Polle allmonatlich die Konten jedes cinzelnm Kunden durch, umfestzustellen, ob die Nothmendiglett einer Verstärkung der nieder-gelegten Depots vorhanden war. Trotz dieser ausgedehnten Kon-Irolle haben die beiden Angeklagten eine geraume Zeit hindurchihre schwindelhaften Operationen durchzuführen verstanden. Zu-mächst haben sie auf die Konten zweier Kunden des Polke, KarlKutzow und Otto Hoffmann, ohne Auftrag derselben, fürsich selbst verspekulirt. Aus diesen Spekulationen hat sichbei dem Konto Lützow ein Verlust von L2 ie<Z M. und bei demKonto Hoffmann ein solcher von 6231 M. ergeben. Da Polkean der Börse nach Außen hin als der eigentliche Kontrahent auf-trat, der allein berechtigt oder verpflichtet wurde, die entstandenenDifferenzen einzog bezw. auszahlte, so ist für Polke ein Gesammt-vertust von 26 333 M. herausgekommen. Die beiden Angeklagtenmußten sowohl den Polle, als auch den Börsenvertreter desselbendurch Eintragung der aus den Namen des Lützow und des Hoff-niann fingirten Spekulationsaufträge in das Ordrebuch, als auchdurch falsche Eintragungen auf dem Konto der beiden genanntenKunden getäuscht haben.— Da durch diese Spekulationen dieKonten derselben sehr augegriffen wurden, suchten die beiden An-geklagten diese Konten durch verschiedene Manipulationen zu ver-stärken. Hamscher nahm von den in seinem Gewahrsam befind-lichen Werchpapieren des Polle einen Posten von 6000 M.Faaonschmiede-Stamm-Prioritäten heraus und diese hat Hauen-stein bei dem Bankgeschäft F. W. Krause u. Ko. für 13 290 M.verkaust. Davon gab er 13 200 M. an Hamscher zur Buchungauf das Konto Lützow und theilte den Rest von 90 M.mit Hamscher. Um die entstandenen Verluste zu ver-decken, haben die Angeklagten iferner die Konten Lützowund Hoffmann durch verschiedene falsche Eintragungen ge-fälscht. Aus dieser Manipulation erhebt die Anklagegegen beide Augeklagte die Beschuldigung der gemeinschaft-lichen Untreue, serner gegen Hamscher der Unterschlagung undgegen Hauenstein der Beihilfe. Eine weitere gemeinschaftlicheUntreue ist von den Angeklagten in folgender Weise begangenworden. In der Kouponkaffe fanden sich bei einem Abschlüsse332 M. Koupons zu viel vor, und dieses Plus benutzten die An-geklagten ohne Weiteres, um es dem Konto Hoffmann zu kre-ditiren. Schließlich soll der Angeklagte Hamscher noch für sichallein 3000 M. widerrechtlich aus der Kasse entnommen und umdies zu verdecken, die Summen in den Büchern falsch addirthaben.— Hauenstein ist von Anfang an in vollem Umfange geständig gewesen und behauptet, daß er alle diese Manipulationenin vollem Einverständniß mit Hamscher gemacht habe. Beidehätten sich beredet, auf eigene Faust zu spekuliren und dabeiallerdings nur mit Gewinnen, aber nicht mit Verlusten gerechnet,und da nun die letzteren eingetreten sind, hätten sie die statt-gehabten Unregelmäßipkcitcn in der angegebenen Weise zu ver-decken gesucht. Hamscher bestreitet dagegen diese Behanptungeudurchaus, er will sich überhaupt nicht strafbar gemacht und ins-besondere nicht gemeinschafUich bezw. nach vorheriger Ver-abredung mit Haucnstein gehandelt haben. Er behauptet, daßallerdings die Eintragungen in der geschilderten Art bei denKonten Lützow und Hoffmann stattgesunden haben, daß eraber in dem Wahne gewesen sei, diese beiden Kunden hätten denAugeklagten Hauenstein zur Vornahme solcher Spekulations-geschäfte bevollmächtigt. Er habe dies um so«her glaubenkönnen, als ein Sohn des Haucnstein mit der Familie des OttoHoffmann sehr intim bekannt sei. Hamscher bestreitet auch, daßPolle durch diese Eintragungen getäuscht sein könne und be-hauptet, daß die Revisionen desselben sehr oberflächlich gewesenseien; derselbe habe speziell bei den Revisionen der Konten Lützowund Hoffmann nicht lange verweilt, sondern sei immer mit derBemerkung darüber hinweggegangen:„Das sind ja Dinge, dieHauenstein angehen". Hamscher bestreitet auch, daß er die3000 M. Fagonschmiede- Stamm- Prioritäten aus dem Tresorherausgenommen und an Hauenstein übergeben habe und stelltdie Behauptung auf, daß Hauenstein die Möglichkeit gehabt habe,selbständig das betr. Papier herauszunehmen. In den Dar-stellungen der thatsächlichen Vorkommnisse klagen die beiden An-geklagten sich gegenseitig an, und zwar rn einander so wider-sprechender Weise, daß der Präsident wiederholt Veranlassungnahni, dieselben darauf aufmerksam zu machen, welch un-günstigen Eindruck ein solches Verfahren hervorrufen müsse. DerPräsident machte speziell Hauenstein darauf ausmersam, wie un-verantwortlich es von ihm sein würde, wenn er wider die Wahr-heil den Mitangeklagten beschuldigte. Trotz dieser Vorhaltungenverbleibt Hauenstein dabei, daß er nur die Wahrheit sage. Ham-scher dagegen glaubt einen Grund angeben zu können, weshalbHauenstein ihm feindlich gesinnt sei. Er behauptet, daß Hauen-stein, um ins Ausland zu gehen, 3000 M. von ihm verlangt, undaß er dieses Verlangen abgeschlagen habe. Haueustein erklärtdiese ganze Erzählung für ein Märchen.Die Beweisaufnahme erstreckt sich ausschließlich auf die Ver-nehmung des Bankiers Polke. Derselbe bekundet, daß er denbeiden Angeklagten das allergrößte Vertrauen entgegen gebrachthabe und mit deren Thätigkeit durchaus zufrieden sei. Hamschersei bei ihm mit 3000 M. Gehalt, Tantieme und sonstigen Bene-stzien angestellt gewesen' und habe beispielsweise im Jahre 188914 000 M. Tantieme bezogen. Im Jahre 1830 habe er ihmallerdings keine Tantieme gegeben, da das Gcschästsergebnißkeinbefriedigendes war. Auch mit Hnuenstein's Thätigkeit sei er voll-kommen zufrieden gewesen. Endlich habe er sich aber doch durchAndeutungen aus dem Kreise seines Geschäftspersonals überzeugenmüssen, daß die beiden Angeklagten sein Bertrauen arg miß-brauchten und er habe die Denunziation einreichen müssen. Polkebehauptet, daß in seinem Geschäft die allergrößte Akkuratesse ge-herrscht und er bei Ausnahme von Ordres sehr genau geprüfthabe, ob auch die genügende Deckung vorbanden sei. Es sei des-halb durchaus ausgeschlossen, daß er durch die falschen Ein-Prägungen bei den Konten Lützow und Hoffmann nicht ge-täuscht sein sollte; im Gegentheil haben gerade diese falschenEintragungen ausschließlich bewirkt, daß die Spekulationsordresüberhaupt ausgeführt werden konnten. Zetige Polke bleibtseinerseits bei der Ueberzeugung, daß das Geständniß des Hauen-stein ein durchaus wahrheitsgemäßes sei und Hamscher in dergeschilderten Weise bei dem verbrecherischen Vorgehen mitgeivirkthabe. Auf Befragen des Vorsitzenden bestätigt Polle, daß erselbst durch eine Denunziation Hamscher's in eine strafrechtlicheUntersuchung gezogen worden sei. Hamscher habe diese De-uunziation in vielen autographirten Exemplaren an die Kundendes Geschästs geschickt. Der Angeklagte Hamscher erklärte demgegenüber, daß nicht er, sondern ein Herr Max März in Stettindie Denunziation gegen Polle verfaßt habe. Er habe dieselbenur abgeschrieben und autographirt.— Die Glaubwürdigkeitund die Geschäftshandhabung des Zeugen Polle wird von derVertheidigung, namentlich von Seiten des Rechtsanwalts Coß-mann, der übrigens als Mitvertheidigcr des Hanischer(nicht desHauenstein) austritt, wiederholt so heftig angegriffen, daß der-jeuge mehrfach den Schutz des Vorsitzenden anrufen muß, dieihm dieser auch gewährt. Tie Behauptung der Vertheidiger,daß es im Polke'schen Geschäft sehr unordentlich zugegangen seiund vielfach Geld frei umher gelegen, auch der Zugang zumTresor anderen Leuten, als dem Angeklagten Hamscher zugäng-lich gewesen sei, wird von dem Zeugen Polke in großer Erregungals ganz unzutreffend zurllckgeiviesen. Rechtsanivall W r o n k e rrichtet an denselben die Frage, ob es ihm bekannt ge-wesen, daß sein„Prokurist" Hauenstein wegen Unterschlagungmit Ist/s Jahren Gefängniß vorbestraft ist. Zeuge Polke er-widert, daß er bei Gelegenheit eines Festes, welches er seinemPersonal gegeben, von der Vorbestrasung Kenntniß er-hallen habe. Er habe am nächsten Tage den Hauensteinzu sich kommen lassen und als ihm dieser mit thränendenAugen seine dereinslige Verirrung zugegeben, habe er ihm ge-sagt:„Ich will Sie nicht unglücklich machen, sondern bei mirbehalten und eine Gehaltszulage und Extragratifikation geben!"— Aus die weitere Frage des Rechtsanwalts Wronker, obder Zeuge Polle die ihm nach der Anklage erwachsenen Gcsammt-differenzen schließlich baar habe bezahlen muffen, erwidert Polke,daß es ihm unklar sei, wie er dieselben anders habe bezahlensollen. Rechtsanwalt Dr. C o ß m a n n erklärte darauf, daß be-hauptet werde, Polke habe in betrügerischer Weise durch besondersniedrige Report- und Deportsätze und durch Schnittkurse jeneDifferenzen stark herabgemindert. Der Zeuge erwidert, daß dieVerlheidigung über das Wesen von Report und Deport nicht ge-nügend unterrichtet zu sein scheine und der Vorsitzende untersagtedeni Vertheidiger, eine» Zeugen in dieser Weise anzugreisen.Gleich darauf verursacht Dr. Coßmann eine große Erregung desZeuge» durch die Frage, ob es wahr ist, daß derselbe sich inder Untersuchungshast auf seinen Geisteszustand habe untersuchenlassen. Der Zeuge bittet abermals den Vorsitzenden um Schutzgegen ein solches Vorgehen der Vertheidigung und erklärte, daßer nervös krank geworden sei und ärztliche Hilfe nur gegen ner-vösen Kopfschmerz nachgesucht habe. Auf weitereBeweisaufnahme wird allseitig, auch Seitens der Ver-theidigung, verzichtet, doch kommt es über diesen Ver-zicht später noch zu längeren Auseinandersetzungen zwischendem Vorsitzenden und dem Vertheidiger Dr. Coßmann. Nachdemschon der Staatsanwalt und zwei Vertheidiger gesprochen, erachtetRechtsanwalt Coßmann eine weitere Beweisaufnahme noch fürnöthig. Er erklärt, daß er seinerseits einen Verzicht nicht aus-gesprochen habe und nur verzichten könnte, wenn der Gerichtshofschon jetzt ihm kund gäbe, daß er zu einer freisprechenden Ueber-zeuguug gekommen sei. Ter Präsident hält das Verlangen einerderartigen Erklärung von Seiten eines Gerichtshofes im Wider-spruch stehend mit dem strafprozessualischen Verfahren und derZwischenfall erledigt sich dadurch, daß derAngeklagteHamscher direktum feine Willensmeinung befragt wird und erklärt, daß er aufweitere Beweisaufnahme verzichte.— Der Staalsamvalt beantragtie drei Iah re Gefängniß und fünf Jahre Ehrverlust und-mpfiehlt bei Hauenstein mit Rücksicht auf dessen umfassendes Ge-tänduiß die Anrechnung von sechs Monaten auf die Unter-suchungshaft.— Die drei Vertheidiger des Zlngeklagten Hamscherochten im Wesentlichen die Glaubwürdigkeit des Zeugen Polkeund des Angeklagten Hauenstein bezüglich der Anschuldigungendesselben an. Der Verlheidiger des Haueustein, Rechtsanwalt Dr.Bonk, empfiehlt seinen Klienten der Milde des Gerichtshofesund macht gellend, daß derselbe bei dem täglichen Be-üche auf der Börse zu seinem Schaden wohl von der Spielwuthergriffen worden sei. Einen Vortheil habe derselbe von den Sveku-lalioucn ebenso wenig gehabt, wie der Mitangeklagte Hamscher.Der Gerichtshof sprach den Angeklagten Hanischer bezüglich derUnterschlagung von 3000 M. frei. Im Uebrigen folgte derGerichtshof den Ausführungen des Staatsanwalts insofern, alser nicht Untreue, Unterschlagung oder Beihilfe dazu, sondern nurgemeinschaftlichen Betrug als vorliegend annahm. Ter Gerichts-hos hielt ein gemeinschaftliches Zusammenwirken der beiden An-geklagten für erwiesen und auch eine Schädigung des Zeugenpolke sür vorliegend und vernrtheilte beide Angeklagte zu jezwei Jahren Gefängniß und zwei Jahren Ehrverlust.Hauenstcin wurde» sechs Monate aus die Untersuchungshaft an-gerechnet.Ruf die RnSsage« von Zeiigen, welche eingestandener-maßen mehr oder weniger betrunken ivarc», stützte sich eine An-klage wegen Beleidigung der deivaffneten Macht, welche dieII. Strafkammer des Landgerichts II gegen den MalermeisterOtto Lange aus Rixdorf zu verhandeln hatte. Am3. Januar d. I. fand auf der Bukow-Britzer Feldmark eine Hof-jagd statt, zu welcher Soldaten als Treiber verwendet wurden.Als die Jagd ihr Ende erreicht hatte, waren einige der Soldatenin den Gottwaldschen Gasthof zu Britz eingekehrt. Ihre An-Wesenheit weckte bei den daselbst anwesenden Gästen, unter denenich auch Herr Lange befand. Erinnerungen an die in den„Ferienkolonien" verlebte» Tage. Es wurden verschiedeneHistörchen erzählt, und die Erzählungen auch sortgesetzt, als dieSoldaten bereits das Lokal verlassen hatten. Hierbei soll derAngeklagte Lange sich denn geäußert haben:„Tic Soldaten sindKnechte!" Dies wird von einem Zeugen Namens Julius Paulmit Bestimmtheit behauptet. Ter Angeklagte hingegenmeint, er habe nur von„Wir Soldaten"— auch Paul so gutwie Lange waren Soldat gewesen— gesprochen zu haben, dieseAeilßeruug auch nur mit Bezug auf seine Erfahrungen beimMilitär gethan zu haben. Es kann dieses Wort hiernach nur ineinem rein persönlichen Streit zwischen Paul und den An-geklagten gefallen sei», welcher Streit sich erst durch Behaup-tungc», die der Angeklagte in seiner Eigenschaft als frühererLazarethgehilfe widerlegen wollte, entstand. Bemcrkenswerlh istnoch, daß auch der Zeuge gerade keine besonders guten Ersah-rungen in den Ferienkolonien gemacht haben kann, da er zurDegradation verurtheilt war.In der Beweisaufnahme gesteht denn der Zeuge auch zu,daß er und auch die Anderen mehr oder weniger betrunken ge-wesen seien, so daß es dem Vertheidiger, Herrn RechtsanivaltHerne, nicht schwer gemacht wird, für seinen Klienten die Frei-sprechung zu beantragen. � Es wird auch vom Gericht nicht alserwiesen erachtet, daß die Worte„die Soldaten sind Knechte",gefallen sind, und das Urtheil lautet daher aus kostenlose Frei-sprechung.Soziolo Melrevstchk.Anfrnf au alle in der Metalliudnstrie beschäftigte»Personen!Durch die Beschlüsse des letzten deutschen Metallarbeiter-Kongresses zu Frankfurt a. M. wurde das bisher über ganzDeutschland ausgedehnte Markenstzstein, wodurch der Uuter-stützuugs- und Agitations- Fonds geschassen worden war, auf-gehoben.Da nun die Verhältnisse den Berliner Metallarbeitern esnicht gestatten, sich der allgemeinen Organisation über ganzDeutschland anzuschließen, so beschloß die öffentliche Versamm-lung vom 21. Juni d. I., um jederzeit in der Lage sein zukönnen, allen Anforderungen nach Außen sowohl wie nach Innen injeder Weise gerecht zu werden, ein Markensystem zwecks Auf-bringung eines Unterstützungsfonds für Berlin einzuführen.Das hierzu nothwendige Material ist nunmehr fertig gestelltund befindet sich bereits in den Händen der Branchen-Vertrauens-leute. Ich ersuche nunmehr alle diejenigen Kollegen, welche sichnoch im Besitz von vorjährigen Marken befinden, dieselben bald-möglichst gegen Neue umzutauschen.Nach den bisher erzielten guten Resultaten darf ich wohlannehmen, daß die Betheiligung an den freiwilligen Samm-lungen unter der jetzigen Form noch eine weit regere sein wird,als dies bisher der Fall war.Es sei unsere Aufgabe, mit allen Kräften dahin zu wirken,daß man uns auch ferner zurufen kann: Die Berliner Kollegenhaben voll und ganz ihre Schuldigkeit gethan!Mit kollegialem Gruß R. Petzold, Vertrauensmann, Wilhelm-straße LI.Konstanz, 27. Juli. Der Droschkenkutscherstreik ist be-endigt. Die Troschkeuhalter habe» den neuen Tarif anerkanntunter Vorbehalt des Rekurses an das Großh. Ministerium. DieFahrten wurden wieder aufgenommen.Paris, 29. Juli. Der Ausstand der Schlächter inN a r b o n n e ist beendet, nachdem der Präfekt die Ausständigenund den Gemeinderath gleichzeitig benachrichtigt hatte, daß siesich sofort verständigen sollten und die Fleischversorgung derStadt sicher zu stellen hätten. Der Gemcinderath proteslirtezwar dagegen, fügte sich aber schließlich.»»Leipzig. Eine Konferenz sächsischer Maurerist auf Sonntag, den 16. August, von den Genossen Karl Beyer,Gustav Jakob und Karl Siegel nach Freiberg einberufen. Esgeschieht dies infolge eines Beschlusses der Leipziger Maurer.Die Tagesordnung der Konferenz lautet:„Die Organisationder sächsischen Maurer". Anfragen sind zu richten an RichardBeyer, Schönefeld bei Leipzig, Leipzigerstr. S o I.D ortmund. Der hiesige Bauarbeiterverband ha�sich zu Gunsten des„Zenlralverbandes der deutschen Maurer undverwandten Berufsgenossen" aufgelöst.Speier» 23. Juli. Hier haben unsere Genossen die gewerk-schaftliche Agitation unter den Tabakarbeitern begonnen.Es hat sich gleich nach dem ersten Vortrag ein Verein mit einigen40 Mitgliedern gebildet.Arbeiter-Ristko. NSthern b. Zeitz, 29. Juli. Auf derGrube„Neue Sorge" stürzte beim Loslösen des sogenanntenHeftstrickes im Holzschachte der 9 Fuß lange Stempel etwa170 Fuß herunter und zerschmetterte dem untenstehenden Schacht-meister Karl Kämpfe den Schädel. Der Unglückliche war soforttodt.—Ueber die Durchschnittslöhne der Miillergefellen machtdas Fachblatt der Mühleuarbeiter, gestützt auf Ausweise derMüllerei-Berufsgenossenschaft, folgende Angaben:In 12 von den 17 Sektionen dieser Berufsgenoffenschaftgingen trotz Steigerung aller Lebensmittelpreise die Löhne um6 bis 30 M. zurück; nur S Sektionen hatten eine Steigerung derLöhne um 2 bis 30 M. zu verzeichnen. Es variirten im Jahre1890 die Durchschnittslöhne i» den einzelnen Sektionen zwischen361 bis 734 M. pro versicherte Person; 9 Sektionen der Berufs-genossenschaft zahlten unter 600 M. und nur 8 Sektionen über600 M. Lohn pro Person.Da es sich um Grundlagen zur event. Unfallrente handelt,sind bei diesen Löhnen etwaige Naturalbezüge mitgerechnet.Es geht den Müllern wie den Bäckern und den landwirth-schafllichen Arbeitern— die das Brot erzeugen, sie könnensich trotz der fleißigsten Arbeit nicht ordentlich nähren.Und diese alte, traurige Geschichte wird so lange spielen, bis dasProletariat durch einmüthiges Vorgehen gegen die Ausbeutungin jeder Form sich die menschenwürdige Existenz erkämpft hat.Planen. Zur Tragödie der Hausindustrieschreibt das„Vogtländische Volksblatt": Zu der theuren Zeitpassen vortrefflich die Hungerlöhne, die vielfach gerade in An-betracht des jetzt großen Angebots von„Händen" gezahlt werden.Haben unsere Frauen bisher schon wenig verdienen könnenbei der Zäckelei, Stepperei, Spachtelei und Näherei, so ist es jetztsozusagen ganz aus damit. Für Streifen, die zu Zäckeln früher3 Ps. kosteten, giebt man seit langem nur noch 1 Pf. DieStepperinnen müssen mit eigener Maschine und eigenem Zwirnvon früh bis Abends arbeiten, um 60 Ps. bis 1 M. zu verdienen.Jetzt giebt eine hiesige Firma— Kuntze■— Decken zum SpachtelnauS, mit denen geübte Arbeiterinnen 3Pf. in der Stundeherausschlagen. Eine andere in diesem Blatte wiederholt genannteFirma, W. u. S., giebt Kongreßdecken zu nähen aus, das Stücks ü r 60 P f., Arbeitszeit an einer solchen 4—6 Tage, und esgiebt Frauen, die solche Arbeit machen müssen, weil sie die paarPsennige*u nöthig brauchen, ja sie müssen sich, wenn sie wegenschlechter Bezahlung„uffmucken", sagen lassen,„wenn Sie's nichtmachen, machen's andere". Wir glauben, daß wir noch ein?Anzahl ähnlicher Fälle veröffentlichen könnten, denn das ange-führte ist auch anderswo Brauch. So verdienen die Ausbeffe-rinnen, wenn es„fleckt", bis 35 Pf. proTag und„nochmehr", ja es dürste diese oder jene es a u s 50 P f. bringen. Sobezahlt unsere stolze Industrie ihre Arbeiterinnen; die HerrenFabrikanten aber bauen sich Villen und bringen die Ferien i»der Sommerfrische zu. Fürwahr, wir brauchen nicht in die Fernezu schweifen, denn das Elend liegt so nah! Wir brauchen nichtnach Schlesien zu gehen, ivir haben das Eulengebirge imVogtland.Reichenbach in Schles. Ein Eldorado für Vnch-drucker-Lehrlinge scheint der hiesige Ort zu sein, esHausen dort in vier Buchdrnckereien Lehrlinge neben 4 Gehilfen. Einer dieser Gehilfen soll 6 oder 7 Mark— nach fünf-jähriger Lehrzeit— ein wahrer Botenlohn— pro Woche ohnefreie Stalion bekommen.Für die Einführung eines achten SchnljahreS inBayern unter Forlsall der Sonntagsschule treten auf Anregungdes Stadtraths von Neustadt s ä m m t l i ch e städtische Vertretungen der Pfalz ein. Nachdem auch die letzten, nochausstehenden Stadtrathsbcschlüsse eingegangen sein werden, solleine Versammlung von Delegirten stattsinden, in welcher man derMaterie mündlich nähertrete» und eine gemeinsame Petition indiesem Sinne abfassen wird, die alsdann womöglich noch vordem Zusammentritt des bayerischen Landtags am 29. Sep-tembcr, der Regierung, sowie sämmtlichen Landtags- undReichstags- Mitgliedern mit umfassender Begründungübersandl werden soll. Die Petenten werden sich i"ihrem Gesuch hauptsächlich auf die Bestimmung derneuen Gewerbe-Ordnung stützen, wonach die Beschäftigung zugend-licher Arbeiter in Industrie und Handel nicht vor Vollendungdes vierzehnten Lebensjahrs gestattet ist, während die bayerischeSchulpflicht sich bekanntlich nur bis zum dreizehnten Jahre er-streckt. Die aus der Schule entlassenen Kinder würden daher einvolles Jahr nutzlos verbringen müssen; es wäre dies für die Be-treffenden ein Ausfall, der auch nicht entfernt durch die obliga'torische Sonntagsschule ausgeglichen würde. Die Letztere habesich nach der übereinstimmenden Meinung Aller nicht im Ge-ringsten bewährt und nicht die mindesten Erfolge aufzuweisen.Saarbrücken, 27. Juli. Wegen falscher Führungder Schichtbücher und Aufschreibens nicht verfahrenerSchichten wurde der frühere Steiger Nikolaus Hellbrück inBildstock von der hiesigen Strafkammer zu 9 Monaten Gesäng'niß, 300 M. Geldbuße und 2 Jahren Ehrverlust verurtheilt-Hellbrück hat auf die bezeichnete Weise nicht nur den Staadsondern auch die Bergleute betrogen und sich dadurch Ver'mögensvortheile in ziemlich ausgedehntem Umfange verschafft.New-Jor?, 17. Juli. Die von der letzten General-Asseinb�des Ordens„Ritter der Arbeit" angeregte und von deren„General'Werkmeister" Powderly auf den 29. Juli angesetzte„Nation« l'R eform- Konferenz" ist von letzterem aus unbestittu«'*Zeit verschoben worden. Als Grund giebt derselbe an. daßmit drei dem Orden nicht angehörende Organisationen zurtheiligung gemeldet hätten.— Ich habe s. Z. darüber berichte'daß das� ganze Arrangement für jene Konferenz derart getrostewar, daß sie lediglich zu Reklamezwecken für den Orden geb>e'hatte, und das haben denn auch die diverfen Organisationen, b>.auf>ene drei, eingesehen. Die Ordenssührer wußten auch wo»rm Voraus, daß es so kommen müßte, und würde ihnennichts am Fernbleiben der anderen Organisationen gelegen hcu'C_Der eigentliche Grund der„Verschiebung" liegt denn auch 9'',Ivo anders. Es wird nämlich immer deutlicher, daß die Exeku"-deHorde des Ordens für die demokratsche Partei„arbeitet". l>>0 ll»rd auch klar, weshalb man, schonikurz nach der®c.!l(tcGen.-Ass., das einzige auf derselben in die Exekutive gewam,.„republikanische" Mitglied, Holland, aus derselben wiederbugsirle. Eine„Reforin-Konferenz", die doch nur in einer Stettu"-nähme gegen die beiden alten korrupten Parteien resultiren koim'paßte den Ordensführern unter den durch die letzten Wnv'so sehr veränderten Umständen also selbst nicht in den Kra'Das Abkommen mit der„Poeples Party" alterirt anVersion nichts; wir haben ja an den Vorkommnissen in*09(bezüglich des fingirten Schachers wegen Wiedereinstellung v",l aus der Bundesdruckerei entlassenen Knights sArbeilsritternj)1 sehen, was daran ist.— Wie jetzt bekannt wird, ist der M