§ 2 will bas Disziplinargefes für die nichtrichterlichen Beamten auf die Volksschullehrer und Lehrerinnen der durch das Gefes betroffenen Bezirle ausdehnen.§ 3a trifft Bestim mungen über die Umzugstoften.

lichen Bureaus recht unangenehm bemerfbar, in welchem ibre Reklamationen toftenfrei zu Brotokoll entlären lönnen Feilich fehlt es bei uns ja nicht an Ronzipienten, die diese Arbeit für billiges Geld besorgen, aber fte ist auch de nach. Die geringen Koften, welche dem Magiftrat durch die Einrichtung eines solchen Bureaus für die lurze Zeit der gele lichen Retlamationsfrist erwachsen tönnten, würden bei Wettem durch die Vortheile aufgewogen werden, die den Einschägung behörden daraus erwachsen, daß fte an Stelle verworrener Rello mationen fünftig formgerechte Vorstellungen zu prüfen und au erledigen haben.

Abg. Spahn spricht fich gegen die Paragraphen aus. Abg. Dirichlet: Es ist ganz in der Didnung, daß die Kosten aus den in Folge dieses Gesezes eintretenden Maffen. Nur versegungen auf die Staatskaffe übernommen werden. ein Bunft bleibt unklar. Man wird die Lehrer für Bosen und Westpreußen   nur aus Gegenden nehmen lönnen, wo die pol nische Sprache gesprochen wird, ohne daß die polnische Pro paganda dort Boden gefunden hätte. Es fönnen da nur zwet Landestheile in Betracht kommen, der Regierungsbezirk Oppeln  Ich bitte die Staats. und das oftpreußische Masuren. regierung um Auskunft darüber, ob fich dieselbe ermäch tigt hält, auch diesen Gemeinden im Oppelner Bezik und in Masuren   die ihnen durch die Versetzung der Leb rer erwachsenden Roften zu erfeßen. Eine solche Austunit ist wichtig. Man tann doch diese Gemeinden, die der polni schen Propaganda fern stehen, nicht mit ihrem Geldbeutel ver antwortlich machen für die politischen Germaniftrungsbeftre bungen der Regierung. Das würde eine große Härte sein. Die Debatte wird geschlossen.( Abg. Dirichlet  : Die Regierung schweigt. Heiterfeit.)

§§ 2 und 3a werden unverändert angenommen.

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Als ein empfindlicher Uebelkand stellt sich immer me und mehr das Fehlen einer feften, jeder Zeit paffibaren Brüde über den Landwehrlanal in der Gegend des Stadtbahnotabul tes refp. der Thiergartenschleuse heraus. Auf der weiten Strede zwischen der Egai lottenburger und der Lichtensteinbrüde gegen über dem Zoologischen Garten bildet den einzigen Uebergang über den Kanal ein schmaler Stea über das Schleusent hot Abgesehen nun davon, daß dieser Steg 1: Kinder und äng liche oder nerven schwache Leute faum und jedenfalls nicht ohne Befabr zu paffiren ist, so giftirt derfelbe bei der gegenwärtig so starten Schifffahrt und der beraus resultirenden häufige Benußung resp. D ffnung der Schleuse überhaupt so gut m gar nicht. Dieser Steg mochte ausreichen, so lange fich nu Spaziergänger hierher verirrten. Seitdem aber die Stadtbah exiftirt, haben sich die Verhältnisse doch erheblich geände Fest bildet der Steg die einzige direkte Fußgänger verbindung zwischen den Stationen Tbiergarten und Boologischer Batte und die Bewohner Charlottenburgs find, soweit fte swischen Ranal und Thiergarten wohnen, ebenfalls auf ihn angewiefe wenn fie am Boologischen Garten ausfteigen und raid na Hause wollen. Es wäre doch ein leichtes, längs des Stabl babnüberganges eine Laufbrüde anzubringen. Heutzutage, mehr als jemals Beit Geld ist, sollte man dem Publikum bod nach Möglichteit unnügen Beitverluft, wie er an der Schleu in Folge des geschilderten Uebergangs täglich Hunderten vo Leuten verursacht wird, ersparen.

2a beftimmt, daß das Gesez auf die Stadikreise und im Regierungsbezirk Marienwerder   auf die Städte mit mehr als 10 000 Einwohnern feine Anwendung finden soll.

Die Abgg. Büchtemann und zwalina wollen auch in der Provinz Posen   die Städte mit mehr als 10 000 Einwohnern ausgenommen wiffen.

Die Abgg. v. Rauchhaupt und Wehr( Konit) wollen das Gesetz auch auf den Regierungsbezirt Danzig   ausdehnen. Der lettere will die in diesem Bezitt belegenen Städte von mehr als 10 000 Einwohnern gleichfalls ausnehmen, während Abg. v. Rauchhaupt außer den Stadtkreisen des Regierungsbeziris Danzig auch die Landkreise Deutsch   Krone, Marienburg, Rosen berg und Elbing   aus dem Geltungsbereich des Gesetzes aus. nehmen will.

Abg. Döring hebt hervor, daß die Gemeinden Weft preußens es schwer empfinden würden, wenn ihnen das An ftellungsrecht entaogen werde.

Minister v. Goßler erklärt, daß die Regierung auf die Einbeziehung des Regierungsbezirts Danzig in den Geltungs bereich des Gesetzes großes Gewicht legt. Sollte das Haus für die Regierungsvorlage zu ftimmen geneigt sein, so bitte er prinzipaliter für den Antrage Wehr( Konit) und, falls Dieser abgelehnt würde, für den Antrag von Raud haupt zu ftimmen.

Abg. Ezwalina meint, daß fein Grund vorliege, die Städte in Bosen anders zu stellen als in Westpreußen  .

Abg. Meyer( Breslau  ): Auch meine Bartei ftimmt voll lommen dem Grundgedanken zu, daß der Staat seiner Pflicht genügen soll, die Kinder auch in den polnisch redenden Landes thellen zur Kenntniß der deutschen Sprache heranzuziehen, und daß er dieser Pflicht in höherem Maße genügen soll, als bis­her. Indem wir die Kinder polnischer Nationalität anhalten wollen, deutsch   zu verstehen und deutsch   zu sprechen, denken wir gar nicht daran, gewaltsam zu germaniftren, weil wir es einfach für unmöglich halten, daß man durch mechanische Maß regeln an ideale Büter rühren kann. Wir wollen aus den Polen  Teine Deutsche machen, wir stimmen jener Zendenz zu in der wohlwollenden und fürsorglichen Abficht, ihnen für den Kampf ums Dasein eine Waffe in die Hand zu geben. Wir haben in Preußen den Schulzwang, wir betrachten ihn als Grund. lage unferes Staatslebens und wollen nicht Daran rütteln. Die Kinder sollen danach angehalten werden, etwas zu lernen, felbft wenn die Eltern pflictwidrig genug find, fie in Renntnißloftgleit zurückzuhalten. Deshalb billigen wir auch ben Bwang zur Erleinung der deutschen   Eprache. Nun giebt es polnische Preußen, welche ihre Landeleute verhindern wollen, deutsch   zu lernen; wir erleben ja, daß namentlich junge Leute polnischer Nationalität vor Gericht Untenntniß der deut schen Sprache fingiren und einen Dolmetscher verlangen. Solches fann nur in Folge äußerer Einwirkung gefchehen, burch welche den Polen   durch ihre eigenen Landsleute ein schweres Unrecht angethan wird, und dem wollen wir ent gegentreten. Wir würden es auch für fein Unglüd halten, dafür ein Ausnobmegeses zu machen; leider aber stehen wir vor der fatalen Fügung, ein Ausnahmegese machen zu follen, wo bas Regelgeses noch nicht gemacht ist und wir Gefahr laufen, aus der Ausnahme ein Präjudiz für die Regel zu schaffen. Um dem zuvorzukommen, habe ich mein Amendement eingebracht, welches den Geltungsbereich des Gesezes auf die jenigen Schulen einschräntt, wo der Lehrer, um sich seinen Schülern verständlich zu machen, auch polnisch sprechen muß. Eine Schwierigkeit, diese Schulen zu erkennen, liegt nach meinem Dafürhalten nicht vor. Ich wollte mit diesem Amendement einigen Städten aufhelfen, denen fonft nicht ge. holfen werden tann, namentlich der Stadt Fraustadt  . In zwischen hat uns die Regierung die Buftimmung zu der Bor lage durch die gewählte Form sehr erschwert. Sie hat das Ge feg für einen übermäßig ausgedehnten Geltungsbereich gefordert und es darauf ankommen laffen, ob ihr davon etwas abge brungen würde. Die Aufnahme des Regierungsbezirks Oppeln  war ganz unmotivirt, und selbst eine so deutsche   Stadt wie Danzig   sollte unter dem Gesetz stehen! Dann aber fordert die Stellungnahme der Regierung zur Verfaffungsfrage eine herbe Kritit heraus. Nachdem die Regierung fich in der Kommiffion gegen die aufgetretenen Verfaffungsbedenten nur schwach_ge­wehrt, erklärt heute der Minister, fich der Leitung der Mas joritätsparteien überlassen zu wollen. Diese Haltung ist in feiner Weise zu billigen. Die Regierung hat fich über jede Borlage und deren Vereinbarkeit mit der Verfaffung zunächst eine eigene Meinung zu bilden und diese gegen alle Parteien entschieden zu ver fechten, nicht aber sich von einer Kommission oder von Majoritätsparteien Verfassungsfragen aus der Hand nehmen zu laffen.( Sehr richtig! lints und im Zentrum.) Etwas anderes wäre es noch, wenn es fich um eine bloße Uebergangsbestimmung handelte, wenigftens würden wir uns in diesem Falle leichter zu einer Nenderung entschließen können. Nun find aber alle Vorfragen, ob das Gesetz gegen Artikel 24 Der Verfaffung verftößt, ob es neben demselben bestehen fann, ob und wie derselbe eventuell abzuändern ist, noch ungelöst. Auf die direkte Apostrophe des Abg. Windihorft erkläre ich namens unserer Partei, daß wir Alle der Ansicht sind, daß die Grundsäße der Art. 24 und 25 und f. f. aufrecht erhalten und in dem Sinne, wie fte erlaffen find, weiter gebildet wer ben müssen; auch für das Schulauffichtsgesetz werden wir ein­treten. Ebenso werden wir für den Verfassungsarundfet: a wa wajunge eintreten und dem gegen die moderne Wissenschaft gerichteten Angriff des Abg. Windt. horst entschiedenen Widerstand leisten. Herr Windiho: st wird fich in uns nicht irren. Wir stehen feft zu allen Grund­fäßen der Verfaffung und wünschen namentlich auch, baß das Anstellungsrecht der Gemeinden den Lehrern gegen über gewahrt werde. Daß das Gesez neben Art. 24 best hen tönnte, baran tann nur eine rein buchstäbliche und formalistische Auslegung der Verfassung glauben, und zu meiner Freude find ja auch Nationalliberale und Freilonservative dieser Meinung nicht. Die Art. 24 und 112 haben den Sinn, daß gegenwärtig gefeßlich bestehende Bustände, welche dem Grund faß des Art. 24 nicht entsprechen, einstweilen aufrechterhalten werden müffen, daß aber, wenn ein Gesetz erlassen wird, dieses Den Art. 24 aus einem theoretischen Grundfas in altuelles Recht zu überseßen hat. Ob aber das vorliegende Gefeß mit der Tendenz des Art. 24 in Einklang zu bringen, ist eine noch ungelöfte Frage; deshalb kommen wir auch zu einem non liquet und stimmen gegen§ 1 und gegen das ganze Gesez. Eine bloße Anhörung als den Sinn des Verfassungswortes Be theiligung der Gemeinden" hinzustellen, hat doch schwere Be denken. Es wäre lein Schade für die Behandlung der Sache, wenn das Gesetz einstweilen liegen bliebe und die Regierung fich ein Jahr lang überlegte, ob nicht die Reform dann auf ausgebreiteterer Grundlage in Angriff zu nehmen sei.

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Daß die Wirkung der Elektrizität auch heilsamem Einfluß auf den menschlichen Rörper fein fant ziemlich allgemein bekannt; aber in welchem weiten Umfang Diese Heilkraft und mit welchen Erfolgen fie angewendet wer den lann, das beweist ein Fall, der vor Kurzem in der Ge sellschaft der hiesigen( Charitee Merate eingebend befprod

Abg. Wehr( Deutsch Krone  ) spricht fich für den Antrag v. Rauchhaupt aus. Geradezu schädlich würde es sein, die Land­freise Rosenberg, Deutsch- Krone, Marienburg und Elbing   in Das Gesez einzubeziehen. Das Gesez sei ein Ausnahmegesez, deffen Bestimmungen nicht weiter ausgedehnt werden sollten, als nothwendig fel.

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wurde. leidende Krante war von diesem Leiden durch unwendung elektrischen Stromes und war in 180 Sigungen vollfomme geheilt worden. Da bei einem Bungengeschwür die Behand lung mit Medikamenten örtlich nicht gut möglich ist, so lam Der behandelnde Arzt auf die Joee, ftatt anderer Arzneimitt

Eine seit neun Jahren an einem Bungengeichwil

fannt ist, daß der pofitive Bol wie eine Säure, b. b. Lonfal birend wirkt, während der negative Pol wie ein Allali wit also eine auflösende oder wie der technische Ausdruck lautet fluidoftrende Wirkung hat. Um nun diese Wirkungen u

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zeugen, werden an den Leitungsdrähten einer elektrischen Bat terie Metallplatten befestigt und diejenigen, deren Wirfung den erkrankten Körpertheil man wünscht, mit diesem in Berli rung gebracht, während der Kranke zugleich die andere Metall Abg. Ridert schlägt vor, auch den Landkreis Danzig platte in die Hand nimmt oder fie, der Anordnung des Art

Abg. Wehr( Ronig) bittet im Gegensatz zu dem Vor redner, diese Bezirle nicht auszunehmen.

auszunehmen.

Abg. v. Putitamer( Blauth) weist die Behauptung aurüd, als ob die Ausschließung des Rosenberger Kreises aus persönlichen Gründen erfolgt set.

Abg. Wehr( Deutsch Krone  ) hält es für bedenklich, den Landkreis Danzig   auszunehmen, da derselbe vorwiegend polnische Bevölkerung habe.

Abg. Windthorft bedauert, daß die Kommission statt in dem Gesez selbst den Geltungsbereich deffelben zu bestimmen, denselben lediglich in der Ueberschrift, zum Ausdrud gebracht § 2a Ausnahmen zu bestimmen, während man noch gar nicht

durch der elektrische Strom hergestellt wird, deffen funftgeredit Unterbrechung und Wiederherstellung zum Swede der Heilung

natürlich dem behandelnden Arzte überlassen werden muß.

fische Heilkraft des elektrischen Stromes zur Beseitigung auch mit großer Mühe angewendet worden ist.

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wiffe, ob nicht der ganze Bezirt überhaupt von dem Gefeße dreizehnten Jahrhunderts den Verkehr zwischen Berlin   und Röll

ausgeschloffen bleibe. Jedenfalls müffe man auch aus dem Regierungsbezirk Danzig   die Stadtkreise, die Städte mit mehr als 10 000 Einwohnern und auch viele Landkreise, namentlich Den Landkreis Danzig  , ausnehmen.

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auch die Ueberschrift mit zur Diskussion zu stellen. Der Präs ftraßenbrüde find Ausgangs des flebenzehnten Jahrhunde

dürfte indeffen der geschilderte Fall der erste sein, wo die fpe äußeren Berlegung mit solchem vollkommenen Erfolge, wenn Ueber das Alter der Berliner   Straßenbrüden ent nehmen wir einer Arbeit des Regierungs- Baumeisters Binle u alte tuae von geraattichet Bedeutung ist der Mühlendamm, welcher um die Mitte de vermittelte. Kölln besaß damals schon die Teltowerbrüde( Ber traubtenbrücke) und die Röpnider brücke( Roßstraßenbrüde) Nad der im Jahre 1307 erfolgten Bereinigung der beiden Stadi folgen dann die Stralauerbrüde, die Königs, die Spandaue wurde die jeßige Kurfürstenbrüde gebaut. Dem Alter nad und die Hundebrüde( Schloßbrüde). Die Jnsel- und die Brin heute erhalten find, stammen aus dem achtzehnten Jahrhundert erbaut worden. Die drei Kolonnadenbrüden, die uns noch bis Die Spittelbrüde wurde 1770 durch Gontard mit Kolonnaden v sehen, die Königsbrüde 1777 durch Paumann nach Gontar schen Entwürfen, die Mobrenbrüde 1789 durch Langbans. Da Umbau der Kurfürftenbrüde in Pirnaischem Sandstein fand i den Jahren 1692-1696 nach einem Entwurfe Nebrings fall Die Königsbrüde wurde in den Jahren 1777-83 burd Gon tard in Sandstein erbaut; fte mußte belanntlich vor ca. bre zehn Jahren einem Neubau weichen. Die Schloßbrücke ift burd Schinkel in den Jahren 1822-24 erbaut worden. Die Neue Friedrichsbrüde( Gr. Pomeranzenbrüde) wurde im Jahre an Stelle einer älteren Jochbrüde als massive in Badfteinen gewölbte Brüde mit Schiffsdurchlaß erbaut. 1822-23 brad man die Gewölbe heraus und an deren Stelle trat unter

Es entspinnt sich über diese Frage eine längere Geschäfts ordnungsdebatte, in welcher der Abg. v. Rauchhaupt beantragt,

fident geht jedoch darauf nicht ein.

Es sprechen noch Minnigerode für den Antrag Rauchhaupt und Spahn für den Kommissionsantrag. Darauf wird die Disluffton geschlossen.

Abg. Ridert zieht seinen Antrag, betreffend den Land. freis Danzig  , vorbehaltlich der Wiedereinbringung bet der 3. Lesung zurüd.

In der Abstimmung wird dem Antrage des Abg. v. Rauch haupt gemäß beschloffen, das Gesetz auf ganz Westpreußen   aus. zudebnen und außer den Staditreisen und den Städten über 10 000 Einwohnern auch die in dem Antrag Rauchhaupt ges nannten Landkreise auszuschließen.

Abg. Windthor ft proteftirt gegen die Infinuation des Ministers, daß er die Polen   aur Agitation aufgefordert; er babe lediglich die nothwendigen Folgen der geplanten gefeß. geberischen Maßregeln dargelegt. Daß Herrn v. Beblis mein Schweigen friedfamer vorkommt, als meine Reden, claube ich wohl; ich habe bei ihm genau dieselbe Empfindung.( Heiterkeit.) Wenn Herr v. Beblig übrigens annimmt, daß wir fortan ganz nach den Wünschen der Herren Freilonservativen stimmen wer den, so irrt er febr; wir werden ihm das hier und im Reichs tage beweisen.( Erneute Heiterkeit.)

Damit schließt die Debatte.

§ 1 wird darauf in folgender Faffung angenommen:

Darauf wird die weitere Debatte um 4 Uhr bis Mitt woch 11 Uhr vertagt; außerdem soll der Antrag Knebel, betr. Die Kreissparkassen, zur Verhandlung fommen.

Die Anstellung der Lehrer und Lehrerinnen an den Offentlichen Boltsschulen erfolgt, insoweit die Anstellung seither nicht durch den Staat stattfindet, mit der Maßgabe durch den Staat, daß

Lokales.

Die taiserliche Oberpostdirektion erläßt abermals eine Aufforderung an das nach Berlin   forrespondirende Publikum, also auch an die Absender von Stadtpostbriefen, die Adresse genau anzugeben und namentlich nicht zu unterlassen, die Himmelsiichtung( D., NW.  , SD.  , W. u. f. w.) anzugeben, Damit sonst unvermeidliche Verzögerungen, wenn nicht voll ständige Unmöglichkeit der Bestellung vermieden werden. Bu der Herbeiführung dieses in der That wünschenswerthen 3vedes würde es wesentlich beitragen, wenn jede Privatperson thäte, was in den Geschäftstreisen ja wohl vollständig durchgeführt wird, nämlich feinen Brief und feine Karte abzusenden, bie nicht oben neben dem Datum, auch die volle Adresse des Ab. senders tragen und von dem Beantworter nur topirt zu werden brauchen. Wir haben uns an gewisse postalische Vorschriften in außerordentlich erfreulicher Weise gewöhnt. Es kommt z. B. jezt überaus selten vor, daß jemand die Freimarlen an anderer Stelle als rechts oben in der Ede aufklebt und das ist nicht eine Vorschrift, sondern nur eine auf Wunsch der Post einge. bürgerte Sitte  . Ebenso leicht ist es, fich selbst dazu zu erziehen,

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zeitig wurde auch der alte hölzerne Jochbau der Weidendammer Brüde durch eine gußeiserne Bogenbrüde erfest. Von den neueren Brüden ist die Alsenbrüde 1864, die Molttebrüde 1866 erbaut. Die Königsbrüde ift 1872 bis 1873 nach Strad'iden Imit der Schillingsbrüde ihren erften bedeutenden Bridenbau Entwürfen umgebaut, und 1870-1873 führte die Stadt Berlin  aus. Der Bau der gleid falls nach Strad'ichen Entwürfen errichteten Bellealliance Brüde fällt in die Jahre 1874 bis 1876 Die besten Romanstoffe liefert doch noch immer bal Leben selbst, wie nachfolgende Kleine Geschichte zeigen mag Vor nunmehr 20 Jahren eilte mit dem Rufe: Nie wieber seiner in der A... ftraße wohnenden Eltern. Diefen modite die Aeußerung nicht sehr zu Herzen gehen, denn schon oft waren Berwürfnisse zwischen ihnen und dem Sohne entstanden Die nachber wieder ausgeglichen wurden, zumal die Urfaden manchen Familien leider nur zu oft vorzukommen pflegen. D überdies noch ein älterer Sohn im Hause war, so verursante den Eltern das längere Ausbleiben des jüngeren leine befon dere Unruhe. Erft als jener ebenfalls das väterliche Hau verließ, um nach Rußland   zu geben, und Jahre vergingen, in fte wohl öfters an den verschollenen Sohn. In legter Beit fteigerte fich nun ihre Sehnsucht so sehr, daß ihr ein Freund rieth, in einem verbreiteten Wochenblatte Nachfrage nach dem gänzlich Verschollenen zu halten. Obwohl ohne Hoffnung auf einen Erfolg erließen die alten Leute, welche durch Krantbelt und Arbeitslosigkeit nach und nach in bittere Armuth gerathen baben nach amilicher Aufzeichnung ibre Stimme abgegeben. Nach ichten zu erhalten. Seitens des amerikanischen   Ronful maren, einen Aufruf und hatten auch wirklich die Freude wurde ihnen nämlich nicht lange darauf mitgetheilt, bag bes Sohn f. 8. Seemann   geworden und es bis zum Kapitän ge bracht habe. Von seinen Ersparnissen habe er fich in Norb amerila eine Farm gekauft, sei aber dann, nachdem er fich nod zuvor verlobt, vor vier Jahren mit Hinterlaffung eines Ber ögens von 18 000 Dollars verstorben. Gleichzeitig wurde be Eltern eine Anweisung zur Erhebung dieser Summe übermit telt, welche dieselben mit einem von Trauer und Freude ge uns erst im Mat, aber die Sauregurlenzeit wirft bereits ihre

1) in Städten vor der Anstellung der Magiftrat und die Schuldeputation, sofern aber die Schulunterhaltungs pflicht nicht der Stadtgemeinde, fordern einer oder mehreren Schulgemeinden( Schulsozietäten) obliegt, ftatt bes Magift ats der Vorstand der betheiligten Schul gemeinde( Schulvorstand),

2) auf dem Lande bei Gemeindeschulen der Gemeinde ( Gute-) Vorstand, bet Sozietätsschulen der Schulvor ftand

darüber zu hören ist, ob Einwendungen gegen die Person des für die betreffende Stelle Bestimmten zu erheben ist.

Auf Beschwerden der Anzuhörenden entscheidet der Unter richtsminister. Alle hinsichtlich des Ernennungs, Berufungs  , Wahl und Vorschlagsrechtes bet Beseßung von Lehrer und Lehrerinnenstellen an Boltsschulen den bestehenden Vorschriften entgegenstehenden Bestimmungen treten außer Kraft. Der Ar. titel 112 der Verfassungsurkunde wird, insoweit er den vor ftehenden Bestimmungen entgegensteht, für den Geltungsbereich Dieses Gesetzes aufgehoben."

( Die ersten beiden Abfäße entsprechen dem Antrage von Rauchbaupt.)

feine eigene Adresse an die Ep te jeder brieflichen Mittheilung welchen die Familie oft in barte Bedrängnis gerieth, da date

au segen. Oft genug unterbleibt die von der Postdirektion ges wünschte und im Interesse des forrespondirenden Publikums nothwendige genaue Adrefftrung, weil es an diesem Anhalts puntte fehlt.

Für denselben flimmen die Konservativen, Freikonserva tiven und die Nationalliberalen. Mit der Minorität fiimmen Die Abgeordneten v. Meyer Arnswalde, Sack, v. d. Ned und Gerlach.

Bei der gestern im 4. Rommunal- Wahlbezirk der II. Abtheilung vollzogenen Wabl eines Stadtver ordneten find von 1254 Wahlberechtigten 390 Wähler erschienen und

Die absolute Majorität beträgt fonach 196 Stimmen. Stimmen haben erhalten: 1. Der Baumeister Wohlgemuth( I.). Steg ligerstraße 28, 272; 2. ber Bantier Paul Röfever( B.P.), Deffauerstraße 33, 114 Stimmen. Die übrigen Stimmen haben fich zersplittert. Hiernach ist der Baumeister Wohlgemuth zum Mitgliede der Stadtverordneten Versammlung gewählt.

Die Zeit der Steuerreklamattonen ist wiederum ge Tommen und die allzeit gefüllten Brieffäften im Ratbbause be weisen, daß die Be liner Steuerzahler von diesem Rechte in zahlreichen Fällen Gebrauch machen. Bei dieser Gelegenheit macht fich namentlich für ärmere Leute der Mangel eines amt

mischten Dantaefühle in Empfang nahmen.

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