schweires vorzufinden, daß mit Rothlauf behaftet und schon abgestorben" war. Darauf wurde der Gasthof durchsucht, und aus dem Stall unter der Pferdekrippe und aus dem Heuboden die versteckten Fleischflüde, Kopf und Schinken, die gleichfalls unbrauchbar waren, hervorgeholt. Das sämmtliche zum Genuß für Menschen untaugliche und der Gesundheit ge fährliche Fleisch wurde fonfiezirt und der Abdeckerei übergeben. Dem gewiffenlosen Schlächter, der im Dezember v. J. schon beim Berlauf von finnigem Fleisch abgefaßt wurde, ift ver. boten worden, in Bukunft Fleisch zu den dortigen Wochenmärkten zum Verkauf zu bringen. Außerdem steht er seiner Bestrafung wegen Vergebens gegen das Nahrungsmittelgeset entgegen.
inhalt dem Strich nicht entsprechen und der Absicht des Gefeß jeigte fich somit zu seinem Swede unbrauchbar. Water und
gebers durch die Möglichkeit von Jrrungen und die Ungewiß heit über den fattischen Inhalt entgegengehandelt, übrigens auch Die polizeiliche Kontrole erschwert werden. Der Gesetzgeber hat also nicht etwa neben den obligatorischen Füllstrichen noch andere Fakultative zulaffen wollen."
Ein Mörder. Hildesheim , 5. März. Ueber den Mord prozeß wider den Kand. phil. Friedrich Stolle aus Sarstedt ,
Stur." wie folgt: Der 25jährige Stolle ist das älteste von vier Rindern des am 20. Dltober 1877 verstorbenen Gastwirths Hr. Stolle in Sarstedt und dessen Wittwe, geb. Kis, jest aber mals verwittweten Brigge. Er besuchte die Schule in S., dann die Realschule 1. Drdnurg in Hannover , von wo er Dftern 1878, 17 Jahre alt, nach bestandenem Maturitätsegamen
Hiernach war er hauptsächlich zur eigenen Erwerbung von
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Diese Stellung ließ ihm nicht die nöthige Muße zur Vorbe
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Thier gegen 210 M. und erlegte noch an demselben Tage den Kaufpreis. Während der ersten Tage zeigte das Pferd bei Krause nichts auffälliges, dann aber, als es zu einer Fahrt in
Den Wald benugt wurde, überschlug und fiel nieder.
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Nachdem der Krampfanfall vorüber war, ftand es wieder auf und rannte nachher mit dem Kopfe gegen verschiedene Häuser. Krause forderte nun von Heinemann und Geschichte studirte, und dieses Studium nach halbjähriger die Burücknahme des Schimmels, aber dieser weigerte fich Unterbrechung während eines ferneren Semefters fortsette. deffen. Auf wiederholtes Drängen Krause's und deffen Er flärung, er wolle gern auf einen Thell des Kaufpreises ver Mitteln zur Fortsetzung der Studien bis Weihnachten 1883 iten, fagte der Angeklagte, er wolle erst mit seinem Sohne Hauslehrer beim Baron v. Erlanger in Nieder- Ingelheim . Sprechen. Schließlich wurde eine Einigung dahin erzielt, daß Heinemann das Pferd gegen Herauszahlung von 165 Mar reitung für das große Staatsexamen, und der Angeklagte ging zurüdnehme, was denn auch geschah. Genau daffelbe Geschäft beshalb in das elterliche Haus zurüd. Um Pfingsten 1884 machte Heinemann mit einem Bierbrauer Wieprecht in erhielt er auf seinen Wunsch die schriftlichen Prüfungsauf welcher ihm für den Schimmel ein anderes Pferd und 50 M. gaben; er hat die Arbeiten aber nicht gemacht, auch die Beit, aab und nach erlangter Kenntniß von der Krankheit des während welcher er berechtigt gewesen wäre, seiner Militärpflicht Schimmels froh war, sein altes Pferd und 20 M. zurüd als Einjährig Freiwilliger zu genügen, unbenügt verstreichen zuerhallen gegen Rückgabe des Schimmels. Das Gericht nahm an, daß der Angeklagte vor dem Verlauf des Schimmels an Krause von der Geneigtheit des Thieres zu epileptischen An zuführen, welche ihn gestern vor die Geschworenen geführt hat. fällen Renntnis gehabt und durch Verschweigung dieses Um standes einen Jrrthum bei den Käufern hervorgerufen habe, Stolleschen Hause ein sehr herzliches und liebevolles gewesen, durch welchen er nachher fich einen rechtswidrigen Vermögens vortheil den Nachlaß an dem zurückzuzahlenden Kaufpreiseselbst als Koftgänger Aufnahme gefunden und fich dann später verschafft habe. Heinemann hatte Revision eingelegt und zu der am 4. März vor dem III, Straffenate des Reichsgerichtes habe ihn, fagt Stolle, tief verlegt; er habe eine zweite Heirath ftattgehabten Verhandlung den Pfarrer seines Wohnories mit überall nicht mit seinen Ansichten über Ehe und Familienleben gebracht, welcher ihm bezeugen sollte, daß er ein rechtschaffener in Einklang bringen fönnen; gegen Pr. aber, der etwa 20 Jahre Mensch sei. Natürlich ging dies nicht an. Die von 6. vor liche Abneigung gehabt, begründet in dem Mißverhältniß im dieser Sache einen Meineid geschworen, fonnte wohl ein Jabre 87, 60-80 Jahre 78, über 80 Jahre 15.- Die Sterbefälle Alter, Charakter, Bilburgsgrad und vielen anderen Verhält Wiederaufnahmegesuch, aber nicht die Reviston begründen und
Bewegung der Bevölkerung Berlins nach den Ver Bffentlichungen des statistischen Amts der Stadt. Die fortge. fchriebene Bevölkerungszahl betrug am 13. Februar inkl. der nachträglichen An- und Abmeldungen 1 321 119, bat fich demnach gegen die Woche vorher um 929 Seelen vermehrt. In der Woche vom 14. bis 20. Februar wurden polizeilich gemeldet 1985 zugezogene, 1348 fortgezogene Personen; ftantes amtlich wurden 192 Ehen geschloffen. Geboren wurden 853 Kinder, und zwar lebend: 417 männliche, 428 weibliche, zu fammen 845( darunter 103 außereheliche), todt männliche 22, weibliche 18, zusammen 38( darunter 10 außerebeliche) Kinder. Die Lebendgeborenen, aufs Jahr berechnet, bilden 33,4, die Todtgeborenen 1,5 pro Mille der Bevölkerung, die außerehelich Beborenen 12,70 pet. aller in der Woche Geborenen, davon Die bei den Lebendgeborenen 12,07, die bei den Todtgeborenen 26,32 pet. In der Kgl. Charitee und Entbindungsanstalt wurden 47 Rinder geboren. Gestorben( ohne Todtgeborene) find 531, nämlich 295 männliche, 236 weibliche Personen. Von diesen waren unter 1 Jahr alt 137( intl. 25 außerebeliche), 1-5 Jahre 101( inklusive 4 außereheliche), 5-10 Jahre 15, 10-15 Jahre 3, 15-20 Jahre 9, 20-30 Jahre 35, 30-40 Jahre 51, 40-60
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1884 bei ihm der Entschluß festgelegt habe, diejenige That auße
Während zu Lebzeiten des Vaters das Familienverhältniß im
änderten fich diese Verhältnisse, nachdem der Mufiler Brigge da
mit der Mutter des Angeklagten verlobte. Dieses Verhältniß
jünger als seine Mutter gewesen sei, habe er eine unüberwind
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deshalb wurde die legtere vom Reichsgerichte verworfen.
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