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Broftitution nach, fie ift die nothwendige Ergänzung der durch ble sosialen Verhältnisse bedingten späten Eheschließungen und jener berechnenden nach dem Gelofac schielenden Heiraths politit, wie fte gleichzeitig die Folge der rechtlosen, minorennen Stellung der Frau im Leben lift. Die Männer sind sicher, außerhalb der Ebe Befriedigung zu finden, die Frauen und gerade die armen der Verführung des Goldes ausgelegt. Wer will einen Stein auf sie werfen? Anders verhält es fich mit einem anderen Auswuchse der Prostitution, mit jenen habgierigen Kreaturen, die als Herbergsväter oder Mütter die gefallenen Mädchen bie aufs Blut ausbeuten. Von den In babern oder Inhaberinnen der foarnannten Absteige quartiere werden Klettergelder" in einer Höhe erhoben, die oft genug ben Mädchen von ihrem Verdienst" so gut wie nichts übrig laffen. Wenn gegen solche Vampyre die ganze Strenge des Gesezes angewendet wird, so kann die Befriedigung darüber nur durch die Betrachtung gemindert werden, daß die Strafe wohl die Erscheinung des Uebels treffen, aber seinen Grund nicht beseitigen tann.

Dem Hungertode nahe. Unter dieser Spigmarle ver öffentlichten wir gestern eine Notiz, die verschiedene Unrichtig teiten enthält. Der betreffende Krante tam Abends in die in dem Hause Beuthstraße 10 belegene Deftillation des Herrn Dielom und bestellte eine Taffe Kaffee. Bet derselben blieb er ungefähr 2 Stunden fizen. Es stellte sich schließlich heraus, baß der Mann so hochgrabig brufttrant war, daß er überhaupt nichts mehr zu fich nehmen fonnte. Durch die Hilfe des Herrn Dielow und eines herbeigeeilten Schußmannrs wurde dann für die Ueberführung des Kranten nach der Sanitätswache gesorgt. Der Unglückliche war übrigens hinreichend mit Geld. mitteln versehen.

Einen Bruch des linken Oberschenkels, einen sogen. Splitterbruch, og fich vorgestern Nachmittag turs nach i Uhr eine in der Johanniterstr. 3 wohnhafte Dame, Frl. G., an der Ede der Oranien und Adalbertstraße dadurch zu, daß fie auf ein achtlos fortaeworfenes Stüd Apfelfinenschale trat und zur Erde stürzte. Die Schmerverlegte wurde nach Anlegung eines Nothverbandes nach der Charitee überführt. Derartige Unglücks fälle haben fich in lester Beit so häufig ereignet, daß die bringende Mahnung am Blage ist, in dem Fortwerfen von Apfelfinenfchalen mehr Vorficht zu beobachten.

Unglüdsfall mit tödtlichem Ausgange. In dem Hause Wydingerstraße 7 spielten vorgestern Abend zwischen 6 und 7 Uhr auf einer nach dem Hofe führenden Treppe meh ere Kinder. Eins derfelben, ein Mädchen im Alter von 5 Jabren, that beim Hinauflaufen der Treppe einen Fehltritt und schlug dabei so unglüdlich mit dem Kopf auf, daß es, ohne einen Laut von sich zu geben, regungslos liegen blieb. Ein von der Sanitätswache in der Prenzlauer str. 58 schleunigft herbeigerufener Arzt fonnte nur den eingetretenen Tod tonftas firen, welcher anscheinend in Folge einer Gehirnerschütterung herbeigeführt worden ist.

Dem polizeilich gemeldeten Ueberfall des Tischlers Majewicz im Schleftichen Busch in der Nacht vom 28. b. M. ist in der darauffolgenden Nacht ein zweiter, ähnlicher Ueber­fall im Treptower Bart gefolgt, dem der 18 Jahre alte Gürtler Seebraun, bei feinem Vater, dem Briefträger S. in der Dranienftraße 17 wobnbaft, zum Opfer gefallen ist. 5. de ponirte in der Sanitätswache in der Adalbertstraße, wohin er mit einem bis in die Lunge gebenden Messerstich gebracht motben ist, folgendes: Et fet, von Treptow Tommend, tubig

den Chauffeeweg nach Berlin gegangen, als er etwa auf der Hälfte des Weges ohne irgend welche Veranlassung von einem ihm gans fremoen Wienschen einen Wefferstich in die Schulter erhielt. Der Unbekannte babe alsdann bie Flucht ergriffen und set in den Gebüschen und Sträuchern enifommen. Mit Hilfe eines Paffanten wurde er fodann zur Sanitätewache ges bracht. Hier wurde konstatirt, daß der Stich bis in die Lunge gedrungen war und mithin lebensgefährlich ist. Nach Leistung Der ersten Hilfe wurde der Schwerverlet'e nach einem Krantens bause befördert. Die Gegend vor dem Schlesischen Busch ge hörte schon von jeber zu den unsichersten und wäre es nament lich mit Rücksicht auf den jest dort selbst während der Nacht zeit ftat findenden regeren Verkehr dringend zu wünschen, daß Die Sicherheitsbehörde umfangreiche Maßregeln für den Schuß des Publikums trifft.

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Polizei- Berimt. Am 30. v. M. früh wurde auf der Charlottenburger Chauffee, in der Nähe der Sieges allee, eine unbekannte etwa 30 Jahre alte Frauen person bewustlos und anscheinend schwer trant vorgefunden und nach der Charitee gebracht. Bu derfelben Beit stürzte ein während einer furgen Abwesenheit seiner Mutter ohne Aufsicht gelaffener sechs Jahre alter Knabe aus dem Fenster der Pallisadenstraße Nr. 35, 4 Tr. boch belegenen elterlichen Wohnung auf den Bürgersteig binab und erlitt durch den Fall eine Verstauchung der Wirbelsäule und Verlegungen am Kopfe. - An demselben Tage, Vor mittags, wurde ein Mann in seiner Wohnung in der Tied

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feitigung eines Halaletdens mit clorfaurem Rali gegurgelt und ist anzunehmen, daß er eine zu starke Lösung benust, un­Dorfichtigerweise etwas von derselben verfd ludt und sich so vergiftet hat. Die Leiche wurde nach dem Leichenschauhause gebracht. An demselben Tage, Nachmittags, glitt eine Näberin vor dem Hause Adalbertstraße 13 beim Treten auf eine Apfel. finenschale aus, fiel zu Boden und erlitt einen Bruch des rechten Oberschenkels. Sie wurde zunächst nach der Sanitäts. wache in der Adalbertsstraße und von dort nach Anlegung eines Verbandes nach der Charitee gebracht. Bu derselben Bu derselben Beit fiel der Kutscher Krüger in Folge eigener Unoorfichtigkeit in der Prinzeffinnenstraße von seinem mit bru beladenen Wagen und gerieth unter die Räder desselben. Er erlitt einen Bruch des rechten Schienbeins und mußte nach dem Kranten. hause Bethanien gebracht werden.

Gerichts- Zeitung.

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ständiger Börsenbesucher, babe viele Effekten gelault und habe außerdem in sehr umfangreicher Weise einen Handel mit Runft gegenständen betrieben. Eugen Lewin sei ein sehr großer Renner von Runftgegenständen gewesen. Reftaurateur Ubl, Inbaber des Poppenberg'schen Restaurants, Unter den Linden , Restaurateur Hager, Inhaber der Kaiserballen" Unter den Linden u. A. befunden, daß sie von Manfred Lewin große Quantitäten Champagner bezogen baben. Schlächtermeister Löwenthal: Er habe an höhne's Auftern- Salon viele Fleisch­waaren geliefert und lönne nur belunden, daß in diesem Salon eine sehr gute Gesellschaft verkehrt habe. Lesteres befunden auch mehrere andere Beugen.- Gerichtlicher Bücher Revisor Solomon: Der Angeklagte Manfred Lewin habe in der Beit vom 1. Dttober 1884 bis 1. März 1885 eine Einnahme von 96 522. 75 Pf. gehabt. Der Höhne'sche Auftern Salon habe dem Manfred Lewin einen Nugen von etwa 17 834 Mt., ber Champagnerverkauf einen Nugen von 8276 Mt. gebracht, so daß also Dianfred Lewin vom 1. Dttober 1884 bis 1. März 1885 einen Gesammtnußen von 26 110 batte.- Bräs.: Ich war bisher der Meinung, der Höhne'sche Austern- Salon ge höre dem Ernft.- Sachverständiger: Der Buchhalter des höre dem Ernft. Manfred Lewin sagte mir, daß der eigentliche Inhaber der Präs.: Höhne'schen Auftern Salons Manfred Lewin fet. Angell. Manfred Lewin ist das richtig, weshalb haben Sie Ernst vorgeschoben?- Angell.: Ich wollte, da ich General Agent der Champagner Firma Union Rlub" bin, nicht gleich zeitig als Inhaber der Höhne'schen Auftern- Salons_figuriren. - Staatsanwalt: Ich bin in der Lage, unter Beweis zu stellen, daß Manfred Lewin im Jahre 1883 die Konzession bes bufs Uebernahme des genannten auftern Salons nachgesucht; da aber anläglich dessen polizeiliche Recherchen angestellt wurden, hat der Angeflagte diese Konzefftons- Nachsuchung sofort wieder zurüdgezogen. Gleich darauf ist Ernst um Erlangung der Ronzeffton mit Erfolg eingekommen. Ernst beziebt von Man fred Lewin eine monatliche Tantieme von 200 M. Da Ernst fred Lewin eine monatliche Tantieme von 200 M. Da Ernst eine nur vorgeschobene Person ist, so schwebt gegen Manfred Lewin noch ein Verfahren wegen Verstoß gegen die Gewerbe ordnung. Bertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Sello: Ich gebe ordnung. diese Behauptung des Herrn Staatsanwalts zu und würde fich Daher der von ihm angebotene Beweis erledigen. Der Staatsanwalt verzichtet somit auf weitere Beweisanträge. Einige Zeugen befunden noch, daß der Charakter des Manfred Lewin ein durchaus ehrbarer sei.

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Die Beweisaufnahme ist danach beendet und es beginnen die Plaidoyers.

Staatsanwalt Dr. Oppermann: Die Spielwuth der An­geklagten läßt sich blos einigermaßen durch den Umstand ent fchuldigen, daß bereits ihr verstorbener Vater ein sehr leiden­schaftlicher Spieler gewesen ist. Für die Strafbarkeit der An getlagten ist der Nachweis erforderlich, daß fie das Glücksspiel gewerbsmäßig betrieben haben. Es ist hierbei sehr gleich giltig ob fte durch das Glüdsspiel einen erheblichen Nugen gezogen, ebensowenig ob fie außer dem Glüdsspiel noch ein anderes Gewerbe betrieben haben. Wenn die Angeklagten durch das Glücksspiel fein Vermögen erworben haben, so gilt eben bei thnen das Sprichwort: Wie gewonnen, so gerronnen." Dieser Umstand schließt aber die Gewerksmäßigkeit feineswegs aus. Wenn ein Gewerbtreibender in Konkurs geräth, so bleibt er doch trotzdem Gewerbtreibender. Allein die Art, wie die An­geklagten das Glücksspiel betreiben, läßt an der Bewerbsmäßig felt Deſſelben teinen 3 weifel. Die Angellagten haben fortgefest

in den verschiedensten Städten Deutschlands Epiele entritt und Leute zur Theilnahme am Spiel bewogen. Die Affairen in

Breslau , Köln und Hannover liefern binlänglich den Beweis, daß die Angeflagten aus Eigennus Glücksspiele gespielt. Für die Gewerbsmäßigkeit spricht ferner, daß die Angeklagten stets gemeinschaftlich opetiten und ohne ersichtlichen Grund gemein fchaftlich die verschiedensten Rennpläge besuchten. Wenn der Besuch dieser Rennpläge seitens des Manfred Lewin als

Leuten, die leere Taschen hatten. Muß man Sicht au fege

nicht bie Ueberzeugung waren sehr leidenschaftliche,

gewinnen,

Die Angel gen. Persone aber feineswegs Gricht in No spieler. Wenn die Herren Difiziere der Meinung waren, au 300 bes bie Angeklagten Falschspieler find, dann ist es ein pindolo beweis wurd Räthsel, daß die Herren Dffigiere mit den Angeliagten nicht feftuft gespielt haben. Wir haben gehört, wie wenig die bi troffen babe nommenen Beugen von ihren bei dem Untersuchungsric Gebräuche d machten aussagen aufrecht zu erhalten vermochten. und Disteln rantirt uns, ob die Aussagen des tommiffarisch vernom welche vor Beugen nicht wesentlich anders gelautet bätten, wenn dieſelben ein vor den Richtertisch getreten wären. Der Bertheidige... Brau nun noch näher auf die Einzelnbeiten der Berbanditangeltlag und beantragt schließlich die Freisprechung der Angel fet. Auch

Rid

beifällig a einer Organ luffton schlo Arbeitsstube wegen ihres

Bertheidiger Rechtsanwalt Dr. Friedmann: I Das Reichs beutend fürzer sein als mein Herr Ritvertheidiger und daß das Urt nicht blos, weil er ben Sachverhalt fast vollständig fet und ver hat, sondern weil wir so glüdlich find, vor der erfien Verei fammer des löniglichen Berliner Landgerichts I ju vor einer Straffammer, die derartig zusammengefest Eine fie all' den Klatsch, ja ich scheue mich nicht zu sagen, in der a Quatsch, der uns hier von einer Anzabl Bugen Bubela und wurde, hinlänglich zu würdigen wissen wird. Der Verder in legte beleuchtet alsdann in sehr eingehender Weise bie Lichtenberg und Rother, deren moralische Qualifflation wenig berechtige, hier als Hauptzeugen aufzutreten Herren Rother und Lichtenberg verbreiteten fogar bas Der Restaurateur Reinert babe fich anläklich bes beim Spiel mit den Gebrüdern Lewin erschossen. aber, daß Reinert sich erschoffen, weil ihm eine wegen Bigamie gedroht hat. Rother, Lichtenberg Lewin verabreden, in der Privatwohnung des Ref Reinert ein Spielchen zu entriren. Rother, der schlie geben mußte, dak er auch noch mit anderen Berfone pielt, baite an diesem Tage zufällig Pech. Die La abschieden fich und rufen fich zu: Auf Wiedersehen im Auditorium.) Es ift gleichgiltig, ob gesagt worden treffen uns morgen Nachmittag um 3 oder um 4 ob gesagt worden ist: ich gebe oder ich nehme Revan was geschah am folgenden Tage? Die Herren Lichtenberg tamen, nicht aber Herr Eugen Lewin. legteren bolen, unter dem falschen Vorgeben, Brillantgeschäft für ihn habe. Eugen Lewin wird wird zum Spiel aufgefordert und Herr R einen Brillantschmud im Werthe

Don 11 ein. Allein, wie es allen Leuten geschieht, die m walt gewinnen wollen, immer verlieren, so vet wiederum. Nun, ich bin der Meinung, ein Mann Weiteres einen Brillantschmuck von 11 000 m. ein

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und

und deren der Zellerfa 8wed verwe würden die ein berang Bäntereien Frl. Jagert

eines Arbei

vorgeschri te Bleichberech geleistet au

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in fo furzer worden sei. würden die nothwendig abprallen. fällen trage rerinnen fei denselben

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laffen

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Frl. Wabni Boden der Stöcker'sche fte ja nicht In den F

Der ist nicht zu bedauern, wenn er diesen fünden. Jemanden verliert, der ihn beffer gebrauchen ta la Bech veranlagt aber den Rother, zur Polizei zu den Eugen Levin als gewerbsmäßigen Spieler au als gewerbsmäßigen Spieler, der beschnittene Karten die Bant gehalten und derlei Ungeheuerlichkeit beit fic Schließlich stellt sich heraus, daß Herr Rother für Behauptungen teinerlei Anbalt hat, daß nicht die sondern alle Mitspieler einmal die Bant gehalten habe Es ist das die bekannte Geschichte, das Jemand eine liche Vorträ in der vierten Etage sucht, der im Keller wohnt.( be Der Vertheidiger führt im Weiteren aus, daß die

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mit diesen

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nur mit Verwandten, Bekannten und mit den von bi und Herr purchaus nicht gewerbsmäßig, gespielt. Wenn das Angeklagten als gewerbsmäßig angesehen wird, dann ( Vertheidiger) fich nicht mehr trauen, noch eine Ra

un in teiligte fich

Darüber. tretenen An

Hand zu nehmen, denn dann könnte man jeden Spit Frauen nier des Gewinnes halber spielt, verurtheilen. Er fei j nur die Ma

Champagneragent einigermaßen erklärlich ist, so ist doch absolut Ueberzeugung, der Gerichtshof werde zu einem Wehrpflicht

nicht einzusehen, aus welchem Grunde Eugen Lewin ebenfalls Die Rennpläge besuchte. Daß fich auf den Rennplägen Lieb haber von Kunstgegenständen zusammenfinden, wird man wohl nicht annehmen tönne. Der Staatsanwalt geht nun eingebend auf die Einzelheiten der Beweisaufnahme ein und fährt alsdann fort: Es ist somit zweifellos, daß die Angeklagten gewerbsmäßig gehandelt. Bei Abmessung der Strafe wird Der große Umfang, in dem die Angeklagten das Spiel be: trieben haben zu berüdfichtigen sein. Ich balte die Angeklagten, Die faft fiets gemeinschaftlich gehandelt, für gleich ftrafwürdig und beantrage gegen beide je 1 Jahr Gefängniß, unter Ab rechnung je 3 Monaten Gefängniß auf die erlittene Uuter fuchungshaft, außerdem eine Gelbftrafe von je 3000 R., event. noch je 300 Tage Gefängniß, sowie die Aberkennung der bür gerlichen Ehrenrechte auf 1 Jahr.

gelangen.

Nach einer kurzen Replit und Duplit zieht fi Nach etwa richtshof zurück zur Berathung zurüd. biger Berathung erkennt der Berichtshof auf je 6 fängniß, unter Abrechnung von je 4 Monaten auf d Untersuchungshaft und auf je 3000 M. Geldstrafe, 300 Tage Gefängniß. Der Gerichtshof, so bemettie dent, Landgerichtsrath Brausewetter, bat in ber weise der Angeklagten ein gewerbsmäßiges Glüdefpid Bei der Strafabmessung hat der Gerichtshof die bi bescholtenheit der Angeklagten, andererseits aber

gemacht, in so umfangreicher Weise betrieben

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baben

Kraft des T er, daß di Die Antwo Das sei die für alle Bei ungebildet

Die 4. meinen arbetter( G

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zuerst die

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gezogen, daß fie das Spiel, aus dem fie einträge behan diesem Grunde hat der Gerichtshof, wie gefcheben für die drit fannt und auch den Angeklagten die Kosten di Be für die Ret Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. Sello: The man in der auferlegt. Die Vertheidiger erklären, fte beabfichtige

vorliegenden Angelegenheit zu einem Urtheil tommt, wird man

Rechtsmittel der Revifton einzulegen und bitten

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um den ju au erleichter fichern.

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Sigenten bertiuña que ber soft guentia, hag Re pit auf 17 937­

einer Raution nicht in der Lage seien.- Der

Gericht

Pf.

schließt, unter diesen Umständen den Antrag auf Saft um je 2$ 3 Jch abzulehnen und stellt es den Angeklagten anheim, fi

mäßige Spieler feien, ob fte lediglich aus Eigennus gespielt, oder ob fte, wie lebenslustige junge Leute, die die Taschen voll Geld haben, fich mit einer großen Leidenschaft dem Spiel mit bunten Karten hingegeben haben. bin der Meinung, die Beweisaufnahme hat für bat für Die Behauptung, Daß Die Angellagten gewerbs mäßige Spieler seien, nicht Das Mindefte erbracht. Ich bin der Meinung, wenn die Angeklagten zu den gewerbsmäßigen Spielern gehören, bann muß man auch alle Diejenigen Leute als gewerbsmäßige Spieler bezeichnen, die zur Beit am grünen Tisch zu Homburg , Wiesbaden zc. oftmals ihr

Vertheidigern wegen eventueller Hinterlegung

einer

und eines alsdann nochmals zu stellenden Haften

antrages in Verbindung zu sezen.

In der Ueberbü dung eines mit Apfelfinen

benen Möbelwagens, so daß das eine Bugpferb start angetrieben werden mußte, erblickte die 95.

gesammtes Vermögen verspielt haben. Man wird diese Leute das Fahrpolizei Reglement, sondern auch eine Thie

als leidenschaftliche Spieler bezeichnen lönnen, aber doch niemals als gewerbsmäßige Spieler. Aber welche Beweise für die Gewerbsmäßigkeit des Spielens der Angeklagten hat denn Die Verhandlung erbracht? Man hat versucht, den Beweis zu führen, daß die Angeklagten in der Spielerwelt Spignamen haben. Die Beweisaufnahme hat dafür lediglich ergeben, daß

Das Gericht verurtheilte den angeklagten Rutscher Strafe von 15 M. eo. 3 Tagen Haft.

be

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Der Kaffe, geschriebener Einnahmen Staffe ein G Ausgleich allgemeiner Bu de über die 4 Sterbefaffe zu: Wenn beiden Blag ftein ohn

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formulare bei die The legitim Ger ebenso eigen

Die Zivilsenate des Reichsgerichts find be schienen Prozeßverhandlungen überbürdet, daß die Termin den eventue den November und Dezember d.' J. bereits nabesu Es muß auf die betreffenden Parteien einen eigen Eindruck machen, wenn ihnen von ihren Leipziger mitgetheilt wurden. Ich habe vor Denunzianten an und für die Nachricht zugeht, daß Termin in ihrer Sache bie unter fich Die Anonymität verbergen. Dieser Menschenkategorie wird man doch wohl nicht ohne Weiteres Glauben schenken fönnen. Wir haben ferner gehört, daß die Angeklagten der Polizei aktenmäßig schon seit 1873 als Spieler bekannt, daß zahlreiche Denunziationen gegen die Angeklagten bei der Polizei eingegangen find; die Polizei bat anläßlich deffen umfassende Observationen angestellt, fie hat

it.

doch Abhilfe im Interesse prompter Rechtspflege boten.

29.

Reichsgerichts- Entscheidungen. Leipzig , ( Ein beleidigter Bastor.) In einem Dite in be

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bring

Weißenfels war ein Selbstmörder beerdigt worden, hatte dabei nicht die gebräuchliche Bahre benust fo die Seile durch geborgte Stride ersegt. Am nächen jedoch niemals einen Anhalt für diese Denunziation fefiftellen tage hatte der Paftor Bethge in der Kirche ausüb

fönnen. Es ist aber auch in der gegenwärtigen Verhandlung nicht der mindeste Beweis dafür erbracht worden, daß die An geflagten die Deffentlichkeit gescheut, daß fie hinter verschlossenen

Eine Spielhölle vor Gericht. Präsident Landgerichtsrath Brausewetter eröffnet gegen 9 Uhr Vormittags wiederum die Sigung und fährt mit der Beilesung der tommiffarischen Beugenausfagen fort. Danach haben eine Anzahl Dfiziere in Hannover belundet: Sie haben bie Angeklagten bei Gelegenheit eines Wettrennens durch den Bantier Seemann in Hannover lennen gelernt. Die Ange tlagten baben fie zum Tempeln c. aufgefordert. Sie haben Dieser Aufforderung Folge geleiftet und einige Abende in einem von den Angeklagten im Hotel Union in Hannover gemietbeten Bimmer gespielt. Die Difistere, von denen ein Herr v. V. am ersten Abend 1000 M., am aweiten Abend 2000 Mt., ein Herr v. T. am ersten Abend 500 Mart, am zweiten Abend 1800 Mart verlor, behaupten: Die Karten, mit denen gespielt wurde, seien durchfichtig gewesen. Manfred der Bankhalter gewesen, habe Lewin, von rechts nach lints und von links nach rechts geschehen war, haben sie( die Offiziere) unaufhörlich verloren. Die Ange­flagten bestreiten, die Difistere zum Spiel bewogen zu haben, ihre Karten seien die gewöhnlichen Stralsunder Spielkarten und das gerügte Legen der Karten seitens des Bankhalters set in Offizierstreifen üblich. Der Staatsanwalt legt nunmehr dem Gerichtshofe einige Spiele Ratten vor, die bei beiden An gellagten beschlagnabmt worden und durchfichtig seien. Die Angeklagten wiederholen, daß diese Karten Stralsunder Spiel. tar en seien. Es gebe unter diesen allerdings durchfichtige; fie baben die Karten beim Kauf nach dieser Seite nicht geprüft. Benn bie bet thnen gefundenen Karten auch Durchfichtig feien, so sei das nicht Schuld. Es wurden hierauf eine Reihe von Beugen

bie Karten

vielfach gewannen, spricht doch nicht für die Gewerbsmäßigkeit.

Selbstmord und Selbstmörder gesprochen.

Diefe

hatten in dem betr. Drte die Gemüther mancher Leute regung verfekt nnd insbesondere den Gärtnereibe Thüren gespielt haben. Der Umstand, daß die Angeklagten veranlaßt einen längeren Artikel an die in Weißenfel nende Mitteldeutsche Beitung" au schiden. tenen Artikel vorerst dem Rechtsanwalt Braun,

nicht bloß gemischt, sondern auch gelegt. Nachdem dies Legen Selbstverständlich spielt jeder Spieler in der Abficht, um zu derselben, Ferdinand Holderer, übergab den ziemlich fa

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gewinnen. Waren nicht der perkorbene Restaurateur Reinert und eine Anzahl der hier aufgetretenen Beugen ebensolche Spieler wie die Angeklagten? Will man deshalb bet diesen die Bewerbmäßigkeit ausschließen, weil fie verloren haben? Die Bant haben nicht immer blos die Angeklagten, sondern oftmals auch ihre Mit spieler gehalten. Der Herr Staatsanwalt sagt: es ist für den

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dem Ersuchen folge geleistet und auf das Manuftript bi etwaige bedentliche Stellen außmerze. Nachdem be so soll es gedruckt werden" geschrieben hatte, tam be in dem genannten Blatte am 5. Auguft v. J. Jum Begriff der Gewerbsmäßigkeit sehr gleichgiltig, ob der be ordnungen, welche nach Ansicht des Artikelschreibers Es wurde darin behauptet, der Paftor Bethge treffende Spieler die Bant gehalten oder nur pointitt hat. Der chriftliche Behandlung des Todten in fich schloffen, getrof

höchste Gerichtshof hat jedoch bereits entschieden, daß zur Ges werbsmäßigkeit eines Spieles die Banthaltung erforderlich ist. Ich bin also der Meinung: wenn die Angeklagten gewerbs

babe

aufällig mäßige Epieler find, dann find dies auch alle ihre Mitspieler müßten es überwuchern. Bum Schluffe wurde ber

gewesen. Ein gewerbsmäßiger Spieler hat doch das Verlangen, joviel als möglich materiellen Nugen aus dem Spiel zu ziehen. Was

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chriftliche Liebe jeige. Kein Denkmal, so habe ber am andern Sonntag eine ,, fulminate" Rede gebalten, wel sagt, solle ein solches Grab zieren, nur Dornen und ein sehr frommer und für die Miffion überaus eifrig bezeichnet, doch geschah dies nur, um jene nad

vernommen, die übereinstimmend bekunden: Eugen Lewin sei thaten aber die Angeklagten. Sie spielten in Hannover mit Berfaffers verwerfliche Handlungsweise in ein nod

Daraus wer fich denselb fomeit er at tion fich ni Das erst rec ( und selbst Statuts, w berathenbe und die S legenheiten

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wurde durch anfprache h Pflicht halt nehmen, ba egoistische

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