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Beilage zum Berliner Volksblatt.

Nr. 60.

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Freitag, den 12. März 1886.

und ob sie den Einen vernichten soll, indem fie dem An­den hilft, oder ob sie gegen Beide zugleich einen offenen politischen Kampf oder einen Dynamit, Dolch und Schreckens­die Arbeiter der Bourgeoisie abwendia zu machen, selbst von der Bourgeoisie hat sie die eine Hälfte zu sich hinüberge zogen, aber die Arbeiter hat sie nicht gewonnen, nicht zu Der Deutsche Dekonomist", Wochenschrift für finan- Anhängern einer aristokratisch agrarischen Weltordnung ge= zielle und volkswirthschaftliche Angelegenheiten, bringt unter vorstehender Ueberschrift einen Artikel, den wir hier, aufmacht. In der Mittheilung jenes sozialdemokratischen Abge ordneten im Reichstag liegt eine fuichibare Mahnung: ein bas Verständniß unserer Leser bauend, vollständig zum Ronservativer fei zu ihm gekommen, um ihm ein Bündniß Abbrud gelangen lassen wollen. Das genannte Blatt Schreibt: gegen den Liberalen( Bolksparteiler) vorzuschlagen, denn ihre beiden Parteien hätten ein gemeinsames Interesse daran, daß nur die beiden Extreme, Konservative und Sozialdemokraten, übrig blieben. übrig blieben. Das zeigt, wie die Ronservativen auf einem Vulkan tanzen; das verräth die Neigung, einen Verzweiflungs­fampf zu provoziren, in dem sie nur mit Hilfe der Bajonette fiegen fönnen und in dem selbst der Sieg eine furchtbare Berschmetterung unserer lebendigen Volkskraft, Niederlage aber eine gänzliche Berstörung der Ruhe und Ordnung, eine vollständige Revolution bedeuten würde. Denkt man sich in diesem Kriege gar noch das Heer vom Sozialismus zerfressen, so kann der Ausgang gar nicht zweifelhaft sein.

Der soziale Friede die wirthschaftliche rieg führen soll. Es iſt der Ariftotralie gelungen, eine Vorbedingung für die wirthschaftliche Wohlfahrt.

Eigentlich politische Fragen sollen diesen Spalten fern bleiben; das Sozialistengeset, mit dessen Verlängerung fich eht der Reichstag beschäftigt, greift aber zu wesentlich in unsere allgemeinen industriellen Zustände ein, als daß es hier ganz übergangen werden dürfte. Man kann als bie wei Grundbedingungen einer gedeihenden modernen Gesell. schaft die äußere Ordnung und Ruhe und das Vertrauen bes Arbeiters zu einer ihm günstigen Umwandlung der Einkommensvertheilung ansehen. Wir sind dabei vor. sichtig und sagen noch nicht einmal, daß diese daß diese Umwandlung schon jetzt unerläßlich sei: sie ist uns endlich schwierig, wie die Arbeiter felbst recht wohl einsehen. Aber den Glauben, daß die besten Kräfte des Staates an der Beseitigung der Hindernisse arbeiten, muß ber Arbeiter haben, sonst giebt es Unzufriedenheit, Streiks, Aufheßerei, Gleichgiltigkeit gegen die Qualität der Arbeits­leiftung, auch wohl Krawall und selbst Revolution.

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Was das alles mit der Verlängerung des Sozialisten gefeßes zu thun hat? Nun es soll, ohne direkt sich in die politischen Fragen einzumischen, beiden Parteien ins Gewissen reben, daß sie den Kampf nicht weiter erhigen, sondern im Laufe nach dem Ziel, nämlich der Steigerung der Wohl­Laufe nach dem Biel, nämlich der Steigerung der Wohl In den hinter uns liegenden nahezu acht Jahren hat fahrt des Arbeiterstandes, in pofitiven Leistungen mit ein ander wetteifern. Das fonservative Prinzip: Niederhaltung bas Sozialistengesetz viel baju beigetragen, daß die öffentliche der Arbeiter durch das Sozialistengefeß und einige fümmer­Ordnung ungestört geblieben ist. Die Brandreben und Heßliche Arrangements in Versicherungssachen, dieses begleitet blätter find verschwunden, nachdem sie zuvor so überhand von einer umfassenden Verschiebung der Steuerlaft zum Nach genommen hatten, daß sie eine ernste Gefahr zu bilden an­theil des Arbeiters und von Maßregeln zur Steigerung der fingen. Dies soll dem Gesetz gutgeschrieben werden. Aber Rente dieses Prinzip wird nicht lange mehr vorhalten. das Vertrauen des Arbeiters auf eine ihm wohlgefinnte Die Freifinnigen im Reichstag und Landtag aber zeigen Staatsleitung ist dadurch nicht gefördert und nach anfäng- leider mehr Eifer, die Regierung des Fürsten Bismard zu lichem mehr verblüfftem Abwarten ist es jetzt entschieden stürzen, als das Vertrauen des Landes, namentlich der wieber im Abnehmen. Denn in Begleitung des Arbeiterkreise zu gewinnen. Die Beseitigung des Sozialisten Sozialistengefeges war mit sonoren Worten die An­gesetzes, auch wenn sie durchgesetzt wäre, genügt allein bei fündigung erschienen, daß daß nunmehr auch positive Weitem nicht. Weitem nicht. Für sie ist es eine unentrinnbare 3wangs Leistungen zum Besten der Arbeiter erfolgen sollten. Lage, durch ernste positive Maßregeln die Arbeiter zu übers Diefe pofitiven Leistungen haben bis jetzt in nichts als dem zeugen, daß sie ihren demokratischen Ausgangspunkt, nämlich Krankenkassen- und dem Unfallgesetz bestanden, zwei Maß die Fürsorge für das Wohl Aller, noch nicht vergessen regeln, von denen die erste ihren bescheidenen Werth( an haben. Dabei darf diese Fürsorge nicht blos in Freiheiten Den großen Dingen gemeffen) dadurch illuftrirt, daß viele bestehen; ein so unschäßbares Sut die Freiheit auch ist, der Arbeiter bei ihren freien Raffen bleiben, während die zweite Mensch lebt nicht von Freiheit allein, so wenig wie von eben erst zu funktioniren anfängt und den Beweis noch Brod allein. Ohne ernstliche Opfer an Freiheit, ohne wich­Guldig ist, daß fie beffer ist, als eine Entwickelung des tige Bugeständnisse der Bourgeoisie an die Demokratie Safipflichtgefehes. Auf die Vertheilung des allgemeinen wird es nicht abgehen, wenn man den Weg zum Ginfommens haben beide aber gar feinen Einfluß, und in Herzen der Arbeiter und damit zum sozialen Frieben wieder. dieser Beziehung haben Getreide, Vieh- und Holzzölle, fiuben will. Sudersteuer und Branntweinmonopol Projekt die Arbeiter berzeugt, daß das eigentliche Biel der herrschenden Parla menisparteien die Begünstigung des Einkommens fleiner gut fituirter Minderheiten auf Roften des Arbeiters ist, feines­egs aber umgekehrt die Begünstigung des Arbeiters. So, also in seinem Mißtrauen bestärkt, sieht der letztere das auf ihm lastende Sozialisten gesetz mit vermehrtem Haffe aner erblidt in ihm eine Fessel, um ihn an dem

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Geltendmachen seiner berechtigten Forderungen zu verhindern;

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Unser Wunsch ist, daß die abermalige Frist, die dem Sozialisten gesetz gewährt wird, in diesem Sinne besser be­nußt werde als bisher geschehen.

Parlamentsberichte.

Deutscher Reichstag .

64. Situng vom 11. März, 1 Uhr. Am Tische des Bundesraths: von Boetticher, von

zwingt ihn, für seine politischen Bestrebungen einen die Behörden täuschenden Deckmantel zu suchen; es ist ihm also Schelling und Kommiffarien. Schule der geheimen Gesezesübertretung und so ist die burch mannigfache Indizien unterstützte Behauptung, daß Unter der täuschenden Decke eine wachsende anarchistische Strömung bestehe, glaublich genug.

Eingetreten ist der als Ersaßmann für den konservativen Abg. Ebert, der sein Mandat niedergelegt hatte, gewählte sosialdemokratische Abg. Geier. Die zweite Berathung des vom Abg. Reichensperger vorgelegten Gesezentwurfs wegen Wiedereinführung der Berufung wird fortgesezt. Das Prinzip, die Bildung einer Berufungsinstanz, ist bereits

vom Hause angenommen.

Ein eigentliches Vertrauen der arbeitenden Kreise hat die heute herrschende Sozial- und Wirthschaftspolitid nie befeffen, aber doch war ihr eine gewisse Ronzession, sich zu Probuziren, eingeräumt, währenddem der Arbeiter sich sein gefeß einen§ 78a einschalten, wonach es in das Ermessen der Urtheil vorbehielt. Auch dieses bedingte Vertrauen Landes Justiz verwaltungen gelegt werden soll, zu bestimmen,

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endgiltig zu schwinden und zwar aus denselben Ursachen, wie die Liberalen es verloren, obwohl diese es in viel höherem Maße besaßen. Sie haben wesentlich zum Beften der Arbeiter und Unbemittelten die Freizügigkeit, die Aufhebung des Paßzwanges, die Gewerbefreiheit und die

Die Kommission will ferner in das Gerichtsverfaffungs

daß aus Mitgliedern zweier Landgerichte desselben Oberlandes gerichtsbezirks eine für beide Landgerichtsbezirke gemeinschaft. liche Strafberufungskammer gebildet wird.

Kommiffar Geb. Rath v. Lenthe hält die Beschränkung auf zwei Landgerichte für unzweckmäßig und wünscht, daß für alle

Roalitionsfreiheit durchgesetzt; sie haben die unterfte Stufe gerichte eine gemeinschaftliche Strafberufungskammer soll ge. Der Klaffenfteuer aufgehoben und die Besteuerung ber noth wendigen Lebensmittel fast ganz beseitigt. Die Schulze'schen

Bereine haben Produktion und Konsumtion des kleinen lichkeit, daß die Landesregierungen große Strafberufungss

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Mannes von vielen läftigen Mittelsmännern befreit; das Baftpflichtgeset und das Gesetz über die freien Hilfsfaffen waren wenigstens ein Anfang positiver Wirksamkeit für die

Arbeiter.

Einem gerechten Richter wird das mehr erscheinen

gerichte nach ihrem Ermeffen bilden, und bittet das Haus, bet Dem Kommissionsbeschluß stehen zu bleiben.

§ 78 a wird in der Faffung des Rommissionsbeschlusses angenommen. Auch die folgenden Bestimmungen des Entwurfs, welche Wesentlichen Konsequenzen der bis her gefaßten Beschlüsse find,

als die Krankenkassen- und Unfallgesete, welche noch dazu Abänderungen der Strafprozeßordnung enthalten, die im Don der Besteuerung der nothwendigen Lebensmittel und bem Sozialistengeset begleitet waren. Dennoch haben sich genehmigt das Haus nach den Kommi fionsbeschlüffen. Bes Millionen des Arbeiterstandes von den Liberalen abgewendet, fonders hervorzuheben ist hierbei, daß§ 273 der Strafprozeß. um in die Reihen der Sozialdemokraten einzutreten, weil ordnung eine Faffung erhält, wonach fünftig nicht nur wie jene noch hinter ihren Anforderungen zurückblieben. Wie

tonnte man erwarten, daß die Arbeiter auf die Dauer bei einer Partei bleiben könnten, welche das Recht auf Rente", ben bentbar arbeiterfeindlichsten Grundfah, zur Anerkennung

bisher die Protokolle der Hauptverhandlung vor dem Schöffens gerichte, sondern auch derjenigen vor dem Landgerichte die wesentlichen Ergebnisse der Bernehmungen enthalten müssen. Die Beobachtung der für die Hauptverhandlung vorgeschriebes nen Förmlichkeiten kann nur durch das Protokoll bewiesen

bringt, während sie mit dem Recht auf Arbeit" zwar ihre werden; jedoch foll nach den Kommissionsbeschlüffen gegen den Reben verbrämt, aber ohne Befinnen alle einsperrt, welche diese Förmlichkeiten betreffenden Inhalt des Protokolls nicht biefes Recht geltend machen wollen.

Wie bie Arbeiter durch Lassalle und Konsorten dem hoberen Bürgerftande abtrünnig gemacht wurden, das ge Sort so wenig in den Rahmen dieser Ausführung, als wie| 1878 nach den wahnwißigen Verbrechen der Höbel und Robiling es gelang, das höhere Bürgerthum felbft aus. einanderzuspalten und durch eine acht Jahre hindurch bes Daß taum eine Verständigung mehr abzusehen ist. Der be

mehr wie bisher nur der Nachweis der Fälschung zulässig sein, fondern der Nachweis der Unrichtigkeit soll genügen.

Während nach den Kommissionsbeschlüffen die Berufung gegen ein Urtheil der Straflammer wie vom Angeklagten, so auch vom Staatsanwalt zu Ungunsten des Angeklagten soll eingelegt werden können, vertheidigt

Abg. Träger seinen und Mundels Antrag, wonach die

III. Jaheg

eine so überwiegende Stellung gegenüber dem Angeklagten einnehme und so zahlreiche Mitte! babe, um alles Antlage material umfaffend beizubringen, daß man ihm nicht das Recht geben dürfe, den Angeklagten auch dann noch zu verfolgen, menn er in erster I stanz freigesprochen sei. Redner bezieht fich im Uebrigen wefen lich auf seine schon neulich über diesen Bunft gegebenen Darlegungen.

Das Haus tritt den Beschlüssen der Rommission bet, nach denen es auch die noch übrigen Bestimmungen der Vorlage

nehmigt. Als Termin für das Inkrafttreten des Bejeges wird

der 1. April 1887 festgesetzt.

kommission über den Antrag des Abg. v. Bernuth, betr. die

Es folgt der mündliche Bericht der Geschäftsordnungs geschäftliche Behandlung der zum Reichshaushaltsetat gestellten Resolutionen.

Die Kommission schlägt durch ihren Referenten Abg. Acker­mann vor: Die bei der Berathung des Reichshaushalts.Etats beantragten Resolutionen kommen nach Beendigung der Be rattung über die Resolution zur Abstimmung, dafern deren enger Bufammenhang mit einer Position des Etats nicht ent weber die Verweisung der Abstimmung bis nach endgiltiger Festsetzung der Etatspofition angezeigt erscheinen läßt, oder ein dahin gehender, von 30 Mitgliedern unterstüßter Antrag dies verlangt.

Abg. v. Köller widersprich diesem Vorschlage, weil der selbe zu fomplizirt fei und teine konstante Broris julaffe.

Nachdem noch Abg. v. Bernuth den Kommissions vorschlag befürwortet, wird derselbe angenommen.

Hierauf vertagte fich das Haus. Nächste Sigung Frei tag 1 Uhr( eifte Berathung des Gefeßentwurfs betr. Die Her anziehung der Mili ärpersonen zu den Gemeindeabgaben, zweite wurfs betr. die Ausprägung von Ndelmünzen au 20 Bf., erfte Berathung des Nachtragsetats, dritte Lesung des Gesezent und event. zweite Brathung des Gefeßentwurfs betr. die Ent richtung einer Schifffahrtsabgabe auf der Unterwefer, und zweite Berathung des Antrags Lenzmann wegen Entschädi gung unschuldig Verurtheilter.)

Abgeordnetenhaus.

38. Sigung vom 11. März, 11 Uhr. Am Miniſtertische Friedberg, von Scholz und verschiedene Kommissarien.

Aus der Bahl der von den Kommissionen zur Erörterung im Blenum nicht für geeignet erachteten Petionen werden einige auf Antrag der Abgeordneten Schütt, Rozanskt und Ridert zur Berathung an die Kommissionen ver wiesen.

Die Petition der Aktiengesellschaft des Eisen- und Stahl werts oesch zu Dortmund wegen Rüdoergütung eines Stempelbetrages von 8633 M. 50 Pf. wird auf Antrag

der Kommission der Staatsregierung zur Berücksichtigung ( Abgeordneter v. Liebermann beantragte zur Erwägung") überwiesen.

Ene Petition des Schmiedemeisters Hammerschmidt in Messinghausen , daß die Eisenbabnverwaltung angehalten werde, das Dach ihres Hauses in wasserdichten, trodenen und haltbaren Buftand zu seßen, wird in Gemäßbeit des Kom miffionsvorschlages durch Uebergang zur Tagesord nung erledigt. Ein Antrag des Abg. v. Kleinsorgen, die Petition der Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen, wurde abgelehnt.

In einer Petition wird die Bitte ausgesprochen, das Ab geordnetenhaus wolle beschließen,

,, die königliche Staatsiegierung zu ersuchen, dabin zu witten: daß die Stenographie als Unterrichtsgegenstand in die höheren Lebranstalten Preußens eingeführt und das für diesen Zwed geeignetite Stenographie Eystem durch eine wissenschaftliche Prüfungskommission ausge wählt werde".

Die Unterric tskommiffton, Referent Abg. Seyffarth ( Liegnig), empfiehlt mit 9 gegen 7 Stimmen Uebergang zur Tageso onung; Abg. v. Schendendorff bat dagegen folgende motivirte Zagesordnung vorgeschlagen:

In der Erwartung, daß die königliche Staats regierung im Hinblick auf den Nuzen, welchen die als Stenographie, eine verkürzte Schreibweise, foR wohl für den allgemeinen Schulunterricht auch für das praktische Leben mannigfach zu gewähren im Stande ift, den auf Verbreitung der Stenographie gerichteten Be ftrebungen dort, wo sich ein Bedürfniß hierfür zeigt, auch fernerhin eine wohlwollende Beachtung und Förderung neben. dem sonstigen Unterricht zu Theil werden laffen wird, über die Petition zur Tagesordnung überzugeben."

Abg. v. Schendendorff: Die Frage, ob die Steno graphie einen Unterrichtsgegenstand in den höheren Lehr annalten bilden solle, hat das Haus schon im Jahre 1862 be schäftigt. Es zeigt fich indeß die sonderbare Erscheinung, daß Die Antheilnahme des hohen Hauses fich seit dieser Beit in einer rüdläufigen Bewegung dafür vollzieht. Während damals die Angelegenheit der Regierung zur Berücksichtigung empfohlen wurde, nahm das Haus 1867 und 1868 die motivirte Tages ordnung an, und brute empfiehlt Ihnen die Unterrichtstom misfion die einfache Tagesordnung, weist also die Angelegen heit prinzipiell zurüd. In der Sache selbst ist diese rüdläufige Bewegung nicht begründet. Ich stimme mit den Gegnein der Sache darin vollkommen überein, daß diese im Augenblid und wohl auch noch für einige Zeit hinaus nicht in den Rahmen der Schule hineinpaßt, weder in fatultativer, noch in obligatorischer ge meinsamer Form. Auch finde ich mit den Gegnern feinen for malen Bildungswerth darin, halte die Stenographie vielmehr nur für eine verkürzte Schreibweis, also eine mechanische Fer tigkeit. Dabingegen scheinen mir die in der Kommission selbst gemachten unzutreffend, und ebenso glaube ich, daß die Ange legenheit daselbst keine allseitige Prüfung erfahren hat. Ich bin allerdings der Meinung, daß die Schule außer der allgemeinen Menschenbildung auch diejenigen besonderen Bildungsbedürf niffe berücksichtigen müffe, welche entweder allgemein oder doch für große Kreise der Gesellschaft nothwendig find. Die Schule soll doch fürs Leben vorbereiten, wie es fich gestaltet hat. Die Stenographie fällt als solche nur in das Gebiet des Schreib unterrichts. Während die gewöhnliche Kurrentschrift, die doch auch nur eine mechanische Fertigteit ist, für Jedermann noth wendig ist, so tritt für die Stenographie allerdings diese For derung auch nicht einmal vergleichsweise in gleichem Maße auf. Um deswillen liegt auch heute noch keine Veranlassung vor,

harrlich fortgefeßte Politik die beiden Hälfte so zu verbittern, Straflammerurtheil nur auf Beibringung neuer Thatsachen dieselbe in den öffentlichen Unterricht aufzunehmen. Wenn ich

Abg. Reichensperger bittet dagegen um Annahme

bauerliche Thatbestand ist jetzt der, daß die beiden Hälften der Kommissionsbeschlüsse schon aus dem Grunde, weil auch unferer Gesellschaft, welche im Wesentlichen die bisherige gegen schöffengerichtfiche Urtheile der Staatsanwalt Berufung rechtliche und wirthschaftliche Ordnung aufrecht halten wollen, einlegen fönne.

bis hierher mit den Gegnern übereinstimme, so habe ich allere dings doch eine ganz andere Vorstellung von der Zus funit der Stenographie, und um deswillen stehe ich derselben auch durchaus sympathisch gegenüber. Schon jetzt wird fte mannigfach mit großem Vortheil verwandt, und ich zweifle nicht daran, daß es eine vielleicht gar nicht so fern liegende

in ftetem Wachsthum begriffen, abwartet, was sie thun, der Staatsanwalt während des Verfahrens in erster Instanz Beit giebt, wo an jeden Gebildeten die Nothwendigkeit heran