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ift der Ausschant des Bockbieres, welches stets ein Volksfest| des echten Berliners war und welche der jüngst verstorbene lautet Robert Sprinaer so schön geschildert hat. Die Entwidelung Berlins zur Weltstadt hat aber auch die alte Gemüthlichkeit ben Sie bet Savon diesem Voltsfeste abgestreift. Der Befizer der Bockbrauerei Der spricht end war Hopf. Seine Brauerei befand sich zuerst in der Friedrich ftraße und wurde dann nach dem Tempelhofer Berg verlegt. Die später errichteten Bayrisch Bierbrauereien wurden meist von eingewanderten Brauern errichtet, während die Weiß- und Braunbierbrauereien zum größten Theile in den Händen alter Berliner Familien waren. Die Gründerzeit brachte die Neugründungen der Brauereien von Schwendy, Lips, Ahrend, ing to Bagener, Bagenhofer. Mit der Bunahme der Brauereien wurde das Bier aber immer schlechter, so daßt ihm bald der dem Flur Name Dividenden jauche" gegeben wurte. Bu dieser Belt Der Fab wären Die scharfen Edikte Friedrich Wilhelm's I. am Blage ber bf gewefen. Die Konkurrens that aber ihre Schuldigkeit. Es Finficht wurde fremdes gutes Bier. eingeführt, was zur Folge hatte, in dmäßig daß die hiesigen Brauereien fich bemühten, ihre Produkte gleich gut zu gestalten, und heute brauen 31 Weißbier, 16 Braun und Bitterbier und 12 Bayrischbier- Brauereien ein Bier, von dem ein gewiegter Bierkenner fürzlich gesagt hat, das fremde Bier habe zu thun, die Güte des feßigen Berliner Bieres zu erreichen".
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Ein flüchtiger Bantier. Die Staatsb. 8tg." meldet zweite die Flucht des Banliers Salo Pintus, welcher das Weite gemit dem sucht hat, nachdem er sich angeblich Unterschlagungen an den ng. In Depois seiner Kunden hat zu Schulden lommen und in der e der Mehrzahl lauter fleine Leute" um thre zwanzig bis dreißig. heit feftifährigen Ersparniffe gebracht hat. Unter den Betrogenen be jedenfall fänden fich Postbeamte, Eisenbahnschaffner, Zugführer, Lehrer, cht mehr Raffenboten, Malergehilfen und andere, welche alle um ihr nigstens fauer erspartes Vermögen gebracht worden find. Auf welche e Feuer Weise der Flüchtige seinen Kunden das Geld abgenommen hat, fam, und darüber führt das sitirte Blatt nachstehende Fälle an. Dem ufen die Eisenbahnschaffner H., welcher in der Umgegend von Berlin m. Bei wohnt, wurde von jenem Geschäft der Kaffenbote mit einem Brief zugeschickt, des Inhaltes, daß er durch Ueberbringer dieser Beilen seine Papiere schiden möge, es wäre eine Verwechselung mit den Talons und Kupons vorgekommen.. that dies und fab feine Papiere niemals wieder. Ein anderer, Herr 2., welcher Geld zum Anlauf von Papieren brachte, befam einen Schein, auf welchem seitens des Bankgeschäfts bescheinigt war, daß daffelbe leibweise so und soviel von L. erhalten. Einem Herrn V. endlich wurden Werthpapiere unter dem Vorwande abs geschwindelt, daß dieselben von 5pros. auf 4pros. fonvertirt werden follten. Auch V. sab seine Papiere nimmer wieder. Und so giebt es derartige Fälle noch viel mehr. Die Untersuchung wird gegenwärtig gegen einen Kommis Str. des flüchtigen Salo Bintus geführt, welcher seit Jahren dem Pinkus'schen Geschäft als, Chef" vorstand. Pintus war nämlich wegen Unterlaffung des Ausgleichs von Differenzgeschäften vom Börsenbesuche aus. geschloffen und machte nun seinen mit 150 M. monatlich sala rirten Kommis Str. zum ,, Chef", um auf diese Weise den Eintritt zur Börse wieder zu erlangen. Str. gab sich auch hierzu her, und soll später sogar noch von Pintus betrogen worden fein. Jedenfalls hat er aber durch Hergabe seiner Person und Unterschriften mit dazu beigetragen, den vertrauensseligen Leuten das Geld abnehmen zu helfen. Insgesammt sind ca. 80 000. unterschlagen. Das Kl. Journ." fügt diesen Ausführungen eten Ge noch hinzu, daß Salo Pinkus wiederholt nicht in der Lage war, feinen Verpflichtungen nachzukommen, und es war ein offenes Geheimniß, daß seine Verhältnisse stets durch Interventionen Den Lösch von nahestehender Seite rangirt wurden. Namentlich der sehr reiche Bruder des Flüchtlings hatte demselben des öfteren pelu ntäre Unterflügungen in ansehnlicher Höhe zugewandt, und auch jezt hätte vielleicht die Angelegenheit sicher wieder ihre befriedigende Regelung erfahren, wenn Salo Pintus fich defouvrirt hätte und nicht flüchtig geworden wäre. Die Ursachen der seit Jahren bei dem nunmehr flüchtigen Banquier herrschenden Des route waren große und unglückliche Börsen spekulationen.
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wird es wesentlich auf die Glaubwürdigkeit des Shring ane tommen. Er ist von seinen Vorgesetzten zu einer sehr schwierigen Aufgabe auserwählt worden, er hat sich des vollen Vertrauens seines Vorgesetzten erfreut. Er ist bis dahin für einen Mann gehalten worden, der fich in besonnener Weise zu verhalten weiß. Daß Polizeibeamte, die politische Beobachtung zu mażen haben, flarer und genauer sehen und auffaffen, als andere Leute, ja auch als die Entlastungszeugen, soweit dieselben nicht eingeweiht find, ist gewiß. Shring's Beobachtungen find also berart, daß man besonderes Butrauen zu ihm gewinnen lann. Der Mann, der von einem Dußend Leute geprügelt wird, ist fich klar, daß er nur einen Einzigen erkennt. Das zeigt, daß man es mit einem besonnenen Beobachter zu thun hat, der fich der Verantwortlichkeit für sein Zeugniß voll bewußt ist, der nicht mehr aussagt, als sein Gewiffen zuläßt. Ich glaube ihm vollkommen. Der Umstand, daß anscheinend von Beamten, bie er nicht nennen darf, mitgetheilt worden ist, Bobkiewicz habe fich seiner That gerühmt, ist immerhin ein unterflüßendes Moment, wenn uns auch die Personen nicht zugeführt werden, welche die Aeußerung B.3 gehört haben. Ich halte die Sache für einen planmäßig geichmiedeten Ueberfall und beantrage unter Erwägung aller Umstände 2 Monate Gefängniß gegen den Angelflagten. Bertheidiger Rechtsanwalt Freuden thal: Jm vorliegenden Falle darf man nicht darnach fragen, ob Shring bei seinen Vorgesezten Vertrauen fand, sondern im Gerichtssaal ist seine Glaubwürdigkeit und Buverlässigkeit zu prüfen. Ich habe schon auf den§ 7 des Vereinsgefeßes hin gewiesen. Nun glaube ich, daß ein so tüchtiger Beamter, wie Shring, dem ein so ehrenvoller Auftrag zu Theil geworden, Diefen Paragraphen sehr genau gelannt und ihn doch übers treten bat. Es ist wunderbar, daß er dem Lieutenant fagt: Ich bin nicht in der Lage, einen Thäter au nennen. Das Vertrauen, welches man den Aussagen des Shring ents gegenbringen darf, würde wesentlich erschüttert werden, wenn man meinem Antrag stattgiebt. Ich stelle unter Beweis, daß Shring, der fich als Vigilant in das Vertrauen einzelner Ars beiter einzuschleichen suchte, wiederhoit Majestätsbeleidigungen ausgeftoßen bat und berufe mich hierin auf das Beugniß von Zabert und Christensen. Shring versuchte Geheimbündelti im Arbeiter Bezirksvereine zu treiben und suchte die Leute zu bes wegen mit Gewaltmitteln gegen die Staatsordnung vorzugehen. Er hat gesagt, daß man hier nicht so weit sei wie in Rußland , wo 12 Nihilisten alles machten. Dem Arbeiter Büchel hat er Unterricht in der Anfertigung von Dynamit ertheilt. Sein ganzes Gebahren erinnert an Vorkommnisse, die bei den Anar chiftenprozessen in der Schweiz fonstatirt worden find. So fagte er, die fetige Gesellschaft müsse in Schreden gejagt werden, man müffe Dynamitbomben in die öffentlichen Gebäude werfen. Ich beantrage, hierüber Beweis zu erheben. Der Gerichts hof lehnt diesen Antrag nach lurzer Berathung als unerheblich ab. Hierauf werden die Beugen Bremer und Wittkowski ver eidigt. Der Angeklagte bemerkt noch, daß er rubig bis zum Ende der Versammlung beigewohnt habe. Nach kurzer Be rathung erklärt der Gerichtshof den Angeklagten für nicht schuldig und spricht ihn von der Anllage frei. In der Be gründung des Urtheils wird angeführt, daß der Gerichtshof feineswegs der Ansicht sei, Thring habe abfichtlich die unwahr beit gesagt, wohl aber der, daß Thring nicht genau habe ere tennen tönnen, wer ihn geschlagen habe. Wenn Ihring auch glaube, daß Bobkiewicz es gewesen sei, so stehe dieser Aussage, Die doch immerhin nur tonditionell sei, das vollkommen glaub würdige Beugniß der beiden anderen Beugen gegenüber; des halb fet die Freisprechung erfolgt.
Schußmann Ihring, der Polizeilieutenant Hennig und der Schußmann Goerlig und seitens der Vertheidigung 11 Ent laftungszeugen, die Herren Bremer, Wittkowski, Labert, Gel haar, Christensen. Hafenbein, Kochinski, Eifert, Berndt, Lange und Wasewiß. Der Thatbestand, auf Grund dessen die An lage erhoben worden, ist in seinen wesentlichen Theilen folgen der: Am 2. Februar d. J. fand bei Keller", Andreasstr. 21, eine Versammlung des Arbeiter Bezirksvereins für den Osten eine Versammlung des Arbeiter Bezirksvereins für den Osten Berlins " statt, welcher der Schußmann Jhring beiwohnte, der von seiner vorgesetzten Behörde mit der Ueberwachung der Mitglieder dieses Vereins betraut war. Um dieser Aufgabe beffer gerecht zu werden, hatte er sich unter dem Namen Mahlow und mit der Angabe seiner früheren Profeffion als Gürtler in die Mitgliederliste einzeichnen laffen. Diese falsche Bezeichnung war entdeckt worden und der Vorsitzende des Bereins, der Drechsler Herr Tabert, forderte den Ausschluß des Thring. Auf dieses Wort stürzten sich wie auf Verabredung 10-12 Mann auf Ihring und schlugen von hinten mit Biergläsern nach ihm, während von vorn awei Männer, wie die Anklage behauptet, der Tischler Bobkiewicz und ein unbekannter Bole, mit Schlüffeln auf ihn loshieben. Der Angeklagte erflärte fich für nichtschuldig. Der Vorgang babe fich an der Hinterwand des großen Saales abgespielt. Shring babe fich auf der rechten Seite von der Tribüne aus, in der Nähe der Treppe zur Gallerie, befanden, während er( Angell.), wie die Beugen Bremer, Wittkowski, Roschinski und Langer befunden tönnten, ruhig auf der liken Seite des Saales ge seffen habe. Es wird nun zur Vernehmung der Beugen ge fchritten. Beuge Bolizei Lieutenant Hennig: Ich war mit der polizeilichen leberwachung jener Versammlung beauftragt. Da ich die Verhandlungen stizziren muß, lann ich den Vorgängen im Saale nicht meine ganze Aufmerksamkeit schenken. Ich babe nur gesehen, daß an einer Stelle des Saales Jemand Prügel belam. Ich schldte sofort den mit beigeordneten Beamten hin und gab dem Vorfißenden Anweisung, die Versammlung zu vertagen. Als ich selbst im Begriff war, hinzugehen, lam mir der Beamte mit dem Gemißhandelten entgegen, der im Geficht blutete. Derselbe legitimirte fich als Polizeibeamter. Ich fehrte mit ihm um, er vermochte aber nicht, mir einen Thäter zu bezeichnen, er fonnte nicht angeben, wer es gewesen gewesen sei. fet. Beuge Schußmann Goerlig bekundet wesentlich daffelbe. Auch er wiffe nicht, wer den Jhting geschlagen habe. Die Leute seien bei seiner Beuge Schuß Dazwischenfunft sofort auseinander gegangen.- mann Shring giebt auf Befragen des Vorfizenden an, Ferdi nand mit Vornamen zu heißen, 32 Jahr alt und evangelischer Konfeffion zu sein. Nach seiner Vereidigung fagt er folgendes aus: Ich bin zu dieser Versammlung ausdrücklich durch einen Brief des Tischlers Berndt eingeladen worden.( Er überreichte den Brief.) Vorftgender deutet auf eine gelbbestrichene Seite. Beuge Thring: Ja, ich habe den Brief mit Eisenchlorid bes strichen, weil ich glaubte, es sei noch etwas anderes mitgetheilt. In dem Briefe fordert mich Berndt auf, am Dienstag Abend im Verein zu sein und mir genau die Bersonen anzusehen, mit denen er( B.) feitwärts im Saale unter der Treppe stehen werde. -Vorfißender: Kennen Sie Berndt's Handschrift?- Beuge Shring: Ich habe eine Unterschrift von ihm gesehen. Der Brief ist weiter nichts als eine Falle gewesen, um meine Aufmerksamkeit von den anderen Vorgängen im Saale abzulenten und weil man verhindern wollte, daß ich mich nicht in die Nähe der Polizeibeamten sette. Troßdem war es meine Ab ficht, nach vorne zu geben, es ftellten fich mir aber verschiedene Vereinsmitglieder in den Weg und hielten mich durch Erzäh lungen auf. Inzwischen machte der Vorsitzende dem Verein die Mittheilungen über mich und auf sein lettes Wort bekam ich die ersten Schläge. Ich war vorbereitet auf ein solches Ereigniß, ich mußte immer gewärtig sein, daß mir ähnliches paffirte. Die 12-15 Mann, die auf mich einbrangen, waren mir bis auf den Bobkiewicz vollständig fremd, den ich im Wesenac'schen Lokal, wo er zu Mittag as, tennen gelernt habe. Ich habe ihn sogar einmal nach Hause begleitet. Ein Frrthum über seine Person ist ausgeschlossen. Sch hielt ihn mit der rechten und einen anderen Unbekannten mit der linten Hand feft. Auf den linken Ellenbogen bekam ich einen heftigen Schlag, so daß ich den Einen loslaffen mußte und auch Bobfiewicz wurde mir entriffen und verschwand im Gedränge. Am nächsten Tage machte ich meiner Behörde Meldung und nannte seinen Namen. Vorfißender: Sie haben doch an demselben Abend dem Lieutenant feinen Namen genannt.- Beuge Shring: Nein, im Saale war feiner mehr von denen zu sehen, die mich geschlagen hatten. geschlagen hatten. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Freuden thal, bittet, aus den Aften zu fonstatiren, daß Thring prototollarisch ausgesagt habe, er tenne den Angeklagten aus Bolen versammlungen, die er überwacht habe. versammlungen, die er überwacht habe. Der Vorfizende bestätigt es. Vertheidiger( fortfahrend): Bur Ueberwachung jener Versammlung waren zwei Polizeibeamte in Uniform er schienen. Auch Thring war erschienen, ohne zu sagen, wer er fei. Das war ein weiterer Schritt auf ber abschüssigen Bahn.. Staatsanwalt Wagner( unterbrechend): Ich bitte doch den Herrn Vertheidiger, es nicht eine abschüssige Bahn zu nennen, wenn ein Beamter die Aufträge seiner Behörde ausführt! Vertheidiger: Ich nannte diese Handlungsweise so angesichts des§7 des Vereinsgesetes, welcher nur die Anwesenheit zweier Abgeordnete der Polizei, die mit Abzeichen versehen sein müssen, bei einer Versammlung gestattet. Es gilt, die Glaub würdigkeit des Beugen Shring zu prüfen. Ich stelle unter Beweis, daß Thring zu wiederholten Male Majestätsbeleidi rung jubiläums... Staatsanwalt: Wenn der Herr Ver theidiger die Beleidigungen wieder holen wollte, so würde die Deffentlichkeit auszuschließen sein. Ich möchte hierbei bemerken, daß wegen der Behauptung, Thring habe Majestätsbeleidigungen begangen, bereits Antlage erhoben ist; die Staatsanwaltschaft ist der Anficht, daß der Charakter des Beugen Thring erft in diesem anderen Prozeß einer Prüfung zu unterziehen ist. Ganz wird dies ja auch in diesem Prozeß der Vertheidigung nicht verwehrt sein bei der eigenthümlichen Pofition, in der fich der Beuge Thring befunden hat. Bertheidiger: Der andere Prozeß intereffirt uns hier gar nicht. Ich habe die Pflicht der Vertheidigung zu wahren. Ich stelle deshalb unter Beweis, daß der Beuge Shing total unglaubwürdig ist.- Vorsitzender: Wir werden zunächst erft Die Beugen hören, welche bekunden sollen, daß der Angeklagte fich nicht in der Nähe des Jhring befunden hat.- Beuge Bremer, deffen Ver eidigung auf Antrag des Staatsanwalts ausgefegt wird, er flärte, nachdem der Vorsitzende ihn ermahnt hatte, fich nicht etwa durch politische Freundschaft, die leicht zerstört werden Tönnte, zu falschen Aussagen veranlassen zu lassen, daß er neben Bobkiewicz auf der anderen Seite des Saales gesessen habe. Bobkiewicz sei zum ersten Male im Arbeiter Bezirksverein ge wesen und habe sich nicht an dem Att betheiligt. Beuge Thring: Das habe ich auch erfahren. Es ist ein Moment mehr für die Annahme, daß die Leute von anderen gewonnen find, um mich zu mißhandeln. Man hat abfichtlich mir fremde Personen gewählt. Bobtiewicz bat fich übrigens im Wesenacfchen Lokale gerühmt, mich mit einem Schlüffel geschlagen zu haben Voifigender: Warum tommen Sie jest erft mit einer so wichtigen Aussage? Wer hat denn die Worte des Angeklagten gehört?-Beuge Thring: Die darf ich nicht nennen. Es ist mir nur mitgetheilt worden, daß er 8-10 Tage später fich Belannten gegenüber gerühmt hätte.- Bruge Wiitlowsli fagt ebenfalls unter Aussetzung der Beeldigung
Durch Leichtfinn wird viel Unheil angerichtet. In der Bimmerftraße war am 17. ein Dienstmädchen an einem Hofparterrefenster mit Bußen beschäftigt, wobei dasselbe Oleum benutte. Unter dem Fenster spielten Kinder, von denen eines zu dem Mädchen hinaufblickte, gerade als baffelbe einen Theil der äßenden Flüssigkeit verschüttete. Das Oleum tropfte binab und gerade in die Augen des Kindes, welches mit fürchter lichem Geschrei zusammenbrach. Ob das Augenlicht des Kindes zu retten sein wird, erscheint fraglich.
Das erste Opfer des Bootfahrens. Als am 18. b. M. Nachmittags drei junge Leute eine Bootsfahrt auf der Oberspree unternehmen wollten und am Café Alsen ein Boot be fttegen hatten, gerieth dasselbe bei der Abfahrt vom Ufer in Folge einer unvorsichtigen Bewegung eines Infaffen ins Schwan ten und schlug um. Von den gerade an einer sehr tiefen Stelle ins Waffer Gefallenen vermochten sich zwei durch Schwim men au retten, während der dritte, der des Schwimmens un fundige 20 jährige Kaufmann R., ertrant. Seine Leiche wurde erst nach längerem Suchen durch Schiffer gefunden.
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Polizei- Bericht. Als am 17. b. M. Vormittags cin Bug des Garde Train Bataillons die Sebastianstraße paffirte, stürzte der schließende Unteroffizier mit dem Pferde und erlitt an scheinend einen Bruch des linken Unterschenkels. Er wurde von einem Unteroffister mittelst Wagen nach dem Garntion Lazareth gebracht. An demselben Lage Nachmittags wurden in der Buchdruckerei von Müller, Füfilierstr. 5, der mit dem Bugen der Schnellpreffe beschäftigten Arbeiterin Scholz drei Finger der linken Hand durch die von einem Arbeiter underfebens wieder in Gang gesezte Maschine abgequetscht. Die Schols wurde nach der Klinit in der Biegelstraße gebracht.Am Abend desselben Tages bemerkte ein im Thiergarten patrouillirender Schugmann in der Nähe der Lichtenstein- Allee einen etwa 30 Jahre alten Mann, mit dem Tode ringend, im Waffer. Er zog ihn heraus und veranlaßte, da derselbe schon bewußtlos war, feine Ueberführung nach der Charitee. Auf welche Weise der Unbefannte ins Wasser gerathen ist, Tonnte bisher nicht festgestellt werden. Am 18. b. M. Nach mittags hatte in der Nähe des Café Alfen ein Kaufmann mit zwei Bekannten ein Boot bestiegen, war aber faum vom Lande abgestoßen, als in Folge seiner unvorsichtigen Bewegungen bas Boot umschlug und die Insassen ins Wasser fielen. Der erstere, der nicht schwimmen fonnte, ging in dem gerabe an dieser Stelle sehr ttefen Waffer sofort unter und wurde erst nach langem Suchen als Leiche wieder aufgefunden. Die beiden anderen Personen lonnten sich durch Schwimmen retten. Zu derselben Beit versuchte ein Soldat, offenbar in bochgrabiger Trunkenheit, auf dem Schlesischen Bahnhof fich burch eine Flüssigkeit, wahrscheinlich Bugöl, zu vergiften. Er brach sofort nach dem Genuß desselben bewußtlos zusammen und wurde zunächst nach der Bahnpolizeiwache und von da nach der Kaferne seines Truppentheils gebracht. In der Nacht zum 19. b. M. entstand im Dachgeschoß des Hauses Spandauerstraße 16 Feuer. Die Feuerwehr war zur Stelle. Beim Aufräumen der Brandstelle wurde im Schutt eine start verkohlte Leiche gefunden und in ihr die unverehelichte Stugler erfannt, welche in einer Rammer, in welcher das Feuer ent standen ist, geschlafen hat. Die Leiche wurde nach dem Leichen. chauhause geschafft.
Gerichts- Zeitung.
+ Eine Episode aus der Affäre Ihring- Mahlow, und awar der Schlußeffekt, tam gestern vor dem hiefigen Schöffengericht zur Verhandlung. Angeklagt war der Tischler perr Bobkiewicz der vorfäßlichen, gemeinschaftlichen Körpererlegung, begangen mit einem im Sinne des Gesezes gefähr ichen Werkzeuge. Als Beugen waren geladen zunächst der
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P. In arge Unannehmlichkeiten gerieth der zu Weißen fee wohnhafte Schlossermeister Knilla bei Ausübung seines Be rufs. In seiner Werkstelle sprach eines Tages der Handelsmann Rulide vor und bat den Meister in herzbewegenden. Worten, ihm, dem Kulicke, die Wohnung mittelst Dietrichs zu öffnen, da der Schlüffel verloren gegangen sei. Bereitwillig batte Meister Knilla fich dieser Aufgabe unterzogen, ohne Kenntniß von den Hintergebanten seines Auftraggebers; denn derselbe, von seinem Hauswirth ermittirt, batte nur beabsichtigt, fich wieder in den Befit seines einer Miethsschuld wegen retinirten Mobiliars zu segen; ferner hatte der Meister auf den Wunsch des Rulide beim Hinausschaffen einiger Mobiliar ftüde geholfen, bis zum Erscheinen der Vizewirthin, welche die Fortschaffung der retinirten Gegenstände untersagte. In dem Verhalten des Schloffermeisters bei dieser Gelegenheit erblickte erblickte die Anklagebehörde ein strafbares Vergehen und dieser sowie Kulicke waren daraufhin wegen Haus friedensbruches vom Schöffengericht zu je 7 Tagen Ge fängniß verurtheilt worden. Gegen dieses Urtheil, soweit es ihn betraf, legte der Schloffermeister Berufung ein, indem er den Einwand erhob, daß er nicht wie im Gegentheil das erste Urtheil ausführte Urtheil ausführte in jene Wohnung widerrechtlich einge brungen sei. Dieser Einwand indeffen ward von der Straf fammer des Landgerichts II, welcher in der Berufungsinstanz die Sache zur Beurtheilung unterlag, als unerheblich angesehen, trogbem aber erfolgte eine dem Schlossermeister günstige Ent scheidung. Der Gerichtshof nahm an, daß der Angeklagte der Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nicht bewußt gewesen, um somehr als er den Angaben des Kulicke über den Verlust des Schlüffels Glauben schenken durfte; demgemäß hob der Gerichtshof das schöffengerichtliche Urtheil auf und erkannte auf Freisprechung des Schloffermeisters.
gungen ausgeftoßen hat. So fagte er gelegentlich des Regie: Vereine und Versammlungen.
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baffelbe wie Bremer aus. Staate anwalt Wagner: Es handelt sich ausschließlich darum, festzustellen, ob der Ange handelt sich ausschließlich darum, festzustellen, ob der Ange flagte den Ihring gemißhandelt hat. Warum er geschlagen, ist ja sehr einleuchtend. In dieser Richtung lommen nur Mo mente hinsichtlich ber bmeffung der Strafe in Betracht. Es handelt sich darum, ob Ihring den Thäter erkannt hat. Dabei
+ Eine Generalversammlung der Maurer fand am Sonntag in der Tonhalle", Friedrichstr. 112. unter Vorsitz des Herrn Behrend statt; fte war von ca. 3000 Personen be fuchtturz nach 11 Uhr wurden die Thüren wegen Uebers füllung des Saales polizeilich gesperrt- und vom beften, einmüthigsten Geiste beseelt. Herr Behrend referirte gleich zeitig über die Beschlüsse der legten Meisterversammlung vom 13. April und über die Stellung, welche die Gesellen zu ihnen einzunehmen hätten. Er verlas ein Schreiben des Herrn Maurermeisters Bibendt, welches jene bereits bekannten Be Schlüffe mittheilt und knüpfte einige Bemerkungen daran. Die 4 Gesellenversammlungen, welche die Meister einberufen wollen, sollten von den Gesellen besucht werden, um zu verhindern, daß reaktionäre Beschlüsse gefaßt würden. Sodann fritifirte Herr Baumeister Keßler eingehend die Haltung ber Meister und besprach sodann jenes neueste Ministerialreftript, welches die Stellung der Behörden zu den Streits, soweit fie als revolutionär angesehen werden, feftftellt. Mit einbringlichen Worten ermahnte er die Gesellen, sich nicht aus der Bahn der Gefeßmäßigkeit brängen zu laffen. Biel stehe für die Arbeiterbewegung auf dem Spiele. Das Restript werde die übelsten Folgen in den kleinen Städten haben. In Berlin sei ein allgemeiner Streit nicht zu erwarten; es würde nur zu einzelnen Bausperren lommen. Die sogenannten Führer wür den unentwegt ihre Pflicht thun. Auch fernerbin werde man mit aller Stube und Besonnenheit ban deln! Nachdem sodann noch Herr Wittstock im gleichen Sinne gesprochen, wurde folgende Resolution eine ftimmig angenommen: Die in der Tonhalle tagende Generalversammlung der Berliner Maurer beschließt nach Kenntniß nahme der durch den Herrn Bibendt mitgetheilten Beschlüsse einer Baugeschäftsinhaberversammlung folgendes: 1. Es ist lediglich Sache der Gesellenschaft zu bestimmen, wie und durch wen fte vertreten werden will. 2. Sie erkennt die von 84 pCt. ber damals in Berlin anwesenden Maurer ernannte 21er Rom miffion als die richtige und wahre Gesellenvertretung an. 3. Sie erklärt, daß sie durch diese Kommission zu Berhand lungen mit den Meistern stets bereit ist. 4. Sie bedauert herzlich, daß die Meister bem freundlichen Entgegenkommen ber Gesellen eine ganz unbegründete Ablehnung entgegengesett
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