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Polle allmonatlich die Konten jedes cinzelnm Kunden durch, um festzustellen, ob die Nothmendiglett einer Verstärkung der nieder- gelegten Depots vorhanden war. Trotz dieser ausgedehnten Kon- Irolle haben die beiden Angeklagten eine geraume Zeit hindurch ihre schwindelhaften Operationen durchzuführen verstanden. Zu- mächst haben sie auf die Konten zweier Kunden des Polke, Karl Kutzow und Otto Hoffmann, ohne Auftrag derselben, für sich selbst verspekulirt. Aus diesen Spekulationen hat sich bei dem Konto Lützow   ein Verlust von L2 ie<Z M. und bei dem Konto Hoffmann ein solcher von 6231 M. ergeben. Da Polke an der Börse nach Außen hin als der eigentliche Kontrahent auf- trat, der allein berechtigt oder verpflichtet wurde, die entstandenen Differenzen einzog bezw. auszahlte, so ist für Polke ein Gesammt- vertust von 26 333 M. herausgekommen. Die beiden Angeklagten mußten sowohl den Polle, als auch den Börsenvertreter desselben durch Eintragung der aus den Namen des Lützow   und des Hoff- niann fingirten Spekulationsaufträge in das Ordrebuch, als auch durch falsche Eintragungen auf dem Konto der beiden genannten Kunden getäuscht haben. Da durch diese Spekulationen die Konten derselben sehr augegriffen wurden, suchten die beiden An- geklagten diese Konten durch verschiedene Manipulationen zu ver- stärken. Hamscher nahm von den in seinem Gewahrsam befind- lichen Werchpapieren des Polle einen Posten von 6000 M. Faaonschmiede-Stamm-Prioritäten heraus und diese hat Hauen- stein bei dem Bankgeschäft F. W. Krause u. Ko. für 13 290 M. verkaust. Davon gab er 13 200 M. an Hamscher zur Buchung auf das Konto Lützow   und theilte den Rest von 90 M. mit Hamscher. Um die entstandenen Verluste zu ver- decken, haben die Angeklagten iferner die Konten Lützow  und Hoffmann durch verschiedene falsche Eintragungen ge- fälscht. Aus dieser Manipulation erhebt die Anklage gegen beide Augeklagte die Beschuldigung der gemeinschaft  - lichen Untreue, serner gegen Hamscher der Unterschlagung und gegen Hauenstein der Beihilfe. Eine weitere gemeinschaftliche Untreue ist von den Angeklagten in folgender Weise begangen worden. In der Kouponkaffe fanden sich bei einem Abschlüsse 332 M. Koupons zu viel vor, und dieses Plus benutzten die An- geklagten ohne Weiteres, um es dem Konto Hoffmann zu kre- ditiren. Schließlich soll der Angeklagte Hamscher noch für sich allein 3000 M. widerrechtlich aus der Kasse entnommen und um dies zu verdecken, die Summen in den Büchern falsch addirt haben. Hauenstein ist von Anfang an in vollem Umfange ge­ständig gewesen und behauptet, daß er alle diese Manipulationen in vollem Einverständniß mit Hamscher gemacht habe. Beide hätten sich beredet, auf eigene Faust zu spekuliren und dabei allerdings nur mit Gewinnen, aber nicht mit Verlusten gerechnet, und da nun die letzteren eingetreten sind, hätten sie die statt- gehabten Unregelmäßipkcitcn in der angegebenen Weise zu ver- decken gesucht. Hamscher bestreitet dagegen diese Behanptungeu durchaus, er will sich überhaupt nicht strafbar gemacht und ins- besondere nicht gemeinschafUich bezw. nach vorheriger Ver- abredung mit Haucnstein gehandelt haben. Er behauptet, daß allerdings die Eintragungen in der geschilderten Art bei den Konten Lützow   und Hoffmann stattgesunden haben, daß er aber in dem Wahne gewesen sei, diese beiden Kunden hätten den Augeklagten Hauenstein zur Vornahme solcher Spekulations- geschäfte bevollmächtigt. Er habe dies um so«her glauben können, als ein Sohn des Haucnstein mit der Familie des Otto Hoffmann sehr intim bekannt sei. Hamscher bestreitet auch, daß Polle durch diese Eintragungen getäuscht sein könne und be- hauptet, daß die Revisionen desselben sehr oberflächlich gewesen seien; derselbe habe speziell bei den Revisionen der Konten Lützow  und Hoffmann nicht lange verweilt, sondern sei immer mit der Bemerkung darüber hinweggegangen:Das sind ja Dinge, die Hauenstein angehen". Hamscher bestreitet auch, daß er die 3000 M. Fagonschmiede- Stamm- Prioritäten aus dem Tresor herausgenommen und an Hauenstein übergeben habe und stellt die Behauptung auf, daß Hauenstein die Möglichkeit gehabt habe, selbständig das betr. Papier herauszunehmen. In den Dar- stellungen der thatsächlichen Vorkommnisse klagen die beiden An- geklagten sich gegenseitig an, und zwar rn einander so wider- sprechender Weise, daß der Präsident wiederholt Veranlassung nahni, dieselben darauf aufmerksam zu machen, welch un- günstigen Eindruck ein solches Verfahren hervorrufen müsse. Der Präsident machte speziell Hauenstein darauf ausmersam, wie un- verantwortlich es von ihm sein würde, wenn er wider die Wahr- heil den Mitangeklagten beschuldigte. Trotz dieser Vorhaltungen verbleibt Hauenstein dabei, daß er nur die Wahrheit sage. Ham- scher dagegen glaubt einen Grund angeben zu können, weshalb Hauenstein ihm feindlich gesinnt sei. Er behauptet, daß Hauen- stein, um ins Ausland zu gehen, 3000 M. von ihm verlangt, un daß er dieses Verlangen abgeschlagen habe. Haueustein erklärt diese ganze Erzählung für ein Märchen. Die Beweisaufnahme erstreckt sich ausschließlich auf die Ver- nehmung des Bankiers Polke. Derselbe bekundet, daß er den beiden Angeklagten das allergrößte Vertrauen entgegen gebracht habe und mit deren Thätigkeit durchaus zufrieden sei. Hamscher sei bei ihm mit 3000 M. Gehalt, Tantieme und sonstigen Bene- stzien angestellt gewesen' und habe beispielsweise im Jahre 1889 14 000 M. Tantieme bezogen. Im Jahre 1830 habe er ihm allerdings keine Tantieme gegeben, da das Gcschästsergebnißkein befriedigendes war. Auch mit Hnuenstein's Thätigkeit sei er voll- kommen zufrieden gewesen. Endlich habe er sich aber doch durch Andeutungen aus dem Kreise seines Geschäftspersonals überzeugen müssen, daß die beiden Angeklagten sein Bertrauen arg miß- brauchten und er habe die Denunziation einreichen müssen. Polke behauptet, daß in seinem Geschäft die allergrößte Akkuratesse ge- herrscht und er bei Ausnahme von Ordres sehr genau geprüft habe, ob auch die genügende Deckung vorbanden sei. Es sei des- halb durchaus ausgeschlossen, daß er durch die falschen Ein- Prägungen bei den Konten Lützow   und Hoffmann nicht ge- täuscht sein sollte; im Gegentheil haben gerade diese falschen Eintragungen ausschließlich bewirkt, daß die Spekulationsordres überhaupt ausgeführt werden konnten. Zetige Polke bleibt seinerseits bei der Ueberzeugung, daß das Geständniß des Hauen- stein ein durchaus wahrheitsgemäßes sei und Hamscher in der geschilderten Weise bei dem verbrecherischen Vorgehen mitgeivirkt habe. Auf Befragen des Vorsitzenden bestätigt Polle, daß er selbst durch eine Denunziation Hamscher's in eine strafrechtliche Untersuchung gezogen worden sei. Hamscher habe diese De- uunziation in vielen autographirten Exemplaren an die Kunden des Geschästs geschickt. Der Angeklagte Hamscher erklärte dem gegenüber, daß nicht er, sondern ein Herr Max März   in Stettin  die Denunziation gegen Polle verfaßt habe. Er habe dieselbe nur abgeschrieben und autographirt. Die Glaubwürdigkeit und die Geschäftshandhabung des Zeugen Polle wird von der Vertheidigung, namentlich von Seiten des Rechtsanwalts Coß- mann, der übrigens als Mitvertheidigcr des Hanischer(nicht des Hauenstein) austritt, wiederholt so heftig angegriffen, daß der -jeuge mehrfach den Schutz des Vorsitzenden anrufen muß, die ihm dieser auch gewährt. Tie Behauptung der Vertheidiger, daß es im Polke'schen Geschäft sehr unordentlich zugegangen sei und vielfach Geld frei umher gelegen, auch der Zugang zum Tresor anderen Leuten, als dem Angeklagten Hamscher zugäng- lich gewesen sei, wird von dem Zeugen Polke in großer Erregung als ganz unzutreffend zurllckgeiviesen. Rechtsanivall W r o n k e r richtet an denselben die Frage, ob es ihm bekannt ge- wesen, daß seinProkurist" Hauenstein wegen Unterschlagung mit Ist/s Jahren Gefängniß vorbestraft ist. Zeuge Polke er- widert, daß er bei Gelegenheit eines Festes, welches er seinem Personal gegeben, von der Vorbestrasung Kenntniß er- hallen habe. Er habe am nächsten Tage den Hauenstein zu sich kommen lassen und als ihm dieser mit thränenden Augen seine dereinslige Verirrung zugegeben, habe er ihm ge- sagt:Ich will Sie nicht unglücklich machen, sondern bei mir behalten und eine Gehaltszulage und Extragratifikation geben!" Aus die weitere Frage des Rechtsanwalts Wronker, ob der Zeuge Polle die ihm nach der Anklage erwachsenen Gcsammt- differenzen schließlich baar habe bezahlen muffen, erwidert Polke, daß es ihm unklar sei, wie er dieselben anders habe bezahlen sollen. Rechtsanwalt Dr. C o ß m a n n erklärte darauf, daß be- hauptet werde, Polke habe in betrügerischer Weise durch besonders niedrige Report- und Deportsätze und durch Schnittkurse jene Differenzen stark herabgemindert. Der Zeuge erwidert, daß die Verlheidigung über das Wesen von Report und Deport nicht ge- nügend unterrichtet zu sein scheine und der Vorsitzende untersagte deni Vertheidiger, eine» Zeugen in dieser Weise anzugreisen. Gleich darauf verursacht Dr. Coßmann eine große Erregung des Zeuge» durch die Frage, ob es wahr ist, daß derselbe sich in der Untersuchungshast auf seinen Geisteszustand habe untersuchen lassen. Der Zeuge bittet abermals den Vorsitzenden um Schutz gegen ein solches Vorgehen der Vertheidigung und erklärte, daß er nervös krank geworden sei und ärztliche Hilfe nur gegen ner- vösen Kopfschmerz nachgesucht habe. Auf weitere Beweisaufnahme wird allseitig, auch Seitens der Ver- theidigung, verzichtet, doch kommt es über diesen Ver- zicht später noch zu längeren Auseinandersetzungen zwischen dem Vorsitzenden und dem Vertheidiger Dr. Coßmann. Nachdem schon der Staatsanwalt und zwei Vertheidiger gesprochen, erachtet Rechtsanwalt Coßmann eine weitere Beweisaufnahme noch für nöthig. Er erklärt, daß er seinerseits einen Verzicht nicht aus- gesprochen habe und nur verzichten könnte, wenn der Gerichtshof schon jetzt ihm kund gäbe, daß er zu einer freisprechenden Ueber- zeuguug gekommen sei. Ter Präsident hält das Verlangen einer derartigen Erklärung von Seiten eines Gerichtshofes im Wider- spruch stehend mit dem strafprozessualischen Verfahren und der Zwischenfall erledigt sich dadurch, daß derAngeklagteHamscher direkt um feine Willensmeinung befragt wird und erklärt, daß er auf weitere Beweisaufnahme verzichte. Der Staalsamvalt beantragt ie drei Iah re Gefängniß und fünf Jahre Ehrverlust und -mpfiehlt bei Hauenstein mit Rücksicht auf dessen umfassendes Ge- tänduiß die Anrechnung von sechs Monaten auf die Unter- suchungshaft. Die drei Vertheidiger des Zlngeklagten Hamscher ochten im Wesentlichen die Glaubwürdigkeit des Zeugen Polke und des Angeklagten Hauenstein bezüglich der Anschuldigungen desselben an. Der Verlheidiger des Haueustein, Rechtsanwalt Dr. Bonk, empfiehlt seinen Klienten der Milde des Gerichtshofes und macht gellend, daß derselbe bei dem täglichen Be- üche auf der Börse zu seinem Schaden wohl von der Spielwuth ergriffen worden sei. Einen Vortheil habe derselbe von den Sveku- lalioucn ebenso wenig gehabt, wie der Mitangeklagte Hamscher. Der Gerichtshof sprach den Angeklagten Hanischer bezüglich der Unterschlagung von 3000 M. frei. Im Uebrigen folgte der Gerichtshof den Ausführungen des Staatsanwalts insofern, als er nicht Untreue, Unterschlagung oder Beihilfe dazu, sondern nur gemeinschaftlichen Betrug als vorliegend annahm. Ter Gerichts- hos hielt ein gemeinschaftliches Zusammenwirken der beiden An- geklagten für erwiesen und auch eine Schädigung des Zeugen polke sür vorliegend und vernrtheilte beide Angeklagte zu je zwei Jahren Gefängniß und zwei Jahren Ehrverlust. Hauenstcin wurde» sechs Monate aus die Untersuchungshaft an- gerechnet. Ruf die RnSsage« von Zeiigen, welche eingestandener- maßen mehr oder weniger betrunken ivarc», stützte sich eine An- klage wegen Beleidigung der deivaffneten Macht, welche die II. Strafkammer des Landgerichts II   gegen den Malermeister Otto Lange aus Rixdorf zu verhandeln hatte. Am 3. Januar d. I. fand auf der Bukow-Britzer Feldmark eine Hof- jagd statt, zu welcher Soldaten als Treiber verwendet wurden. Als die Jagd ihr Ende erreicht hatte, waren einige der Soldaten in den Gottwaldschen Gasthof zu Britz   eingekehrt. Ihre An- Wesenheit weckte bei den daselbst anwesenden Gästen, unter denen ich auch Herr Lange befand. Erinnerungen an die in den Ferienkolonien" verlebte» Tage. Es wurden verschiedene Histörchen erzählt, und die Erzählungen auch sortgesetzt, als die Soldaten bereits das Lokal verlassen hatten. Hierbei soll der Angeklagte Lange sich denn geäußert haben:Tic Soldaten sind Knechte!" Dies wird von einem Zeugen Namens Julius Paul mit Bestimmtheit behauptet. Ter Angeklagte hingegen meint, er habe nur vonWir Soldaten" auch Paul so gut wie Lange waren Soldat gewesen gesprochen zu haben, diese Aeilßeruug auch nur mit Bezug auf seine Erfahrungen beim Militär gethan zu haben. Es kann dieses Wort hiernach nur in einem rein persönlichen Streit zwischen Paul und den An- geklagten gefallen sei», welcher Streit sich erst durch Behaup- tungc», die der Angeklagte in seiner Eigenschaft als früherer Lazarethgehilfe widerlegen wollte, entstand. Bemcrkenswerlh ist noch, daß auch der Zeuge gerade keine besonders guten Ersah- rungen in den Ferienkolonien gemacht haben kann, da er zur Degradation verurtheilt war. In der Beweisaufnahme gesteht denn der Zeuge auch zu, daß er und auch die Anderen mehr oder weniger betrunken ge- wesen seien, so daß es dem Vertheidiger, Herrn Rechtsanivalt Herne, nicht schwer gemacht wird, für seinen Klienten die Frei- sprechung zu beantragen. Es wird auch vom Gericht nicht als erwiesen erachtet, daß die Wortedie Soldaten sind Knechte", gefallen sind, und das Urtheil lautet daher aus kostenlose Frei- sprechung. Soziolo Melrevstchk. Anfrnf au alle in der Metalliudnstrie beschäftigte» Personen! Durch die Beschlüsse des letzten deutschen   Metallarbeiter- Kongresses zu Frankfurt   a. M. wurde das bisher über ganz Deutschland   ausgedehnte Markenstzstein, wodurch der Uuter- stützuugs- und Agitations- Fonds geschassen worden war, auf- gehoben. Da nun die Verhältnisse den Berliner   Metallarbeitern es nicht gestatten, sich der allgemeinen Organisation über ganz Deutschland   anzuschließen, so beschloß die öffentliche Versamm- lung vom 21. Juni d. I., um jederzeit in der Lage sein zu können, allen Anforderungen nach Außen sowohl wie nach Innen in jeder Weise gerecht zu werden, ein Markensystem zwecks Auf- bringung eines Unterstützungsfonds für Berlin   einzuführen. Das hierzu nothwendige Material ist nunmehr fertig gestellt und befindet sich bereits in den Händen der Branchen-Vertrauens- leute. Ich ersuche nunmehr alle diejenigen Kollegen, welche sich noch im Besitz von vorjährigen Marken befinden, dieselben bald- möglichst gegen Neue umzutauschen. Nach den bisher erzielten guten Resultaten darf ich wohl annehmen, daß die Betheiligung an den freiwilligen Samm- lungen unter der jetzigen Form noch eine weit regere sein wird, als dies bisher der Fall war. Es sei unsere Aufgabe, mit allen Kräften dahin zu wirken, daß man uns auch ferner zurufen kann: Die Berliner   Kollegen haben voll und ganz ihre Schuldigkeit gethan! Mit kollegialem Gruß R. Petzold, Vertrauensmann, Wilhelm- straße LI. Konstanz, 27. Juli. Der Droschkenkutscherstreik ist be- endigt. Die Troschkeuhalter habe» den neuen Tarif anerkannt unter Vorbehalt des Rekurses an das Großh. Ministerium. Die Fahrten wurden wieder aufgenommen. Paris  , 29. Juli. Der Ausstand der Schlächter in N a r b o n n e ist beendet, nachdem der Präfekt die Ausständigen und den Gemeinderath gleichzeitig benachrichtigt hatte, daß sie sich sofort verständigen sollten und die Fleischversorgung der Stadt sicher zu stellen hätten. Der Gemcinderath proteslirte zwar dagegen, fügte sich aber schließlich. »» Leipzig  . Eine Konferenz sächsischer Maurer ist auf Sonntag, den 16. August, von den Genossen Karl Beyer, Gustav Jakob und Karl Siegel nach Freiberg   einberufen. Es geschieht dies infolge eines Beschlusses der Leipziger Maurer. Die Tagesordnung der Konferenz lautet:Die Organisation der sächsischen Maurer". Anfragen sind zu richten an Richard Beyer, Schönefeld   bei Leipzig  , Leipzigerstr. S o I. D ortmund. Der hiesige Bauarbeiterverband ha� sich zu Gunsten desZenlralverbandes der deutschen   Maurer und verwandten Berufsgenossen" aufgelöst. Speier» 23. Juli. Hier haben unsere Genossen die gewerk- schaftliche Agitation unter den Tabakarbeitern begonnen. Es hat sich gleich nach dem ersten Vortrag ein Verein mit einigen 40 Mitgliedern gebildet. Arbeiter-Ristko. NSthern b. Zeitz  , 29. Juli. Auf der GrubeNeue Sorge" stürzte beim Loslösen des sogenannten Heftstrickes im Holzschachte der 9 Fuß lange Stempel etwa 170 Fuß herunter und zerschmetterte dem untenstehenden Schacht- meister Karl Kämpfe den Schädel. Der Unglückliche war sofort todt. Ueber die Durchschnittslöhne der Miillergefellen macht das Fachblatt der Mühleuarbeiter, gestützt auf Ausweise der Müllerei-Berufsgenossenschaft, folgende Angaben: In 12 von den 17 Sektionen dieser Berufsgenoffenschaft gingen trotz Steigerung aller Lebensmittelpreise die Löhne um 6 bis 30 M. zurück; nur S Sektionen hatten eine Steigerung der Löhne um 2 bis 30 M. zu verzeichnen. Es variirten im Jahre 1890 die Durchschnittslöhne i» den einzelnen Sektionen zwischen 361 bis 734 M. pro versicherte Person; 9 Sektionen der Berufs- genossenschaft zahlten unter 600 M. und nur 8 Sektionen über 600 M. Lohn pro Person. Da es sich um Grundlagen zur event. Unfallrente handelt, sind bei diesen Löhnen etwaige Naturalbezüge mitgerechnet. Es geht den Müllern wie den Bäckern und den landwirth- schafllichen Arbeitern die das Brot erzeugen, sie können sich trotz der fleißigsten Arbeit nicht ordentlich nähren. Und diese alte, traurige Geschichte wird so lange spielen, bis das Proletariat durch einmüthiges Vorgehen gegen die Ausbeutung in jeder Form sich die menschenwürdige Existenz erkämpft hat. Planen. Zur Tragödie der Hausindustrie schreibt dasVogtländische Volksblatt": Zu der theuren Zeit passen vortrefflich die Hungerlöhne, die vielfach gerade in An- betracht des jetzt großen Angebots vonHänden" gezahlt werden. Haben unsere Frauen bisher schon wenig verdienen können bei der Zäckelei, Stepperei, Spachtelei und Näherei, so ist es jetzt sozusagen ganz aus damit. Für Streifen, die zu Zäckeln früher 3 Ps. kosteten, giebt man seit langem nur noch 1 Pf. Die Stepperinnen müssen mit eigener Maschine und eigenem Zwirn von früh bis Abends arbeiten, um 60 Ps. bis 1 M. zu verdienen. Jetzt giebt eine hiesige Firma Kuntze Decken zum Spachteln auS, mit denen geübte Arbeiterinnen 3Pf. in der Stunde herausschlagen. Eine andere in diesem Blatte wiederholt genannte Firma, W. u. S., giebt Kongreßdecken zu nähen aus, das Stück s ü r 60 P f., Arbeitszeit an einer solchen 46 Tage, und es giebt Frauen, die solche Arbeit machen müssen, weil sie die paar Psennige*u nöthig brauchen, ja sie müssen sich, wenn sie wegen schlechter Bezahlunguffmucken", sagen lassen,wenn Sie's nicht machen, machen's andere". Wir glauben, daß wir noch ein? Anzahl ähnlicher Fälle veröffentlichen könnten, denn das ange- führte ist auch anderswo Brauch. So verdienen die Ausbeffe- rinnen, wenn esfleckt", bis 35 Pf. proTag undnoch mehr", ja es dürste diese oder jene es a u s 50 P f. bringen. So bezahlt unsere stolze Industrie ihre Arbeiterinnen; die Herren Fabrikanten aber bauen sich Villen und bringen die Ferien i» der Sommerfrische zu. Fürwahr, wir brauchen nicht in die Ferne zu schweifen, denn das Elend liegt so nah! Wir brauchen nicht nach Schlesien   zu gehen, ivir haben das Eulengebirge im Vogtland  . Reichenbach   in Schles. Ein Eldorado für Vnch- drucker-Lehrlinge scheint der hiesige Ort zu sein, es Hausen dort in vier Buchdrnckereien Lehrlinge neben 4 Ge­hilfen. Einer dieser Gehilfen soll 6 oder 7 Mark nach fünf- jähriger Lehrzeit ein wahrer Botenlohn pro Woche ohne freie Stalion bekommen. Für die Einführung eines achten SchnljahreS in Bayern   unter Forlsall der Sonntagsschule treten auf Anregung des Stadtraths von Neustadt s ä m m t l i ch e städtische Ver­tretungen der Pfalz   ein. Nachdem auch die letzten, noch ausstehenden Stadtrathsbcschlüsse eingegangen sein werden, soll eine Versammlung von Delegirten stattsinden, in welcher man der Materie mündlich nähertrete» und eine gemeinsame Petition in diesem Sinne abfassen wird, die alsdann womöglich noch vor dem Zusammentritt des bayerischen Landtags am 29. Sep- tembcr, der Regierung, sowie sämmtlichen Landtags- und Reichstags- Mitgliedern mit umfassender Begründung übersandl werden soll. Die Petenten werden sich i" ihrem Gesuch hauptsächlich auf die Bestimmung der neuen Gewerbe-Ordnung stützen, wonach die Beschäftigung zugend- licher Arbeiter in Industrie und Handel nicht vor Vollendung des vierzehnten Lebensjahrs gestattet ist, während die bayerische  Schulpflicht sich bekanntlich nur bis zum dreizehnten Jahre er- streckt. Die aus der Schule entlassenen Kinder würden daher ein volles Jahr nutzlos verbringen müssen; es wäre dies für die Be- treffenden ein Ausfall, der auch nicht entfernt durch die obliga' torische Sonntagsschule ausgeglichen würde. Die Letztere habe sich nach der übereinstimmenden Meinung Aller nicht im Ge- ringsten bewährt und nicht die mindesten Erfolge aufzuweisen. Saarbrücken  , 27. Juli. Wegen falscher Führung der Schichtbücher und Aufschreibens nicht verfahrener Schichten wurde der frühere Steiger Nikolaus Hellbrück in Bildstock von der hiesigen Strafkammer zu 9 Monaten Gesäng' niß, 300 M. Geldbuße und 2 Jahren Ehrverlust verurtheilt- Hellbrück hat auf die bezeichnete Weise nicht nur den Staad  sondern auch die Bergleute betrogen und sich dadurch Ver' mögensvortheile in ziemlich ausgedehntem Umfange verschafft. New-Jor?, 17. Juli. Die von der letzten General-Asseinb� des OrdensRitter der Arbeit" angeregte und von derenGeneral' Werkmeister" Powderly auf den 29. Juli angesetzteNation« l' R eform- Konferenz" ist von letzterem aus unbestittu«'* Zeit verschoben worden. Als Grund giebt derselbe an. daß mit drei dem Orden nicht angehörende Organisationen zur theiligung gemeldet hätten. Ich habe s. Z. darüber berichte' daß das� ganze Arrangement für jene Konferenz derart getroste war, daß sie lediglich zu Reklamezwecken für den Orden geb>e' hatte, und das haben denn auch die diverfen Organisationen, b>. auf>ene drei, eingesehen. Die Ordenssührer wußten auch wo» rm Voraus, daß es so kommen müßte, und würde ihnen nichts am Fernbleiben der anderen Organisationen gelegen hcu'C_ Der eigentliche Grund derVerschiebung" liegt denn auch 9'', Ivo anders. Es wird nämlich immer deutlicher, daß die Exeku" -deHorde des Ordens für die demokratsche Parteiarbeitet". l> >0 ll»rd auch klar, weshalb man, schonikurz nach der®c.!l(tc Gen.-Ass., das einzige auf derselben in die Exekutive gewam,. republikanische" Mitglied, Holland  , aus derselben wieder bugsirle. EineReforin-Konferenz", die doch nur in einer Stettu"- nähme gegen die beiden alten korrupten Parteien resultiren koim' paßte den Ordensführern unter den durch die letzten Wnv' so sehr veränderten Umständen also selbst nicht in den Kra' Das Abkommen mit derPoeples Party" alterirt an Version nichts; wir haben ja an den Vorkommnissen in*09 (bezüglich des fingirten Schachers wegen Wiedereinstellung   v", l aus der Bundesdruckerei entlassenen Knights sArbeilsritternj) 1 sehen, was daran ist. Wie jetzt bekannt wird, ist der M