d«ei zu lesen, als die bekannten Ergüsse des PreßbureauSgegen die ReichstagSmajorität. Der Wirth hält das Kreisblattoder den amtlichen Anzeiger; er muß ste ballen. Aber hinterdem Schänltisch schänkt er den neuen MonopolschnapS undjubelnd brinat er mit ihm unter Asststenz seiner Gäste einPereat dem Monopol.Eine fingirte Selbstverbrennung. In der Nacht zum6. März d. I. kam mit dem Schnellzuge von Berlin nachLeinefelde ein Reisender und kehrte in einem dicht am Bahn«Hofe befindlichen Gasthause ein, in welchem er telegraphisch einZimmer bestellt hatte. Während der Nacht hat er das Bett,nachdem er in dasselbe ein menschliches Skelett und einenSchävel gelegt hatte, in Brand ges-tzt und dann, wie die imSchnee erkennbaren Spuren zeigten, über die Veranda kletternd,sein Zimmer und das Hotel hermlich verlassen. Augenscheinlichwar die Abficht deS unheimlichen Gastes darauf gerichtet, denGlauben zu erwecken, daß er in seinem Bette verbrannt sei.Durch eine zurückgelassene Geschästskarte ist die Person als dieeines in Berlin wohnenden Kaufmanns S. ermittelt, auch festgestellt worden, daß derselbe das Skelett von einem hiefigenStudirenden gekauft hat. Da S. von seinen Bekannten undAngehörigen als ein exaltirter Mensch geschlldert wird, wurdezunächst angenommen, daß er die That in einem Zustandegeistiger Störung verübt habe. Nach den näheren Feststellungenschein! es indeß, als wenn er planmäßig gehandelt hat, undes auf die Benachtheiligung einer LedenSverfichcrungS.Gesellschaft abgesehen war. Seine Ergreifung ist noch nicht8'""(linttt nicht geringe« Schreck erhielt in der vergangenenNacht die Tochter einer im Hause Louisen-Ufer 10 wohnendenWittwe. AIS daS junge Mädchen zu später Stunde aus einerGesellschaft nach Hause zurücklehrte und die Wohnung derMutter betreten wollte, fand ste zwar die Thür aufgeschlossen,vermochte aber nicht, dieselbe zu öffnen, da von innen einschwerer G- genstand vor derselben lag. Nachdem st« einigeHauSnachbam alarmirt hatte, gelang eS mit deren Hilfe, denWiderstand zu beseitigen und die Thüre zu öffnen. Nunmachte man die schreckliche Entdeckung, daß die Wittwe ineiner Blutlache todt am Boden des ZrmmerS lag. Ein sofortherbeigerufener Arzt konstatirte, daß der Tod der Frau in Folgeeines Blutstunes herbeigeführt worden war.In der Nacht zum 14. d. M. bemerkte ein Wächter imRariannenpark eine ältere später als die separirte W. festge«Seilte Frau, welche stch mit einem einige Wochen alten Kindei auffälliger Weise zu schaffen machte. Der Wächter schöpfteden Verdacht, daß die Frau das Kind auszusetzen beabstchtige,und da ihm auch deren Angabe, ste habe daS Kind am Tagevorher in der Chariteefiraße von einem unbekannten Mädchenübergeben erhalten und sich bereit erklärt, dasselbe als ihr eigenesaufzuerzieben, um so weniger glaubwürdig erscheinen mußte,als die W. obdachlos war, so schritt er zur Verhaftung derletzteren. Durch die Wäsche deS Kindes gelang eS, die Mutter,welche am 13. Mär, er. au» der Cbaritee entlassen worden war,zu ermilteln. Dieselbe hatte ihr Kind bereits seit 24 Stundenvergeblich gesucht und erklärte, daß die Angaben der W. un-wahr seien. Letztere habe ihr bei ihrer Entlassung dasKind unter dem Vorgeben abgeschwindelt, daß fie, die W-, voneinem Schankwirth beauftragt sei, diesem ein kleines Mädchenzu verschassen, um es an Kindesstatt anzunehmen. Da FrauW. ihr Vertrauen eingeflößt, habe fie derselben daS Kind an«vertiaut, aber auch an demselben Abend von dem betreffendenSchankwitth erfahren, daß er einen derartigen Auftrag nichtgegeben habe und überhaupt eine Frau W. nicht kenne. Letztererst wegen Vergehens gegen§ 235 deS Str.-G.«B. in Haft be«halten worden.Der verkehr der Berliner Stadtbahn ist in den vierJahren, die seit der Eröffnung dieses neuesten und großartig«sten hiefigen Institutes verflossen find, ein ganz gewaltiger ge-worden. Es werden jetzt taalich allein 280 Züge regelmäßigabgelassen, welche nur dem Stadtverkehr dienen; hierzu kommennoch 74 VorortSzüge und 90 Externzüge, so daß nur imregelmäßigen Betriede täglich 444 Züge abgelassen werdenmüssen. Im Sommer kommen aber hierzu, je nach Bedarf, inden Wochentagen 12—30 Extrazüge, an den Sonntagen derenbis zu 72, bei außergcwöhnltchem Verkehr steigert fich die Zahlder Züge noch bedeutend und bettägt 562 an einem Tage. DieZahl der beförderten Paffagiere der Stadtdahn betrug im erstenGeschäftsjahre 8396 460 und ist im Jahre 1884 bis 1885 auf14256490 gewachsen. Erfreulich ist die Thatsache, daß nochkein ernster Betriebsunfall auf dieser zweifellos frequentestenBahnstrecke des Deutschen Reichs vorgekommen ist. Verletzungenvon Paffagieren, Beamten und Ardeitem find die gewöhn-lichen Resultate eines regen Verkehrs und der dadurch herbei«geführten größeren Gefährlichkeit der Strecke. Die zahlreichenKurven der Stadtbahn tragen nicht eben dazu bei, dieseGesährlichleit bei der großen Zahl der Letriedsbeamtenund Arbeiter— zusammen 900— zu vermindern. 64 Maschinen find unausgesetzt thätig und außerdem noch eine An«zahl Reservemaschinen, denn der Dienst kann gerade hier eineStockung am allerwenigsten erleiden. Die Haupttage deSVerkehrs find natürlich dir Sonntage, und allein an den 17Sommer Sonntagen vom Mai bis August 1883 wurden1300757 Personen durch die Stadtbahn deföider', und imverflossenen Jahr ist die bezüglich« Zisser auf 2 Millionen ge«stiegen, obgleich der Hauptoerkehrstag, der zweite Pfingstfeier«tag, in Bezug auf die Zahl der Passagiere gegen das Jahr1883 zurückgeblieben ist. Da die Stadtbahn eine Länge von10,08 Kilometer hat, so durchlaufen die 444 regelmäßigen Zügejährlich rund 1620000 Kilometer, d. h. 40 Mal dm Laufum die Erde. Eine Hauptaufgabe für den Betrieb und sicherder schwierigste Theil der Verwaltung ist das Fortschaffen derPassagiere an Sonn- und Festtagen, denngerade an diesenwächst daS Verkehlsdedürfnlß je nach der Witterung inS Un«Slaubliche, aber auch hier ist die Bahn bis jetzt dm Anforde«rungm gewachsen geblieben. Der Löwmantheil an der Frequenzfällt natürlich dem Bahnhof Friedrichstraße zu, der weil überein Drittel mehr Passagiere alS Bahnhof Alexanderplatz undwehr als daS Vierfache wir Bahnhof Bellevue und Charlotten«bürg hat.. Eine«ene Erfindung, die gar nicht so übel scheint,wird demnächst im Handel erscheinen. Ein bekannter Theater«Direktor von außtrhald hatte vor einiam Tagen daS Unglück,feinen werthvollen Paletot in einem hiefigen großen Caf<i durcheine« sogenanntm„Marder" einzubüßen und einen alten be»reitS sehr„getraaenen" dafür einzutauschen. Die Roth machtia bekanntlich erfinderisch und so hat denn der Geschädigte fichwit einem unserer renommirtesten Kunstschlosser in Verbindungssisetzt und folgende Vorkehrungsmittel angegeben, um künftigenberartigm Fällm vorzubeugen. Am Ende des RockkragmSNämlich befinden fich zwei eiserne Ringe(beim Tragm deSKleidungsstückes nicht zu sehen, weil fie nach innen angebracht!i"d). welche durch ein Schlößchen, daß man bei stch führt, ein.lnch zugeschlossen werden, um sodann auf den Haken gehängtju werden, so daß dem Dieb die Möglichkeit genommen wird,das Kleidungsstück anzuziehen. Diese Erfindung hatderFabri-mnt bereits beim Patentamt in Berlin angemeldet._� Sin trauriger Fall hat«ich in der Familie eines in derpttedenstraße wohnenden Schuhmachers erergnet. Die Ehefraudisselden schlief mit ihrer 4 Monate alten Tochter in demselben�tt. Arn Morgen des 11. März fand die Mutter, alS ste et«fachte, da» Kind todt. anscheinend erstickt, vor. Es ist anzu«Ahmen, daß die Frau während deS Schlafes ihren Arm aufJm das Kind bedeckendes Kissen gelegt und auf diese WeiseErstickungstod deS«indc» herbeigefübit hat.Poltzei-vericht. Am 11. d. M. glitt ein Mann auf demdem Hause Oranienstraße 187 und am 13.Vür.�Mirsteige vor dem Hause Oranienstraße 187 und am lö.?: M., Morgens, ein Mann auf dem in Folge des Schneefalles«mtten Bürgersteige vor dem Hause Landsdergerstraße 64 auSund brachen beide den rechten Unterschenkel.— Am 13. d. M.,Mittaas, wurde eine 75 Jahre alte Frau auf dem Pappelplatzvom Schlage getroffen. Sie wurde nach der Charitee gebracht,wo ste kurz nach der Ankunft verstarb.— An demselben TageNachmittag? stürzte auf dem Neubau Werftstraße 13 ein mitMauersteinen beladen«! Fahrstuhl in Folge ZerreißenS derKette aus dem zweiten Etockwert herab und traf den in derNähe befindlichen Maurerlehrltng Lange, der jedoch nur leichtverletzt wurde, dagegen wurde der Arbeiter Bahn dadurch an«scheinend schwer verletzt, daß ihm die herabfallende Kette aufdie Schulter fiel. Beide wurden nach dem städtischen Kranken-Hause in Moabit gebracht.— In der Nacht zum 14. d. M.wurde ein Mann an der Ecke der Prenzlauer- und Alexander-straße von einem anderen Manne zu Boden gestoßen und erlitteine bedeutende Verletzung am Kopfe, so daß er nach demKrankenhause am Friedrichshain gebracht werden mußte.—Am 14. d. M. Morgens brach auf dem Grundstücke derSchullheiß'schen Brauerei, Schönhauser Allee 33—39, Feueraus, durch welches mehrere Nebengebäude stark beschädigtwurden.— Zu derselben Zeit gerielh in der Behrenstr. 5,und zwar in der Räucherkammer eines Schlächtermeisters, durchaus der Feuerung herausgefallene Kohlen die Dieluna undan demselben Tage Vormittags in Folge Schadhaftigkeit derKochmaschine die Balkenlage unter einer Küche des HauseiRathenowerstraße 42 in Brand. Beide Feuer wurden baldgelöscht._Gerichts-Zeiwng.Eine interessante Verhandlung spielte fich am 11. d.M.im Kriminal. Gerichts-Gebäude Alt-Moaatt, Sitzungssaal 5, ab.Die Steinträger Stolle und Wolzer und die Maurer Rückerund Krüger waren wegen Hausfriedensbruchs, Widerstandetgegen die Staatsgewalt und Körperverletzung angeklagt. DerKläger und Hauptzeuge, Maurermeister Heinrich, führte unterAnderem an, daß eS mit jenen Leuten gar nicht mehr zumAushalten sei. Zwei Schutzleute bezeugten, daß ihnen nichtder geringste Widerstand von den Angeklagten geleistet wordenist. Vom Rechtsanwalt Herm Freudenthal deftagt, wievielPersonen auf dem Grundstück warenssund wieslange eS gedauerthabe, bis dieselben nach der Aufforderung das Grundstück ver«lassen haben, bekundeten die Zeugen, daß zirka 25 Personenanwesend waren und daß es ungefähr 5 Minuten gedauertlade, bis die Angeklagten das Grundstück verlassen haben.Kurz, der Gerichtshof erkannte auf Freisprechung der Ange-klagten, bis auf den Maurer K., der seinen Kameraden ge«schlagen hat. Dieser wurde zu 20 M. Geldbuße event. 4 TageHaft verurtheilt. Nach den Aussagen des Maurermeister» H.find die Steinträger dem Meister gegenüber nicht human genug,und fast könnte man ihm in dieser Beziehung Recht geben,daß«S mit Eteinträgcrn nicht auszuhaltcn ist, welche dieParterre. Etage in Bezug auf den Akkordpreis nicht einmal alsKeller betrachten wollen. Den Herren Maurermeistern wäreei wahrscheinlich am liebsten, wenn stch die Steinträger ein«reden ließen, die fünfte Etage und der Boden gehören auchnoch zum Erdgeschoß.Die für da« Kriminalgericht getroffene Neuerung,nach welcher das Betreten de» vordem Raums der Verhand»lungssäle nur mit ausdrücklicher Genehmigung des betreffendenVorfitzenden gestattet ist, hat für die Vertreter der Presse außerder großen Unbequemlichkeit, schlechten Hören» u. s. w. nochdm Nachtheil im Gefolge, daß ihnen auch der Zutritt zu dmSitzungen, in denen die Oeffmtltchkett ausgeschlossen wird, be«nommen ist. Vor Inkrafttreten der gedachten Neuerung warfür die Vertreter der Presse die Oeffentlichkeit nur bei ganzgeheim zu haltenden politischen Prozessen auSgeschloffm, indemman zu ihnen da» Vertrauen hatte, daß fie auS den Sitzungennur daS Unanstößige berichten würdm. Am Sonnabend,dem letzten SitzungStage der dritten diesjährigen Schwurge«richtspertode, stand die Verhandlung einer Anklage gegen denRentier Zmder wegen wiederholter SittlichreitSverbrechman, bei welcher selbstredend die Oeffentlichkeit aui-geschloffen worden war. Die„Staatsbürger Zeitung" schienein besonderes Interesse zu haben, wahrscheinlich wegen derjüdischen Konfesston des Angeklagten, ihren Lesem einen mög«ltchst ausführlichen Bericht über diese Verhandlung zu bringen,und entsandte daher einen eigenen Spezialberichterstatter nachMoabit. Aber auch deffm von der Redaktion befürwortetesBesuch um Zulassung zur Verhandlung wurde nach dem jetztangenommenen Grundsatz, die Presse von den nichtöffmtlichenSitzungen stets auszuschließen, zurückaewiesm. Im Uebligenkönnen wir aus dem am schönen Nachmittag in öffentlicherSitzung publizirten Urtheil berichten, daß die Geschworenensämmtliche Schulvftagm verneint habm und daß der Ange-klagte deShaib freigesprochen und auS der Untersuchunghaftentlassen wurde, in der er mehrere Monate zugebracht hat.P. I« Bezug auf die Auslegung der§§ 9 und 17de« Sozialisten-Gesetze«— zwei für da« Vereinswesen höchstwichtige Gesttzesstellen— wird demnächst durch die höhermInstanzen ein Präjudiz geschaffen werden. In einer Arbeiter«BezirkSvereinSfitzung hatte der Schriftsetzer Kunkel zu Punkt 2der Tagesordnung welche deren 5 zählte, eine Rede gehaltmund während derselben bemerkte der Vorsttzende jener Ver«sammlung, Buchdrucker Robert Schultz?, daß der überwachendePolizeibeamte nach seinem Helm griff, um, wie Schultz? ganzrichtta voraussetzte, die Versammlung aufzulösen. Dem kamSchultz?, der im Verlauf der Sitzung seinersetts jede Bewegungdes Polizeideamten scharf bewachte, zuvor und er, als Vorfitzmder,erklärte seinerstit« dir Sitzung für geschlossen; trotzdem erklärteder Polizeibeamte noch nachträglich die Versammlung für auf-gelöst und forderte die Anwesenden auf, den Saal zu räumen.Nunmehr aber trat Schultze dem Polizeibeamten entgegen underkärte demselben, daß es seine, deS Sch-, Sache sei für dieRäumung deS Saales zu sorgen, da die Versammlungvon ihm. dem Vorfitzrnden, bereits geschlossen, nichtaber rechtsgiltig von der Polizei aufgelöst worden sei.Schultz« ward infolge dessen auf Grund des§ 17 unter Anklage gestellt alS derjenige, welcher nach polizeilicher Auflösungeiner Versammlung fich nicht sofort entfernt. DaS kompetenteSchöffengericht erkannte jedoch auf Freisprechung, nachdem derSachverhalt, wie oben geschildert, durch die Beweisaufnahmefestgestellt worden war. Zweifelsohne in der Adficht, derartigenVorkommnissen für die Zukunft mtt einem Präjudiz degeg-nen zu können, legte der Staatsanwalt gegen dies UttheilBemtung ein. In der Berufungs-Rechtfertiaung deS Staats«anwalts wird die Anficht verfochten, daß der Angeklagte, indemer ohne jeden sachlichen Grund die qu. Versammlung schloß,das Sozialistengesetz hat umgehen wollen. Gegen die Straf«bestimmungen deS zttirten Gesetzes habe er ferner dadurch ver-stoßen, daß er, ganz abgesehen von seinem Anspruch, seinerseitsfür die Räumung deS Saales zu sorgen, das heißt bis zurRäumung in demselben zu verweilen, stch nicht sofort entfernte,sondern Erörterungen über die Thatsache der Auflösung sowieüber die Berechtigung des Polizeibeamte» zu der erlassenenAufforderung dem Beamten entgegensetzte.— Man darf wohlmit Recht auf den AuSgang der Sache gescannt sein.Ew Postpacketmarder stand gestern in der Person desehemaligen Posthilfsboten Hermann Otto Albrecht vor denSchranken der zweiten Strafkammer hiefigen Landgerichts I.Auf Grund mehrfacher Beschwerden von Packetempfängernüber daS Fehlen von darin befindlich gewesenen Gegenständenfiel der Verdacht auf den Angeklagten, und wurden bei einerbei ihm vorgenommenen Haussuchung mehrere Gegenstände ge«funden, welche Albrecht geständlich aus einem Pocket entnommenhatte. Der Gerichtshof belegte ihn dafür mit Rückficht auf dieGemeinschädlichkeit dieser Spolirungen, trotz der GeringfügigkeitdeS WerthcS, mtt sechs Monaten Gesängniß.Eine auffallend harte Strafe, welche daS_Schöffengericht über dm bisher unbescholtenen Former Worlitzwegen vorsätzlicher Körperverletzung mittelst eines gefährlichenWerkzeugs in Höhe von drei Jahren Gesängniß verhängt hatte,wurde gestern von der Berufunaslammer erheblich gemildert.Der Angeklagte befand stch am Abend des 13. November v. I.mit seinem Freunde, dem Former Friebel im Witte'schen Schank»lokal. In einem anderen Zimmer desselben saßen die Kauf«leute Haus und Abt. Der letztere gerieth mit Friebel in Streit»welcher schließlich in Thätlichkeiten ausartete und die beidenanderen Freunde in Mitleidenschaft zog. Bei der darauf ent«flehenden Schlägerei wurde der im Restaurant stehende eiserneOfen umgeworfen, und ergriff jetzt der Angeklagte Worlitz einStück von dem zersprungenen Ofen und hieb damit zweimalauf Haus ein. Ja, später noch stieß er mit dem Fuß nachdem am Boden liegenden blutenden Haus. Der Berufungs-gerichtshof nahm auf die vorgekommene Reizung Rückficht undermäßigte die erkannte Strafe auf 11 Monat Gcfänaniß.Anarchistenprozeß in Krankfurt a. M. Ein gegendrei junge Leute vor der Strafkammer in Frankfurt a. M. ge«führter Anarchistenprozeß hat mit Freisprechung geendigt, weildenselben nichts Strafbares nachgewiesen werden konnte. Auchder Beweis der Thetlnahme an einer verbotenen Verbindungist mißlungen.„Die drei Angeklagten waren im Befitze vonWaffen und Broschüren," so heißt eS in dem freisprechendenErkenntniß,„was ste zwar verdächtig, aber nicht strafbar macht»und wenn fich auch einer derselben anarchistische Literatur für50 Pf. schicken ließ, so mag dies nicht zum Zwecke der Verbrei«tung gewesen sein. Es ist vielmehr erklärlich, da er alS Anar«chist auch die Literatur seiner Partei kennen lernen wollte.Der Lefitz anarchistischer Blätter inoolvire keine Strafthat, dadas Halten einzelner Nummern jedem gestattet sei, und da hier«mit keinerlei Beweis für die Anklage erbracht worden, so setzu erkennen gewesen, wie geschehen."Mereine mh Uersamminnge«.bfs. Im verein zur Wahrung der Interessen derBerliner Maurer referirte in der letzten zahlreich besuchtenVersammlung im„Wedving« Park" der VereinsoorfitzendeGrothmann über die Bestrebungen des Vereins. Der Rednerwarf dabei Rückblicke auf die Arbeiterbewegung im Maurer-gewerbe seit Anfang der SechSziger- Jahre, zu welcher Zeit fichnoch ein Uederrest deS Einflusses der einstmaligen zü.istlerischenHerrlichkeit geltend und bemerkbar zu machen vermocht habe.DeS Streiks in den Siebziger-Jahren gedenkend, erinnerte eran den damals eingetretenen Mangel an disponiblen Arbeits«kräften und die dadurch den Arbeitern gebotenen Erleichterungen»daS angestrebte Ziel der Verbesserung ihrer materiellen Lagezu erreichen. Später, in den nachfolgenden Jahren, habe fichder durch dm Streik geförderte feste und umfaffmde Zusammm-schloß der GewerkSgenossen, die Organisation, wieder gelockertund verengert. Niederlage folgte auf Niederlage, während diedurch die steigenden Lebensmittelpreise ungünstig beeinflußteLebenshaltung von Tag zu Tag schwieriger und gedrückter wurde,bis endlich wieder in dem JndifferentiSmuS der Kameradmkreisenaturgemäß ein Umschwung eintrat und fich das Bedürfniß nacheiner großen, aktionSfähigen Organisation immer dringenderfühlbar machte, um schließlich in der letztoerflossmm Zeit mehrund mehr zur thatsächlichen Verwirklichung zu gelangm, sodaßselbst die neueste Nummer deS Meisterorgan«, der„Bau»gewerlS« Zeitung", nicht mehr umhin kann, die Fachvereine derMaurer als die Ecksteine der Organisation zu bezeichnen. Inder darüber gepflogenen Diskussion verwies Herr Scheel aufdie Gegensätze der einstigen und der jetzigen Organisationender GewerkSgenossen: dm Zwang zum gewerkschaftlichen Zu-sammenschluß in den Zünften der Vergangenheit und das freieKoaltttonSrecht der Gegmwart zur Bildung von Fachvereinenund Gewerkschaftsorganisattonen,„fteilich etwaS stark beschnittenund gehemmt durch rückläufige Vereinsgesetz- Bestimmungenund deren noch rückläufigere Auslegung von Seiten andererAdministrativorgane, sowie durch Ausnahmegesetz gegen an-gebliche Gemeingetährlichkeitm".(Heiterkeit.) Wie un-ntbehr-lich aber die Organisation besonders für den wirth-schaftlich schwächeren Theil im modernm kapitalistischenProduvionsprozeß sei, gehe am deutlichsten aus demins Ungeheuerlich« gesteigerten und fortwährend stch stei«gernden Angebot der Waare Arbeitskraft hervor, daS Haupt-sächlich durch den Zufluß auS anderen Gewerken entsteht, indenen durch die immer ausgedehntere Anwmdung der Maschi-nmkraft die mer, schliche Ardcttikratt entbehrlich wird und aufden Aussterbe-Etat gesetzt, dem Verhungem preisgegebm ist,wenn fie e» nicht versteht, zur rechten Zeit neuen ErwerbS-zweizen stch zuzuwenden. In demselbm Sinne äußerte fichauch Herr Kranckcmann, welcher erklärte, fortan nur als Ver-«insmitglied für die Sache der Gesammtheit thätig sein zuwollen. Auch die Herren Weiße, E. Schulz und Pfeifersprachen fich tm Sinne de« Referenten au», worauf der Vor«fitzende nach einem Schlußwort deS Referenten die Versamm-lung schloß.bt». Eine große General versammlung der Zimmer-leute Berlin« und Umgegend, welche von mehr als 2000Theilnehmern hesucht war, tagte am Sonntag Vormittag inder Ttvoli-Brauerei unter dem Vorsttze des Herrn Seitzt, umüber die„Stellungnahme der Berliner Zimmergesellenschaft zurMeister-Lohnkommisfion" zu berathen und zu beschließen. DerReferent Herr Darge gab zunächst einen Rückblick auf die seit«herige Entwickelung der diesjährigen Zimmerer-Lohndewegungund theilte mit, daß die Meister-Lohnkommisston auch nach demBeschlüsse der am 3. d. M. stattgehabten Platzdeputirten- Versammlung der Gesellenschaft noch immer nicht mit der destehen-den Lohnkommisston der Gesellen fich in Verbindung gesetzt,obschon man stch bereit erklärt habe, die Kommisfion, demWunsche der Meister-Lohnkommisston entsprechend, auf 15 Mannzu verstärken. Die heutige Versammlung möge daher über dieaufgestellten Gesellenforderungen und daS Verhalten der Ge«sellenschast endgiltige Beschlüsse fassen. Er(Referent)befürwortete die volle Aufrechthaltung der Forderungen:9 ständige tägliche Arbeitszeit und 50 Pfg. Stundenlohn,eventuell die Vornahme der Ergänzungswahten zur Gesellen-Lohnkommisfion von 7 au? 15 Mann und Zurückweisung jede»anderen VerhandlungSmoduS als durch die jetzige dezw. auf15 Mitglieder ergänzte Kommisfion mit der Meister- Lohn«kommisfion. In der mehrstündigen lebhaften Diskusston sprachenfich alle Redner entschieden für unbedingtes Festhalten an derderzeitigen Siebener.Lobnkommisfion der Gesellenschaft und fürden Stundenlohn von 50 Pf. aus. Bezüglich der neunstündigenArbeitszeit waren einige Redner der Anficht, daß man vondieser Forderung besser vorläufig noch Abstand nehmen sollte;doch wurde ihnen von allen Seiten entschieden widersprochenund bekundete stch schließlich durch einstimmige Annahme derbetreffenden Resolutton, daß die Gesammthett gewillt ist, aufder Forderung kürzerer Arbeitszeit zu bestehen. Herr Langnerempfahl die Ergänzung der Eiebener- Lohnkommisfion auf15 Mann, während die Herren Pagst und Loß für unveränderteBeibehaltung der jetzigen Siebener- Kommisfion eintraten unddie Versammlung einen auf Ergänzung der Sieben«-Lohnkommisfion abzielenden Antrag einstimmig ablehnte.Die Versammlung erhob ferner einstimmig eine Reso«lution zum Beschluß, wonach die Versammelten der Meister«Lohnkommisfion anheimgaben, beziehungsweise dieselbe auf»forderten, endlich mtt der Lohnkommisfion der BerlinerZimmerleute in Unterhandlung zu treten, widrigenfalls alleweiteren Verhandlungen der Gesellen mit der Meister- Lohn«kommisfion von Seiten der Gesellenschaft als gegenstandslosbetrachtet werden würden, so zwar, daß. wenn bis zum 24. d.MonatS von der Lohnkommisfion der Berliner Zimmermeisteran die Gesellen'Lohnkommisflon noch keine Rückäußerung er-