Chamberlain und andere Minister zurücktreten, seinen Plan für Lösung der irischen Frage zur Debatte bringen, um nach einer für die Regierung ungünstigen Abstimmung daS Parlament «ufzulösen. Schwede»»vd Norwegen . Nachdem durch die gemeinsame Abstimmung im Reichs« rath die Einfübrung der Getreidezölle verworfen worden ist, haben die Schutzzöllner beschlossen, auf die Industrie- Zölle zu verzichten. Die Trauben hängen nunmehr allzuhoch. R u h l a» d. Ein Heer von Hofscdranzen umgiebt den Zaren «ller Reußen. Amtlichen Mittheilungen zufolge bestand allein die militärische Suite des russtschen Kaisers zu Anfang diese? Lahres aus 271 Offizieren, nämlich 97 Generaladjutanten, €8 Generalmajors» la snite und 106 Flügeladjutanten. Amerika. Wie das„Argentinische Wochenblatt" mittheilt, lassen die gegenwärtigen Zustände in vcn LaPlatastaaten wiederum den Ausbruch neuer politischer Erschütterungen befürchten. Sehr bedrohlich ist namentlich die Lage im Staate Uruguay , wo es an jedem Zutrauen zur Regierung fehlt und die Politik der Eifersucht und dei NeidcS in vollem Maße ihr Wesen treibt. Man fürchtet einen Einfall von Argentinien aus und bereitet stch gegen denselben vor. Afrika . Aus den F i e b e r l ä n d e r n, die jetzt den Deutschen so vielfach zur Annexion und Kolonisation empfohlen werden, kommt nunmehr auch die Nachricht, daß der so wetterfeste Afrikareisende Lieutenant W iß mann schwer ertrankt ist und so bald als möglich nach Europa zurückkehren wird. 1 Gerichts-Zeitung o. k. Die Frankfurter Friedhofs-Affäre vor Gericht. Frankfurt a. M.. 16. März 1886. Zweiter Tag der Verhandlung.(F rtsetzung.) Kunstgärtner Buch: Ich habe bei der Döll'schen Beerdi- gung gekört, wie die Menge dem Polizetkommissar Mryer zu« rief:„Schlagt den Hund todt, werft ihn ins Grab!" u. s. w. Der Aufforderung, auseinander zu gehen, wurde nicht Folge geleistet, dagegen wurde von einigen Schreiern aufgefordert, zu dem 1848sr Denkmal zu ziehen. Ich habe außerhalb des Fried« hosportalL gestanden, habe aber nicht gesehen, daß die reiten- den Schutzleute Jemanden geschlagen habrn. Gärtner Bock: Die Aufforderung des Polizeikcmmissar Meyer zum Auseinandergehen war derartig, daß die Leute hinlänglich Zeit gehabt hätten, stch zu entfernen. Ich habe ganz genau gehört, daß, als Polizetkommissar Meyer die Ver- sammlung als aufgelöst erklärt hatte, Leyendecker seine Rede noch foitsetzte.— Präs.: Haben Sie die Schutzleute mit den Säbeln schlagen sehen?— Zeuge: Jawobl— Präs.: Sind Sie auch geschlagen worden?— Zeuge: Nein.— Venh eidiger R. A. Dr. Eppstein: Wieso kam eS, daß Sie nicht geschlagen wurden Y— Zeuge: Ich befand mich in meiner Gärtnerklei- dung, jedenfalls wurde ich deshalb von den Scheutzleuten ge- schont.— Verth. R.'A. Dr. Meyer: Ist eS dem Zeugen de« kannt, daß bei der Döll'schen Beerdigungder Skandal so groß war, daß der Abgeordnete Frohme die Menge zur Ruhe auf« forderte Y— Zeuge: Jawobl.,„ � m Privatier Schnaufer: Ich habe außerhalb des Portals ge- standen und habe nicht gesehen, daß von den rettenden Schutz- lcuten Jemand geschlagen wurde. ES erscheinen alsdann mehrere Zeugen, die die Depostta dcS Bauunternehmer Henß bestätigen. Schneider Hefe: In demselben Moment, als die Auf« forderung zum Auseinandergehen erfolgt war, blitzten auch schon die Säbel und die Schutzleute schlugen auf Alles ein, waS ihnen in den Weg kam. Ich wollte gerade ein Kind auf- heben, da erhielt ich mehrere Säbelhiebe über den Rücken, so« daß mein Rock ganz zersetzt wurde und ich mehrere Tage heftige Schmerzen litt. Schneidermrtster Stadler deponirt in sehr weitschweifiger Rede: Ich verließ den Friedhof, als derselbe schon vollständig geräumt war. Am Portal waren eine große Anzahl Schutz- leute postirt; an der Spitze derselben befand fich Polizeikom« miffar Mcyer. Die Schutzleute schlugen unbarmherzig aut mich ein. Ich rief den Polizetkommissar Meyer um Hilfe an. Dieser bemerkte: Lassen Sie den Mann gehen, der hat schon genug Schläge erhalten. Polizeikommissar M'yer: Ich bestreite entschieden, daß der Zeuge, oder überhaupt Jemand in meiner Gegenwart geschlagen worden ist.— Zeuge: Ich habe meine Aussagen beschworen und halte dieselben aufrecht. Schutzmann Schultz: Nachdem die dreimalige Aufforde- rung des Polizetkommissar Meyer, zum Auseinandergehen ker Menge, unbeachtet blieb, zogen die Schutzleute auf Kom- Wando des Polizeikommiffar Meyer ihre Säbel. Die Leute wurden jedoch von den Schutzleuten zunächst aufgefordert, den Friedhof zu verlassen. Nur wer dieser Aufforderung nicht Folge leistete, wurde geschlagen.- Präs.: Haben Sie auch ««schlagen?- Znigt: Jawohl, ich schlug ober nur Diejenigen. die meiner Aufforderung zum Verlassen des Friedhofes nicht Folge leisteten.- Präs.: Hat Ihnen Jemand thät ichen Widerstand entgegengesetzt?— Zeuge: Nein.— Auf weiteres Befragen bekundet der Zeuge: Er bade, in Gemeinschaft mit vohmann und Schweiger, den Kirchhof abpatrourlltrt, er habe ober nicht gesehen, daß viele Schutzleute Jemanden geschlagen hätten. Ein Mann, der mit einem Notizbuch in der Hand auf oiner Bank saß, wurde vom Friedhof gewiesen, dieS war jedoch M Henß. Ich muß noch bemerken: AlS der Zug am Portale angelanat war, da machten mehrere Zugtheilnehmer faöttische Bemerkungen gegen uns. Ich hörte unter an« d'ren das Wort-„Spitzel". Ein Schutzmann bemerkte dar- ouf:„heute giebt es noch Arbeit, die Leute scheinen etwa, vor- oUyaden" MssMWZ ZMMND WMWMW MW tämsmm Säbel dreinhauen.— Präs.: Haben Sie auch ge- schlagen?— Zeuge: Jawohl, ich bade drei Leute geschlagen, nachdem ich fie dreimal vergeblich aufgefordert hatte, den Friedhof zu verlassen.— Präs.: Sie haben zunächst dreimal zum Verlassen des Friedhofs aufgefordert?— Zeuge: Selbst- verständlich. Die Sitzung wird hierauf gegen 8'/« Uhr Abends auf Mittwoch, Vormittags 9 Uhr, vertagt. Dritter Tag der Verhandlung. Gegen 9'/« Uhr Vormittag« eröffnet Prästdent Landgerichts - Direktor Dr. Körner wiederum die Sitzung. Es erscheint heute zunächst als Zeuge der ehemalige Schutz- mann, jetzige Schulpedell Böse: Polizeikommiffar Meyer hat unS instruirt, wir sollen, wenn er die Versammlung auflösen Auseinander« der Waffe Auslösung und dreimalige Aufforderung ergangen war und die Menge fich nicht rührte, da forderte Herr Polizeikommiffar Meyer unS auf, die Leute mit der Waffe auseinanderzutreiben; er fügte jedoch hinzu: nur wenn Widerstand geleistet wirb, soll die Waffe gebraucht werden.— Präs.: Haben das die Schutzleute sämmtlich gehört?— Zeuge: DaS glaube ich mit Bestimmt« heit.— Präs.: Hat Polizeikommiffar Meyer eine solch Bemer« kung bei der Instruktion gemacht?— Zeuge: Nein.— Präs.: Haben Sie auch mit dem Säbel geschlagen?— Zeuge: Ja. — Präs.: Ist Ihnen persönlicher Widerstand entgegengesetzt worden?— Zeuge: Allerdings.— Präs.: Worin bestand dieser Widerstand?— Zeuge: Die Leute wollten nicht gehen.— Präs.: ES wurde Ihnen also pasfiver Widerstand entgegengesetzt, aber kein thätlicher?— Zeuge: Ja. Auf weiteres Bc« fragen des Präfidenten bekundet der Zeuge: Leyendecker habe noch gesprochen, als Kommissar Meyer das Publikum zum dritten Male aufforderte, ausetnarderzugehen; Leyendecker habe den Kommissar förmlich zu überschreien gesucht. Schutzmann Georg macht fast in allen Punkten dieselben Devostta. wie der Vorzeuge. Er bekundet u. A.: Polizeikom« missar Meyer rief erst, nachdem von der Waffe schon Gebrauch gemacht war:„es solle von der Waffe nur Gebrauch gemacht werden, wenn persönlicher Widerstand entgegengesetzt werde." Diesen Zuruf konnten aber nur die wenigsten Schutzleute ver- stehen. Leyendecker, der den Polizeikommiffar Meyer zu über« schreien suchte, hielt seine Rede gerade, während der Kommissar die Menge zum Auseinandergehen auffoiderte.— Präs.: Wie festgestellt, hat Leyendecker nur wenige Worte gesprochen, wenn er also nur während der Aufforderung zum Auseinandergehen sprach, dann muß diese Aufforderung in sehr schnellem Tempo erfolgt sein.— Zeuge: Die Aufforderung aeschah in Zwischen- pausen.— Präs.: Sie fühlten an jenem Tage einen Revolver bei fich?— Zeuge: Jawohl, der Schutzmann Kern, der eben« falls seinen Revolver dei fich trug, sagte mir, Polizeikommiffar Meyer habe die Mitnahme des Revolvers befohlen.— An gell. Kommissar Meyer: Die letztere Angabe bestieite ich ganz entschieden. Schutzmann Weiter: Polizeikommiffar Meyer instruirte uns: Wenn die Versammlung vor dem Friedhof aufgelöst werde, dann sollten wir berittenen Schutzleute herankommen und d-e Menge auseinander treiben. Wenn die Fuß-Schutz« leute den Säbel gezogen hätten, dann sollten wir dasselbe thun.— Verth. R.-A. Dr. Hold heim: Hatten Sie auch Befehl zum Etnhauen?— Zeuge: Nein. Der nächste Zeuge ist der Schutzmann Kern. Präs.: Sie sollen am 22 Juli einen Revolver dei fich geführt und auch den Schutzleuten Noll und Georg j: einen Revolver gegeben haben?— Zeuge: Allerdings, ich that die?, nachdem ich Herrn Polizeikommiffar danach gefragt und er meine Frage bejaht hatte.— Kommissar Meyer: Ich wiederhole, daß ich da» ganz entschieden bestreite.— Zeuge: Ich sage aber die Wahrheit.— Kommissar Meyer: Ich finde das Ver- halten deS Zeugen erklärlich; wenn er die Revolver ohne Erlaubniß mitgenommen, refp. anderen Schutzleuten über- geben hat, dann hat er eine hohe Strafe zu erwarten. — Zeuge: Ich weiß genau, daß ich den Kommissar Meyer gefragt und dieser mir die Frage bejaht hatte, eS ist ja aber auch möglich, daß er mich mißverstanden dat.— Im Weiteren macht dieser Zeuge dieselben Depofita, wie die bis- her vernommenen Schutzleute. Es habe auf ihn den Eindruck gemacht, daß, wenn die Schutzleute mit der Waffe nicht einge« hauen hätten, diese von der Menge vom Friedhof getrieben worden wären.— Präs.: Woraus entnahmen Sie daS?— Zeuge: Weil Niemand Miene machte, fich zu entfernen.— Präs.: Thätlicher Widerstand wurde nicht entgegengesetzt?— Zeuge: Nein. Er treten alidann einige Schutzleute auf, die sämmtlich bekunden, fie hätten nicht gesehen, daß Henß geschlagen war- Verth. R.-A. Dr. Holdheim: Ich stelle noch die Frage, ob auf dem Hofe de» Platzkommandanten in der Bleichstraße eine Anzahl Schutzleute zur Reserve aufgestellt waren.— An« geklagter Kommissar Meyer: Mir ist davon nichts bekannt.— Polizeiratb v. Hake bekundet dasselbe.— Zeitungsberichterstatter I. B. Müller: Ec habe zur Zeit von dem Sohn des da- maligen Stadtkommandanten erfahren, daß auf dem Hofe der Stadtkommandantur eine Anzahl Fußschutzleute zur Reserve aufgestellt war. Polizeidireltor Langer bestätigt die Aufstellung der Reserve- Mannschaften. Diese Maßregel sei getroffen worden, um, wenn die Versammlung bereits am Sterbehause aufgelöst weiden würde, genügendeMannschasten zur Aufrechthaltung derOrdnung bei der Hand zu haben. Die Reservemannschaft habe aus 10 Fußschutzleuten unter dem Kommando des Wachtmeister Hausse bestanden. Die Beweisausnahme ist danach beendet und es beginnen die Plaidoykrs. Staatsanwalt Dr. Gordan: Die dreitägige ausgedehnte Verhandlung bat den Beweis geliefert, daß die Angelegenheit übermäßig aufgebauscht worden ist, dies haben dem Herrn Untersuchungsrichter selbst Sozialdemokraten zugegeben. Immer- hin bleiben die Vorgänge beklageirswerth und zwar ganz de- sonderS deshalb, weil fie den Beweis liefern, daß zwischen der Polizei und einem Theile der hiefigen Bevölkerung eine arge Animosität, rne große Gereiztheit besteht. ES entsteht nun die Frage: W'r bat diese Vorgänge verschuldet? Ich sage, in erster Linie ist die Schuld der Sozialdemokratie zuzuschreiben. In zweiter Linie trifft die Schuld, ich bedauere, dieS hier sagen zu müssen, die Unbesonnenheit und die wenig angebrachte Energie de« angeklagten Polizeikommiffar Meyer. Man hat sogar ver« sucht, die Schuld der Regierung beizumessen. Man sagte: fie wollte einen solchen Zusammenstoß provoziren, um Grund zu haben, den kleinen Belagerungszustand über Frankfurt zu ver- hängen. Polizeirath v. Hake bezeichnete das al« Unwahrheit, ich muß sagen, ich halte diese Vermuthung für einen Ausfluß überhitzter Phantasie. Ich wundere mich blos, daß der An« geklagte Leyendecker von seinen Parteigenossen nicht alS Agent provocateur bezeichnet worden ist. Polizeikommissar Meyer erhielt von dem Polizeiprästdium den Auftrag, dafür zu sorgen, daß bei der am 22. Juli vor. Jahre« stattgehabten Be« crdigung deS Sozialdemokraten Hiller jede Demon« sttation unterbleibe, daß eventuell die Versammlung auf« gelöst und, wenn die Menge nicht auseinandergehe, fie mit Gewalt auseinandergetrieben werden solle. Polizeikommiffar Meyer deutete diesen Präfidialbefehl dahin, daß er den Schutz- leuten sagte, fie sollen, wenn die Menge nach dreimaligem Auffordern nicht auseinandergehe, dieselbe mit blanker Waffe auseinandertreiben. Militärisch geschulte Leute, wie die Schutz« leute find, konnten seine Instruktion nur so verstehen, wie fie fie schließlich ausgeführt haben. Es ist nun von verschiedenen Zeugen bekundet worden, daß fast jeder ZugtheUnehmer ein rothes Abzeichen im Knpfloch trug. Unter ver Herrschast deS Sozialistengesetzes ist eine solche Demonstration sehr gefährlich. und die Führer der Sozialdemokraten hätten besser gethan, wenn fie für die Unterlassung dieser Demonstration gewirkt hätten. Ich bin überzeugt, Polizetkommissar Meyer hätte am liebsten den Zug nicht auf de« Kirchhof hinaufgelaffm. Allein. da er bis dahin nicht aufgelöst war, so mußte er den Eintrttr auf den Kirchhof geschehen lassen. Gleich, nachdem am Grab« ein Lied gesungen worden, wurde dem Polizeikommiffar Meyer insofern Widerstand entgegengesetzt, indem der Zeuge Füllgrabe trotz wiederholten Verbots eine Rede zu hallen begann. Ich komme nun zur Katastrophe. Meine Herren! Jeder, der einmal auf der Univerfität oder Soldat gewesen— Letzteres trifft ja auf den Angeklagten Meyer zu— wird wissen, daß, wenn man jungen Leuten eine blanke Waffe in die Hand giebt, diese auch ausgiebigen Gebrauch von derselben machen. DieS mußte Polizeikommissar Meyer wissen, er mußte wissen, daß, wenn er den Schutzleuten den Befehl ertheilt, von der Waffe Gebrauch zu machen, diese fich nicht erst vor dem Gebrauch derselben in eine Debatte mit dem Publikum einlassen werden. Andererseits spricht jedoch die von allen Zeugen bekundete Tdatsache. daß der Friedhof in wenigen Mrnuten geräumt war, dafür, daß das Publikum dem Polizeikommissar Meyer passiven Widerstand entgegengesetzt bat. Wenn ich auch zugeben will, daß die Schutzleute etwas rück- fichtSlos vorgegangen find, so beweist doch die Thatsache der schnellen Räumung deS Friedhofs, daß das Pubiklum wohl in der Lage war, der Aufforderung des Polizrikommissar Meyer Folge zu leisten. Allerding« messe ich einen großen Theil der Schuld, daß das Publikum sich nicht entfernen wollte, dem Angeklagten Leyendecker zu. Die Leute wollten eben die Rede Leyendecker'» zu Ende hören und ich halte es noch nicht für erwiesen, daß Leyendecker nur die wenigen Worte gesprochen, die er unS hier angegeben. Fest steht ja, daß von den Schutz- leuten mit blanker Klinge auf das Publikum geschlagen wor- den. und daß nicht nur solche Personen geschlagen worden, die vasstoen Widerstand entgegensetzten, sondern daß auch die Fliehenden verfolgt und geschlagen worden find. Allein im Uebrigen verdienen die Zeugen, die fich an dem Zuge bethei- ligten, wenig Glauben. Einige kamen mit einer vollständig einstudirten Rede hierher. Diese Leute find ja selbst- verständlich der Meinung, daß die Polizei imm-r Unrecht bat. Ferner ist zu erwägen, daß die Schutzleute naturgemäß die Vorgänge mit größerer Aufmerk- lamlett verfolgt haben, als die Sozialdemokraten, die ja zur Aufmerksamkeit in keiner Weise verpflichtet waren, denen eS interessanter war, den Worten Leyendecker's zuzuhören, und die ja vielleicht selbst noch Widmungsworte sprechen wollten. Allein fest steht, daß Polizeikommissar Meyer gefehlt hat, er hat auch insofern unrecht gehandelt, daß er den Leyendecker nicht ver- hastet hat. Daß dieS nicht ausführbar war, kann man wohl nicht gelten lassen. Es ist mithin kein Zweifel, daß der Ange» klagte fich im Sinne des§ 340 deS Straf. Gesetzbuches schuldig gemacht hat. Bei Abmessung des Strafmaßes ist zu erwägen, daß der Angeklagte Meyer geglaubt hat, im Interesse des Staates und der öffentlichen Ordnung zu handeln, daß er einer Wiederholung der Vorgänge bei der Döll'schen Beerdigung vorbeugen wollte und daß er den Verweis, der ibm bei Ge- legenheit der Döll'schen Beerdigung, vielleicht mit Unrecht ge- geben worden, nicht noch einmal erhalte. ES laffen stch noch mehrere Milde: unzSgründe anführen. ES ist metner Meinung nach schon Strafe genug, daß ein solch pflichttreuer Beamter, ein Mann, der so viele Jahre seinem Könige treu gedient, die «nklagebanl betreten muß, weil er sich den Sozialdemokraten gegenüber, die die Stcatsgewalt zu stürzen beabfichtigen, Uebergriffe hat zu Schulden kommen laffen. Ferner ist zu erwägen, daß dauernder Nachtheil, mit Ausnahme bei einem gewissen Hoffmann, bei keinem der Verletzten zu konstattren ist. Allein angestchtS der Ausdehnung deS Exzesses, ange- ficht« der großen Animosttät, die durch den Exzeß zwischen der Polizei und der hiefigen Albeiterbevölkerung hervorgeruseir worden, find gesetzlich mildernde Umstände ausgeschlossen. Ich beantrage demgemäß daS niedrigste ordentliche Strafmaß von drei Monaten G-fänaniß, eine Strafe, die trotzdem eine sehr Hobe ist. Was den Angeklagten Wingleit anlangt, so ist fest. gestellt, daß dieser auf Fliehende geschlagen. Insofern schützt ihn der Befehl d-S Kommissar M-yer nicht. Allein mildernd fällt hierbei in« Gewicht, daß die Schutzleute mehrfach be- schimpft worden find, daß die Vorgänge drei Wochen nach dem Prozeß Ltcske pasfirten, daß die Schutzleute noch unter dem vollen Eindruck der Ermordung ihres Chefs standen. Ich nehme hierbei Veranlassung zu erwähnen, daß mich selten per- sönlich etwaS mehr geärgert hat, als ein Artikel des in Zürich erscheinenden„Sozialdemokrat", deS offiziellen Organ« der deutschen Sozialdemokraten, nicht etwa der Anarchisten, da» PoUzeirath Dr. Rumpfs gewissermaßen noch „Polizei- Schuft",„Schurke" u. s. w. nachrief und sogar von „Mitschurken" sprach. Ich weiß nicht, ob man mich zu dielen Mttschurken zählt; allein wenn wir uns über derartige Be- schimpfungen ärgern, dann ist es gewiß lein Wunder, wenn ungebildete Leute fich darüber ärgern. Ich beantrage, ange« stchtS dieser Sachlage, gegen Wingleit 2 Monate G-fänaniß. Die Angeklagten Hohmann und Schweiger halte ich der Schuld für vollständig überwiesen; ich beantrage gegen Hohmann zwei Wochen und gegen Schweiger 5 Tage Gesängniß. Gegen Leyendecker, der den Exzeß wesentlich mit verschuldet hat, recht» fenigt fich eine harte Strafe. Ich beantrage gegen denselben 6 Wochen Gefänzniß. Nebenkläger Rechtsanwalt Dr. Eppstein: Obwohl die Verletzten der Ueberzeugung waren, daß der Herr VtaatSan- walt voll und ganz seine Pflicht thun werde. haben dieselben mich zu ihrem Nebenkläger ernannt. Ich erkläre nun zunächst, daß ich eine Strafe nicht beantragen werde, meine Mandanten behalten fich vor, ihre eventuellen Ansprüche auf dem Zivil« wege geltend zu machen. Der Herr Staatsanwalt hat bis zum heutigen Tage den Erwartungen meiner Mandanten en<- sprachen. Was jedoch daS Plaivoyer deS Herrn Staatsanwalts anlangt, so muß ich dekennen, der genialste Vertheidiger hätte Venn Polizeikommiffar Meyer nicht besser vertheidtgen können, al» es der Staatsanwalt gethan. Ich will dem Herrn Staats. anmalt auf daS politische Gebiet, das er betreten, nicht folgen, sondern di- Sache lediglich nach der juristischen Seite prüfen. Der Nebenkläger erörtert nun in eingehender Weise die In. struktion der Polizeibeamten, die fie berechtigt, von der Waffe Gebrauch zu machen. Darnach— so fährt der Nebenkläger fort— hat Polizeikommiffar Meyer seine Amisbefugniffe we» sentlich überschritten. Daß das Publikum aus Sozialdemo« Iraten bestand, kann doch bei der Beurtheilung der Sachloge nicht in Betracht kommen. Sozialdemokraten haben denselben Schutz des StaaiS zu verlangen, wie jeder andere Staatsbürger. DaS Sozialistengesetz schmälert ihnen dieS Recht nicht. Wenn nun die Zugtheilnehmer rothe Abzeichen im Knopfloch getragen haben, so ist dies gesetzlich in keiner Weise verboten. Wenn eine andere Partei, etwa die demokratische Partei, bei einem Leichenzuge weißrothe Abzeichen getragen hätte, dann hätte jedenfalls Niemand etwas Schlimmes darin gefunden. Mein« Herren! Wir find alle Studenten gewesen. Erwägen Sie. wenn Studenten eine ähnliche Demon sttation inszenirt hätten. und die Schutzleute sofort mit blanker Waffe eingeschritten wären, was hätte die öffentliche Meinung wohl dann gesagt? ch habe aber schon gesagt: auch die Sozialdemokraten find -taatibürger und wre man auch ihre Part-ianschauungen bc- urtherlen mag, so steht doch soviel fest, daß die Sozialdcmo« kraten in Frankfurt fich stets anständig benommen haben. Wenn wirklich Schimpfworte gegen die Schutzleute gefallen find, so ist doch daS unpassende Benehmen Einzelner nicht der Gefammthttt zum Vorwurf zu machen. Ich gebe zu, Polizei«
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