zu ber

hr dem

es in

gben

Derfelbe

on dem Länge

Igen, fo eignen Bänke chwerde

Daß el

welde bringen einigens

ganze Banjen nen auf 56( bas für das als ein er 1885

irg 1886

Sinjuge

2065

Nachts

ze Bal

erfolgt,

332 M

maligem

nd die

Eifer t. Jept werden. fondere

ben für

ererfeils

Bebeim

Mittel bft bas fentliche ns mit

ng be Amts

gen bes

gebrudt

er Ver

paß ein Armbruß erlitten

an ber

entlichen

n, poli

Baffar elenden

Der auf

Uebri

nts vom Schnee

Offent

unter

Fenfter

Befahren Wetters

en Lufts

ange

et vor

rdweft

fo be

an den

Dort

ich nun

Mittel

Stland, n diefen

ten ift.

tfchland

art und

ift dies dhe tal

um fo

Regionen

brung&

eichzeitig

Bug ber

finden; mit leb

Oft an

he Um

unde in

en night

Beft und

bätigkeit

mittleren

Tagen

7 voller

mit ihm

ht, und

verboten

atte, ibn

Auf ber

der fo

aran ge

Fahrt bes

gegeben. tübne

Aussage des Fabrikdirektors soll das Feuer bereits am Mitt woch Abend gegen 8 Uhr ausgebrochen und die freiwilligen Feuerwehren aus Köpenid und Johannisthal   auch bald darauf zur Stelle gewesen sein. Dieselben haben jedoch um Mitter­nacht unverrichteter Sache die Brandstelle veilaffen(?!), wes halb man fich genöthigt gesehen, die hiesige Feuerwehr in An­fpruch zu nehmen.

gängern im Walde aufgefunden sein sollten. Diese Vermuthung| erwies fich als richtig, denn auf dem Bahnhofe Grunewald   er hielt das Ehepaar die Nachricht, daß drei Herren in der Nähe von Paulsborn die weinenden Kinder im Walde getroffen und es übernommen hätten, fte nach dem Lehrter Stadtbahnhof zu bringen, da das ältere Mädchen vermocht hätte, die Adresse der Eltern anzugeben. Lettere traten nun schleunigst die Rüdtehr an, erfuhren aber zu ihrem Schrecken auf dem Lehrter Stadt bahnhofe, daß dort weder die Kinder selbst, noch Nachrichten über deren Verbleib eingetroffen seien. Der Gatte war wüthend über die Enttäuschung, die Mutter balb todt vor Sorge und Jammer; aber was war zu thun? Es war Abend, eine Rüd lehr nach dem Grunewald   erschien offenbar zwedlos; es blieb nichts übrig, als fich nach Hause zu begeben und erst am näch ften Morgen die Nachforschungen wieder aufzunehmen. als die Eltern nach ihrer Wohnung lamen, da lagen die kleinen Mädchen im füßesten Schlummer in ihren Bettchen. Das Dienstmädchen lonnte nur erzählen, daß dret Herren die Kleinen nach Haus gebracht mit dem Bemerken, fte hätten die­felben im Walde gefunden, das Mädchen solle die Kleinen zu Bett bringen, die Herrschaft würde schon nachlommen. die Engel" waren, welche die beiden verirrten Kinder auf den richtigen Weg gebracht und so sorgsam gehütet hatten, daß haben die Eltern nicht erfahren; fie baben nur fefgestellt, daß Die Herren mit den Kindern den Lehrter Bahnhof   durch den Ausgang nach dem Wilhelmsufer verlassen haben, während sie felbst am Ausgange in der Invalidenstraße Nachfrage hielten.

Aber

Wer

fuchungshaft?

| teine Beugen vernommen. Nach einstündiger Verhandlung wurde das Verfahren gegen Ebel eingestellt, weil nicht einmal eine einfache törperliche Mißhandlung vorliegt, sondern höchftens eine thätliche Beleidigung der Frau Berger, zu deren Ahndung es aber an einem Strafantrage mangele, weil der Strafantrag wegen Mißhandlung zurückgezogen. Ebel ist also aus der Verhandlung von aller Schuld frei hetvorgegangen. Wer ents Ein frecher Einbruchsdiebstahl wurde vorgestern Nachschädigt ihn aber für die 2monatliche unschuldig erlittene Unter­mittag in dem Hause Breitestraße 9 verübt. Die Diebe öffneten mittelft Nachschlüffel die Korridorthür der in der britten Etage belegenen Wohnung des Kaufmanns 6. und entwendeten haupt fächlich baares Gelb, welches fte in Schränken und Kommoden der Dienstmädchen vorfanden. Ohne daß einer der Haus bewohner etwas von dem unliebsamen Besuch gemerkt hatte entfernten sich die Einbrecher. Die von dem Borfall sofort benachrichtigte Kriminalpolizei   entsandte an den Thatort einen Beamten, der nach Untersuchung der Schlösser feststellte, daß das Schloß einer Korridorthür rings herum angebohrt war, böchft wahrscheinlich, um bei einem zweiten Diebstahl das Schloß herauszufägen und fich auf diese Weise Eingang in Die Wohnung zu verschaffen. Von den Dieben fehlt bis jept noch jede Spur.

Auf eine entsegliche Weise ist ein alter 60 jähriger Mann, welcher seit Jahren sein Augenlicht verloren hat, ums Leben gekommen. Derselbe rieb fich zur Stärkung jeden Abend feinen Körper mit Franzbranntwein ein. Als er dies türzlich wieder that, war es in seinem Stübchen bereits dunkel ge. worden, so daß man ihm ein Licht angesteckt hatte. Durch einen unglücklichen Bufall tam das Licht mit verschüttetem Brannt wein in Berührung, es entflammte den Brennstoff und mit schweren Brandwunden bedeckt wurde der Mann aufgefunden. Er erlag seinen Leiden und wurde gestern begraben.

Markthallen Bericht von J. Sandmann, städtischer Verkaufsvermittler, Berlin  , Sentral- Martthalle, den 13. Mat. Die Bufuhren waren heute dem Bedarf entsprechend und wurden zu normalen Preisen abgegeben. Fluß und Seefische wurden heute beffer bezahlt als bisher; es wurden bezahlt für Schellfisch 10-12 M., Steinbutt mit 50 Mt., Dorsch mit 12 M., Lachs mit 50-60 M., Krebse und Hummern waren nur wenig vorhanden, aber sehr begehrt. Geflügel und Wild war mäßig augeführt; für Reh wurden 60-65 Bf. gezahlt. Butter, der Qualität entsprechend, wurde mit 1,40-2,20. bezahlt. Eter  hielten fich auf 2,45 M. Gestern fand die erfte Brodauktion

Wegen der denkbar schwersten Beleidigung der Reichstagsabgeordneten Singer und Loewe   war ber Agent Bächnaz vom hiesigen Schöffengericht au 30 M. ver urtheilt worden. Auf die von ihm gegen dieses Urtheil eine gelegte Berufung war zu gestern Termin vor der sechsten Straflammer hiesigen Landgerichts I anberaumt. Der ers schienene Angeklagte verlangte herabsetzung dieser Strafe, nahm aber auf den Vorhalt des Vorsitzenden, daß die Strafe viel zu gering bemessen sei und ficher bedeutend verschärft wor den wäre, wenn auch die Privatkläger Berufung eingelegt haben würden, die Berufung zurüd. Der Mandatar der letteren, Rechtsanwalt Freudenthal, gab die Erklärung, daß seine Vollmachtgeber die Einlegung der Berufung um deshalb nicht beliebt haben, weil sie aus der Verhandlung erfter Instanz erfahren, was ihnen vor Anstellung der Privatllage unbekannt war, daß der Angeklagte bereits viermal wegen Bes leidigung vorbestraft set.

Der Kehrvertrag zwischen dem Schornsteinfeger meister und dem Hauseigenthümer, welchen legterer bet Vermeidung der Bestrafung wegen Uebertretung der Polizei­Verordnung vom 9. Januar 1869 abschließen und auf Ver langen den recherchirenden Polizeibeamten vorlegen muß, wird durch die einseitige Erklärung des Schornsteinfegers der Polizei­behörde gegenüber nicht aufgehoben. So lautet ein Präjudiz, welches gestern die sechste Straftammer des Landgerichts I   in der Straffache gegen den Hauseigenthümer C. gefällt hat. Der Angeklagte hat im vorigen Jahre das Haus Lüßowstr. 56 von den Erben des Vorbeftgers, der mit dem Schornsteinfeger­meister Christoph einen Rehrvertrag bis 1. April 1886 abges gefchloffen hatte. gekauft und das Recht aus legterm übertragen erhalten. Da C. der Polizei die Aufhebung des Vertrages angezeigt, der Angeklagte aber einen neuen Vertrag nicht ge­schloffen hat, wurde er in Strafe genommen, von der Berufungs­fammer nunmehr aber freigesprochen.

Wie man sich erinnert, nahm Herr Liebermann von Sonnenberg   Anfang dieses Winters feierlich in mehreren Bersammlungen vom undankbaren Baterland Abschied und gab feinen Betreuen als Vermächtniß auf, seine Ehre, wenn fie in feiner Abwesenheit verunglimpft werden follte, kräftig zu wahren. Es hieß damals, er wolle mit seinem Freunde Bern  hard Förfter nach Brafilien gehen. Er muß fich aus Grün­ben, die bisher noch nicht in die Deffentlichkeit gedrungen find, eines Befferen besonnen haben. Jezt lesen wir in der ,, Bolls­Beitung", daß er in der nächsten Woche in einer großen antisemitischen Boltsversammlung in der Bodbraueret sprechen werbe. Vielleicht wird man dann Näheres darüber hören. Der König der Indier". Aus der städtischen Frren station in Wilmersdorf   waren am Dienstag früh 6 Uhr durch Uebersteigen einer 16 Fuß hohen Mauer awei Geiftestrante entflohen, welche aus der Jrrenanstalt zu Dalldorf   nach Da man wußte, daß der eine der Entsprungenen, der ehemalige Gärtner Meier, früher im Hause Friedrichstraße 179 gewohnt würde. Eine am Vormittage hier gehaltene Nachfrage batte leinen Erfolg. Gegen Mittag tam zu dem von der Sach lage fräftiger Gefundheit, wirklich in die Wohnung und erzählte Ariegsschiff bauen laffen wolle, um die Engländer zu befehden. Jegt sei er bier in Berlin  , um dem Kaiser einen Besuch ab auftatten. Der Wirth führte den M. in das früher von ihm welche alsdann Beamte der Frrenanstalt requirirte. Dhne durch den Fall so schwere innere Verlegungen, daß er nach dem Widerstreben ließ fich der König der Indier" nach dem Polizei- Krantenhauſe in Moabit   gebracht werden mußte. Bureau geleiten, von wo unter sicherer Bewachung seine Ueber. führung nach der Jenanstalt erfolgte. Von dem anderen Entsprungenen feblt bis jest jede Spur.

Das große Loos der 5. Klasse der sächsischen Lotterie mit 500000 M. W geffern auf Mr. 88 594 gezogen, nachdem erst borgestern der zweite Hauptgewinn von 300 000. zur Biebung gelommen ist. Es bestätigt sich übrigens, daß dieser Gewinn nach Berlin   gefallen ist.

ftatt, in der die Waare schnell umgesetzt wurde; 4 Pid. Brod brachten 30-35 Bf. Geräucherte Schinten brachten 65-70 Bf. per Bfd.; geräucherter Dorsch wurde mit 1,70-2,00 M., Büdling mit 1,00-1,40 M., Flundern mit 2,50-5,00 M. be zahlt. Spargel brachte 1. 70 Bf., II. 50-60 f., III. 25-30 3f.

Polizei Bericht. Am 12. b. M., Vormittags, wurde ein Töpfermeister in seiner in der Wilsnaderstraße, und zu der felben Beit ein Arbeiter in seiner in der Liegmannstraße bele­genen Wohnung erhängt vorgefunden. Beide Leichen wurden nach dem Leichenschauhause gebracht. nach dem Leichenschauhause gebracht. An demselben Tage, Nachmittags, stürzte der mit dem Anstrich der Fassade des Grundstüds Wilsnaderstr. 24 beschäftigte Arbeiter Lehmann aus der Höhe des 4. Stockerts vom Gerüft herab und erlitt

A. der Kutscher Friese zu derselben Beit, auf einem mit Steinen be ladenen Wagen fipend, die Krausenstraße entlang fuhr und ihm in der Nähe der Jerusalemerstraße ein Bügel entfiel, stieg er, um ihn wieder aufzunehmen, während der Fahrt auf die Deichsel, fiel aber dabei herab und gerieth unter den Wagen, fo daß ihm ein Rad über den rechten Arm und rechten Schenkel hinwegging. Auf der Sanitätswache in der Mart grafenstraße wurde ein fomplizirter Bruch des Oberarms feft. gestellt und Friese nach Anlegung eines Nothverbandes mittelst An demselben Tage, Abends, brach, wahrscheinlich durch Unvorsichtigkeit veranlaßt, in einer hölzernen Verlaufsbude auf dem Holzplatz Koppen 1 Feuer aus, welches diese, sowie noch zwei andere Varanstoßende Buden und ein hölzernes Schugdach völlig zer­

Am Dienstag wurden aus dem Arbeitshause sechs Brostituirte entlassen, die ihre Dententionshaft verbüßt hatten. Droschle nach der Charitee gebracht.- Schon am frühen Morgen wurden diese Personen vor der Anstalt von einer Anzahl Männer erwartet, deren Aeußeres fie als zu der Klaffe bar Louis" gebörig fennzeichnete. Raum aſchienen die Frauenzimmer außerhalb der Mauern der Anstalt, als die Männer auch schon zu lärmen und zu toben begannen, wobei fie von den Frauensleuten unterflügt wurden, so daß der eine im Dienst befindliche Gendarm,

fationirte war frant

täglich.

-

-

energisch gegen fie einschreiten mußte.

ftörte und auch das Mauerwert der dicht daran gelegenen Stabibahn beschädigte. Die Feuerwehr war etwa eine Stunde in Thätigkeit.

Gerichts- Zeitung.

Bleich darauf entstand in der Nähe der Eiswerte unter aus Der Strafanstalt entlassenen Gefangenen eine Schlägerei, zu deren Bewältigung wieder derselbe Gendarm requirirt wer den mußte. Ecft nachdem letterer drei der Erzedenten ver baftet hatte, gelang es ihm, derselben Herr zu werden. Derartige tumultuarische Szenen wiederholen sich dort faft Beit das Gericht beschäftigt hat und die, um ihrer Eigenartig Die Verwendung der Hängegerüste hat schon zahlreiche Der Sachverhalt ist folgender: Der 19jährige Droschtentutscher Befolge gehabt, und immer werden dieselben wieder angebracht, Bürgers, des Droschkenfuhrherrn Ebel, wurde am 15. Dttober ohne daß die nothwendige sorgfältigste Prüfung der in Be nuzung zu nehmenden Taue stattfindet. Vorgeftern Nachmit einer Dame zu einer Fahrt nach der Wildparkstation engagirt,

geringen Schreden versezt. Gegenwärtig wird nämlich die Faffabe des Hauses Nr. 24 mit Delfarbe gestrichen, und find auch hier zwei hängegerüfte für die Ausführung des Anstrichs angebracht. Blöglich stürzte das eine derselben vom vierten Stodmert aus und mit ihm ein noch ganz jugendlicher Maler

Zwei Monat unschuldig in Untersuchungshaft. Vor der Straffammer des Potsdamer   Landgerichts wurde am Mitt woch eine Angelegenheit zum Austrag gebracht, die längere leit willen, das Intereffe auch weiterer Kreise erregen dürfte. Auguft Ebel, ein unbestrafter Mensch, Sohn eines Potsdamer 1885 Abends am Brandenburger Thor von einem Herrn und mit der ausdrücklichen Weisung seitens des Herrn, weil die Dame nicht recht wohl sei, im langfamen Tempo zu fahren. Ebel führte diese Fahrt auch aus, mußte aber an der Ede der Waldemarstraße anhalten, woselbst der Herr ausstieg, während bie Dame weiter fuhr. Als diese nun an der Wildparkstation ausstieg soll Ebel, wie die Anklage behauptete, die Dame, festgehalten und derselben einen unfittlichen Antrag gemacht

gehilfe, der auf demselben gearbeitet, auf die Straße herab. welche die Frau des Hoflieferanten Berger aus Berlin   war,

+ Sehnsucht nach dem Gefängniß. Der Mann, wel cher gestern unter der Anklage der vorsäglichen Sachbeschädis gung vor den Schöffenrichtern stand, mußte tiefes Mitleid er weden; er trug das Todezzeichen an der Stirn. Das letzte Stadium der Schwindsucht hatte ihre unverkennbaren Spuren ihm aufgedrückt; fieberhaft glänzten seine Augen, die einge fallenen Wangen bedte eine wachsgelbe, an den Schläfen faltige Haut, mit schlotternden Knieen stand vornübergebeugt ber fünfunddreißigjährige Mann und konnte fich taum aufrecht erhalten. aufrecht Leben viel Er hat in seinem Leben Gefängnißluft geathmet. Betteln, Diebstahl, Lands ftreichen, Widerstand, Körperverlegung, Hausfriedens bruch, Beleidigung, grober Unfug, so lautet sein ab wechslungsreiches Strafregifter. Bulegt hat er eine einjährige Buchthausstrafe abgesessen. Krant fam er aus dem Gefängniß. Bu schwach zur Arbeit und ohne Unterhaltsmittel wußte er nicht, was er beginnen sollte. Am 27. April schlug er die Scheiben zweter Straßenlaternen entzwet, um im Polizei gewahrsam ein Unterkommen zu finden. Der Grrichtshof ver

urtheilte ihn zu drei Monaten Gefängniß. Er wird die Frei­heit wohl nicht mehr wiedersehen.

P. Ebenso wie die Verbrecherwelt in Berlin   hat auch diejenige in der Provinz ihre geschulten Spezialitäten" vom Fach. Das Geschäft der Leichenfledderer" insbesondere scheint in ländlicher Stille ergiebiger au blühen, als im lärm­vollen Getriebe der Weltstadt. Ein Angehöriger dieser legteren Gattung, der vielfach vorbestrafte Bädergeselle Gustav Waldes mar Alexander Granftein stand gestern vor der 2. Straflammer des Landgerichts II. Nachdem derselbe vor nicht allzulanger Beit auf dem Bellealliar ceplaß einem dort auf einer Bant schlafenden Schloffergesellen am hellen Tage aus einem Bündel ein Blätteisen gestohlen und die ihm wegen dieser frechen That zudiftirte Strafe verbüßt hatte, fand er heraus, daß für ihn Berlin   doch ein etwas heißer Boden sei; er dampfte nach Nauen  . Auf dem platten Lande hoffte er sein von den Bes rufsgenossen angestauntes Talent, unterstüßt durch die in der Weltstadt gesammelten Erfahrungen, beffer verwerthen zu tönnen. Dies ist ihm auch gelungen, allerdings mit nega tivem Erfolg, denn er ward, als er in der bekannten Manier einen Müllergesellen in der Herberge gefleddert", er

griffen, verurtheilt und wieder eingesperrt. Gestern nun hatte fich Granftein wegen desselben Bergebens im Rüdfalle vor Gericht abermals zu verantworten. Am 3. April d. J. war in einem Schantlotal in Nauen   einem schlafenden Bäckerges fellen, der des Guten zuviel gethan, die Uhr aus der Tasche geraubt worden. Sein Ruf als Leichenfledderer" war dem Angellagten voraufgeeilt, denn auf Grund einer Personalbe schreibung von Seiten des Bestohlenen verhaftete ihn die Bolizei am Tage nach dem Diebstahl und in seinem Bests fand man die gestohlene Uhr. Den gegen ihn erhobenen Vora wurf versuchte der Angeflagte mit dem Einwand zu entkräften, daß er in berauschtem Bustande unbewußt die Uhr entwendet hätte. Die Straftammer erkannte gegen ben gemeingefährs Ebroerluft und Bulässigkeit von Polizeiaufsicht.

tragen hat, wurde in bewußtlofem Buftande nach dem städti haben, so daß diese sich nur durch Hilferufe vor der Abficht lichen Menschen auf 1 Jahr 6 Monat Buchthaus, 2 Jahre

Die längs der Chauffeen und Landstraßen anges legten Reichs- Telegraphenlinien find immer wieder vor fäglichen oder fahrlässigen Beschädigungen, namentlich durch Bert ümmerung der Isolatoren mit Steinwürfen 2c. ausgeseßt. Da durch derartigen Unfug die Benugung der Telegraphen

Ebel's schüßen fonnte. Ebel behauptet dagegen, daß er Frau Berger nur deshalb festgehalten habe, weil er von derselben

3 M. haben wollte und zwar aus dem Grunde, weil diese die

Bolsterliſſen in seiner Droſchle beſchmust und den Fuß- Vereine und Versammlungen.

boden naß gemacht habe. Die Antlage legte Ebel nun Laft, daß er die Frau Berger förperlich mishandelt und an ihrer Gesundheit beschädigt habe und zwar mittelst hinter­

bung. Demjenigen, welcher die Thäter vorsätzlicher oder fabr haft genommen, trobem er in Potsdam   ansässig ist und stand androhung der§§ 317 und 318 des Str. G.-B. in Anwen listigen Ueberfalls. Ebel wurde dieserhalb in Untersuchungs. Montag im Restaurant Sahm, Annenstr. 16, Herr Rechtsan

werden fönnen.

am 6. Januar d. 3. bereits der erste Termin vor der Straf fammer an, zu dem Frau Hoflieferant Berger aus Berlin   er Die Beweisaufnahme wurde die Sache in öffentlicher Sigung

Strafe herangezogen werden können, werden aus den Fonds schienen war und ihre Aussage abgab. Bis zum Eintritt in Falle Belohnungen bis zur Höhe von 15 M. gezahlt. Diese verhandelt, hier aber beantragte der Staatsanwalt den Aus Belohnungen werden auch dann gezahlt, wenn die Schuldigen schluß der Deffentlichkeit, welchem Antrage der Gerichtshof auch wegen jugendlichen Alters oder wegen sonstiger persönlicher Folge gab. Als derjenige Herr, der mit Frau Berger am Bründe nicht gefeßlich bestraft oder zum Ersaz herangezogen

reibt bie

gen bat,

in bet

Berichten

newalb

nommen

Ehepaar

tend bie

erft im

Ben, um

fer, ein

u über

ten unb Walde, end vers

fich nur

lern be

umber.

Der Rin

Garten

beil bes

Der vers lantofen

Brune

fegung

Spazier

legenen Holaplages Koppenftrage 85 bilden mehrere Bret Die Straßenfront des dicht an der Stadtbahn be terbuben, in welchen der Verkauf von Obst, Gemüse und Ruchenwaaren 2c. betrieben wird. Ein in denselben am Mitts

15. Ottober v. J. die Ebel'sche Troschte benutzt hatte, war der Fabrikant Wille aus Berlin   angegeben. Derselbe war zum Termin vorgeladen, aber nicht erschienen. Der Termin am 6. Januar wurde zur weiteren Beweiserhebung vertagt, Ebel aber verblieb in Haft, während seine Angehörigen sich bes mühten, Beugen für seine Unschuld beizubringen. Als Erfolg anderen Droschlenfutschers beantragt, welcher befunden sollte, daß Frau Hoflieferant Berger in seiner Droschle ähnliche

woch Abend gegen 11 Uhr aus unermittelt gebliebener Ursache dieser Bemühungen wurde bei Gericht die Vernehmung eines

objette so rasch um sich, daß die Feuerwehr von ihnen nur noch

Sprigen

In der Versammlung der Freien Vereinigung der Graveure, 3iseleure und Berufsgenossen sprach am

walt Freudenthal über gewerbliche Streitigkeiten". Der lehr reiche Vortrag begann mit dem Hinweis auf die wettverbreitete Gefeßuntenntniß, als einer Hauptquelle von Streitigkeiten. Bei Anbringung einer Klage fet das Innehalt n der vore schriftsmäßigen Fristen und Formen oft wichtiger als der vor­läufige materielle Inhalt. So würden 3. B. oft Klagen beim Amtsgericht angebracht, bezüglich welcher ein von der Gewerbe­Deputation schon gefälltes Urtheil bereits rechtsträftig gewor ben, weil die gefeßliche Frist von 10 Tagen verstrichen ist. Solche Klagen bleiben, wenn fie auch noch so begründet find, unbeiüdsichtigt. Die Verschiedenheit der Rechtsgrundsäße in den einzelnen deutschen   Ländern erschwere einem augereiften Arbeiter, der vielleicht aus den noch unter dem napoleonischen Gesezbuch" stehenden Rheinlanden oder aus Bayern   lommt, die Wahrnehmung seiner Rechtsverhältnisse in Preußen, und umgefehrt. Bei Vertragsstreitigkeiten unterscheide man Verträge über Eachen" und Verträge über Hand lungen; erstere Itegen mehr auf dem Handelsgebiet, mehr aut Dem Arbeitsgebiet. Hierin find

wenig erhalten fonnte. Dagegen gelang es, den Holzplay felbft Fahrten wie in der Ebel'schen gemacht habe. Ein pensionirter Dor einer allzu ernsten Mitleidenschaft zu bewahren; es ist hier Beamter hierselbst wurde ebenfalls als Beuge vorgeschlagen, legtere allein ein fleiner offener Schuppen, welcher in unmittelbarer und zwar follte er bekunden, daß er mit Frau Berger jene Nähe der zerstreuten Laden stand und nur einen un bedeutenden Vorrath von Kleingehauenem Sols enthielt, Details dabei sich abspielten. Einige Wochen später stand vor

beschädigt worden. Arbeitszeit in Anspruch.

und

Das Löschgeschäft wurde mit zwei ausgeführt und nahm nur eine 1½ftündige Gestern früh furs vor Uhr

fragliche Fahrt nm 15. Ottober v. J. ausgeführt, resp. welche

Der Straffammer abermals Termin an, in dem Frau Berger Das Gericht beschloß nun als Beugin nicht erschienen war. mehr, den Ebel, nachdem er 2 Monate in Untersuchungshaft Bernehmung der Frau Berger in Berlin   an. Während dieser

wurde die Hilfe der Feuerwehr in Röpenid verlangt. gefeffen, aus der Haft zu entlaffen und ordnete zugleich die Leiften. Dieselben fanden das Hauptgebäude der dortigen Belt hatte indeffen Frau Berger den Strafantrag zurückziehen Linoleum Kortteppich- Fabrit, Attiengesellschaft, in seiner linte. feitigen bälfte bereits in einen Trümmerhaufen verwandelt vor intalten Theils des mächtigen vierstöckigen Gebäudes beschrän mußte fich ihre Hilfe deshalb auf die Erhaltung des noch

wollen, ba aber die Anklage auf Rörperverlegung mittelst hinter liftigen Ueberfalls lautete, so war die Burücknahme nicht mög lich und die Angelegenheit mußte ihren Fortgang nehmen. In der Verhandlung am Mittwoch, die, wie die vorhergehende,

ten. Dies ist nach langem Kampfe denn auch gelungen. Nach gänzlich unter Ausschluß der Deffentlichkeit stattfand, wurden

zu unterscheiden vertretbare und nicht vertretbare Handlungen. Die Malerei eines Kaulbach z. B. ist eine unvertretbare Hand lung, weil die betreffenden malerischen Eigenthümlichkeiten feinem zweiten Individuum gerade so eigen find, jedoch ist die Herstellung eines gewöhnlichen Stubles eine vertretbare Hand­lung, weil einer ganzen Battung von Arbeitern dieselben hierzu erforderlichen Fähigkeiten vorhanden sind und man dem Stuhl nicht ansehen kann, ob er von Hinz oder Kunz gefertigt. Ein zur Herstellung einer Arbeit durch Vertrag verpflichteter Arbei fer tann also eventuell nicht gezwungen sein, die Arbeit per sönlich fertig zu stellen, sondern er fann fich durch einen Kol legen vertreten lassen, haftet aber in dem Falle für etwaige höhere Unloften. Recht bezeichnend für die vorkommende höhere Untoften. Auslegung der Gewerbeordnung bei Kündigungsstreitigkeiten

-