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Beilage zum Berliner Volksblatt.

gr. 84.

Parlamentsberichte.

Deutscher Reichstag .

85. Sigung vom 8. April, 12 Uhr. Am Ttiche des Bundesrathes von Bronsart und von Boetticher.

Eingegangen find die mit dem Häuptlinge des rothen Bolles zu Hoachanas, mit den Bastards su Nelsoboth und mit den Hereros abgefchloffenen biet Schuß und Freundschafts­verträge nom 2./9, 15/9. und 21./10. 1885, sowie die am 3./11 1885 estolate Betirittserllärung des Häuptlings Dmaruro zu den lepteren Verträgen.

Das Haus tritt in die zweite Berathung des vom Grafen Moltte eingebrachten Gefegentwurfs, betreffend die Ab änderung des Militärpensionsgesezes nach den Beschlüßen der Kommission.( Referent v. Manteuffel.)

Done Debatte werden die§§ 9 und 21 genehmigt, nach welchen die Benfion der D fisiere oder im Difistersrange stehen den Militär ärzte um 1/60( ftatt bisher um 1/80) für die nach bm 1. April 1885 erfüllten Dienstjabre eigen foll. ( Diesen Termin für die rückwirkende Kraft des Gesezes hat die Kommission eingefügt.)

Abg. v. Vollmar beantragt eine Aenderung der auf Die Penfionen der Unterklassen( Feldwebel, Sergeanten, Unter offiziere und Gemeine) bezüglichen Bestimmungen und die Benftonsfäße su erhöhen. Diese Anträge werden besonders Diskutirt.

Freitag, den 9. April 1886.

III. Jahng.

132 Stellen in der Postverwaltung zu vergeben möglich, und wenn die Difiziere auch in anderen Branchen unterkommen, so haben fie doch nie ein Recht zur Anstellung in denselben. Deshalb möchte ich den Herrn Kriegsminister auffordern, möglichst dafür zu sorgen, daß den pensionirten Offisteren Lotteriefolletten gegeben werden.( Buftimmung rechts.)

Abg. Richter: Was mich veranlaßte, schon vor 3 Jahren die Pensionsaufbefferung der Unterklassen zu beantragen, war nicht etwa die Meinung, das Kriegsministerium sei gegenüber den Ober- und Unterklassen tendenziös verfahren, oder das Benftonssystem der Unterklassen set falsch, sondern es war das praktische Bedürfniß, das mir aus ungemein zahlreichen Bus schriften aus den unteren Milttättlaffen als mindestens ebenso groß und bringend wie für die Offiziere erkennbar wurde. Daß von solchen Buschriften wenig in die oberen Instanzen gelangt, will ich wohl glauben, denn das Petitum der Leute richtet fich immer nur auf einzelne Fälle; fie nehmen gar nicht an, daß ihre Eingabe der Anstoß zu einer Aenderung der Gesetzgebung werden könne. Mit Herrn v. Köller tann ich in einer Hinsicht einverstanden sein, nämlich bezüglich der Vergebung von Lotteriekollekten. Hier hätte das preußische Finanzministerium alle Veranlassung, der jezigen Art der Vergebung, die geradezu ein öffentliches Aergerniß bildet, ein Ende zu machen. Niemand begreift, warum die Kollekten an Leute vergeben werden, die feine Spur eines Anspruchs nachweisen lönnen.( Beifall.)

lich auch den Offizieren bewilligt. Vergleicht man die ,, Ver-| Vorzug, den die Offiziere entbehrer. Für diese sind höchftens forgung" der Dffistere und der Unterofftstere, so muß jeder Unbefangene zugeben, daß die der Unterklaffen verhältnismäßig beffer und ausreichender geregelt tft, als die der Offisiere, daß die Verhältnisse der ersteren sett sechs bis acht Dezennten den Benfionsverhältnissen der Dffiziere gegenüber so erheblich über wiegend gefördert worden find, daß es wirklich ein höchft be­denkliches Unternehmen ist, zu sagen, daß, weil für die Difiziere etwas gefchieht, nun auch für die Unteroffistere etwas geschehen müffe. Selbstverständlich erkenne ich voll an, daß es nothwendig ift, den unterften Klaffen zunächst und in ausfömmlicher, ver hältnismäßig böberer Weise zu helfen, als den obersten Klaffen, und wenn der Vorredner fagte, es handle fich hier um eine Art von Alters- und Unfallversicherung, so glaube ich, daß es fich die Armee zur Ehre anrechnen tann, die erfte gewesen zu sein, die in dem Penfionsgeses ein Unfallversicherungsgefes und awar ein sehr durchgearbeitetes gehabt hat. Was die Bedürfniß. frage betrifft, so habe ich bereits in der Kommiffion erklärt, Daß felten Anträge um Erhöhung der Penfionssäte an das Kriegsministerium gelangen. Recht häufig find dagegen die Fälle, wo Leute, die bisher teine Benfion erhalten haben, um Benfion einkommen. Diese Gesuche werden vom Rechtsstand. pustt bezw. auf Grund des Alle höchften Erlaffes vom Jahre 1884 mit beftem Gewiffen geprüft. Die Klagen gehen gewöhn lich dahin, daß in Folge einer ftarten Familie oder anderer wirthschaftlichen Nachtheile fich die Benton als nicht aus. reichend erweise. In solcher Lage aber befinden sich auch viele andere Leute, die nicht Soldat gewesen find. Wir in der Militärverwaltung find übrigens in der Lage, im Wege der Unterflügung in solchen Fällen viel Gutes zu thun. Man hat nun gesagt, die Klagen tämen gar nicht an das Kriegsministe rlum. Das ist möglich, Aber der Weg der Klageführung beim Kriegsministerium ift den Leuten ficher nicht fremd, da sie sich in vielen anderen Angelegenheiten an dasselbe wenden. ußer dem aber würden, wenn die Benftonsfäße nicht ausreichend wären, Anträge von Gemeindeverbänden an uns gelangt sein; da tein einziger Antrag an die höhere Instanz gelangt ist, so behaupte ich, daß ein allgemeines Bedürfniß zu einer Auf befferung der Bensionssäge nicht vorhanden ist. Wenn auf die Niedrigkeit der Säge hingewiesen ist, so werden die niedrigen Säße von 2, 3, 6. nur gewährt an Leute, die taum in ihrer Erwerbsfähigkeit beschränkt find. Das mag nicht viel sein, aber für die ländliche arbeitende Beoölterung ist auch ein Buschuk von 6 M. recht angenehm. Die Leute bestreiten davon thre Wohnung und die Steuern. Der Herr Abgeordnete hat dann noch von dem finanziellen Effekt seiner Anträge gesprochen. Derselbe würde, wenn ein Bedürfniß vorläge, gewiß nicht in Betracht kommen. Das Bedürfniß liegt jest nicht vor. Aber die Militärverwaltung wird diese auch in Zukunft mit Auf­merkſamlett verfolgen und nicht zögern, mit Anträgen an Sie beranzutreten, sobald fich ein Bedürfniß herausstellt. Die Mi litärverwaltung ist sehr oft im Kampfe mit Bivilverwaltungen, um den Kreis der Stellungen zu erweitern, welche den ebemäligen Militärs zugänglich gemacht werden sollen. Ich lann sogar noch weiter gehen in meinen Wünschen. Wie König Heinrich IV. von Frankreich für jeden Unter thanen, ich für jeden Invaliden am Sonntag

fann

ein Huhn im Topfe wünschen. Wenn das aber nur auf Kosten anderer Leute geschehen tann, so sehe ich nicht ein, warum in­valide Soldaten eine Versorgung erfahren sollen, welche über das Maß deffen hinausgeht, was ihnen nach ihrem Stande zukommt. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Anträge des Abg. v. Vollmar abzulehnen.( Beifall.)

Abg. v. Bollmar( Sezialdem.): Mit Rücksicht auf die Einsamkeit, in der ich heute spreche, faffe ich mich fura, aber das Material und der darin liegende Gebante sollen nicht in der Kommission begraben werden, sondern bier im Hause zu einiger Geltung lommen. Meine Partei steht dem ganzen Geseze durchaus nicht negativ gegenüber, obwohl thre prin­aip elle haltung in Bezug auf das Heerwesen bekannt ist. Aber nachdem das Heerwesen in seiner gegenwärtigen Geftelt ein­mal vorhanden ist, interesfiren uns auch seine Einzelheiten, wir find jederzeit für möglichste Verbesserung namentlich der Unterll fen eingetreten und lönnen uns nicht rein negativ zu einem Gesege verhalten, das eine Art militärischer Alters­und Unfallversicherung darstellt. Aber die Voilage in ihrer unsprünglichen und iepigen Geftalt verdirbt unsern besten Willen, mitzuwirken. Sie handelt nur von den Difizieren, als machten die Difiziere ganz allein das deutsche Heer aus. Die große Masse des Heeres, Unteroffiziere und Soldaten, find vollkommen vergessen, und das Motiv der verän beiten Verhältnisse, daß man für die Verbesserung der Lage der Difisiere nicht mit Unrecht anführt, gilt doch auch für die unteren Klaffen. Auch die betreffende wilt tärtsche Literatur spricht fast immer nur von den Offizieren, die fich selbst den Invalidenfor ds erworben hätten", als wären bie Unterofitere und Soldaten an dieser Erwerbung nicht be theiligt gewesen. In der Kommission vermied ich es, eine voll Tommene Nenderung des Penfionirungssystems für die Unters flaffen vorzulegen, um mir nicht den Vorwurf der Dbstruktion ausuzieben, sondern begnügte mich, das bestehende Gesetz in dem Hause annehmbarer Weise zu amendiren; das Beffere sollte nicht der Feind des Guten sein. Ich lehnte mich dabei an die Schrift des Oberften v. François an, meines Wissens des einzigen militärischen Schriftstellers, der sich mit den Benftonsverhältnissen der Unterklassen beschäftigt und ihre Auf befferung verlangt hat. Er geht darin sogar weiter als ich. Die Behauptung, daß die unteren Klaffen eigentlich besser in der Benfion gestellt seien, als die Offiziere, beruht auf der Auf­faffung, daß das Volk geringere Bedürfnisse habe, als die standesgemäß lebenden höheren Klaffen. Ich halte das System gewiffer Abstufungen in den Gehältern feineswegs für ganz verwe flich, aber der Grund eines standesgemäßen Lebens, wenn er überhaupt geltend gemacht wird, fällt im Volte ebenso ins Gewicht. Das in Wahrheit Entscheidende ist das nadte Bedürfniß, und wird in den und für daffelbe beiden obersten der fünf Klaffen zur Genüge gesorgt. Man hat außerdem gesagt, die Sache fofte zu viel und wir würden die legten sein, die ev. für diese Swede neue Steuern bewilligten. Dieser Einwand trifft nicht zu, weil die unteren Kaffen der Militärpersonen genau diefelben Rechte haben wie die oberen. Sodann handelt es sich hier um eine Schuld des Reichs an die, die im Felde oder in Ausübung niederer Dienstpflichten Schaden erlitten haben. Ich glaube aber über haupt nicht, daß der finanzielle Effelt meines Antrages ein so ungeheuerer ist, daß daran die Sache scheitern könnte. bat weiter gesagt, daß neue Einfügungen in diesem Stadium Der Berathung das Gesez zum Falle bringen könnten. Nun, wenn die Regierung ein Gefeß, daß sie selbst als ein noth­wendiges erklärt, bis jetzt verzögert hat, nur um die Kom munalsteuerfreiheit der Dffiziere zu retten, so können die Dffi atere auch noch so lange warten, bis die Unteroffiziere in das Beses hineingelommen sind. In der Kommission hat man viel von Sympathien für die unteren Klaffen gesprochen, man hat gefagt, daß auch für fte etwas gefchehen müße, wenn sich die Nothwendigkeit herausgestellt hat, etwas für fie au thun. Auch der Kriegsminister hat betont, daß er auch die Interessen der unteren Klassen vertrete. Aber von sympathischen Worten haben dieselben nichts, und um so mehr sollte die Vollvertretung sich daran erinnern, daß die Gelegenheit, auch für jene etwas zu thun, fich nicht sobald wieder bieten wird. In der Kommission ist die Vermuthung ausgesprochen, Daß die Sozialdemokraten im Plenum wiederum Deklamationen veranstalten und fich als die einzigen Vertreter des Volls hin ftellen würden. Befürchten Sie nichts, folcher Dellamationen bedarf es nicht. Die unteren Klaffen werden schon aus den Thatsachen selbst abmessen, wie fich die Parteien dieses Hauses und wie fich unsere Partei zu Vorschlägen auf eine Verbeffe rung ihrer Lage stellt. Sollte die Mehrheit des Hauses für Dieselbe eintreten, so würde ich sehr erfreut sein, aber ich glaube, Daß ich auch bei dieser Gelegenheit allein stehen werde.( Bei fall bei den Sozialdemokraten.)

Kriegsminister Bronsart von Schellendorff : Es ist meine Pflicht, mich über diese Frage eingehend zu äußern, well auch den verbündeten Regierungen daran liegen muß, daß nicht etwa durch die soeben gehörten Ausführungen bas Rechtsgefühl im Bolle verwirrt werde. Der Vorredner meinte, die Säße für die Unterklaffen müßten erhöht werden, weil die Dfisiere etwas betämen und weil ein Bedürfniß vor läge. In Bezug auf den ersten Buntt vergesse man doch nicht, daß die wesentliche Erhöhung der Bensionsfäße der Unterklaffen vom Jahre 1871 mit der gleichzeitigen Erhöhung der Offiziers penfionen, die jest hoffentlich durchgeführt werden wird, seitens ber verbündeten Regierungen ins Auge gefaßt war. Man lann also nicht sagen: die Dffisiere belommen jegt etwas, darum müssen die Unterllaffen auch etwas bekommen, sondern richtig wäre es zu sagen: die überoerhältnismäßige Erböbung, bie 1871 den Unterklassen zu Thell wurde, wird jest nachträge

Man

Abg. v. Salsha( 8entr.): Meine Bartet hat schon in der Kommiffion gegen den Antrag v. Bollmar Stellung genommen. Was der Antrag Vollmar bezweckt, ist durch diese Fürsorge für die Invaliden längst überflügelt worden. Die Benftonäre hätten verhungern müssen, wenn sie auf den An­trag zu warten gehabt hätten. Nach meiner Kenntniß erwarten Die unteren Klaffen der Armee die lebhaftefte Fürsorge von bem Wohlwollen der Offiziere, und darin täuschen fie fich nicht. Dieses Pensionsgeses wird zu der Verjüngung der Armee führen, und es ist nur zu bedauern, daß es nicht schon vor 4 Jahren beschlossen worden ist.

Abg. Baumbach( deutschfreis.): Ich muß den Grund. gebanten des Vollmar'schen Antrages als einen berechtigten anerkennen. Der große Apparat von Gründen, welchen der Kriegsminister beute ins Treffen führte, spricht dafür, daß Dieser Antrag so ganz und gar jeder thatsächlichen Unterlage nicht entbehrt. In meiner Berufsthätigkeit habe ich mich davon überzeugt, daß eine Verbesserung der Benfionen der unteren Klaffen nothwendig ist. Namentlich wäre den früheren Ge meinen eine Aufbefferung wohl zu gönnen. Daß die Lage der Invaliden fich gegen früber sehr gebeffert hat, ist gewiß sehr erfreulich. Es war ja auch beschämend für die Nation, die jenigen, welche auf dem Felde geblutet, auf die Drehorgel hir zuweisen. Der Kriegsminister hätte aber beweisen müffen, daß Der jegige Bustand ein wirklich guter und zufriedenstellender sei. Dieser Beweis ist nicht geführt. Wir stimmen gegen Dieses Geset und damit gegen den Antrag des hochverehrten Grafen v. Moltte, hauptsächlich deshalb, weil die Frage der fommunalen Besteuerung der Difiziere in einer für uns ungenügenden Weise und auf einem Wege ge regelt wird, Den wir mitzugeben nicht gewillt find. Nach der gestern dem preußischen Abgeordnetenhauſe zugegangenen Rommunalsteuervorlage soll das einfommen der Dffiziere von der Kommunalsteuer absolut fret bleiben. Darüber ließe fich ja eine Berständigung erzielen. Es soll aber auch das Privateinkommen, das sogenannte Heirathegut der Offfatere, fteuerfrei bleiben und nur eine At und Weise der Heranziehung stattfinden, die nach unserem Da fürhalten vollständig unzureichend tft. Wir find auch bezhalb gegen dieses Prozedere, weil wir eine Reichssache nicht zur Landessache machen wollen. Was des Reiches ist, soll des Reiches bleiben.

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Abg. Meyer( Jena , nationallib.): Der Antrag Bollmar ift im Einzelnen und in Bezug auf die Durch arbeitung des Materials nicht hinreichend vorbereitet, um damit eine ende rung des Geseges vornehmen zu fönnen. Nach der Buſage des Kriegsministers habe ich das Vertrauen, daß die Kriegs verwaltung die Initiative nach dieser Richtung ergreifen wird, sobald fich das Bedürfniß herausstellen sollte.

Abg. v. Köller( tons): Auch meine Partei wird gegen den Antrag Bollmar stimmen. Die freifinnige Partei Scheint der Regelung dieser Angelegenheit jede nur mögliche Schwierigkeit in den Weg leaen zu wollen. Erst war es die tommunale Befteuerung der Difiziere, jetzt ist es der Antrag Bollmar, welcher diesem Zwecke dient. Herr Baumbach beruft fich auf seine Berufsthätigkeit. Es handelt fich hier doch nur um Kriegsinvalide, und da haben wir seit 1870/71 ganz andere Erfahrungen gemacht. Die Fälle, wo trop der Pension noch Bedürftigkeit vorhanden ist, find außerordentlich felten. Durch den Bivilversorgungsschein haben die unteren Klaffen einen

Abg. v. Vollmar weist den Vorwurf zurück, daß sein Antrag mangelhaft begründet sei. Dem Bivilversorgungsschein der Unterklaffen ständen für die Offiziere durchaus äquivalente Weithe in Stellungen bei der Post und der Militärverwaltung felbft gegenüber. Redner wendet sich sodann gegen einzelne Ausführungen der Abgg. v. Schalscha, v. Köller und Meyer ( Jena ) und erwidert namentlich legterem, daß er( Redner) dem Mog. v. Benda auf seine Worte, man müße dem erhöhten Bedürfniß gegenüber, da der Invalidenfonds nicht mehr aus reichen dürfte, auch das nöthige Geld bewilligen, gesagt habe, er sei bereit, dies zu thun, aber nicht dort herzunehmen, wo eigentlich nichts zu holen sei, wo man es den Leuten nur aus der Tasche nehme.

Kriegsminister Bronsart v. Schellendorff: Der Abg. Baumbach will aus dem großen Apparat von Gründen, den ich gegen den Antrag v. Vollmar vorgebracht haben soll, erkannt haben, daß ein Kern von Wahrheit in dem Antrage enthalten sei. Ich glaube doch nichts vorgebracht zu haben, was für den Antrag spricht. Er hat mich auch misverstanden, wenn er meinte, ich hätte die Bedürfnißfrage damit aus der Welt schaffen wollen, daß ich erklärt hätte, es sei in der letzten Beit sehr viel für die Unterklaffen geschehen. Ich babe nnr ge lagt, daß 1871 in ganz ausfömmlicher und reichlicher Weise für Die Unterklaffen gesorgt worden ist, während die Anforderung der Regierung, auch für die O'fiziere etwas zu thun, damals abgelehnt und zurückgestellt wurde. Jest geschieht also für die Offisiere etwas nachträglich. Nun ist gesagt worden, gerade die Gemeinden würden betroffen. Wenn Sie fich aber das Gefes vergegenwärtigen, namentlich in Rücksicht auf die ver schiedenen Gründe der Invalidität bezw. die größere oder ge­ringere Erwerbsfähigkeit, so ist der geringe Unterschied garnicht bes denklich. Bei Entscheidungen im Falle von Kriegsinvalidität ver schwinden überhaupt die Unterschiede immer mehr, je größer die Beschränkung der Erwerbsfähigkeit ift. Der Abg. Meyer( Sena) hat mich aufgefordert, die Sache im Auge zu behalten. Wenn fegt die Petitionen spärlich eingegangen find, so ameifle ich nicht, daß dieselben in Folge dieser Debatten reichlich fließen werden.( Heiterkeit.) Dann werde ich dieselben mit aller Ge wiffenbaftigkeit prüfen und nicht anstehen, Ihnen eventuell eine Rechnung aufzuweisen.( Beifall und Heiterfeit rechts.)

Abg. Windthorst: Die Fürsorge für die Unterllaffen liegt uns genau so wie die für die oberen am Herzen. Die Regierung hat felbft gar teine Anträge in dieser Richtung ge stellt, wir sind also gar nicht in der Lage, die Angelegenheit zu prüfen, um so mehr, als die Regierung auch das Bes dürfniß verneint und angiebt, es set für bie Militärklaffen, welche im Antrage v. Volimar in Frage kommen, die nöthige Fürsorge getroffen, für Dffiziere dagegen nicht. Dann tann doch der Reichstag nicht ohne Weiteres einen solchen Beschluß faffen, das ist gegen parlamentarischen Brauch. Es fehlt uns jedes Bild über die finanzielle Bedeutung des Antrages, des halb ist eine Annahme des Antrags ganz unmöglich. Was nöthig ist, soll geschehen, aber wir haben auch das Intereffe der Steuersabler zu berücksichtigen; die werden nicht pensionirt. ( Beifall im Zentrum; Heiterkeit.)

Die Disfuffion wird geschloffen und der Antrag v. Vollmar gegen die Stimmen der Sozialdemokraten abgelehnt, Art. I. gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Freifinnigen unverändert nach den Kommiffionsvorschlägen angenom men, desgl. Art. II., welcher für die seit dem 1. April 1882 in den Genuß der Penfion getretenen Offiziere die Er höhung derselben nach Art. I. anoronet.

Nach Art. III. foll dem Gesez rückwirkende Kraft mit Bes ziehung auf diejenigen Difistere gegeben werden, welchen für Die Theilnahme am Kriege von 1870/71 mindestens ein Kriegs fahr in Anrechnung gebracht worden ist.

Das Haus ftimmt nach kurzer Debatte dem Art. III. zu. Die übrigen Artikel des Gefeßes inkl. der Bestimmung, daß das Gefeß mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft treten soll, werden ohne Disluffton nach den Kommissionsvor schlägen angenommen.

Auch an die von der Kommission proponirte Reso Iution:

Der Reichstag spricht das Vertrauen aus, daß die nach dem Reichshaushalts- Etat zur Allerhöchsten Ber fügung stehenden Mitteln dazu dienen werden, auch eine dem Bedürfniß entsprechende Verbesserung der Lage derjenigen bereits ausgeschiedenen Offiziere ac. berbetzu­führen, welche nicht unter den Artikel III des Gefeßes fallen",

Inüpft sich eine Debatte nicht; die Abstimmung über dieselbe wird in der dritten Lesung erfolgen.

Eine Reihe von Betitionen, welche als zur Erörterung im Plenum nicht geeignet erachtet worden find, erklärt das Haus ohne Debatte für erledigt.

Hiernach fommt der vom Abg. Junggreen eingebrachte Gefeßentwurf, betreffend die Gleichberechtigung der dänischen und der deutschen Sprache als Gerichtssprache, zur zweiten Berathung.

Nach§ 1 des Entwurfs sollen in denjenigen Distrikten des Herzog bums Schleswig , wo die dänische Sprache die Kirchensprache, oder wo die Kirchensprache gemischt ist, die dänische und die deutsche Sprache bei den Amtsgerichten, dem Schwur und Landgerichte gleichberechtigt sein.