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2C.

Beilage

Beilage zum Berliner Volksblatt.

Pr. 86.

Parlamentsberichte.

Deutscher Reichstag .

87. Sigung vom 10. April, 12 Uhr. Am Tische des Bundesrathes von Boetticher, von Schelling.

Vor Eintritt in die Tagesordnung erklärt Abg. von Schalicha( Bentrum): Jch theilte am 10. Februar d. J. dem Hause mit, daß mir von gut unterrichteter Seite, von der ich wiederholt gute und verbürgte Nachrichten erhalten, mitge theilt worden sei, daß von zwei Berliner Firmen preußische Thaler in der Schweiz und Südfrankreich angefertigt würden. Ich habe dies damals in gutem Glauben an die Richtigkeit der Thatsachen gethan. Inzwischen ist diese Sache Gegenstand einer gerichilichen Bernehmung geworden, bei welcher die Nen nung meines Gewährsmannes von mir gefordert wurde. Dies veranlaßte mich, genauere Nachforschungen über die Richtigkeit Der behaupteten Thatsachen anzustellen, und dabei bin ich zu der Ueberzeugung gelommen, daß fie fich nicht erweisen laffen. Deshalb muß ich annehmen, daß die Angaben nicht begründet, und daß ich sowohl wie mein Gewährsmann im Irrthum ge wesen find.( Heiterkeit.)

Die zweite Berathung der Uebersicht der Ausgaben und Einnahmen 1884/85 leitet Referent Meyer( balle, freis) ein: Bei dem Etatsjahr 1884/85 ist zum ersten Male der Versuch einer zweijährigen Etatsperiode praktisch so burchgeführt worden, baß man gleich bei Anfang des Etatsjahres das nächstjährige Budget mit vorlegte. Das Resultat ist gewesen, daß die Finanzirung für 1884/85 fich auf einen so komplizirten Apparat fügt, wie er vielleicht noch niemals dagewesen ist. Der Etat muste durch nicht weniger als 4 Nachtragsetats ergänzt werden, ferner durch 2 besondere Gesetze, in denen einzelne Boften nach träglich bewilligt wurden und endlich lam kurz vor Beginn des Etatsjahres jenes Gesetz, welches zu Truppen Dislotationen febr bedeutende Mittel forderte und die bisherigen Ausgaben zu diesem Zwecke indemnifirte. Jenes Etatsjahr ftüst sich also auf nicht weniger als 8 felbfiftändige Geseze. In demselben Jahre ist auch die Kolonialpolitik angefangen worden und find für Indienststellung der Schiffe sehr erhebliche Ausgaben außer etatsmäßig geleistet worden. Wir haben uns in der Kommifton angelegentlicht bemüht, darüber Aurkunft zu erhalten, wie weit Die Etatsüberschreitungen des Marine Etats auf die Kolonial politik zurückzuführen fein. Es war indeffen nicht möglich, zu einem Resultat au tommen, da fich eine derartige Trennung nicht ausführen ließ. Die Kommission hat diese Auskunft mit Refignation hingenommen und ist nicht im Stande, eine weitere Information zu unterbreiten.

Sonntag, den 11. April 1886.

meint, es würden vielleicht die Dispofitionen bei der Etats­aufstellung von Anfang an derartig getroffen, daß man dort Ersparniffe eintreten laffe in Rüdficht auf größere Indienst balturg von Schiffen. Daß die Arbeit größer sein müffe, ie größer die Indienststellung, ist leider nur scheinbar richtig; thatsächlich ist es gerade umgelebrt gewesen. Früher hat die Marineverwaltung beim Werftbetriebe über den Bedarf Arbeiter angestellt, diese mußte fie nachger natürlich entlassen. Da der Herr Kommissar von den Arbeiterentlaffungen nicht unterrichtet scheint, so muß ich, auf die Gefahr einer Berich tigung, die mir gemachten Angaben mittheilen. Vor 14 Tagen ist wieder 60 Arbeitern gekündigt worden, solchen, die 10 bis 18 Jahre auf der Werft arbets ten und über 50 Jahre alt find, einige über Mitte der Fünf siger und einige fogar, die in der taiserlichen Werft fich Ver legungen zugezogen haben. Ich weiß ja, daß die Fonds nicht dazu da find, Arbeiter zu unterhalten, aber es liegt doch eine Art moralischer Verantwortung vor, wenn die Berwaltung früher bei der Einstellung von Arbeitern über den Etat hinaus gegangen ist die Leute nicht den eigenen Fehler so hart büßen au laffen. Wenn die Entlassungen nothwendig find, fo wären fie zu anderer Zeit bei weniger traurigen Erwerbsverhältnissen weniger fühlbar.

Geheimer Admiralitätsrath Vogel: Auch die Ansicht ist irrig, daß die Werftfonds mit Rüdficht darauf bemessen wür ben, ob besonders hohe Forderungen bei dem Jndiensthaltungs­fonds gemacht werden müffen. Ebenso ist es nicht richtig, daß es ein Fehler der Verwaltung set, mehr Arbeiter als nöthig wären, angenommen zu haben.

Vorbehaltlich der späteren Rechnungslegung werden die außeretatsmäßigen Ausgaben und die Etatsüberschreitungen ge nehmigt; desgleichen in dritter Berathung die allgemeine Rech nung über den Reichshaushalt für 1881/82, sowie die der Raffe der Oberrechnungskammer 1883/84.

Es folgt die dritte Berathung des G. E., betreffend die Rechtspflege in den deutschen Schutgebieten, deffen§ 1 in der Fassung der Kommission lautet: Die deffen§ 1 in der Faffung der Kommission lautet: Die Schußgewalt in den deutschen Schußgebieten übt der Kaiser im Namen des Reiches aus."( In der Vorlage: Die Aus. übung der Gerichtsbarkeit in den deutschen Schußgebieten, übung der Gerichtsbarkeit in den Deutschen Schußgebieten, sowie die Mitwirtung der deutschen Behörden bei der Aus. übung dieser Gerichtsbarkeit u. s. w. werden durch kaiserliche Verordnung mit Bustimmung des Bundesraths geregelt.")

Staatssekretär v. Schelling: Da der Bundesrath erst nach der beendigten Beratbung des Reichstages zu den Be schlüffen beffelben formell Stellung zu nehmen hat, so würde ich an fich nicht veranlaßt sein, heute das Wort zu ergreifen. Die verbündeten Regierungen glauben aber Anschauungen ge genüber, welche in der zweiten Lesung aus der Mitte des Hauses zu Tage getreten find, den Standpunkt wahren zu sollen, welcher für fie nach der Verfaffung maßgebend ist. Träger der gen; fte haben daher auch an den Echußgebieten des Reichs bie aus der Souveränetät fließenden Rechte erworben und der Bundesrath als das kollektive Drgan der sämmtlichen deutschen Souveräne und freien Städte ist berufen, für die Schutzgebiete nicht blos bei der Gefeßgebung mitzuwirken, sondern auch die sonstigen bei den verbündeten Regierungen rubenden Hoheitsrechte wahrzunehmen. Mit dieser Auffassung der rechtlichen Stellung des Bundesraths steht es aber nicht

Abg. Ridert( freis.): Wenn ich auch dies Bedauern theile, so will ich doch zugeben, daß nach den von uns in der Kommiffion gemachten Erfahrungen eine solche Auseinander fegung in den Kosten zu machen nicht möglich war. Ich möchte hier nochmals auf die bedauerlichen Arbeiter Ent.Souveränetätsrechte im Reich find die verbündeten Regierun Taffungen bei der taiserlichen Werft in Danzig autüdfommen; meine Hoffnung, dieselben würden nicht weiter fortgesetzt werden, hat sich nach meinen Mittheilungen nicht er füllt. Diese Entlassungen find um so befremdender gegenüber bem Umstande, daß, während bei anderen Theilen der Marine verwaltung Etatsüberschreitungen vorgekommen find, gerade betm Werftbetriebe fich Ersparnisse ergeben haben. Ich be fürchte, daß man in Rücksicht auf größere Ausgaben für In dienststellung und Haltung von Schiffen hier auf Ersparniß doch auf die geschäftlichen und Erwerbsverhältnisse Danzigs , Die a. 8. so trübe find, wie noch nie, Rücksicht nehmen und möglichst wenig Arbeiter entlassen zu wollen.

Geh. Admiralitätsrath Vogel: Die Marineverwaltung geht bei den Arbeiterentlaffungen mit größtmöglicher Schonung vor, die Zahl der Arbeiter ist aber stets durch die vorhandene Arbeit bedingt und mehr als nöthig lönnen unmöglich gehalten, werden. Die Verwaltung fäme sonst in die sonderbare Lage, daß nach Beschäftigung für die Arbeiter mühsam gesucht werden müste. Es ist durchaus unrichtig, daß bei der Werftverwaltung Ersparnisse in der Abficht gemacht werden, um andere Berwal tungen zu entlasten. Es ist dies ganz unmöglich, denn die Indienfistellung bezw. Haltung von Schiffen hat mit dem Werftbetrieb teinerlei Verbindung. Höchftens tönnte man von einer solchen in der Art sprechen, daß, ie größer die Indienst haltung und Stellung von Schiffen ist, auch desto höher die nöthige Arbeitsleistung auf den Werften sein wird, so daß eher ein umgekehrtes Verhältniß stattfindet, als Herr Ridert vers muthet.

Abg. Ridert( freis.): An ein Birement der betreffenden Etatspofitionen habe ich gar nicht gedacht, sondern nur ge

Berliner Sonntagsplanderei.

R.C. Auch wenn der Wandkalender es nicht mit uns zweifelhafter Sicherheit beweisen würde, daß wir uns im April befinden, so genügte ein Gang über die Straßen, um uns zu überzeugen, daß der wechselvollfte aller Monate seine Herrschaft angetreten hat. Heute steht Berlin wie eine alte mürrische Jungfer aus, die zu dem Kaffeekränzchen einer intimen Freundin keine Einladung erhalten hat. Doch das trübfelige Gesicht macht Berlin nur von außen. Augen blicklich noch mögen ein paar Hundert Leute unter uns weilen, die zwar auch mit aufgeklapptem Rodkragen unter bem Regen hinwegeilen, die innerlich aber doch so froh find, als ob der glänzendste Frühlingssonnenschein hernieber lächelte.

Es find die Vertreter des Volles, die nach gethaner Arbeit ihrem heimathlichen Herde zustreben, um bei Muttern" von den Strapazen der parlamentarischen Ar­beit auszuruhen. Den Wählern wird jezt Bericht erstattet über die erfolgreiche Thätigkeit im Reichstage, und wer jekt boch das erfahren könnte, was der schneidige Landrath, der biebere Fabrikbefizer seinen Auftraggebern von seinem auf opfernben parlamentarischen Heroismus alles vorschwefelt, und der Wähler, der nie von seinem Gewählten auch nur eine Beile im Parlamentsbericht gelesen hat, geht beruhigt nach Hause; er weiß, daß sein Abgeordneter feine Pflicht thut, baß er allabendlich unter den größten Anstrengungen im feinsten Restaurant Berlins über alle Schäden dieser Welt nachgebacht hat, und daß er auch in Zukunft sich dieser entbehrungsreichen Thätigkeit mit großer Sorgfalt widmen wird.

Ja, die Winterfeffion hat ihren Haken; manche Nase, Die bei ihrer Ankunft in Berlin im blendendsten Weiß bes zaubernder Unschuld prangte, hat jezt die gesättigt- violette Farbe der neuen Hundertmarkscheine angenommen, von der

im Widerspruch, wenn aus Gründen praktischer Bedmäßigkeit und insbesondere im Hinblid auf die wechselnden Bedürfnisse der Verwaltung in den noch unentwickelten überseeischen Ge bieten die Ausübung einer diesen Verhältnissen entsprechenden Schußgewalt dem Kaiser als dem erblichen Vertreter der Ge fammtheit der verbündeten Regierungen übertragen wird, wie solches§ 1 der Beschlüsse zweiter Lesung vorsteht. An diesem Standpunkt festhaltend, wird der Bundesrath fich nicht beirren laffen, bei seiner demnächstigen Beschluß'affung lediglich die Anforderungen des sachlichen Bedürfnisses als bestimmend an zuerlennen.( Beifall rechts.)

Abg. Windthorst: Nach dieser Erklärung bin ich doch der Meinung, daß diesen Grundsäßen entsprechend auch das Gesetz zu revidiren wäre. Der§ 1, wie er dasteht, ist offenbar mit diesen Grundsäßen nicht im Einklange, denn in demselben steht nicht, daß dem Kaiser die Sache übertragen wird, sondern er wird gefeßlich dazu hingestellt. Wäre es im Auftrage der verbündeten Regierungen, so würde es selbstver fländlich diesen zu jeder Zeit frei stehen, von dieser Uebertra gung zurüdzutreten. Das steht in dem Geseze nicht, und, so wie ich ben§ 1 als mit den Anschauungen des Bundesraths und dessen Deklaration im Widerspruch stehend, erkenne, werde ich gegen denselben stimmen.

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III. Jaege

Abg. Hänel: Die Konsequenz, welche Herr Windthorst foeben gezogen hat, fann ich in keiner Weise anerkennen. Selbst für den Fall, daß man die Theorie, welche uns vorges tragen ist von Seite des Bundesraths, billigt, selbst von diesem Standpunkte aus würde man doch ohne Weiteres zu einem Geseze des Inhalts, wie es uns vorliegt, in vollkommen verfaffungsmäßiger Weise lommen. Denn wenn der Bundesrath die Buftimmung giebt, event. in in den Formen in den Formen einer Verfaffungsänderung, so tann boch nicht der mindefte Zweifel darüber befteben, daß die Gefeßgebung eine Uebertragung beftimmter Befugnisse an den Raiser vornehmen tann. Hierfür haben wir einen durchs schlagenden Präzedensfall in der Regelung der Verhältnisse con Elsaß Lothringen Ich sage also, selbst wenn die uns vorges tragene Anschauung des Bundesraths wirklich zutrifft, tann der Bundesrath auß Bedürfnissen der praktischen Politik den Gefeßentwurf annebmen, wie er hier vorliegt und er wi d fich dadurch in feiner Weise präjudiziren. Was die Auffaffung des Bundesra hs felbft betrifft, so will ich gegen dieselbe nicht volemifiren. Ich will nur sagen, daß die Auslaffung fo unbe stimmt, so vieldeutig war, daß ich derselben unter einer ge wiffen Interpretation zuftimmen fann aber es giebt aller dings auch Jnterpretationen der uns eben vorgetragenen Worte, gegen welche ich individuell von meinem Standpunkte aus entschieden Widerspruch erheben würde. Wenn der Bun Desrath sagt, daß die Souveränetät im Deutschen Reiche den verbündeten Regierungen zustehe, so tommt es darauf an, in welcher Form den verbündeten Regierungen diese Souveränetät zugesprochen wird. Wenn gesagt sein soll, daß die verbündeten Regterungen identisch find mit dem Bundesrath, dann sage ich: Nein! Es ist nach Maßgabe der Verfassung nicht der Fall daß dem Bundesrath schlechthin die Souveränetät zusteht. Wenn aber darunter verstanden werden soll, daß die verbündeten Res gierungen repräsentirt werden durch den Bundesrath und Raiser, dann gebe ich der Deduktion des Bundesraths voll tommen Recht. Nach unserer Verfassung ist es nicht richtig, dem einen Drgan der verbündeten Regierungen, dem Bundes rath, bie Gesammtheit der Souveränetätsrechte auzusprechen. Vielmehr giebt es nach unserer Veifaffung auch Souveränetätss rechte, die dem Kaiser als solchen ohne jede Ableitung vom Bundesrath zustehen. In diesem Sinne ist die Souveränetät im Deutschen Reich verfassungsmäßig eine getheilte zwi chen dem Kaiser und dem Bundesrath. Wenn man also die vers bündeten Regierungen ohne Weiteres hier als Souverän hin stellt, so kann ich das nur in dem zuletzt von mir präzisirten Sinne anerkennen. Ich betone das auch in einer rein atades mischen Deduktion, weil ich sehr wohl weiß, daß felbft folche akademischen Deduktionen unter Umständen pratiische Konse quenzen haben, die ich dann nicht anerkennen tönnte, wenn die Deduktion nicht so gemacht wird, wie ich fie gemacht habe. irgend einem praktischen Belang ist in diesem Augenblid die Das lediglich zur Verwahrung. Ich bemerke ausdrücklich, von Sache nicht.

Abg. Windthorst: Ich muß die Auffaffung des Ver freters des Bundesraths für abfolut zutreffend erachten. Es ist lein 8meifel, daß die Souveränetät bei den verbündeten Fürsten ftebt; Degan derselben ist der Bundesrath. Der Vorgang ist Drgan der verbindeten Fürften fo forrett geftellt bat. Sch von eminent praktischer Bedeutung und Folgen, da fich das so meine nur: find die Grundsäße richtig, so darf nicht so wie hier verfahren werden; es wird hier nunmehr gefeßlich feft­gefegt nicht ein Auftrag, sondern eine neue Befuaniß des Bundespräsidii, es wird ihm gefeßlich ein Inhalt gegeben den er bisher nicht hatte. Nun sagt Herr Hänel, es sei dies zu läffig, weil man ja Verfaffungsänderungen vornehmen lönne. Thut man das aber, dann müssen die Bundesfürften sich vers gegenwärtigen, daß sie einen Theil ihrer Souveränetät gesetzlich bem Kaiser übertragen. Wollen Sie dies nicht, sondern einen unter Umständen zurücknehmbaren Auftrag gewähren, so würde dafür Fürsorge zu treffen sein. Ich meine, daß dann keine Bundesregierung hier zustimmen fönnte. Solche Erklärungen schüßen später nicht, das Gesez bestimmt und die Fürsten sind eines Theils ihrer Souveränetät ledig.

Abg. Meyer( Jena ): Ich möchte nur lonstatiren, daß es der Kommission absolut fern lag, die föderative Grundlage der Reichsverfaffung irgendwie zu berühren. Sie hat sich lediglich auf den Standpunkt der Zweckmäßigkeit gestellt.

Abg. v. Malzahn- Gülz: Die Darlegungen des Staatssekretärs über die Souveränetät find nur in formeller Beziehung von einer Seite bemängelt worden; ich halte fie für vollkommen zutreffend. Dem Abg. Windthorft fann ich nicht zugeben, daߧ 1 der Beschlüsse zweiter Lesung mit der be ftehenden Verfassung nicht tongruire. In Art. 11 der Ver

uns die Kontrolversammlungen nicht mehr, nur selten kommt uns eine böse Erinnerung, wie ein längst entschwundenes,

Das gehört zu den Prüfungen; diefelben bleiben be tanntlich Niemandem erspart und am schlimmsten ist die Jugend daran. Als Kind gehört man hellen, rosigen Träumen an, bis man der Schule ausgeliefert wird.

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irgendwo gelesen haben. Schadet nichts, Reichthum ist teine Schande, und Armuth macht nicht immer glücklich; wer's nicht glaubt, frage bei Herrn v. Hammerstein an, ermißglücktes Feuilleton. ist in solchen Fragen kompetent. Der Reichstag geht, bis in die Mitte des Wonnemonds hat er sich vertagt, viel Geschrei, wenig Wolle. Wir tennen die Geschichte einer Frau, die sich beim Tode ihres Mannes feine Spigen an ihren Unterrod nähte, weil fie Mannes feine Spigen an ihren Unterrod nähte, weil sie am Grabe doch ,, anstandshalber" in Ohnmacht fallen mußte. In Ohnmacht wird nun wahrscheinlich Niemand so leicht fallen, aber es tann Einem schlecht werden, wenn man heute am Grabe unserer todten Hoffnungen steht. Viele der Reichstagsmitglieder hatten sich zwar feine Spigen an ihre Unterkleider genäht, dagegen hüllten sie sich in ein Mäntelchen, welches ihre Ohnmacht ebenfalls recht malerisch brapirte.

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Doch, wann ich fomm', wann ich komm', wann ich wiederum Tomm' so tönt es heute verheißungsvoll und verlodenb, nur schade, daß tein Mensch mehr baran glaubt, und wenn wir wieder wählen, tommt der Tag der Stevanche. Vielleicht sieht man dann Manchen, der nicht da ift.

Inzwischen mehren sich in Berlin die Rontrolversamm lungen und die Schulprüfungen.

Bei den ersteren heißt es: Man zählt die Häupter seiner Liebenbei ben Anderen: Jegt brauche ich nur noch Einen heraufzukommen, dann bin ich der Vorlegte.

Auch unter unseren Schritten dröhnte einst der Rasers nenhof und mit Grauen und Schrecken denken wir heute noch an unseren Hintermann, dem die Pickelhaube jedes menschliche Gefühl geraubt zu haben schien, denn er trat permanent auf unsere Absätze. Vom Helbentode hätte er aber wahrscheinlich Niemanden errettet. Vor letterem hüte ten wir uns gar gewissenhaft und mit heiler Lorbeerbaut tehrten wir zum häuslichen Dintenfaß zurück. Heute schrecken

Denkt nicht ein Jeber so, der in dem boffnungsvollen und erfahrungsreichen Alter von fünf bis sieben Jahren steht? Urplötzlich wird zwischen die glänzenden Kinderaugen und die lachende Natur eine häßliche Schiefertafel eingeschoben, und dieser Moment bildet den Anfang einer Reite von Leiden, die mit den zunehmenden Examen sich steigern. Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsägen, der Weg zur Bildung mit langweiligen Büchern gepflastert, und mancher Hosenboden wird auf den harten Schulbänken gerade nicht zur Freude der sorgsamen Hausfrau zerscheuert, bevor man zum Gipfel des Endexamens auffteigt, nach welchem dem Jüngling bekanntlich die ganze Welt offen steht. Die Welt steht übrigens auch dem offen, der nie ein Examen abac= legt hat, und gerade diesem mehr als ihm lieb ist. Die Schulprüfungen, von denen in letzter Beit ziemlich häufig die Rede war, sollen abgeschafft werden, zunächst allerdings nnr für höhere Töchter." Merkwürdig, eine höhere Tochter" muß doch ein ganz anderes Wesen sein als eine mittlere" ober gar gewöhnliche", Denn bie beiden letteren Rategorien leiden unter den öffentlichen Schaustellungen garnicht. So wenigftens versichern weise Schulmänner, und wir mit mit unserem demokratischen Steptizismus haben durchaus kein Recht, an dem Urtheil biefer erleuchteten Sachverständigen zu zweifeln. Wir waren bisher der allerdings ganz unmaßgeblichen Meinung, daß der Unterschied zwischen den verschiedenen Töchtern nur in der mehr oder weniger tofibaren Kleidung besteht. Doch, wir tönnen auch irren, obgleich wir es vorläufig nicht glauben.