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gebracht. Am Nachmittage desselben Tages gerieth ein Knabe beim Spielen in der Neuen Friedrichstraße unter einen vorüberfahrenden Omnibus und wurde an Kopf. Schulter und Rnie bedeutend verlegt. Er wurde nach der el erlichen Woh nung gebracht. An demselben Tage Abends wurde ein Offizier im Wartesaal des Anhalter Bahnhofes plößlich von einem Blutstur befallen und mußte in Folge deffen nach dem Elisabeth Krankenhause gebracht werden. Am 10. b. Mis Nachmittags wurde die Feuerwehr nach der Kaserne des 2. Garde- Regiments zu Fuß, Friedrichsstraße Nr. 107, gerufen. Es brannte der Ruß in einem Schornstein. Das Feuer wurde bald gelöscht.

Gerichts- Beitung.

Ein Unglücksfall im hiesigen Münchener Brauhause befchäftigte u.. gestern die zweite Straftammer hiesigen Land gerichts 1. In dem Maschinenhause der genannten Brauerei ift zur Verhütung von Unglücksfällen die Anordnung getroffen, daß das Inbewegungsegen der Dampfmaschine durch ein Pfeif fignal angezeigt wird. Dies zu geben, hat der Maschinist Friedrich Louis Fiedler an einem Novembertage des vorigen Jahres unterlassen und das Unglüd brachte es so mit sich, daß der: izer Ludwig Discher in diesem Moment bei dem Treib riemen beschäftigt war und durch das Ingangseßen der Maschine in denselben verwidelt und sehr schwer verlegt wurde. Nachdem er zehn Wochen lang im Krankenhause zugebracht, ist Discher heute noch nicht wieder arbeitsfähig. Mit Rücksicht auf diesen schlimmen Erfolg belegte der Gerichtshof den Angeklagten mit einer Gefängnißftrafe von zwei Monaten.

von früh bis spät! Man left es, man hört es, man athmet es förmlich! Es liegt in der Luft ein Krankheitsteim, der Bazillus des höheren Blöd­finns! Durch die feftvetrammelten Thüren, durch die dicht­verschloffenen Fenster drängt fich's ein. Der Bäderjunge, die Waschfrau, die Gemüsehändlerin, der Briefträger bringi's in's Haus, Jedermann, der dem vielgestaltigen Verkehr der Groß­stadt dient. Die Kinder hören es in der Schule und lehren es die jüngeren Geschwister, die noch zu Hause find. Es fingt's die züchtige Hausfrau bei der Erfüllung ihrer hausfräulichen Pflichten und Beschäftigungen und den Mann, der ins feind liche Leben Leben hinaus muß, begleitet es auf seinen Berufswegen Leute, die niemals eine Opereite gesehen, die von Gasparone niemals etwas gehört, die so tief ernst und vornehm abgeschloffen find, daß nicht allzu oft etwas ihren Ideenkreis ftört, fummen es Dor fich hindas Außerordentliche wird Erscheinung Die dummen Verse haben alle Welt ergriffen. Wie entstehen solche Sachen? Wer hat sie zuerst erdacht, ersonnen, gehört? Jst es ein Gelegenheitsdichter, ein Bollspoet, ein lebermüthiger, ein Tolllopf, ein Mann, ein Weib, ein Kind-? Niemand weiß Auskunft zu ertheilen auf diese Fragen. Eines Tages weiß Auskunft zu ertheilen auf diese Fragen. Eines Tages hat die Thatsache fich vollzogen, fie ist da, herrschend, gewalt. fam, immer breitere Schichten der Gesellschaft ergreifend, ohne Proteft geduldet, nein, nicht bloß geduldet, verbätschelt, ver wöhnt wie ein ungezogener Liebling- immerhin ein Lieb­ling, wenn auch die Üngezogenheit zugestanden wird. Aus welchen Ursachen entsteht so eine Stadtplage? Wo ist ein Kausalnegus zwischen dem gesunden Menschenverstande und diesem höheren Blödfinn zu finden? Wo find die psycho­logischen, wo die phyfiologischen Gründe solcher Erscheinungen au suchen? haben fie etwas gemeinsames mit der firen Idee Gelftestranter oder mit dem Parorismus der tanzenden Derwische oder der Drehkrankheit der Schafe? Wir wissen nicht, ob fie schon Gegenstand pathologischer Untersuchungen waren, ob das Leben der Seele Anhaltspunkte für dieselben giebt, aber eines steht fest und vieljährige Erfahrungen und Beobachtungen ergeben es, daß nur die Großstadt und unter den Großstädten vorzugsweise Berlin der Boden dieser Absurditäten ist. Vor einigen Jahren war es das Eins, zwei, brei, bei der Bant vorbei," das die Metropole in denselben Singzustand versezte. Es war unmöglich, fich irgendwohin davor zu retten. Daß Melodien populär werden, ist eine natürliche Erscheinung, und war zu allen Beiten und aller Drten der Fall, daß aber ganz thörichte, unsinnige, alberne Worte dieselbe Verbeerung erzielen, giebt zu ganz anderen Bes trachtungen Veranlassung. Ein Arzt, der sich sehr eingehend mit der Frage beschäftigte, wollte den Zustand auf eine Ueber reizung der Nerven zurückführen. Er glaubt, daß das Raffine. ment, ber haut gout der Genüffe, die Subtilität und Spit findigkeit unseres Denkens, der philosophirende, spintifirende Geift einen Niederschlag heischen, und denselben in diesen finnlosen Beisen finden, und auf sich einwirten laffen. Es liegt in dieser Deutung manches, dem man zustimmen tönnte, erzählte Erich Schmidt doch in seiner Lessingbiographie, daß zur Beit Friedrich II. eines Tages ganz Berlin zu einer fimpeln Melodie die Worte fang: Voltaire bat den Juden bemogelt." Bu fener Beit war man in seiner Lebensweise noch nicht so überfeinert, in seinem Denten noch nicht so frankhaft, daß man die ordinäre Haučmannsfoft eines fräftigen Unfinns auf das toujours perdrix der Seiftesfeinheit und Abstraktion hätte toujours perdrix der Geiftesfeinheit und Abstraktion hätte sezen müffen und doch war es der Fall, man flammerte fich an einen dummen Singfang was läßt sich darauf erwidern? ,, Mutter der Mann mit dem Koats ist da!"

Wie zahlreich neuerdings die Fälle von Geifteser frantungen in den Gefängnissen vorkommen, darauf läßt eine fürzlich erlaffene Verfügung des Ministers des Innern für die ihm unterstellten Gefängnisse und Strafanstalten fchließen. In derselben wird bestimmt, daß es in Butunft zur Stellung des Antrages auf Einleitung des gerichtlichen Ent mündigungsverfahrens gegen einen im Gefängniß von Geiftes frankheit Befallenen der bisher vorgeschriebenen, für jeden Fall besonders einzuholenden Genehmigung des Ministers nicht mehr bedarf. Ebenso soll von der Bescheinigung der Rechts­fraft eines solchen amtsgerichtlichen Entmündigungsbeschluffes Abstand genommen werden, da dieser gemäß§ 603 der Bivil­prozeßordnung mit der Mittheilung an die Bormundschafts­behörde die Rechtskraft erlangt; es soll vielmehr in Bulunft der Entmündigungsbeschluß dem Minister sofort mit dem An trage auf Entlaffung des Entmündigten aus der Haft einge teicht werben. Bon ärztlicher Seite ist wiederholt darauf hingewiesen, daß die Bunahme der Geiftestranten in den Ge fängnissen in einem gewissen Busammenhange au stehen scheine mit dem jest immer mehr zur Einführung gelangenden Prinzip der Einzelhaft. Es wäre gewiß sehr wünschenswerth, wenn man dieser Thatsache eine nähere Beobachtung schenkte und dieselbe einer näheren Prüfung unterzöge. Alle Vorzüge der Einzelhaft würden nicht im Stande sein, den Schaden aufzu wiegen, den fie durch eine solche frankhafte Beein fluffung des Gemüths und der Geistesthätigkeit der Gefangenen het beiführte.

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Wer niemals einen Rausch gehabt, der ist kein braver Mann, aber wenn die Bravheit nach der Stärke des Rausches bemessen wird, so dürfte ein hiesiger, in der W.straße wohnen der Techniler zu den bravsten Männern des Jahrhunderts zu zählen sein, denn sein Fastnachtsrausch war großartig und leider von traurigen Folgen begleitet. Aus einer fröhlichen Gesellschaft heimkehrend, bielten es zwei seiner Freunde für rathsam, ihm das Geleite zu geben und überlieferten ihn auch richtig seinem Revierwächter, der ihm das betreffende Haus richtig seinem Revierwächter, der ihm das betreffende Haus öffnete und hinter ihm verschloß. Ein später tommender Bes wohner des Hauses fand den Techniker größtentheils entkleidet und fest schlafend auf dem Treppenpodeft vor. Mit Mühe wurde der Schläfer ermuntert und zum hinaufgeben in seine Wohnung veranlaßt, und der Miether hörte deutlich, wie die Korridorthür geschloffen wurde. Allein in der geöffneten Korridorthür sant der Berauschte abermals schlafend nieder und wurde am Morgen faft gänzlich entkleidet von Hausbewohnern gefunden. Mit Mühe und unter ärztlichem Beistande konnte Der völlig von der Kälte Erftarrte ins Leben zurückgerufen wer den und es ist zur Beit noch ungewiß, ob die Bewegungs­lofigkeit des linken Armes von der Ertältung oder von einem etwa hinzugetretenen Schlagfluffe herrührt. Die goldene Taschenuhr des Berauschten war völlig zerhümmert.

Junge Schwäne. Daß es nicht gut ist, dem Berliner Wige als Bielscheibe zu dienen, diese Erfahrung mußten zwei junge Damen in einer für fie nicht gerade schmeichelhaften Weise machen. Die Friedrichs Brüde bildet alltäglich den Sammelpunkt zahlreicher Leute, welche dem graziösen Spiel der Schwäne und dem munteren Treiben der Möven zuschauen und fich auch wohl baran ergößen, den Biechern" Broden suzuwerfen, welche von diesen gemein bin auch dankbar entgegen genommen werden. Angelodt von dem fich darbietenden Schaus piele faßten auch zwei junge Damen an dem Brückengeländer Posto und schauten mit großem Interesse einem Dienstmanne au, welcher in Ermangelung einer anderen Beschäftigung sein Frühstüdsb: od verzehrte und dabei von Beit zu Beit einen Biffen in die grünen Wogen der Spree warf, woselbst er gleich Darauf in größter Geschwindigkeit von den unten darauf barrenden Schwänen verzehrt wurde. Die Dimensionen der " Schmalzftulle" waren aber feineswegs berattig, daß dieselbe zur Befriedigung des Appetites beider Parteien ausgereicht bätte, wober es denn lam, daß die Biffen in die Tiefe ziemlich pärlich fielen. Die Zwischenpausen dauerten offenbar den Schwänen wie den jungen Damen zu lange, denn beide Theile machten lange Hälfe und warfen sehnsüchtig verlangende Blicke die Schmalaftulle" des Dienstmannes, wodurch fich dieser fichtlich genitt fühlte. Endlich machte die eine der beiden Damen ihrem gepreßten Herzen Luft und sprach mit lauter Stimme: Ach, die armen Thiere find so hungrig! hätte ich doch etwas, das ich ihnen zuwerfen könnte!" Ein Kavalier würde nicht im Zweifel gewesen sein, was er in diesem Falle zu thun habe; eilfertig würde er den beiden Schönen seine Schmalzfiulle" zur Verfügung gestellt und fich ein besonderes der Damen gänzlich von den Schwänen auffreffen zu laffen. verstehen, brummte vielmehr etwas unverständliches in den Bart und trug feine Entrüftung über eine solche Bumutbung ziemlich deutlich zur Schau. Die Fruchtlofigkeit ihres offer 3 einsehend, wandten die Damen ihre ungetheilte Aufmerksamkeit wieder den Schränen zu und entdeckten nunmehr einige Möven, welche fich gleichfalls eingefunden hatten und nun fieh' nur wie reisend! Junge Schwäre!" 1ief nun die Wort führe in von vorhin entzüdt und beufete mit der kleinen Hand auf die im Wasser schwimmenden Möven. Und wie um den ergürnten Dienstmann wieder zu versöhnen, wandte fie fich wahr, mein Herr, daß find dech junge Schwäne?" Der also vorgefunden. Angeredete schaute erst eine Weile finnend in das Waffer, bann wandte er sich den beiden Damen zu und sagte in

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Wegen unbefugter Aufführung des Martin Böhm fchen Stüdes Der Feldprediger von Berlin " standen geftern die Theaterdirektoren Siegmund Brinkenhoff und Richard Quarg vor den Schranken der zweiten Straflammer hiesigen Landgerichts I.. Der erste Angeklagte war im April v. J. Bes figer, der zweite technische Leiter des Königstädtischen Theaters. Theateragent Böhm war für Verbreitung von Bons thätig, welche zu einem Entree für den halben Kaffenpreis berechtigten. Hierfür erhielt Böhm eine Tantième von 20 pet. der aus den Bons erwachsenen Einnahmen. Für die Zeit vom 14. bis zum 30. April war zwischen Brinkenhoff und Böhm ein Bachtver trag geschlossen, nach welchem die Aufführungen des Böhm schen Stüdes Der Feldprediger von Berlin " für deffen Rechnung bewift werden sollte. Schon am 19. April ent ftanden Differenzen zwischen den Kontrahenten, und Böhm hob den Vertrag auf und untersagte zugleich die Auf führung seines Stückes Am anderen Lage gestattete er jedoch zu Quarg, die von ihm bereits ausgegeben geweſenen Bons gegen die abgemachten 20 proz. Tantième au respettiren. Da auf deffen Bons auch das zu gebende Stück bezeichnet war, so erachteten sich die Angeklagten auch zu deffen Auf­führung trop der gegentheiligen Anficht des Böhm für befugt.. Dieser bewirkte indeß eine einstweilige Verfügung des Lands gerichts, nach welchem die Aufführung des Feldpredigers bei Bermeidung einer Strafe von 1000 M. untersagt wurde. Diese Verfügung wurde dem Brinkenhoff am Abend des 23. April v. J. Turz vor Beginn der Vorftellung augeftellt, das Stück wurde aber darauf gegeben. Nur betreffs dieses einen Mals erblickte der Gerichtshof einen Verstoß gegen das Urheberrecht, für den aber nur der erste Angeklagte verant wortlich sei. Er verurtheilte denselben zu 20 Mart Strafe. und zu einer an Böhm zu zahlenden Buße von 20 M.

Eine unglaubliche That fand in diesen Tagen vor dem Schwurgerichte in Saarbrücken thre Aburtheilung. Bei dem Aderer Beder in dem benachbarten Reitscheidt erschien am 18. Dltober v. J. ein früherer Knecht desselben, um den rüd ständigen Lohn von 1,90 M. zu fordern. Statt dieses Betrages erhielt der Knecht die Antwort, wenn er sich nicht sofort zum Hause hinausmache, werde er( der Dienstherr) ihn zusammen schießen. Der Knecht hielt diese Drohung für Scherz und blieb bei seiner Forderung. Sept ergriff der Unmensch in der That ein an der Wand hängendes, mit Schrot geladenes Jagda gewehr und feuerte daffelbe auf den Knecht ab, der in Bruft, bals und Kopf getroffen, besinnungslos zusammenstürzte. Der Ürglüdliche hat mehrere Wochen frant zu Bett gelegen; auch in das rechte Auge war ein Schrottorn gedrungen und ist die Sehkraft dieses Auges vollständig verloren gegangen. Der Thäter ergriff unmittelbar nach der That die Flucht und ents tam nach Luxemburg , wurde aber bald darauf doch gefaßt und gefänglich eingebracht. Das Schwurgericht in Saarbrücken hat nun den Angeklagten, nachdem die Geschworenen ihn von der versuchten Tödtung, worauf die Anklage lautete, freigesprochen, dagegen die Frage nach schwerer Rörperverlegung bejaht und mildernde Umstände nicht zugebilligt hatten, zu einer Bucht hausstrafe von 4 Jabren verurtheilt. Das war richtig.

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Osnabrüd, 8. März. Das Schwurgericht beendete vor geftern den legten und zugleich bedeutendsten Fall der ge genwärtigen Sigungsperiode: Die Anklage gegen den Di rettor der Taubftummenanstalt zu Schleiz , Reinhold Möhring, wegen Berübung unfittlicher Handlungen und Meineid. Es ist dieser Fall gewissermaßen der zweite Theil des. traurigen Dramas, das fich im Herbst vorigen Jahres vor den Schranken unseres Strafgerichtshofes abwidelte und in dem der einst hier so geachtete Direktor der hiesigen Taub flummenanstalt, Karl Rößler, in so bedauernswerther Weise die Hauptrolle spielte. Schon bet der ersten Verhandlung des Rögler'schen Prozesses warfen die Aussagen einiger Beu gen ein zweifelhaftes Licht auf die Moralität Möhring's, ohne jedoch Anhalt zu einer Anklage zu bieten. Möhring, welcher an der hiesigen Taubftummenanstalt als Lehrer fungitte, wurde durch die Beuginnen beschuldigt, vor beinahe zehn Jahren mit ihnen unfittliche Handlungen vorgenommen zu haben; er selbst stellte dies entschieden in brede und leistete auch einen dahin zielenden Eid. Man ließ ibn damals unbe helligt. Bei der Verhandlung des Prozeßes Rößler, die mit ber noch härteren Verurtheilung des Angeklagten endete( ein von Rögler inzwischen eingereichtes Immediatgesuch um De gnadigung ist abgeschlagen), häuften fich durch die gravirenden Aussagen der Beugen die Indizien gegen Möhring derart, daß der Staatsanwalt denselben sofort nach Schlus der Sigung verhaften ließ. Es war dies am 17. Oftober, und feitdem faß Möhring im biefigen Gefängniß. Nach dreitägiger Verhandlung des Prozesses sprachen gestern Nachmittag bie Geschworenen ihr Verdikt, das Möhring schuldig erkennt der Vers übung unfittlicher Handlungen mit einem noch nicht 12jährigen Mädchen und der Leistung eines falschen Eides. Das Gericht verurtheilte den Angeklagten zu einer Gefängnißstafe von 1 Jahr und 6 Monaten.

Von Frau M. Graffert aus Rummelsburg erhalten wir folgendes Schreiben:" Seehrter Herr Redakteur! Heute belam ich durch Bufall die Donnerstags. Nummer Thres werthen Blattes in die Hände und las den Artikel ben Knaben Röhr born betreffend. Da ich nun die erfte Ursache dieses traurigen Borfalles bin, so ersuche ich Sie, einige Thatsachen, welche in dem Artikel fälschlich angegeben find, zu berichtigen. Buerft muß ich bemerken, daß es nicht nur einige, sondern 125-150 Briefmarken waren, die einen Preis von 3 Mart repräsentirten, welche mir der R. entwendete. Da ich den Namen des betr. Sinaben nicht tannte, sondern denselben erst am andern Mor gen 3/8 Uhr erfuhr, so ging ich allerdings zu Herrn Lehrer Schuls , um ihn zu bitten, die Mappe u. f. w. bes betreffenden Knaben zu untersuchen, damit ich schließlich noch etwas von den Marten retten fonnte. Eine Aufforderung zur Strafe meinerseits ist nicht gefallen, dazu babe ich lein Recht und lag mir auch selbst nichts daran, ob der Knabe bestraft würde oder nicht, das fonnten die Eltern abmachen. Ich habe nur gethan, was jeder tbut, wenn er sein Eigenthum zurückhaben will. Außerdem fcheint es Ihnen befremdlich, daß ich den R. nicht feftnahm und untersuchte. Das ist auch lediglich meine einzige Schuld, die mir beigemessen werden fann und die ich auch ganz allein verantworten muß. In dem Moment, als ich mich bestoblen glaubte, sah ich sofort dem Knaben scharf ins Gesicht, derselbe erwiderte so offen meinen Blid, daß ich ein en Dieb ftahl für unmöglich hielt und denselben auf einen Jrrtbum zurückführte. Ich wollte dem Knaben nicht wehe thun. Als berselbe den Laden verlassen hatte, sah ich sofort nach und be meilte, daß er viel mehr genommen, als ich geglaubt. Mit einer Kleinigkeit hätte ich den R. laufen laffen und auch nie etwas davon erwähnt. Diese traurigen Folgen sah Keiner voraus, am aller wenigften ich. Ich fann mich davon frei­Sprechen, ben Knaben in den Tod getrieben haben. Ich möchte aber auch nicht, daß falsche Gerüchte in Umlauf tom men. Hoffentlich wird die ganze Sache llargestellt werden, wenn es zu einer Verhandlung kommt. Achtungsvoll Frau M. Graffert. Polizeibericht. Am 10. b. Mts. Morgens wurde ein Mann in seiner Wohnung in der Spandauerstraße erhängt seiner Wohnung in der Spandauerstraße erhängt Bu derselben Beit wurde in einem Kellerraum des Hauses Straußbergerstr. Nr. 7a ein obdachloser Mann neben einem brennenden Roats Dfen, offenbar in Folge Ein wurden nach dem Letchenschauhause gebracht. Zu derselben mit einem Rüchenmesser den Hals zu durchschneiden. Nach An­nach der Charitee gebracht. Am 10. b. M. Mittags wurde vor dem Hause Invalidenstr. Nr. 108 ein anscheinend dem wußtlos vorgefunden und mittelst Droschte nach der Charitee

möchte aber auch nicht, baß falſche Gerüchte in Umlauf tom Vereine und Versammlungen.

Taubem Zone: Na, wiffen Sie, wenn det junge Schwäne athmens von Kohlenegydgas todt aufgefunden. Beide Leichen find, denn sind Sie olle Jänse!" Mit einem Schrei der Ent.

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tüfung fuhren die also Verglichenen zurüd und ergriffen Beit versuchte ein Dienstmädchen in der Königgrägerstraße fich Schleunigst tie Flucht, gefolgt von dem Gelächter der Um fte henden, welche dieser Szene mit großem Ergößen beigewohnt legung eines Nothverbandes wurde dasselbe mittelst Droscle Mutter, der Mann mit den Koaks ift da! Stille doch, Junge, id weeß et jahast Du denn Geld? Ich hab' Handwerkerstande angehöriger, etwa 35 Jahre alter Mann be teen Geld! Wer hat den Mann mit den Koals denn bestellt?! 2c.

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Die Vereinigung deutscher Stellmacher( Mitalieds schaft Berlin) hielt eine Mitglieder- Versammlung am 6. b. M. ab mit der Tagesordnung: Vortrag des Herrn Glaubit über Wagenbau. Regelung des Arbeitsnachweises. Verschiede nes. Fragelaften. In Bezug auf den Wagenbau führte der genannte Redner unter Hinweis auf den Ursprung deffelben an, daß im Jahre 1234 die Polizei Bräfektur von Paris das Halten von Wagen verbot, nur der König und die angesehen­ften Fürsten durften fich den Luxus eines Wagens gestatten. Ferner wies Redner nach, daß der Wagenbau früher so in An­fehn gestanden, daß selbst der König von Athen 1513 v. Chr.. Wagenbau trieb. Auf das Zeitalter der Bünfte übergebend, meinte Referent, daß damals das Berhalten des Meisters den Gesellen gegenüber ein befferes als das heutige war. Der frühere Meister feste seine größte Ehre darin, seinen Lehrling zu einem gefchickten Arbeiter heranzubilden. Jest dagegen trachten viele Meister darnach, die Lehrlinge aufs Weitgehendste