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Parlamentsberichte.
Abgeordnetenhaus.
73. Sigung vom 13. mai, 11 Uhr. Am Ministertisch mehrere Kommiffarien.
Der Abg. Seer hat einen Gefeßentwurf, betreffend die Abänderung der Verordnung vom 17. März 1839, betreffend den Verkehr auf den Kunststraßen, und der Verordnung vom 12. April 1840, betr. Die Modifitation des§ 1 der ersteren, eingebracht.
Bur zweiten Berathung steht der Gesegentwurf, betreffend den Beitrag des Staates zu den durch den Anschluß der Stadt Itona an das deutsche Bollgebiet veranlaßten Roften.( Bu ben Kosten der Umgestaltung der Hafenanlagen und einer neuen Straße zwischen den letteren und der Breitestraße soll eine Beihilfe von der aufzuwendenden Beträge, jedoch im Banzen nicht mehr als 6 500 000. gewährt werden.) Die Budgettommiffion beantragt, dem Gefeßentwurf unverändert bie Buftimmung zu ertheilen.
Referent Abg. Ateichte erinnert daran, daß bereits 1872 mit Rüdficht auf die gedrückte Lage Altonas 350 000 Thaler bewilligt wurden und daß im Ganzen für einen Quai für eine Eisenbahnverbindung zwischen Quat und Hafen und Speicherbauten 1 Million Thaler aufgewendet werden sollten. Bei den Verhandlungen über den Bollanschluß Hamburgs 1881 wurde darauf bingewiesen, daß Altona durch denselben in eine eigenthümliche Lage gedrängt werde. Es set, erklärte damals Der preußische Finanzminister, eine preußische Stadt, deren Bohl und Webe der Regierung fehr am Herzen liege, die fich bisher als Anhängsel Hamburgs nicht habe entwideln lönnen und Anspruch auf Unterstüßung soweit habe, um fich mit mit eigener Kraft weiter entwickeln zu fönnen; es sei gleich giltig, ob die Be'träge dafür im Reichstag oder im Landtag bewilligt würden, fie tämen doch aus derselben Quelle; man werbe damit vor das Abgeordnetenhaus treten, sobald die mit Ham burg zu vereinbarenden Pläne soweit gediehen seien, daß man über die Anlagen in Altona beschließen könne. Im Jahre 1885 bestätigte Minister v. Scholz diese Busagen. Da nun Hamburg mit der Vergünstigung eines ausgedehnten und mit guten Borrechten ausgestatteten Freihafens, Altona aber ohne einen solchen Vorzug in den deutschen Bollverband tritt, so wird die Stellung der legteren Stadt gegenüber Hamburg eine wesentlich andere und das einzige Mittel der Ausgleichung würde darin liegen, durch Erweiterung und Verbesserung der Anlagen Altona wenigftens einen gebührenden Antheil am Schiffsverkehr zu sichern. Der Kommission lag es nun ob, die
etmas
Freitag, den 14. Mai 1886.
gierung ihren Versprechungen getreu Alles, was ihr nach Lage der Sache möglich war, getban hat, und daß weitergehende Anforderungen auf Widerstände gestoßen wären, die nicht im Intereffe Altonas liegen würden. Die Regierung ist ihren Verfprechungen in zuvorkommender und loyaler Weise nachgefommen. Ich hoffe, daß eine pessimistische Stimmung über munden und die Stellung, die Altona allerdings nur mit Mühe und nur in einem bestimmt begrenzten Kreise Hamburg gegenüber bisher behauptet hat, auch fernerhin behauptet und, wie ich vertraue, auf Grund der neuen Anlagen noch befördert werden kann. Durch die Vorlage wird nur die finanzielle Grundlage für eine Reihe sonstiger Maßregeln, die noch ausstehen, geschaffen, und Altona bleibt auch fernerhin in Bezug auf seine Eisenbahnverbindungen und auf Fragen der Tarifpolitit des Wohlwollens der Regierung bedürftig. Altona hegt bei dem Anschluß an das deutsche Zollgebiet ganz bestimmte Erwartungen in Bezug auf die Einrichtung der Bollverwaltung, fortlaufende Konten, Privatläger, Freiläger 2c.; Gleichstellung mit Hamburg ist hierfür der entscheidende Gefichtspunkt. Auch in dieser Beziehung hat die Regierung bereits bestimmte Busagen gemacht, die unzweifelhaft, wie in anderen Fragen, durchaus loyal erfüllt werden sollen. Ich hoffe, daß Sie der Vorlage einmüthig zuftimmen werden.
Abg. v. Benda: Ich will nur noch lonftatiren, daß in der Kommiffion die Vorlage einstimmig genehmigt worden ist; wir hoffen und bitten, daß das Plenum das Gleiche thue.
Die beiden Paragraphen der Vorlage werden darauf mit sehr großer Majorität angenommen.
Für die Rechnungen der Kaffe der Ober- Rechnungs lammer für das Jahr vom 1. April 1884 bis Ende März 1885, soweit diefelben sich auf die preußische Verwaltung bestehen, wird auf Antrag der Rechnungskommission Decharge
ertheilt.
Es folgt die Berathung von Petitionen.
Die Mitglieder des Gemeinderatbs zu Rheinbrohl haben wiederholt beim Abgeordnetenhause um Erstattung der Koften petitionirt, welche ihnen durch gewiffe außerordentliche polizeiliche Maßregeln erwachsen find, die der Landrath v. Runkel im Februar 1882 gegen die Gemeinde verhängt batte. Es handelte fich um die Erawingung des Glodengeläuts der fatholischen Kirche beim Begräbniß eines evangelischen Kindes; der Bürgermeister des Dris und der Landrath des Kreises batten mit Hilfe einer größern Anzahl Gendarmen und einer Kompagnie Soldaten die verfchloffene Kirche erbrochen und das Geläut vornehmen laffen. Die Kompagnie Soldaten wurde auüdgezogen. Die entstandenen Erelutionsloften in Höhe von 4000 M. wurden der Gemeinde auferlegt.
Die Gemeindekommission( Referent Abg. tintelen)
beantragt mit 8 gegen 2 Stimmen, die Betition der Regie rung zur nochmaligen Erwägung au überweisen, ob die Kosten der außerordentlichen polizeilichen Maßregeln der Gemeinde Rheinbrohl nicht ganz oder theilweise erstattet werden können".
Bedeutung Altonas als Hafenplag und seine Leistungsfähig nach 24 Stunden, die Gendarmerie erst nach längerer Belt felf als Kommune zu prüfen, um die Höhe des Beitrags nach Diesen Maßstäben zu beurtheilen. Die erftere erscheint als untergeordnet. Nach der legten Uebersicht vom Jahre 1883 bejak Altona als Heimathshafen nicht mehr als 84 Segel unb 20 Dampfschiffe, und es gingen dort in demselben Sabre hur 520 Segelschiffe ein, darunter nur 38 aus außereuropäischen däfen. Aber dieser Verkehr Altonas wird sich unter den fünftigen Umständen wesentlich verändern und sein Antheil an dem oberelbischen Verkehr ein erhöhter sein. Den letteren charakte riftren für 1884 in folgender Weise: der oberelbische Verkehr umfaßt den Verkehr von Elbe , Havel , Saale , Dder und Stekenis ber und bin. Während er 1876-80 im Durchschnitt jährlich 5477 Schiffe mit 5730 000 Doppelsentnern betrug, stieg er 1884 bis auf 8420 Schiffe mit 11 700 000 Doppelzenfnern für den Bertehr zu Thal, der Verkehr zu Berg war ungefähr ebenso hoch. an dem Altona zu einem nicht geringen Theile betheiligt ist. Was die Leistungsfähigkeit der Stadt betrifft, so brachte fie nach Herrfurth's Werle„ Die Finanzen der Gemeinden" an diretten Staatssteuern über 605 000 M. im Jahre 1883 auf, an Gemeindefteuern 1435 000 m., während aus nugbarem Ges meindevermögen nur 155 000 M. heraustamen, dagegen zur Dedung und Tilgung von Gemeindeschulden nicht weniger als
Dagegen beantragen die Abgg. van Vleuten und Be noffen, die Petition der Staatsregierung dahin zur Berück fichtigung zu überweisen, daß die Verfügung, durch welche der Gemeinde Rheinbrohl die Kosten der Heranstehung von Milts tär und Gendarmeriekräften zur Erzwingung von Gloden geläute aufgebürdet find, aufgehoben werde;
eventuell: die gedachte Petition der töniglichen Staats regierung dahin zur Berücksichtigung zu überweisen, daß die Betreff
rechtsträffiger Entscheidung des über Bontragung bis nach
Kirche schwebenden Prozesses vertage.
Abg. Jordan hält den Uebergang zur Tagesordnung für die richtigfte Erledigung der Sache. Es steht fest, daß die fragliche Kirche Eigenthum der Zivilgemeinde set. Die in Attion getretenen Beamten bätten unzweifelhaft in gutem Glauben gehandelt. Werde die einfache Tagesordnung nicht beliebt, so tönnton die Nationalliberalen fich auch für den
377 269 Mart in den Etat gestellt werden muß; pro Ropf Kommissionsantrag entscheiden. zahlte die Bevölkerung 23,61 Mart, während der Durchschniti für die ganze Monarchie einschließlich Berlins nur 20,21 Mt. beträgt. Bei dieser Vermögenslage fann man von der Stadt leine übergroßen Opfer verlangen; fle leiftet für die Swede der Borlage immer noch 1 Millionen Mart aus eigenen Mitteln.
Abg. v. Lynder empfiehlt den Kommissionsantrag. Die vorliegende Streitfrage set schon 1880 entschieden und ein be finitiver Befitauftand festgestellt worden. In diesem Jahre nämlich ließ, wie der Kommissionsbericht anführt, der Bürger
Ein Mehreres von ihr verlangen, würde ihre Leistungsfähig gelischen Fabrikbefizers mit einer der Glocken, welche in dem
Thurm der katholischen Kirche zu Rheinbrohl sich befinden, Die von dem Kirchenvorstande der katholischen
bene Beschwerde wurde verworfen. Die Handlungsweise der
Teine ganz günftige, als die dort schroff zum Fluß abfallenden Kirchengemeinde dieserhalb bei dem Landrath v. Runtel erho gendem: Die Lage Altonas ist insofern für den Schiffsverkehr läuten. Ufer die Benugung des Hafens wesentlich beeinträchtigen, da Die bisherigen Bufuhrwege durchaus unbequem find. Der Plan beiden Beamten sei durch den thatsächlichen Widerstand, den Der Regierung geht nun dahin, eine neue Eisenbahnverbindung fte gefunden, durchaus gerechtfertigt. Den Kommissionsantrag nach dem Hafen zu schaffen, um ein bequemeres Bufuhrmittel halte er deshalb für empfehlenswerth, weil seine Annahme die für die Waaren zu haben und zugleich eine neue Straße in die Stadt hinein anzulegen, ohne die eine bequeme Benutzung der Hafenbahn kaum denkbar sein würde. Im Hafen follen am Ufer vier große Schuppen angelegt werden, welche zugleich von der Eisenbahn und der Wasserseite für den Schiffsverkehr zugänglich find. Der Schiffsverkehr selbst wird tm hafen durch eine Reihe von Bauten geschüßt, welche es er
aufgeregten Gemüther in Rheinbrohl zu beruhigen und fried. licher zu stimmen geeignet fei.
Regierungstommiffar Geh. Rath von der Brinden giebt eine eingehende Darlegung des Sachverhalts, wie er fich nach sehr umfaffenden amtlichen Erhebungen herausgestellt hat. Danach sei das Verhalten des Bürgermeisters wie des Land rathes durchaus forrett gewesen. Was die Kostenfrage anbe
möglichen, daß innerhalb des dadurch geschüßten Wafferraumes treffe, so handle es fich in dem vorliegenden Fall um die
Don beiden Seiten durch die legteren beladen und entladen Seeschiffe zu gleicher Beit mit den Flußschiffen anlegen und werden, ebenso aber auch, daß fie auf der einen Seite am Lande
Niederschlagung einer aufrührerischen Bewegung; es fei eine eigenthümliche Verkennung der fattischen Sachlage, wenn man fie als eine Polizeierefution darstelle, für welche die Staats
anlegen und zugleich auf der andern durch Flußschiffe flankirt taffe aufzukommen habe. In dem ganz analogen Marpinger
Fall sei die Regierung, und zwar unter Billigung der Mehrbeit des Abgeordnetenbauses, von derselben Auffaffung ausge gangen. Billigkeitsrüdfichten hätten bereits in sehr weitgehen Dem Umfange plaggegriffen, die Rückerstattungen beliefen sich
werben lönnen. Die Anlage wird also gerade für den oberelbischen Verkehr von ganz außerordentlicher Bedeutung sein und geht nicht über das Maß deffen hinaus, was nothwendig ift, um der Stadt Erfaz für zukünftige Veränderungen im Ver tehr zu gewähren. In der Kommisfion wurde auch gefragt, auf über 1000. ob die Beladungs- und Entladungsanstalten am Ufer durch Abgaben erschwert werden sollen und ob über ihre höhe be reits mit der Stadt verhandelt worden sei. Die Kommissarien errolberten, daß bisher derartige Verhandlungen nicht ge floffen, aber auch nicht für nöthig erachtet worden seien; an und für fich habe die Stadt Altona ja die Befugniß, unter Benehmigung der Regierung erheben. Der Tarif für solche Abgaben würde, bald die Stadt fich dazu entschließt, immer der Prüfung und Bestätigung der Regierung bedürfen. Es wird aber voraus. gelegt, daß die Stadt selbst ein zu dringendes Intereffe daran
nehmen.
bergleichen Abgaben zu
Abg. Berger wirft dem Kommissionsbericht nicht genügende Wahrung der Objektivität vor; der Referent schente den Angaben der Betenten unbedingten Glauben, während die eidlich abgegebenen Aussagen der betheiligten Gemeinden in wichtigsten Buniten sehr erheblich von jenen abwichen. Nach einem Berichte, theils des Landraths, theils des Bürgermeisters, steht das Eigenthumsrecht an der Kirche au Rheinbrohl von jeher der Zivilgemeinde zu; bei Gründung einer neuen Kirche taufte sogar die Biollgemeinde noch hinzu; es sei also fein Bweifel vorhanden. Der Landrath habe nach den glaubhaften Berichten aller betheiligten Beamten ein Blutvergießen am
babe, die Benugung der neuen Verkehrsanlagen nicht durch zu erften Zage nur dadurch vermieden, daß er es nicht riskirte,
bobe Verkehrsabgaben zu beeinträchtigen, so daß man deshalb gang berubigt sein tann. Die Vorlage verlangt nicht mehr, als nothwendig und angemeffen ist und ich bitte fle anzu
gegen die angefammelte aufgeregte Menge mit sechs Gendarmen vorzugeben. Er habe durchaus forrekt gehandelt, daß er erft am zweiten Tage mit Militär wiedergekommen und dann Erfolg erzielt habe.( Sehr gut! rechts.) Nach den wirklichen Er.
Abg. Hänel: In manchen mir politisch befreundeten mittelungen feien die Betenten nichts weniger als bie Streifen Altonas, wo man noch weitergehende Anfordes achtungswerthesten Einwohner von Rheinbrohl ", wie man rungen in Bezug auf die Finansirung gemacht hat, herrscht glauben machen wolle. Der Gemeinderath von Rheinbrohl sei Stellung Hamburgs , die durch den Bollanschluß noch verstärkt wohl für Proteftanten die Benugung des fommunalen Kirch vielfach ein gewiffer Pessimismus wegen der übermächtigen noch heute fo infonnivent wie möglich, denn er verweigere fo
III. Jaheg
Kirchhof. Da ein Vorschlag auf Uebergang zur einfachen Tagesordnung nicht gestellt sei, so werde er für den Vorschlag der Kommission stimmen.
Abg. Barth findet den Kernpunkt darin, daß der Land rath eine augenblickliche Entscheidung treffen mußte, denn es habe fich um ein damnum irreparabile gehandelt. Eine schleunige Entscheidung der Gerichte habe nicht herbeigeführt werden lönnen, fie hätte doch Wochen lang gedauert, so lange habe aber das Kind, um deffen Beerdigung mit Glocken geläute es handelte, fich nicht unbeerdigt bleiben fönnen. Die Polizei sei durchaus berechtigt gewesen, fich mit Mannschaft zu versehen, denn fte sei von der fünftlich geschütten Aufregung unterrichtet gewesen. Der Landrath habe vollkommen seine Pflicht darin gethan, daß er in erster Linie den Aufruhr zu vermeiden, nicht zu unter brücken suchte. Den Vorschlag, die Sache bis zur Entscheidung des Bivilprozesses über das Eigenthum an der Kirche auszus feßen, verstehe er nicht, denn der Ausgang des Prozesses hat für die Kostentragung teine Bedeutung. Er werde daher für den Kommiffionsantrag stimmen.
Vom Abg. v. 3ebliz- Neukirch ist ein Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung eingegangen.
Abg. Belle ist der Anficht, daß das Haus in den zivil rechtlichen Streit feinesfalls entscheidend eingreifen dürfe, für daffelbe müsse genügen, daß ein Bivilprozeß vorliege. Wollte das Haus sagen, die Sache sei ja ganz llar, so billige es eigent lich den Eingriff der Polizei in Bivilstreitigkeiten. Ein solcher habe hier ungerechtfertigt stattgefunden und deshalb tomme er zu einer Zustimmung zu dem Antrage des Abg. van Vleuten. ( Beifall links und im Zentrum.)
Abg. van Vleuten befürwortet seine Antrag auf Grund des Umstandes, daß der Landrath von Rundel über die Sach
lage fälschlich berichtet habe; er habe das Eigenthum der Zivil
gemeinde an der Kirche beweisen wollen und den wichtigsten Buntt verschwiegen bezw. auf den Kopf geftellt.( hört! im Sentrum.) Denn dem Gemeindevorstand( hört! im Bentrum) babe 1. 3. der Bürgermeister nach Fertigstellung der neuen Kirche den Schlüssel nur übergeben zur Ueberantwortung an den Kirchenvorstand, b. b. das Pfarramt.( hört! im Bentrum.) Die Rbeinbrobler hätten in gutem Glauben gehandelt, und Billigkeitsgründe sprächen beshalb für seine Vorschläge.
Darauf schließt die Debatte; der Antrag von 8 blitz auf Uebergang aur Tages Ordnung wird gegen die Stimmen des Bentrums, der Freifinnigen und Polen ange
nommen.
Aus vier oftpreußischen Kreisen, Allenstein , Rössel, Drtelsburg und Sensburg find 99 gleichlautende Betitionen eingereicht, welche um Aufheburg der Ober Prä fidial- Verordnung vom 24. Juli 1873, betreffend die Bestim mungen über den Unterricht in der deutschen Sprache in den von Kindern polnischer und littauischer Bunge besuchten VollsSchulen der Provinz Preußen , und um Einführung einer neuen Verordnung bitten.
Die Kommiffion beantragt: in Erwägung, daß das Ermland eine ganz überwiegend deutsche Bevölkerung hat und ein Bedürfniß zur besonderen Pflege der polnischen Sprache in der Volksschule im Allge meinen nicht besteht, über die Petitionen zur Tagesord nung überzugehen.
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Der
Abg. Spahn bittet, die Petition der Staateregierung Berücksichtigung au überweisen und widerspricht Voraussetzung der Kommiffion, daß die Bahl der polnischen Einwohner bezw. Schullinder zu gering sei, um dem Antrage ftattzugeben. Redner sucht das Gegentheil durch statistische Mittheilungen nachzuweisen. Außerdem lernten die Kinder bei der jeßigen Methode, wo die Lehrer auf den Se minaren nicht ordentlich polnisch lernten, weder recht polnisch noch recht deutsch . Vor allen Dingen müffe er prinzipiell mit den Petenten fordern, daß der Religionsunterricht in der Volls Schule auf allen Stufen in der Muttersprache zu ertheilen fet. Geschähe dies nicht, so nehme man den Kindern thre Sprache.
Geb. R. Rath Schneider: Den Kindern solle nicht nur thre Sprache nicht genommen werden, sondern ste sollten zu derselben auch noch den vollen Gebrauch der deutschen lernen. Die Er fahrungen auf Revisionsreisen widerlegten die Behauptung, daß dies unmöglich set. Auch die Klagen über die religöse Er ziehung der Kinder träfen nicht zu. Es empfehle sich in erster Linie der unmotivirte Uebergang zur Tagesordnung; der Minifter habe aber prinzipiell auch nichts gegen die binzufügung von Gründen einzuwenden.
Abg. Rantat bellagt die Angriffe, denen Alles, was Polnisch heiße, schon von jeher, jegt in verstärktem Maße aus gesezt fel. Aus den Petitionen erfenne man recht deutlich, wie berechtigt die Klagen wären. Die Echule werbe jezt einfach zu einem Mittel der Germaniftrung hecabgewürdigt. Die Re gierung fei nicht mehr berechtigt, fich auf pädagogische Grund fäße zu berufen, sobald fie nicht wenigstens die Bitte der Betenten erfüllt haben würde, daß der Religionsunterricht an polnische Kinder in allen Stufen polnisch ertheilt werde. Red ner stellt den Antrag, die Petitionen der Staa.Bregierung zur Erwägung zu überweisen.
Das Haus nimmt nach Ablehnung dieses Antrages die motivirte Tagesordnung an.
Ueber die Petition der Oberin und mehrerer Schwestern bes aufgehobenen geistlichen Unterrichts- und Erziehungs inftituts zu Münstereifel um Entschädigung geht das Haus zur Tagesordnung über.
Schluß 4 Ubr. Nächste Sigung Freitag 11 Ubr. ( Uebersicht der Staatseinnahmen und Ausgaben pro 1884/85, Dritte Berathung des Lebreranstellungsgesezes für die polnischen Landestheile, erste Berathung des Gefeßentwurfs, betr. Die Be feitigung der schwebenden Schuld von 30 Millionen.)
Kommunales.
Stadtverordneten- Versammlung.
Sisung vom Donnerstag, den 13. Mat. Der Stadtverordneten- Vorfteber, Herr Büchtmann, eröffnet die Sigung nach 5 Uhr mit geschäftlichen Mitthei lungen. Die Abtheilungen haben die Wahl von 15 Mitgliedern für den Ausschuß zur Vorberathung der Vorlage, betreffend die Stizze zum Neubau einer Gemeinde- Doppelschule in der Berlebergerstraße, und von 10 Mitgliedern für den Ausschuß zur Borberathung der Vorlage, betreffend die Uebernahme des im Zuge der Bellealliancestraße zwischen der Kreuzbergstraße und dem Tempelhofer Felde belegenen Kolonnenweges in das Eigenthum der Stadtgemeinde vollzogen. Die feierliche Ein führung des neugewählten Stadtverordneten Alt geht in der üblichen Weise vor sich. Das Andenken des verstorbenen Stadtverordneten Materne ehrt die Versammlung durch
werden wird. Demgegenüber muß ich feststellen, daß die Re- hofs als auch die Gewährung von Areal für einen protestantischen ein Naturalisationsgesuch geschäftsordnungsmäßig erledigt.
Nach Eintritt in die Tagesordnung wird