d«ei zu lesen, als die bekannten Ergüsse des PreßbureauS gegen die ReichstagSmajorität. Der Wirth hält das Kreisblatt oder den amtlichen Anzeiger; er muß ste ballen. Aber hinter dem Schänltisch schänkt er den neuen MonopolschnapS und jubelnd brinat er mit ihm unter Asststenz seiner Gäste ein Pereat dem Monopol. Eine fingirte Selbstverbrennung. In der Nacht zum 6. März d. I. kam mit dem Schnellzuge von Berlin   nach Leinefelde   ein Reisender und kehrte in einem dicht am Bahn« Hofe befindlichen Gasthause ein, in welchem er telegraphisch ein Zimmer bestellt hatte. Während der Nacht hat er das Bett, nachdem er in dasselbe ein menschliches Skelett und einen Schävel gelegt hatte, in Brand ges-tzt und dann, wie die im Schnee erkennbaren Spuren zeigten, über die Veranda kletternd, sein Zimmer und das Hotel hermlich verlassen. Augenscheinlich war die Abficht deS unheimlichen Gastes darauf gerichtet, den Glauben zu erwecken, daß er in seinem Bette verbrannt sei. Durch eine zurückgelassene Geschästskarte ist die Person als die eines in Berlin   wohnenden Kaufmanns S. ermittelt, auch fest­gestellt worden, daß derselbe das Skelett von einem hiefigen Studirenden gekauft hat. Da S. von seinen Bekannten und Angehörigen als ein exaltirter Mensch geschlldert wird, wurde zunächst angenommen, daß er die That in einem Zustande geistiger Störung verübt habe. Nach den näheren Feststellungen schein! es indeß, als wenn er planmäßig gehandelt hat, und es auf die Benachtheiligung einer LedenSverfichcrungS. Gesellschaft abgesehen war. Seine Ergreifung ist noch nicht 8'""(linttt nicht geringe« Schreck erhielt in der vergangenen Nacht die Tochter einer im Hause Louisen-Ufer 10 wohnenden Wittwe. AIS   daS junge Mädchen zu später Stunde aus einer Gesellschaft nach Hause zurücklehrte und die Wohnung der Mutter betreten wollte, fand ste zwar die Thür aufgeschlossen, vermochte aber nicht, dieselbe zu öffnen, da von innen ein schwerer G- genstand vor derselben lag. Nachdem st« einige HauSnachbam alarmirt hatte, gelang eS mit deren Hilfe, den Widerstand zu beseitigen und die Thüre zu öffnen. Nun machte man die schreckliche Entdeckung, daß die Wittwe in einer Blutlache todt am Boden des ZrmmerS lag. Ein sofort herbeigerufener Arzt konstatirte, daß der Tod der Frau in Folge eines Blutstunes herbeigeführt worden war. In der Nacht zum 14. d. M. bemerkte ein Wächter im Rariannenpark eine ältere später als die separirte W. festge« Seilte Frau, welche stch mit einem einige Wochen alten Kinde i auffälliger Weise zu schaffen machte. Der Wächter schöpfte den Verdacht, daß die Frau das Kind auszusetzen beabstchtige, und da ihm auch deren Angabe, ste habe daS Kind am Tage vorher in der Chariteefiraße von einem unbekannten Mädchen übergeben erhalten und sich bereit erklärt, dasselbe als ihr eigenes aufzuerzieben, um so weniger glaubwürdig erscheinen mußte, als die W. obdachlos war, so schritt er zur Verhaftung der letzteren. Durch die Wäsche deS Kindes gelang eS, die Mutter, welche am 13. Mär, er. au» der Cbaritee entlassen worden war, zu ermilteln. Dieselbe hatte ihr Kind bereits seit 24 Stunden vergeblich gesucht und erklärte, daß die Angaben der W. un- wahr seien. Letztere habe ihr bei ihrer Entlassung das Kind unter dem Vorgeben abgeschwindelt, daß fie, die W-, von einem Schankwirth beauftragt sei, diesem ein kleines Mädchen zu verschassen, um es an Kindesstatt anzunehmen. Da Frau W. ihr Vertrauen eingeflößt, habe fie derselben daS Kind an« vertiaut, aber auch an demselben Abend von dem betreffenden Schankwitth erfahren, daß er einen derartigen Auftrag nicht gegeben habe und überhaupt eine Frau W. nicht kenne. Letztere rst wegen Vergehens gegen§ 235 deS Str.-G.«B. in Haft be« halten worden. Der verkehr der Berliner Stadtbahn   ist in den vier Jahren, die seit der Eröffnung dieses neuesten und großartig« sten hiefigen Institutes verflossen find, ein ganz gewaltiger ge- worden. Es werden jetzt taalich allein 280 Züge regelmäßig abgelassen, welche nur dem Stadtverkehr dienen; hierzu kommen noch 74 VorortSzüge und 90 Externzüge, so daß nur im regelmäßigen Betriede täglich 444 Züge abgelassen werden müssen. Im Sommer kommen aber hierzu, je nach Bedarf, in den Wochentagen 1230 Extrazüge, an den Sonntagen deren bis zu 72, bei außergcwöhnltchem Verkehr steigert fich die Zahl der Züge noch bedeutend und bettägt 562 an einem Tage. Die Zahl der beförderten Paffagiere der Stadtdahn betrug im ersten Geschäftsjahre 8396 460 und ist im Jahre 1884 bis 1885 auf 14256490 gewachsen. Erfreulich ist die Thatsache, daß noch kein ernster Betriebsunfall auf dieser zweifellos frequentesten Bahnstrecke des Deutschen Reichs vorgekommen ist. Verletzungen von Paffagieren, Beamten und Ardeitem find die gewöhn- lichen Resultate eines regen Verkehrs und der dadurch herbei« geführten größeren Gefährlichkeit der Strecke. Die zahlreichen Kurven der Stadtbahn tragen nicht eben dazu bei, diese Gesährlichleit bei der großen Zahl der Letriedsbeamten und Arbeiter zusammen 900 zu vermindern. 64 Ma­schinen find unausgesetzt thätig und außerdem noch eine An« zahl Reservemaschinen, denn der Dienst kann gerade hier eine Stockung am allerwenigsten erleiden. Die Haupttage deS Verkehrs find natürlich dir Sonntage, und allein an den 17 Sommer Sonntagen vom Mai bis August 1883 wurden 1300757 Personen durch die Stadtbahn deföider', und im verflossenen Jahr ist die bezüglich« Zisser auf 2 Millionen ge« stiegen, obgleich der Hauptoerkehrstag, der zweite Pfingstfeier« tag, in Bezug auf die Zahl der Passagiere gegen das Jahr 1883 zurückgeblieben ist. Da die Stadtbahn eine Länge von 10,08 Kilometer hat, so durchlaufen die 444 regelmäßigen Züge jährlich rund 1620000 Kilometer, d. h. 40 Mal dm Lauf um die Erde. Eine Hauptaufgabe für den Betrieb und sicher der schwierigste Theil der Verwaltung ist das Fortschaffen der Passagiere an Sonn- und Festtagen, denngerade an diesen wächst daS Verkehlsdedürfnlß je nach der Witterung inS Un« Slaubliche, aber auch hier ist die Bahn bis jetzt dm Anforde« rungm gewachsen geblieben. Der Löwmantheil an der Frequenz fällt natürlich dem Bahnhof Friedrichstraße   zu, der weil über ein Drittel mehr Passagiere alS Bahnhof Alexanderplatz   und wehr als daS Vierfache wir Bahnhof Bellevue und Charlotten« bürg hat. . Eine«ene Erfindung, die gar nicht so übel scheint, wird demnächst im Handel erscheinen. Ein bekannter Theater« Direktor von außtrhald hatte vor einiam Tagen daS Unglück, feinen werthvollen Paletot in einem hiefigen großen Caf<i durch eine« sogenanntmMarder" einzubüßen und einen alten be» reitS sehrgetraaenen" dafür einzutauschen. Die Roth macht ia bekanntlich erfinderisch und so hat denn der Geschädigte fich wit einem unserer renommirtesten Kunstschlosser in Verbindung ssisetzt und folgende Vorkehrungsmittel angegeben, um künftigen berartigm Fällm vorzubeugen. Am Ende des RockkragmS Nämlich befinden fich zwei eiserne Ringe(beim Tragm deS Kleidungsstückes nicht zu sehen, weil fie nach innen angebracht !i"d). welche durch ein Schlößchen, daß man bei stch führt, ein. lnch zugeschlossen werden, um sodann auf den Haken gehängt ju werden, so daß dem Dieb die Möglichkeit genommen wird, das Kleidungsstück anzuziehen. Diese Erfindung hatderFabri- mnt bereits beim Patentamt in Berlin   angemeldet._ Sin trauriger Fall hat«ich in der Familie eines in der pttedenstraße wohnenden Schuhmachers erergnet. Die Ehefrau disselden schlief mit ihrer 4 Monate alten Tochter in demselben �tt. Arn Morgen des 11. März fand die Mutter, alS ste et« fachte, da» Kind todt. anscheinend erstickt, vor. Es ist anzu« Ahmen, daß die Frau während deS Schlafes ihren Arm auf Jm das Kind bedeckendes Kissen gelegt und auf diese Weise Erstickungstod deS«indc» herbeigefübit hat. Poltzei-vericht. Am 11. d. M. glitt ein Mann auf dem dem Hause Oranienstraße 187 und am 13. Vür. �Mirsteige vor dem Hause Oranienstraße 187 und am. ?: M., Morgens, ein Mann auf dem in Folge des Schneefalles «mtten Bürgersteige vor dem Hause Landsdergerstraße 64 auS und brachen beide den rechten Unterschenkel. Am 13. d. M., Mittaas, wurde eine 75 Jahre alte Frau auf dem Pappelplatz vom Schlage getroffen. Sie wurde nach der Charitee gebracht, wo ste kurz nach der Ankunft verstarb. An demselben Tage Nachmittag? stürzte auf dem Neubau Werftstraße 13 ein mit Mauersteinen beladen«! Fahrstuhl in Folge ZerreißenS der Kette aus dem zweiten Etockwert herab und traf den in der Nähe befindlichen Maurerlehrltng Lange, der jedoch nur leicht verletzt wurde, dagegen wurde der Arbeiter Bahn dadurch an« scheinend schwer verletzt, daß ihm die herabfallende Kette auf die Schulter fiel. Beide wurden nach dem städtischen Kranken- Hause in Moabit   gebracht. In der Nacht zum 14. d. M. wurde ein Mann an der Ecke der Prenzlauer- und Alexander- straße von einem anderen Manne zu Boden gestoßen und erlitt eine bedeutende Verletzung am Kopfe, so daß er nach dem Krankenhause am Friedrichshain   gebracht werden mußte. Am 14. d. M. Morgens brach auf dem Grundstücke der Schullheiß'schen Brauerei, Schönhauser Allee 3339, Feuer aus, durch welches mehrere Nebengebäude stark beschädigt wurden. Zu derselben Zeit gerielh in der Behrenstr. 5, und zwar in der Räucherkammer eines Schlächtermeisters, durch aus der Feuerung herausgefallene Kohlen die Dieluna und an demselben Tage Vormittags in Folge Schadhaftigkeit der Kochmaschine die Balkenlage unter einer Küche des Hausei Rathenowerstraße 42 in Brand. Beide Feuer wurden bald gelöscht._ Gerichts-Zeiwng. Eine interessante Verhandlung spielte fich am 11. d.M. im Kriminal. Gerichts-Gebäude Alt-Moaatt, Sitzungssaal 5, ab. Die Steinträger Stolle und Wolzer und die Maurer Rücker und Krüger waren wegen Hausfriedensbruchs, Widerstandet gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung angeklagt. Der Kläger   und Hauptzeuge, Maurermeister Heinrich, führte unter Anderem an, daß eS mit jenen Leuten gar nicht mehr zum Aushalten sei. Zwei Schutzleute bezeugten, daß ihnen nicht der geringste Widerstand von den Angeklagten geleistet worden ist. Vom Rechtsanwalt Herm Freudenthal deftagt, wieviel Personen auf dem Grundstück warenssund wieslange eS gedauert habe, bis dieselben nach der Aufforderung das Grundstück ver« lassen haben, bekundeten die Zeugen, daß zirka 25 Personen anwesend waren und daß es ungefähr 5 Minuten gedauert lade, bis die Angeklagten das Grundstück verlassen haben. Kurz, der Gerichtshof erkannte auf Freisprechung der Ange- klagten, bis auf den Maurer K., der seinen Kameraden ge« schlagen hat. Dieser wurde zu 20 M. Geldbuße event. 4 Tage Haft verurtheilt. Nach den Aussagen des Maurermeister» H. find die Steinträger dem Meister gegenüber nicht human genug, und fast könnte man ihm in dieser Beziehung Recht geben, daß«S mit Eteinträgcrn nicht auszuhaltcn ist, welche die Parterre. Etage in Bezug auf den Akkordpreis nicht einmal als Keller betrachten wollen. Den Herren Maurermeistern wäre ei wahrscheinlich am liebsten, wenn stch die Steinträger ein« reden ließen, die fünfte Etage und der Boden gehören auch noch zum Erdgeschoß. Die für da« Kriminalgericht getroffene Neuerung, nach welcher das Betreten de» vordem Raums der Verhand» lungssäle nur mit ausdrücklicher Genehmigung des betreffenden Vorfitzenden gestattet ist, hat für die Vertreter der Presse außer der großen Unbequemlichkeit, schlechten Hören» u. s. w. noch dm Nachtheil im Gefolge, daß ihnen auch der Zutritt zu dm Sitzungen, in denen die Oeffmtltchkett ausgeschlossen wird, be« nommen ist. Vor Inkrafttreten der gedachten Neuerung war für die Vertreter der Presse die Oeffentlichkeit nur bei ganz geheim zu haltenden politischen Prozessen auSgeschloffm, indem man zu ihnen da» Vertrauen hatte, daß fie auS den Sitzungen nur daS Unanstößige berichten würdm. Am Sonnabend, dem letzten SitzungStage der dritten diesjährigen Schwurge« richtspertode, stand die Verhandlung einer Anklage gegen den Rentier Zmder wegen wiederholter SittlichreitSverbrechm an, bei welcher selbstredend die Oeffentlichkeit aui- geschloffen worden war. DieStaatsbürger Zeitung" schien ein besonderes Interesse zu haben, wahrscheinlich wegen der jüdischen Konfesston des Angeklagten, ihren Lesem einen mög« ltchst ausführlichen Bericht über diese Verhandlung zu bringen, und entsandte daher einen eigenen Spezialberichterstatter nach Moabit  . Aber auch deffm von der Redaktion befürwortetes Besuch um Zulassung zur Verhandlung wurde nach dem jetzt angenommenen Grundsatz, die Presse von den nichtöffmtlichen Sitzungen stets auszuschließen, zurückaewiesm. Im Uebligen können wir aus dem am schönen Nachmittag in öffentlicher Sitzung publizirten Urtheil berichten, daß die Geschworenen sämmtliche Schulvftagm verneint habm und daß der Ange- klagte deShaib freigesprochen und auS der Untersuchunghaft entlassen wurde, in der er mehrere Monate zugebracht hat. P. I« Bezug auf die Auslegung der§§ 9 und 17 de« Sozialisten-Gesetze« zwei für da« Vereinswesen höchst wichtige Gesttzesstellen wird demnächst durch die höherm Instanzen ein Präjudiz geschaffen werden. In einer Arbeiter« BezirkSvereinSfitzung hatte der Schriftsetzer Kunkel zu Punkt 2 der Tagesordnung welche deren 5 zählte, eine Rede gehaltm und während derselben bemerkte der Vorsttzende jener Ver« sammlung, Buchdrucker Robert Schultz?, daß der überwachende Polizeibeamte nach seinem Helm griff, um, wie Schultz? ganz richtta voraussetzte, die Versammlung aufzulösen. Dem kam Schultz?, der im Verlauf der Sitzung seinersetts jede Bewegung des Polizeideamten scharf bewachte, zuvor und er, als Vorfitzmder, erklärte seinerstit« dir Sitzung für geschlossen; trotzdem erklärte der Polizeibeamte noch nachträglich die Versammlung für auf- gelöst und forderte die Anwesenden auf, den Saal zu räumen. Nunmehr aber trat Schultze dem Polizeibeamten entgegen und erkärte demselben, daß es seine, deS Sch-, Sache sei für die Räumung deS Saales zu sorgen, da die Versammlung von ihm. dem Vorfitzrnden, bereits geschlossen, nicht aber rechtsgiltig von der Polizei aufgelöst worden sei. Schultz« ward infolge dessen auf Grund des§ 17 unter An­klage gestellt alS derjenige, welcher nach polizeilicher Auflösung einer Versammlung fich nicht sofort entfernt. DaS kompetente Schöffengericht erkannte jedoch auf Freisprechung, nachdem der Sachverhalt, wie oben geschildert, durch die Beweisaufnahme festgestellt worden war. Zweifelsohne in der Adficht, derartigen Vorkommnissen für die Zukunft mtt einem Präjudiz degeg- nen zu können, legte der Staatsanwalt gegen dies Uttheil Bemtung ein. In der Berufungs-Rechtfertiaung deS Staats« anwalts wird die Anficht verfochten, daß der Angeklagte, indem er ohne jeden sachlichen Grund die qu. Versammlung schloß, das Sozialistengesetz hat umgehen wollen. Gegen die Straf« bestimmungen deS zttirten Gesetzes habe er ferner dadurch ver- stoßen, daß er, ganz abgesehen von seinem Anspruch, seinerseits für die Räumung deS Saales zu sorgen, das heißt bis zur Räumung in demselben zu verweilen, stch nicht sofort entfernte, sondern Erörterungen über die Thatsache der Auflösung sowie über die Berechtigung des Polizeibeamte» zu der erlassenen Aufforderung dem Beamten entgegensetzte. Man darf wohl mit Recht auf den AuSgang der Sache gescannt sein. Ew Postpacketmarder stand gestern in der Person des ehemaligen Posthilfsboten Hermann Otto Albrecht vor den Schranken der zweiten Strafkammer hiefigen Landgerichts I. Auf Grund mehrfacher Beschwerden von Packetempfängern über daS Fehlen von darin befindlich gewesenen Gegenständen fiel der Verdacht auf den Angeklagten, und wurden bei einer bei ihm vorgenommenen Haussuchung mehrere Gegenstände ge« funden, welche Albrecht geständlich aus einem Pocket entnommen hatte. Der Gerichtshof belegte ihn dafür mit Rückficht auf die Gemeinschädlichkeit dieser Spolirungen, trotz der Geringfügigkeit deS WerthcS, mtt sechs Monaten Gesängniß. Eine auffallend harte Strafe, welche daS_ Schöffengericht über dm bisher unbescholtenen Former Worlitz  wegen vorsätzlicher Körperverletzung mittelst eines gefährlichen Werkzeugs in Höhe von drei Jahren Gesängniß verhängt hatte, wurde gestern von der Berufunaslammer erheblich gemildert. Der Angeklagte befand stch am Abend des 13. November v. I. mit seinem Freunde, dem Former Friebel im Witte'schen Schank» lokal. In einem anderen Zimmer desselben saßen die Kauf« leute Haus und Abt. Der letztere gerieth mit Friebel in Streit» welcher schließlich in Thätlichkeiten ausartete und die beiden anderen Freunde in Mitleidenschaft zog. Bei der darauf ent« flehenden Schlägerei wurde der im Restaurant stehende eiserne Ofen umgeworfen, und ergriff jetzt der Angeklagte Worlitz   ein Stück von dem zersprungenen Ofen und hieb damit zweimal auf Haus ein. Ja, später noch stieß er mit dem Fuß nach dem am Boden liegenden blutenden Haus. Der Berufungs- gerichtshof nahm auf die vorgekommene Reizung Rückficht und ermäßigte die erkannte Strafe auf 11 Monat Gcfänaniß. Anarchistenprozeß in Krankfurt a. M. Ein gegen drei junge Leute vor der Strafkammer in Frankfurt   a. M. ge« führter Anarchistenprozeß hat mit Freisprechung geendigt, weil denselben nichts Strafbares nachgewiesen werden konnte. Auch der Beweis der Thetlnahme an einer verbotenen Verbindung ist mißlungen.Die drei Angeklagten waren im Befitze von Waffen und Broschüren," so heißt eS in dem freisprechenden Erkenntniß,was ste zwar verdächtig, aber nicht strafbar macht» und wenn fich auch einer derselben anarchistische Literatur für 50 Pf. schicken ließ, so mag dies nicht zum Zwecke der Verbrei« tung gewesen sein. Es ist vielmehr erklärlich, da er alS Anar« chist auch die Literatur seiner Partei kennen lernen wollte. Der Lefitz anarchistischer Blätter inoolvire keine Strafthat, da das Halten einzelner Nummern jedem gestattet sei, und da hier« mit keinerlei Beweis für die Anklage erbracht worden, so set zu erkennen gewesen, wie geschehen." Mereine mh Uersamminnge«. bfs. Im verein zur Wahrung der Interessen der Berliner   Maurer referirte in der letzten zahlreich besuchten Versammlung imWedving« Park" der Vereinsoorfitzende Grothmann über die Bestrebungen des Vereins. Der Redner warf dabei Rückblicke auf die Arbeiterbewegung im Maurer  - gewerbe seit Anfang der SechSziger- Jahre, zu welcher Zeit fich noch ein Uederrest deS Einflusses der einstmaligen.istlerischen Herrlichkeit geltend und bemerkbar zu machen vermocht habe. DeS Streiks in den Siebziger-Jahren gedenkend, erinnerte er an den damals eingetretenen Mangel an disponiblen Arbeits« kräften und die dadurch den Arbeitern gebotenen Erleichterungen» daS angestrebte Ziel der Verbesserung ihrer materiellen Lage zu erreichen. Später, in den nachfolgenden Jahren, habe fich der durch dm Streik geförderte feste und umfaffmde Zusammm- schloß der GewerkSgenossen, die Organisation, wieder gelockert und verengert. Niederlage folgte auf Niederlage, während die durch die steigenden Lebensmittelpreise ungünstig beeinflußte Lebenshaltung von Tag zu Tag schwieriger und gedrückter wurde, bis endlich wieder in dem JndifferentiSmuS der Kameradmkreise naturgemäß ein Umschwung eintrat und fich das Bedürfniß nach einer großen, aktionSfähigen Organisation immer dringender fühlbar machte, um schließlich in der letztoerflossmm Zeit mehr und mehr zur thatsächlichen Verwirklichung zu gelangm, sodaß selbst die neueste Nummer deS Meisterorgan«, derBau» gewerlS« Zeitung", nicht mehr umhin kann, die Fachvereine der Maurer als die Ecksteine der Organisation zu bezeichnen. In der darüber gepflogenen Diskussion verwies Herr Scheel auf die Gegensätze der einstigen und der jetzigen Organisationen der GewerkSgenossen: dm Zwang zum gewerkschaftlichen Zu- sammenschluß in den Zünften der Vergangenheit und das freie KoaltttonSrecht der Gegmwart zur Bildung von Fachvereinen und Gewerkschaftsorganisattonen,fteilich etwaS stark beschnitten und gehemmt durch rückläufige Vereinsgesetz- Bestimmungen und deren noch rückläufigere Auslegung von Seiten anderer Administrativorgane, sowie durch Ausnahmegesetz gegen an- gebliche Gemeingetährlichkeitm".(Heiterkeit.) Wie un-ntbehr- lich aber die Organisation besonders für den wirth- schaftlich schwächeren Theil im modernm kapitalistischen  Produvionsprozeß sei, gehe am deutlichsten aus dem ins Ungeheuerlich« gesteigerten und fortwährend stch stei« gernden Angebot der Waare Arbeitskraft hervor, daS Haupt- sächlich durch den Zufluß auS anderen Gewerken entsteht, in denen durch die immer ausgedehntere Anwmdung der Maschi- nmkraft die mer, schliche Ardcttikratt entbehrlich wird und auf den Aussterbe-Etat gesetzt, dem Verhungem preisgegebm ist, wenn fie e» nicht versteht, zur rechten Zeit neuen ErwerbS- zweizen stch zuzuwenden. In demselbm Sinne äußerte fich auch Herr Kranckcmann, welcher erklärte, fortan nur als Ver- «insmitglied für die Sache der Gesammtheit thätig sein zu wollen. Auch die Herren Weiße, E. Schulz und Pfeifer sprachen fich tm Sinne de« Referenten au», worauf der Vor« fitzende nach einem Schlußwort deS Referenten die Versamm- lung schloß. bt». Eine große General versammlung der Zimmer- leute Berlin  « und Umgegend, welche von mehr als 2000 Theilnehmern hesucht war, tagte am Sonntag Vormittag in der Ttvoli-Brauerei unter dem Vorsttze des Herrn Seitzt, um über dieStellungnahme der Berliner   Zimmergesellenschaft zur Meister-Lohnkommisfion" zu berathen und zu beschließen. Der Referent Herr Darge gab zunächst einen Rückblick auf die seit« herige Entwickelung der diesjährigen Zimmerer-Lohndewegung und theilte mit, daß die Meister-Lohnkommisston auch nach dem Beschlüsse der am 3. d. M. stattgehabten Platzdeputirten- Ver­sammlung der Gesellenschaft noch immer nicht mit der destehen- den Lohnkommisston der Gesellen fich in Verbindung gesetzt, obschon man stch bereit erklärt habe, die Kommisfion, dem Wunsche der Meister-Lohnkommisston entsprechend, auf 15 Mann zu verstärken. Die heutige Versammlung möge daher über die aufgestellten Gesellenforderungen und daS Verhalten der Ge« sellenschast endgiltige Beschlüsse fassen. Er(Referent) befürwortete die volle Aufrechthaltung der Forderungen: 9 ständige tägliche Arbeitszeit und 50 Pfg. Stundenlohn, eventuell die Vornahme der Ergänzungswahten zur Gesellen- Lohnkommisfion von 7 au? 15 Mann und Zurückweisung jede» anderen VerhandlungSmoduS als durch die jetzige dezw. auf 15 Mitglieder ergänzte Kommisfion mit der Meister- Lohn« kommisfion. In der mehrstündigen lebhaften Diskusston sprachen fich alle Redner entschieden für unbedingtes Festhalten an der derzeitigen Siebener.Lobnkommisfion der Gesellenschaft und für den Stundenlohn von 50 Pf. aus. Bezüglich der neunstündigen Arbeitszeit waren einige Redner der Anficht, daß man von dieser Forderung besser vorläufig noch Abstand nehmen sollte; doch wurde ihnen von allen Seiten entschieden widersprochen und bekundete stch schließlich durch einstimmige Annahme der betreffenden Resolutton, daß die Gesammthett gewillt ist, auf der Forderung kürzerer Arbeitszeit zu bestehen. Herr Langner empfahl die Ergänzung der Eiebener- Lohnkommisfion auf 15 Mann, während die Herren Pagst und Loß für unveränderte Beibehaltung der jetzigen Siebener- Kommisfion eintraten und die Versammlung einen auf Ergänzung der Sieben«- Lohnkommisfion abzielenden Antrag einstimmig ablehnte. Die Versammlung erhob ferner einstimmig eine Reso« lution zum Beschluß, wonach die Versammelten der Meister« Lohnkommisfion anheimgaben, beziehungsweise dieselbe auf» forderten, endlich mtt der Lohnkommisfion der Berliner  Zimmerleute in Unterhandlung zu treten, widrigenfalls alle weiteren Verhandlungen der Gesellen mit der Meister- Lohn« kommisfion von Seiten der Gesellenschaft als gegenstandslos betrachtet werden würden, so zwar, daß. wenn bis zum 24. d. MonatS von der Lohnkommisfion der Berliner   Zimmermeister an die Gesellen'Lohnkommisflon noch keine Rückäußerung er-