Ausübung seines Amtes vorfäßlich eine Körperverlegung begeht oder begehen läßt, wird mit Gefängniß nicht unter drei Monaten bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so fann die Strafe bis auf einen Tag Gefängniß ermäßigt oder auf Geldstrafe bis zu neunhundert Matt erkannt werden. Sft die Körperverlegung eine schwere, so ist auf Buchthaus nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Sind mildernde Um stände vorhanden, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter drei Monaten ein.

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Billigste Arbeitskräfte! das ist die Losung des Unter nehmerthums aller Länder. Je niedriger die Löhne, desto fetter der Profit. So entwidelt fich jest in Translaulaften der Kupferbergbau zu lebhaftem, äußerst rentablen Betriebe. Wie nun ein Herr Davydoff im Journal des mines"( Beit schrift für Bergbau) mittheilt, ist eine der Hauptursachen für biefe günstigen Verhältnisse die Thatsache, daß Handarbeit sum allerniedrigsten Preis gekauft werden lann." Da liegt der Hase im Pfeffer. Es lann dann gar nicht fehlen, daß der ber Arbeitslohn steht. Entbehrung 3 lohn" wächft, um so höher hinauf, je tiefer

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Die Arbeitertolonien haben wenigstens das Gute, daß wir in ihren Berichten gelegentlich Andeutungen über das ent setliche Elend unserer hunderttausende von Arbeitslosen finden. So erfahren wir aus den Monatsblättern für innere Mission" über die Arbeiterlolonie in Ridling( Holstein) einmal, daß der Andrang ,, in den legten Wochen ein sehr großer gewesen set; in der dritten Februarwoche mußten 57, in der vierten 53 ab gewiesen werden." Danach kann die Bahl der Arbeitslosen ge­wiß nicht zurüdgegangen sein! Weiter aber hören wir, daß wiß nicht zurüdgegangen sein! Weiter aber hören wir, daß Der Anbrang troß der sehr harten Arbeit in den Moor dämmen" ein Anwachsen zeige. Arbeitsscheu tönnen danach die Bagabunden" nicht sein, vielmehr greifen fie gierig nach ieder ehrlichen Beschäftigung, und wenn sie noch soviel unter Frost und Schneestürmen" zu leiden haben ,,, was nach bem Bericht um so mehr anzuerkennen ist, da viele von den Rolonisten ihr Leben lang noch feine Schaufel geführt haben." So weit spricht alles an dem Bericht für das Elend und für bie Arbeitswilligkeit der so oft beschimpften armen Reisenden. Was der Bericht sonst noch sagt, enthüllt uns auf der andern Seite ein Bild des bis zur Brutalität getriebenen Ab­schreckungsfystems, das man in Ridling gegen die unschuldigen Opfer unserer Wirthschaftsordnung befolgt. Die Krantenstuben waren beständig start besetzt, die Mehrzahl hatte wunde Füße", wunde Füße vom Wandern und wie wir annehmen müssen von den Arbeitsmartern in den Moordämmen. Barms herzigkeit!-Diese Christentugend scheint unsere Innere Miffion" danach mehr von anderen au verlangen, als selber

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zu üben.

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Wie man fiebt, nimmt die Produktionsziffer von Jahr zu Jahr seit 1881 ftetig ab, um im Jahre 1885 fich der Biffer des Jahres 1878 bebentlich zu nähern. Das bedeutet für das werkthätige Volt: Maffenentlassungen, verkürzte Löhne, ver längerte Arbeitsseit, gezwungenes Feiern, Wachsthum der industriellen Reservearmee, Hunger und Elend. Das bedeutet für den Manchestrter: Das freie Spiel der Kräfte, und die Harmonie zwischen Rapital und Arbeit.

Vereine und Versammlungen.

Im Verein der Einsezer( Tischler) Berlins hielt in der legten Versammlung, 7. März, Herr Dr. Gerlach einen Vortrag über: ,, Batterien". Bunächst legt Redner in durchaus flarer und faßlicher Weise das eigentliche Wesen, Wirken und Fortpflanzen der Batterien dar. Diese einfachsten der Orgas nismen, weil fie nur aus einer Belle bestehen, befinden fich außer an lebenden Pflanzen überall namentlich in Grund- und ftagnirendem Waffer aber auch in trodenem Mauerschutt. Die Fortpflanzung und Vermehrung geschieht durch Spaltung, daber auch die Bezeichnung Spaltpilze. Sämmtliche anstedende Krank heiten und Epidemien werden durch Batterien hervorgerufen. Die Verbreitung und Uebertragung geschieht auf die mannig fältigste Art und ist wegen der ungeheuren Kleinheit der Körperchen( die wahrnehmbaren find airta/ 1000 Millimeter groß) schwer festzustellen. In Bezug auf Epidemien erklärt Redner, daß nie zwei verschiedene zu gleicher Belt und neben einander auftreten. Nun weiß man wohl die Ursache der oben ange führten Krankheiten und zum Theil auch die Mittel, ihnen ents gegenzuwirken, aber über das Wie ist in den meisten Fällen noch nichts pofitives festgestellt. Diese so schwerwiegende Frage tönne nur durch Experimente gelöst werden und de Experimente nur an Thieren vorgenommen werden durch die so viel angefeindete Vivisektion. Es seien meistens orthodore Geistliche oder solch art befattete" Naturen die, selbst im Belze fteckend, thren Nebenmenschen mit der größten Stube erfrieren sehen tönnen, aber in Ohnmacht fallen möchten, wenn ein Hund, oder ein Kaninchen zum Wohle der leidenden Menschheit geopfert werden soll, welche gegen die Vivisektion eifern. Nicht alle Batterien, meint der Vortragende, find schäd lich für den Menschen; es giebt auch nüßliche Arten. Wir müßten uns den Gebrauch des Effigs versagen, wenn der Effig säurepila nicht wäre und hätten ohne den Milchsäurepila feine geronnene Milch, in Folge dessen auch leinen Räse, deffen Reife der Butterfäurepila bewirkt. Rebner fommt noch speziell auf bie Tuberkulose au sprechen und weist auf die Bahnbakterien bin, welche die Bahnfäule und sonstige Mundkrankheiten herbei führen. Mit dem Hinweis darauf, daß auf diesem Felde der Wissenschaft noch der ganze Dberbau zu machen sei, da bis iegt erst das Fundament steht, schließt Herr Dr. Gerlach seinen Bortrag, welcher sehr beifällig aufgenommen wurde. Aus den darauf gestellten Fragen, welche der Herr Vortragende flar beantwortete, ift eine hervorzuheben: Wie verhält man sich am Anfang bei einer Stich oder Schnittwunde?" Dieselbe wurde folgender maßen beantwortet: Bei einer Stich oder Schnittwunde ift vor allen Dingen lein Waffer zu verwenden( außer gut abges tochtem), weil im Waffer schäbliche Batterien enthalten sein tönnen, welche eine sofortige Eiterung, womöglich eine Blut vergiftung herbeiführen fönnten. Die erfte und befte Be bandlung sei die mit Karbolwaffer, welches mit eine Kompreffe auf die Wunde gebracht wird. Sind die Wunden schwer, so wende man fich nach obiger Vorsichtsmaßregel schnell an einen Arzt. Bei einer Stichwunde, wo eine ftarle Blutung erfolgt, soll man den Finger darauf brüden, bis ärztliche Hilfe zur Stelle ist." Nachdem noch einige Vereinsangelegenheiten er ledigt waren, wurde die Versammlung geschloffen.

Die Staubinhalationskrankheiten sind eine der größten Gruppen in dem System der Gewerbefrankheiten. Als die gefährlichsten Staubarten find die mineralischen anzu fehen. So hat der bekannte Gewerbehygieniler Dr. L. Sirt nachgewiesen, daß die Feuersteinklopfer, die in Bochwerken der Blashütten beschäftigten Arbeiter und die Schleifer von zu Bauwerken benutten Quarzfteinen unter 100 Kranten 80 an Auszehrung Leldende baben. Der Schutz der Arbeiter gegen diese furchtbaren Gefahren aber ist in den meisten Be frieben gleich Null, oder aber die Maßregeln find so unzu länglich und unbequem ,, daß fie nicht einmal den niedrigsten Anforderungen der Hygiene entsprechen.

Eine reichsgerichtliche Entscheidung bezüglich des Dynamitgesetes. Nach§ 9 des Sprengstoffgesezes wird mit Gefängniß von 3 Monaten bis zu 2 Jahren bestraft, wer im Beige von Sprengstoffen betroffen wird, ohne polizeiliche Er Aus dieser Strafbe laubniß hierzu nachweisen zu fönnen. flimmung war der Bauer L. zu R., wie das Leipz. Tagebl." referirt, angetlagt, jedoch vom Landgericht freigesprochen. Wie daffelbe feststellt, find am 17. Dezember 1884 gelegentlich einer Haussuchung nach Jagdgeräthschaften in dem von dem Ange flagten bewohnten und bewirthschafteten, deffen Tochter Katha rina L. gehörige Anwesen in einem auf dem Hausboden stehen. den Koffer sechs Dynamitpatronen mit 12 Bündhütchen vorges funden worden, bezüglich beren der Angeklagte nicht nachweisen fonnte, daß er für deren Befiz eine polizeiliche Genehmigung nachgesucht und erlangt habe. Diese Dynamitpatronen find, wie feftgeftellt worden ist, im Jahre 1875 oder 1876 dem Sohn des Angeklagten von einem Eisenbahnarbeiter zur Aufbewahrung übergeben und von dem Angetlagter damals in den Koffer gelegt worden, in welchem dieselben bei der Haussuchung vor gefunden worden find. Das Landgericht hat angenommen, daß Der Angeklagte als Befizer des seiner Tochter gehörigen, aber von ihm bewirthschafteten Anwesens anzusehen sei und daß er auch, als ihm die Dynamitpatronen seinem Sohn in einem Bädchen übergeben wurden, den In halt dieses Päckchens lannte. Es hat aber der Versicherung des Angeklagten Glauben geschenkt, die Thatsache, daß ihm die Dynamitpatronen übergeben und von ihm aufbewahrt worden feten, sei im Laufe der Jahre ganz seinem Gedächtniß ent schwunden, so daß er sich zu der Beit, als das erwähnte Gesetz Geltung erlangt habe, nicht mehr bewust gewesen sei, solche Batronen im Befit zu haben. Aus diesem Grunde hat es den Angeklagten von der Beschuldigung, bem§ 9 des ange führten Reichsgefeges zuwider gehandelt zu haben, freigesprochen, indem es noch ausführte, das Nichterinnern an das Vor­handensein des Dynamits tönne dem Angeklagten mit Rüd­ficht auf sein Alter von 68 Jahren und den feit Erlangung des Dynamits verflossenen langen Beitraum nicht als Fahr läffigleit angerechnet werden. Die hiergegen von der Staats. anwaltschaft eingelegte Revifion bat das R. G., I. Straffenat, vom 8. Juni v. J. verworfen und hierbei unter Anderem folgendes ausgeführt. Nach den§§ 7, 8 und 9 des Gesezes vom 9. Juni 1884 macht der Befit von Sprengstoffen unter bestimmten Vorausseßungen Denjenigen ftrafbar, der als Be figer anzusehen ist. Der hier erwähnte Bests liegt aber nicht fchen dann vor, wenn Sprengstoffe in der Wohnung einer be ftimmten Berson vorgefunden werden. Vielmehr wird nach all­gemeinen Rechtsgrundsäten in allen diesen Fällen vorausgesezt, daß die Person, welcher ein solcher Befis zur Laft gelegt wird, von dem Vorhandensein der Sprengstoffe Kenntnis hat und deren Wille auf die Innebabung derselben gerichtet ist. Sind Die Sprengstoffe ohne Wissen und Willen des Eigenthümers oder Miethers einer Wohnung in diese gebracht worden, und hat derselbe auch später von deren Vorhandensein Renntniß nicht erlangt, so ist derselbe als Befißer dieser Sprengstoffe im Sinne der angeführten Gesegesbestimmung nicht anzusehen. Daraus, daß nach der ausdrücklichen Vorschrift des§ 8 nur Derjenige mit Strafe bedroht ist, der Sprengstoffe wiffentlich in seinem Befige hat oder an andere Personen überläßt", darf nach der Entstehungsgeschichte dieser Bestimmung nicht ge schloffen werden, in den unter§ 9 gehörigen Fällen sei die Kenntniß von dem Vorhandensein der Sprengstoffe nicht er forderlich, damit ein Befit derselben angenommen werden tönne. In dem Entwurf des Gesezes fehlte das Wort wiffentlich auch im§ 8. Bei der dritten Berathung wurde beschloffen, im§ 8 das Wort wiffentlich" ein zuschalten, allein dadurch sollte, wie fich aus den Ver handlungen deutlich ergiebt, der Sinn der in Frage stehenden Bestimmung nicht geändert, sondern nur voll ftändig flar gestellt werden. Der Antragsteller selbst führte aus, er halte es ebenso wie die Regierungen für selbstverständ­lich, daß derjenige, der Sprengstoffe befize, ohne es zu wiffen, nicht bestraft werden könne, aber es sei doch nicht ganz un­möglich, daß fich in der Rechtsprechung in einzelnen Fällen eine andere Auffaffung Bahn breche, deshalb empfehle er die Hinzufügung des Wortes wiffentlich", die jedenfalls nicht schaden lönne. Aus dem Busaß des Wortes, wiffentlich" im § 8 des Gefeßes fann hiernach nicht gefolgert werden,§9 sese nicht voraus, der Angeklagte habe von dem Vorhandensein der Sprengstoffe Kenntniß gehabt. Nach§ 8 müßte auch, wenn es bei der Faffung des Entwurfs geblieben wäre, dem Thäter Diese Kenntniß nachgewiesen werden. Ebenso wird aber, damit der die Unterlaffung der Eingolung der im§ 1 vorgesehenen polizeilichen Genehmigung mit Strafe bedrohende§ 9 Absatz 1 zur Anwendurg gebracht werden kann, vorausgesezt, daß der Angeklagte zur Beit, als diese Verpflichtung an ihn herantrat, wußte, daß die Sprengstoffe fich in seinem Bestße befinden. Darauf, ob der Angeklagte, wie die Staatsanwaltschaft be hauptet, nur in Folge einer Fahrlässigkeit sich nicht mehr erinnerte, daß er im Jahre 1875 oder 1876 die Dynamit patronen erhalten habe, tommt im vorliegenden Falle über haupt nichts an. Uebrigens ist auch das Vorhandensein einer solchen Fahrlässigkeit von dem Landgericht verneint worden.

Bur Lohnbewegung schreibt der ,, Gamb. Korrespondent": Fast jede Abrechnung über einen Streit hat die Thatsache er hättet, daß für die Streilenden nicht nur in ganz Deutschland gesammelt wurde, sondern daß auch die Arbeiter in den außer deutschen Staaten insofern ihre Solidarität mit ihren streifen Den Kollegen ausdrüdten, als fie denselben petuniäre Hilfe brachten. Die genau spezialifirte Abrechnung über den Töpfer Streit in Magdeburg , welche jegt vorliegt, beweist auch wiederum diese Behauptung. Die Gesammteinnahme bezifferte fich auf 2390 M. 65 Pf., der eine ebenso große Aufgabe gegenüber ftand. Aus allen Städten Deutschlands lamen für die Stret tenden Geldsammlungen, freilich meistens nur fleine Boften. Aus Hamburg wurden in vier Raten 100 M. eingesandt, aus Berlin in fieben Raten 212 M. 21 Pf. Beiträge aus dem Auslande wurden übermittelt aus Bukarest , Kopenhagen und Riebor( Ungarn ).

Soziales und Arbeiterbewegung.

Weberelend. Dem Voigtländischen Anzeiger" schreibt man aus dem Gebirge: Der schlechte Geschäftsgang hat jezt sein höchftes Statium in gänzlicher Verdienst lo sigteit erlangt. Schon 25 Wochen feiert die biefige Toftgleit erlangt. Schon 25 Wochen feiert die biefige Weberbevölkerung. Die Kartoffeln, das Hauptnahrungsmittel biefiger Gegend, gehen zur Neige oder find schon aufgezehrt. Der Holzvorrath ist bei dem anhaltenden strengen Winter zu Ende, und der tiefe Schnee gestattet jegt nicht, sur Holzlese zu geben. Die Hoffnungen auf eingehende Aufträge haben fich auch nicht erfüllt." Der Voigtländische Anzeiger" ist ein auch nicht erfüllt." farbloses Blatt, welches aber zur Unterfügung der Regierung jederzeit bereit ist. Wenn dieses Drgan die Noth in jenen Gegenden in so einfacher aber desto beredter Weise schildert, dann fann von einer Uebertreibung nicht die Rede sein. Was sagen aber zu solchem Elend die offiziösen Regierungsorgane? Sie prahlen noch immer, allerdings nur in ibrem Intereffe, seit von dem Aufschwung der wirthschaftlichen Verhältnisse, der sell der neuen Boll und Wirthschaftspolitit des Deutschen Reiches entstanden sei. entstanden sei. Aber Niemand last fich durch derartige Flunkereien mehr bethören, da die Zhatsachen so traurige

Den Riften- und Koffermachern zur Nachricht, daß in der Kiftenfabrik von Simon u. Müller ein Streit ausgebrochen ift. Die Herren Simon u. Müller waren bei der Begründung des Vereins der Riften- und Roffermacher Berlins hervorragend betheiligt. Ersterer ist noch jetzt Vorstandsmitglied des Vereins und legterer zählte früher zu den eifrigsten Vertheidi gern des aufgeftellten Breistarifs", während jest in der Werk statt der niedrigste Preis gezahlt wird. Es wird gebeten, den Buzug von der betreffenden Werkstatt ftreng fernzuhalten.- Die fireilenden Arbeiter der genannten Fabrit.

* Der Streit der Korbmacher in der Werkstatt von Anton Schmidt in Berlin , Andreasstr. 30, ist nach fünfwöchent licher Dauer beendet; er ist leider nicht zu Gunsten der Strei fenden ausgefallen, denn nach einer Dauer von 3 Wochen ers flärte Herr Schmidt, daß er den betreffenden Artikel wegen der großen Konkurrenz von Breslau nicht mehr anfertigen laffen würde. Von den 14 ftreitenden Kollegen konnten infolge beffen nur 4 wieber bei Herrn Schmidt eintreten, dieselben fertigen andere Arbeiten an, welche der Meister tarifmäßig bezahlt.­Die übrigen Kollegen haben in anderen Wertstellen Arbeit gefunden. Troßdem Herr Schmidt mit Breslau nicht lonfurriren

Wahrheiten verkünden.

Bom Rhein berichtet man über bir ungünstige Lage der Zextilindustrie: Was die Spinneret betrifft, so liegt insbesondere die Baumwollspinneret schwer barnleder. Die englischen Fabrikanten dieser Branche find infolge von Ueber produktion und der fich infolge dessen ansammelnden Vorräthe gezwungen, die Gespinnste für jeden Preis auf den Weltmarkt zu werfen, und infolge dieses Umftandes find die Preise für Baumwollgarne so gedrückte, wie fte seit 1879 nicht mehr zu verzeichnen gewesen find.

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Eine öffentliche Versammlung der Marmorarbeiter und Steinmegen fand vor einigen Tagen in den Armin ballen", unter Borfis des Herrn Stieber statt. Anlaß dazu gab die abschlägige Antwort der hiesigen Marmorwaaren fabrilanten auf das Schreiben des Fachvereins der Steinmegen in Betreff der Regelung der Arbeitszeit und Einführung eines Lohn- und Allord. Tarifs. Mehrere Fachvereinsmitglieder batten den von den Arbeitgebern zurückgewiesenen Tarif einer noch maligen Prüfung unterzogen und wurden die einzelnen Boft tionen in der Versammlung berathen und angenommen. Hr. Stieber wies auf die große Schundlonkurrenz in den Marmorgeschäften bin, auch die Löhne würden immer niedriger; durch das billige Angebot von Arbeitskräften würden die Fabrilanten in den Stand gefeßt, die Waare für einen Spottpreis zu verlaufen. Diejenigen Arbeitgeber, welche bis dato einen annähernd guten Lohn bezahlen, bellagen fich mit Recht über die große Schundkonkurrenz. Nur durch einen festgefesten Lohn seitens der Gesellen würden die Verhältnisse gebeffert. Mehrere Redner brachten die jetzigen Lohnsäge in verschiedenen Werkstätten zur Sprache; es würden dort frog bes vereinbarten Stundenlohnes von 45 Bfg. in der That nur 42%, 40, 35 und 30 Big. bezahlt. Herr Hofmann führte aus, das jest bie Steinmegmeifter Berlins einen Stundenlohn von 50 Bfg. afzep tirt haben, es sei nun Aufgabe der Gesellen, diesen Lohn auch festzuhalten. Können die Steinmegmeister diefen Lohn bezahlen, so tönnten es die Marmorwaarenfabrilanten auch. Die Stein megen, welche in Marmor arbeiten, wären umsomehr berechtigt, diesen Lohn zu verlangen. Es wurde hierauf eine aus den Herren Viered, Lucas und Wolste bestehende Kommission gewählt, welche sofort mit den Fabrilanten in Unterhandlung treten soll. Ferner wurde fonstatirt, daß von sämmtlichen Anwesen ben nur 10 Mann noch nicht dem Fachverein der Steinmegen angehörten, und eine Resolution einstimmig angenommen welche lautete: 1. Die heutige Versammlung erklärt sich mit verstanden und verpflichten fich die Anwesenden, für denselben Mitglieder des Fachvereins der Steinmeyen find, in nächster Beit dem Verein beizutreten und die Lohnregulirung dem ge nannten Verein zur Durchführung zu übertragen.

Auch in dem stolzen Hamburg ist gegenwärtig die Noth eine große. Vor einigen Tagen tamen mehrere hundert Frauen in den Borsaal bes Hathhauses; dieselben begehrten Stundung der fälligen städtischen Abgaben, welche zu bezahlen fte fich außer Stande erklärten. Den Bittstellerinnen wurde weiteft. gehende Berücksichtigung versprochen.

Aus England wird gemeldet, daß in Folge der anhalten den Stodung in der Stahl- und Eisenindustrie von Südwales

Donats ben Betrieb entweder gänzlich oder teilweise

stellen. Dieser Beschluß wird eine Maffenentlassung von Ar bettern zur Folge haben. In den Eisenfabriken von Glamor ganshire und Monmouthshire allein find 20 000 Menschen be schäftigt.

Unterstügungsverein deutscher Schuhmacher( Filiale Alexanderstraße 31, tagte, bielt Herr Runge einen Vortrag über ,, Anatomie des menschlichen Fußes". Der Vortragende erläuterte in eingehender, fachlicher Weise den Knochenbau und die Konstruktion des menschlichen Fußes und wies nach, daß bei einem natürlichen, gefunden Fuße die Behen, ftrahlenför Nord- Amerika

. Die Verwaltung der Missouri­Bazifil. Gilenbahn in St. Louis hat 5000 Angestellte, welche nicht gestreift hatten, entlassen, da ste für dieselben feine Beschäftigung hat. Die New Yorker Bimmerleute und Schreiner haben bebufs Erlangung eines Tagelohnes von 3 Doll. 50 Cent. und einer Tagesarbeit von 9 Stunden geftreift. Der Streit der Schuhmachergesellen von Chicago um höhere Löhne hat damit geendet, daß die Meifter die neuen Lohnsäge bewilligten. Die Arbeiter ver schiedener anderer Gewerle haben ebenfalls Lohnaufschläge er zielt. Die New Vort und New Haven Eisen. bahn bat den Lohn ihrer Arbeiter freiwillig auf 1 Doll.

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Fußbelleidungsmethode nicht prattisch sei. Es müffe Pflicht eines jeden Fachmanns fein, fich die in dieser Hinsicht noth schenden Uebelständen entgegentreten zu fönnen. Jedoch bürfe Niemand glauben, daß, wenn er die nöthigen Renntniffe ge sammelt hat, dadurch der Nothstand des Handweits überhaupt beseitigt werden könnte, denn das Handwerk wird durch die heutige Produktionsweise nach und nach gänzlich aufgerieben werden. Nur wenn die Arbeitsmittel, Maschinen c. Gemein 50 Cent. per Tag erhöht. Die Arbeitervereine jubeln über diese Fachkenntnisse nütlich für sich verwerthen fönnen. Nach Be

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Bugeständnisse und es ist die Bildung einer politischen Arbeiter. partei angeregt worden.

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endigung des Vortrages verlas der Borsitzende einen Artikel Bod in Gotha als Mitglied der Kommission der Knöfel

Artikel dennoch hier in einer anderen Werfftatt angefertigt, nationale metallurgische Krise empfindlich zu leiden. So betrug Stiftung" erklärt, aus der betr. Kommission in Folge von ein

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trop ber Ronkurrenz aus Breslau . Hätten die Streifenden die Arbeit für den gebotenen Preis geliefert, so wären jeden­falls die anderen Meister mit Lohnabzügen nachgekommen. Darum, Kollegen! Ist der Streil auch nicht zu Gunsten der Streifenben ausgefallen, so doch zu Euren Gunsten., Wir fagen allen Kollegen für die uns gewährte Unterstügung unsern verbindlichften Dank und ersuchen diejenigen, welche noch Liften in Händen haben, dieselben bei Herrn Reddemann, Wrangel ftraße 109 abzuliefern. Das Streit Romité.

die Schienenproduktion im Jahre

1878

1879

1880

1881

1882

1883.

1884 1885

882 685 Tonnen

1 113 273 1461 837

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1844 100

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1 688 794

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1 360 694

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1144 851

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1 090 679

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getretenen Differenzen ausgeschieden zu sein und alle Diejent gen, welche Gelder dazu an ihn einsandien, auffordert, darüber weiter verfügen zu wollen. Nach Erledigung des Fragelaftens wurde die Versammlung geschlossen. Die nächste Versamm lung findet am 22. März in demselben Lokale ftatt.

Verband deutscher Zimmerleute( Lokalverband Berlin Oft). Heute, Dienstag, Abends 8 Uhr, Versammlung im Solale Proskauerftr. 37/38. Gäfte haben Butritt, neue Mitglieder

werden aufgenommen.

Verantwortlicher Redakteur R. Gronheim in Berlin . Erud und Verlag von Mar Bading in Berlin SW., Beuthftraje 2.

Sieran eine Beilage.